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Hausordnung

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<strong>Hausordnung</strong><br />

des Schullandheims Torfhaus der Region Hannover<br />

Liebe Gäste,<br />

jeder Gast freut sich, wenn er gepflegte, saubere Räume in einer entspannten und ruhigen Atmosphäre vorfindet. Nur wenn der<br />

Rahmen stimmt, wird ein Aufenthalt in diesem Schullandheim erholsam und weitestgehend stressfrei sein. Aus diesem Grund<br />

bitte ich darum, das Gebäude und das Inventar pfleglich zu behandeln und Rücksicht auf andere Gäste und Nachbarn zu<br />

nehmen. Damit Missverständnisse vermieden werden, bitte ich folgende Punkte zu beachten:<br />

Die Essenzeiten<br />

° Frühstück 8:00 – 8:45 Uhr<br />

° Mittagessen 12:15 – 12:45 Uhr ( Samstag und Sonntag 12:00 – 12:30 Uhr)<br />

° Abendessen 18:00 - Buffet<br />

Frühstück und Abendessen wird in Buffet-Form angerichtet.<br />

Nach den Mahlzeiten ist ein Küchendienst, der von den Lehrkräften eingeteilt wird, zu verrichten.<br />

Tische abräumen, abwischen und beim Abtrocknen helfen. Nach dem Frühstück sind die Stühle hochzustellen.<br />

Die Lehrkräfte sorgen bitte für einen reibungslosen Ablauf.<br />

Etagen und Duschräume, Toiletten<br />

In der Zeit von 9:45 Uhr bis 11:00 Uhr werden die Etagen, Duschen und Toiletten gereinigt. Während dieser Zeit<br />

sind die Etagen abgeschlossen.<br />

Sauberkeit und Ordnung<br />

1. Jede Stubengemeinschaft ist für Ordnung und Sauberkeit ihres Zimmers verantwortlich. Die Räume sollten bis zum<br />

Frühstück aufgeräumt und gefegt sein.<br />

2. Auf jedem Flur befindet sich ein Besenraum, in dem sich auch die Abfallbehälter befinden.<br />

3. Im Haus werden nur Hauschuhe oder Turnschuhe getragen. Anderes Schuhwerk wird in den Schuhregalen im<br />

Trockenraum aufbewahrt.<br />

4. In der Mittagzeit von 13:00 Uhr bis 15:00 Uhr und Abends ab 21:30 Uhr bitte ich die Musikgeräte<br />

mit Zimmerlautstärke zu betreiben. Ab 20:30 Uhr sind die Außenaktivitäten auf der Sportanlage einzustellen.<br />

5. Während der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 7:00 Uhr ist der Aufenthalt in fremden Schlafräumen unerwünscht..<br />

.<br />

6. Rauchen im Gebäude ist untersagt. Außerhalb des Gebäudes sind vorhandene Aschenbecher oder Ascheneimer zu<br />

benutzen.<br />

7. Alkoholgenuss ist Jugendlichen untersagt.<br />

8. Wer Wände, Türen, Fenster, Betten oder Schränke beschmiert oder beschädigt, wird zur Verantwortung gezogen.<br />

Verursachte oder entdeckte Schäden sind in jeden Fall sofort dem Heimleiter zu melden.<br />

9 Die Notausgänge ( Türen, Fenster) dürfen nur bei Gefahr als Ausgang benutzt werden und sind ständig freizuhalten<br />

10. Lagerfeuer ist nach Absprache möglich.<br />

11. Fremden Personen ist das Betreten des Heimes sowie des Heimgeländes untersagt.<br />

Die Aufsichtspflicht obliegt den Lehrern und Betreuern, die Bediensteten des Schullandheims können keine<br />

Aufsichtspflichten übernehmen.<br />

Ausnahmen von der <strong>Hausordnung</strong> sind möglich. In jedem Fall stimmen der Heimleiter und die Lehrkräfte bzw. Betreuer<br />

dies im gegenseitigen Einvernehmen untereinander ab. Das Hausrecht ist dem Heimleiter übertragen.<br />

Heinz-Joachim Jesse<br />

( Heimleitung)

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