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2 Verein - Landesverband Mütter- und Familienzentren in Bayern

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© <strong>Landesverband</strong> Mütter- <strong>und</strong> <strong>Familienzentren</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> Handbuch für Mütter- <strong>und</strong> <strong>Familienzentren</strong> <strong>in</strong> <strong>Bayern</strong> 5/2013<br />

2 <strong>Vere<strong>in</strong></strong><br />

2.1 <strong>Vere<strong>in</strong></strong>sgründung<br />

2.1.1 Allgeme<strong>in</strong>es<br />

Der Entschluss, e<strong>in</strong>en <strong>Vere<strong>in</strong></strong> zu gründen ist gefasst. Gesetzlich verankert s<strong>in</strong>d alle relevanten<br />

Punkte im BGB § 21 bis §79.<br />

Nun geht es darum, die nächsten Schritte zeitlich <strong>und</strong> organisatorisch zu koord<strong>in</strong>ieren, sodass<br />

die <strong>Vere<strong>in</strong></strong>sgründung <strong>in</strong> möglichst kurzer Zeit <strong>und</strong> mit möglichst wenig Aufwand abgeschlossen<br />

werden kann.<br />

Als Hilfestellung hierzu dient die Anleitung <strong>in</strong> diesem Kapitel. Formulare <strong>und</strong> vorgefertigte<br />

Schreiben helfen euch, schnell <strong>und</strong> e<strong>in</strong>fach ans Ziel zu kommen.<br />

Die e<strong>in</strong>zelnen Schritte vorab:<br />

• Satzung verfassen<br />

• Gründungsversammlung e<strong>in</strong>berufen<br />

• Notar (schickt die Unterlagen weiter zum Amtsgericht)<br />

• E<strong>in</strong>tragung beim Amtsgericht abwarten<br />

• Satzung mit Antrag auf Anerkennung der Geme<strong>in</strong>nützigkeit an F<strong>in</strong>anzamt schicken<br />

E<strong>in</strong> Tipp aus der Praxis:<br />

Leider geschieht es immer wieder, dass nach e<strong>in</strong>er E<strong>in</strong>tragung <strong>in</strong>s <strong>Vere<strong>in</strong></strong>sregister die Satzung<br />

nach Prüfung durch das F<strong>in</strong>anzamt geändert werden muss. Dies bedeutet doppelten Aufwand<br />

<strong>und</strong> doppelte Kosten.<br />

Deshalb empfehlen wir e<strong>in</strong>e Überprüfung der Satzung auf Erfüllung der Geme<strong>in</strong>nützigkeit durch<br />

das zuständige F<strong>in</strong>anzamt vor dem Weg zum Notar – am besten noch vor der Gründungsversammlung.<br />

Bitte beachten: Vorstandstätigkeit ist ehrenamtlich <strong>und</strong> darf nicht bezahlt werden.<br />

Erstattungen von Aufwendungen s<strong>in</strong>d nach § 3 Nr. 26a EstG bis zu e<strong>in</strong>er Höhe von<br />

720,-- € pauschal möglich; darüber h<strong>in</strong>aus gegen Nachweis (siehe auch Kapitel 5,<br />

dort Punkt Ehrenamtspauschale).<br />

Um dem Vorstand für se<strong>in</strong>e Vorstandstätigkeit die Pauschale zahlen zu können<br />

muss die Satzung unbed<strong>in</strong>gt e<strong>in</strong>en entsprechenden Absatz enthalten. Satzungsänderungen<br />

müssen bis 31.12.2010 erfolgen.<br />

Kapitel 2 <strong>Vere<strong>in</strong></strong> • Abschnitt 2.1.1 Allgeme<strong>in</strong>es S. 1


Kapitel 2 <strong>Vere<strong>in</strong></strong> • Abschnitt 2.1.1 Allgeme<strong>in</strong>es S. 2

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