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VERORDNUNG - Kottingbrunn

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Muster für den Gemeinderatsbeschluss über die Änderung des Örtlichen Raumordnungsprogrammes<br />

Der Gemeinderat der Marktgemeinde KOTTINGBRUNN beschließt nach Erörterung der<br />

eingelangten Stellungnahmen folgende<br />

<strong>VERORDNUNG</strong><br />

§ 1 Auf Grund des §22 des NÖ Raumordnungsgesetzes 1976, LBGl. 8000-23 wird das<br />

örtliche Raumordnungsprogramm in der Marktgemeinde <strong>Kottingbrunn</strong> in der<br />

Katastralgemeinde <strong>Kottingbrunn</strong> geändert. Die Änderungen des<br />

Flächenwidmungsplanes sind aus der hiezu gehörigen Schwarz/Rot Plandarstellung mit<br />

der Planzahl PZ.: 7333-07/10 ersichtlich. Die Entwicklungsziele für die Gemeindeflächen<br />

werden auf der hiezu gehörigen Plandarstellung mit der Planzahl 7333-a-07/10 neu<br />

festgelegt. Planverfasser ist die Arbeitsgemeinschaft Ingenieurbüro DI Thomas Hackl /<br />

Mag.arch.Ing.Pigal.<br />

§ 2 Für die Aufschließungszone BK-A2-a* werden folgende Freigabebedingungen<br />

festgelegt:<br />

• Teilungsentwurf zur Neuaufteilung der Grundstücke sowie Zustimmung der betroffenen<br />

Grundeigentümer<br />

• Im Teilungsentwurf ist die Erschließung über die Renngasse sowie die Schulgasse<br />

sicherzustellen, die Schaffung von zusätzlichen Ausfahrten auf die Richard-Riedel-<br />

Gasse ist unzulässig<br />

§ 3 Änderung der Freigabebedingungen für BW-A24 (kursiv und fett dargestellt):<br />

• Festlegung einer maximal zulässigen Gebäudehöhe von 6,5m der Bauklasse I<br />

sowie von Massnahmen zur Gewährleistung einer lockeren Einfamilienhausbebauung<br />

im Bebauungsplan<br />

§ 4 Die Plandarstellung, die mit einem Hinweis auf diese Verordnung versehen ist, liegt im<br />

Gemeindeamt während der Amtsstunden zur allgemeinen Einsicht auf.


§ 5 Diese Verordnung tritt nach ihrer Genehmigung durch die NÖ Landesregierung und<br />

nach ihrer darauffolgenden Kundmachung mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen<br />

Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

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