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SWiFT profi - Stadtwerke Frankenthal GmbH

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Stromlieferungsvertrag<br />

<strong>SWiFT</strong> <strong>profi</strong><br />

zwischen<br />

Firma<br />

Straße, Hausnummer<br />

PLZ, Ort<br />

5. Zahlungsweise<br />

Der Kunde hat die Wahl zwischen verschiedenen Zahlungsweisen:<br />

Einzugsermächtigung oder Überweisung.<br />

Ich/Wir ermächtige/n die <strong>Stadtwerke</strong> widerruflich, die Forderungen<br />

hinsichtlich dieses Vertrages durch Lastschrift einzuziehen:<br />

Tel.-Nr.<br />

Registergericht und -nummer<br />

Konto-Nr.<br />

Bankleitzahl<br />

E-Mail Adresse<br />

Verbrauchsstelle:<br />

Straße, Hausnummer<br />

Kunden-Nr. / Rechnungseinheit<br />

Abrechnungsbezirk<br />

- nachstehend „Kunde“ genannt -<br />

und der<br />

PLZ, Ort<br />

Zähler-Nr.<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Wormser Str. 111 in 67227 <strong>Frankenthal</strong><br />

- nachstehend „<strong>Stadtwerke</strong>“ genannt -<br />

Vertragsnummer<br />

1. Ort und Umfang der Lieferung<br />

Die <strong>Stadtwerke</strong> liefern gemäß den Bestimmungen dieses Vertrages<br />

den gesamten Bedarf an elektrischer Energie für die<br />

Verbrauchsstelle des Kunden mit einer Spannung von etwa<br />

230/400 Volt und einer Frequenz von etwa 50 Hertz.<br />

2. Preise<br />

2.1. Die Übergabe der elektrischen Energie erfolgt am Ende des<br />

Hausanschlusses der Verbrauchsstelle. Für die gelieferte Energie<br />

gelten folgende Preise (Preisstand: 01.04.2011):<br />

<strong>SWiFT</strong> <strong>profi</strong><br />

Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch < 10.000 kWh<br />

Verbrauchspreis<br />

20,60 ct/kWh<br />

Grundpreis<br />

103,45 € /Jahr<br />

Verbrauchsstellen mit einem Jahresverbrauch > 10.000 kWh<br />

Verbrauchspreis<br />

21,63 ct/kWh<br />

kein Grundpreis<br />

Die angegebenen Preise sind Nettopreise und enthalten die<br />

Energielieferung, die Netzkosten einschließlich Messeinrichtung<br />

(ohne Wandler), die Konzessionsabgabe, die Stromsteuer sowie<br />

die Umlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz, dem Kraft-<br />

Wärme-Kopplungsgesetz und der Stromnetzentgeltverordnung. In<br />

den genannten Preisen ist die gesetzlich gültige Umsatzsteuer in<br />

Höhe von zurzeit 19 % nicht enthalten.<br />

2.2. Preisänderungen erfolgen gemäß § 5 Absätze 2 und 3 der<br />

beigefügten und als Vertragsstandteil vereinbarten „Verordnung<br />

der Allgemeinen Bedingungen für die Grundversorgung von<br />

Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus<br />

dem Niederspannungsnetz (StromGVV)“.<br />

Dem Kunden steht im Fall einer Preisänderung das Recht zu,<br />

den Vertrag ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist<br />

außerordentlich auf das Datum des Wirksamwerdens der<br />

Preisänderung zu kündigen.<br />

3. Laufzeit des Vertrages<br />

Die Laufzeit des Vertrages beginnt am … und endet am ….<br />

Der Vertrag verlängert sich jeweils um 12 Monate, wenn er<br />

nicht von einem der Vertragspartner mindestens einen Monat<br />

vor dem Ende der Laufzeit schriftlich gekündigt wird.<br />

4. Geltung der StromGVV, der Ergänzenden Bedingungen und<br />

der Allgemeinen Vertragsbedingungen<br />

Als Bestandteil des Vertrages gelten die gesetzlichen<br />

Bestimmungen und, soweit in diesem Vertrag nichts Abweichendes<br />

vereinbart ist, die Regelungen der Stromgrundversorgungsverordnung<br />

– StromGVV, die Allgemeinen Vertragsbedingungen für<br />

Stromlieferungen in Niederspannung sowie die Ergänzenden<br />

Bedingungen der <strong>Stadtwerke</strong>.<br />

Geldinstitut<br />

Name und Anschrift des Kontoinhabers (falls abweichend)<br />

<br />

Unterschrift des Kontoinhabers<br />

Widerrufsbelehrung<br />

Widerrufsrecht<br />

Der Kunde kann seine Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen<br />

ohne Angabe von Gründen in Textform (z.B. Brief, Fax, E-Mail)<br />

widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in<br />

Textform, jedoch nicht vor Eingang der Ware beim Empfänger (bei<br />

der wiederkehrenden Lieferung gleichartiger Waren nicht vor<br />

Eingang der ersten Teillieferung) und auch nicht vor Erfüllung der<br />

Informationspflichten seitens der <strong>Stadtwerke</strong> gemäß Artikel 246 § 2<br />

i. V. m. § 1 Abs. 1 und 2 EGBGB. Zur Wahrung der Widerrufsfrist<br />

genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist<br />

zu richten an:<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong>, Wormser Str. 111, 67227<br />

<strong>Frankenthal</strong>; per Fax an 06233/602-115 oder per E-Mail an<br />

info@stw-frankenthal.de.<br />

Widerrufsfolgen<br />

Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits<br />

empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene<br />

Nutzungen (z.B. Zinsen) herauszugeben. Kann der Kunde den<br />

<strong>Stadtwerke</strong>n die empfangenen Leistungen sowie Nutzungen(z.B.<br />

Gebrauchsvorteile) nicht oder teilweise nicht oder nur in<br />

verschlechtertem Zustand zurückgewähren bzw. herausgeben,<br />

muss der Kunde den <strong>Stadtwerke</strong>n insoweit Wertersatz leisten. Für<br />

die Verschlechterung der Sache und für gezogene Nutzungen muss<br />

der Kunde Wertersatz nur leisten, soweit die Nutzungen oder die<br />

Verschlechterung auf einen Umgang mit der Sache zurückzuführen<br />

ist, der über die Prüfung der Eigenschaften und der Funktionsweise<br />

hinausgeht. Unter „Prüfung der Eigenschaften und der<br />

Funktionsweise“ versteht man das Testen und Ausprobieren der<br />

jeweiligen Ware, wie es etwa im Ladengeschäft möglich und üblich<br />

ist. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb<br />

von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für den Kunden mit<br />

der Absendung seiner Widerrufserklärung, für die <strong>Stadtwerke</strong> mit<br />

deren Empfang.<br />

- Ende der Widerrufsbelehrung -<br />

Ich möchte auch per Telefon oder E-Mail über Leistungen<br />

und Produkte der <strong>Stadtwerke</strong> informiert werden. Dieses<br />

Einverständnis kann jederzeit widerrufen werden.<br />

Sie können der Verarbeitung oder Nutzung der Daten zum<br />

Zwecke der Werbung oder Marktforschung jederzeit gegenüber<br />

den <strong>Stadtwerke</strong>n widersprechen.<br />

Anlagen:<br />

-StromGVV<br />

-Ergänzende Bedingungen<br />

-Allgemeine Vertragsbedingungen<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong><br />

Handel und Vertrieb<br />

Ort:<br />

<br />

Unterschrift des Kunden<br />

Datum:<br />

1


<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong>, Wormser Straße 111, 67227 <strong>Frankenthal</strong> Stand: April 12<br />

Geschäftsführer: Thomas Bollheimer, Fritz Schneider Sitz der Gesellschaft: <strong>Frankenthal</strong> (Pfalz)<br />

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Andreas Schwarz Registergericht: Amtsgericht Ludwigshafen HRB/2 1661<br />

Allgemeine Vertragsbedingungen für Stromlieferungen in Niederspannung<br />

Innerhalb des Netzgebietes des Netzbetreibers <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong><br />

1. Vertrag<br />

1.1. Der Zählerstand zum Zeitpunkt des Lieferbeginns wird rechnerisch ermittelt, sofern keine abgelesenen Daten vorliegen.<br />

1.2. Die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong> wird einen möglichen Lieferantenwechsel zügig und unentgeltlich unter Beachtung der<br />

gesetzlichen Regelungen und vertraglich vereinbarten Fristen durchführen.<br />

2. Abrechnung<br />

2.1. Der Kunde kann zwischen einer jährlichen, halbjährlichen, vierteljährlichen und monatlichen Abrechnungsvariante wählen. Die<br />

Mehrkosten der unterjährigen Abrechnungsvarianten sind dabei dem jeweils gültigen und auf der Homepage des Netzbetreibers<br />

<strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong> veröffentlichten Preisblatt der Stromnetzentgelte zu entnehmen. Wir möchten darauf hinweisen,<br />

dass ein kürzerer Abrechnungsturnus in Monaten mit höherem Verbrauch zu deutlich höheren Abschlagszahlungen führt.<br />

3. Preise<br />

3.1. Informationen über die aktuellen Preise sind im Kundenzentrum, Wormser Str. 111, 67227 <strong>Frankenthal</strong>, erhältlich und können<br />

auch im Internet unter www.stw-frankenthal.de abgerufen werden.<br />

4. Beschwerdeverfahren, Verbraucherschlichtungsstelle<br />

4.1. Der Kunde hat das Recht, sich jederzeit mit seinen Beanstandungen insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität<br />

von Leistungen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong>, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie<br />

sowie die Messung der Energie betreffen, an die Beschwerdestelle der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong>, Wormser Str. 111,<br />

67227 <strong>Frankenthal</strong>, Tel.: 06233/602-0, E-Mail: beschwerdemanagement@stw-frankenthal.de, zu wenden.<br />

4.2. Ist der Kunde Verbraucher im Sinne des § 13 BGB, werden seine Beanstandungen (Verbraucherbeschwerden) innerhalb einer<br />

Frist von 4 Wochen ab Zugang der Verbraucherbeschwerde bei der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong> beantwortet. Wird der<br />

Verbraucherbeschwerde nicht abgeholfen, wird die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong> die Gründe schriftlich oder elektronisch unter<br />

Hinweis auf das Schlichtungsverfahren nach § 111 b EnWG darlegen.<br />

4.3. Im Falle einer Verbraucherbeschwerde kann zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen der <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong> und<br />

dem Kunden über den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie die<br />

Schlichtungsstelle Energie e. V., Friedrichstraße 133, 10117 Berlin, Tel.: 030/ 27 57 240-0, info@schlichtungsstelle-energie.de<br />

angerufen werden. Der Antrag dieses Kunden auf Einleitung des Schlichtungsverfahrens gem. § 111 b EnWG ist erst zulässig,<br />

wenn die <strong>Stadtwerke</strong> <strong>Frankenthal</strong> <strong>GmbH</strong> der Verbraucherbeschwerde nicht nach Ziffer 4.2. abgeholfen haben. Das Recht der<br />

Beteiligten, die Gerichte anzurufen oder ein anderes Verfahren nach diesem Gesetz zu beantragen, bleibt unberührt.<br />

4.4. Darüber hinaus kann sich der Kunde im Falle einer Verbraucherbeschwerde an den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur<br />

für den Bereich Elektrizität und Gas (Bundesnetzagentur für Elektrizität, Gas, Telekommunikation, Post und Eisenbahnen,<br />

Verbraucherservice, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel.: 030-22480-500, E-Mail: verbraucher-service-energie@bnetza.de)<br />

wenden.<br />

5. Haftung<br />

Ansprüche wegen Versorgungsstörungen im Sinne des § 6 Abs. 3 Satz 1 StromGVV können gegen den Netzbetreiber geltend<br />

gemacht werden.<br />

6. Datenschutz<br />

Die im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis erhobenen Daten werden von den <strong>Stadtwerke</strong>n automatisiert gespeichert,<br />

verarbeitet und im Rahmen der Zweckbestimmung (z.B. Verbrauchsabrechnung, Rechnungsstellung, Kundenbetreuung)<br />

verwendet und gegebenenfalls übermittelt.<br />

7. Sonstiges<br />

7.1. Mündliche Vereinbarungen sind nicht getroffen. Jede Änderung oder Ergänzung des Vertrages bedarf der Textform.<br />

7.2. Anpassungen des Vertrages, ausgenommen Preisanpassungen und vertragswesentliche Regelungen, werden dem Kunden mit<br />

einer Frist von 6 Wochen zum Zeitpunkt ihres Inkrafttretens mitgeteilt. In diesem Fall ist der Kunde berechtigt, den Vertrag ohne<br />

Einhaltung einer Kündigungsfrist zum Inkrafttreten der Anpassung in Textform zu kündigen (§ 41 Abs. 3 Satz 2 EnWG). Kündigt<br />

er den Vertrag nicht, so treten die Anpassungen ab dem in der Mitteilung genannten Zeitpunkt in Kraft. Die <strong>Stadtwerke</strong> sind<br />

verpflichtet, den Kunden in der Mitteilung auf die Bedeutung seines Schweigens hinzuweisen.<br />

7.3. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so bleibt der Vertrag im<br />

Übrigen davon unberührt. Die Vertragspartner werden, soweit möglich, die unwirksame Bestimmung durch eine in ihrem<br />

wirtschaftlichen Erfolg möglichst gleichkommende Bestimmung ersetzen.<br />

8. Hochtarif (HT) / Niedertarif (NT)<br />

8.1. Schaltzeiten HT: 06:00 – 22:00 Uhr<br />

8.2. Schaltzeiten NT: 22:00 – 06:00 Uhr<br />

9. Energieeinsparung / Energieeffizienz<br />

9.1. Die Themen Energieeinsparung und Energieeffizienz haben für uns hohe Priorität. Auf unserer Internetseite www.stwfrankenthal.de<br />

haben wir deshalb Hinweise, Kontaktinformationen und Tipps für Sie eingestellt. Weitere Informationen über<br />

Energiedienstleiter, Anbieter von Energieeffizienzmaßnahmen und zu Energieaudits erhalten Sie außerdem auf der<br />

Internetseite der Bundesstelle für Energieeffizienz (BfEE) unter www.bfee-online.de.<br />

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