Demenz-Wegweiser für den Kreis Coesfeld
Demenz-Wegweiser für den Kreis Coesfeld
Demenz-Wegweiser für den Kreis Coesfeld
Erfolgreiche ePaper selbst erstellen
Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.
9. Finanzielle Hilfen <strong>für</strong> Menschen mit <strong>Demenz</strong><br />
9.4. Anerkennung einer Schwerbehinderung<br />
▬▬<br />
Schwerbehindertenausweis bei demenziellen Erkrankungen<br />
Berechtigter Personenkreis:<br />
Menschen mit einer fortgeschrittenen <strong>Demenz</strong> erfüllen häufig auch die<br />
Voraussetzungen zur Anerkennung einer Schwerbehinderung. Bei vorliegen<br />
eines Antrages prüft das Gesundheitsamt des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong>, ob die<br />
Voraussetzungen da<strong>für</strong> erfüllt sind.<br />
Zugang zum Schwerbehindertenausweis:<br />
Anträge auf einen Schwerbehindertenausweis können bei <strong>den</strong> jeweiligen<br />
Städten und Gemein<strong>den</strong> oder direkt bei der <strong>Kreis</strong>verwaltung in <strong>Coesfeld</strong>,<br />
Abteilung 53 - Gesundheitsamt -, eingereicht wer<strong>den</strong>. Vorteilhaft ist es,<br />
wenn aktuelle (nicht älter als zwei Jahre) ärztliche Unterlagen vorhan<strong>den</strong><br />
sind und diese dem Antrag zusammen mit einem Lichtbild unmittelbar beigefügt<br />
wer<strong>den</strong>.<br />
Nützliche Tipps rund um die Antragstellung befin<strong>den</strong> sich im Internet- Bürgerservice<br />
des <strong>Kreis</strong>es <strong>Coesfeld</strong> (www.kreis-coesfeld.de / Rubrik: Bürgerservice<br />
-> Schwerbehindertenausweis). Dort ist auch der Antragsvordruck<br />
abrufbar sowie die Öffnungszeiten des Gesundheitsamtes und die Kontaktdaten<br />
der zuständigen AnsprechpartnerInnen aufgeführt.<br />
Schwerbehinderung und <strong>Demenz</strong>:<br />
Schwerbehindert nach dem Neunten Buch des Sozialgesetzbuches ist, wer<br />
mindestens einen Grad der Behinderung von 50 hat. Hier<strong>für</strong> reichen auch<br />
allein fortgeschrittene geistige Einschränkungen in der Regel aus. Neben<br />
dem Grad der Behinderung sind <strong>für</strong> die Inanspruchnahme von Nachteilsausgleichen<br />
im Besonderen die Merkzeichen im Schwerbehindertenausweis<br />
von Bedeutung.<br />
Die grundsätzlich in Frage kommen<strong>den</strong> Merkzeichen sind nachstehend mit<br />
Beispielen kurz erläutert:<br />
<br />
H: Hilflos ist eine Person, wenn sie <strong>für</strong> eine Reihe von häufig und<br />
regelmäßig wiederkehren<strong>den</strong> Verrichtungen zur Sicherung ihrer<br />
persönlichen Existenz im Ablauf eines Tages dauernd fremder<br />
Hilfebedarf (z.B. An- und Ausklei<strong>den</strong>, Nahrungsaufnahme,<br />
Körperpflege).<br />
G: Wenn die Person in ihrer Bewegungsfähigkeit im Straßenverkehr<br />
erheblich eingeschränkt ist (zum Beispiel bei geistigen Behinderungen<br />
mit einem Grad der Behinderung von 100 immer und mit einem Grad<br />
der Behinderung von 80 oder 90 meistens der Fall).<br />
B: Schwerbehinderte Menschen, die bei der Benutzung von öffentlichen<br />
Verkehrsmitteln infolge ihrer Behinderung regelmäßig auf fremde Hilfe<br />
angewiesen sind (zum Beispiel zum Ausgleich von<br />
Orientierungsstörungen).<br />
RF:<br />
Wenn eine Person einen Grad der Behinderung von mindestens 80 hat<br />
und der Besuch sämtlicher öffentlicher Veranstaltungen nicht mehr<br />
möglich ist. Dies kann z.B. der Fall sein, wenn der demenziell Erkrankte<br />
die Veranstaltungen durch Unruhe, lautes Sprechen oder aggressives<br />
Verhalten stört.<br />
H = Hilflosigkeit<br />
G = erhebliche Gehbehinderung<br />
B = Begleitung<br />
RF = Befreiung von der Rundfunkgebührenpflicht<br />
74 75