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Sprechzeiten des Kontaktbereichsbeamten<br />
(KOBB) Herrn Bergner jeden Donnerstag von 15:00 –18:00 Uhr im<br />
Gemeindeamt <strong>Mohlsdorf</strong>, Telefon (0 36 61) 45 30 52<br />
Verkehrsrechtliche Anordnung für die<br />
Ernst-Thälmann-Straße liegt vor<br />
Seit gut 2 Wochen gibt es nun eine geänderte verkehrsrechtliche Anordnung<br />
für die <strong>Mohlsdorf</strong>er Ernst-Thälmann-Straße. Dem vorausgegangen<br />
gab es mehrere Gespräche mit den Anliegern, dem LRA<br />
Greiz und der Polizeiinspektion Greiz, um eine Lösung zu finden,<br />
die möglichst alle Interessen berücksichtigt und <strong>nicht</strong> wieder zu den<br />
„alten“, oft unhaltbaren Zuständen vor dem Straßenausbau führt.<br />
Ziel sollte es sein, vor allem für Besucher das Parken an den dafür<br />
geeigneten Stellen auf der Straße zu ermöglichen. Nach der mehrheitlichen<br />
Ablehnung der Variante der aufgezeichneten Stellplätze wird<br />
nun die Parkverbotszone für die gesamte Straße aufgehoben und eine<br />
beidseitige Straßenmarkierung aufgebracht.<br />
Bei dieser Variante liegt die Verantwortung allein beim Fahrzeugführer,<br />
der neben der Freihaltung von Grundstückszufahrten und Einmündungen<br />
von Straßen und Wegen die gesetzlich vorgeschriebene<br />
Mindestdurchfahrtsbreite zu gewährleisten hat.<br />
Alles in allem ist ein guter Kompromiss erreicht worden, welcher nur<br />
funktionieren wird, wenn sich alle Anlieger zukünftig an ihre guten<br />
Vorsätze halten und ihre eigenen Fahrzeuge auf den privaten Grundstücken<br />
abstellen.<br />
Für alle, die vergessen haben sollten, wie es wirklich mal aussah auf<br />
dem „Schwanz“ ein Erinnerungsfoto …<br />
Alter Zustand<br />
Neu 2009<br />
Schulanmeldung<br />
Sehr geehrte Eltern der Schulanfänger 2010, es ist bald soweit, der<br />
Termin der Schulanmeldung für Ihr Kind rückt heran.<br />
Schulpflicht besteht für alle Kinder, die bis einschließlich 01. August<br />
2010 sechs Jahre alt werden.<br />
Seite 6<br />
Kinder, die am 30. Juni 2009 mindestens 5 Jahre alt sind, können auf<br />
Antrag der Eltern eingeschult werden.<br />
Wir laden Sie herzlich zum 1. Informationselternabend ein, der am<br />
25. November 2009 um 19:00 Uhr in der Grundschule <strong>Mohlsdorf</strong><br />
stattfinden wird.<br />
Bitte ermöglichen Sie Ihre Teilnahme, da an diesem Abend die genauen<br />
Termine für die Schuleinschreibung Ihres Kindes vergeben<br />
werden.<br />
Herzliche Grüße<br />
gez. K. Vogel, Schulleiterin<br />
Der Zweckverband TAWEG informiert:<br />
Ablesung der Wasserzähler<br />
Um die Ablesung der Wasserzähler flexibler und kostengünstiger zu<br />
gestalten, geht der Zweckverband TAWEG auf vielfachen Wunsch<br />
dazu über, die Zähler<br />
<strong>nicht</strong> mehr durch<br />
seine Beauftragten,<br />
sondern durch die<br />
Kunden selbst ablesen<br />
zu lassen. In den<br />
nächsten Wochen<br />
werden die Ableseprotokolleversendet,<br />
auf denen der<br />
Zählerstand zu vermerken<br />
ist. Hinweise<br />
zur Selbstablesung<br />
finden Sie im Anschreiben zum Ableseprotokoll. Die Meldungen sind<br />
bis zum 18.12.2009 beim Zweckverband einzureichen. Das Rückporto<br />
zahlt selbstverständlich der Zweckverband TAWEG. Bei Rückfragen<br />
stehen die TAWEG-Mitarbeiter <strong>unter</strong> der Rufnummer (0 36 61)<br />
61 70 zur Verfügung.<br />
Ihr Zweckverband TAWEG<br />
Information des<br />
Zweckverbandes TAWEG<br />
über die Herstellung und den ordnungsgemäßen<br />
Betrieb biologischer Grundstückskläranlagen sowie<br />
über Möglichkeiten zur Inanspruchnahme von<br />
Fördermitteln<br />
Am 22.12.2000 trat die sog. EU-Wasserrahmenrichtlinie (WRRL) in<br />
Kraft. Die wesentlichen Ziele dieser, dem europaweiten Gewässerschutz<br />
dienenden Richtlinie sind neben dem Verschlechterungsverbot<br />
die Erreichung des „ökologisch guten Zustandes“ der Gewässer bis<br />
zum Jahr 2015. Der „ökologisch gute Zustand“ eines Gewässers hängt<br />
vom biologischen und chemischen Zustand des Gewässers sowie dem<br />
Zustand des Gewässerbettes und des Ufers ab. Die bundesdeutsche<br />
Umsetzung mit der Novellierung des Wasserhaushaltsgesetzes sowie<br />
die Umsetzung auf Landesebene, in Thüringen durch die Novelle des<br />
Thüringer Wassergesetzes, sind inzwischen vollzogen.<br />
Wesentliche Bearbeitungsphasen der WRRL waren zunächst die<br />
B e standsaufnahme der Gewässer und die Erarbeitung der inzwischen<br />
vorliegenden Bewirtschaftungspläne durch die zuständigen<br />
Ministerien. Als eine wesentliche Ursache des Nicht-Erreichens des<br />
„ökologischen guten Zustandes“ wurden <strong>nicht</strong> vorhandene oder nur<br />
unzureichend funktionierende Kleinkläranlagen in <strong>nicht</strong> durch eine<br />
zentrale Kläranlage erschlossenen Gebieten ermittelt.<br />
Daraus entstand die Forderung nach einer flächendeckenden Abwasserreinigung<br />
gemäß dem derzeitigen Stand der Technik, also der<br />
vollbiologischen Reinigung der Schmutzwässer. Dies bedeutet, dass<br />
bestehende Kleinkläranlagen nachzurüsten oder zu ersetzen sind.