Ialenzer Bleadchen - Ehlenz.Live
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J ahr g ang 2010 Ausg abe 1<br />
Seite 11<br />
Neue Friedhofsordnung<br />
Informationsblatt zur neuen Friedhofsordnung<br />
<strong>Ehlenz</strong>.<br />
Mit Wirkung vom 15. Januar 2010 gilt für den Friedhof<br />
<strong>Ehlenz</strong> eine neue Friedhofsordnung.<br />
Ich möchte hier die wichtigsten neuen Inhalte einmal vorstellen:<br />
Urnengräber (Urnen-Reihengrabstätten)<br />
Auf dem Friedhof wird erstmals ein Urnen-Grabfeld angelegt,<br />
zwischen dem Weg zur Leichenhalle und der Mauer<br />
entlang der Strasse.<br />
§ 14 Urnengrabstätten<br />
Aschen können beigesetzt werden in:<br />
Urnen-Reihengrabstätten<br />
Grabstätten für Erdbestattungen<br />
In den oben genannten Urnengräbern können selbstverständlich<br />
nur Urnen beigesetzt werden, diese Grabstätten<br />
sind auch kleiner wie die Grabstätten für Leichen.<br />
Rasengräber<br />
Unsere Gesellschaft ist mobiler geworden. Viele Kinder<br />
wohnen und arbeiten weit entfernt von ihren Eltern. Unsere<br />
Gesellschaft ist auch kinderärmer geworden. Viele<br />
Menschen haben keine Nachkommenschaft mehr, die sich<br />
am Ende des Lebensweges zum Beistand und zur Versorgung<br />
verpflichtet sieht.<br />
Wer soll und kann das Grab regelmäßig pflegen? Wenn<br />
sich keiner findet: Wer bringt das Geld für professionelle<br />
Pflege auf? Als Alternative bieten wir deshalb auf dem <strong>Ehlenz</strong>er<br />
Friedhof die Möglichkeit von Gräbern in Rasenlage<br />
an. Für diese Bestattungsform steht ab 2010 ein gesondertes<br />
Rasengräberfeld zur Verfügung. Hier können sowohl<br />
Urnen- als auch Sargbestattungen vorgenommen werden.<br />
Die Sorge um die Grabpflege entfällt, weil die Gräber regelmäßig<br />
gemäht werden und somit immer gepflegt sind.<br />
Im Winter besteht die Möglichkeit ein Gesteck auf das<br />
Grab zu legen. Die Pflege dieser Grabstätten wird durch<br />
die Kirchengemeinde (Friedhofsverwaltung) vorgenommen.<br />
In den Bestattungsgebühren ist ein Betrag für die 30-<br />
jährige Pflege (Sargbestattung) oder 20 jährige (bei Urnenbestattung)<br />
durch die Kirchengemeinde enthalten.<br />
Um diese einfache Art der Pflege zu gewährleisten, sind<br />
auf den Rasengräbern lediglich Gedenksteine oder Grabplatten<br />
zulässig, die bündig mit der Erdoberfläche eingelassen<br />
sind. Auch das Bepflanzen der Grabstätten oder das<br />
Abstellen von Schalen oder Vasen sind daher nicht gestattet.<br />
Diese Art von Gräbern ermöglicht den Angehörigen<br />
einen namentlich gekennzeichneten Ort des Gedenkens,<br />
ohne jeglichen Pflegeaufwand.<br />
§ 15 Reihengrabstätten als Rasengräber<br />
(1) Reihengrabstätten sind Einzelgrabstellen<br />
(Reihengräber) für<br />
1. das Bestatten von Leichen und<br />
2. das Bestatten von Aschen<br />
welche der Reihenfolge nach belegt werden. Sie werden<br />
erst im Todesfall und nur für eine Nutzungszeit<br />
vergeben, welche der Dauer der Ruhefrist des Verstorbenen<br />
entspricht.<br />
Es werden eingerichtet:<br />
Rasengräber<br />
In einer Reihengrabstätte für Erdbestattung können 1<br />
Sarg oder bis zu 4 Urnen beigesetzt werden.<br />
(3) Auf den Rasengräbern wird eine durchgehende Rasenfläche<br />
angelegt, die von der Friedhofsverwaltung<br />
zusammen mit den allgemeinen Rasenflächen der<br />
Friedhöfe unterhalten wird.<br />
In den Bestattungsgebühren ist ein Betrag für die Pflege<br />
durch die Gemeinde enthalten (Entsprechend der<br />
vorgegebenen Ruhezeit)<br />
(4) Rasengräber können mit einer bodenbündigen Liegeplatte,<br />
in einheitlichem anthrazit (max. 50 x50 cm)<br />
als Grabzeichen angelegt werden. Diese Platte kann<br />
Name und Daten des Verstorbenen enthalten.<br />
(5) Das Bepflanzen und das Ablegen von Schalen, Vasen<br />
oder sonstigem Grabschmuck ist nicht gestattet<br />
Für weitere Fragen können sich sie jederzeit an die<br />
Mitglieder des Verwaltungsrates oder an den Friedhofsverwalter<br />
H. Willi Lehnertz wenden.<br />
Für den Verwaltungsrat:<br />
Rainer Lichter