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Jagd- und Wildschutzverein Hubertus Bern

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<strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong><br />

<strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong><br />

Konsultationsverfahren zur Änderung des kantonalen <strong>Jagd</strong>rechts<br />

Geschätzter Verbandspräsident<br />

Lieber Peter<br />

Der Vorstand des <strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong>s <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong> nimmt zum Konsultationsverfahren<br />

wie folgt Stellung:<br />

Änderungen JaV<br />

Art. 14 Abs. 2 (Verlängerung der Schusszeiten ab Mitte November)<br />

Entspricht den Forderungen des BEJV. Die Änderung wird zur Erhöhung der Fuchsstrecke<br />

beitragen <strong>und</strong> ermöglicht, wieder ohne Unterbrechung in den Nachtansitz zu wechseln.<br />

Der Änderung ist zuzustimmen.<br />

Art. 15 Abs. 1 Bst. c <strong>und</strong> Absatz 4 ( Präzisierung des <strong>Jagd</strong>verbots in der Nähe von ständig<br />

bewohnten Gebäuden)<br />

Entspricht nur teilweise den Forderungen des BEJV. Buchstabe c entspricht den Forderungen <strong>und</strong><br />

ermöglicht in Zukunft, ohne “Jägerfalle“ im Wald zu jagen. Dagegen entspricht Absatz 4 nicht den<br />

Forderungen. Im Sinne einer erhöhten Akzeptanz der <strong>Jagd</strong> allgemein <strong>und</strong> in Anbetracht der eher<br />

geringen Anzahl Fälle, in welcher die Einwilligung von einem oder gar mehrerer Bewohner* von<br />

ständig bewohnten Gebäuden eingeholt werden muss, kann mit der Änderung gelebt werden.<br />

Der Änderung ist zuzustimmen.<br />

Art. 21 Abs. 1 <strong>und</strong> 6 ( An die verlängerten Schusszeiten ab Mitte November angepasste<br />

Einschränkung der Fahrzeiten)<br />

Diese Änderung kann weder den Forderungen des BEJV entsprechen, noch nicht entsprechen.<br />

Die Aufnahme einer Zeitperiode (17.00 - 21.00 Uhr) im Sinne von Art. 21 Abs. 1 JaV ab<br />

16. November wurde nie diskutiert. Der Vorstand des <strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong>s <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong><br />

bedauert sehr, dass wieder nicht mit offenen Karten gespielt wurde. Von der Jägerschaft wurde<br />

gefordert, dass nur die vorgeschlagenen Themen diskutiert <strong>und</strong> nur zu diesen Themen Anträge<br />

gestellt werden können. Die Aufnahme einer Zeitperiode ab 16. November gehörte nie zu diesen<br />

Themen.<br />

Die Beweggründe für die vorgeschlagene Änderung sind unklar. Die Fahrzeiten auf der Winterjagd<br />

(bis 2008) hatten sich bewährt. Insbesondere ist ein Unterschied zwischen Fahrten bis 17.00 Uhr<br />

<strong>und</strong> Fahrten nach 17.00 Uhr nicht einsehbar. Mit einem motorisierten Mehrverkehr ist daher nicht<br />

zu rechnen.<br />

Präsident: Gerhard Amacher, Bächimattstrasse 36, 3075 Rüfenacht ∗ Tel. P: 031-534 68 36 / G: 031-980 85 26<br />

g.amacher@hispeed.ch ∗ www.hubertusbern.ch


Mit der Änderung nach Art. 14 Abs. 2 (Verlängerung der Schusszeiten ab Mitte November) wurde<br />

die Möglichkeit geschaffen, wieder stärker in den Fuchsbestand einzugreifen, was aus<br />

seuchenpolizelichen Gründen (Fuchsbandwurm, Räude etc.) zwingend notwendig ist. Die<br />

Änderung des Art. 21 schränkt dieses Vorhaben leider massiv ein.<br />

Die Änderung ist abzulehnen.<br />

Bemerkungen: Der Vorstand des <strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong>s <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong> verlangt von den<br />

Jägervertretern der Expertenkommission Auskunft darüber, wie, wann <strong>und</strong> von<br />

wem diese Änderung eingebracht wurde.<br />

Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit kann ein vernünftiger Kompromiss<br />

angegangen werden. Wenn schon eine Zeitperiode, dann nicht vor<br />

18.00-21.00 Uhr. Bis 18.00 Uhr ist es auch berufstätigen Jägern möglich, am<br />

Ansitzort zu sein.<br />

Änderungen JaDV<br />

Art. 7 (Einsatz <strong>und</strong> Mitführen von <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>en)<br />

Entspricht nur teilweise den Forderungen des BEJV. Aus heutiger Sicht ist es vorübergehend nicht<br />

sinnvoll, auf den Einsatz von <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>en im Februar zu bestehen.<br />

Die nun geforderte Gehorsamsprüfung bedeutet eine erhebliche Unterstützung für das <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>ewesen<br />

<strong>und</strong> vermochte offenbar auch die Tierschutzanliegen im Wesentlichen zu überzeugen.<br />

Aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen Möglichkeit einer Integration des SKN in die Gehorsamsausbildung<br />

(bzw. als SKN-Äquivalenz) dürfte die <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>eausbildung auch nach aussen aufgewertet<br />

werden, wenn der BEJV in dieser Hinsicht den Weg intelligent vorspurt. Die dazugehörende<br />

Übergangsbestimmung ist moderat <strong>und</strong> hindert die Jägerschaft in keinem Fall.<br />

Volle Unterstützung findet im Vorstand des <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong> die Absicht, endlich den Artikel 17 JaV<br />

<strong>und</strong> die dazugehörenden Richtlinien (absprechen ungeeigneter <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>e) inskünftig konsequent<br />

um zu setzen. Alles in allem ein ausgewogener Änderungsvorschlag des Art. 7.<br />

Der Änderung ist zuzustimmen.<br />

* Zur Verbesserung der Lesbarkeit wird im Text lediglich die männliche Form verwendet.<br />

Sämtliche Ausführungen beziehen sich aber auch auf die Jägerinnen.<br />

Für weitere Auskünfte stehe ich Dir gerne zur Verfügung.<br />

Mit Weidmannsgruss<br />

Gerhard Amacher<br />

Präsident<br />

Präsident: Gerhard Amacher, Bächimattstrasse 36, 3075 Rüfenacht ∗ Tel. P: 031-534 68 36 / G: 031-980 85 26<br />

g.amacher@hispeed.ch ∗ www.hubertusbern.ch

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