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Demenz-Wegweiser für den Kreis Coesfeld

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9. Finanzielle Hilfen <strong>für</strong> Menschen mit <strong>Demenz</strong><br />

9.4. Anerkennung einer Schwerbehinderung<br />

▬▬<br />

Schwerbehindertenausweis bei demenziellen Erkrankungen<br />

Berechtigter Personenkreis:<br />

Menschen mit einer fortgeschrittenen <strong>Demenz</strong> erfüllen häufig auch die<br />

Voraussetzungen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung. Bei vorliegen<br />

eines Antrages prüft das Gesundheitsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>, ob die<br />

Voraussetzungen da<strong>für</strong> erfüllt sind.<br />

Zugang zum Schwerbehindertenausweis:<br />

Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis können bei <strong>den</strong> jeweiligen<br />

Städten und Gemein<strong>den</strong> oder direkt bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung in <strong>Coesfeld</strong>,<br />

Abteilung 53 - Gesundheitsamt -, eingereicht wer<strong>den</strong>. Vorteilhaft ist es,<br />

wenn aktuelle (nicht älter als zwei Jahre) ärztliche Unterlagen vorhan<strong>den</strong><br />

sind und diese dem Antrag zusammen mit einem Lichtbild unmittelbar beigefügt<br />

wer<strong>den</strong>.<br />

Nützliche Tipps rund um die Antragstellung befin<strong>den</strong> sich im Internet- Bürgerservice<br />

des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> (www.kreis-coesfeld.de / Rubrik: Bürgerservice<br />

-> Schwerbehindertenausweis). Dort ist auch der Antragsvordruck<br />

abrufbar sowie die Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes und die Kontaktdaten<br />

der zuständigen AnsprechpartnerInnen aufgeführt.<br />

Schwerbehinderung und <strong>Demenz</strong>:<br />

Schwerbehindert nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches ist, wer<br />

mindestens einen Grad der Behinderung von 50 hat. Hier<strong>für</strong> reichen auch<br />

allein fortgeschrittene geistige Einschränkungen in der Regel aus. Neben<br />

dem Grad der Behinderung sind <strong>für</strong> die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen<br />

im Besonderen die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis<br />

von Bedeutung.<br />

Die grundsätzlich in Frage kommen<strong>den</strong> Merkzeichen sind nachstehend mit<br />

Beispielen kurz erläutert:<br />

<br />

H: Hilflos ist eine Person, wenn sie <strong>für</strong> eine Reihe von häufig und<br />

regelmäßig wiederkehren<strong>den</strong> Verrichtungen zur Sicherung ihrer<br />

persönlichen Existenz im Ablauf eines Tages dauernd fremder<br />

Hilfebedarf (z.B. An- und Ausklei<strong>den</strong>, Nahrungsaufnahme,<br />

Körperpflege).<br />

G: Wenn die Person in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr<br />

erheblich eingeschränkt ist (zum Beispiel bei geistigen Behinderungen<br />

mit einem Grad der Behinderung von 100 immer und mit einem Grad<br />

der Behinderung von 80 oder 90 meistens der Fall).<br />

B: Schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung von öffentlichen<br />

Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe<br />

angewiesen sind (zum Beispiel zum Ausgleich von<br />

Orientierungsstörungen).<br />

RF:<br />

Wenn eine Person einen Grad der Behinderung von mindestens 80 hat<br />

und der Besuch sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen nicht mehr<br />

möglich ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der demenziell Erkrankte<br />

die Veranstaltungen durch Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives<br />

Verhalten stört.<br />

H = Hilflosigkeit<br />

G = erhebliche Gehbehinderung<br />

B = Begleitung<br />

RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />

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