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Anschreiben zum Update 7/2008 als PDF-Datei. - RACK ...

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Rack • Rechtsanwälte • Notar • Lurgiallee 10 • 60439 Frankfurt am Main<br />

Frankfurt<br />

–<br />

-<br />

15. August <strong>2008</strong><br />

Dialogsystem »Recht im Betrieb«<br />

<strong>Update</strong> 3.2.6<br />

Sehr geehrte Damen und Herren,<br />

anbei überreiche ich Ihnen die Aktualisierung 3.2.6 <strong>zum</strong> Dialogsystem<br />

„Recht im Betrieb“.<br />

Mit diesem <strong>Update</strong> berichten wir über<br />

- 154 neue und geänderte Rechtsvorschriften,<br />

- 8 umweltrechtliche Gesetzgebungsverfahren,<br />

- 25 neuere gerichtliche Entscheidungen sowie<br />

- 41 Aufsätze in Fachzeitschriften.<br />

Das Dialogsystem enthält jetzt 7.960 Vorschriften im Volltext.<br />

DR. MANFRED <strong>RACK</strong><br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

WOLFGANG DICKERSBACH<br />

Rechtsanwalt<br />

UDO HÖFFKEN<br />

Rechtsanwalt<br />

DR. WOLFGANG LINDSTAEDT<br />

Rechtsanwalt<br />

SIMON JOST<br />

Rechtsanwalt<br />

DR. ANNETTE HIENTZSCH<br />

Rechtsanwältin<br />

Interne Umweltauditorin<br />

Umweltmanagementbeauftragte<br />

KRISTINA DAL-CANTON<br />

Rechtsanwältin<br />

Interne Umweltauditorin<br />

Umweltmanagementbeauftragte<br />

NADINE MEIER<br />

Rechtsanwältin<br />

Interne Umweltauditorin<br />

Umweltmanagementbeauftragte<br />

FABIENNE FISCHER<br />

Rechtsanwältin<br />

SOUGOL MOWLAVIDJOU<br />

Rechtsanwältin<br />

München<br />

JULIA WEGNER<br />

Rechtsanwältin<br />

Wahlthema:<br />

Die Erfüllung der Erkundigungspflicht durch<br />

Recherchen in Rechtsprechung und Literatur<br />

Das aktuelle Wahlthema knüpft an die beiden Wahlthemen zur Erkundigungspflicht beim Verbotsirrtum<br />

in den Ausgaben 4 und 5/<strong>2008</strong> an. Gerade im Umwelt- und Arbeitsschutzrecht werden<br />

Industriebetriebe von unbestimmten Vorschriften betroffen. Je unbestimmter die Rechtsvorschrift<br />

ist, umso größer wird die Gefahr des Irrtums. Das Risiko wächst mit unbestimmten<br />

Rechtsvorschriften, sich strafbar zu machen. Die Unbestimmtheit von Rechtsvorschriften ist mit<br />

ein Grund für die aktuelle Krise in Unternehmen. Immer mehr Rechtsvorschriften werden ver-<br />

Lurgiallee 10 (Mertonviertel) • 60439 Frankfurt am Main • Telefon 069/95 78 31-0 • Telefax 069/95 78 31 40 • Gerichtsfach 203<br />

Biedersteiner Str. 2 • 80802 München • Telefon 0173/3 02 70 02 • anwaltsbuero@rack-rechtsanwaelte.de • www.rack-rechtsanwaelte.de<br />

Postbank Frankfurt am Main • BLZ 500 100 60 • Konto 335 035 604 • Deutsche Bank • BLZ 500 700 24 • Konto 45 37 205 00


kannt. Das Risiko der Strafbarkeit wächst. Unternehmen verkennen <strong>zum</strong> Beispiel Tatbestände<br />

der Korruption oder Verbote <strong>zum</strong> Abhören. Es stellt sich deshalb die Frage, ob und wie dem Unternehmen<br />

zu empfehlen ist, das wachsende Strafbarkeitsrisiko zu vermeiden. Um die Unvermeidbarkeit<br />

des Verbotsirrtums nachweisen zu können, müssen besondere Anstrengungen unternommen<br />

werden. Die Pflicht zur Erkundigung zur Rechtslage muss erfüllt werden. Die Anstrengungen<br />

dazu müssen dokumentiert und nachgewiesen werden.<br />

Das Wahlthema zeigt wie die Erkundigungspflicht erfüllt werden kann. Das Recherchieren nach<br />

der Rechtslage durch Einholen von Rechtsrat oder über eine Datenbank sowohl zur Rechtsprechung<br />

<strong>als</strong> auch zur Fachliteratur und der Nachweis des eigenen Nachdenkens begründen den<br />

unvermeidbaren Verbotsirrtum. Der Nachweis reicht aus, recherchiert und persönlich nachgedacht<br />

zu haben. Dabei gilt: Die Recherche zählt und nicht das Rechercheergebnis. Recherchieren<br />

schützt vor Strafe. Unkenntnis schützt vor Strafe nicht.<br />

Zum Recherchieren bietet sich die Datenbanktechnik <strong>als</strong> zeitgemäßes Hilfsmittel an. Wer alle<br />

Rechtsquellen aus Gesetzgebung, Rechtsprechung, Verwaltung und Literatur digital durchsucht<br />

und sich trotzdem irrt, muss straffrei bleiben, weil sein Irrtum unvermeidbar war. Es liegt dann<br />

an der Rechtsordnung und dem Gesetzgeber. Sie hat dann die Regeln nicht bestimmt genug<br />

und nicht zweifelsfrei festgelegt. Mehr <strong>als</strong> Rechtssuche kann der Gesetzgeber von Niemandem<br />

verlangen, wenn er selbst bei seinen Regeln unbestimmt bleibt.<br />

Neue Maschinenverordnung tritt am 29. Dezember 2009 in Kraft<br />

Die Maschinenverordnung (9. GPSGV) enthält Pflichten für die Hersteller und Vertreiber von<br />

Maschinen. Die Verordnung wurde komplett neu gefasst. Die Änderungen treten aber erst am<br />

29. Dezember 2009 in Kraft. Das Dialogsystem enthält bis dahin beide Fassungen der Maschinenverordnung.<br />

Die Vorschläge zur Formulierung der Pflichten werden <strong>zum</strong> 29. Dezember 2009<br />

an die neue Rechtslage angepasst.<br />

Die Änderungen der Maschinenverordnung dienen der Umsetzung der EU-Maschinenrichtlinie<br />

2006/42/EG in nationales Recht. Durch die EU-Richtlinie sind gegenüber der alten Maschinenrichtlinie<br />

98/37/EG drei wesentliche Änderungen vorgenommen worden: Zum einen wurde der<br />

Anwendungsbereich der Richtlinie neu gefasst, da es in der Praxis immer wieder zu Abgrenzungsschwierigkeiten<br />

mit anderen Richtlinien gekommen ist, die Produktanforderungen stellen.<br />

Zum anderen wurde das Konformitätsbewertungsverfahren straffer geregelt. Das Konformitätsbewertungsverfahren<br />

ist jetzt in § 4 der Maschinenverordnung festgelegt. In diesen Verfahren<br />

muss vom Hersteller der Nachweis erbracht werden, dass seine Maschine mit den Bestimmungen<br />

der Richtlinie 2006/42/EG übereinstimmt. Schließlich enthält die neue Maschinenverordnung<br />

spezielle Regelungen für das Inverkehrbringen von unvollständigen Maschinen.<br />

Chemikalien-Klimaschutzverordnung<br />

Die am 1. August <strong>2008</strong> in Kraft getretene Verordnung enthält Pflichten, die von Verwendern,<br />

Herstellern und Inverkehrbringern von Produkten, die fluorierte Treibhausgase enthalten, erfüllt<br />

werden müssen. Unter den Anwendungsbereich der Verordnung fallen teilfluorierte Kohlenwasserstoffe<br />

(HFKW), perfluorierte Kohlenwasserstoffe (FKW) und Schwefelhexafluorid (SF 6<br />

). Die<br />

neue Rechtsverordnung ergänzt die unmittelbar geltende Verordnung (EG) Nr. 842/2006 über<br />

bestimmte fluorierte Treibhausgase um Regelungen zu höchstzulässigen Leckageraten, zur<br />

Rückgewinnung, Rücknahme und Entsorgung, zur Sachkunde des eingesetzten Person<strong>als</strong> sowie<br />

zur Verwendung der deutschen Sprache bei Kennzeichnungen und Betriebsanleitungen. Die von<br />

den beiden Regelungen erfassten fluorierten Treibhausgase werden aufgrund ihrer technischen<br />

Eigenschaften sowie ihrer Unbrennbarkeit in vielen Anwendungsbereichen, insbesondere <strong>als</strong><br />

2


Kältemittel und in Brandschutzsystemen, eingesetzt. Aufgrund ihres hohen Treibhauspotenti<strong>als</strong><br />

sind sie vom Kyoto-Protokoll erfasst und unterliegen seit Ende der 90er-Jahre einem weltweiten<br />

Prozess zur Emissionsreduktion.<br />

Mehr Energieeffizienz für Deutschland - Bundesregierung beschließt<br />

zweites Klimapaket<br />

Die Bundsregierung hat mehrere Gesetzesvorhaben auf den Weg gebracht, die den zweiten Teil<br />

des im Dezember 2007 beschlossenen Energie- und Klimaprogramms bilden. Eine der wichtigsten<br />

Maßnahmen ist die Novellierung der erst am 1. Oktober 2007 in Kraft getretenen Energieeinsparverordnung<br />

(EnEV). Im Mittelpunkt der Neuregelungen der Energieeinsparverordnung<br />

steht die Anhebung der energetischen Anforderungen an Neubauten sowie bei wesentlichen Sanierungen<br />

im Gebäudebestand um durchschnittlich 30 %. Außerdem sollen einzelne Nachrüstpflichten<br />

ausgeweitet werden. Nachtstromspeicherheizungen sollen stufenweise außer Betrieb<br />

genommen werden. Schließlich soll effektiver kontrolliert werden, ob die Anforderungen der E-<br />

nergieeinsparverordnung auch tatsächlich eingehalten werden.<br />

Weitere Gesetzesvorhaben sind die Änderung der Heizkostenverordnung, das neue Gesetz <strong>zum</strong><br />

Ausbau von Energieleitungen und die Liberalisierung des Messwesens durch eine Verordnung<br />

über Rahmenbedingungen für den Messstellenbetrieb und die Messung im Bereich der leitungsgebundenen<br />

Elektrizitäts- und Gasversorgung.<br />

Bund fördert Klimaschutzmaßnahmen mit 400 Millionen Euro<br />

Das Bundesumweltministerium hat mehrere Förderrichtlinien verabschiedet mit denen Klimaschutzmaßnahmen<br />

im öffentlichen und privaten Bereich gefördert werden. Für Investitionen in<br />

Energieeffizienz und erneuerbare Energien stellt der Bund bis Ende dieses Jahres 400 Millionen<br />

Euro zur Verfügung. Davon werden 280 Millionen Euro für nationale Maßnahmen verwendet,<br />

120 Millionen Euro fließen in internationale Projekte. Für gewerbliche Unternehmen sind zwei<br />

Richtlinien von Interesse: Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen an gewerblichen Kälteanlagen:<br />

Bei der gewerblichen Kältetechnik sind nach Darstellung des Bundesumweltministeriums<br />

noch außerordentliche Einsparungen an Geld, Energie und CO 2<br />

-Emissionen möglich. Allein mit<br />

am Markt verfügbarer Technik könnten in Deutschland jährlich ca. 11 Mrd. Kilowattstunden<br />

eingespart werden. Richtlinien zur Förderung von Mini-KWK-Anlagen: Mit der Förderung sollen<br />

zusätzliche Anreize für die Marktentwicklung und zur Erschließung der KWK-Potenziale im Bereich<br />

kleinerer Objektversorgungen gegeben werden. Mini-KWK-Anlagen erzeugen gleichzeitig<br />

Strom und Wärme, nutzen dadurch die eingesetzte Energie sehr effizient und sind damit eine<br />

Maßnahmen zur Senkung der CO 2<br />

-Emissionen.<br />

Neues aus dem BG-Regelwerk<br />

Das <strong>Update</strong> enthält 36 neue bzw. aktualisierten Vorschriften aus dem berufsgenossenschaftlichen<br />

Regelwerk, die hier nicht im Einzelnen aufgeführt werden können. Sie finden die Vorschriften<br />

auf der <strong>als</strong> <strong>PDF</strong>-<strong>Datei</strong> mit ausgelieferten Aktualisierungsliste zu diesem <strong>Update</strong>. Sie<br />

enthält nach Normgeber sortiert alle neuen und geänderten Vorschriften, die mit dem jeweiligen<br />

<strong>Update</strong> ausgeliefert werden.<br />

3


Arbeitsschutzmesse in Hamburg<br />

Arbeitsschutz aktuell vom 8. bis 10. Oktober <strong>2008</strong><br />

Ich möchte noch darauf hinweisen, dass wir auf der größten deutschen Arbeitsschutzmesse <strong>als</strong><br />

Aussteller präsent sind. Wir werden dort in Halle A4 Stand 4302 unser Managementsystem<br />

„Recht im Betrieb“ vorstellen. Außerdem präsentieren wir auf der Messe die neue Ergänzung<br />

des Managementsystems: Das neue Compliance Management enthält die Pflichten von Vorständen<br />

und Geschäftsführern. Gegenstand dieser Pflichten ist die „gute Unternehmensführung“.<br />

Beide Produkte werden auch am ersten Messetag, Mittwoch den 8.10.<strong>2008</strong>, um 10.30<br />

Uhr auf der Aktionsbühne „Arbeitsschutz in Action“ präsentiert. Mit dem beigefügten Flyer<br />

möchten wir auf unsere Anwesenheit bei der Arbeitsschutz aktuell Aufmerksam machen. Wir<br />

würden uns freuen, wenn Sie die Informationen an Kollegen im eigenen oder fremden Unternehmen<br />

weitergeben, von denen Sie glauben, dass sie Interesse am Managementsystem „Recht<br />

im Betrieb“ haben könnten.<br />

Mit freundlichen Grüßen<br />

Dr. Manfred Rack<br />

Rechtsanwalt und Notar<br />

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