Tagesstrukturen Ilanz
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Verunfallt ein Kind während des Betreuungs- und/oder Mittagstischbetriebes, werden umgehend<br />
Eltern und Erziehungsberechtigte sowie die betroffene Klassenlehrperson informiert.<br />
Das verletzte Kind wird unverzüglich entweder durch die Eltern oder durch die Schule<br />
in ärztliche Behandlung (Schularzt) oder in Spitalpflege gegeben.<br />
2.3.4 Krankheiten<br />
Bei Krankheiten dürfen die Schüler/innen die Betreuung respektive den Mittagstisch nicht<br />
in Anspruch nehmen. Die Betreuungsleitung ist unverzüglich zu informieren.<br />
2.3.5 Medikamente<br />
Das Betreuungspersonal ist über Besonderheiten, Allergien sowie über die Einnahme von<br />
Medikamenten oder anderen medizinischen Unterstützungsmassnahmen mit der Anmeldung<br />
(Betreuung und/oder Mittagstisch) zu informieren. Persönliche Medikamente müssen<br />
dem Betreuungspersonal mit den entsprechenden schriftlichen Anweisungen abgegeben<br />
werden.<br />
2.3.6 Sicherheit und Notfälle<br />
Hier gilt das Notfallkonzept des Schulhauses.<br />
2.3.7 Absenzen der Kinder<br />
Planbare Absenzen (Schulreisen, Urlaube, etc.) müssen der Betreuungsleitung am Vortag<br />
bis spätestens 13.30 Uhr gemeldet werden. Spontane Absenzen (Unfälle, Krankheiten, etc.)<br />
müssen so früh wie möglich, spätestens jedoch bis 7:30 Uhr des geltenden Tages der Betreuungsleitung<br />
gemeldet werden. Fehlt ein Kind unentschuldigt, so erkundigt sich das<br />
Betreuungspersonal bei dem Klassenlehrer und allenfalls bei den Eltern telefonisch. Absenzen<br />
werden mit dem vollen Tarif verrechnet.<br />
2.3.8 Ausfall des Betreuungspersonals<br />
Um das Ziel der schul- und familienergänzenden Kinderbetreuung zu erreichen, wird ein<br />
"Netzwerk" aufgebaut. Das "Netzwerk" soll sicherstellen, dass Kinder beim Ausfall von Betreuungspersonen<br />
bis 18 Uhr durch stellvertretendes Personal betreut ist. Geeignete Stellvertreter<br />
werden zu Beginn des jeweiligen Schuljahres angefragt, ob sie bereit sind, im<br />
"Netzwerk" mitzuarbeiten. Die Zusage zu einer Mitarbeit im "Netzwerk" ist für ein Schuljahr<br />
verpflichtend. Ein entsprechend grosses "Netzwerk" soll eventuelle Engpässe überbrücken.<br />
Die Stellvertreter erhalten nach einem Arbeitseinsatz eine entsprechende Entlöhnung.<br />
2.3.9 Kündigungsfrist<br />
Eine schriftlich erfolgte Anmeldung ist unter Kostenfolge verbindlich und gilt in der Regel<br />
jeweils für das folgende Schuljahr. Die Eltern haben die Möglichkeit, auf Ende eines Schulsemesters<br />
zu kündigen oder die Betreuungsform zu wechseln/ändern.<br />
Betriebsreglement <strong>Tagesstrukturen</strong> <strong>Ilanz</strong>, Juni 2013 Seite 4