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Statuten - Skiclub Innertkirchen

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1. Name und Sitz<br />

Art. 1<br />

Unter dem Namen <strong>Skiclub</strong> <strong>Innertkirchen</strong> mit Sitz in <strong>Innertkirchen</strong> besteht<br />

ein Verein im Sinne von Art.50 ff des ZBG. Er gehört mit all seinen<br />

Mitgliedern dem Schweizerischen Ski-Verband (SSV) und dem<br />

Regionalverband (BOSV) an<br />

2. Wesen und Zweck.<br />

Art. 2<br />

Art. 3<br />

Der Klub bezweckt die Förderung und Pflege des Skisportes sowie die<br />

Kameradschaft und Geselligkeit. Politisch und konfessionell ist er<br />

neutral.<br />

Der Zweck soll erreicht werden durch:<br />

a) Organisation von Skitouren,Wanderungen und Kursen<br />

(Sommer und Winter)<br />

b) Organisation von Wettkämpfen<br />

c) Förderung und Unterstützung der ~itglieder,die sich in der Erteilung<br />

von Skiunterricht ausbilden lassen wollen<br />

(Kursleiter,SL,Kant.Patente,J+S)<br />

d) Unterstützung des Rennfahrernachwuchses •<br />

e) Förderung des Jugendskisportes durch die angeschlossene<br />

Jugendorganisation (JO)<br />

f) Organisation von geselligen Anlässen (Vorträge,Filmabende<br />

usw.)<br />

g) Zurverfügungstellung eines Skihauses (gem. dem Hüttenreglement<br />

des sc <strong>Innertkirchen</strong>)<br />

h) Herausgabe von Klubnachrichten<br />

3. Mitgliedschaft<br />

Art.4<br />

Art. 5<br />

Der Klub besteht aus:<br />

a) Aktivmitgliedern (Junioren,Senioren und Veteranen)<br />

b) Ehrenmitgliedern<br />

c) Freimitgliedern<br />

d) Passivmitgliedern<br />

e) Mitgliedern der Jugendorganisation<br />

f) Spender<br />

a) Aktivmitglieder<br />

Als Aktivmitglieder können Damen und Herren,die das 15. Altersjahr<br />

zurückgelegt haben, aufgenommen werden. Die Anmeldung kann<br />

mündlich oder schriftlich beim Vorstand unter Vorbehalt der<br />

Genehmigung durch die Hauptversammlung erfolgen. Jedes Klubmitglied<br />

wird durch seine Aufnahme gleichzeitig Mitglied des Schweizerischen<br />

2


Ski-Verbandes (SSV) und des Regionalverbandes (BOSV) und wird<br />

diesen dadurch beitragspflichtig. Aktivmitglieder, die als solche mehreren<br />

Skiklubs angehören, bezahlen die SSV-Beiträge (Zentralbeitrag und<br />

Publikationsbeitrag) nur einmal durch den von ihnen bestimmten<br />

Stammklub. Haben sie einen anderen Klub als Stammklub bezeichnet, so<br />

werden sie vom Ski-Club <strong>Innertkirchen</strong> beim SSV als C-Mitglieder<br />

registriert.<br />

Der SSV unterscheidet:<br />

- Aktivmitglieder Kat. A mit dem Verbandsorgan "SKI"<br />

- Aktivmitglieder Kat. B ohne das Verbansorgan "SKI"<br />

- Aktivmitglieder Kat. C ohne Beitrag an den SSV (SSV-<strong>Statuten</strong> Art. 7)<br />

Art. 6<br />

Aktivmitglieder unter 20 Jahren werden als Junioren bezeichnet. Wer<br />

25 Jahre Verbandszugehörigkeit als Aktivmitglied aufweist, kann vom<br />

Klub zum SSV-Veteranen ernannt werden. Als solcher hat er Anrecht<br />

auf das SSV-Abzeichen mit Silberrand, welches vom Klub gestiftet<br />

wird.<br />

Art. 7<br />

b) Ehrenmitglieder<br />

Aktivmitglieder, die sich um den Klub besonders verdient gemacht<br />

haben, können auf Antrag des Vorstandes von der<br />

Hauptversammlung zu Ehrenmitgliedern ernannt werden. Die<br />

Ehrenmitglieder geniessen die gleichen Rechte wie die<br />

Aktivmitglieder; sie bezahlen dem Klub und dem SSV keinen Beitrag.<br />

Art. 8<br />

c) Freimitglieder<br />

Jedes Aktivmitglied, das dem SSV während 40 Jahren angehört hat,<br />

kann durch den Klub, dem es zu diesem Zeitpunkt angehört, dem<br />

SSV gemeldet und durch diesen zum SSV-Freimitglied ernannt<br />

werden. Es erhält das SSV-Abzeichen mit Goldrand vom SSV.<br />

Jedes Aktivmitglied, das dem Klub während 30 Jahren angehört,<br />

erhält vom Klub das Freimitgliederdiplom.<br />

Art. 9<br />

d) Passivmitglieder<br />

Personen, die sich für Klubzwecke interessieren oder die den Klub<br />

unterstützen wollen, können Passivmitglieder werden. Sie sind zur<br />

Teilnahme an allen Veranstaltungen berechtigt.<br />

Vom SSV lizenzierte Wettkämpfer und Unmündige können nicht<br />

Passivmitglied werden.<br />

Art. 10<br />

e) Mitglieder der Jugendorganisation<br />

Der Jugendorganisation (JO) können Knaben und Mädchen im Alter<br />

bis zu 15 Jahren angehören. Sie haben kein Stimmrecht und<br />

bezahlen dem SSV keinen Beitrag.<br />

3


Art.10a<br />

f) Spender<br />

Alle Personen oder Firmen die den Skiklub finanziell unterstützen. Sie<br />

haben keine Rechte oder Pflichten.<br />

Ende der Mitgliedschaft<br />

Art.11<br />

Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Tod oder Ausschluss. Eine<br />

Austrittserklärung aus dem Klub muss dem Vorstand bis zur<br />

Hauptversammlung schriftlich eingereicht werden, ansonsten die<br />

Mitgliedschaft für das laufende Jahr als erneuert gilt. Ein Mitglied das<br />

seinen finanziellen Verpflichtungen gegenüber dem Klub trotz<br />

wiederholter Mahnung nicht nachkommt oder das durch sein<br />

Verhalten den Interessen des Klubs ernsthaft Schaden zufügt, kann<br />

auf Antrag des Vorstandes durch einen Beschluss der<br />

Hauptversammlung aus dem Klub ausgeschlossen werden.<br />

4. Rechnungsjahr und Mitgliederbeiträge<br />

Art.12<br />

Art. l3<br />

Art.14<br />

Das Rechnungsjahr dauert vom 1.Juli bis 30.Juni<br />

Die Jahresbeiträge für Aktiv- und Passivmitglieder werden durch die<br />

Hauptversammlung festgesetzt und jeweils im laufenden Jahr<br />

erhoben.<br />

Freimitglieder bezahlen keinen Mitgliederbeitrag. Sie leisten den<br />

Publikationsbeitrag an den SSV, sofern sie den "SKI" zu beziehen<br />

wünschen.<br />

Für die Verbindlichkeit des Ski-Clubs haftet einzig das Klubvermögen.<br />

Jede persönliche Haftung der Klubmitglieder ist ausgeschlossen.<br />

5.Organe<br />

Art.15<br />

Art.16<br />

Die Organe des Klubs sind:<br />

a)Herbst- und Frühjahrsversammlung<br />

b)Der Vorstand<br />

c) Die Rechnungsrevisoren<br />

a) Die Hauptversammlung<br />

Die Hauptversammlung ist das oberste Kluborgan. Sie findet alljährlich<br />

nach Ablauf des Geschäftsjahres jedoch innerhalb des laufenden<br />

Kalenderjahres als ordentliche Hauptversammlung statt.<br />

4


Art.17<br />

Art. 18<br />

Die Hauptversammlung ist beschlussfähig, wenn mindestens 10% der<br />

stimmberechtigten Mitglieder anwesend sind.<br />

Ist eine statutengemäss einberufene Hauptversammlung nicht<br />

beschlussfähig, so muss sie innert Monatsfrist erneut einberufen werden.<br />

Diese Hauptversammlung ist in jedem Fall beschlussfähig, was auf der<br />

Einladung ausdrücklich zu vermerken ist.<br />

Die Hauptversammlung wird vom Präsidenten geleitet. Bei Wahlen und<br />

Abstimmungen gilt das einfache Mehr der anwesenden<br />

Stimmberechtigten.Wahlen und Abstimmungen werden offen<br />

vorgenommen.Ein Fünftel der anwesenden Stimmberechtigten kann<br />

geheime Abstimmungen verlangen. Bei Stimmengleichheit fällt der<br />

Präsident den Stichentscheid.<br />

Art. 19<br />

Art.20<br />

Die Traktanden der ordentlichen Hauptversammlung sind in der Regel:<br />

a) Protokoll der letzten Hauptversammlung<br />

b) Jahresberichte (Präsident, JO- Leiter)<br />

c) Mutationen (Eintritte und Austritte)<br />

d) Jahresrechnung und Vorstandskredit<br />

e) Revisorenbericht<br />

f) Festsetzung der Jahresbeiträge<br />

g) Wahlen<br />

h) Ernennung von Ehren- und Freimitgliedern<br />

i) Tätigkeitsprogramm<br />

Bei Bedarf kann der Vorstand eine ausserordentliche<br />

Hauptversammlung einberufen. Durch schriftlichen Antrag von<br />

mindestens einem Fünftel der stimmberechtigten Mitglieder wird<br />

der Vorstand dazu verpflichtet.<br />

Der Vorstand kann überdies weitere Klubversammlungen<br />

einberufen, an denen ohne formelles Quorum beraten werden<br />

kann. Beschlussfassung ist an solchen Klubversammlungen nicht<br />

zulässig.<br />

Art. 21<br />

b) Der Vorstand<br />

Der Vorstand besorgt die laufenden Angelegenheiten des Klubs<br />

und ist diesem gegenüber für die gesammte Klubführung<br />

verantwortlich.<br />

Er besteht aus:<br />

a) Präsident<br />

b) Kassier und Vizepräsident<br />

c) Sekretär<br />

d) technischer Leiter<br />

e) Materialverwalter<br />

f) Hüttenwart (1 Beisitzer)<br />

g) Beisitzer<br />

5


Die Hauptversammlung kann den Vorstand bei Bedarf um weitere<br />

Chargen vermehren (Vizepräsident, Tourenleiter, JO- Leiter<br />

usw.).<br />

Art. 22<br />

Die Mitglieder des Vorstandes werden von der Hauptversammlung<br />

auf die Dauer von 2 Jahren gewählt. Bei Ersatzwahlen<br />

für vorzeitig Ausgeschiedene wird der Ersatz für den Rest der<br />

ordentlichen Amtsdauer gewählt.<br />

Wiederwahl von Vorstandsmitgliedern ist zulässig.<br />

Art.23 Der Vorstand wird durch den Präsidenten nach Bedarf oder wenn 1/3<br />

der Vorstandsmitglieder dies unter Angabe der Traktanden verlangen,<br />

einberufen. Der Vorstand ist bei Anwesenheit von mindestens 3<br />

Vorstandsmitgliedern beschlussfähig. Er fasst seine Beschlüsse mit der<br />

Mehrheit der abgegebenen Stimmen, wobei der Präsident sein<br />

Stimmrecht immer ausübt und bei Stimmgleichheit den Stichentscheid<br />

fällt.<br />

Art.24<br />

Der Vorstand verfügt über einen Kredit, dessen Höhe an der<br />

Hauptversammlung festgelegt wird.<br />

Art.25<br />

Art.26<br />

Art.27<br />

Der Vorstand vertritt den Klub nach aussen. Er zeichnet durch die<br />

Unterschrift des Präsidenten und eines weiteren Vorstandmitglieds.<br />

Der Kassier und Vizepräsident vertritt den Präsidenten bei dessen<br />

Verhinderung. Der Sekretär besorgt das Protokoll und erledigt alle<br />

Korrespondenz. Der Kassier verwaltet das Klubvermögen, zieht die<br />

Jahresbeiträge ein und ist verantwortlich für das gesamte Kassaund<br />

Rechnungswesen. Er legt jährlich an der Hauptversammlung<br />

die Rechnung vor. Im übrigen organisiert sich der Vorstand selber.<br />

c) Die Rechnungsrevisoren<br />

Die Hauptversammlung wählt für eine Amtsdauer von 2 Jahren zwei<br />

Rechnungsrevisoren. Ihnen obliegt die Kontrolle der Rechnungsführung<br />

des Vorstandes und die Berichterstattung darüber an die Hauptversammlung.<br />

Rechnungsrevisoren können einmal wiedergewählt<br />

werden.<br />

6. Auflösung des Skiklubs <strong>Innertkirchen</strong><br />

Art.28<br />

Eine Auflösung des Klubs kann nicht erfolgen, solange sich zehn<br />

Mitglieder für dessen Weiterführung bereit erklären.<br />

6


Art.29<br />

Im Falle der Auflösung des Klubs ist das Vereinsvermögen zur<br />

treuhänderischen Verwaltung bei der Gemeinde <strong>Innertkirchen</strong> zu<br />

hinterlegen und durch diese einem allfällig später sich bildenden Skiklub<br />

des Ortes zur Verfügung zu stellen. Erfolgt innerhalb von zehn Jahren<br />

keine Neugründung, so geht das Vermögen in den Besitz der Gemeinde<br />

über und ist für die Förderung des Sportes in der Gemeinde zu<br />

verwenden, insbesondere für den Jugendskisport.<br />

7. <strong>Statuten</strong>änderung<br />

Art.30<br />

Art.3l<br />

Diese <strong>Statuten</strong> können durch die Hauptversammlung des Skiklubs mit<br />

dem absoluten Mehr der anwesenden Stimmen abgeändert werden.<br />

Diese <strong>Statuten</strong> wurden von der Hauptversammlung des Skiklubs<br />

<strong>Innertkirchen</strong> am 2. Dezember 2007 beschlossen und treten nach ihre<br />

Genehmigung durch den SSV in Kraft.<br />

<strong>Innertkirchen</strong> 7.1.2008<br />

<strong>Skiclub</strong> <strong>Innertkirchen</strong><br />

Der Präsident<br />

Die Sekretärin<br />

Simon Abplanalp<br />

Andrea Zumstein<br />

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