Weller EPL2009 10-11 - MPS Terminal
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Lieferungs- und Zahlungsbedingungen<br />
1. Allgemeines<br />
1.1 Die nachstehenden Bedingungen gelten für<br />
jeden Auftrag. Andere Bedingungen sind für uns<br />
nur bindend, wenn wir sie schriftlich bestätigt<br />
haben. In der Erfüllung eines Auftrages in Kenntnis<br />
abweichender anderer Bedingungen liegt keine<br />
Bestätigung der Geltung dieser abweichenden anderen<br />
Bedingungen.<br />
1.2 Die Ausführung von Aufträgen erfolgt entsprechend<br />
unserer schriftlichen Auftragsbestätigung.<br />
Dies gilt auch für Sonderanfertigungen.<br />
Zeichnungen, Maße und Gewichte, die in den<br />
Preislisten enthalten sind, stellen branchenübliche<br />
Annäherungswerte dar.<br />
1.3 Alle Angebote sind unverbindlich und<br />
freibleibend.<br />
2. Preise<br />
2.1 Es gelten die am Tage der Auftragsbestätigung<br />
gültigen Verkaufspreise und Konditionen.<br />
Bei einer Lieferung von mehr als 4 Monaten nach<br />
Vertragsabschluss gelten die zum Zeitpunkt der<br />
Lieferung gültigen Preise und Konditionen.<br />
2.2 Die am Tage der Lieferung geltenden Umsatzsteuer<br />
tritt zum vereinbarten Preis hinzu.<br />
2.3 Die Preise gelten ab Werks- oder Vertreterlager<br />
einschließlich Verpackung, sofern nicht besondere<br />
Vereinbarungen getroffen wurden.<br />
3. Lieferung<br />
3.1 Bei einem Auftragswert über Euro 500,- netto<br />
liefern wir frachtfrei innerhalb Deutschland oder<br />
frei deutsche Grenze. Für Aufträge unter Euro 75,-<br />
berechnen wir eine Kostenpauschale von Euro 15,-<br />
(Versand, Verpackung und Bearbeitungszuschlag).<br />
3.2 Lieferungen erfolgen auf Kosten und Gefahr<br />
des Käufers ab Werks- oder Vertreterlager.<br />
Die Wahl des Versandwegs und der Beförderungsmittel<br />
erfolgt nach unserem Ermessen. Auf Verlangen<br />
des Käufers wird die Sendung auf seine<br />
Kosten versichert.<br />
3.3 Lieferfristen oder Liefertermine, die verbindlich<br />
oder unverbindlich vereinbart werden können,<br />
gelten unter der Voraussetzung störungsfreier<br />
Produktion und ausreichender Versorgung mit<br />
Roh- und Hilfsstoffen. Eine Überschreitung berechtigt<br />
den Käufer zum Rücktritt vom Vertrag nur<br />
unter der Voraussetzung, dass er zuvor eine angemessene<br />
Nachfrist gesetzt hat.<br />
3.4 Werden wir durch Störungen im Betriebsablauf<br />
bei uns oder unseren Lieferanten, die bei zumutbarer<br />
Sorgfalt nicht abzuwenden waren, oder durch<br />
Arbeitskämpfe oder höhere Gewalt an der Lieferung<br />
gehindert, so verlängert sich die Lieferfrist angemessen.<br />
Wird die Lieferung dadurch unmöglich, so entfällt<br />
unsere Lieferpflicht, ohne dass wir dadurch zum<br />
Ersatz von Schäden verpflichtet sind.<br />
3.5 Wir sind berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten,<br />
wenn in der finanziellen Lage des Käufers bis<br />
zum Liefertage eine Verschlechterung eingetreten<br />
ist, die eine fristgerechte oder vollständige Erfüllung<br />
seiner Zahlungspflicht nach den uns zur Kenntnis<br />
gelangten Umständen nicht erwarten lässt.<br />
3.6 Konstruktions- und Formänderungen seitens des<br />
Herstellers bleiben während der Lieferzeit vorbehalten,<br />
sofern der Kaufgegenstand nicht erheblich<br />
geändert wird und die Änderungen für den Käufer<br />
zumutbar sind.<br />
3.7 Bei Sonderanfertigungen nach Muster oder<br />
Zeichnung sind Mindestbestellmengen erforderlich.<br />
Eine Mehr- oder Minderlieferung von 15% behalten<br />
wir uns vor. Sonderanfertigungen werden nicht<br />
zurückgenommen.<br />
4. Mängelrügen und Beanstandungen<br />
4.1 Die Geltendmachung sämtlicher Mängelan -<br />
sprüche des Käufers setzt die Einhaltung der<br />
Prüfungs- und Rügepflichten des § 377 HGB voraus.<br />
Dies gilt auch bei einem Rückgriff des Käufers<br />
nach §§ 478, 479 BGB.<br />
4.2 Eine Mängelrüge bei äußerlich feststellbaren<br />
Mängeln ist nur rechtzeitig, wenn sie innerhalb<br />
zehn Tagen nach Ablieferung unserer Sendung beim<br />
Käufer bei uns ein geht. Verdeckte Mängel<br />
müssen unverzüglich nach Feststellung gerügt<br />
werden, Funktionsmängel müssen unverzüglich<br />
nach Ingebrauchnahme der Geräte gemeldet<br />
werden.<br />
5. Rechte des Käufers bei Mängeln<br />
Für Sachmängel (die bei Gefahrübergang vorliegen<br />
müssen, um die Haftung auszulösen) haften wir wie<br />
folgt:<br />
5.1 Wir leisten Nacherfüllung durch Lieferung einer<br />
mangelfreien Sache, es sei denn, die Beseitigung des<br />
Mangels sei für den Käufer unbedingt erforderlich<br />
und für uns mit zumutbaren Kosten zu erbringen.<br />
Zur Nacherfüllung ist uns eine angemessene Zeit<br />
und Gelegenheit zu gewähren. Wird uns diese<br />
Möglichkeit verweigert, sind wir insoweit von der<br />
Nacherfüllung und weiteren Mängelansprüchen<br />
befreit.<br />
5.2 Erfolgt in der gesetzten Frist keine Nacherfüllung,<br />
ist der Käufer berechtigt, bei erheblichen<br />
Mängeln Schadensersatz statt der Leistung und/oder<br />
Rücktritt sowie auch bei unerheblichen Mängeln<br />
anstelle des Rücktritts Minderung des Kaufpreises zu<br />
verlangen. Einer Fristsetzung nach Ziffer 5.1 bedarf<br />
es nur dann nicht, wenn wir die Nacherfüllung endgültig<br />
verweigert haben, wenn mindestens drei<br />
Versuche der Nacherfüllung fehlgeschlagen sind<br />
oder wenn bei nicht vertragsgemäßer Lieferung zu<br />
einem bestimmten Termin von uns ein Liefertermin<br />
schriftlich bestätigt wurde und dieser war uns<br />
bekannt, dass der Käufer bei nicht rechtzeitiger vertragsgemäßer<br />
Lieferung an der Nacherfüllung kein<br />
Interesse hat. Der Käufer kann allerdings Schadensersatz<br />
statt der Leistung wegen eines Sachmangels<br />
nur verlangen, wenn wir den Sachmangel infolge<br />
grober Fahrlässigkeit oder Vorsatzes zu vertreten<br />
haben. Diese Haftungs-beschränkung gilt nicht bei<br />
der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit<br />
infolge der Mangelhaftigkeit des gelieferten<br />
Produktes.<br />
5.3 Die Nacherfüllung und die sonstigen Mängelansprüche<br />
erstrecken sich nicht auf natürliche<br />
Abnutzung oder Schäden, die nach dem Gefahrübergang<br />
infolge fehlerhafter oder nachlässiger<br />
Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeignete<br />
Betriebsmittel oder die aufgrund besonderer<br />
äußerer Einflüsse entstehen, die nach dem Vertrag<br />
nicht vorausgesetzt sind, sowie auf unsachgemäße<br />
Änderungen oder Instandsetzungsarbeiten durch<br />
den Käufer zurückzuführen sind.<br />
5.4 Bei Mängelrügen darf der Käufer Zahlungen nur<br />
in einem Umfang zurückhalten, die in einem angemessenen<br />
Verhältnis zu den aufgetretenen Mängeln<br />
steht.<br />
5.5 Die Mängelansprüche des Käufers verjähren in<br />
einem Jahr ab Ablieferung an ihn. Dies gilt nicht für<br />
Rückgriffsansprüche des Käufers nach §§ 478, 479<br />
BGB.<br />
5.6 Aus einer von uns abgegebenen Garantie haften<br />
wir nur, wenn die Beschaffenheits- oder Haltbarkeitsgarantie<br />
von uns schriftich und unter Verwendung<br />
des Begriffs „Garantie“ abgegeben worden ist.<br />
6. Rücknahme der Ware<br />
Ware wird nur nach Erteilung eines schriftlichen<br />
Einverständnisses der Verkaufsleitung zurückgenommen.<br />
Die Rückware muss in einem wiederverkäuflichen<br />
Zustand sein und dem aktuellen technischen<br />
Stand entsprechen. Rückwaren-Gutschrift wird zu<br />
Originalpreisen abzüglich 15% für Bearbeitungsund<br />
Transportkosten erstellt. Sonderanfertigungen<br />
werden nicht zurückgenommen.<br />
7. Zahlungen<br />
7.1 Rechnungen sind zahlbar innerhalb 14 Tagen mit<br />
2% Skonto oder in 30 Tagen netto.<br />
Es wird kein höheres Skonto gewährt.<br />
7.2 Bei Überschreitung des Zahlungszieles bleibt die<br />
Berechnung von Verzugszinsen vorbehalten.<br />
7.3 Zahlungen werden stets auf die älteste fällige<br />
Rechnung verrechnet.<br />
7.4 Wechsel werden als Zahlungsmittel nicht akzeptiert.<br />
7.5 Zahlungen gelten an dem Tag als geleistet, an<br />
dem wir über den Betrag verfügen können.<br />
7.6 Die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsoder<br />
Aufrechnungsrechts durch den Käufer ist nur<br />
mit ausdrücklich unbestrittenen oder rechtskräftig<br />
festgestellten Forderungen möglich.<br />
8. Eigentumsvorbehalt<br />
8.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur Erfüllung<br />
sämtlicher uns aus der Geschäftsverbindung mit dem<br />
Käufer zustehenden Ansprüche unser Eigentum.<br />
Dies gilt mit der Maßgabe, dass bei jedem im<br />
Verlaufe der Geschäftsverbindung eintretenden<br />
Kontoausgleich der Eigentumsvorbehalt endgültig<br />
erlischt und dass wir nach eigener Wahl auf<br />
Verlangen des Käufers unsere Sicherheiten insoweit<br />
freigeben, als ihr Wert unsere offenen Forderungen<br />
nachhaltig um mehr als 20% übersteigt. In jedem<br />
Fall bleibt die gelieferte Ware bis zur vollständigen<br />
Zahlung des sie betreffenden Kaufpreises unser<br />
Eigentum.<br />
8.2 Der Käufer ist zum Weiterverkauf der Vorbehaltsware<br />
nur im ordnungsgemäßen Geschäftsgang<br />
berechtigt. Die Sicherungsübereignung oder<br />
Verpfändung der Vorbehaltsware ist nicht gestattet.<br />
Der Käufer tritt sämtliche Forderungen, die ihm aus<br />
der Weiterveräußerung von Vorbehaltsware erwachsen,<br />
an uns in Höhe unserer Forderungen ab. Auf<br />
unser Verlangen hat der Käufer die Abtretung seinen<br />
Kunden bekannt zu geben und uns beim Einzug<br />
der Forderungen zu unterstützen.<br />
8.3 Verlust, Beschädigung, Pfändung oder sonstige<br />
Eingriffe Dritter hinsichtlich der Vorbehaltsware<br />
oder Pfändung der abgetretenen Forderungen sind<br />
unverzüglich anzuzeigen. Sofern wir die Vorbehaltsware<br />
wegen der Gefahr der Beschädigung oder<br />
sonst unsachgemäßen Behandlung zurücknehmen,<br />
liegt hierin kein Rücktritt vom Vertrag. Aus der<br />
Geltendmachung unserer Ansprüche entstandenen<br />
Kosten sind vom Käufer zu erstatten.<br />
8.4 In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des<br />
Eigentumsvorbehalts wegen Zahlungsverzugs liegt<br />
ein Rücktritt vom Vertrag, sofern wir nichts anderes<br />
ausdrücklich erklären.<br />
9. Unmöglichkeit<br />
Wird uns die uns obliegende Leistung aus einem von<br />
uns zu vertretenden Umstand unmöglich, ist der<br />
Käufer berechtigt, Schadensersatz zu verlangen.<br />
Jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch<br />
des Käufers auf <strong>10</strong>% des Wertes des jenigen Teils<br />
der Lieferung, der wegen der Unmöglichkeit nicht<br />
in zweck dienlichen Betrieb genommen werden<br />
kann. Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes<br />
oder einer groben Fahrlässigkeit von uns zwingend<br />
gehaftet wird. Das Recht des Käufers zum Rücktritt<br />
vom Vertrag bleibt unberührt.<br />
<strong>10</strong>.Haftung<br />
Soweit in diesen Bedingungen nicht anders<br />
vorgesehen, sind Schadensersatzansprüche des<br />
Käufers, gleich aus welchem Rechtsgrund,<br />
insbesondere aus §§ 280, 282, 283, 284 286 und 3<strong>11</strong><br />
BGB ausgeschlossen. Dies gilt nicht, soweit z.B. nach<br />
dem Produkthaftungsgesetz oder in Fällen der<br />
Verletzung des Lebens, des Körpers und der Gesundheit<br />
oder in Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit,<br />
die Übernahme einer Garantie oder der<br />
Verletzung wesentlicher Vertragspflichten zwingend<br />
gehaftet wird. Der Schadensersatz für die Verletzung<br />
wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf<br />
den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden<br />
begrenzt, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit<br />
vorliegt. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den<br />
Käufer ist nur bei Verschulden unsererseits möglich.<br />
<strong>11</strong>. Schlussbestimmungen<br />
<strong>11</strong>.1 Sofern in diesen Bedingungen eine Haftung für<br />
Verschulden, sei es auf Schadensersatz, sei es auf<br />
Rücktritt, nur für grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz<br />
auf Seiten des Verkäufers vorgesehen wird, ist hiermit<br />
keine Umkehr der Beweislast zum Nachteil des<br />
Käufers verbunden.<br />
<strong>11</strong>.2 Sollten eine oder mehrere Bestimmungen<br />
unserer Bedingungen unwirksam sein, so bleibt die<br />
Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon<br />
unberührt.<br />
<strong>11</strong>.3 Erfüllungsort für alle Verbindlichkeiten ist<br />
Besigheim. Der Gerichtsstand ist, sofern der Käufer<br />
Vollkaufmann ist, nach unserer Wahl am Sitz des<br />
Käufers oder bei dem für den Sitz der Gesellschaft<br />
zuständigen Gericht gegeben.<br />
<strong>11</strong>.4 Für unsere Vertragsbeziehung gilt deutsches<br />
Recht.<br />
Ausgabe Januar 2008<br />
(Die bisher gültigen Liefer- und Zahlungsbedingungen<br />
werden hiermit ungültig.)<br />
266 Lieferungs- und Zahlungsbedingungen