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Statuten - Skiclub Innertkirchen

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1. Name und Sitz<br />

Art. 1<br />

Unter dem Namen <strong>Skiclub</strong> <strong>Innertkirchen</strong> mit Sitz in <strong>Innertkirchen</strong> besteht<br />

ein Verein im Sinne von Art.50 ff des ZBG. Er gehört mit all seinen<br />

Mitgliedern dem Schweizerischen Ski-Verband (SSV) und dem<br />

Regionalverband (BOSV) an<br />

2. Wesen und Zweck.<br />

Art. 2<br />

Art. 3<br />

Der Klub bezweckt die Förderung und Pflege des Skisportes sowie die<br />

Kameradschaft und Geselligkeit. Politisch und konfessionell ist er<br />

neutral.<br />

Der Zweck soll erreicht werden durch:<br />

a) Organisation von Skitouren,Wanderungen und Kursen<br />

(Sommer und Winter)<br />

b) Organisation von Wettkämpfen<br />

c) Förderung und Unterstützung der ~itglieder,die sich in der Erteilung<br />

von Skiunterricht ausbilden lassen wollen<br />

(Kursleiter,SL,Kant.Patente,J+S)<br />

d) Unterstützung des Rennfahrernachwuchses •<br />

e) Förderung des Jugendskisportes durch die angeschlossene<br />

Jugendorganisation (JO)<br />

f) Organisation von geselligen Anlässen (Vorträge,Filmabende<br />

usw.)<br />

g) Zurverfügungstellung eines Skihauses (gem. dem Hüttenreglement<br />

des sc <strong>Innertkirchen</strong>)<br />

h) Herausgabe von Klubnachrichten<br />

3. Mitgliedschaft<br />

Art.4<br />

Art. 5<br />

Der Klub besteht aus:<br />

a) Aktivmitgliedern (Junioren,Senioren und Veteranen)<br />

b) Ehrenmitgliedern<br />

c) Freimitgliedern<br />

d) Passivmitgliedern<br />

e) Mitgliedern der Jugendorganisation<br />

f) Spender<br />

a) Aktivmitglieder<br />

Als Aktivmitglieder können Damen und Herren,die das 15. Altersjahr<br />

zurückgelegt haben, aufgenommen werden. Die Anmeldung kann<br />

mündlich oder schriftlich beim Vorstand unter Vorbehalt der<br />

Genehmigung durch die Hauptversammlung erfolgen. Jedes Klubmitglied<br />

wird durch seine Aufnahme gleichzeitig Mitglied des Schweizerischen<br />

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