Jagd- und Wildschutzverein Hubertus Bern
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<strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong><br />
<strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong><br />
Konsultationsverfahren zur Änderung des kantonalen <strong>Jagd</strong>rechts<br />
Geschätzter Verbandspräsident<br />
Lieber Peter<br />
Der Vorstand des <strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong>s <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong> nimmt zum Konsultationsverfahren<br />
wie folgt Stellung:<br />
Änderungen JaV<br />
Art. 14 Abs. 2 (Verlängerung der Schusszeiten ab Mitte November)<br />
Entspricht den Forderungen des BEJV. Die Änderung wird zur Erhöhung der Fuchsstrecke<br />
beitragen <strong>und</strong> ermöglicht, wieder ohne Unterbrechung in den Nachtansitz zu wechseln.<br />
Der Änderung ist zuzustimmen.<br />
Art. 15 Abs. 1 Bst. c <strong>und</strong> Absatz 4 ( Präzisierung des <strong>Jagd</strong>verbots in der Nähe von ständig<br />
bewohnten Gebäuden)<br />
Entspricht nur teilweise den Forderungen des BEJV. Buchstabe c entspricht den Forderungen <strong>und</strong><br />
ermöglicht in Zukunft, ohne “Jägerfalle“ im Wald zu jagen. Dagegen entspricht Absatz 4 nicht den<br />
Forderungen. Im Sinne einer erhöhten Akzeptanz der <strong>Jagd</strong> allgemein <strong>und</strong> in Anbetracht der eher<br />
geringen Anzahl Fälle, in welcher die Einwilligung von einem oder gar mehrerer Bewohner* von<br />
ständig bewohnten Gebäuden eingeholt werden muss, kann mit der Änderung gelebt werden.<br />
Der Änderung ist zuzustimmen.<br />
Art. 21 Abs. 1 <strong>und</strong> 6 ( An die verlängerten Schusszeiten ab Mitte November angepasste<br />
Einschränkung der Fahrzeiten)<br />
Diese Änderung kann weder den Forderungen des BEJV entsprechen, noch nicht entsprechen.<br />
Die Aufnahme einer Zeitperiode (17.00 - 21.00 Uhr) im Sinne von Art. 21 Abs. 1 JaV ab<br />
16. November wurde nie diskutiert. Der Vorstand des <strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong>s <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong><br />
bedauert sehr, dass wieder nicht mit offenen Karten gespielt wurde. Von der Jägerschaft wurde<br />
gefordert, dass nur die vorgeschlagenen Themen diskutiert <strong>und</strong> nur zu diesen Themen Anträge<br />
gestellt werden können. Die Aufnahme einer Zeitperiode ab 16. November gehörte nie zu diesen<br />
Themen.<br />
Die Beweggründe für die vorgeschlagene Änderung sind unklar. Die Fahrzeiten auf der Winterjagd<br />
(bis 2008) hatten sich bewährt. Insbesondere ist ein Unterschied zwischen Fahrten bis 17.00 Uhr<br />
<strong>und</strong> Fahrten nach 17.00 Uhr nicht einsehbar. Mit einem motorisierten Mehrverkehr ist daher nicht<br />
zu rechnen.<br />
Präsident: Gerhard Amacher, Bächimattstrasse 36, 3075 Rüfenacht ∗ Tel. P: 031-534 68 36 / G: 031-980 85 26<br />
g.amacher@hispeed.ch ∗ www.hubertusbern.ch
Mit der Änderung nach Art. 14 Abs. 2 (Verlängerung der Schusszeiten ab Mitte November) wurde<br />
die Möglichkeit geschaffen, wieder stärker in den Fuchsbestand einzugreifen, was aus<br />
seuchenpolizelichen Gründen (Fuchsbandwurm, Räude etc.) zwingend notwendig ist. Die<br />
Änderung des Art. 21 schränkt dieses Vorhaben leider massiv ein.<br />
Die Änderung ist abzulehnen.<br />
Bemerkungen: Der Vorstand des <strong>Jagd</strong>- <strong>und</strong> <strong>Wildschutzverein</strong>s <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong> verlangt von den<br />
Jägervertretern der Expertenkommission Auskunft darüber, wie, wann <strong>und</strong> von<br />
wem diese Änderung eingebracht wurde.<br />
Im Sinne einer konstruktiven Zusammenarbeit kann ein vernünftiger Kompromiss<br />
angegangen werden. Wenn schon eine Zeitperiode, dann nicht vor<br />
18.00-21.00 Uhr. Bis 18.00 Uhr ist es auch berufstätigen Jägern möglich, am<br />
Ansitzort zu sein.<br />
Änderungen JaDV<br />
Art. 7 (Einsatz <strong>und</strong> Mitführen von <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>en)<br />
Entspricht nur teilweise den Forderungen des BEJV. Aus heutiger Sicht ist es vorübergehend nicht<br />
sinnvoll, auf den Einsatz von <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>en im Februar zu bestehen.<br />
Die nun geforderte Gehorsamsprüfung bedeutet eine erhebliche Unterstützung für das <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>ewesen<br />
<strong>und</strong> vermochte offenbar auch die Tierschutzanliegen im Wesentlichen zu überzeugen.<br />
Aufgr<strong>und</strong> der vorgesehenen Möglichkeit einer Integration des SKN in die Gehorsamsausbildung<br />
(bzw. als SKN-Äquivalenz) dürfte die <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>eausbildung auch nach aussen aufgewertet<br />
werden, wenn der BEJV in dieser Hinsicht den Weg intelligent vorspurt. Die dazugehörende<br />
Übergangsbestimmung ist moderat <strong>und</strong> hindert die Jägerschaft in keinem Fall.<br />
Volle Unterstützung findet im Vorstand des <strong>Hubertus</strong> <strong>Bern</strong> die Absicht, endlich den Artikel 17 JaV<br />
<strong>und</strong> die dazugehörenden Richtlinien (absprechen ungeeigneter <strong>Jagd</strong>h<strong>und</strong>e) inskünftig konsequent<br />
um zu setzen. Alles in allem ein ausgewogener Änderungsvorschlag des Art. 7.<br />
Der Änderung ist zuzustimmen.<br />
* Zur Verbesserung der Lesbarkeit wird im Text lediglich die männliche Form verwendet.<br />
Sämtliche Ausführungen beziehen sich aber auch auf die Jägerinnen.<br />
Für weitere Auskünfte stehe ich Dir gerne zur Verfügung.<br />
Mit Weidmannsgruss<br />
Gerhard Amacher<br />
Präsident<br />
Präsident: Gerhard Amacher, Bächimattstrasse 36, 3075 Rüfenacht ∗ Tel. P: 031-534 68 36 / G: 031-980 85 26<br />
g.amacher@hispeed.ch ∗ www.hubertusbern.ch