Tagesstrukturen Ilanz
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2.2.3 Belegung<br />
Bis 20 Kinder können während einer Einheit von einer Person betreut werden. Die Betreuung<br />
soll am Vormittag weiterhin durch die Lehrperson (bzw. durch die Kindergartenlehrperson)<br />
abgedeckt werden. Die Vormittagsbetreuung kann jedoch auch durch nicht pädagogisch<br />
geschultes Personal angeboten werden.<br />
Am Mittagstisch werden max. 15 Kinder pro Person (ohne pädagogisches Betreuungspersonal)<br />
eingeteilt.<br />
Die Nachmittagsbetreuung für eine Betreuungsperson soll maximal 10 Kinder umfassen,<br />
da sowohl das Alter der Kinder als auch die Beschäftigung während der Betreuung sehr<br />
unterschiedlich ausfallen kann (Hausaufgaben, Bewegung & Sport, Werken, Basteln, Singen,<br />
etc.).<br />
Die Ferienbetreuung wird nur bei einer Anmeldung von mindestens 15 Kindern pro Einheit<br />
angeboten.<br />
2.3 Administration<br />
2.3.1. Anmeldung<br />
• Die schulergänzende Betreuung ist für die Kinder nicht obligatorisch.<br />
• Ein Anmeldeformular ist im Sekretariat erhältlich. Es kann auch von der Schulwebseite<br />
heruntergeladen werden.<br />
• Die Eltern setzen vorab mit dem Kind anhand vom Stundenplan die optimalen Betreuungsarten<br />
und -zeiten (Wochentage und Uhrzeit) fest<br />
• Die Eltern melden das Kind auf Anfang Schuljahr verbindlich an. Bei genügend freien<br />
Plätzen werden auch im laufenden Jahr neue Kinder aufgenommen.<br />
• Ist ein Kind angemeldet, so ist es dazu verpflichtet, das Betreuungsangebot zu besuchen.<br />
Die Eltern sind dafür verantwortlich und melden die Abwesenheit ihrer Kinder direkt<br />
beim Betreuungspersonal.<br />
• Die Eltern haben die Möglichkeit, auf Ende eines Schulsemesters die Betreuungsform zu<br />
wechseln/ändern.<br />
• Es besteht kein Anrecht auf einen Betreuungsplatz.<br />
2.3.2. Anmeldeformular<br />
Die jährliche Anmeldung für die schulergänzende Betreuung erfolgt mit einem Anmeldeformular<br />
für die Betreuung bzw. den Mittagstisch.<br />
2.3.3 Versicherung<br />
Eltern und Erziehungsberechtigte sind analog dem Schulbetrieb für die Kranken- und Unfallversicherung<br />
ihres Kindes verantwortlich. Betreuungs- und Mittagstischangebot verfügen<br />
über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Die Eltern und Erziehungsberechtigten<br />
haben eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.<br />
Betriebsreglement <strong>Tagesstrukturen</strong> <strong>Ilanz</strong>, Juni 2013 Seite 3