Der Streitwert wurde ohne eine Rechtsgrundlage auf lediglich 300 ...
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Kundenparkplatz mieten. Im Hinblick dar<strong>auf</strong>, dass der Kundenparkplatz des Antragstellers<br />
wegen der Parkplatznot <strong>auf</strong>grund nicht ausreichender anderer Parkplätze gerade auch<br />
von Kunden anderer umliegender Geschäfte, Ärzte, Apotheken in Anspruch genommen<br />
wird (die Nachfrage nach entsprechenden Kundenparkplätzen ist also groß), kann nach<br />
der Schätzung <strong>eine</strong>r Architektin – insofern hat der Antragssteller auch ein entsprechendes<br />
Privatgutachten in Auftrag gegeben – <strong>eine</strong> Monatsmiete zwischen 130,00 € und 150,00 €<br />
verlangt werden.<br />
Beweis: Sachverständigengutachten<br />
Auch hat das Amtsgericht Augsburg in <strong>eine</strong>r anderen Sache (Urt. v. 20.12.2007 – 22 C<br />
5276/07 -, DAR 2008, 91 f.) kein Problem damit gehabt, in <strong>eine</strong>m Parkverstoßfall in<br />
Augsburg – es handelte sich <strong>lediglich</strong> um <strong>eine</strong>n Privatparkplatz – <strong>eine</strong>n <strong>Streitwert</strong> von<br />
1.500,00 € anzunehmen.<br />
Höher<br />
Rechtsanwalt