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Ialenzer Bleadchen - Ehlenz.Live

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J ahr g ang 2010 Ausg abe 1<br />

Seite 11<br />

Neue Friedhofsordnung<br />

Informationsblatt zur neuen Friedhofsordnung<br />

<strong>Ehlenz</strong>.<br />

Mit Wirkung vom 15. Januar 2010 gilt für den Friedhof<br />

<strong>Ehlenz</strong> eine neue Friedhofsordnung.<br />

Ich möchte hier die wichtigsten neuen Inhalte einmal vorstellen:<br />

Urnengräber (Urnen-Reihengrabstätten)<br />

Auf dem Friedhof wird erstmals ein Urnen-Grabfeld angelegt,<br />

zwischen dem Weg zur Leichenhalle und der Mauer<br />

entlang der Strasse.<br />

§ 14 Urnengrabstätten<br />

Aschen können beigesetzt werden in:<br />

Urnen-Reihengrabstätten<br />

Grabstätten für Erdbestattungen<br />

In den oben genannten Urnengräbern können selbstverständlich<br />

nur Urnen beigesetzt werden, diese Grabstätten<br />

sind auch kleiner wie die Grabstätten für Leichen.<br />

Rasengräber<br />

Unsere Gesellschaft ist mobiler geworden. Viele Kinder<br />

wohnen und arbeiten weit entfernt von ihren Eltern. Unsere<br />

Gesellschaft ist auch kinderärmer geworden. Viele<br />

Menschen haben keine Nachkommenschaft mehr, die sich<br />

am Ende des Lebensweges zum Beistand und zur Versorgung<br />

verpflichtet sieht.<br />

Wer soll und kann das Grab regelmäßig pflegen? Wenn<br />

sich keiner findet: Wer bringt das Geld für professionelle<br />

Pflege auf? Als Alternative bieten wir deshalb auf dem <strong>Ehlenz</strong>er<br />

Friedhof die Möglichkeit von Gräbern in Rasenlage<br />

an. Für diese Bestattungsform steht ab 2010 ein gesondertes<br />

Rasengräberfeld zur Verfügung. Hier können sowohl<br />

Urnen- als auch Sargbestattungen vorgenommen werden.<br />

Die Sorge um die Grabpflege entfällt, weil die Gräber regelmäßig<br />

gemäht werden und somit immer gepflegt sind.<br />

Im Winter besteht die Möglichkeit ein Gesteck auf das<br />

Grab zu legen. Die Pflege dieser Grabstätten wird durch<br />

die Kirchengemeinde (Friedhofsverwaltung) vorgenommen.<br />

In den Bestattungsgebühren ist ein Betrag für die 30-<br />

jährige Pflege (Sargbestattung) oder 20 jährige (bei Urnenbestattung)<br />

durch die Kirchengemeinde enthalten.<br />

Um diese einfache Art der Pflege zu gewährleisten, sind<br />

auf den Rasengräbern lediglich Gedenksteine oder Grabplatten<br />

zulässig, die bündig mit der Erdoberfläche eingelassen<br />

sind. Auch das Bepflanzen der Grabstätten oder das<br />

Abstellen von Schalen oder Vasen sind daher nicht gestattet.<br />

Diese Art von Gräbern ermöglicht den Angehörigen<br />

einen namentlich gekennzeichneten Ort des Gedenkens,<br />

ohne jeglichen Pflegeaufwand.<br />

§ 15 Reihengrabstätten als Rasengräber<br />

(1) Reihengrabstätten sind Einzelgrabstellen<br />

(Reihengräber) für<br />

1. das Bestatten von Leichen und<br />

2. das Bestatten von Aschen<br />

welche der Reihenfolge nach belegt werden. Sie werden<br />

erst im Todesfall und nur für eine Nutzungszeit<br />

vergeben, welche der Dauer der Ruhefrist des Verstorbenen<br />

entspricht.<br />

Es werden eingerichtet:<br />

Rasengräber<br />

In einer Reihengrabstätte für Erdbestattung können 1<br />

Sarg oder bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.<br />

(3) Auf den Rasengräbern wird eine durchgehende Rasenfläche<br />

angelegt, die von der Friedhofsverwaltung<br />

zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen der<br />

Friedhöfe unterhalten wird.<br />

In den Bestattungsgebühren ist ein Betrag für die Pflege<br />

durch die Gemeinde enthalten (Entsprechend der<br />

vorgegebenen Ruhezeit)<br />

(4) Rasengräber können mit einer bodenbündigen Liegeplatte,<br />

in einheitlichem anthrazit (max. 50 x50 cm)<br />

als Grabzeichen angelegt werden. Diese Platte kann<br />

Name und Daten des Verstorbenen enthalten.<br />

(5) Das Bepflanzen und das Ablegen von Schalen, Vasen<br />

oder sonstigem Grabschmuck ist nicht gestattet<br />

Für weitere Fragen können sich sie jederzeit an die<br />

Mitglieder des Verwaltungsrates oder an den Friedhofsverwalter<br />

H. Willi Lehnertz wenden.<br />

Für den Verwaltungsrat:<br />

Rainer Lichter

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