Anschreiben zum Update 7/2008 als PDF-Datei. - RACK ...
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Rack • Rechtsanwälte • Notar • Lurgiallee 10 • 60439 Frankfurt am Main<br />
Frankfurt<br />
–<br />
-<br />
15. August <strong>2008</strong><br />
Dialogsystem »Recht im Betrieb«<br />
<strong>Update</strong> 3.2.6<br />
Sehr geehrte Damen und Herren,<br />
anbei überreiche ich Ihnen die Aktualisierung 3.2.6 <strong>zum</strong> Dialogsystem<br />
„Recht im Betrieb“.<br />
Mit diesem <strong>Update</strong> berichten wir über<br />
- 154 neue und geänderte Rechtsvorschriften,<br />
- 8 umweltrechtliche Gesetzgebungsverfahren,<br />
- 25 neuere gerichtliche Entscheidungen sowie<br />
- 41 Aufsätze in Fachzeitschriften.<br />
Das Dialogsystem enthält jetzt 7.960 Vorschriften im Volltext.<br />
DR. MANFRED <strong>RACK</strong><br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
WOLFGANG DICKERSBACH<br />
Rechtsanwalt<br />
UDO HÖFFKEN<br />
Rechtsanwalt<br />
DR. WOLFGANG LINDSTAEDT<br />
Rechtsanwalt<br />
SIMON JOST<br />
Rechtsanwalt<br />
DR. ANNETTE HIENTZSCH<br />
Rechtsanwältin<br />
Interne Umweltauditorin<br />
Umweltmanagementbeauftragte<br />
KRISTINA DAL-CANTON<br />
Rechtsanwältin<br />
Interne Umweltauditorin<br />
Umweltmanagementbeauftragte<br />
NADINE MEIER<br />
Rechtsanwältin<br />
Interne Umweltauditorin<br />
Umweltmanagementbeauftragte<br />
FABIENNE FISCHER<br />
Rechtsanwältin<br />
SOUGOL MOWLAVIDJOU<br />
Rechtsanwältin<br />
München<br />
JULIA WEGNER<br />
Rechtsanwältin<br />
Wahlthema:<br />
Die Erfüllung der Erkundigungspflicht durch<br />
Recherchen in Rechtsprechung und Literatur<br />
Das aktuelle Wahlthema knüpft an die beiden Wahlthemen zur Erkundigungspflicht beim Verbotsirrtum<br />
in den Ausgaben 4 und 5/<strong>2008</strong> an. Gerade im Umwelt- und Arbeitsschutzrecht werden<br />
Industriebetriebe von unbestimmten Vorschriften betroffen. Je unbestimmter die Rechtsvorschrift<br />
ist, umso größer wird die Gefahr des Irrtums. Das Risiko wächst mit unbestimmten<br />
Rechtsvorschriften, sich strafbar zu machen. Die Unbestimmtheit von Rechtsvorschriften ist mit<br />
ein Grund für die aktuelle Krise in Unternehmen. Immer mehr Rechtsvorschriften werden ver-<br />
Lurgiallee 10 (Mertonviertel) • 60439 Frankfurt am Main • Telefon 069/95 78 31-0 • Telefax 069/95 78 31 40 • Gerichtsfach 203<br />
Biedersteiner Str. 2 • 80802 München • Telefon 0173/3 02 70 02 • anwaltsbuero@rack-rechtsanwaelte.de • www.rack-rechtsanwaelte.de<br />
Postbank Frankfurt am Main • BLZ 500 100 60 • Konto 335 035 604 • Deutsche Bank • BLZ 500 700 24 • Konto 45 37 205 00
kannt. Das Risiko der Strafbarkeit wächst. Unternehmen verkennen <strong>zum</strong> Beispiel Tatbestände<br />
der Korruption oder Verbote <strong>zum</strong> Abhören. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie dem Unternehmen<br />
zu empfehlen ist, das wachsende Strafbarkeitsrisiko zu vermeiden. Um die Unvermeidbarkeit<br />
des Verbotsirrtums nachweisen zu können, müssen besondere Anstrengungen unternommen<br />
werden. Die Pflicht zur Erkundigung zur Rechtslage muss erfüllt werden. Die Anstrengungen<br />
dazu müssen dokumentiert und nachgewiesen werden.<br />
Das Wahlthema zeigt wie die Erkundigungspflicht erfüllt werden kann. Das Recherchieren nach<br />
der Rechtslage durch Einholen von Rechtsrat oder über eine Datenbank sowohl zur Rechtsprechung<br />
<strong>als</strong> auch zur Fachliteratur und der Nachweis des eigenen Nachdenkens begründen den<br />
unvermeidbaren Verbotsirrtum. Der Nachweis reicht aus, recherchiert und persönlich nachgedacht<br />
zu haben. Dabei gilt: Die Recherche zählt und nicht das Rechercheergebnis. Recherchieren<br />
schützt vor Strafe. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.<br />
Zum Recherchieren bietet sich die Datenbanktechnik <strong>als</strong> zeitgemäßes Hilfsmittel an. Wer alle<br />
Rechtsquellen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur digital durchsucht<br />
und sich trotzdem irrt, muss straffrei bleiben, weil sein Irrtum unvermeidbar war. Es liegt dann<br />
an der Rechtsordnung und dem Gesetzgeber. Sie hat dann die Regeln nicht bestimmt genug<br />
und nicht zweifelsfrei festgelegt. Mehr <strong>als</strong> Rechtssuche kann der Gesetzgeber von Niemandem<br />
verlangen, wenn er selbst bei seinen Regeln unbestimmt bleibt.<br />
Neue Maschinenverordnung tritt am 29. Dezember 2009 in Kraft<br />
Die Maschinenverordnung (9. GPSGV) enthält Pflichten für die Hersteller und Vertreiber von<br />
Maschinen. Die Verordnung wurde komplett neu gefasst. Die Änderungen treten aber erst am<br />
29. Dezember 2009 in Kraft. Das Dialogsystem enthält bis dahin beide Fassungen der Maschinenverordnung.<br />
Die Vorschläge zur Formulierung der Pflichten werden <strong>zum</strong> 29. Dezember 2009<br />
an die neue Rechtslage angepasst.<br />
Die Änderungen der Maschinenverordnung dienen der Umsetzung der EU-Maschinenrichtlinie<br />
2006/42/EG in nationales Recht. Durch die EU-Richtlinie sind gegenüber der alten Maschinenrichtlinie<br />
98/37/EG drei wesentliche Änderungen vorgenommen worden: Zum einen wurde der<br />
Anwendungsbereich der Richtlinie neu gefasst, da es in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten<br />
mit anderen Richtlinien gekommen ist, die Produktanforderungen stellen.<br />
Zum anderen wurde das Konformitätsbewertungsverfahren straffer geregelt. Das Konformitätsbewertungsverfahren<br />
ist jetzt in § 4 der Maschinenverordnung festgelegt. In diesen Verfahren<br />
muss vom Hersteller der Nachweis erbracht werden, dass seine Maschine mit den Bestimmungen<br />
der Richtlinie 2006/42/EG übereinstimmt. Schließlich enthält die neue Maschinenverordnung<br />
spezielle Regelungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen.<br />
Chemikalien-Klimaschutzverordnung<br />
Die am 1. August <strong>2008</strong> in Kraft getretene Verordnung enthält Pflichten, die von Verwendern,<br />
Herstellern und Inverkehrbringern von Produkten, die fluorierte Treibhausgase enthalten, erfüllt<br />
werden müssen. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen teilfluorierte Kohlenwasserstoffe<br />
(HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF 6<br />
). Die<br />
neue Rechtsverordnung ergänzt die unmittelbar geltende Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über<br />
bestimmte fluorierte Treibhausgase um Regelungen zu höchstzulässigen Leckageraten, zur<br />
Rückgewinnung, Rücknahme und Entsorgung, zur Sachkunde des eingesetzten Person<strong>als</strong> sowie<br />
zur Verwendung der deutschen Sprache bei Kennzeichnungen und Betriebsanleitungen. Die von<br />
den beiden Regelungen erfassten fluorierten Treibhausgase werden aufgrund ihrer technischen<br />
Eigenschaften sowie ihrer Unbrennbarkeit in vielen Anwendungsbereichen, insbesondere <strong>als</strong><br />
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Kältemittel und in Brandschutzsystemen, eingesetzt. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenti<strong>als</strong><br />
sind sie vom Kyoto-Protokoll erfasst und unterliegen seit Ende der 90er-Jahre einem weltweiten<br />
Prozess zur Emissionsreduktion.<br />
Mehr Energieeffizienz für Deutschland - Bundesregierung beschließt<br />
zweites Klimapaket<br />
Die Bundsregierung hat mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die den zweiten Teil<br />
des im Dezember 2007 beschlossenen Energie- und Klimaprogramms bilden. Eine der wichtigsten<br />
Maßnahmen ist die Novellierung der erst am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung<br />
(EnEV). Im Mittelpunkt der Neuregelungen der Energieeinsparverordnung<br />
steht die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten sowie bei wesentlichen Sanierungen<br />
im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 %. Außerdem sollen einzelne Nachrüstpflichten<br />
ausgeweitet werden. Nachtstromspeicherheizungen sollen stufenweise außer Betrieb<br />
genommen werden. Schließlich soll effektiver kontrolliert werden, ob die Anforderungen der E-<br />
nergieeinsparverordnung auch tatsächlich eingehalten werden.<br />
Weitere Gesetzesvorhaben sind die Änderung der Heizkostenverordnung, das neue Gesetz <strong>zum</strong><br />
Ausbau von Energieleitungen und die Liberalisierung des Messwesens durch eine Verordnung<br />
über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen<br />
Elektrizitäts- und Gasversorgung.<br />
Bund fördert Klimaschutzmaßnahmen mit 400 Millionen Euro<br />
Das Bundesumweltministerium hat mehrere Förderrichtlinien verabschiedet mit denen Klimaschutzmaßnahmen<br />
im öffentlichen und privaten Bereich gefördert werden. Für Investitionen in<br />
Energieeffizienz und erneuerbare Energien stellt der Bund bis Ende dieses Jahres 400 Millionen<br />
Euro zur Verfügung. Davon werden 280 Millionen Euro für nationale Maßnahmen verwendet,<br />
120 Millionen Euro fließen in internationale Projekte. Für gewerbliche Unternehmen sind zwei<br />
Richtlinien von Interesse: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen:<br />
Bei der gewerblichen Kältetechnik sind nach Darstellung des Bundesumweltministeriums<br />
noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO 2<br />
-Emissionen möglich. Allein mit<br />
am Markt verfügbarer Technik könnten in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. Kilowattstunden<br />
eingespart werden. Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen: Mit der Förderung sollen<br />
zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung und zur Erschließung der KWK-Potenziale im Bereich<br />
kleinerer Objektversorgungen gegeben werden. Mini-KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig<br />
Strom und Wärme, nutzen dadurch die eingesetzte Energie sehr effizient und sind damit eine<br />
Maßnahmen zur Senkung der CO 2<br />
-Emissionen.<br />
Neues aus dem BG-Regelwerk<br />
Das <strong>Update</strong> enthält 36 neue bzw. aktualisierten Vorschriften aus dem berufsgenossenschaftlichen<br />
Regelwerk, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Sie finden die Vorschriften<br />
auf der <strong>als</strong> <strong>PDF</strong>-<strong>Datei</strong> mit ausgelieferten Aktualisierungsliste zu diesem <strong>Update</strong>. Sie<br />
enthält nach Normgeber sortiert alle neuen und geänderten Vorschriften, die mit dem jeweiligen<br />
<strong>Update</strong> ausgeliefert werden.<br />
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Arbeitsschutzmesse in Hamburg<br />
Arbeitsschutz aktuell vom 8. bis 10. Oktober <strong>2008</strong><br />
Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir auf der größten deutschen Arbeitsschutzmesse <strong>als</strong><br />
Aussteller präsent sind. Wir werden dort in Halle A4 Stand 4302 unser Managementsystem<br />
„Recht im Betrieb“ vorstellen. Außerdem präsentieren wir auf der Messe die neue Ergänzung<br />
des Managementsystems: Das neue Compliance Management enthält die Pflichten von Vorständen<br />
und Geschäftsführern. Gegenstand dieser Pflichten ist die „gute Unternehmensführung“.<br />
Beide Produkte werden auch am ersten Messetag, Mittwoch den 8.10.<strong>2008</strong>, um 10.30<br />
Uhr auf der Aktionsbühne „Arbeitsschutz in Action“ präsentiert. Mit dem beigefügten Flyer<br />
möchten wir auf unsere Anwesenheit bei der Arbeitsschutz aktuell Aufmerksam machen. Wir<br />
würden uns freuen, wenn Sie die Informationen an Kollegen im eigenen oder fremden Unternehmen<br />
weitergeben, von denen Sie glauben, dass sie Interesse am Managementsystem „Recht<br />
im Betrieb“ haben könnten.<br />
Mit freundlichen Grüßen<br />
Dr. Manfred Rack<br />
Rechtsanwalt und Notar<br />
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