Die vollständige Antwort des Kreises Unna kann ... - Stadt Schwerte
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DER LANDRAT<br />
Kreis <strong>Unna</strong><br />
<br />
Postfach 21 12<br />
<br />
59411 <strong>Unna</strong><br />
Anfrage<br />
Bündnis 90/ <strong>Die</strong> Grünen<br />
Fraktion im Rat der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwerte</strong><br />
Rathausstr. 31<br />
58239 <strong>Schwerte</strong><br />
Natur und Umwelt<br />
Gewerblicher Umweltschutz<br />
und Abfallwirtschaft<br />
Auskunft<br />
Herr Pretzewofsky<br />
Fon 02303 27-2372<br />
Fax 02303 27-1297<br />
carsten.pretzewofsky<br />
@kreis-unna.de<br />
___<br />
Mein Zeichen<br />
69.3/<br />
08.07.2009<br />
Antrag auf Zugang zu Umweltinformationen<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
o<br />
mit Schreiben vom 16.06.2009 haben Sie mich um Informationen bezüglich der<br />
Fa. LEWI in <strong>Schwerte</strong> gebeten. <strong>Die</strong> aufgeführten Fragen möchte ich wie folgt<br />
beantworten:<br />
___<br />
Zu Punkt 1:<br />
Zur Abluftreinigung wird bei der Fa. LEWI eine SIEMAG Filteranlage<br />
eingesetzt. <strong>Die</strong>se besteht aus einem Zyklonenabscheider,<br />
diesem nachgeschaltet ist ein Hauptfilter, der aus 6 Kammern<br />
besteht und in denen jeweils 18 Filterschläuche eingehängt sind<br />
und ein Polizeifilter in dem 6 Kassetten eingesetzt sind, die jeweils<br />
10 Filterbeutel beinhalten.<br />
Gem. dem Bauschein der <strong>Stadt</strong> <strong>Schwerte</strong> (Nr.:0226/91) vom<br />
01.08.1991 wurden für die Brammenschleifmaschine folgende<br />
Grenzwerte festgesetzt:<br />
Gesamtstaub: 50 mg/m³<br />
Nickel: 1 mg/m³<br />
Der Kreis <strong>Unna</strong> hat mit Bescheid vom 18.03.2009 die Emissionsgrenzwerte<br />
an die aktuelle TA Luft vom 24.07.2002 angepasst.<br />
Nunmehr sind folgende Grenzwerte einzuhalten:<br />
Gesamtstaub: 20 mg/m³<br />
Nickel: 0,5 mg/m³<br />
Zur Überwachung der Filteranlage hat die Fa. LEWI einen Filterwächter<br />
PF M92 C von der Fa. Födisch am 02.04.09 am Abluft-<br />
Bündnis90_<strong>Die</strong> Grünen.doc<br />
Öffnungszeiten<br />
Mo - Do 08.00 - 16.30 Uhr<br />
Fr 08.00 - 12.30 Uhr<br />
und nach Vereinbarung<br />
<strong>Die</strong>nstgebäude<br />
Platanenallee 16<br />
59425 <strong>Unna</strong><br />
2. Obergeschoss, Raum 218<br />
Bus und Bahn<br />
Informationen zu ÖPNV-<br />
Verbindungen erhalten Sie<br />
kreisweit bei der Servicezentrale<br />
fahrtwind:<br />
Fon 01803 504030 (9 Cent/Min.)<br />
www.fahrtwind-online.de<br />
Zentrale Verbindungen<br />
Fon 02303 27-0<br />
Fax 02303 27-1399<br />
post@kreis-unna.de<br />
www.kreis-unna.de<br />
Bankverbindung<br />
Sparkasse <strong>Unna</strong><br />
BLZ 443 500 60 | Kto.-Nr. 75 00
kamin der Filteranlage eingebaut. Mit diesem Filterwächter ist es möglich, die Filteranlage<br />
kontinuierlich zu überwachen, um damit eine effektive Filterdiagnose (u.a. Lokalisierung<br />
defekter Filterelemente) zu betreiben.<br />
Um diffuse Staubemissionen zu verringern bzw. zu vermeiden, werden die anfallenden<br />
Späne und Stäube aus der Filteranlage nun direkt in Big Bag`s abgefüllt und so an die<br />
Kunden zurück geliefert; vorher wurden die Stäube in Heson-Behälter (kleinere Metallbehälter)<br />
gefasst und anschl. in größere Container umgefüllt.<br />
Für den innerbetrieblichen Transport zwischen der Deutschen Nickel und der Fa. LEWI,<br />
werden für die Heson-Behälter seitens der Deutschen Nickel Abdeckungen angeschafft,<br />
so dass der Transport emissionsfrei abläuft.<br />
<strong>Die</strong> Fa. LEWI wird zukünftig die Halle mit geeigneten Industriestaubsaugern reinigen; bis<br />
Anfang 2009 fand die Reinigung mittels Besen statt.<br />
<strong>Die</strong> Fa. LEWI wird ihre Mitarbeiter künftig regelmäßig bezüglich der Vermeidung emissionsverursachende<br />
Vorgänge schulen lassen.<br />
zu Punkt 2:<br />
Für den Zeitraum 2008 und Januar bis Mai 2009 liegen keine Messergebnisse vor.<br />
Bei der Anlage handelt es sich um eine baurechtlich genehmigte Anlage, für die keine<br />
Messungen vorgesehen sind. Für Anlagen, die nicht nach dem Immissionsrecht genehmigungspflichtig<br />
sind, können Messungen nur im Falle <strong>des</strong> tatsächlichen Nachweises<br />
schädlicher Umwelteinwirkungen nach § 24 BImSchG angeordnet werden. Vorsorgemaßnahmen<br />
können seitens der Behörde nicht gefordert werden.<br />
Seit dem 07.06.2009 hat die Fa. LEWI, zur Überwachung der Staubemissionen, einen<br />
Filterwächter am Abluftkamin der Filteranlage installiert. Mit diesem Gerät ist es möglich,<br />
die Staubkonzentration kontinuierlich zu überwachen.<br />
zu Punkt 3:<br />
Am 11.11.2008 wurde der Kreis <strong>Unna</strong>, per Mail von der Bezirksregierung über die erhöhten<br />
Nickelwerte bei der Staubniederschlagsmessung informiert.<br />
Eine erste „vor-Ort-Überwachung“ <strong>des</strong> Schleifbetriebes fand am 12.11.2008 statt.<br />
Danach wurden bis zum heutigen Datum insgesamt 5 weitere Ortstermine durchgeführt.<br />
zu Punkt 4:<br />
<strong>Die</strong> Fa. LEWI führt keine Schweiß- oder Brennarbeiten durchgeführt.<br />
Bei Rückfragen stehe ich Ihnen unter der o.a. Telefonnummer oder per e-Mail zur Verfügung.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
In Vertretung<br />
gez. Dr. Detlef Timpe<br />
Anfrage Bündnis90_<strong>Die</strong> Grünen.doc|Seite 2 von 2