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Vorbereitung auf das Erstgespräch mit Ihrer Schuldnerberatung Was ...

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<strong>Vorbereitung</strong> <strong>auf</strong> <strong>das</strong> <strong>Erstgespräch</strong> <strong>mit</strong> <strong>Ihrer</strong> <strong>Schuldnerberatung</strong><br />

<strong>Was</strong> tun in der Wartezeit<br />

Miete und Energiekosten haben Vorrang<br />

Achten Sie dar<strong>auf</strong>, <strong>das</strong>s Sie immer Ihre Miete und die Energiekosten bezahlen, da<strong>mit</strong> hier kein<br />

Rückstand entsteht. Stellen Sie eher Zahlungen an andere Gläubiger zurück.<br />

Wenn Ihr Vermieter Ihnen <strong>auf</strong>grund von Mietschulden die Wohnung kündigen will, dann sollten Sie<br />

versuchen, sich zunächst <strong>mit</strong> Ihrem Vermieter gütlich zu einigen, bevor Sie beim zuständigen<br />

Sozialleistungsträger, dem Jobcenter oder dem Sozialamt die Übernahme der Mietschulden<br />

beantragen. Die Übernahme erfolgt nur in Ausnahmefällen und in der Regel nur darlehensweise.<br />

Dies gilt auch für Energieschulden, wenn die Stadtwerke <strong>mit</strong> einer Stromsperre drohen. Schulden<br />

können übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren<br />

Notlage gerechtfertigt ist, (§ 36 Abs. 1 S. 1 SGB XII i.V. <strong>mit</strong> § 22 Abs. 5 SGB II). Schulden sollen<br />

übernommen werden, wenn dies zur Sicherung der Unterkunft oder einer vergleichbaren Notlage<br />

gerechtfertigt und notwendig ist und sonst Wohnungslosigkeit einzutreten droht, (§ 36 Abs. 1<br />

S. 2 SGB XII i.V. <strong>mit</strong> § 22 Abs. 5 SGB II).<br />

Aktuelle Forderungs<strong>auf</strong>stellung<br />

Sortieren Sie alle Ihre Unterlagen in einen Ordner, da<strong>mit</strong> Sie sich gemeinsam <strong>mit</strong> Ihrem Berater<br />

einen genauen Überblick über die Gläubiger und deren Forderungen verschaffen können. Bitte<br />

erstellen Sie in der Schuldenübersicht <strong>auf</strong> der Rückseite dieses Schreibens eine Liste <strong>Ihrer</strong><br />

Gläubiger. Senden Sie diese per Mail zurück oder bringen Sie diese zum Termin <strong>mit</strong>.<br />

Informationen an ihre Gläubiger<br />

Falls Sie von Gläubigern unter Druck gesetzt werden, teilen Sie diesen <strong>mit</strong>, <strong>das</strong>s Sie einen Termin<br />

bei der Schuldenberatung erst am (Datum) bzw. noch nicht haben und Sie sich danach melden<br />

werden. Schreiben Sie nie alle Gläubiger an!<br />

Keine neuen rechtlichen Verpflichtungen<br />

Vereinbaren Sie bis zum Gespräch <strong>mit</strong> der <strong>Schuldnerberatung</strong> keine neuen Ratenzahlungen;<br />

unterschreiben Sie keine Schuldanerkenntnisse.<br />

Mahnbescheid<br />

Sollten Sie in dieser Zeit einen Mahnbescheid erhalten, dann prüfen Sie genau, ob die<br />

angegebene Forderung generell oder in der genannten Höhe berechtigt ist. Wenn Sie sicher sind,<br />

<strong>das</strong>s dies nicht der Fall ist, dann können Sie innerhalb von 14 Tagen beim Amtsgericht<br />

Widerspruch gegen den Bescheid einlegen.<br />

Unterlagen<br />

Bringen Sie zum Gespräch alle notwendigen Unterlagen <strong>mit</strong> (z.B. Mahnungen,<br />

Pfändungsbescheide, offene Rechnungen, Lohnbescheinigung).<br />

Überarbeitete Fassung nach der Broschüre: „<strong>Was</strong> mache ich <strong>mit</strong> meinen Schulden”<br />

Quelle: www.meine-schulden.de<br />

Stand: Mai 2013


Schuldenübersicht<br />

Nr. Gläubigername Datum des<br />

letzten<br />

Schreibens<br />

1<br />

ungefähre<br />

Schuldenhöhe<br />

aktuelle Rate:<br />

2<br />

3<br />

4<br />

5<br />

6<br />

7<br />

8<br />

9<br />

10<br />

11<br />

12<br />

13<br />

Gesamtsumme:<br />

Legen Sie bitte einen Ordner <strong>mit</strong> Trennblättern an. Sortieren Sie die Gläubiger in der Reihenfolge<br />

der Schuldenübersicht ein. Die Schreiben der Gläubiger ordnen Sie dann chronologisch, d.h., <strong>das</strong><br />

aktuellste Schreiben nach oben, <strong>das</strong> älteste Schreiben, Vertrag, etc. nach unten.<br />

Überarbeitete Fassung nach der Broschüre: „<strong>Was</strong> mache ich <strong>mit</strong> meinen Schulden”<br />

Quelle: www.meine-schulden.de<br />

Stand: Mai 2013

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