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Tagesstrukturen Ilanz

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Verunfallt ein Kind während des Betreuungs- und/oder Mittagstischbetriebes, werden umgehend<br />

Eltern und Erziehungsberechtigte sowie die betroffene Klassenlehrperson informiert.<br />

Das verletzte Kind wird unverzüglich entweder durch die Eltern oder durch die Schule<br />

in ärztliche Behandlung (Schularzt) oder in Spitalpflege gegeben.<br />

2.3.4 Krankheiten<br />

Bei Krankheiten dürfen die Schüler/innen die Betreuung respektive den Mittagstisch nicht<br />

in Anspruch nehmen. Die Betreuungsleitung ist unverzüglich zu informieren.<br />

2.3.5 Medikamente<br />

Das Betreuungspersonal ist über Besonderheiten, Allergien sowie über die Einnahme von<br />

Medikamenten oder anderen medizinischen Unterstützungsmassnahmen mit der Anmeldung<br />

(Betreuung und/oder Mittagstisch) zu informieren. Persönliche Medikamente müssen<br />

dem Betreuungspersonal mit den entsprechenden schriftlichen Anweisungen abgegeben<br />

werden.<br />

2.3.6 Sicherheit und Notfälle<br />

Hier gilt das Notfallkonzept des Schulhauses.<br />

2.3.7 Absenzen der Kinder<br />

Planbare Absenzen (Schulreisen, Urlaube, etc.) müssen der Betreuungsleitung am Vortag<br />

bis spätestens 13.30 Uhr gemeldet werden. Spontane Absenzen (Unfälle, Krankheiten, etc.)<br />

müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 7:30 Uhr des geltenden Tages der Betreuungsleitung<br />

gemeldet werden. Fehlt ein Kind unentschuldigt, so erkundigt sich das<br />

Betreuungspersonal bei dem Klassenlehrer und allenfalls bei den Eltern telefonisch. Absenzen<br />

werden mit dem vollen Tarif verrechnet.<br />

2.3.8 Ausfall des Betreuungspersonals<br />

Um das Ziel der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung zu erreichen, wird ein<br />

"Netzwerk" aufgebaut. Das "Netzwerk" soll sicherstellen, dass Kinder beim Ausfall von Betreuungspersonen<br />

bis 18 Uhr durch stellvertretendes Personal betreut ist. Geeignete Stellvertreter<br />

werden zu Beginn des jeweiligen Schuljahres angefragt, ob sie bereit sind, im<br />

"Netzwerk" mitzuarbeiten. Die Zusage zu einer Mitarbeit im "Netzwerk" ist für ein Schuljahr<br />

verpflichtend. Ein entsprechend grosses "Netzwerk" soll eventuelle Engpässe überbrücken.<br />

Die Stellvertreter erhalten nach einem Arbeitseinsatz eine entsprechende Entlöhnung.<br />

2.3.9 Kündigungsfrist<br />

Eine schriftlich erfolgte Anmeldung ist unter Kostenfolge verbindlich und gilt in der Regel<br />

jeweils für das folgende Schuljahr. Die Eltern haben die Möglichkeit, auf Ende eines Schulsemesters<br />

zu kündigen oder die Betreuungsform zu wechseln/ändern.<br />

Betriebsreglement <strong>Tagesstrukturen</strong> <strong>Ilanz</strong>, Juni 2013 Seite 4

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