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Weller EPL2009 10-11 - MPS Terminal

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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />

1. Allgemeines<br />

1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für<br />

jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns<br />

nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt<br />

haben. In der Erfüllung eines Auftrages in Kenntnis<br />

abweichender anderer Bedingungen liegt keine<br />

Bestätigung der Geltung dieser abweichenden anderen<br />

Bedingungen.<br />

1.2 Die Ausführung von Aufträgen erfolgt entsprechend<br />

unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.<br />

Dies gilt auch für Sonderanfertigungen.<br />

Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in den<br />

Preislisten enthalten sind, stellen branchenübliche<br />

Annäherungswerte dar.<br />

1.3 Alle Angebote sind unverbindlich und<br />

freibleibend.<br />

2. Preise<br />

2.1 Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung<br />

gültigen Verkaufspreise und Konditionen.<br />

Bei einer Lieferung von mehr als 4 Monaten nach<br />

Vertragsabschluss gelten die zum Zeitpunkt der<br />

Lieferung gültigen Preise und Konditionen.<br />

2.2 Die am Tage der Lieferung geltenden Umsatzsteuer<br />

tritt zum vereinbarten Preis hinzu.<br />

2.3 Die Preise gelten ab Werks- oder Vertreterlager<br />

einschließlich Verpackung, sofern nicht besondere<br />

Vereinbarungen getroffen wurden.<br />

3. Lieferung<br />

3.1 Bei einem Auftragswert über Euro 500,- netto<br />

liefern wir frachtfrei innerhalb Deutschland oder<br />

frei deutsche Grenze. Für Aufträge unter Euro 75,-<br />

berechnen wir eine Kostenpauschale von Euro 15,-<br />

(Versand, Verpackung und Bearbeitungszuschlag).<br />

3.2 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr<br />

des Käufers ab Werks- oder Vertreterlager.<br />

Die Wahl des Versandwegs und der Beförderungsmittel<br />

erfolgt nach unserem Ermessen. Auf Verlangen<br />

des Käufers wird die Sendung auf seine<br />

Kosten versichert.<br />

3.3 Lieferfristen oder Liefertermine, die verbindlich<br />

oder unverbindlich vereinbart werden können,<br />

gelten unter der Voraussetzung störungsfreier<br />

Produktion und ausreichender Versorgung mit<br />

Roh- und Hilfsstoffen. Eine Überschreitung berechtigt<br />

den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nur<br />

unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine angemessene<br />

Nachfrist gesetzt hat.<br />

3.4 Werden wir durch Störungen im Betriebsablauf<br />

bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbarer<br />

Sorgfalt nicht abzuwenden waren, oder durch<br />

Arbeitskämpfe oder höhere Gewalt an der Lieferung<br />

gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.<br />

Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt<br />

unsere Lieferpflicht, ohne dass wir dadurch zum<br />

Ersatz von Schäden verpflichtet sind.<br />

3.5 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,<br />

wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis<br />

zum Liefertage eine Verschlechterung eingetreten<br />

ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung<br />

seiner Zahlungspflicht nach den uns zur Kenntnis<br />

gelangten Umständen nicht erwarten lässt.<br />

3.6 Konstruktions- und Formänderungen seitens des<br />

Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,<br />

sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich<br />

geändert wird und die Änderungen für den Käufer<br />

zumutbar sind.<br />

3.7 Bei Sonderanfertigungen nach Muster oder<br />

Zeichnung sind Mindestbestellmengen erforderlich.<br />

Eine Mehr- oder Minderlieferung von 15% behalten<br />

wir uns vor. Sonderanfertigungen werden nicht<br />

zurückgenommen.<br />

4. Mängelrügen und Beanstandungen<br />

4.1 Die Geltendmachung sämtlicher Mängelan -<br />

sprüche des Käufers setzt die Einhaltung der<br />

Prüfungs- und Rügepflichten des § 377 HGB voraus.<br />

Dies gilt auch bei einem Rückgriff des Käufers<br />

nach §§ 478, 479 BGB.<br />

4.2 Eine Mängelrüge bei äußerlich feststellbaren<br />

Mängeln ist nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb<br />

zehn Tagen nach Ablieferung unserer Sendung beim<br />

Käufer bei uns ein geht. Verdeckte Mängel<br />

müssen unverzüglich nach Feststellung gerügt<br />

werden, Funktionsmängel müssen unverzüglich<br />

nach Ingebrauchnahme der Geräte gemeldet<br />

werden.<br />

5. Rechte des Käufers bei Mängeln<br />

Für Sachmängel (die bei Gefahrübergang vorliegen<br />

müssen, um die Haftung auszulösen) haften wir wie<br />

folgt:<br />

5.1 Wir leisten Nacherfüllung durch Lieferung einer<br />

mangelfreien Sache, es sei denn, die Beseitigung des<br />

Mangels sei für den Käufer unbedingt erforderlich<br />

und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen.<br />

Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit<br />

und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese<br />

Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der<br />

Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen<br />

befreit.<br />

5.2 Erfolgt in der gesetzten Frist keine Nacherfüllung,<br />

ist der Käufer berechtigt, bei erheblichen<br />

Mängeln Schadensersatz statt der Leistung und/oder<br />

Rücktritt sowie auch bei unerheblichen Mängeln<br />

anstelle des Rücktritts Minderung des Kaufpreises zu<br />

verlangen. Einer Fristsetzung nach Ziffer 5.1 bedarf<br />

es nur dann nicht, wenn wir die Nacherfüllung endgültig<br />

verweigert haben, wenn mindestens drei<br />

Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind<br />

oder wenn bei nicht vertragsgemäßer Lieferung zu<br />

einem bestimmten Termin von uns ein Liefertermin<br />

schriftlich bestätigt wurde und dieser war uns<br />

bekannt, dass der Käufer bei nicht rechtzeitiger vertragsgemäßer<br />

Lieferung an der Nacherfüllung kein<br />

Interesse hat. Der Käufer kann allerdings Schadensersatz<br />

statt der Leistung wegen eines Sachmangels<br />

nur verlangen, wenn wir den Sachmangel infolge<br />

grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten<br />

haben. Diese Haftungs-beschränkung gilt nicht bei<br />

der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit<br />

infolge der Mangelhaftigkeit des gelieferten<br />

Produktes.<br />

5.3 Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche<br />

erstrecken sich nicht auf natürliche<br />

Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang<br />

infolge fehlerhafter oder nachlässiger<br />

Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeignete<br />

Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer<br />

äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag<br />

nicht vorausgesetzt sind, sowie auf unsachgemäße<br />

Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch<br />

den Käufer zurückzuführen sind.<br />

5.4 Bei Mängelrügen darf der Käufer Zahlungen nur<br />

in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen<br />

Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln<br />

steht.<br />

5.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in<br />

einem Jahr ab Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für<br />

Rückgriffsansprüche des Käufers nach §§ 478, 479<br />

BGB.<br />

5.6 Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften<br />

wir nur, wenn die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie<br />

von uns schriftich und unter Verwendung<br />

des Begriffs „Garantie“ abgegeben worden ist.<br />

6. Rücknahme der Ware<br />

Ware wird nur nach Erteilung eines schriftlichen<br />

Einverständnisses der Verkaufsleitung zurückgenommen.<br />

Die Rückware muss in einem wiederverkäuflichen<br />

Zustand sein und dem aktuellen technischen<br />

Stand entsprechen. Rückwaren-Gutschrift wird zu<br />

Originalpreisen abzüglich 15% für Bearbeitungsund<br />

Transportkosten erstellt. Sonderanfertigungen<br />

werden nicht zurückgenommen.<br />

7. Zahlungen<br />

7.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit<br />

2% Skonto oder in 30 Tagen netto.<br />

Es wird kein höheres Skonto gewährt.<br />

7.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles bleibt die<br />

Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.<br />

7.3 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige<br />

Rechnung verrechnet.<br />

7.4 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.<br />

7.5 Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an<br />

dem wir über den Betrag verfügen können.<br />

7.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsoder<br />

Aufrechnungsrechts durch den Käufer ist nur<br />

mit ausdrücklich unbestrittenen oder rechtskräftig<br />

festgestellten Forderungen möglich.<br />

8. Eigentumsvorbehalt<br />

8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung<br />

sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem<br />

Käufer zustehenden Ansprüche unser Eigentum.<br />

Dies gilt mit der Maßgabe, dass bei jedem im<br />

Verlaufe der Geschäftsverbindung eintretenden<br />

Kontoausgleich der Eigentumsvorbehalt endgültig<br />

erlischt und dass wir nach eigener Wahl auf<br />

Verlangen des Käufers unsere Sicherheiten insoweit<br />

freigeben, als ihr Wert unsere offenen Forderungen<br />

nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. In jedem<br />

Fall bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen<br />

Zahlung des sie betreffenden Kaufpreises unser<br />

Eigentum.<br />

8.2 Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware<br />

nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang<br />

berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder<br />

Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.<br />

Der Käufer tritt sämtliche Forderungen, die ihm aus<br />

der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erwachsen,<br />

an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Auf<br />

unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinen<br />

Kunden bekannt zu geben und uns beim Einzug<br />

der Forderungen zu unterstützen.<br />

8.3 Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige<br />

Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware<br />

oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind<br />

unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir die Vorbehaltsware<br />

wegen der Gefahr der Beschädigung oder<br />

sonst unsachgemäßen Behandlung zurücknehmen,<br />

liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag. Aus der<br />

Geltendmachung unserer Ansprüche entstandenen<br />

Kosten sind vom Käufer zu erstatten.<br />

8.4 In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des<br />

Eigentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzugs liegt<br />

ein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nichts anderes<br />

ausdrücklich erklären.<br />

9. Unmöglichkeit<br />

Wird uns die uns obliegende Leistung aus einem von<br />

uns zu vertretenden Umstand unmöglich, ist der<br />

Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.<br />

Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch<br />

des Käufers auf <strong>10</strong>% des Wertes des jenigen Teils<br />

der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht<br />

in zweck dienlichen Betrieb genommen werden<br />

kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes<br />

oder einer groben Fahrlässigkeit von uns zwingend<br />

gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt<br />

vom Vertrag bleibt unberührt.<br />

<strong>10</strong>.Haftung<br />

Soweit in diesen Bedingungen nicht anders<br />

vorgesehen, sind Schadensersatzansprüche des<br />

Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />

insbesondere aus §§ 280, 282, 283, 284 286 und 3<strong>11</strong><br />

BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach<br />

dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der<br />

Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit<br />

oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,<br />

die Übernahme einer Garantie oder der<br />

Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend<br />

gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung<br />

wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf<br />

den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden<br />

begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />

vorliegt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den<br />

Käufer ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.<br />

<strong>11</strong>. Schlussbestimmungen<br />

<strong>11</strong>.1 Sofern in diesen Bedingungen eine Haftung für<br />

Verschulden, sei es auf Schadensersatz, sei es auf<br />

Rücktritt, nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz<br />

auf Seiten des Verkäufers vorgesehen wird, ist hiermit<br />

keine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des<br />

Käufers verbunden.<br />

<strong>11</strong>.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen<br />

unserer Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die<br />

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon<br />

unberührt.<br />

<strong>11</strong>.3 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist<br />

Besigheim. Der Gerichtsstand ist, sofern der Käufer<br />

Vollkaufmann ist, nach unserer Wahl am Sitz des<br />

Käufers oder bei dem für den Sitz der Gesellschaft<br />

zuständigen Gericht gegeben.<br />

<strong>11</strong>.4 Für unsere Vertragsbeziehung gilt deutsches<br />

Recht.<br />

Ausgabe Januar 2008<br />

(Die bisher gültigen Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />

werden hiermit ungültig.)<br />

266 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

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