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Marktinfo Israel Kleinwindkraft

<p>Israel verfügt über verhältnismäßig gute Windbedingungen und könnte sich in den kommenden Jahren zu einem attraktiven Kleinwindmarkt entwickeln.</p> Alle Publikationen zum herunterladen oder bestellen unter <a href="http://www.dena.de/publikationen">www.dena.de/publikationen</a>

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MARKTZUGANGSBEDINGUNGEN UND<br />

EINFUHRBESTIMMUNGEN (1/3)<br />

Allgemeine Einfuhrbestimmungen<br />

• Es bestehen verschiedene Zoll- und einfuhrrechtliche Bestimmungen für den Warenimport nach<br />

<strong>Israel</strong>.<br />

• Es existiert ein zweiseitiges Präferenzabkommen zwischen <strong>Israel</strong> und der EU. Dieses führt zu einem<br />

vergünstigten Zollsatz bei Exporten nach <strong>Israel</strong>.<br />

• Für einige Produkte ist eine Einfuhrlizenz erforderlich (z. B. Agrarerzeugnisse, Alkohol, Textilien,<br />

Chemieprodukte).<br />

• Neben den Zöllen (6 %-12 %) werden als Einfuhrnebenabgaben folgende Posten erhoben:<br />

• allgemeine Mehrwertsteuer (i. d. R. 6-12 %)<br />

• Kaufsteuer (i. d. R. 5-95 %).<br />

• Laut Informationen der Commerzbank wird deutschen Exporteuren generell empfohlen, Bonitätsund<br />

Wirtschaftsauskünfte über neue Geschäftspartner einzuholen. In der Vergangenheit wurde,<br />

verstärkt auch durch die Wirtschafts- und Finanzmarktkrise, zeitweise ein mangelhaftes<br />

Zahlungsverhalten bei israelischen Unternehmen festgestellt.<br />

Alle Importgüter unterliegen<br />

Kennzeichnungsvorschriften<br />

in hebräischer Sprache. Diese<br />

Vorschriften können je nach<br />

Warenart variieren. Mit dem<br />

jeweiligen Importeur sollte im<br />

Einzelfall abgestimmt werden,<br />

welche Vorschriften bestehen<br />

und ob die Warenmarkierung<br />

in Hebräisch auf der<br />

Verpackung oder auf der Ware<br />

selbst angebracht sein soll.<br />

(Commerzbank – „Ratschläge<br />

für die Ausfuhr“)<br />

Quellen: MOITAL (2012), Commerzbank (2012), AHK <strong>Israel</strong> (2012)<br />

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