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Geht nicht unter - Mohlsdorf

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Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />

(KOBB) Herrn Bergner jeden Donnerstag von 15:00 –18:00 Uhr im<br />

Gemeindeamt <strong>Mohlsdorf</strong>, Telefon (0 36 61) 45 30 52<br />

Verkehrsrechtliche Anordnung für die<br />

Ernst-Thälmann-Straße liegt vor<br />

Seit gut 2 Wochen gibt es nun eine geänderte verkehrsrechtliche Anordnung<br />

für die <strong>Mohlsdorf</strong>er Ernst-Thälmann-Straße. Dem vorausgegangen<br />

gab es mehrere Gespräche mit den Anliegern, dem LRA<br />

Greiz und der Polizeiinspektion Greiz, um eine Lösung zu finden,<br />

die möglichst alle Interessen berücksichtigt und <strong>nicht</strong> wieder zu den<br />

„alten“, oft unhaltbaren Zuständen vor dem Straßenausbau führt.<br />

Ziel sollte es sein, vor allem für Besucher das Parken an den dafür<br />

geeigneten Stellen auf der Straße zu ermöglichen. Nach der mehrheitlichen<br />

Ablehnung der Variante der aufgezeichneten Stellplätze wird<br />

nun die Parkverbotszone für die gesamte Straße aufgehoben und eine<br />

beidseitige Straßenmarkierung aufgebracht.<br />

Bei dieser Variante liegt die Verantwortung allein beim Fahrzeugführer,<br />

der neben der Freihaltung von Grundstückszufahrten und Einmündungen<br />

von Straßen und Wegen die gesetzlich vorgeschriebene<br />

Mindestdurchfahrtsbreite zu gewährleisten hat.<br />

Alles in allem ist ein guter Kompromiss erreicht worden, welcher nur<br />

funktionieren wird, wenn sich alle Anlieger zukünftig an ihre guten<br />

Vorsätze halten und ihre eigenen Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken<br />

abstellen.<br />

Für alle, die vergessen haben sollten, wie es wirklich mal aussah auf<br />

dem „Schwanz“ ein Erinnerungsfoto …<br />

Alter Zustand<br />

Neu 2009<br />

Schulanmeldung<br />

Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger 2010, es ist bald soweit, der<br />

Termin der Schulanmeldung für Ihr Kind rückt heran.<br />

Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis einschließlich 01. August<br />

2010 sechs Jahre alt werden.<br />

Seite 6<br />

Kinder, die am 30. Juni 2009 mindestens 5 Jahre alt sind, können auf<br />

Antrag der Eltern eingeschult werden.<br />

Wir laden Sie herzlich zum 1. Informationselternabend ein, der am<br />

25. November 2009 um 19:00 Uhr in der Grundschule <strong>Mohlsdorf</strong><br />

stattfinden wird.<br />

Bitte ermöglichen Sie Ihre Teilnahme, da an diesem Abend die genauen<br />

Termine für die Schuleinschreibung Ihres Kindes vergeben<br />

werden.<br />

Herzliche Grüße<br />

gez. K. Vogel, Schulleiterin<br />

Der Zweckverband TAWEG informiert:<br />

Ablesung der Wasserzähler<br />

Um die Ablesung der Wasserzähler flexibler und kostengünstiger zu<br />

gestalten, geht der Zweckverband TAWEG auf vielfachen Wunsch<br />

dazu über, die Zähler<br />

<strong>nicht</strong> mehr durch<br />

seine Beauftragten,<br />

sondern durch die<br />

Kunden selbst ablesen<br />

zu lassen. In den<br />

nächsten Wochen<br />

werden die Ableseprotokolleversendet,<br />

auf denen der<br />

Zählerstand zu vermerken<br />

ist. Hinweise<br />

zur Selbstablesung<br />

finden Sie im Anschreiben zum Ableseprotokoll. Die Meldungen sind<br />

bis zum 18.12.2009 beim Zweckverband einzureichen. Das Rückporto<br />

zahlt selbstverständlich der Zweckverband TAWEG. Bei Rückfragen<br />

stehen die TAWEG-Mitarbeiter <strong>unter</strong> der Rufnummer (0 36 61)<br />

61 70 zur Verfügung.<br />

Ihr Zweckverband TAWEG<br />

Information des<br />

Zweckverbandes TAWEG<br />

über die Herstellung und den ordnungsgemäßen<br />

Betrieb biologischer Grundstückskläranlagen sowie<br />

über Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von<br />

Fördermitteln<br />

Am 22.12.2000 trat die sog. EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in<br />

Kraft. Die wesentlichen Ziele dieser, dem europaweiten Gewässerschutz<br />

dienenden Richtlinie sind neben dem Verschlechterungsverbot<br />

die Erreichung des „ökologisch guten Zustandes“ der Gewässer bis<br />

zum Jahr 2015. Der „ökologisch gute Zustand“ eines Gewässers hängt<br />

vom biologischen und chemischen Zustand des Gewässers sowie dem<br />

Zustand des Gewässerbettes und des Ufers ab. Die bundesdeutsche<br />

Umsetzung mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie<br />

die Umsetzung auf Landesebene, in Thüringen durch die Novelle des<br />

Thüringer Wassergesetzes, sind inzwischen vollzogen.<br />

Wesentliche Bearbeitungsphasen der WRRL waren zunächst die<br />

B e standsaufnahme der Gewässer und die Erarbeitung der inzwischen<br />

vorliegenden Bewirtschaftungspläne durch die zuständigen<br />

Ministerien. Als eine wesentliche Ursache des Nicht-Erreichens des<br />

„ökologischen guten Zustandes“ wurden <strong>nicht</strong> vorhandene oder nur<br />

unzureichend funktionierende Kleinkläranlagen in <strong>nicht</strong> durch eine<br />

zentrale Kläranlage erschlossenen Gebieten ermittelt.<br />

Daraus entstand die Forderung nach einer flächendeckenden Abwasserreinigung<br />

gemäß dem derzeitigen Stand der Technik, also der<br />

vollbiologischen Reinigung der Schmutzwässer. Dies bedeutet, dass<br />

bestehende Kleinkläranlagen nachzurüsten oder zu ersetzen sind.

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