Basisinformationen 1. Ablauf des Zulassungsverfahrens - ZFH
Basisinformationen 1. Ablauf des Zulassungsverfahrens - ZFH
Basisinformationen 1. Ablauf des Zulassungsverfahrens - ZFH
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Sehr geehrte Interessentin,<br />
sehr geehrter Interessent,<br />
<strong>Basisinformationen</strong><br />
wenn diese Unterlagen vor Ihnen liegen, haben Sie vielleicht schon den Entschluss gefasst, sich in einen der Fernstudiengänge,<br />
die wir, die Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen – <strong>ZFH</strong> – in Koblenz mit einer der beteiligten<br />
Fachhochschulen in Rheinland-Pfalz, Hessen und dem Saarland anbieten, einzuschreiben. Für einen reibungslosen<br />
Start in das Fernstudium beachten Sie bitte die folgenden <strong>Basisinformationen</strong> und Hinweise zum Zulassungsverfahren,<br />
zu Gebühren und zu Fragen von A – Z.<br />
<strong>1.</strong> <strong>Ablauf</strong> <strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong><br />
Studierendenverwaltung<br />
<strong>ZFH</strong><br />
der<br />
In der kommenden Zeit werden Sie durch die Mitarbeiterinnen der Studierendenverwaltung<br />
der <strong>ZFH</strong> betreut; weitere Angaben finden Sie unter<br />
http://www.zfh.de/die-zfh/kontakt-ansprechpersonen.<br />
Antrag auf Zulassung zum<br />
Fernstudium<br />
Antrag auf Probestudium<br />
Checkliste<br />
Vollständigkeitsprüfung der<br />
eingereichten Unterlagen<br />
Zulassungsverfahren<br />
Zusendung <strong>des</strong> Zulassungsund<br />
Gebührenbescheids<br />
Gebührenzahlung, Zahlungsfrist<br />
und Verwendungszweck<br />
Antrag auf Einschreibung<br />
Einführungsveranstaltung<br />
Für alle Angebote gilt: Bitte senden Sie uns das komplett ausgefüllte und unterschriebene<br />
„Antragsformular Fernstudium“ zusammen mit allen für die Zulassung<br />
erforderlichen Zeugniskopien und Nachweisen.<br />
Beachten Sie unbedingt die Hinweise in den Anmeldeunterlagen und Checklisten.<br />
Mit dem In-Kraft-Treten <strong>des</strong> neuen rheinland-pfälzischen Hochschulgesetzes<br />
zum 0<strong>1.</strong>09.2010 erhalten beruflich qualifizierte Personen eine unmittelbare und<br />
fachungebundene Zugangsberechtigung zu Studiengängen an Fachhochschulen<br />
in Rheinland-Pfalz, ebenso Personen mit Meisterabschluss oder einer vergleichbaren<br />
Fortbildungs- oder Abschlussprüfung. Die genauen Voraussetzungen<br />
entnehmen Sie bitte den studiengangsbezogenen „Hinweisen zur Anmeldung“.<br />
Welche Unterlagen wir für die Zulassung von Ihnen benötigen, entnehmen Sie<br />
bitte der den Antragsunterlagen beiliegenden Checkliste.<br />
Nach dem Eingang wird Ihr Antrag zunächst auf Vollständigkeit der Angaben und<br />
Unterlagen geprüft. Bitte legen Sie auch die Checkliste dem Antrag bei. Wenn<br />
Sie eine frankierte und an Sie selbst adressierte Postkarte mitsenden, bestätigen<br />
wir Ihnen den Eingang der Unterlagen. Eine telefonische Eingangsbestätigung<br />
wird nicht erteilt!<br />
Das Zulassungsverfahren richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen der<br />
für Rheinland-Pfalz maßgeblichen Studienplatzvergabeverordnung in ihrer jeweils<br />
gültigen Fassung und nach dem Ergebnis der durch die Studiengänge ggf.<br />
jeweils vorgelagerten Eigungsauswahlprüfung.<br />
Der Versand der Zulassungs- und Gebührenbescheide erfolgt nach Beendigung<br />
<strong>des</strong> <strong>Zulassungsverfahrens</strong>, für ein Wintersemester ca. Anfang/Mitte<br />
August, für ein Sommersemester ca. Anfang/Mitte Februar.<br />
Immatrikulations- und Zahlungstermin, Bankverbindung, die Höhe der zu zahlenden<br />
Gebühren und den Verwendungszweck teilen wir Ihnen mit dem Zulassungs-<br />
und Gebührenbescheid mit; die Immatrikulations- und Zahlungsfrist beträgt<br />
i. d. R. 14 Tage. Bitte achten Sie bei Ihrer Zahlung unbedingt auf die Angabe<br />
<strong>des</strong> korrekten Verwendungszwecks (besonders bei Zahlungen durch Dritte)<br />
und senden Sie uns anschließend eine Kopie <strong>des</strong> Einzahlungsbelegs (bei Online-Banking<br />
einen entspr. PC-Ausdruck) zu.<br />
Dem Zulassungs- und Gebührenbescheid liegt ein „Antrag auf Einschreibung“<br />
bei. Diesen Antrag senden Sie bitte komplett ausgefüllt und unterschrieben im<br />
Original bis zu dem im Bescheid genannten Termin an uns zurück. Der Eingang<br />
bei uns kann Ihnen aus arbeitstechnischen Gründen nicht bestätigt werden. Erst,<br />
wenn sowohl der Antrag auf Einschreibung als auch Ihre Zahlung bei uns eingegangen<br />
sind, erfolgt die abschließende Immatrikulation an der Fachhochschule.<br />
Rechtzeitig vor Beginn der Präsenzveranstaltungen erhalten Sie vom durchführenden<br />
Fachbereich der Hochschule eine Einladung zur Einführungsveranstaltung<br />
bzw. zum ersten Präsenztermin Ihres Studiengangs.<br />
Versand der Studienmaterialien Die Lehrmaterialien werden Ihnen entweder bei der Eröffnungsveranstaltung<br />
ausgehändigt oder online bereit gestellt.<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
1
2. Gebühren<br />
Gebühren für die Teilnahme<br />
am Fernstudium<br />
Gebührenzahlung<br />
Teilnahmegebühren<br />
Nutzungsentgelt<br />
Höhe der Gebühren<br />
Verwaltungsgebühr für verspätete<br />
Rückmeldung oder Gebührenzahlung<br />
Studentischer Sozialbeitrag<br />
Studiengebühren<br />
Studienguthaben<br />
<strong>Basisinformationen</strong><br />
Rechtsgrundlage für die Gebührenerhebung ist die Lan<strong>des</strong>verordnung für die<br />
Teilnahme an Fernstudien an Fachhochschulen (Besonderes Gebührenverzeichnis)<br />
vom 06. Januar 2004 sowie ggf. die Einschreibeordnung der kooperierenden<br />
Hochschule.<br />
Die Gebühren werden semesterweise erhoben; der genaue Betrag und der<br />
Zahlungstermin werden nach erfolgter Zulassung bzw. Rückmeldung durch den<br />
Gebührenbescheid mitgeteilt. Die Gebühren sind jeweils im Voraus (vor Beginn<br />
<strong>des</strong> neuen Semesters) zu zahlen; Ratenzahlung ist leider nicht möglich.<br />
Für die sozialpädagogischen Studiengängen werden keine Teilnahmegebühren<br />
erhoben.<br />
Für die Bereitstellung von Online-Modulen wird ein Nutzungsentgelt erhoben.<br />
Dieses beinhaltet die Überarbeitung der Lehrbriefe und die Online-Bereitstellung.<br />
Die bei der Aufnahme eines Studienganges festgelegten Gebühren gelten für die<br />
angegebene Regelstudienzeit pro Studiengang (Ausnahme: Belegung von Einzelmodulen).<br />
Sollte es zu Verzögerungen <strong>des</strong> Studienablaufes durch Wiederholungs-<br />
und Urlaubssemester oder durch Studienabbruch und späteren Wiedereinstieg<br />
kommen, müssen zwischenzeitlich erfolgte Gebührenerhöhungen leider<br />
berücksichtigt werden.<br />
Zu einer Gebührenerhöhung kann es kommen:<br />
• durch gestiegene Ausgaben für Herstellung und Druck der Lehrmaterialien<br />
oder<br />
• durch Beschluss der Verwaltungsorgane der <strong>ZFH</strong> oder<br />
• durch Beschluss der Verwaltungsorgane der kooperierenden Hochschule<br />
Verwaltungsgebühren in Höhe von jeweils 15,- € werden erhoben:<br />
• für verspätet beantragte Rückmeldungen nach <strong>Ablauf</strong> der entspr. Fristen.<br />
• für verspätete Gebührenzahlung nach Mahnung durch die <strong>ZFH</strong>. Erfolgt<br />
nach der Zahlungserinnerung keine Zahlung der Gebühren, wird seitens<br />
der Lan<strong>des</strong>hochschulkasse ein Einzugsverfahren veranlasst.<br />
• für mehrfache Ausstellung von Bescheinigungen (Studierendenausweise,<br />
Teilnahmebescheinigungen, Gebührenbescheide etc.).<br />
Der studentische Sozialbeitrag umfasst den Beitrag für die Studierendenschaft<br />
(ASTA) der Hochschule sowie für das für die Fachhochschule zuständige Studierendenwerk.<br />
Die Höhe <strong>des</strong> Betrags wird vom Studierendenwerk festgelegt<br />
und kann sich u. U. im Laufe <strong>des</strong> Studiums ändern.<br />
Studierende, die bereits ein Erststudium abgeschlossen haben, müssen für die<br />
Aufnahme eines Zweitstudiums Studiengebühren in Höhe von 650 €/Semester<br />
zahlen. Ausgenommen hiervon sind lediglich AbsolventInnen von Bachelor-<br />
Studiengängen, die gem. Bologna-Prozess die Zulassung zu einem konsekutiven<br />
Masterstudiengang erhalten<br />
Ein noch vorhandenes Studienguthaben aus einem Erststudium in Rheinland-<br />
Pfalz kann bis zum Jahr 2013/14 auf die Fernstudiengänge der rheinlandpfälzischen<br />
Fachhochschulen angerechnet werden, wenn die Originalbescheinigung<br />
<strong>des</strong> vorhandenen Guthabens mit dem Antrag auf Zulassung eingereicht<br />
wird.<br />
3. Gebührenermäßigung<br />
Grundlage<br />
Die <strong>ZFH</strong> kann bedürftigen Studierenden die für die Teilnahme am Studium zu<br />
zahlenden Gebühren ermäßigen. Ein Erlass bzw. eine Ermäßigung der Gebühren<br />
wird nur bei bereits eingeschriebenen Studierenden gewährt, nicht aber<br />
bei Antragstellern auf Zulassung zum <strong>1.</strong> Semester.<br />
Für die sozialpädagogischen Fernstudiengänge wird jedoch keine Ermäßigung<br />
gewährt, da hier keine Teilnahmegebühren, sondern nur Nutzungsentgelte erhoben<br />
werden.<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
2
4. Von A – Z: Was ist noch zu beachten?<br />
<strong>Basisinformationen</strong><br />
Abmeldung nach erfolgter Zulassung.<br />
Adressänderungen<br />
Für das Finanzamt<br />
Bildungsfreistellung<br />
Gebührenbescheid an Arbeitgeber<br />
Exmatrikulation<br />
Eine Abmeldung nach erfolgter Zulassung, aber vor Beginn <strong>des</strong> Semesters ist<br />
möglich. Bereits gezahlte Gebühren werden unter Abzug einer 10%igen Verwaltungsgebühr<br />
erstattet.<br />
Eine Abmeldung nach Beginn <strong>des</strong> Semesters bzw. nach Aushändigung der<br />
Studienunterlagen ist ebenfalls möglich, gezahlte Gebühren werden in diesem<br />
Fall jedoch nicht erstattet. Das bereits versendete Studienmaterial wird nicht<br />
zurückgenommen. Die unaufgeforderte Rücksendung von Studienmaterial führt<br />
nicht zu einer Gutschrift durch die <strong>ZFH</strong>.<br />
Bitte teilen Sie uns umgehend alle Änderungen einschl. Telefonnummer und<br />
Email-Adresse mit, da es sonst zu Verzögerungen in den Verwaltungsabläufen<br />
kommen kann.<br />
Die Teilnahme an den Weiterbildungsangeboten kann i.d.R. steuerlich geltend<br />
gemacht werden. Zur Vorlage beim Finanzamt benötigen Sie den Gebührenbescheid<br />
und eine Kopie Ihres Kontoauszugs als Zahlungsnachweis.<br />
Informationen zur Bildungsfreistellung finden Sie unter http://www.zfh.de/fuerstudierende/bildungsfreistellung.<br />
Diese werden zu jedem Semester aktualisiert.<br />
Bitte beachten Sie, dass die gesetzlichen Regelungen für Arbeitnehmerweiterbildungsurlaub<br />
unterschiedlichen Lan<strong>des</strong>gesetzen unterliegen und <strong>des</strong>halb nicht<br />
in jedem Bun<strong>des</strong>land vorliegen.<br />
Falls Ihr Arbeitgeber die Kosten für Ihr Studium übernimmt, ist es möglich, den<br />
Gebührenbescheid auf Ihre Firmenanschrift auszustellen. Teilen Sie uns das<br />
bitte bei der Anmeldung bzw. Rückmeldung umgehend mit. Eine spätere oder<br />
rückwirkende Änderung <strong>des</strong> Gebührenbescheids ist nicht möglich. Bitte beachten<br />
Sie, dass der Bescheid nur auf Sie persönlich ausgestellt und verschickt<br />
werden kann, nicht jedoch auf eine andere Person oder Abteilung in Ihrer Firma!<br />
Eine Splittung der Beträge ist ebenfalls aus rechtlichen Gründen nicht möglich!<br />
Wenn Sie Ihr Studium im laufenden Semester oder mit dem Ende <strong>des</strong> Semesters<br />
auf eigenen Wunsch beenden wollen, teilen Sie uns das bitte schriftlich<br />
unter Angabe von Gründen mit. Sie erhalten dann von Ihrer Hochschule eine<br />
entspr. Bescheinigung über die Studienzeiten.<br />
Wenn Sie sich nicht zu den angegebenen Rückmeldeterminen bei der <strong>ZFH</strong> zurückmelden,<br />
werden Sie nach einiger Zeit automatisch zwangsexmatrikuliert.<br />
Eine Zwangsexmatrikulation durch die Hochschule erfolgt auch, wenn das Studium<br />
aufgrund eines verlorenen Prüfungsanspruches, fehlender Praxisnachweise<br />
etc. beendet werden muss.<br />
Krankenversicherungsnachweis ist nur bei der Anmeldung einmalig vorzulegen.<br />
Lernplattform<br />
Registriernummer<br />
Rückmeldung und Rückmeldefristen<br />
Die Studierenden erhalten nach Studienaufnahme einen Zugriff auf eine Lernplattform,<br />
auf der aktuelle Infos und multimediale Lehrmaterialien zur Verfügung<br />
gestellt werden. Es besteht dort außerdem die Möglichkeit, sich in Foren oder im<br />
Chat mit KommillitonInnen und DozentInnen auszutauschen.<br />
Unter der Reg.Nr. wird Ihre Akte in der <strong>ZFH</strong> geführt. Sie finden die Reg.Nr. im<br />
Zulassungs- und Gebührenbescheid. Bitte verwenden Sie diese unbedingt bei<br />
Ihren Zahlungen und Schriftwechseln.<br />
Wenn Sie Ihr Studium fortsetzen wollen, müssen Sie sich zu jedem weiteren<br />
Semester zurückmelden. Die Erinnerung dazu erhalten Sie rechtzeitig per Email<br />
von uns; Informationen zur Rückemeldung finden Sie unter:<br />
http://www.zfh.de/fuer-studierende/rueckmeldung.<br />
Rückmeldefristen: für ein Wintersemester vom 0<strong>1.</strong>05. bis spätestens 30.06.<br />
für ein Sommersemester vom 0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> bis spätestens 3<strong>1.</strong>12.<br />
Nach abgeschlossenem Rückmeldeverfahren erhalten Sie den Gebührenbescheid.<br />
Bitte zahlen Sie ausschließlich an die <strong>ZFH</strong>. Die Rückmeldung ist erst<br />
dann rechtmäßig, wenn die im Gebührenbescheid genannten Beträge bei uns<br />
ordnungsgemäß eingegangen sind. Bei Nichtzahlung erfolgt die Exmatrikulation<br />
durch die Hochschule.<br />
Rücktritt vom Studium<br />
s. u. Abmeldung und Exmatrikulation.<br />
Semesterbeginn und -ende Dauer eines Wintersemesters: 0<strong>1.</strong>09. – 28.02.<br />
Dauer eines Sommersemesters: 0<strong>1.</strong>03. – 30.08.<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
3
<strong>Basisinformationen</strong><br />
StudiengangsbetreuerInnen<br />
Studierendenausweis/Studienbescheinigungen<br />
Urlaubssemester<br />
Wiederholungssemester<br />
Zeitaufwand<br />
In dem von Ihnen gewählten Studiengang gibt es an den Hochschulen wissenschaftliche<br />
MitarbeiterInnen, die Sie über inhaltliche oder terminliche Änderungen<br />
informieren und Ihre studienbezogenen Fragen beantworten.<br />
Die Studierendenausweise als multifunktionale Chipkarte werden Ihnen einmal<br />
zu Beginn <strong>des</strong> Studiums ausgehändigt; die Gültigkeitsdauer beträgt immer ein<br />
Semester; in der FH gibt es Automaten, an denen die Ausweise zu Beginn eines<br />
neuen Semesters durch die Studierenden validiert werden. Die Chipkarten dienen<br />
zusätzlich als Bibliotheksausweis und Mensakarte. Ein Semesterticket ist<br />
nicht enthalten. Zusätzlich gibt es Studienbescheinigungen in Papierform, bis es<br />
technisch möglich sein wird, diese am heimischen PC selbständig auszudrucken.<br />
ist bei zeitlicher/beruflicher/familiärer etc. Überbelastung möglich. Es gelten die<br />
Regelungen der jeweiligen Hochschule. Es ist lediglich der studentische Sozialbeitrag<br />
zu zahlen; Nutzungsentgelte oder Studiengebühren werden nicht erhoben.<br />
ist nach Rücksprache mit der Studierendenverwaltung der <strong>ZFH</strong> sowie in Absprache<br />
mit den wissenschaftlichen MitarbeiterInnen der Studiengänge möglich.<br />
Je nach Studiengang sollten Sie mit ca. 20 – 25 Lern-Std./Woche rechnen.<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
4
Ausfüllhilfe<br />
H I N W E I S E Z U M A U S F Ü L L E N D E S A N T R A G S F O R M U L A R S<br />
F Ü R D I E Z U L A S S U N G S B E S C H R Ä N K T E N<br />
S O Z I A L P Ä D A G O G I S C H E N F E R N S T U D I E N G Ä N G E<br />
Das Antragsformular senden Sie bitte vollständig (siehe Checkliste) und fristgemäß (Anmeldezeitraum<br />
beachten) an die<br />
Zentralstelle für Fernstudien<br />
an Fachhochschulen – <strong>ZFH</strong><br />
Konrad-Zuse-Straße 1<br />
56075 Koblenz<br />
Bachelor of Arts: Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit:<br />
Anmeldung zum Wintersemester:<br />
0<strong>1.</strong>04. - 15.06. (Ausschlusstermin!)<br />
Anmeldung zum Sommersemester:<br />
0<strong>1.</strong>10. – 15.12. (Ausschlusstermin!)<br />
Bachelor of Arts: Pädagogik der frühen Kindheit:<br />
Anmeldung zum Wintersemester:<br />
0<strong>1.</strong>05. – 15.07. (Ausschlusstermin!)<br />
Anmeldung zum Sommersemester:<br />
0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> – 15.0<strong>1.</strong> (Ausschlusstermin!)<br />
Bachelor of Arts: Soziale Arbeit (BASA-Online):<br />
Anmeldung zum Wintersemester:<br />
0<strong>1.</strong>05. – 15.07. (Ausschlusstermin!)<br />
Anmeldung zum Sommersemester:<br />
0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> – 15.0<strong>1.</strong> (Ausschlusstermin!)<br />
Bachelor of Arts: Bildung und Erziehung:<br />
Anmeldung zum Wintersemester:<br />
Anmeldung zum Sommersemester:<br />
0<strong>1.</strong>05. – 15.07. (Ausschlusstermin!)<br />
0<strong>1.</strong>1<strong>1.</strong> – 15.0<strong>1.</strong> (Ausschlusstermin!)<br />
Master of Arts: Advanced Professional Studies in Social Works (MAPS):<br />
Anmeldung nur zum Wintersemester: 0<strong>1.</strong>04. – 15.06. (Ausschlusstermin!)<br />
Alle grau hinterlegten Felder werden von der <strong>ZFH</strong> ausgefüllt; tragen Sie dort bitte nichts ein.<br />
1 Registriernummer<br />
Diese wird bei Erstzulassung von der <strong>ZFH</strong> vergeben.<br />
3 Semester<br />
Geben Sie an, für welches Semester Sie eine Zulassung zum Fernstudium beantragen wollen. Melden<br />
Sie sich zu einem Wintersemester an, so tragen Sie dieses bspw. in der Form WS|11|12 ein; bei Anmeldung<br />
zum Sommersemester bitte in der Form SS|12.<br />
4 Angebotsnummer<br />
Tragen Sie die Schlüsselnummer <strong>des</strong> von Ihnen gewählten Studienangebots ein:<br />
981 Grundständiges Fernstudium „Bildungs- und Sozialmanagement mit Schwerpunkt frühe Kindheit“<br />
(Bachelor of Arts)<br />
796 Grundständiges Fernstudium „Pädagogik der frühen Kindheit” (Bachelor of Arts)<br />
726 Grundständiges Fernstudium „Soziale Arbeit“ (Bachelor of Arts)<br />
A11 Grundständiges duales Fernstudium „Bildung und Erziehung (Bachelor of Arts)<br />
624 Konsekutives Fernstudium „Advanced Professional Studies“ (Master of Arts)<br />
7 Hochschule<br />
Tragen Sie die Schlüsselnummer der FH Koblenz ein:<br />
6531 FH Koblenz-RheinMoselCampus<br />
Felder 8-10<br />
Tragen Sie hier nur für den Master-Studiengang das Kürzel für den gewählten Schwerpunkt ein:<br />
KS – Klinische Sozialarbeit<br />
KJH – Kinder- und Jugendhilfe im europäischen Kontext<br />
14 Geschlecht<br />
1 männlich 2 weiblich<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
5
Ausfüllhilfe<br />
15 Staatsangehörigkeit<br />
Tragen Sie hier das internationale KFZ–Kennzeichen <strong>des</strong> Lan<strong>des</strong> Ihrer Staatsangehörigkeit ein, z. B.<br />
D für Deutschland, B für Belgien.<br />
16 Schlüssel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong><br />
Tragen Sie hier den Schlüssel <strong>des</strong> Bun<strong>des</strong>lan<strong>des</strong> ein, in dem Sie wohnen.<br />
01 – Baden-Württemb. 02 – Bayern 03 – Berlin 04 – Brandenburg<br />
05 – Bremen 06 – Hamburg 07 – Hessen 08 – Meckl.-Vorpommern<br />
09 – Niedersachsen 10 – Nordrhein-Westf. 11 – Rheinland-Pfalz 12 – Saarland<br />
13 – Sachsen 14 – Sachsen-Anhalt 15 – Schleswig-Hst. 16 – Thüringen<br />
Wohnen Sie außerhalb Deutschlands, so setzen Sie bitte das offizielle internationale KFZ–Kennzeichen<br />
ein.<br />
17 Adresszusatz<br />
Tragen Sie hier weitere Angaben ein, die eventuell notwendig sein könnten, um Sie postalisch zu erreichen<br />
(bspw. c/o xyz, wenn Sie zur Untermiete wohnen, etc).<br />
20-23 Telefon privat, Telefon dienstlich, Telefax<br />
Wenn Sie im Ausland wohnen oder arbeiten, geben Sie bitte auch die Lan<strong>des</strong>vorwahl (bspw. 00352 für<br />
Luxemburg) an.<br />
Email<br />
Da es sich um einen Online-Studiengang handelt, benötigen Sie für das Studium unbedingt eine Email-<br />
Adresse, unter der Sie regelmäßig erreicht werden können. Bitte geben Sie diese unbedingt an, da die<br />
<strong>ZFH</strong> und die beteiligte Hochschule mit Mailing-Listen arbeiten.<br />
24-25 Adressweitergabe<br />
Es wird unsererseits nur noch die Email-Adresse zur Kontaktaufnahme an andere Studierende freigegeben,<br />
wenn Sie eine Freigabe wünschen (bitte ankreuzen).<br />
26-28 Versandadresse<br />
Wenn Sie den Versand von Studienmaterialien nicht an Ihre Wohnadresse, sondern an eine davon abweichende<br />
Adresse wünschen, so tragen Sie die dafür notwendigen Informationen in diese Felder ein.<br />
Bitte geben Sie hier kein Postfach an.<br />
29-31 Rechnungsadresse<br />
Wenn Ihr Arbeitgeber die Kosten für Ihre Weiterbildung übernimmt und eine Rechnungsstellung an die<br />
Firmenadresse erforderlich ist, tragen Sie die dafür notwendigen Informationen in diese Felder ein. Bitte<br />
beachten Sie, dass der Gebührenbescheid nicht auf eine andere Person, sondern nur auf Sie an Ihre<br />
Firmenanschrift ausgestellt werden kann!<br />
32-36 Hochschulzugangsberechtigung<br />
Bitte reichen Sie beglaubigte Zeugniskopien gem. Checkliste ein.<br />
32 Art der Hochschulzugangsberechtigung<br />
Tragen Sie bitte die Art Ihrer HZB ein (Abitur, Fachhochschulreife, beruflich Qualifizierte/r etc.).<br />
34 Datum der Hochschulzugangsberechtigung<br />
Tragen Sie ein, wann Sie die HZB (bei beruflich Qualifizierten: Ihren Berufsabschluss) erworben haben.<br />
35 Ort der HZB<br />
Tragen Sie das KFZ–Zeichen <strong>des</strong> Ortes ein, an dem Sie Ihre HZB/Ihren Berufsabschluss erworben haben.<br />
Beachten Sie dabei bitte die als Anlage 1 beigefügte Aufstellung mit Sonderregelungen (danach ist<br />
z.B. für einen Ort im Kreis Trier-Saarburg einzutragen: TR|K, für die Stadt Trier selbst: TR).<br />
37- 43 Abgeschlossenes Studium<br />
Wenn Sie bereits ein Hochschulstudium abgeschlossen haben, tragen Sie die Daten entspr. dem Beispiel<br />
32-36 in diese Felder ein und legen Sie beglaubigte Kopien bei.<br />
40 Abgeschlossenes Studium – Fachrichtung<br />
Tragen Sie die Fachrichtung Ihres Erststudiums ein.<br />
42 Abgeschlossenes Studium – Abschlussgrad<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
6
Ausfüllhilfe<br />
Tragen Sie hier den Abschlussgrad Ihres Erststudiums ein.<br />
46 Nicht abgeschlossenes Studium – Ort<br />
Tragen Sie das KFZ–Kennzeichen Ihres Studienortes ein.<br />
47 Nicht abgeschlossenes Studium – Semester<br />
Tragen Sie bitte ein, wie viele Semester dieses Studiums Sie absolviert haben.<br />
48 Nicht abgeschlossenes Studium – Vordiplom/<strong>1.</strong> Staatsexamen<br />
Kreuzen Sie dieses Feld an, wenn Sie die Vordiplomprüfung bzw. das <strong>1.</strong> Staatsexamen in diesem Studiengang<br />
erfolgreich absolviert haben.<br />
49 Aktuelles Studium – Fachrichtung<br />
Wenn Sie aktuell in einem anderen Studiengang/an einer anderen Hochschule eingeschrieben sind, geben<br />
Sie dies hier an.<br />
51 Aktuelles Studium – Ort<br />
Tragen Sie das KFZ–Kennzeichen Ihres Studienortes ein.<br />
52 Aktuelles Studium – Semester<br />
Tragen Sie bitte ein, in welchem Fachsemester Sie sind.<br />
53 Aktuelles Studium – Vordiplom/<strong>1.</strong> Staatsexamen<br />
Kreuzen Sie dieses Feld an, wenn Sie die Vordiplomprüfung bzw. das <strong>1.</strong> Staatsexamen in diesem Studiengang<br />
erfolgreich absolviert haben.<br />
54-59 Berufsausbildung<br />
Tragen Sie in den Feldern 54 und 57 jeweils ein, wann Sie die in Feld 55 bzw. 58 bezeichnete Berufsausbildung<br />
abgeschlossen haben.<br />
60-71 Berufstätigkeit<br />
Tragen Sie in den Feldern 60/61, 64/65 und 68/69 jeweils ein, von wann bis wann Sie die in den Feldern<br />
62, 66 bzw. 70 bezeichneten Tätigkeiten ausgeübt haben (bitte immer 6-stellig TT/MM/JJ). Bitte fangen<br />
Sie mit der aktuell ausgeübten Tätigkeit an und fügen Sie dann die davor liegenden ein. Für länger zurückliegende<br />
Tätigkeiten reichen die Angaben im Lebenslauf aus.<br />
72-73<br />
Bitte vergessen Sie nicht Datum und Unterschrift einzutragen.<br />
74<br />
Für unsere statistische Auswertung bitte angeben.<br />
Seite 4 – Erklärung an Ei<strong>des</strong> statt<br />
Ist Bestandteil <strong>des</strong> Zulassungsantrags und <strong>des</strong>halb vollständig und wahrheitsgemäß auszufüllen und zu<br />
unterschrieben.<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
7
Ausfüllhilfe<br />
Anlage 1 / Ausfüllhilfe<br />
Ort der HZB*<br />
A/K Augsburg Landkreis A Augsburg Kreisfreie Stadt<br />
AB/K Aschaffenburg Landkreis AB Aschaffenburg Kreisfreie Stadt<br />
AC/K Aachen Landkreis AC Aachen Kreisfreie Stadt<br />
AN/K Ansbach Landkreis AN Ansbach Kreisfreie Stadt<br />
BA/K Bamberg Landkreis BA Bamberg Kreisfreie Stadt<br />
BRB/K Brandenburg Landkreis BRB Brandenburg Stadtkreis<br />
BT/K Bayreuth Landkreis BT Bayreuth Kreisfreie Stadt<br />
C/K Chemnitz Landkreis C Chemnitz Stadtkreis<br />
CB/K Cottbus Landkreis CB Cottbus Stadtkreis<br />
CO/K Coburg Landkreis CO Coburg Kreisfreie Stadt<br />
DA/K Darmstadt Dieburg Landkreis DA Darmstadt Kreisfreie Stadt<br />
DD/K Dresden Landkreis DD Dresden Stadtkreis<br />
EF/K Erfurt Landkreis EF Erfurt Stadtkreis<br />
EH/K Eisenhüttenstadt Landkreis EH Eisenhüttenstadt Stadtkreis<br />
FR/K Breisgau-<br />
Landkreis FR Freiburg Stadtkreis<br />
Hochschwarzw.<br />
FÜ/K Fürth Landkreis FÜ Fürth Kreisfreie Stadt<br />
G/K Gera Landkreis G Gera Stadtkreis<br />
GR/K Görlitz Landkreis GR Görlitz Stadtkreis<br />
H/K Hannover Landkreis H Hannover Kreisfreie Stadt<br />
HD/K Rhein-Neckar-Kreis Landkreis HD Heidelberg Stadtkreis<br />
HN/K Heilbronn Landkreis HN Heilbronn Stadtkreis<br />
HO/K Hof Landkreis HO Hof Kreisfreie Stadt<br />
HAST/K Stralsund Landkreis HST Stralsund Stadtkreis<br />
J/K Jena Landkreis J Jena Stadtkreis<br />
KA/K Karlsruhe Landkreis KA Karlsruhe Stadtkreis<br />
KL/K Kaiserslautern Landkreis KL Kaiserslautern Kreisfreie Stadt<br />
KS/K Kassel Landkreis KS Kassel Kreisfreie Stadt<br />
L/K Leipzig Landkreis L Leipzig Stadtkreis<br />
LA/K Landshut Landkreis LA Landshut Kreisfreie Stadt<br />
LU/K Ludwigshafen Landkreis LU Ludwigshafen Kreisfreie Stadt<br />
M/K München Landkreis M München Kreisfreie Stadt<br />
MZ/K Mainz Landkreis MZ Mainz Kreisfreie Stadt<br />
NB/K Neubrandenburg Landkreis NB Neubrandenburg Stadtkreis<br />
OF/K Offenbach Landkreis OF Offenbach Kreisfreie Stadt<br />
OL/K Oldenburg Landkreis OL Oldenburg Kreisfreie Stadt<br />
OS/K Osnabrück Landkreis OS Osnabrück Kreisfreie Stadt<br />
P/K Potsdam Landkreis P Potsdam Stadtkreis<br />
PA/K Passau Landkreis PA Passau Kreisfreie Stadt<br />
PF/K Enzkreis Landkreis PF Pforzheim Stadtkreis<br />
PL/K Plauen Landkreis PL Plauen Stadtkreis<br />
PS/K Pirmasens Landkreis PS Pirmasens Kreisfreie Stadt<br />
R/K Regensburg Landkreis R Regensburg Kreisfreie Stadt<br />
RO/K Rosenheim Landkreis RO Rosenheim Kreisfreie Stadt<br />
SHL/K Suhl Landkreis SHL Suhl Stadtkreis<br />
SN/K Schwerin Landkreis SN Schwerin Stadtkreis<br />
SR/K Straubing Bogen Landkreis SR Straubing Kreisfreie Stadt<br />
SW/K Schweinfurt Landkreis SW Schweinfurt Kreisfreie Stadt<br />
TR/K Trier-Saarburg Landkreis TR Trier Kreisfreie Stadt<br />
UL/K Alb-Donau-Kreis Landkreis UL Ulm Stadtkreis<br />
WE/K Weimar Landkreis WE Weimar Stadtkreis<br />
WU/K Würzburg Landkreis WU Würzburg Kreisfreie Stadt<br />
Z/K Zwickau Landkreis Z Zwickau Stadtkreis<br />
* In dieser Liste sind nur kreisfreie Städte und der dazu gehörende Landkreis aufgeführt! Alle anderen Orte der HZB ergeben sich<br />
aus dem üblicherweise für den Ort/Kreis verwendeten Kfz-Kennzeichen.<br />
Aktualisiert: 05.1<strong>1.</strong>2011<br />
8
Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen<br />
Checkliste - Bewerbungsunterlagen Fernstudiengang Pädagogik der frühen Kindheit<br />
Die im Folgenden genannten Unterlagen unter Punkt <strong>1.</strong> – 6. sind für die Antragsstellung komplett einzureichen,<br />
unter Punkt 7. und 8. soweit zutreffend. Fehlerhafte Anträge (fehlende Beglaubigungen, Unterschriften<br />
oder Unterlagen etc.), die bis zu den Ausschlussterminen 15.0<strong>1.</strong> bzw. 15.07. (Eingang in der<br />
<strong>ZFH</strong>!) nicht vollständig vorliegen, werden vom Zulassungsverfahren ausgeschlossen. Es erfolgt keine<br />
Benachrichtigung seitens der <strong>ZFH</strong> bei fehlenden oder fehlerhaften Unterlagen. Deshalb beachten Sie<br />
bitte unbedingt die unten stehenden Angaben.<br />
<strong>1.</strong> Komplett ausgefülltes und unterschriebenes Antragsformular Fernstudium der <strong>ZFH</strong><br />
2a.<br />
2b.<br />
2c.<br />
2d.<br />
Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung (HZB) (Abitur, Fachhochschulreife, fachgebundene<br />
Hochschulreife oder Nachweis eines Meisterabschluss bzw. einer vergleichbaren Fortbildungsprüfung/Qualifikation)<br />
in amtlich beglaubigter Kopie.<br />
Bei den schulischen Zeugnissen muss die erreichte Durchschnittsnote muss aus dem Zeugnis hervor<br />
gehen, anderenfalls ist eine entsprechende Bescheinigung der ausstellenden Schule beizufügen.<br />
Bei den Meister- oder Fortbildungsprüfungen wird die erreichte Durchschnittsnote ggf. über die<br />
<strong>ZFH</strong> ermittelt.<br />
Bei beruflich Qualifizierten: Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung (Prüfungszeugnis,<br />
Gehilfenbrief) in amtlich beglaubigter Kopie . Die Note aus Ausbildungszeugnis und Berufsschulabschlusszeugnis<br />
darf nicht schlechter als max. 2,5 sein; sie wird über die <strong>ZFH</strong> ermittelt.<br />
Des Weiteren: Nachweis/e einer nach dem Berufsabschluss ausgeübten min<strong>des</strong>tens 2-<br />
jährigen beruflichen Tätigkeit (Arbeitgebernachweis bzw. Arbeitszeugnis in einfacher Kopie; bei vergleichbaren<br />
Tätigkeiten ggf. Geburtsnachweis eines Kin<strong>des</strong> oder Nachweis über die Pflege eines Angehörigen oder<br />
Nachweis <strong>des</strong> Entwicklungsdienstes, Jugendfreiwilligendienstes, einjähriges Praktikums).<br />
Hinweis für BewerberInnen mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen:<br />
Bitte neben beglaubigten Kopien vom Originalzeugnis amtlich beglaubigte Übersetzungen (von<br />
einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer) <strong>des</strong> Zeugnisses vorlegen.<br />
Hinweis für ausländische BewerberInnen mit ausländischen Abschlüssen: Bitte beglaubigte Kopien<br />
<strong>des</strong> Originalzeugnisses und amtlich übersetzte (von einem in Deutschland zugelassenen Übersetzer)<br />
und beglaubigte Kopien <strong>des</strong> Zeugnisses sowie den offiziellen Nachweis einer deutschen<br />
Sprachprüfung vorlegen.<br />
4. Nachweis einer staatl anerk. Erzieherausbildung (oder einer vergleichbaren Ausbildung), falls<br />
nicht schon unter Punkt 2. als Nachweis der Hochschulzugangsberechtigung vorhanden.<br />
5a.<br />
5b.<br />
Nachweis einer min<strong>des</strong>tens zweijährigen einschlägigen berufspraktischen Tätigkeit im Bereich<br />
der frühkindlichen Erziehung, Bildung und Betreuung (z.B. durch Arbeitszeugnisse, Kopien<br />
von Arbeitsverträgen, Bestätigung <strong>des</strong> Arbeitgebers etc. in einfacher Kopie) sowie<br />
Nachweis einer einschlägigen, studienbegleitenden Tätigkeit in frühpädagogischen Handlungsfeldern<br />
oder ersatzweise Nachweis eines studienbegleitenden Zugangs zu einer entspr.<br />
Einrichtung (z.B. durch Kopien von Arbeitsverträgen, Bestätigung <strong>des</strong> Arbeitgebers etc.in einfacher Kopie).<br />
6. Unterschriebener, lückenloser, tabellarischer Lebenslauf mit Passfoto. Bitte genaue Daten<br />
angeben: TT/MM/JJ!<br />
7. Bei Namensänderung: bitte amtlichen Nachweis beilegen (in einfacher Kopie; falls die Unterlagen durch<br />
Heirat, Adoption o.a. bedingte unterschiedliche Namen aufweisen).<br />
8. Bei vorangegangener Immatrikulation an einer deutschen Hochschule oder bereits abgeschlossenem<br />
ersten Fach-/Hochschulstudium: beglaubigte Kopie <strong>des</strong> Exmatrikulationsnachweises/<strong>des</strong><br />
Studienabschlusses bzw. bei Studienabbruch Unbedenklichkeitsbescheinigung der ehemaligen<br />
Hochschule(n) beilegen.<br />
Eine Bestätigung über den Eingang Ihrer Unterlagen erhalten Sie nur, wenn Sie den Unterlagen eine<br />
frankierte und an Sie selbst voradressierte Postkarte beilegen.<br />
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir keine telefonischen Auskünfte über den Stand <strong>des</strong> Auswahlverfahrens<br />
geben können.<br />
<strong>ZFH</strong> - Zentralstelle für Fernstudien an Fachhochschulen<br />
Konrad-Zuse-Straße 1, 56075 Koblenz<br />
Tel.: 0261-91538-18, Telefax: 0261-91538-718<br />
E-mail: e.fejzic@zfh.de<br />
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