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Basisinformationen 1. Ablauf des Zulassungsverfahrens - ZFH

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Sehr geehrte Interessentin,<br />

sehr geehrter Interessent,<br />

<strong>Basisinformationen</strong><br />

wenn diese Unterlagen vor Ihnen liegen, haben Sie vielleicht schon den Entschluss gefasst, sich in einen der Fernstudiengänge,<br />

die wir, die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen – <strong>ZFH</strong> – in Koblenz mit einer der beteiligten<br />

Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland anbieten, einzuschreiben. Für einen reibungslosen<br />

Start in das Fernstudium beachten Sie bitte die folgenden <strong>Basisinformationen</strong> und Hinweise zum Zulassungsverfahren,<br />

zu Gebühren und zu Fragen von A – Z.<br />

<strong>1.</strong> <strong>Ablauf</strong> <strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong><br />

Studierendenverwaltung<br />

<strong>ZFH</strong><br />

der<br />

In der kommenden Zeit werden Sie durch die Mitarbeiterinnen der Studierendenverwaltung<br />

der <strong>ZFH</strong> betreut; weitere Angaben finden Sie unter<br />

http://www.zfh.de/die-zfh/kontakt-ansprechpersonen.<br />

Antrag auf Zulassung zum<br />

Fernstudium<br />

Antrag auf Probestudium<br />

Checkliste<br />

Vollständigkeitsprüfung der<br />

eingereichten Unterlagen<br />

Zulassungsverfahren<br />

Zusendung <strong>des</strong> Zulassungsund<br />

Gebührenbescheids<br />

Gebührenzahlung, Zahlungsfrist<br />

und Verwendungszweck<br />

Antrag auf Einschreibung<br />

Einführungsveranstaltung<br />

Für alle Angebote gilt: Bitte senden Sie uns das komplett ausgefüllte und unterschriebene<br />

„Antragsformular Fernstudium“ zusammen mit allen für die Zulassung<br />

erforderlichen Zeugniskopien und Nachweisen.<br />

Beachten Sie unbedingt die Hinweise in den Anmeldeunterlagen und Checklisten.<br />

Mit dem In-Kraft-Treten <strong>des</strong> neuen rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes<br />

zum 0<strong>1.</strong>09.2010 erhalten beruflich qualifizierte Personen eine unmittelbare und<br />

fachungebundene Zugangsberechtigung zu Studiengängen an Fachhochschulen<br />

in Rheinland-Pfalz, ebenso Personen mit Meisterabschluss oder einer vergleichbaren<br />

Fortbildungs- oder Abschlussprüfung. Die genauen Voraussetzungen<br />

entnehmen Sie bitte den studiengangsbezogenen „Hinweisen zur Anmeldung“.<br />

Welche Unterlagen wir für die Zulassung von Ihnen benötigen, entnehmen Sie<br />

bitte der den Antragsunterlagen beiliegenden Checkliste.<br />

Nach dem Eingang wird Ihr Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Angaben und<br />

Unterlagen geprüft. Bitte legen Sie auch die Checkliste dem Antrag bei. Wenn<br />

Sie eine frankierte und an Sie selbst adressierte Postkarte mitsenden, bestätigen<br />

wir Ihnen den Eingang der Unterlagen. Eine telefonische Eingangsbestätigung<br />

wird nicht erteilt!<br />

Das Zulassungsverfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der<br />

für Rheinland-Pfalz maßgeblichen Studienplatzvergabeverordnung in ihrer jeweils<br />

gültigen Fassung und nach dem Ergebnis der durch die Studiengänge ggf.<br />

jeweils vorgelagerten Eigungsauswahlprüfung.<br />

Der Versand der Zulassungs- und Gebührenbescheide erfolgt nach Beendigung<br />

<strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong>, für ein Wintersemester ca. Anfang/Mitte<br />

August, für ein Sommersemester ca. Anfang/Mitte Februar.<br />

Immatrikulations- und Zahlungstermin, Bankverbindung, die Höhe der zu zahlenden<br />

Gebühren und den Verwendungszweck teilen wir Ihnen mit dem Zulassungs-<br />

und Gebührenbescheid mit; die Immatrikulations- und Zahlungsfrist beträgt<br />

i. d. R. 14 Tage. Bitte achten Sie bei Ihrer Zahlung unbedingt auf die Angabe<br />

<strong>des</strong> korrekten Verwendungszwecks (besonders bei Zahlungen durch Dritte)<br />

und senden Sie uns anschließend eine Kopie <strong>des</strong> Einzahlungsbelegs (bei Online-Banking<br />

einen entspr. PC-Ausdruck) zu.<br />

Dem Zulassungs- und Gebührenbescheid liegt ein „Antrag auf Einschreibung“<br />

bei. Diesen Antrag senden Sie bitte komplett ausgefüllt und unterschrieben im<br />

Original bis zu dem im Bescheid genannten Termin an uns zurück. Der Eingang<br />

bei uns kann Ihnen aus arbeitstechnischen Gründen nicht bestätigt werden. Erst,<br />

wenn sowohl der Antrag auf Einschreibung als auch Ihre Zahlung bei uns eingegangen<br />

sind, erfolgt die abschließende Immatrikulation an der Fachhochschule.<br />

Rechtzeitig vor Beginn der Präsenzveranstaltungen erhalten Sie vom durchführenden<br />

Fachbereich der Hochschule eine Einladung zur Einführungsveranstaltung<br />

bzw. zum ersten Präsenztermin Ihres Studiengangs.<br />

Versand der Studienmaterialien Die Lehrmaterialien werden Ihnen entweder bei der Eröffnungsveranstaltung<br />

ausgehändigt oder online bereit gestellt.<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

1


2. Gebühren<br />

Gebühren für die Teilnahme<br />

am Fernstudium<br />

Gebührenzahlung<br />

Teilnahmegebühren<br />

Nutzungsentgelt<br />

Höhe der Gebühren<br />

Verwaltungsgebühr für verspätete<br />

Rückmeldung oder Gebührenzahlung<br />

Studentischer Sozialbeitrag<br />

Studiengebühren<br />

Studienguthaben<br />

<strong>Basisinformationen</strong><br />

Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Lan<strong>des</strong>verordnung für die<br />

Teilnahme an Fernstudien an Fachhochschulen (Besonderes Gebührenverzeichnis)<br />

vom 06. Januar 2004 sowie ggf. die Einschreibeordnung der kooperierenden<br />

Hochschule.<br />

Die Gebühren werden semesterweise erhoben; der genaue Betrag und der<br />

Zahlungstermin werden nach erfolgter Zulassung bzw. Rückmeldung durch den<br />

Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Gebühren sind jeweils im Voraus (vor Beginn<br />

<strong>des</strong> neuen Semesters) zu zahlen; Ratenzahlung ist leider nicht möglich.<br />

Für die sozialpädagogischen Studiengängen werden keine Teilnahmegebühren<br />

erhoben.<br />

Für die Bereitstellung von Online-Modulen wird ein Nutzungsentgelt erhoben.<br />

Dieses beinhaltet die Überarbeitung der Lehrbriefe und die Online-Bereitstellung.<br />

Die bei der Aufnahme eines Studienganges festgelegten Gebühren gelten für die<br />

angegebene Regelstudienzeit pro Studiengang (Ausnahme: Belegung von Einzelmodulen).<br />

Sollte es zu Verzögerungen <strong>des</strong> Studienablaufes durch Wiederholungs-<br />

und Urlaubssemester oder durch Studienabbruch und späteren Wiedereinstieg<br />

kommen, müssen zwischenzeitlich erfolgte Gebührenerhöhungen leider<br />

berücksichtigt werden.<br />

Zu einer Gebührenerhöhung kann es kommen:<br />

• durch gestiegene Ausgaben für Herstellung und Druck der Lehrmaterialien<br />

oder<br />

• durch Beschluss der Verwaltungsorgane der <strong>ZFH</strong> oder<br />

• durch Beschluss der Verwaltungsorgane der kooperierenden Hochschule<br />

Verwaltungsgebühren in Höhe von jeweils 15,- € werden erhoben:<br />

• für verspätet beantragte Rückmeldungen nach <strong>Ablauf</strong> der entspr. Fristen.<br />

• für verspätete Gebührenzahlung nach Mahnung durch die <strong>ZFH</strong>. Erfolgt<br />

nach der Zahlungserinnerung keine Zahlung der Gebühren, wird seitens<br />

der Lan<strong>des</strong>hochschulkasse ein Einzugsverfahren veranlasst.<br />

• für mehrfache Ausstellung von Bescheinigungen (Studierendenausweise,<br />

Teilnahmebescheinigungen, Gebührenbescheide etc.).<br />

Der studentische Sozialbeitrag umfasst den Beitrag für die Studierendenschaft<br />

(ASTA) der Hochschule sowie für das für die Fachhochschule zuständige Studierendenwerk.<br />

Die Höhe <strong>des</strong> Betrags wird vom Studierendenwerk festgelegt<br />

und kann sich u. U. im Laufe <strong>des</strong> Studiums ändern.<br />

Studierende, die bereits ein Erststudium abgeschlossen haben, müssen für die<br />

Aufnahme eines Zweitstudiums Studiengebühren in Höhe von 650 €/Semester<br />

zahlen. Ausgenommen hiervon sind lediglich AbsolventInnen von Bachelor-<br />

Studiengängen, die gem. Bologna-Prozess die Zulassung zu einem konsekutiven<br />

Masterstudiengang erhalten<br />

Ein noch vorhandenes Studienguthaben aus einem Erststudium in Rheinland-<br />

Pfalz kann bis zum Jahr 2013/14 auf die Fernstudiengänge der rheinlandpfälzischen<br />

Fachhochschulen angerechnet werden, wenn die Originalbescheinigung<br />

<strong>des</strong> vorhandenen Guthabens mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht<br />

wird.<br />

3. Gebührenermäßigung<br />

Grundlage<br />

Die <strong>ZFH</strong> kann bedürftigen Studierenden die für die Teilnahme am Studium zu<br />

zahlenden Gebühren ermäßigen. Ein Erlass bzw. eine Ermäßigung der Gebühren<br />

wird nur bei bereits eingeschriebenen Studierenden gewährt, nicht aber<br />

bei Antragstellern auf Zulassung zum <strong>1.</strong> Semester.<br />

Für die sozialpädagogischen Fernstudiengänge wird jedoch keine Ermäßigung<br />

gewährt, da hier keine Teilnahmegebühren, sondern nur Nutzungsentgelte erhoben<br />

werden.<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

2


4. Von A – Z: Was ist noch zu beachten?<br />

<strong>Basisinformationen</strong><br />

Abmeldung nach erfolgter Zulassung.<br />

Adressänderungen<br />

Für das Finanzamt<br />

Bildungsfreistellung<br />

Gebührenbescheid an Arbeitgeber<br />

Exmatrikulation<br />

Eine Abmeldung nach erfolgter Zulassung, aber vor Beginn <strong>des</strong> Semesters ist<br />

möglich. Bereits gezahlte Gebühren werden unter Abzug einer 10%igen Verwaltungsgebühr<br />

erstattet.<br />

Eine Abmeldung nach Beginn <strong>des</strong> Semesters bzw. nach Aushändigung der<br />

Studienunterlagen ist ebenfalls möglich, gezahlte Gebühren werden in diesem<br />

Fall jedoch nicht erstattet. Das bereits versendete Studienmaterial wird nicht<br />

zurückgenommen. Die unaufgeforderte Rücksendung von Studienmaterial führt<br />

nicht zu einer Gutschrift durch die <strong>ZFH</strong>.<br />

Bitte teilen Sie uns umgehend alle Änderungen einschl. Telefonnummer und<br />

Email-Adresse mit, da es sonst zu Verzögerungen in den Verwaltungsabläufen<br />

kommen kann.<br />

Die Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten kann i.d.R. steuerlich geltend<br />

gemacht werden. Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie den Gebührenbescheid<br />

und eine Kopie Ihres Kontoauszugs als Zahlungsnachweis.<br />

Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie unter http://www.zfh.de/fuerstudierende/bildungsfreistellung.<br />

Diese werden zu jedem Semester aktualisiert.<br />

Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmerweiterbildungsurlaub<br />

unterschiedlichen Lan<strong>des</strong>gesetzen unterliegen und <strong>des</strong>halb nicht<br />

in jedem Bun<strong>des</strong>land vorliegen.<br />

Falls Ihr Arbeitgeber die Kosten für Ihr Studium übernimmt, ist es möglich, den<br />

Gebührenbescheid auf Ihre Firmenanschrift auszustellen. Teilen Sie uns das<br />

bitte bei der Anmeldung bzw. Rückmeldung umgehend mit. Eine spätere oder<br />

rückwirkende Änderung <strong>des</strong> Gebührenbescheids ist nicht möglich. Bitte beachten<br />

Sie, dass der Bescheid nur auf Sie persönlich ausgestellt und verschickt<br />

werden kann, nicht jedoch auf eine andere Person oder Abteilung in Ihrer Firma!<br />

Eine Splittung der Beträge ist ebenfalls aus rechtlichen Gründen nicht möglich!<br />

Wenn Sie Ihr Studium im laufenden Semester oder mit dem Ende <strong>des</strong> Semesters<br />

auf eigenen Wunsch beenden wollen, teilen Sie uns das bitte schriftlich<br />

unter Angabe von Gründen mit. Sie erhalten dann von Ihrer Hochschule eine<br />

entspr. Bescheinigung über die Studienzeiten.<br />

Wenn Sie sich nicht zu den angegebenen Rückmeldeterminen bei der <strong>ZFH</strong> zurückmelden,<br />

werden Sie nach einiger Zeit automatisch zwangsexmatrikuliert.<br />

Eine Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule erfolgt auch, wenn das Studium<br />

aufgrund eines verlorenen Prüfungsanspruches, fehlender Praxisnachweise<br />

etc. beendet werden muss.<br />

Krankenversicherungsnachweis ist nur bei der Anmeldung einmalig vorzulegen.<br />

Lernplattform<br />

Registriernummer<br />

Rückmeldung und Rückmeldefristen<br />

Die Studierenden erhalten nach Studienaufnahme einen Zugriff auf eine Lernplattform,<br />

auf der aktuelle Infos und multimediale Lehrmaterialien zur Verfügung<br />

gestellt werden. Es besteht dort außerdem die Möglichkeit, sich in Foren oder im<br />

Chat mit KommillitonInnen und DozentInnen auszutauschen.<br />

Unter der Reg.Nr. wird Ihre Akte in der <strong>ZFH</strong> geführt. Sie finden die Reg.Nr. im<br />

Zulassungs- und Gebührenbescheid. Bitte verwenden Sie diese unbedingt bei<br />

Ihren Zahlungen und Schriftwechseln.<br />

Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren<br />

Semester zurückmelden. Die Erinnerung dazu erhalten Sie rechtzeitig per Email<br />

von uns; Informationen zur Rückemeldung finden Sie unter:<br />

http://www.zfh.de/fuer-studierende/rueckmeldung.<br />

Rückmeldefristen: für ein Wintersemester vom 0<strong>1.</strong>05. bis spätestens 30.06.<br />

für ein Sommersemester vom 0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> bis spätestens 3<strong>1.</strong>12.<br />

Nach abgeschlossenem Rückmeldeverfahren erhalten Sie den Gebührenbescheid.<br />

Bitte zahlen Sie ausschließlich an die <strong>ZFH</strong>. Die Rückmeldung ist erst<br />

dann rechtmäßig, wenn die im Gebührenbescheid genannten Beträge bei uns<br />

ordnungsgemäß eingegangen sind. Bei Nichtzahlung erfolgt die Exmatrikulation<br />

durch die Hochschule.<br />

Rücktritt vom Studium<br />

s. u. Abmeldung und Exmatrikulation.<br />

Semesterbeginn und -ende Dauer eines Wintersemesters: 0<strong>1.</strong>09. – 28.02.<br />

Dauer eines Sommersemesters: 0<strong>1.</strong>03. – 30.08.<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

3


<strong>Basisinformationen</strong><br />

StudiengangsbetreuerInnen<br />

Studierendenausweis/Studienbescheinigungen<br />

Urlaubssemester<br />

Wiederholungssemester<br />

Zeitaufwand<br />

In dem von Ihnen gewählten Studiengang gibt es an den Hochschulen wissenschaftliche<br />

MitarbeiterInnen, die Sie über inhaltliche oder terminliche Änderungen<br />

informieren und Ihre studienbezogenen Fragen beantworten.<br />

Die Studierendenausweise als multifunktionale Chipkarte werden Ihnen einmal<br />

zu Beginn <strong>des</strong> Studiums ausgehändigt; die Gültigkeitsdauer beträgt immer ein<br />

Semester; in der FH gibt es Automaten, an denen die Ausweise zu Beginn eines<br />

neuen Semesters durch die Studierenden validiert werden. Die Chipkarten dienen<br />

zusätzlich als Bibliotheksausweis und Mensakarte. Ein Semesterticket ist<br />

nicht enthalten. Zusätzlich gibt es Studienbescheinigungen in Papierform, bis es<br />

technisch möglich sein wird, diese am heimischen PC selbständig auszudrucken.<br />

ist bei zeitlicher/beruflicher/familiärer etc. Überbelastung möglich. Es gelten die<br />

Regelungen der jeweiligen Hochschule. Es ist lediglich der studentische Sozialbeitrag<br />

zu zahlen; Nutzungsentgelte oder Studiengebühren werden nicht erhoben.<br />

ist nach Rücksprache mit der Studierendenverwaltung der <strong>ZFH</strong> sowie in Absprache<br />

mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Studiengänge möglich.<br />

Je nach Studiengang sollten Sie mit ca. 20 – 25 Lern-Std./Woche rechnen.<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

4


Ausfüllhilfe<br />

H I N W E I S E Z U M A U S F Ü L L E N D E S A N T R A G S F O R M U L A R S<br />

F Ü R D I E Z U L A S S U N G S B E S C H R Ä N K T E N<br />

S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E N F E R N S T U D I E N G Ä N G E<br />

Das Antragsformular senden Sie bitte vollständig (siehe Checkliste) und fristgemäß (Anmeldezeitraum<br />

beachten) an die<br />

Zentralstelle für Fernstudien<br />

an Fachhochschulen – <strong>ZFH</strong><br />

Konrad-Zuse-Straße 1<br />

56075 Koblenz<br />

Bachelor of Arts: Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit:<br />

Anmeldung zum Wintersemester:<br />

0<strong>1.</strong>04. - 15.06. (Ausschlusstermin!)<br />

Anmeldung zum Sommersemester:<br />

0<strong>1.</strong>10. – 15.12. (Ausschlusstermin!)<br />

Bachelor of Arts: Pädagogik der frühen Kindheit:<br />

Anmeldung zum Wintersemester:<br />

0<strong>1.</strong>05. – 15.07. (Ausschlusstermin!)<br />

Anmeldung zum Sommersemester:<br />

0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> – 15.0<strong>1.</strong> (Ausschlusstermin!)<br />

Bachelor of Arts: Soziale Arbeit (BASA-Online):<br />

Anmeldung zum Wintersemester:<br />

0<strong>1.</strong>05. – 15.07. (Ausschlusstermin!)<br />

Anmeldung zum Sommersemester:<br />

0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> – 15.0<strong>1.</strong> (Ausschlusstermin!)<br />

Bachelor of Arts: Bildung und Erziehung:<br />

Anmeldung zum Wintersemester:<br />

Anmeldung zum Sommersemester:<br />

0<strong>1.</strong>05. – 15.07. (Ausschlusstermin!)<br />

0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> – 15.0<strong>1.</strong> (Ausschlusstermin!)<br />

Master of Arts: Advanced Professional Studies in Social Works (MAPS):<br />

Anmeldung nur zum Wintersemester: 0<strong>1.</strong>04. – 15.06. (Ausschlusstermin!)<br />

Alle grau hinterlegten Felder werden von der <strong>ZFH</strong> ausgefüllt; tragen Sie dort bitte nichts ein.<br />

1 Registriernummer<br />

Diese wird bei Erstzulassung von der <strong>ZFH</strong> vergeben.<br />

3 Semester<br />

Geben Sie an, für welches Semester Sie eine Zulassung zum Fernstudium beantragen wollen. Melden<br />

Sie sich zu einem Wintersemester an, so tragen Sie dieses bspw. in der Form WS|11|12 ein; bei Anmeldung<br />

zum Sommersemester bitte in der Form SS|12.<br />

4 Angebotsnummer<br />

Tragen Sie die Schlüsselnummer <strong>des</strong> von Ihnen gewählten Studienangebots ein:<br />

981 Grundständiges Fernstudium „Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit“<br />

(Bachelor of Arts)<br />

796 Grundständiges Fernstudium „Pädagogik der frühen Kindheit” (Bachelor of Arts)<br />

726 Grundständiges Fernstudium „Soziale Arbeit“ (Bachelor of Arts)<br />

A11 Grundständiges duales Fernstudium „Bildung und Erziehung (Bachelor of Arts)<br />

624 Konsekutives Fernstudium „Advanced Professional Studies“ (Master of Arts)<br />

7 Hochschule<br />

Tragen Sie die Schlüsselnummer der FH Koblenz ein:<br />

6531 FH Koblenz-RheinMoselCampus<br />

Felder 8-10<br />

Tragen Sie hier nur für den Master-Studiengang das Kürzel für den gewählten Schwerpunkt ein:<br />

KS – Klinische Sozialarbeit<br />

KJH – Kinder- und Jugendhilfe im europäischen Kontext<br />

14 Geschlecht<br />

1 männlich 2 weiblich<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

5


Ausfüllhilfe<br />

15 Staatsangehörigkeit<br />

Tragen Sie hier das internationale KFZ–Kennzeichen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Ihrer Staatsangehörigkeit ein, z. B.<br />

D für Deutschland, B für Belgien.<br />

16 Schlüssel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong><br />

Tragen Sie hier den Schlüssel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> ein, in dem Sie wohnen.<br />

01 – Baden-Württemb. 02 – Bayern 03 – Berlin 04 – Brandenburg<br />

05 – Bremen 06 – Hamburg 07 – Hessen 08 – Meckl.-Vorpommern<br />

09 – Niedersachsen 10 – Nordrhein-Westf. 11 – Rheinland-Pfalz 12 – Saarland<br />

13 – Sachsen 14 – Sachsen-Anhalt 15 – Schleswig-Hst. 16 – Thüringen<br />

Wohnen Sie außerhalb Deutschlands, so setzen Sie bitte das offizielle internationale KFZ–Kennzeichen<br />

ein.<br />

17 Adresszusatz<br />

Tragen Sie hier weitere Angaben ein, die eventuell notwendig sein könnten, um Sie postalisch zu erreichen<br />

(bspw. c/o xyz, wenn Sie zur Untermiete wohnen, etc).<br />

20-23 Telefon privat, Telefon dienstlich, Telefax<br />

Wenn Sie im Ausland wohnen oder arbeiten, geben Sie bitte auch die Lan<strong>des</strong>vorwahl (bspw. 00352 für<br />

Luxemburg) an.<br />

Email<br />

Da es sich um einen Online-Studiengang handelt, benötigen Sie für das Studium unbedingt eine Email-<br />

Adresse, unter der Sie regelmäßig erreicht werden können. Bitte geben Sie diese unbedingt an, da die<br />

<strong>ZFH</strong> und die beteiligte Hochschule mit Mailing-Listen arbeiten.<br />

24-25 Adressweitergabe<br />

Es wird unsererseits nur noch die Email-Adresse zur Kontaktaufnahme an andere Studierende freigegeben,<br />

wenn Sie eine Freigabe wünschen (bitte ankreuzen).<br />

26-28 Versandadresse<br />

Wenn Sie den Versand von Studienmaterialien nicht an Ihre Wohnadresse, sondern an eine davon abweichende<br />

Adresse wünschen, so tragen Sie die dafür notwendigen Informationen in diese Felder ein.<br />

Bitte geben Sie hier kein Postfach an.<br />

29-31 Rechnungsadresse<br />

Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt und eine Rechnungsstellung an die<br />

Firmenadresse erforderlich ist, tragen Sie die dafür notwendigen Informationen in diese Felder ein. Bitte<br />

beachten Sie, dass der Gebührenbescheid nicht auf eine andere Person, sondern nur auf Sie an Ihre<br />

Firmenanschrift ausgestellt werden kann!<br />

32-36 Hochschulzugangsberechtigung<br />

Bitte reichen Sie beglaubigte Zeugniskopien gem. Checkliste ein.<br />

32 Art der Hochschulzugangsberechtigung<br />

Tragen Sie bitte die Art Ihrer HZB ein (Abitur, Fachhochschulreife, beruflich Qualifizierte/r etc.).<br />

34 Datum der Hochschulzugangsberechtigung<br />

Tragen Sie ein, wann Sie die HZB (bei beruflich Qualifizierten: Ihren Berufsabschluss) erworben haben.<br />

35 Ort der HZB<br />

Tragen Sie das KFZ–Zeichen <strong>des</strong> Ortes ein, an dem Sie Ihre HZB/Ihren Berufsabschluss erworben haben.<br />

Beachten Sie dabei bitte die als Anlage 1 beigefügte Aufstellung mit Sonderregelungen (danach ist<br />

z.B. für einen Ort im Kreis Trier-Saarburg einzutragen: TR|K, für die Stadt Trier selbst: TR).<br />

37- 43 Abgeschlossenes Studium<br />

Wenn Sie bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, tragen Sie die Daten entspr. dem Beispiel<br />

32-36 in diese Felder ein und legen Sie beglaubigte Kopien bei.<br />

40 Abgeschlossenes Studium – Fachrichtung<br />

Tragen Sie die Fachrichtung Ihres Erststudiums ein.<br />

42 Abgeschlossenes Studium – Abschlussgrad<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

6


Ausfüllhilfe<br />

Tragen Sie hier den Abschlussgrad Ihres Erststudiums ein.<br />

46 Nicht abgeschlossenes Studium – Ort<br />

Tragen Sie das KFZ–Kennzeichen Ihres Studienortes ein.<br />

47 Nicht abgeschlossenes Studium – Semester<br />

Tragen Sie bitte ein, wie viele Semester dieses Studiums Sie absolviert haben.<br />

48 Nicht abgeschlossenes Studium – Vordiplom/<strong>1.</strong> Staatsexamen<br />

Kreuzen Sie dieses Feld an, wenn Sie die Vordiplomprüfung bzw. das <strong>1.</strong> Staatsexamen in diesem Studiengang<br />

erfolgreich absolviert haben.<br />

49 Aktuelles Studium – Fachrichtung<br />

Wenn Sie aktuell in einem anderen Studiengang/an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, geben<br />

Sie dies hier an.<br />

51 Aktuelles Studium – Ort<br />

Tragen Sie das KFZ–Kennzeichen Ihres Studienortes ein.<br />

52 Aktuelles Studium – Semester<br />

Tragen Sie bitte ein, in welchem Fachsemester Sie sind.<br />

53 Aktuelles Studium – Vordiplom/<strong>1.</strong> Staatsexamen<br />

Kreuzen Sie dieses Feld an, wenn Sie die Vordiplomprüfung bzw. das <strong>1.</strong> Staatsexamen in diesem Studiengang<br />

erfolgreich absolviert haben.<br />

54-59 Berufsausbildung<br />

Tragen Sie in den Feldern 54 und 57 jeweils ein, wann Sie die in Feld 55 bzw. 58 bezeichnete Berufsausbildung<br />

abgeschlossen haben.<br />

60-71 Berufstätigkeit<br />

Tragen Sie in den Feldern 60/61, 64/65 und 68/69 jeweils ein, von wann bis wann Sie die in den Feldern<br />

62, 66 bzw. 70 bezeichneten Tätigkeiten ausgeübt haben (bitte immer 6-stellig TT/MM/JJ). Bitte fangen<br />

Sie mit der aktuell ausgeübten Tätigkeit an und fügen Sie dann die davor liegenden ein. Für länger zurückliegende<br />

Tätigkeiten reichen die Angaben im Lebenslauf aus.<br />

72-73<br />

Bitte vergessen Sie nicht Datum und Unterschrift einzutragen.<br />

74<br />

Für unsere statistische Auswertung bitte angeben.<br />

Seite 4 – Erklärung an Ei<strong>des</strong> statt<br />

Ist Bestandteil <strong>des</strong> Zulassungsantrags und <strong>des</strong>halb vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu<br />

unterschrieben.<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

7


Ausfüllhilfe<br />

Anlage 1 / Ausfüllhilfe<br />

Ort der HZB*<br />

A/K Augsburg Landkreis A Augsburg Kreisfreie Stadt<br />

AB/K Aschaffenburg Landkreis AB Aschaffenburg Kreisfreie Stadt<br />

AC/K Aachen Landkreis AC Aachen Kreisfreie Stadt<br />

AN/K Ansbach Landkreis AN Ansbach Kreisfreie Stadt<br />

BA/K Bamberg Landkreis BA Bamberg Kreisfreie Stadt<br />

BRB/K Brandenburg Landkreis BRB Brandenburg Stadtkreis<br />

BT/K Bayreuth Landkreis BT Bayreuth Kreisfreie Stadt<br />

C/K Chemnitz Landkreis C Chemnitz Stadtkreis<br />

CB/K Cottbus Landkreis CB Cottbus Stadtkreis<br />

CO/K Coburg Landkreis CO Coburg Kreisfreie Stadt<br />

DA/K Darmstadt Dieburg Landkreis DA Darmstadt Kreisfreie Stadt<br />

DD/K Dresden Landkreis DD Dresden Stadtkreis<br />

EF/K Erfurt Landkreis EF Erfurt Stadtkreis<br />

EH/K Eisenhüttenstadt Landkreis EH Eisenhüttenstadt Stadtkreis<br />

FR/K Breisgau-<br />

Landkreis FR Freiburg Stadtkreis<br />

Hochschwarzw.<br />

FÜ/K Fürth Landkreis FÜ Fürth Kreisfreie Stadt<br />

G/K Gera Landkreis G Gera Stadtkreis<br />

GR/K Görlitz Landkreis GR Görlitz Stadtkreis<br />

H/K Hannover Landkreis H Hannover Kreisfreie Stadt<br />

HD/K Rhein-Neckar-Kreis Landkreis HD Heidelberg Stadtkreis<br />

HN/K Heilbronn Landkreis HN Heilbronn Stadtkreis<br />

HO/K Hof Landkreis HO Hof Kreisfreie Stadt<br />

HAST/K Stralsund Landkreis HST Stralsund Stadtkreis<br />

J/K Jena Landkreis J Jena Stadtkreis<br />

KA/K Karlsruhe Landkreis KA Karlsruhe Stadtkreis<br />

KL/K Kaiserslautern Landkreis KL Kaiserslautern Kreisfreie Stadt<br />

KS/K Kassel Landkreis KS Kassel Kreisfreie Stadt<br />

L/K Leipzig Landkreis L Leipzig Stadtkreis<br />

LA/K Landshut Landkreis LA Landshut Kreisfreie Stadt<br />

LU/K Ludwigshafen Landkreis LU Ludwigshafen Kreisfreie Stadt<br />

M/K München Landkreis M München Kreisfreie Stadt<br />

MZ/K Mainz Landkreis MZ Mainz Kreisfreie Stadt<br />

NB/K Neubrandenburg Landkreis NB Neubrandenburg Stadtkreis<br />

OF/K Offenbach Landkreis OF Offenbach Kreisfreie Stadt<br />

OL/K Oldenburg Landkreis OL Oldenburg Kreisfreie Stadt<br />

OS/K Osnabrück Landkreis OS Osnabrück Kreisfreie Stadt<br />

P/K Potsdam Landkreis P Potsdam Stadtkreis<br />

PA/K Passau Landkreis PA Passau Kreisfreie Stadt<br />

PF/K Enzkreis Landkreis PF Pforzheim Stadtkreis<br />

PL/K Plauen Landkreis PL Plauen Stadtkreis<br />

PS/K Pirmasens Landkreis PS Pirmasens Kreisfreie Stadt<br />

R/K Regensburg Landkreis R Regensburg Kreisfreie Stadt<br />

RO/K Rosenheim Landkreis RO Rosenheim Kreisfreie Stadt<br />

SHL/K Suhl Landkreis SHL Suhl Stadtkreis<br />

SN/K Schwerin Landkreis SN Schwerin Stadtkreis<br />

SR/K Straubing Bogen Landkreis SR Straubing Kreisfreie Stadt<br />

SW/K Schweinfurt Landkreis SW Schweinfurt Kreisfreie Stadt<br />

TR/K Trier-Saarburg Landkreis TR Trier Kreisfreie Stadt<br />

UL/K Alb-Donau-Kreis Landkreis UL Ulm Stadtkreis<br />

WE/K Weimar Landkreis WE Weimar Stadtkreis<br />

WU/K Würzburg Landkreis WU Würzburg Kreisfreie Stadt<br />

Z/K Zwickau Landkreis Z Zwickau Stadtkreis<br />

* In dieser Liste sind nur kreisfreie Städte und der dazu gehörende Landkreis aufgeführt! Alle anderen Orte der HZB ergeben sich<br />

aus dem üblicherweise für den Ort/Kreis verwendeten Kfz-Kennzeichen.<br />

Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />

8


Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen<br />

Checkliste - Bewerbungsunterlagen Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit<br />

Die im Folgenden genannten Unterlagen unter Punkt <strong>1.</strong> – 6. sind für die Antragsstellung komplett einzureichen,<br />

unter Punkt 7. und 8. soweit zutreffend. Fehlerhafte Anträge (fehlende Beglaubigungen, Unterschriften<br />

oder Unterlagen etc.), die bis zu den Ausschlussterminen 15.0<strong>1.</strong> bzw. 15.07. (Eingang in der<br />

<strong>ZFH</strong>!) nicht vollständig vorliegen, werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Es erfolgt keine<br />

Benachrichtigung seitens der <strong>ZFH</strong> bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen. Deshalb beachten Sie<br />

bitte unbedingt die unten stehenden Angaben.<br />

<strong>1.</strong> Komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Fernstudium der <strong>ZFH</strong><br />

2a.<br />

2b.<br />

2c.<br />

2d.<br />

Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene<br />

Hochschulreife oder Nachweis eines Meisterabschluss bzw. einer vergleichbaren Fortbildungsprüfung/Qualifikation)<br />

in amtlich beglaubigter Kopie.<br />

Bei den schulischen Zeugnissen muss die erreichte Durchschnittsnote muss aus dem Zeugnis hervor<br />

gehen, anderenfalls ist eine entsprechende Bescheinigung der ausstellenden Schule beizufügen.<br />

Bei den Meister- oder Fortbildungsprüfungen wird die erreichte Durchschnittsnote ggf. über die<br />

<strong>ZFH</strong> ermittelt.<br />

Bei beruflich Qualifizierten: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis,<br />

Gehilfenbrief) in amtlich beglaubigter Kopie . Die Note aus Ausbildungszeugnis und Berufsschulabschlusszeugnis<br />

darf nicht schlechter als max. 2,5 sein; sie wird über die <strong>ZFH</strong> ermittelt.<br />

Des Weiteren: Nachweis/e einer nach dem Berufsabschluss ausgeübten min<strong>des</strong>tens 2-<br />

jährigen beruflichen Tätigkeit (Arbeitgebernachweis bzw. Arbeitszeugnis in einfacher Kopie; bei vergleichbaren<br />

Tätigkeiten ggf. Geburtsnachweis eines Kin<strong>des</strong> oder Nachweis über die Pflege eines Angehörigen oder<br />

Nachweis <strong>des</strong> Entwicklungsdienstes, Jugendfreiwilligendienstes, einjähriges Praktikums).<br />

Hinweis für BewerberInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen:<br />

Bitte neben beglaubigten Kopien vom Originalzeugnis amtlich beglaubigte Übersetzungen (von<br />

einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer) <strong>des</strong> Zeugnisses vorlegen.<br />

Hinweis für ausländische BewerberInnen mit ausländischen Abschlüssen: Bitte beglaubigte Kopien<br />

<strong>des</strong> Originalzeugnisses und amtlich übersetzte (von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer)<br />

und beglaubigte Kopien <strong>des</strong> Zeugnisses sowie den offiziellen Nachweis einer deutschen<br />

Sprachprüfung vorlegen.<br />

4. Nachweis einer staatl anerk. Erzieherausbildung (oder einer vergleichbaren Ausbildung), falls<br />

nicht schon unter Punkt 2. als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorhanden.<br />

5a.<br />

5b.<br />

Nachweis einer min<strong>des</strong>tens zweijährigen einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit im Bereich<br />

der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung (z.B. durch Arbeitszeugnisse, Kopien<br />

von Arbeitsverträgen, Bestätigung <strong>des</strong> Arbeitgebers etc. in einfacher Kopie) sowie<br />

Nachweis einer einschlägigen, studienbegleitenden Tätigkeit in frühpädagogischen Handlungsfeldern<br />

oder ersatzweise Nachweis eines studienbegleitenden Zugangs zu einer entspr.<br />

Einrichtung (z.B. durch Kopien von Arbeitsverträgen, Bestätigung <strong>des</strong> Arbeitgebers etc.in einfacher Kopie).<br />

6. Unterschriebener, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto. Bitte genaue Daten<br />

angeben: TT/MM/JJ!<br />

7. Bei Namensänderung: bitte amtlichen Nachweis beilegen (in einfacher Kopie; falls die Unterlagen durch<br />

Heirat, Adoption o.a. bedingte unterschiedliche Namen aufweisen).<br />

8. Bei vorangegangener Immatrikulation an einer deutschen Hochschule oder bereits abgeschlossenem<br />

ersten Fach-/Hochschulstudium: beglaubigte Kopie <strong>des</strong> Exmatrikulationsnachweises/<strong>des</strong><br />

Studienabschlusses bzw. bei Studienabbruch Unbedenklichkeitsbescheinigung der ehemaligen<br />

Hochschule(n) beilegen.<br />

Eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie nur, wenn Sie den Unterlagen eine<br />

frankierte und an Sie selbst voradressierte Postkarte beilegen.<br />

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonischen Auskünfte über den Stand <strong>des</strong> Auswahlverfahrens<br />

geben können.<br />

<strong>ZFH</strong> - Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen<br />

Konrad-Zuse-Straße 1, 56075 Koblenz<br />

Tel.: 0261-91538-18, Telefax: 0261-91538-718<br />

E-mail: e.fejzic@zfh.de<br />

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