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Tagesstrukturen Ilanz

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2.2.3 Belegung<br />

Bis 20 Kinder können während einer Einheit von einer Person betreut werden. Die Betreuung<br />

soll am Vormittag weiterhin durch die Lehrperson (bzw. durch die Kindergartenlehrperson)<br />

abgedeckt werden. Die Vormittagsbetreuung kann jedoch auch durch nicht pädagogisch<br />

geschultes Personal angeboten werden.<br />

Am Mittagstisch werden max. 15 Kinder pro Person (ohne pädagogisches Betreuungspersonal)<br />

eingeteilt.<br />

Die Nachmittagsbetreuung für eine Betreuungsperson soll maximal 10 Kinder umfassen,<br />

da sowohl das Alter der Kinder als auch die Beschäftigung während der Betreuung sehr<br />

unterschiedlich ausfallen kann (Hausaufgaben, Bewegung & Sport, Werken, Basteln, Singen,<br />

etc.).<br />

Die Ferienbetreuung wird nur bei einer Anmeldung von mindestens 15 Kindern pro Einheit<br />

angeboten.<br />

2.3 Administration<br />

2.3.1. Anmeldung<br />

• Die schulergänzende Betreuung ist für die Kinder nicht obligatorisch.<br />

• Ein Anmeldeformular ist im Sekretariat erhältlich. Es kann auch von der Schulwebseite<br />

heruntergeladen werden.<br />

• Die Eltern setzen vorab mit dem Kind anhand vom Stundenplan die optimalen Betreuungsarten<br />

und -zeiten (Wochentage und Uhrzeit) fest<br />

• Die Eltern melden das Kind auf Anfang Schuljahr verbindlich an. Bei genügend freien<br />

Plätzen werden auch im laufenden Jahr neue Kinder aufgenommen.<br />

• Ist ein Kind angemeldet, so ist es dazu verpflichtet, das Betreuungsangebot zu besuchen.<br />

Die Eltern sind dafür verantwortlich und melden die Abwesenheit ihrer Kinder direkt<br />

beim Betreuungspersonal.<br />

• Die Eltern haben die Möglichkeit, auf Ende eines Schulsemesters die Betreuungsform zu<br />

wechseln/ändern.<br />

• Es besteht kein Anrecht auf einen Betreuungsplatz.<br />

2.3.2. Anmeldeformular<br />

Die jährliche Anmeldung für die schulergänzende Betreuung erfolgt mit einem Anmeldeformular<br />

für die Betreuung bzw. den Mittagstisch.<br />

2.3.3 Versicherung<br />

Eltern und Erziehungsberechtigte sind analog dem Schulbetrieb für die Kranken- und Unfallversicherung<br />

ihres Kindes verantwortlich. Betreuungs- und Mittagstischangebot verfügen<br />

über eine entsprechende Betriebshaftpflichtversicherung. Die Eltern und Erziehungsberechtigten<br />

haben eine Haftpflichtversicherung abzuschliessen.<br />

Betriebsreglement <strong>Tagesstrukturen</strong> <strong>Ilanz</strong>, Juni 2013 Seite 3

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