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Antrag auf Befreiung vom Studienbeitrag im Sommersemester 2007 ...

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Ruhr-Universität Bochum<br />

<strong>Studienbeitrag</strong>s-Service | Gebäude UV 0/20 | 44780 Bochum<br />

E-Mail: studienbeitrag@uv.rub.de | Internet: www.rub.de/studienbeitrag<br />

<strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> <strong>vom</strong> <strong>Studienbeitrag</strong> <strong>im</strong> <strong>Sommersemester</strong> <strong>2007</strong><br />

für besonders qualifizierte ausländische Studierende<br />

____________________________________________________________<br />

Name, Vorname:__________________________________ _________________<br />

Geburtsdatum und –ort:________________________________________________________<br />

Matrikel-Nr.:____________________ Studienfach u. Fachsemester:____________________<br />

Adresse: (Strasse, PLZ, Wohnort)________________________________________________<br />

e-mail:_________________________________<br />

Datum und Unterschrift:_____________________________________<br />

Stellungnahme der Fakultät:<br />

Aufgrund der bisherigen Leistungen der/des Studierenden befürwortet<br />

die Fakultät _______________________________________________<br />

die <strong>Befreiung</strong> <strong>vom</strong> <strong>Studienbeitrag</strong> für das <strong>Sommersemester</strong> <strong>2007</strong>.<br />

Der <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> <strong>vom</strong> <strong>Studienbeitrag</strong> wird nicht befürwortet.<br />

Bochum, den_____________ Dienstsiegel: Unterschrift:<br />

<strong>Antrag</strong>sfrist: bis 13. April <strong>2007</strong><br />

Der <strong>Antrag</strong> ist bis spätestens zum 13. April <strong>2007</strong> in 2-facher Ausfertigung <strong>im</strong><br />

Studierendensekretariat, <strong>Studienbeitrag</strong>s-Service einzureichen.<br />

Eine Studienbescheinigung muss beigefügt werden.<br />

Zur Beachtung:<br />

Wenn Sie die Bedingungen für den Bezug von BAFöG oder eines Studiendarlehns<br />

erfüllen, können Sie diesen <strong>Antrag</strong> nicht stellen. (siehe Anhang)<br />

1


Ruhr-Universität Bochum<br />

<strong>Studienbeitrag</strong>s-Service | Gebäude UV 0/20 | 44780 Bochum<br />

E-Mail: studienbeitrag@uv.rub.de | Internet: www.rub.de/studienbeitrag<br />

Anlage zum <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> <strong>vom</strong> <strong>Studienbeitrag</strong> für besonders<br />

qualifizierte ausländische Studierende<br />

(nur auszufüllen von ausländischen Staatsangehörigen)<br />

Matrikelnummer: 108 __ __ __ __ __ __ __ __ __<br />

Name, Vorname:<br />

Postanschrift:<br />

telefonisch erreichbar:<br />

E-Mail-Adresse:<br />

In der Regel dürfen ausländische Studierende keinen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Darlehen stellen. Es gibt allerdings einige Ausnahmen nach §<br />

8 BAföG. Der § 8 BAföG legt fest, welche ausländischen Studierenden einen <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> BAföG stellen dürfen. Auch hier gilt,<br />

dass die Regelstudienzeit plus 4 Semester nicht überschritten sein darf und der <strong>Antrag</strong>steller nicht älter als 60 Jahre ist.<br />

Nr. Ja Nein Bedingungen<br />

1. he<strong>im</strong>atlose/r Ausländer/in<br />

□ □ (Gesetz über die Rechtsstellung he<strong>im</strong>atloser Ausländer <strong>im</strong> Bundesgebiet)<br />

2. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>im</strong> Inland haben und als<br />

□ □ Asylberechtigte nach dem Asylverfahrensgesetz anerkannt sind<br />

3. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>im</strong> Inland haben und eine<br />

□ □ Niederlassungserlaubnis besitzen (§ 23 Abs. 2 AufenthG)<br />

4. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>im</strong> Inland haben und als<br />

□ □ Flüchtlinge anerkannt sind und nicht nur vorübergehend zum Aufenthalt<br />

berechtigt sind (<strong>auf</strong> Grund des Abkommens <strong>vom</strong> 28.07.1951 oder nach dem Protokoll<br />

über die Rechtsstellung der Flüchtlinge <strong>vom</strong> 31.01.1967)<br />

5. Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>im</strong> Inland haben und bei denen<br />

□ □ Abschiebungsschutz besteht (§ 60 I AufenthG)<br />

6. Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz <strong>im</strong> Inland haben und ein Elternteil oder<br />

□ □ Ehegatte Deutsche/r ist<br />

7. Studierende mit eigenem oder abgeleiteten Aufenthaltsrecht nach § 3<br />

□ □ Freizügigkeitsgesetz EU<br />

8. Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen<br />

□ □ Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum kommen und <strong>im</strong><br />

Inland vor Beginn der Ausbildung (Studium) in einem Beschäftigungsverhältnis<br />

gestanden haben (Nachweis eines Arbeitsverhältnisses über<br />

mindestens 6 Monate, keine Ausbildung oder Praktikum)<br />

9. Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen<br />

□ □ Vertragsstaat des Abkommens über den EU-Wirtschaftsraum kommen und sich<br />

vor Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre rechtmäßig in der<br />

Bundesrepublik Deutschland <strong>auf</strong>gehalten haben<br />

10. andere ausländische Studierende, die selbst vor Beginn des Studiums<br />

□ □ insgesamt 5 Jahre sich <strong>im</strong> Inland <strong>auf</strong>gehalten haben und rechtmäßig<br />

erwerbstätig gewesen sind<br />

11. andere ausländische Studierende, bei denen sich zumindest ein Elternteil<br />

□ □ während der letzten 6 Jahre vor <strong>Antrag</strong>stellung sich insgesamt 3 Jahre <strong>im</strong><br />

Inland <strong>auf</strong>gehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig gewesen ist<br />

Versicherung an Eides Statt:<br />

Ich versichere an Eides Statt, dass ich die vorstehenden Angaben nach bestem Wissen und wahrheitsgemäß<br />

gemacht und nichts verschwiegen habe. Ich nehme davon Kenntnis, dass eine falsche Versicherung an Eides<br />

Statt mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft wird (§ 156 StGB).<br />

____________________________________________________________<br />

Ort, Datum<br />

Unterschrift<br />

2


Ruhr-Universität Bochum<br />

<strong>Studienbeitrag</strong>s-Service | Gebäude UV 0/20 | 44780 Bochum<br />

E-Mail: studienbeitrag@uv.rub.de | Internet: www.rub.de/studienbeitrag<br />

Erklärung der Bedingungen zum Formblatt als Anlage <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> <strong>Befreiung</strong> <strong>vom</strong><br />

<strong>Studienbeitrag</strong> für besonders qualifizierte ausländische Studierende<br />

Wenn Sie zu einer der nachfolgend <strong>auf</strong>geführten Gruppen von ausländischen Studierenden gehören, sind<br />

Sie grundsätzlich bezüglich Ihrer Staatsangehörigkeit berechtigt, den <strong>Studienbeitrag</strong> i.H.v. 500,00 € pro<br />

Semester durch die NRW.Bank <strong>im</strong> Rahmen eines <strong>Studienbeitrag</strong>sdarlehens vorfinanzieren zu lassen.<br />

Sollte eine der unten <strong>auf</strong>geführten Voraussetzungen <strong>auf</strong> Sie zutreffen und Sie ein <strong>Studienbeitrag</strong>sdarlehen<br />

bei der NRW.Bank beantragen wollen, kreuzen Sie den Punkt, der <strong>auf</strong> Sie zutrifft an und legen dieses<br />

Formblatt bei der Einreichung des Darlehensantrags Ihren Einschreibungsunterlagen bei.<br />

Der <strong>Studienbeitrag</strong>s-Service prüft zusätzlich weitere Voraussetzungen zur Beantragung des Darlehens (z.B.<br />

Erststudium, Anzahl der bereits absolvierten Hochschulsemester).<br />

Die hier <strong>auf</strong>geführten Voraussetzungen des § 8 BAföG müssen <strong>im</strong>mer vor Beginn des Semesters erfüllt<br />

sein, für das ein <strong>Studienbeitrag</strong>sdarlehen der NRW.Bank begehrt wird.<br />

Wichtiger Hinweis für BAföG – Empfänger/innen:<br />

Wenn Sie bereits BAföG-Empfänger/in sind, ist eine weitere Prüfung der nachfolgenden Punkte nicht mehr<br />

erforderlich. Bezogen <strong>auf</strong> Ihre Staatsangehörigkeit sind Sie in diesem Fall berechtigt, ein<br />

<strong>Studienbeitrag</strong>sdarlehen der NRW.Bank zu beantragen. Sie müssen dem <strong>Antrag</strong> <strong>auf</strong> Gewährung eines<br />

<strong>Studienbeitrag</strong>sdarlehens der NRW.Bank nur die Kopie des aktuellen BAföG-Bescheides beifügen und<br />

die Unterlagen fristgemäß be<strong>im</strong> <strong>Studienbeitrag</strong>s-Service einreichen.<br />

Einzureichende Unterlagen - Erklärung zu den Bedingungen Nr. 1 - 11:<br />

1.) He<strong>im</strong>atlose Ausländer - § 8 Abs. 1 Nr. 2 (BAföG)<br />

- einzureichen: Pass oder Passersatz mit dem Vermerk:<br />

„Der Inhaber dieses Passes/Reiseausweises ist he<strong>im</strong>atloser Ausländer nach dem Gesetz über die<br />

Rechtsstellung he<strong>im</strong>atloser Ausländer <strong>vom</strong> 25.04.1951 und zum Aufenthalt <strong>im</strong> Gebiet der Bundesrepublik<br />

Deutschland berechtigt.“<br />

2.) Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>im</strong> Inland haben und als Asylberechtigte nach dem<br />

Asylverfahrensgesetz anerkannt sind - § 8 Abs. 1 Nr. 3 (BAföG)<br />

- einzureichen: Pass oder Passersatz mit dem Vermerk:<br />

„Der Inhaber dieses Passes/Reiseausweises ist als Asylberechtigter anerkannt“ oder „ Der Inhaber<br />

dieses Passes/ Reiseausweises ist ausländischer Flüchtling nach der Asylverordnung und zum<br />

Aufenthalt <strong>im</strong> Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.“<br />

3.) Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>im</strong> Inland haben und eine Niederlassungserlaubnis nach<br />

§ 23 Abs. 2 AufenthG haben - § 8 Abs. 1 Nr. 4 (BAföG)<br />

- einzureichen: Reisepass mit entsprechendem Vermerk.<br />

4.) Ausländer, die als Flüchtlinge anerkannt sind und <strong>im</strong> Gebiet der Bundesrepublik Deutschland nicht nur<br />

vorübergehend zum Aufenthalt berechtigt sind - § 8 Abs. 1 Nr. 5 (BAföG)<br />

- einzureichen: Pass oder Passersatz mit dem Vermerk: „Der Inhaber dieses Passes/Reiseausweises ist<br />

ausländischer Flüchtling und zum Aufenthalt <strong>im</strong> Gebiet der Bundesrepublik Deutschland berechtigt.“<br />

Alternative:<br />

Der <strong>Antrag</strong>steller ist außerhalb der BRD als Flüchtling anerkannt und in deutsche Obhut <strong>auf</strong>genommen.<br />

- einzureichen: Pass oder Passersatz mit folgendem Vermerk: „Der Inhaber dieses<br />

Passes/Reiseausweises hat außerhalb des Gebietes des Bundesrepublik Deutschland Annerkennung<br />

als Flüchtling nach dem Abkommen über die Rechtsstellung der Flüchtlinge gefunden.“


Ruhr-Universität Bochum<br />

<strong>Studienbeitrag</strong>s-Service | Gebäude UV 0/20 | 44780 Bochum<br />

E-Mail: studienbeitrag@uv.rub.de | Internet: www.rub.de/studienbeitrag<br />

5.) Ausländer, die ihren gewöhnlichen Aufenthalt <strong>im</strong> Inland haben und bei denen Abschiebeschutz nach<br />

§ 60 Abs. 1 des AufenthG besteht - § 8 Abs. 1 Nr. 6 (BAföG)<br />

- einzureichen: Pass oder Passersatz mit folgendem Vermerk: „Abschiebeschutz nach § 60 Abs. 1 AufenthG“<br />

6.) Ausländer, die ihren ständigen Wohnsitz <strong>im</strong> Inland haben und bei denen ein Elternteil oder der<br />

Ehegatte Deutsche/r <strong>im</strong> Sinne des Grundgesetzes ist - § 8 Abs. 1 Nr. 7 (BAföG)<br />

- Ehegatte: Legaldefinition <strong>im</strong> § 11 Abs. 2 Satz 2 BAföG (Ehegatte <strong>im</strong> Sinne dieses Gesetzes ist der nicht<br />

dauernd getrennt lebende Ehegatte, sofern dieses Gesetz nicht anderes best<strong>im</strong>mt).<br />

- Hinweis: - Bei einem Fachwechsel beginnt kein neuer Ausbildungsabschnitt;<br />

- Sehr wohl aber nach erfolgtem Bachelor-Abschluss mit der Aufnahme des Masterstudienganges.<br />

- Also: Trennung oder Scheidung während des Bachelorstudiums vernichtet den Anspruch <strong>auf</strong><br />

NRW.Bank-Darlehen für das Masterstudium<br />

- einzureichen: Kopie des Personalausweises der Eltern oder des Ehegatten und den eigenen Pass/Passersatz<br />

7.) Studierende mit einem eigenen oder abgeleiteten Aufenthaltsrecht nach § 3 Freizügigkeitsgesetz EU<br />

- § 8 Abs. 1 Nr. 8 (BAföG)<br />

- einzureichen: Bescheinigung der Ausländerbehörde über das Aufenthaltsrecht nach § 3 Freizügigkeitsgesetz EU<br />

8.) Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den<br />

EU-Wirtschaftsraum kommen und <strong>im</strong> Inland vor Beginn der Ausbildung in einem Beschäftigungsverhältnis<br />

gestanden haben; zwischen der darin ausgeübten Tätigkeit und dem Gegenstand der Ausbildung muss<br />

grundsätzlich ein inhaltlicher Zusammenhang bestehen. - § 8 Abs. 1 Nr. 9 (BAföG)<br />

- einzureichen: Nachweis eines Arbeitsverhältnisses <strong>im</strong> zeitlichen Umfang von mindestens 6 Monaten,<br />

keine Praktika, kein Ausbildungsverhältnis.<br />

9.) Studierende, die aus einem Mitgliedsstaat der EU oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens<br />

über den EU-Wirtschaftsraum kommen und sich vor Beginn des Studiums mindestens 5 Jahre<br />

rechtmäßig in der Bundesrepublik Deutschland <strong>auf</strong>gehalten haben. - Rundverfügung <strong>vom</strong> 26.06.2005<br />

- einzureichen: Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes der vergangen 5 Jahre<br />

Sollten die oben genannten Voraussetzungen für Sie als Studierende/r mit ausländischer<br />

Staatsangehörigkeit nicht zutreffen, so ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen des § 8 Abs. 2 Nr. 1 BAföG<br />

<strong>auf</strong> Sie zutreffen:<br />

10.) Andere Ausländer, die sich vor Beginn des Semesters, für das ein <strong>Studienbeitrag</strong>sdarlehen von der<br />

NRW.Bank beantragt wird, insgesamt 5 Jahre <strong>im</strong> Inland <strong>auf</strong>gehalten haben und rechtmäßig<br />

erwerbstätig gewesen sind.<br />

- einzureichen: Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes der vergangen 5 Jahre,<br />

Pass/ Passersatz, Arbeitsverträge<br />

11.) Andere Ausländer, bei denen sich zumindest ein Elternteil während der letzten 6 Jahre vor<br />

Beantragung eines <strong>Studienbeitrag</strong>sdarlehens der NRW.Bank mindestens 3 Jahre <strong>im</strong> Inland<br />

rechtmäßig <strong>auf</strong>gehalten hat und rechtmäßig erwerbstätig war.<br />

- einzureichen: Meldebescheinigung des zuständigen Einwohnermeldeamtes, Pass/ Passersatz,<br />

Arbeitsverträge des betroffenen Elternteils<br />

Die Prüfung der einzelnen Voraussetzungen kann sehr umfangreich und zeit<strong>auf</strong>wendig sein.<br />

Bitte berücksichtigen Sie dies bei der <strong>Antrag</strong>stellung.<br />

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