Berichte aus 2006 / 2007 - Landesumweltanwaltschaft Salzburg
Berichte aus 2006 / 2007 - Landesumweltanwaltschaft Salzburg
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Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>
<strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />
<strong>Salzburg</strong><br />
<strong>Berichte</strong> <strong>aus</strong> <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
<strong>Salzburg</strong> 2008
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Impressum<br />
Her<strong>aus</strong>geber: <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong>,<br />
Membergerstrasse 42, 5020 <strong>Salzburg</strong><br />
Für den Inhalt verantwortlich: Landesumweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener<br />
Redaktion: Mag. Markus Pointinger<br />
Layout: Bernhard Neuhofer<br />
Druck: MEDIAPOOL Print GmbH&CoKG<br />
Titelbild:<br />
Forstweg Untersberg Quelle: ÖNB<br />
Steinböcke Foto: Joachim Burghardt<br />
Steinbruch Quelle: LUA<br />
Angerschluchtbrücke Foto: Wikipedia, Störfix<br />
Wiestalau Foto: Anke Oertl<br />
Gewerbegebiet Koppl Foto: LUA<br />
Gestaltung: Bernhard Neuhofer<br />
II
Vorwort<br />
Vorwort<br />
Zwei aufregende Jahre<br />
liegen hinter uns! Der<br />
von den Menschen maßgeblich<br />
beeinfl usste Klimawandel<br />
wird wissenschaftlich<br />
und politisch<br />
anerkannt und ist nun<br />
traurige Realität. Der<br />
Nationalpark Hohe Tauern<br />
wird international anerkanntes Schutzgebiet,<br />
wahrlich ein Grund zum Feiern!<br />
Gewaltige Naturereignisse, teilweise auch als<br />
Naturkatastrophen bezeichnet, haben nicht nur<br />
enorme wirtschaftliche Schäden angerichtet und<br />
auch der LUA massenhaft Arbeit gemacht, sondern<br />
auch einen Boom an neuen Steinbrüchen<br />
gebracht. Die orkanartigen Stürme und die stellenweise<br />
100 jährigen Hochwässer zeigen die<br />
Grenzen des technisch Machbaren und auch<br />
Fehler in der Raumordnung gnadenlos auf. Für<br />
Hochwasserschutzbauten, Dämme und Forstwege,<br />
aber auch Kraftwerke werden enorme Steinmengen<br />
verbraucht, die von den bestehenden<br />
Brüchen nicht gedeckt werden konnten, neue<br />
Gewinnungsanlagen, darunter ein UVP-pflichtiger<br />
Steinbruch, wurden daher beantragt.<br />
Österreich ist zwar nicht mehr Umweltmusterland,<br />
aber der hohe Standard kann wieder erreicht werden.<br />
Es müssen nur allgemein bekannte Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
berücksichtigt werden, denn unser<br />
Energie- und Flächenbedarf hat sich innerhalb<br />
einer Generation (in 35 Jahren) verdoppelt. So<br />
kann Österreich, auch mit größter Anstrengung,<br />
die freiwillig extrem ehrgeizig gesteckten Ziele des<br />
Kyoto-Protokolles im geplanten Zeitraum nicht<br />
mehr erreichen, obwohl zwei Drittel unseres Energieverbrauches<br />
auf nationaler Ebene zu beeinflussen<br />
sind. Daher ist die thermisch-energetische<br />
Sanierung unserer Gebäude eine Grundlage für<br />
die Stabilisierung unseres Energieverbrauches.<br />
Ein zweiter Grundstein wird die Reduktion des<br />
Individualverkehres verbunden mit effi zienteren,<br />
schadstoffärmeren Fahrzeugen sein. Die bereits<br />
<strong>aus</strong>gewiesenen Gebiete mit belasteter Luft sind<br />
auch mit anderen Mitteln nicht sanierbar!<br />
Der hohe und weiter steigende Energieverbrauch<br />
im Land bedingt eine neue Blüte bei Kraftwerken,<br />
wobei sich alle einig sind, dass erneuerbare Energieformen<br />
jedenfalls zu fördern sind. Die LUA wird<br />
aber genau darüber wachen und sicherstellen,<br />
dass nicht die letzten hochwertigen Fließstrecken<br />
unserer Bäche und Flüsse eingestaut werden,<br />
die wieder entdeckten Almen mit Solarpanelen<br />
zugepfl astert oder Vogelzugrouten durch Windräder<br />
bedroht werden. Dass Getreide als Biosprit in<br />
den Tanks unserer Fahrzeuge unmoralisch ist, bei<br />
Millionen hungernden Menschen, hat sich inzwischen,<br />
Gott sei Dank, herumgesprochen.<br />
Die aufwendigen Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />
werden in erster Linie<br />
zur Vermeidung von Umweltverträglichkeitsverfahren<br />
genutzt. Das ist zwar legitim, es stellt sich<br />
aber die Frage, ob 500 Parkplätze streng geprüft<br />
werden müssen, 499 aber so gut wie gar nicht.<br />
Dieses Beispiel könnte natürlich für beliebig viele<br />
andere Grenzwerte (bei Ferienhäusern, Straßen,<br />
Flughafenerweiterung, Hotelbetten, Schipisten,<br />
Waldrodungen usw.) fortgesetzt werden. Es ist<br />
eine echte „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ von Bewilligungsverfahren<br />
entstanden.<br />
Bedeutende Umwelt- und Naturschutzrichtlinien<br />
der Europäischen Union haben sich als nachhaltiges<br />
Bollwerk in unserer sehr kurzlebigen politischen<br />
Landschaft erwiesen. Bei den kleinsten<br />
auftretenden wirtschaftlichen Problemen werden<br />
sofort wichtige Schutzgebiete oder Regelungen in<br />
Frage gestellt und freie Fahrt für Unternehmungen<br />
gefordert. Ohne internationale Verpfl ichtungen<br />
würden Österreich und auch <strong>Salzburg</strong> bereits<br />
traurig <strong>aus</strong>sehen. Einige Fälle wurden von der<br />
LUA dokumentiert und fi nden sich im Artikel „Bericht<br />
über unangenehme Entwicklungen“.<br />
Landesumweltanwalt<br />
Dr. Wolfgang Wiener<br />
Im Dezember 2008<br />
III
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Ein Bericht über unangenehme Entwicklungen<br />
Eine der zahlreichen Aufgaben der <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />
ist jene, von Erfahrungen<br />
oder Wahrnehmungen zu berichten, die auf<br />
Entwicklungen hinweisen, die von der Politik<br />
kritisch zu hinterfragen wären oder zumindest<br />
wahrgenommen werden sollten, um rechtzeitig<br />
darauf reagieren zu können.<br />
Es ist eine Tatsache, dass in Österreich und<br />
damit auch in <strong>Salzburg</strong> Gesetze, Verordnungen<br />
und Richtlinien teilweise frei interpretiert werden<br />
(Vergleiche Medienberichte: Muss sich<br />
auch ein Minister an Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />
halten). Argumentiert wird unter<br />
anderem so:<br />
Wenn man die Gesetze so vollziehen würde,<br />
wie sie auf dem Papier stehen, wären alle unzufrieden,<br />
besonders die Bürgermeister und<br />
die Grundeigentümer und natürlich die Autofahrer.<br />
Ja es könnte sogar der Vorwurf eines<br />
fundamentalistischen Vollzugs entstehen, was<br />
letztlich zu einer Aufhebung des wichtigen Gesetzes<br />
führen könnte. Das können und wollen<br />
wir aber nicht verantworten, also interpretieren<br />
wir das Gesetz oder die Richtlinie so, dass alle<br />
damit leben können, bürgernahe eben.<br />
Als Dokumentation einige Beispiele, die diese<br />
Entwicklung belegen.<br />
• Ein Steinbruch wird wissentlich illegal erweitert<br />
und damit wird die UVP-Pflicht <strong>aus</strong>gelöst,<br />
was soll man da machen, wenn es bereits<br />
geschehen ist, Geschichte sozusagen<br />
Richtig: Nichts, ist der Vorschlag der Behörde.<br />
• Ein Betrieb wirbt mit Hubschraubertransfer<br />
von und zum Flughafen im Internet und hat<br />
dafür nie eine Bewilligung beantragt oder<br />
erhalten, was kann geschehen<br />
Wegen Arbeitsüberlastung am besten ignorieren.<br />
• Geschützte, oft sogar vom Aussterben bedrohte<br />
Tiere oder Pflanzen leben im <strong>aus</strong>gewiesenen<br />
Bauland und ihr Lebensraum<br />
soll zubetoniert werden, wie reagieren<br />
Am einfachsten nach erfolgter Bautätigkeit<br />
feststellen, dass keine der bedrohten Arten<br />
mehr vorhanden ist und vermutlich auch<br />
nie war.<br />
• Wenn die Luftqualität statt wie vorgegeben<br />
besser zu werden nur auf den zunehmenden<br />
Verkehr reagiert und die Grenzwerte jedes<br />
Jahr weniger eingehalten werden können,<br />
was kann man tun<br />
Richtig! Auf die inkompetenten Bürokraten<br />
in Brüssel schimpfen, mit dem EU-Austritt<br />
drohen und sich jedenfalls keinen Deut um<br />
die Vorgaben kümmern. Im Idealfall mit zu<br />
geringem Wirtschaftswachstum begründen,<br />
warum auf unseren Straßen in Zukunft deutlich<br />
schneller gefahren werden muss.<br />
• Ganze Berge werden inzwischen umgeackert<br />
im Dienst des Wintertourismus. Um<br />
mit wenig Kunstschnee den Schibetrieb<br />
wenigstens 4 Monate lang trotz Klimawandels<br />
garantieren zu können sind Pisten mit<br />
kurzgeschorenem Sportrasen vom Tal bis<br />
auf den Gipfel notwendig. Die ursprüngliche<br />
Almvegetation muss weichen, Speicherteiche<br />
werden errichtet und Leitungen vom<br />
Berg ins Tal und umgekehrt gebaut. Und<br />
plötzlich soll das nicht für den Wintersport,<br />
sondern für die Almwirtschaft passieren<br />
Dass sich die Landwirtschaft hier vorschieben<br />
lässt, um strenge Prüfungen für die<br />
Schiliftbetreiber zu vermeiden, ist doppelt<br />
bedenklich, denn die auch im Dienst des<br />
Natur- und Landschaftsschutz stehenden<br />
Bauern haben als geschätzte Landschaftspfleger<br />
mehr als nur ihren Ruf zu verlieren.<br />
• Wenn jemand eine Wildfütterung im alpinen<br />
Gelände im Nationalpark errichtet, um vielleicht<br />
möglichst viele Wildtiere <strong>aus</strong> weitem<br />
Umkreis anzulocken und durch das Füttern<br />
sowohl die Vermehrung anzukurbeln als<br />
auch die Trophäen zum Wachsen anzuregen,<br />
ohne Genehmigung natürlich, was<br />
kann man tun Diese Fütterung wieder entfernen<br />
Falsch!<br />
Erst warten, dann kommt wieder der Winter<br />
und die Tiere warten darauf gefüttert zu wer-<br />
IV
den und jetzt, Achtung! Die illegale Wildfütterung<br />
könnte eine Katastrophe verursachen,<br />
denn das unerlaubt an die falsche Stelle gelockte<br />
Wild würde ohne <strong>aus</strong>reichend Futter<br />
die wenigen Bäume, also den schützenden<br />
Wald, fressen.<br />
Also mit mehren hundert Hubschrauberflügen<br />
die Tiere weiter füttern, denn erreichbar<br />
ist die illegale Fütterung im Winter natürlich<br />
auch nicht, wegen der Lawinen im Nationalpark<br />
im Hochgebirge.<br />
• Ein Einkaufszentrum nach dem anderen<br />
wird in einen bereits deutlich überlasteten<br />
Zentralraum gepresst. Nicht, weil etwa in<br />
der Grundversorgung etwas fehlt oder die<br />
Bevölkerung weite Reisen machen müsste,<br />
um ein wichtiges Teil für den H<strong>aus</strong>halt zu<br />
erwerben. Nein, nur deshalb, um den Kon-<br />
kurrenten das etwa 2000 Quadratmeter<br />
große Einzugsgebiet im Bereich Südwest<br />
der neuen Siedlung X nicht kampflos zu<br />
überlassen. Wenn aber nun der Umweltanwalt<br />
feststellt, dass ein UVP-Verfahren<br />
für das bereits gebaute oder gerade in Bau<br />
befindliche Vorhaben vorgeschrieben wäre,<br />
was dann<br />
Das ist unangenehm, denn hier wären aufwendige<br />
Verfahren notwendig. Das im Bau befindliche<br />
Objekt wird sofort einer genauen Analyse<br />
unterzogen und festgestellt, dass eine Reduktion<br />
z.B. der Autoabstellflächen, baurechtlich<br />
bewilligt werden kann und muss – zum Schutz<br />
der Umwelt natürlich. Durch diese nachträgliche<br />
Reduktion entfällt die UVP-Pflicht, kurz<br />
zusammengefasst: 250 PKW´s sind böse, 249<br />
gut. (ww)<br />
V
VI<br />
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>
Inhaltsverzeichnis
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .III<br />
Ein Bericht über unangenehme Entwicklungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .IV<br />
Inhaltsverzeichnis<br />
Zahlen und Fakten<br />
Personelles.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />
Statistische Zahlen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Die LUA als Partei nach Schwerpunkten ...............................................3<br />
Parteistellungen der LUA in den Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Rechtsgrundlagen der Verfahren ....................................................4<br />
Vorarbeiten und Vorbesprechungen für Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> .....4<br />
Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> .................................5<br />
Rechtsmittel der LUA. ..................................................... 6<br />
Teilnahme an Fachgremien................................................... 6<br />
EU-Recht<br />
LUA-Team traf sich mit Vertretern der EU-Kommission. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />
Natur- & Artenschutz<br />
Allgemeines. ........................................................... 12<br />
Politische Vorgabe des schnellen Verwaltungsverfahrens auf Kosten der Natur . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Bedrohliches Resumée der Wissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Naturschutzgesetz-Novelle: Kleine Feuchtwiesen und Trockenstandorte verlieren Schutz ............13<br />
Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />
Nationalpark Hohe Tauern – Geh´n ma Hubschrauberschauen ...............................14<br />
„Jagdautobahn“ in Rauris ........................................................15<br />
Hagengebirge: Traktorweg in Richtung Kratzalm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />
Gewerbegebiet am Rand des Na tura 2000-Gebietes Salzachauen ............................17<br />
Sanierung Untere Salzach ........................................................19<br />
Schierschließung......................................................... 21<br />
Sachprogramm Schianlagen in Ausarbeitung ...........................................21<br />
Was tut sich in <strong>Salzburg</strong>s Schigebieten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
Neuerschließung Zell am See-Piesendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />
Königsleiten und seine illegalen Schipisten ...........................................23<br />
LUA gegen neuen Schilift im Schigebiet Weißsee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />
Einseilumlaufbahn und Schipiste Buchau .............................................26<br />
Jagd und Wildökologie.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />
Keine Ruhe für Auerhahn und Co ...................................................27<br />
Dauerbrenner Jagdhütten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />
Land- und Forstwirtschaft................................................... 30<br />
Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau im Land <strong>Salzburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Forstweg Untersberg ............................................................31<br />
Neues von <strong>Salzburg</strong>s Almen: Wohin geht die Entwicklung .................................32<br />
VIII
Inhalt<br />
Rohstoffe .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
Steinbruchanrainer in Puch proben den Aufstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
Anpassung an die zeitgemäßen Anforderungen des Naturschutzes ............................34<br />
Windkraft .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
Windkraftanlage Thalgau .........................................................35<br />
VwGH-Verfahren. ........................................................ 36<br />
Keine Schlafkanzeln im Natura 2000 Gebiet Kalkhochalpen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />
Steinwildfreilassung:VwGH bestätigt LUA .............................................36<br />
Natur bekam zwar Recht – verlor aber trotzdem .........................................37<br />
Warnkugeln im Vogelschutzgebiet Hundsfeldmoor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />
UVP-Verfahren<br />
Einleitung.............................................................. 40<br />
UVP-Schwellenwerte, Kumulation und Feststellungsverfahren ...............................40<br />
Abfallwirtschaft.......................................................... 41<br />
UVP-Verfahren LEUBE: KEINE MÜLLVERBRENNUNG!! ...................................41<br />
Infrastruktur .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
Eisenbahnkreuzung Vigaun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
UVP-Pflicht für Europäische Eisenbahn-Transitstrecke Tauernbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
Liste der Verfahren .............................................................46<br />
LUA fordert UVP-Verfahren für europäische Gasleitung ...................................46<br />
UVP-Feststellungsverfahren Flughafen <strong>Salzburg</strong> ........................................46<br />
Hubschrauberlandeplatz bewilligt ..................................................49<br />
380 kV-Freileitung durch den Flachgau belastet Seenregion massiv ..........................50<br />
Golfplatz Anif: Noch keine Behördenentscheidung zur UVP-Pflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
9-Loch Akademiekurs in Fuschl am See geplant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
Golfclub Europasportregion Zell am See ..............................................52<br />
UVP-Verfahren für Golfplatz St. Johann-Urreiting läuft ....................................53<br />
Schein statt Sein – Auwald als Fassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
Feriendorf Annaberg-Astauwinkel: keine UVP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
Bergbau .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
Februar <strong>2006</strong>: Diabas Saalfelden bekommt nach Jahren grünes Licht vom Verwaltungsgerichtshof ....54<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung für neuen Hangschotterabbau in Flachau .......................54<br />
UVP-Dolomitabbau „Scheukofen“ im Pongau erfolgreich abgeschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />
Sonstige Großverfahren<br />
Kraftwerk Kaprun Limberg II ......................................................58<br />
Kraftwerk Sohlstufe Lehen .......................................................58<br />
Raumordnung<br />
Raumordnung – Recht und Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />
Beispiele <strong>aus</strong> der RO-Praxis .......................................................61<br />
Neubauten unter Hochspannungsleitungen sind von der Raumordnung zu verhindern ..............68<br />
Historische Erfolge für Grünlandschützer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />
IX
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Verkehr<br />
UVP-Verfahren für Eisenbahnkreuzung Vigaun begonnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
Machbarkeitsstudie Salzachquerung zwischen Oberndorf und Bergheim .......................71<br />
Umlegung Seeleitenlandesstrasse in Burgau am Attersee ..................................73<br />
Zell am See Süd: Verkehrsentlastung gefordert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
Verkehrsentlastung Saalfelden: 16. Variante wird geprüft ..................................75<br />
Planungen für Verkehrsentlastung Straßwalchen abgeschlossen: .............................75<br />
Mobilfunk<br />
Kein Mobilfunkpakt für <strong>Salzburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />
Mobilfunk: Ängste der Bevölkerung werden nach wie vor nicht ernst genommen ..................79<br />
Gesetze & Verordnungen<br />
LUA lehnt Entwurf für neue Bundesverfassung ab .......................................82<br />
Naturschutzgesetz-Novelle .......................................................83<br />
Umgebungslärmrichtlinie – Versuch einer Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />
Begutachtungsverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />
Initiativen der LUA<br />
Ausgleichsmaßnahmen: LUA hat Umsetzung überprüft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
Antrag auf Unterschutzstellung der Wiestalau liegt in der Schublade ............................90<br />
Ausgewählte weitere Initiativen der LUA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />
Fortbildungen & Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />
Fortbildungen und Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch ............................................92<br />
X
Zahlen und Fakten<br />
Personelles.......................................................... 2<br />
Statistische Zahlen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken ..........................................3<br />
Die LUA als Partei nach Schwerpunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />
Parteistellungen der LUA in den Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Rechtsgrundlagen der Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />
Vorarbeiten und Vorbesprechungen für Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> . 4<br />
Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> ................................5<br />
Rechtsmittel der LUA.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />
Teilnahme an Fachgremien.............................................. 6
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Personelles<br />
Das aktuelle Team der LUA 2008<br />
Dr. Wolfgang Wiener,<br />
Landesumweltanwalt<br />
Biologe<br />
Arbeitsschwerpunkte<br />
Großverfahren, Gewässerschutz, Fischerei,<br />
Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Öffentlichkeitsarbeit<br />
Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
40 Wochenstunden<br />
Dr. Mag. Brigitte Peer,<br />
Stellvertreterin<br />
Biologin, Juristin<br />
Arbeitsschwerpunkte<br />
Rohstoffabbau, Straßen- und Wegebau, Golfplätze,<br />
Botanik, Zusammenarbeit mit der Naturwissenschaftlichen<br />
Fakultät, Mediationsverfahren,<br />
Bürgerbetreuung, UVP-Verfahren<br />
Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
40 Wochenstunden<br />
Mag. Sabine Werner<br />
Biologin<br />
Arbeitsschwerpunkte<br />
Zoologie, Tier- und Artenschutz, Graureiher/<br />
Kormorane, Jagd, Wegebau, Outdoorsport<br />
Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
25 Wochenstunden<br />
Mag. Julia Hopfgartner<br />
Juristin<br />
Arbeitsschwerpunkte<br />
Mobilfunk/GSM, Schierschließungen, UVP<br />
Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
25 Wochenstunden<br />
Mag. Markus Pointinger<br />
Jurist<br />
Arbeitsschwerpunkte<br />
UVP-Verfahren, Raumordnung, Strategische<br />
Umweltprüfungen, Redaktion LUA-Notizen,<br />
Homepage<br />
Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
32,5 Wochenstunden<br />
Nina Leitner<br />
Sekretariat<br />
Arbeitsschwerpunkte<br />
Aktenverwaltung, Terminkoordination, Telefonzentrale,<br />
Buchhaltung, Bibliothek, Personalangelegenheiten<br />
Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
35 Wochenstunden<br />
Karenzierte Mitarbeiterin<br />
Mag. Michaela Rohrauer<br />
Juristin<br />
Arbeitsschwerpunkte<br />
Mobilfunk/GSM, Schierschließungen, Abfallwirtschaft<br />
und Anlagenrecht<br />
Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />
22,5 Wochenstunden<br />
2
Zahlen und Fakten<br />
Statistische Zahlen<br />
Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken<br />
(<strong>aus</strong>genommen Hubschrauberflüge im Nationalpark)<br />
Zuständige Behörde <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />
Magistrat Stadt <strong>Salzburg</strong> 90 101<br />
BH <strong>Salzburg</strong>-Umgebung 293 358<br />
BH Hallein 72 88<br />
BH St. Johann 130 123<br />
BH Zell am See 162 218<br />
BH Tamsweg 53 68<br />
Landesregierung 65 54<br />
GESAMT 683 827<br />
Die LUA als Partei nach Schwerpunkten<br />
Maßnahme <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />
Baumaßnahme 18 27<br />
Beleuchtung 1 3<br />
Freizeitanlagen<br />
(Schianlagen inkl. Beschneiung,<br />
Camping, Golf, Sportplätze)<br />
27 15<br />
Geländeveränderung 15 20<br />
Gesetze 20 20<br />
Jagd - -<br />
Kraftwerke 8 7<br />
Mobilfunkanlagen 4 3<br />
geschützte Pflanzen 7 5<br />
Rohstoffabbau 17 12<br />
geschützte Tiere 6 6<br />
Verkehr (Straßen, Brücke, Radwege,<br />
Parkplätze, etc.)<br />
Hubschrauberflüge im Nationalpark<br />
(Außenzone+Kernzone)<br />
23 21<br />
66 43<br />
Wasserbau 11 14<br />
Wege (Forststraßen, Almwege,<br />
Wanderwege, Steige, etc.)<br />
16 22<br />
3
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Parteistellungen der LUA in den Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
nach Bezirken<br />
(<strong>aus</strong>genommen Hubschrauberflüge im Nationalpark)<br />
Zuständige Behörde <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />
Magistrat Stadt <strong>Salzburg</strong> 10 18<br />
BH <strong>Salzburg</strong>-Umgebung 15 44<br />
BH Hallein 18 6<br />
BH St. Johann 30 19<br />
BH Zell am See 38 37<br />
BH Tamsweg 6 5<br />
Landesregierung 65 54<br />
GESAMT 182 183<br />
Rechtsgrundlagen der Verfahren<br />
Verfahren nach Gesetzen <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />
Naturschutzgesetz 144 147<br />
Raumordnungsgesetz 98 116<br />
Umweltverträglichkeits prüfungsgesetz 7 12<br />
Abfallwirtschaftsgesetze 19 11<br />
Landeselektrizitätsgesetz 2 -<br />
Jagdgesetz 1 -<br />
Veranstaltungsgesetz 1 2<br />
Nationalparkgesetz 3 6<br />
Baupolizeigesetz - -<br />
Flurverfassungs-Landesgesetz 3 1<br />
Begutachtung von Landesgesetzen 16 13<br />
Begutachtung von Bundesgesetzen 4 7<br />
Gesamt 298 315<br />
Vorarbeiten und Vorbesprechungen für Verfahren nach dem<br />
UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Projektname Gemeinde/n Maßnahme<br />
Hagenau-Anschluss Stadt <strong>Salzburg</strong> Autobahnanschluss<br />
Westbahn Ausbau Flachgau HL-Strecke<br />
Tauerngas Diverse Gashochdruckleitung<br />
<strong>Salzburg</strong>leitung II Salzachtal 380 kV-Leitung<br />
Parkh<strong>aus</strong> SAZ <strong>Salzburg</strong> Parkplätze, Parkh<strong>aus</strong><br />
Kraftwerk Lehen Stadt <strong>Salzburg</strong> Wasserkraftwerk<br />
4
Zahlen und Fakten<br />
Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Projektname Gemeinde/n Maßnahme<br />
ZEMKA Biogas Zell am See Biogasanlage<br />
ÖBB-Kreuzung Vigaun Bundesstraßenneubau<br />
Umfahrung Straßwalchen Straßwalchen Bundesstraßenneubau<br />
Tauernbahn Voll<strong>aus</strong>bau Gasteinertal HL-Strecke<br />
Königsleiten Wald Oberflächenkorrekturen<br />
Skiverbindung Hintermoos-Hinterthal Maria Alm Skizusammenschluss, Kabinenbahn<br />
Plattenkogel-Pistenbau Krimml Pistenum-/-neubau<br />
Skigebiet St.Johann Buchau St. Johann Skigebietserweiterung<br />
Schigebiet Flachauwinkel Flachau 6-Sesselbahn, Schiabfahrt<br />
Gasleitung RAG Berndorf, Nussdorf Gasleitung<br />
Flughafen <strong>Salzburg</strong> Stadt <strong>Salzburg</strong> Ausbau Flughafen<br />
<strong>Salzburg</strong>leitung I Flachgau 380kV-Leitung<br />
Golfplatz Anif Anif Golfplatz<br />
Golfplatz Urreiting St.Johann Golfplatz<br />
Golfplatz Ebner Fuschl Golfplatz<br />
Golfplatz Zell am See Zell am See Golfplatzerweiterung<br />
Urstein Puch Gewerbe- und Technologiepark<br />
IKEA Stadt <strong>Salzburg</strong> Einkaufszentrum<br />
Europark Stadt <strong>Salzburg</strong> Einkaufszentrum<br />
Wals Trade Center Wals-Siezenheim Einkaufszentrum<br />
Feriendorf Astauwinkel Annaberg Beherbergungsbetrieb<br />
Zementwerk Leube<br />
Anif<br />
Ausbau Zementwerk<br />
und Ersatzbrennstoffe<br />
Scheukofen Werfen Steinbruch<br />
KW-Hintermuhr Muhr Wasserkraftwerk<br />
Uttendorf II Uttendorf; u.a. Pumpspeicherkraftwerk<br />
Renaturierung Untere Salzach Flachgau Deregulierung Fließgewässer<br />
5
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Rechtsmittel der LUA<br />
<strong>2006</strong><br />
Berufungen<br />
Aufschüttung im ESG<br />
Salzachauen (Fläche Schenker,<br />
Gemeinde Bergheim)<br />
Sportanlage Annaberg<br />
Berufungen gegen UVP-<br />
Feststellungsbescheide<br />
Flughafen <strong>Salzburg</strong>:<br />
Erweiterungen<br />
Beschwerden an den<br />
Verwaltungsgerichtshof<br />
Forstwirtschafts-, Jagd- bzw.<br />
Almhütte, LSG Hüttschlager<br />
Talschlüsse, Hubalm,<br />
Gemeinde Hüttschlag<br />
Golfplatz Anif<br />
380 kV-Starkstromfreileitung<br />
Einkaufszentrum -<br />
Wals Trade Center Wals<br />
Feriendorf Astauwinkel<br />
Gemeinde Annaberg<br />
30 kV-Leitung - Adaptierung<br />
mit Warnkugeln im NSG und<br />
ESG Obertauern<br />
<strong>2007</strong><br />
Stadion -<br />
temporäre Aufstockung<br />
Erdbewegungen/<br />
Pistenplanierungen bzw.<br />
Almverbesserungsmaßnahmen<br />
in Wald/Königsleiten<br />
Oberflächenkorrekturen<br />
auf bestehenden<br />
Schipisten in Krimml<br />
Tauernbahn -<br />
zweigleisiger Ausbau<br />
(Angerschluchtbrücke)<br />
Teilnahme an Fachgremien<br />
Naturschutzbeirat (§ 53 <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz)<br />
Wildökologischer Fachbeirat (§ 155 <strong>Salzburg</strong>er Jagdgesetz)<br />
Arbeitsgruppe Wasserwirtschaft und Naturschutz<br />
Arbeitsgruppe Umwelt der EuRegio<br />
Arbeitsgruppe Golfanlagen<br />
Arbeitsgruppe Schianlagen<br />
Jour Fixe bei LR Eisl und LR Blachfellner<br />
Landtags<strong>aus</strong>schüsse Expertenladungen<br />
Olympia 2014<br />
Anrainerforum und Umweltarbeitskreis Flughafen<br />
Expertenarbeitskreise der Aktion Grünland<br />
<strong>Salzburg</strong>er Verkehrsplattform<br />
SIR-Kuratorium<br />
Dr. Wiener, Mag. Werner<br />
Mag. Werner<br />
Dr. Wiener<br />
Dr. Wiener<br />
Dr. Peer<br />
Mag. Rohrauer<br />
Dr. Wiener<br />
je nach Sachgebiet<br />
Dr. Wiener<br />
Dr. Wiener, Mag. Pointinger<br />
Mag. Pointinger<br />
Dr. Wiener<br />
Dr. Wiener<br />
6
EU-Recht<br />
LUA-Team traf sich mit Vertretern der EU-Kommission .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
LUA-Team traf sich mit Vertretern der EU-Kommission<br />
ten. Ziel war es, Informationen <strong>aus</strong> erster Hand<br />
zu erhalten, wie das EU-Recht in einzelnen<br />
anhängigen Verfahren korrekt <strong>aus</strong>zulegen und<br />
anzuwenden ist. Dabei konnten rechtliche und<br />
fachliche Fragen mit dem damals für Österreich<br />
zuständigen Juristen Dr. Lopatta, den Biologen<br />
Dr. Lentner und Mag. Rubin und Herrn Roger<br />
Gebbels (SUP, UVP) diskutiert werden.<br />
Da die LUA aufgrund der EU-Umwelt- und<br />
Naturschutzrichtlinien zunehmend mit Fragen<br />
der Auslegung und des Vollzugs von EU-Recht<br />
befasst ist, sahen wir uns dazu veranlasst, im<br />
November <strong>2006</strong> eine Reise nach Brüssel – sozusagen<br />
zur Quelle des EU-Rechts – anzutre-<br />
Naturschutz: FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie<br />
Aufgrund von aktuellen Fällen in Natura 2000-<br />
Schutzgebieten waren Fragen zum Vollzug von<br />
VS-Richtlinie und FFH-Richtlinie ein Schwerpunkt<br />
unseres Besuchs in Brüssel.<br />
LUA bei der GD Umwelt<br />
Foto: LUA<br />
8
EU-Recht<br />
Natura 2000-Gebiete<br />
Auch wenn die Nominierung von Schutzgebieten<br />
für das europäische Natura 2000-Netz<br />
derzeit abgeschlossen ist, bestehen wichtige<br />
Aufgaben in der Festlegung der Erhaltungsziele<br />
und der Erstellung von Managementplänen für<br />
die Europaschutzgebiete. Ein Monitoring der<br />
geschützten Lebensräume und Arten ist erforderlich<br />
und soll eine schleichende Verschlechterung<br />
nicht nur verhindern, sondern vielmehr<br />
Maßnahmen setzen, die das Gebiet verbessern.<br />
In regelmäßigen <strong>Berichte</strong>n ist die Kommission<br />
über die gesetzten Maßnahmen und die Bestandsentwicklungen<br />
bei Arten und Lebensräumen<br />
zu informieren.<br />
Verträglichkeitsprüfung (VP)<br />
Generell sind Pläne und Projekte, die in oder<br />
auch außerhalb von Europaschutzgebieten vorgesehen<br />
sind bei möglichen Auswirkungen einer<br />
VP zu unterziehen. Darin werden die möglichen<br />
Auswirkungen auf die Erhaltungsziele<br />
des Schutzgebietes sowie die darin vorkommenden<br />
Lebensräume und Arten untersucht.<br />
Die Erhebungen dazu sind, ähnlich wie bei<br />
UVP-Verfahren, Bestandteil der Einreichunterlagen.<br />
Wesentlich bei der VP ist die Kumulierung.<br />
Dabei müssen alle bisherigen Eingriffe und Vorwirkungen,<br />
ebenso alle bekannten zukünftigen<br />
Pläne, mitberücksichtigt werden. Solange von<br />
der Landesregierung keine Erhaltungsziele und<br />
Historische Häuserzeile am Grand Place<br />
Foto: LUA<br />
9
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Managementpläne erlassen werden, sind bei<br />
dieser VP alle geschützten Arten und Lebensräume<br />
einzeln zu berücksichtigen.<br />
Artenschutz<br />
Alle Vogelarten sowie die Tier- und Pflanzenarten<br />
des Anhang IV der FFH-RL fallen unter<br />
strengen Artenschutz. Ausnahmen können nur<br />
bei Einhaltung von drei Bedingungen gewährt<br />
werden: der Erhaltungszustand der Art darf<br />
sich nicht verschlechtern, es darf keine andere<br />
Alternative möglich sein und einer der Ausnahmetatbestände<br />
muss zutreffen. Zwischenzeitig<br />
musste wegen vom EuGH festgestellter bzw<br />
anhängiger Mängel bei der Umsetzung der<br />
Richtlinien das Naturschutzgesetz novelliert<br />
werden.<br />
Umweltschutz: UVP-Richtlinie und<br />
SUP-Richtlinie<br />
Neben dem damals anhängigen Vertragsverletzungsverfahren<br />
gegen Österreich wegen unvollständiger<br />
bzw. inkorrekter Umsetzung der UVP-<br />
Richtlinie (zu hohe Schwellenwerte für Projekte;<br />
unvollständige Berücksichtung kumulativer<br />
Effekte; nicht vollständige Umsetzung der Kriterien<br />
für schutzwürdige Gebiete), waren auch<br />
national anhängige Verfahren Gegenstand der<br />
Besprechung. Großflächige Entwässerungen<br />
in Gebirgsregionen und die Problematik der<br />
Zunahme der Flugbewegungen am <strong>Salzburg</strong>er<br />
Flughafen wurden ebenso erörtert wie die derzeitige<br />
Verzögerung der Umsetzung des ersten<br />
VwGH-Erkenntnisses betreffend UVP-Pflicht<br />
des zweigleisigen Bahn<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> im Gasteinertal<br />
durch die ÖBB und die zuständigen Behörden.<br />
Auch hinsichtlich der zweiten großen Umweltschutzrichtlinie<br />
für Pläne und Programme, der<br />
SUP-RL, konnten eine Reihe von Umsetzungsbzw.<br />
Vollzugsdefiziten geortet und besprochen<br />
werden. Dazu gehörten jedenfalls im Rahmen<br />
des <strong>Salzburg</strong>er ROG die SUP-Pflicht für das<br />
Räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinden,<br />
die unvollständige Umsetzung der Kriterien<br />
zum Inhalt des Umweltberichtes sowie zur<br />
Bestimmung der vor<strong>aus</strong>sichtlichen Erheblichkeit<br />
von Umwelt<strong>aus</strong>wirkungen und die verbesserungswürdige<br />
Einbindung von Behörden und<br />
Öffentlichkeit in die Verfahren. Im Rahmen der<br />
Evaluierungsphase der Umsetzung durch die<br />
Kommission sollten diese Punkte näher betrachtet<br />
werden. Zwischenzeitig nimmt auch<br />
eine ROG-Novelle auf Teile der kritisierten Umsetzungsdefizite<br />
Bedacht.<br />
Resumée<br />
Das Gespräch mit den Vertretern der EU-Kommission<br />
hat das Team der LUA in ihrem bisherigen<br />
Verständnis des EU-Rechts bestärkt und<br />
aufgezeigt, dass in <strong>Salzburg</strong> Vollzugsdefizite<br />
bezüglich VRL, FFH-RL und SUP-RL bestehen.<br />
Dies gilt auch heute, zwei Jahre später, noch.<br />
Dieser Eindruck deckt sich auch mit der Studie<br />
„World Wide Fund for Nature“ (WWF), wonach<br />
Österreich bei der Umsetzung des Schutzgebietsnetzwerkes<br />
Natura 2000 hinter den neuen<br />
Erweiterungsländern Estland und Litauen<br />
rangiert und dem europäischen Durchschnitt<br />
knapp hinterher hinkt.<br />
Wir sehen daher unsere Aufgabe für die Zukunft<br />
vermehrt darin, eine richtlinienkonforme<br />
Umsetzung einzufordern. Dementsprechend ist<br />
dies bereits einer unserer Arbeitsschwerpunkte<br />
geworden. (mp, mr, sw)<br />
10
Natur- & Artenschutz<br />
Allgemeines .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />
Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern................................ 14<br />
Schierschließung. ................................................... 21<br />
Jagd und Wildökologie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />
Land- und Forstwirtschaft.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />
Rohstoffe .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />
Windkraft.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />
VwGH-Verfahren..................................................... 36
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Al l g e m e i n e s<br />
Politische Vorgabe des schnellen<br />
Verwaltungsverfahrens auf Kosten<br />
der Natur<br />
Bürgernähe überall. Schnelligkeit als zeitgemäßer<br />
Qualitätsmaßstab für behördliches Handeln.<br />
Das Vermeiden von Konflikten, indem für<br />
alles und jedes eine Lösung gefunden werden<br />
muss – auch nachträglich.<br />
Diese seit einiger Zeit geübte Praxis mit großer<br />
Signalwirkung für Betreiber hat dazu geführt,<br />
dass viele Maßnahmen ohne Bewilligung<br />
durchgeführt werden, quasi in Eigenregie, bevor<br />
das notwendige Naturschutzverfahren abgewickelt<br />
wurde.<br />
Noch frisch in Erinnerung ist das Almwegesystem<br />
im Seidelwinkeltal, das vorwiegend auf<br />
Anordnung des Auftraggebers gebaut wurde.<br />
Beliebt sind neben eigenständigen Wegeprojekten<br />
auch Aufschüttungen in Feuchtwiesen<br />
oder anderen geschützten Biotopen.<br />
Die Behörde ist dann auf ziemlich verlorenem<br />
Posten, hat sie doch seit Jahren mit Personalknappheit,<br />
Gesetzesfluten und strengen<br />
Sparvorgaben zu kämpfen. Wird nach konsensloser<br />
Durchführung einer Maßnahme eben<br />
Iris Sibirica<br />
Foto: wikipedia<br />
rasch keine naturverträgliche Lösung gefunden<br />
und eine Wiederherstellung angeordnet und<br />
ergreift der Betreiber dann noch ein Rechtsmittel,<br />
geht das Ganze seinen Instanzenweg.<br />
Jahre ziehen ins Land, wo der Betroffene seine<br />
(Schwarz)wege nützen kann, die Natur aber<br />
den Schaden hat.<br />
Dieser neue schnelle Vollzug mag bürgernahe<br />
sein, eine Sicherung geschützter Lebensräume<br />
ist damit jedoch nicht immer verbunden. Dem<br />
schnellen, friktionsfreien Vollzug müssen daher<br />
klar erkennbare Grenzen gegenüberstehen.<br />
Eine unabhängige LUA als Bewahrer der natürlichen<br />
Umwelt ist dabei unabdingbar. (bp)<br />
Bedrohliches Resumée<br />
der Wissenschaft<br />
Symposium Biotopverbund - Lebensraumvernetzung<br />
Gemeinsam mit der Universität <strong>Salzburg</strong>, Fachbereich<br />
Organismische Biologie, veranstaltete<br />
die Naturschutzabteilung des Landes <strong>Salzburg</strong><br />
im Februar <strong>2007</strong> ein zweitägiges Symposium<br />
zum Thema Biotopverbund und Lebensraumvernetzung.<br />
In zahlreichen Vorträgen zeigte sich kein einheitliches<br />
Bild, sondern wurde einmal mehr folgende<br />
Diskrepanz deutlich: Während Vertreter<br />
der öffentlichen Verwaltung sowie die beauftragten<br />
Schutzgebietsbetreuungen die aktuelle<br />
Situation des Naturschutzes durchwegs positiv<br />
beurteilten, zogen Wissenschafter ein ganz anderes<br />
Resümee. Sie dokumentierten den Rückgang<br />
von Arten und die zunehmende Verinselung<br />
hochwertiger Lebensräume sowie der dort<br />
vorkommenden Tier- und Pflanzenpopulationen.<br />
Trotz strenger gesetzlicher Regelungen<br />
und steigendem finanziellen Aufwand seitens<br />
des Naturschutzes konnte das Verschwinden<br />
gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume auch<br />
in der jüngsten Vergangenheit nicht gestoppt<br />
werden.<br />
Diese Tatsache kann auch die LUA <strong>aus</strong> ihrer<br />
Verfahrenspraxis bestätigen. Die Zerschneidung<br />
durch Straßen und Wege oder die Sied-<br />
12
Natur- & Artenschutz - Allgemeines<br />
lungsentwicklung sind nur Beispiele für das<br />
offensichtlich unaufhaltsame Verschwinden<br />
wertvoller Lebensräume. In Zukunft bedarf es<br />
jedenfalls gezielter und vor allem koordinierter<br />
Naturschutzmaßnahmen, die über die Pflanzung<br />
von Hecken oder die Anlage von „Alibi“-<br />
Tümpeln hin<strong>aus</strong>gehen müssen. Eine Aufwertung<br />
von Flächen im Sinne des Naturschutzes<br />
muss auch Bereiche außerhalb von Schutzgebieten<br />
aktiv mit einbeziehen, da die geschützten<br />
Bereiche für den Erhalt lebensfähiger Populationen<br />
häufig nicht groß genug sind. (sw)<br />
Naturschutzgesetz-Novelle: Kleine<br />
Feuchtwiesen und Trockenstandorte<br />
verlieren Schutz<br />
Feuchtwiesen sowie Trocken- und Magerstandorte<br />
unter 2000 m² Flächengröße sind<br />
aufgrund der Novelle des Naturschutzgesetzes<br />
seit 1.1.2008 nicht mehr geschützt. Diese Lebensräume<br />
sind außerordentlich wichtige ökologische<br />
Trittsteine, die durch extensive landwirtschaftliche<br />
Nutzung entstanden sind. In der<br />
heutigen Agrarlandschaft sind solche Wiesen,<br />
die meist nur einmal oder maximal zweimal<br />
jährlich gemäht werden, bereits selten geworden.<br />
Sie beherbergen aber Tiere und Pflanzen,<br />
für die die heutigen Intensivwiesen keine Überlebensmöglichkeit<br />
mehr bieten.<br />
Die Aufhebung des Schutzes für unter 2000 m²<br />
große Feuchtwiesen und Magerrasen betrifft<br />
nach Auskunft der Naturschutzabteilung des<br />
Landes 30 bis 40 % dieser wertvollen Lebensräume.<br />
Nasse Wiesensenken, feuchte Flächen<br />
in Gewässernähe sowie trockene Böschungen<br />
können nach dieser Novelle des Naturschutzgesetzes<br />
ohne Konsequenzen „landwirtschaftlich<br />
verbessert“ werden. Damit werden weitere<br />
„Kleinode“ und Strukturen in unserer Landschaft<br />
verschwinden und mit ihnen bedrohte<br />
Pflanzen und Tiere. Diese verlieren nicht nur<br />
ihre Rückzugsgebiete, sondern auch Trittsteine<br />
für den Biotopverbund (siehe auch der <strong>aus</strong>führliche<br />
Artikel zur Naturschutzgesetz-Novelle).<br />
Die Tagung Biotopverbund-Lebensraumvernetzung<br />
und der Artenschutzkongress im<br />
Jahr <strong>2007</strong> haben eindrücklich auf die Folgen<br />
der Ausräumung der Landschaft und das Verschwinden<br />
von Arten hingewiesen. Für den<br />
Countdown 2010, das europäische Ziel der<br />
Erhaltung der Artenvielfalt, hat <strong>Salzburg</strong> noch<br />
einen großen Nachholbedarf. Die Aufhebung<br />
des Biotopschutzes für Feuchtwiesen und Trockenstandorte<br />
unter 2000 m² ist jedenfalls ein<br />
Schritt in die falsche Richtung. (sw)<br />
Feuchtwiese – wie lange noch<br />
Foto: LUA<br />
13
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Nat u r a 2000 u n d Nat i o n a l pa r k Ho h e Ta u e r n<br />
Nationalpark Hohe Tauern – Geh´n<br />
ma Hubschrauberschauen<br />
In den letzten Jahren haben die Hubschrauberflüge<br />
im Nationalpark Hohe Tauern stetig<br />
zugenommen. In manchen Tälern können<br />
mittlerweile eher Hubschrauber als Steinadler<br />
beobachtet werden. Hubschrauber werden zur<br />
Versorgung von Schutzhütten, zur Kontrolle von<br />
Wegen, zum Filmen, für militärische Übungen<br />
oder für den Transport von Zaunpfosten, Seilwinden,<br />
Brennholz, Geschirr und, und, und…<br />
eingesetzt. Diese Liste wird ständig länger.<br />
Nicht nur für Menschen ist der Lärm der Hubschrauber<br />
störend. Wildtiere reagieren häufig<br />
panisch auf die lauten, plötzlich auftauchenden<br />
und schnellen Fluggeräte. Studien haben ergeben,<br />
dass Hubschrauber sogar eine größere<br />
Störwirkung haben als Düsenjäger. Besonders<br />
kritisch sind nämlich die geringe Flughöhe sowie<br />
Starts und Landungen – Faktoren, die durch<br />
die engen Täler der Hohen Tauern zusätzlich<br />
verschärft werden. Eine Gewöhnung von Wildtieren<br />
an Hubschrauberflüge ist praktisch <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
Während die panikartige Flucht von Gämsen im<br />
baumfreien Hochgebirge gut zu beobachten ist,<br />
bleiben andere Reaktionen von Wildtieren auf<br />
Hubschrauber meist unbemerkt. Die wissenschaftliche<br />
Störungsbiologie beschränkt sich<br />
heute nicht mehr nur auf die Beobachtung von<br />
Verhaltensänderungen, sondern berücksichtigt<br />
auch die körperlichen Folgen. Die Auswirkungen<br />
der Störung auf physiologischer Ebene betreffen<br />
etwa Herzschlagrate, Energieh<strong>aus</strong>halt, Kondition,<br />
Fortpflanzung und schließlich Überleben.<br />
Die Störung durch Hubschrauberflüge führt<br />
wegen der Produktion von Stresshormonen, der<br />
gesteigerten Aktivität (z.B. Flucht) oder wegen<br />
des Mehraufwandes für die Thermoregulation<br />
zu einem steigenden Energieverbrauch, wäh-<br />
Hubschrauberflüge sind eine Bedrohung für Wildtiere<br />
Foto: BMLV<br />
14
Natur- & Artenschutz - Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern<br />
rend gleichzeitig die verfügbare Zeit für die Nahrungsaufnahme<br />
reduziert wird. Ein Teufelskreis,<br />
dessen Resultat ein geringerer Fortpflanzungserfolg<br />
und höhere Mortalitätsraten sind. Besonders<br />
massiv wirken sich Störungen im Winter<br />
oder in der Brut- und Aufzuchtszeit <strong>aus</strong>.<br />
Besonders durch Hubschrauberflüge belastet<br />
ist das Seidlwinkltal, wo <strong>2006</strong> einem Antragsteller<br />
über 300 Rotationen auf seine Alm genehmigt<br />
wurden. Dieser hat ohne nationalparkrechtliche<br />
Bewilligung auf 1700 m Seehöhe<br />
eine Rotwildfütterung errichtet, an der über 150<br />
Stück Rotwild versorgt werden. Das Futter für<br />
diese Wildfütterung wird mit dem Hubschrauber<br />
hinauf transportiert. Im Hochwinter <strong>2007</strong> wurden<br />
weitere 30 - 40 Flüge zur Versorgung beantragt.<br />
Von der Behörde wurden die Flüge als<br />
„Abwehr einer Katastrophe“ eingestuft, da die<br />
hungernden Hirsche sonst den Wald „zusammen<br />
fressen“ würden. Diese Vorgangsweise ist<br />
für die LUA inakzeptabel, in einem Nationalpark<br />
kann ein künstlich überhöhter Wildbestand, der<br />
nur durch Fütterung überleben kann, nicht als<br />
naturverträglich eingestuft werden. Ist zuwenig<br />
Futter vorhanden, darf diese h<strong>aus</strong>gemachte<br />
„Katastrophe“ nicht als Vorwand für Hubschrauberflüge<br />
herangezogen werden. (sw)<br />
„Jagdautobahn“ in Rauris<br />
Viehtriebwege als Fahrstraßen gebaut<br />
Im Juli 2004 wurde auf der Schütteralm im<br />
Rauriser Seidlwinkeltal im Europaschutzgebiet<br />
und Nationalpark die Errichtung von Viehtriebwegen<br />
und der Ausbau der bestehenden<br />
Wanderwege als Triebwege genehmigt. Wie der<br />
Name bereits sagt, sollte damit der Auf- und<br />
Abtrieb des Weideviehs erleichtert werden. Die<br />
LUA ging damals aufgrund eines Lokalaugenscheines<br />
und der Einreichunterlagen von einer<br />
Adaptierung des bestehenden Wanderwegenetzes<br />
mit einer Breite bis 1,5 m <strong>aus</strong>. In den<br />
Bescheidauflagen wurde insbesondere auf die<br />
landschaftliche Sensibilität Rücksicht genommen,<br />
der Bau sollte ursprünglich im Oktober<br />
2005 abgeschlossen sein.<br />
Aufgrund massiver Beschwerden über landschaftszerstörerische<br />
Wegebauten im offenen<br />
Almbereich fand am 01.08.<strong>2007</strong> eine Überprüfungsverhandlung<br />
statt. Dabei zeigte sich<br />
neben konsenslos durchgeführten Maßnahmen<br />
(Rotwildfütterung auf 1700 m mit Siloballen-<br />
und Gerätelager), dass die von der Schütteralmhütte<br />
<strong>aus</strong>gehenden, als „Viehtriebwege“<br />
bewilligten Wege über eine Breite von 2,20 m<br />
bis 2,50 m mit teilweise begrüntem Mittelsstreifen<br />
verfügen. Abweichend vom Vorhaben und<br />
Bescheid lagen in der Natur mit zweispurigen<br />
Fahrzeugen (Geländefahrzeug, Traktor, etc.)<br />
befahrene Wege vor, die wohl in erster Linie den<br />
jagdlichen Intentionen des Eigentümers Rechnung<br />
tragen – für die Mutterkuhhaltung ist dies<br />
nicht notwendig. Dies belegen vor allem die<br />
Wildfütterung, die Unterbringung von großen<br />
Mengen Siloballen für den Winter und die für<br />
deren Transport durchgeführten Hubschrauberflüge<br />
in der Zahl von 151 im Jahr 2005 und<br />
289 im Jahr <strong>2006</strong> (siehe dazu weitere Ausführungen<br />
im Bericht im Kapitel Jagd).<br />
Aufgrund der seit 2004 andauernden Bauzeit<br />
des Weges war davon <strong>aus</strong>zugehen, dass<br />
ein Anwachsen der zwischengelagerten Vegetationssoden<br />
kaum noch realistisch ist. Eine<br />
Wiederbegrünung dieser lange Zeit offenen und<br />
der Erosion <strong>aus</strong>gesetzten Bodenverwundungen<br />
in dieser Höhenlage ist extrem schwierig. Die<br />
LUA hatte daher im Verfahren die Wiederherstellung<br />
des bescheidgemäßen Zustandes<br />
beantragt und die Beiziehung von Fachexperten<br />
zur Begrünung in Hochlagen gefordert, da vom<br />
Erfolg der Wiederbegrünung und dem Schutz<br />
vor weiteren Erosionen die maximal mögliche<br />
Wiederherstellung des Landschaftsbildes in<br />
höchstem Maße abhängt.<br />
Mit Bescheid vom 10.08.<strong>2007</strong> wurde die<br />
Wiederherstellung des bescheidmäßigen Zustandes<br />
mittels Bescheid der BH Zell am See<br />
aufgetragen. Die Antragsteller hatten dagegen<br />
allerdings berufen. 2008 wurde die Berufung in<br />
den wesentlichen Punkten abgewiesen und der<br />
Wiederherstellungsauftrag bestätigt. (mp)<br />
15
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Rauriser Seidlwinkltal: Anstelle des beantragten Viehtriebweges wurde ein traktorbefahrbarer Weg gebaut<br />
Foto: LUA<br />
In Bau befindlicher „Viehtriebweg“ zur Königsstuhlalm – Breite und Ausformung<br />
sowie zum Teil extrem hohe Anschnitte geprägt durch das eingesetzte schwere Gerät. Breite bis 2,50 m<br />
Foto: LUA<br />
16
Natur- & Artenschutz - Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern<br />
Hagengebirge: Traktorweg<br />
in Richtung Kratzalm<br />
Die in der LUA registrierte Geschichte über Begehrlichkeiten<br />
zur wegemäßigen Erschließung<br />
der Kratzalm sowie der Anger- und Höllriedlalm<br />
im Hagengebirge ist bereits 25 Jahre alt.<br />
1983 plante die SAFE eine Straße zur Wartung<br />
der 220 kV Leitung. Nach heftigen Protesten<br />
wurde dies nicht weiter verfolgt. Die Wünsche<br />
nach einer besseren Erreichbarkeit der Almen<br />
tauchten im Laufe der Jahre aber immer wieder<br />
auf.<br />
Beim betroffenen Landschaftsraum handelt es<br />
sich aufgrund der weitgehenden Unerschlossenheit<br />
und Ursprünglichkeit um ein Stück<br />
noch weitgehend unberührte, nur mit Triebund<br />
Wanderweg erschlossene Bergwelt. Aufgrund<br />
der hohen Wertigkeit der Natur ist dieser<br />
Bereich inzwischen auch zum Europaschutzgebiet<br />
erklärt worden.<br />
Da Almwirtschaft nur mehr im Nebenerwerb<br />
betrieben wird, wuchsen mit den Jahren die<br />
Begehrlichkeiten nach einer leichteren Erreichbarkeit<br />
der Almen. Dazu kam die Sicherheitsproblematik<br />
auf den zum Teil nicht mehr<br />
instand gesetzten Triebwegen.<br />
Über Jahre wurden Varianten geprüft: Triebwegverbesserung,<br />
Seilbahn, Verlängerung der<br />
vorhandenen Traktorstraße. In einem Punkt<br />
zieht sich die fachliche Beurteilung aber wie<br />
ein roter Faden über Jahrzehnte hindurch: die<br />
Neuanlage einer Erschließung im Schutzgebiet<br />
widerspricht dessen Schutzzweck wesentlich<br />
und ist daher nicht durchführbar. Aufgrund der<br />
geänderten Vor<strong>aus</strong>setzungen bei der Almbewirtschaftung<br />
ist ein Wegebau mit Abstrichen<br />
vorstellbar, jedoch nach wie vor äußerstenfalls<br />
bis an die Schutzgebietsgrenze im Wald.<br />
Bei einer Begehung im Juli <strong>2007</strong> konnte eine<br />
Trassenvariante besichtigt werden, die auf das<br />
vorhandene Gelände und die Einsehbarkeit Bedacht<br />
nimmt. Im oberen felsigen Bereich der<br />
Trasse ist ein größerer Felsanschnitt erforderlich.<br />
Hier ist mit Sprengungen zu rechnen. Insgesamt<br />
wird die Planung bis zur Schutzgebietsgrenze<br />
als <strong>aus</strong>gleichsfähig angesehen. Das letzte<br />
Stück von ca. 150 m bis zum Waldrand muss<br />
dann aber zu Fuß bewältigt werden. Denn neue<br />
Weganlagen im nunmehrigen Europaschutzgebiet<br />
werden von der LUA damals wie heute,<br />
gestützt auf die zahlreichen fachlichen Ausführungen<br />
der letzten 20 Jahre, abgelehnt.<br />
Nachtrag: Im Herbst 2008 wurde das Naturschutzverfahren<br />
eingeleitet und das öffentliche<br />
Interesse der Österreichischen Bundesforste<br />
an der Schutzwaldbewirtschaftung der Einhänge<br />
zum Bluntautal geltend gemacht. (mp)<br />
Gewerbegebiet am Rand des Na tura<br />
2000-Gebietes Salzachauen<br />
Schenker und die Folgen<br />
Für die Errichtung des Containerterminals der<br />
Fa. Schenker auf einer Fläche südlich des Vogel-<br />
und FFH-Schutzgebietes Salzachauen war<br />
es erforderlich, eine ca. 6 ha große Fläche aufzuschütten.<br />
Das Naturschutzverfahren wurde<br />
vor der Umwidmung abgeführt. Obwohl der<br />
Bereich direkt an bestehende Gewerbeflächen<br />
und auch das Gelände der SAB angrenzt, haben<br />
Untersuchungen eine artenreiche Amphibien-<br />
und Vogelgemeinschaft festgestellt.<br />
Mehrere Tümpel in dem betroffenen Waldstück<br />
bzw. auf einer ehemaligen Schotterabbaufläche<br />
beherbergten insgesamt acht geschützte Lurchund<br />
zwei Kriechtierarten. In den Laichgewässern<br />
und dem Landlebensraum der betroffenen<br />
Fläche lebten beispielsweise der Nördliche<br />
Kammmolch und der Springfrosch. Beide<br />
sind vom Aussterben bedroht und durch die<br />
FFH-Richtlinie europaweit geschützt. Bei den<br />
Salzachauen und den vom geplanten Gewerbegebiet<br />
betroffenen Tierarten handelt es sich<br />
um Schutzgüter von europäischer Bedeutung,<br />
dementsprechend sind auch die EU-rechtlichen<br />
Bestimmungen einzuhalten.<br />
Ein von der LUA beauftragtes herpetologisches<br />
Gutachten zeigte die Dramatik der Situation des<br />
Nördlichen Kammmolches im Bundesland <strong>Salzburg</strong><br />
auf, dessen letzte Vorkommen sich auf die<br />
Salzachauen beschränken. Die erstinstanzliche<br />
Bewilligung für die Aufschüttung hätte der heimischen<br />
Amphibienfauna massive, unwiederbringliche<br />
Verluste zugefügt und berück sichtigte<br />
17
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Kleinod im Hagengebirge: Hochangeralm<br />
auch nicht die Auswirkungen auf das Natura<br />
2000-Gebiet Salzachauen. Erst nach einer Berufung<br />
der LUA wurde die erforderliche Naturverträglichkeitsprüfung<br />
durchgeführt. Im Zuge<br />
einer schier endlosen mündlichen Verhandlung<br />
konnte von der LUA ein Erfolg versprechendes<br />
Maßnahmenpaket erreicht werden. Es wurden<br />
zahlreiche Laichgewässer unterschiedlicher Gestaltung<br />
neu angelegt sowie ein umfangreiches<br />
Umsiedlungskonzept für die betroffenen Amphibien<br />
und Reptilien umgesetzt, welches durch<br />
Foto: Gundi Habenicht<br />
Spezialisten mit einschlägigen Erfahrungen<br />
<strong>aus</strong>gearbeitet und entsprechend betreut wurde.<br />
Ebenfalls gesichert werden konnten ein Ersatz<br />
für den durch die geplante Aufschüttung vernichteten<br />
Landlebensraum im Nahbereich der<br />
neuen Gewässer sowie der vorhandene Wanderkorridor,<br />
um die Isolierung der Populationen<br />
zu verhindern.<br />
Obwohl durch den Einsatz der LUA die Artenschutzproblematik<br />
bei der Bewilligung der<br />
Aufschüttung gelöst werden konnte, muss im<br />
Kammmolch<br />
Foto: Rainer Myslwietz<br />
18
Natur- & Artenschutz - Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern<br />
Nachhinein festgestellt werden, dass dieses Vorhaben<br />
einen „Rattenschwanz“ weiterer Eingriffe<br />
nach sich zog, beispielsweise die Fällung alter<br />
Eichen für die Zufahrt, den Gleisanschluss oder<br />
eine Schotterentnahme im Vogelschutzgebiet.<br />
Dieses Beispiel zeigt wieder einmal die Notwendigkeit<br />
von Gesamtkonzepten. Vielleicht hätte<br />
eine von der LUA im Vorfeld geforderte SUP<br />
mehr Aufschluss gebracht, diese wurde aber<br />
durch die erst nach dem Naturschutzverfahren<br />
durchgeführte Umwidmung hinfällig. (sw)<br />
Sanierung Untere Salzach<br />
Projekt soll Hochwasserschutz und Renaturierung<br />
vereinen<br />
Die Regulierung des Grenzflusses Salzach hat<br />
das ehemals in viele Arme aufgefächerte Gewässer<br />
in ein kanalartiges Flussbett gezwungen.<br />
Die Folgen waren nicht nur das Absinken<br />
des Grundwasserspiegels sondern auch<br />
das Eintiefen des Flussbettes. Der gefürchtete<br />
„Sohldurchschlag“ – das Ausräumen der schützenden<br />
Kiesschicht – erfolgte im Freilassinger<br />
Becken beim Hochwasser im August 2002.<br />
Die dabei frei gelegten Seetonschichten werden<br />
durch die Strömung rasch weiter erodiert,<br />
sodass dringend Maßnahmen erforderlich sind<br />
um den Hochwasserschutz auch weiterhin zu<br />
gewährleisten.<br />
Das vorliegende Sanierungsprojekt soll die<br />
Eintiefung der Salzach stoppen, den Hochwasserschutz<br />
erhalten und gleichzeitig ökologische<br />
Verbesserungen im Natura 2000-Gebiet<br />
Salzachauen bewirken.<br />
Dazu sollen im Gebiet zwischen der Saalachmündung<br />
und der Laufener Enge zwei flache<br />
Rampen errichtet werden, die die Flusssohle<br />
anheben. Im Bereich der Flussschleife von<br />
Oberndorf und Laufen sind optisch nicht erkennbare<br />
Sohlsicherungen vorgesehen. So<br />
genannte „Weiche Ufer“, an denen die Ufersicherung<br />
entfernt wird, sollen der Salzach eine<br />
eigendynamische Aufweitung des Flussbettes<br />
ermöglichen und das Problem des Geschiebedefizits<br />
entschärfen.<br />
Natura 2000-Gebiete an beiden<br />
Salzach ufern<br />
Wegen der hochwertigen Lebensräume und<br />
der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt haben<br />
<strong>Salzburg</strong> und Bayern die Auen an der Unteren<br />
Salzach als Natura 2000-Gebiete <strong>aus</strong>gewiesen.<br />
Die Schutz- und Entwicklungsziele dieser<br />
Geplantes Gewerbegebiet<br />
Foto: LUA<br />
19
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Gebiete wurden bei der Projektplanung mit berücksichtigt,<br />
der ursprüngliche Gewässertyp der<br />
Salzach vor der Regulierung diente als wesentliche<br />
Planungsgrundlage.<br />
Fließgewässer sind von Natur <strong>aus</strong> hochdynamische<br />
Lebensräume. Wechselnde Wasserführung<br />
und Hochwasserereignisse bewirken<br />
eine ständige Veränderung des Lebensraumkomplexes.<br />
Daher ist ein weiteres Projektziel<br />
das Zulassen von mehr Dynamik. In einem<br />
breiteren Flussbett soll die Salzach ihr Gewässerbett<br />
selbstständig verlagern können. Hauptund<br />
Seitenarme sollen ebenso entstehen wie<br />
Schotterbänke und -inseln, Prall- und Gleitufer.<br />
Eine Anbindung einzelner Augewässer an die<br />
Salzach ist ebenfalls angedacht.<br />
Die Strukturvielfalt und Dynamik sind wichtige<br />
Faktoren in der Ökologie von Auenlebensräumen<br />
und bilden die Grundlage für den großen<br />
Artenreichtum. Die Salzachauen besitzen trotz<br />
sinkender Grundwasserstände und seltener gewordenen<br />
Überschwemmungen noch großes<br />
ökologisches Potential. Eine Wiederbesiedlung<br />
der durch das Projekt neu entstehenden frühen<br />
Sukzessionsstadien durch charakteristische Tierund<br />
Pflanzenarten wäre zu erwarten. Das vorliegende<br />
Konzept für die Sanierung ist jedenfalls<br />
ökologisch sinnvoll und gleichzeitig spannend in<br />
seinen Auswirkungen. Allerdings ist es dazu nötig,<br />
auch den immensen Nutzungsdruck durch<br />
Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und<br />
Freizeitnutzung in naturverträgliche Bahnen zu<br />
lenken. Denn wenn man die Begehrlichkeiten<br />
in diesem Raum betrachtet, von der Errichtung<br />
einer weiteren Salzachbrücke bis hin zu Sportund<br />
Freizeitanlagen, dann scheint die Nominierung<br />
des artenreichsten Gebietes im <strong>Salzburg</strong><br />
als Natura 2000-Gebiet lediglich eine Form der<br />
Freihaltung von Flächen zu sein. (sw)<br />
Geplante Maßnahmen<br />
Foto: www.sanierung-salzach.info<br />
20
Natur- & Artenschutz - Schierschließung<br />
Sc h i e r s c h l i e s s u n g<br />
In diesem Kapitel werden einzelne Fälle von<br />
Schierschließungen unabhängig von der Verfahrensart<br />
zusammengefasst und dargestellt.<br />
Eine Übersicht über jene Vorhaben, die einem<br />
Verfahren nach UVP-G unterliegen, finden Sie<br />
im Kapitel UVP-Verfahren, Unterkapitel Infrastruktur<br />
- Schigebiete.<br />
Sachprogramm Schianlagen<br />
in Ausarbeitung<br />
Die bisher geltenden „Richtlinien für Schierschließung<br />
im Bundesland <strong>Salzburg</strong>“ sollen<br />
zum verbindlichen Sachprogramm erklärt werden.<br />
Darüber wurde der LUA im Oktober <strong>2007</strong><br />
ein Entwurf vorgelegt. Ziel ist u.a. eine verfahrensrechtliche<br />
Vereinfachung. Die bisher auf<br />
mehreren Ebenen erforderlichen Prüfungsverfahren<br />
sollen einheitlich zusammengefasst werden.<br />
Die Arbeitsgruppe Schianlagen soll – wie<br />
auch bisher – die Vorprüfung von Schiprojekten<br />
vornehmen. Diese Prüfung soll dann aber die<br />
geforderte zusätzliche Umwelterheblichkeitsprüfung<br />
(UEP) nach dem ROG ersetzen.<br />
Dieser Entwurf wurde von der LUA grundsätzlich<br />
begrüßt. Es wurde allerdings darauf hingewiesen,<br />
dass zukünftig für die Tätigkeit der<br />
AG Schianlagen zusätzliche Anforderungen zu<br />
gelten haben, wenn dadurch die UEP ersetzt<br />
werden soll. Dies betrifft u.a. eine verpflichtende<br />
Information der Öffentlichkeit.<br />
Wichtig ist für die LUA aber auch, dass die bisherigen<br />
Grundsätze der „Schirichtlinie“ nicht<br />
verwässert werden, v.a. im Hinblick auf das<br />
Verbot von Neuerschließungen und die Berücksichtigung<br />
der Schneesicherheit als ein<br />
verbindliches Beurteilungskriterium.<br />
Die Teilnahme der LUA an der Arbeitsgruppe<br />
sollte – wie bisher gehandhabt – in der Weise<br />
geregelt werden, dass sie über Projekte zu informieren<br />
ist und über die Teilnahme an Beratungen<br />
frei entscheiden kann.<br />
Grundsätzlich wird das geplante Sachprogramm<br />
von der LUA positiv gesehen, da es zu<br />
einer sinnvollen Vereinfachung der Verfahrenswege<br />
beiträgt. (mr)<br />
Was tut sich in <strong>Salzburg</strong>s<br />
Schigebieten<br />
Die letzten 2 Jahre waren einerseits geprägt<br />
von Klimadiskussion, Schneemangel und dementsprechend<br />
intensivem Ausbau von flächendeckenden<br />
Beschneiungsanlagen. Neu- und<br />
Umbauten von Schipisten waren vor allem im<br />
Jahr <strong>2007</strong> eher selten. Gleichzeitig gibt es aber<br />
den Druck von Schigebieten nach Gebietszusammenschlüssen,<br />
die z.T. große Eingriffe in<br />
die Natur nach sich ziehen würden – sowohl<br />
landschaftlich als auch ökologisch. Für diese<br />
Projekte ist aufgrund ihrer Dimension im Vorfeld<br />
meist die Frage nach einer UVP-Pflicht zu<br />
prüfen. So gab es im Berichtszeitraum zahlreiche<br />
UVP-Feststellungsverfahren, wie z.B. für<br />
die Schiverbindung Hintermoos-Gabühel (Maria<br />
Alm), die geplante Senderbahn plus Piste<br />
im Angertal (Bad Hofgastein) und eine neue<br />
Schipiste in St. Johann/Buchau.<br />
Für zwei Projekte ist jedenfalls ein UVP-Verfahren<br />
notwendig, nämlich für eine geplante neue<br />
Schipiste in Flachauwinkl und auch für die<br />
„Neuerschließung von der Schmittenhöhe (Zell<br />
am See) nach Piesendorf“. (mr)<br />
Neuerschließung<br />
Zell am See-Piesendorf<br />
Im Herbst <strong>2006</strong> fand eine Begehung des Projektsgeländes<br />
durch die AG Schianlagen statt.<br />
Hier wurde von der LUA die Position vertreten,<br />
dass es sich um eine Neuerschließung handle,<br />
die nach den „Richtlinien für die Schierschließung<br />
im Bundesland <strong>Salzburg</strong>“ nicht zulässig ist.<br />
Geht es sich doch um die Errichtung von neuen<br />
Schipisten im Ausmaß von ca. 29 ha und 4 neuen<br />
Schiliften – in einem Gebiet, in dem bisher<br />
kein Schibetrieb existiert. Dennoch wurde das<br />
Projekt – für uns unverständlicherweise – von<br />
den Mitgliedern der Arbeitsgruppe als zulässige<br />
Anbindung eines bestehenden Schigebietes vom<br />
Talraum <strong>aus</strong> eingestuft. Folgt man dieser Interpretation,<br />
würde der Begriff „Neuerschließung“<br />
unserer Ansicht nach komplett ins Leere gehen<br />
und wäre auf kaum einen Fall mehr anwendbar,<br />
21
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
auch wenn neue Naturräume erschlossen werden.<br />
Außerdem soll ein sonnseitig exponierter Hang<br />
bis ins Tal erschlossen werden – auch das wäre<br />
nach der Richtlinie ein Ausschließungsgrund.<br />
Für die neuen Schianlagen wären Rodungen im<br />
Ausmaß von 16 ha erforderlich - dies in einem<br />
Gebiet, das bereits stark durch Windwürfe belastet<br />
ist. Ökologisch würde dieses Projekt u.a. einen<br />
massiven Eingriff auf einen Kernlebensraum<br />
für Auerwild bedeuten. Durch die neuen Schilifte<br />
und Pisten würde dieser derzeit intakte und ungestörte<br />
Lebensraum zerschnitten und die Population<br />
gefährdet werden.<br />
Projekt u.a. wegen strengem Artenschutz nicht<br />
bewilligungsfähig<br />
Auf sämtliche Vogelarten, insbesondere Auer-,<br />
Birk-, Haselwild und Schneehuhn, aber auch<br />
Eulen, Spechte usw. sind die strengen Artenschutzbestimmungen<br />
der Vogelschutzrichtlinie<br />
anzuwenden. Diese wurden im <strong>Salzburg</strong>er Naturschutz-<br />
und Jagdgesetz umgesetzt.<br />
Demnach ist jede absichtliche Störung dieser<br />
Vogelarten verboten, insbesondere während der<br />
Brut- und Aufzuchtzeit. Ebenso verboten ist jede<br />
absichtliche Zerstörung, Beschädigung oder Entfernung<br />
der Fortpflanzungs-, Nist- oder Ruhestätten.<br />
Eine Ausnahmebewilligung von diesem<br />
Verbot ist nur in konkret definierten Fällen möglich.<br />
Die Errichtung einer Schianlage kann unter<br />
keinen dieser Tatbestände subsumiert werden.<br />
Dies würde aber bedeuten, dass für ein Schianlagenprojekt<br />
eine Ausnahmebewilligung nicht<br />
erteilt werden kann, wenn hier eine signifikante<br />
Störung der EU-rechtlich geschützten Vogelarten<br />
erfolgen würde, und zwar auch nicht im öffentlichen<br />
Interesse.<br />
Aber auch unabhängig davon ist der für das<br />
Projekt erforderliche Eingriff in die Natur nach<br />
Ansicht der LUA nicht vertretbar, noch dazu in<br />
sonnenexponierter Lage, wo die erforderliche<br />
Schneesicherheit nicht gegeben ist. Bei der bereits<br />
hohen Erschließungsdichte in <strong>Salzburg</strong>s<br />
Schigebieten müssen noch intakte Naturräume<br />
wie dieser erhalten werden. Unserer Ansicht<br />
nach ist dieses Interesse höher zu bewerten als<br />
das Interesse der Betreibergesellschaft nach<br />
weiterer Gewinnmaximierung.<br />
Die LUA hat sich daher bereits in sämtlichen Vorbesprechungen<br />
klar gegen dieses Projekt <strong>aus</strong>gesprochen.<br />
Die Betreiber bereiten bereits die Unterlagen<br />
für ein UVP-Verfahren vor. Dieser Fall<br />
wird vor<strong>aus</strong>sichtlich von den Höchstgerichten zu<br />
entscheiden sein. (mr)<br />
Wieder Anschlag auf den Lebensraum des Auerhuhns geplant<br />
Quelle: Birdlife<br />
22
Natur- & Artenschutz - Schierschließung<br />
Königsleiten und seine illegalen<br />
Schipisten<br />
Das Schigebiet von Königsleiten ist Teil der<br />
Schischaukel „Gerlosplatte-Krimml“ und wurde<br />
in den vergangenen Jahren großzügig <strong>aus</strong>gebaut<br />
und modernisiert. Da es im Landschaftsschutzgebiet<br />
„Königsleiten-Salzachursprung-<br />
Nadernachtal“ liegt, waren zahlreiche Bewilligungsverfahren<br />
notwendig - immer hart an der<br />
UVP-Grenze.<br />
Im Herbst <strong>2006</strong> wurde die LUA von verschiedenen<br />
NGO’s und Gästen <strong>aus</strong> dem Ausland auf<br />
großflächige Naturzerstörungen im Almgebiet<br />
von Königsleiten im Landschaftsschutzgebiet<br />
aufmerksam gemacht. Die LUA stellte bei der<br />
<strong>Salzburg</strong>er Landesregierung einen Feststellungsantrag,<br />
um eine mögliche UVP-Pflicht prüfen<br />
zu lassen.<br />
Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde der<br />
LUA bekannt, dass sämtliche durchgeführten<br />
Geländeveränderungen auf der sogenannten<br />
„Brucheckalm“ auf Grundlage eines Almverbesserungsprojektes<br />
erfolgt sind, und zwar Geländekorrekturen<br />
und 18 ha Entwässerungen im<br />
Landschaftsschutzgebiet. Neben dem Einebnen<br />
von natürlichen Buckeln und Senken wurde<br />
auch die vorhandene Almrosenvegetation hektarweise<br />
entfernt und durch Almwiesen - als<br />
besseres Futterangebot - ersetzt. Augenfällig<br />
war dabei, dass alle Maßnahmen im Bereich der<br />
Schipisten gesetzt und nur dort als „landwirtschaftlich<br />
notwendig“ erachtet wurden, obwohl<br />
die Alm über 300 ha groß ist.<br />
Im UVP-Feststellungsverfahren wurde von der<br />
LUA dargelegt, dass es sich ihrer Ansicht nach<br />
um einen Schipistenbau unter dem „Deckmantel“<br />
Almverbesserung handle, um so einer UVP-<br />
Pflicht zu entgehen. Auch die im „Almverbesserungsprojekt“<br />
angegebenen Flächen wurden<br />
im Auftrag der LUA von einem autorisierten<br />
Geometer überprüft. Diese Vermessung ergab<br />
in Summe eine Fläche von 45 ha. Von der LUA<br />
wurde weiters ein Fachgutachten der landwirtschaftlichen<br />
Hochschule Weihenstephan in Auftrag<br />
gegeben. Dieses kam zum Ergebnis, dass<br />
es sich bei den Maßnahmen um eine landwirtschaftliche<br />
Intensivierung handle, die in dieser<br />
Flächendimension ebenso eine UVP <strong>aus</strong>lösen<br />
würde.<br />
Die <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung folgte der<br />
Rechtsansicht der LUA nicht und verneinte eine<br />
UVP-Pflicht. Die LUA hat gegen diesen Bescheid<br />
im Februar <strong>2007</strong> beim Umweltsenat berufen.<br />
Schipistenbauen ohne Bewilligung<br />
Quelle: LUA<br />
23
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Umweltsenat stellt fest:<br />
Geländeveränderungen UNBEWILLIGT -<br />
Keine Prüfkompetenz für illegale Bauten<br />
Im Dezember <strong>2007</strong> kam die Entscheidung vom<br />
Umweltsenat. Die Frage einer UVP-Pflicht blieb<br />
aber auch danach offen. Der Umweltsenat ist<br />
nämlich zum Ergebnis gekommen, dass er derzeit<br />
bei seiner Prüfung der UVP-Pflicht nur eine<br />
kleine Fläche von 1 ha berücksichtigen kann.<br />
Sämtliche anderen Erdbaumaßnahmen (nach<br />
Kenntnisstand der LUA mindestens 28 ha) wurden<br />
naturschutzrechtlich noch gar nicht bewilligt<br />
und konnten daher in diesem Verfahren nicht<br />
berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: bis<br />
auf 1 ha sind sämtliche Erdbaumaßnahmen in<br />
Königsleiten illegal.<br />
Der Auftrag des Umweltsenates an die LUA lautete<br />
daher: Zurück zum Start! Die illegal durchgeführten<br />
Maßnahmen müssen zuerst von der<br />
BH Zell am See behandelt werden, erst dann<br />
kann der Umweltsenat prüfen, ob diese zu einer<br />
UVP-Pflicht führen werden.<br />
Neue Auslegung:<br />
PistenUMbau = PistenNEUbau<br />
Ein positives Zeichen für die Natur gibt es aber<br />
im Bescheid des Umweltsenates: Er hat klar<br />
festgelegt, dass auch der Umbau bestehender<br />
Schipisten wie ein Pistenneubau zu behandeln<br />
ist, wenn dieser gravierende Veränderungen des<br />
Geländes und der natürlichen Vegetation mit<br />
sich bringt.<br />
Die LUA hat auf Basis der Entscheidung des<br />
Umweltsenates im Jänner 2008 bei der BH Zell<br />
am See einen Wiederherstellungsantrag eingebracht.<br />
Sobald von der BH ein solches Verfahren<br />
eingeleitet worden ist, wird die LUA nochmals einen<br />
Feststellungsantrag bei der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung<br />
einbringen, worauf die UVP-Pflicht<br />
erneut zu prüfen sein wird.<br />
Bis ins Jahr 2008 konnte die C<strong>aus</strong>a „Königsleiten“<br />
noch nicht abgeschlossen werden, da im<br />
Erkenntnis des Umweltsenates festgestellt wurde,<br />
dass die Geländekorrekturen im Ausmaß von<br />
11 bis 13 ha nicht Gegenstand des Verfahrens<br />
waren und somit in einem neuen Feststellungsverfahren<br />
über die UVP-Pflicht zu entscheiden<br />
ist. Von der zuständigen Behörde des Amtes der<br />
<strong>Salzburg</strong>er Landesregierung wurde diesbezüglich<br />
ein amtswegiges Feststellungsverfahren eingeleitet,<br />
welches aber zum Ergebnis kam, dass<br />
auf Grund der vorlegten Pläne durch den Projektwerber,<br />
die Eingriffe derart gering sind, dass<br />
keine UVP notwendig ist.<br />
Die LUA gab sich aber mit diesem Ergebnis keinesfalls<br />
zufrieden, da es nicht angehen kann,<br />
Diese herrliche Landschaft soll durch einen Schilift zerstört werden<br />
Quelle: LUA<br />
24
Natur- & Artenschutz - Schierschließung<br />
dass einem Plan Glauben geschenkt wird, der<br />
mit der in der Natur vorgefunden Situation nicht<br />
im Geringsten übereinstimmt. Es wurde mehrfach<br />
gefordert die diesbezüglichen Vermessungen<br />
von einem fachkundigen und befugten<br />
Vermesser durchzuführen. Um diese Missstände<br />
zu korrigieren, wurde seitens der LUA abermals<br />
eine Berufung an den Umweltsenat verfasst mit<br />
dem Antrag, den Feststellungsbescheid aufzuheben<br />
und zur neuerlichen Durchführung eines<br />
sachgemäßen Ermittlungsverfahrens an die<br />
erstinstanzliche Behörde zurückzuverweisen.<br />
(mr, bp)<br />
LUA gegen neuen Schilift im Schigebiet<br />
Weißsee<br />
Bereits seit mehreren Jahren spricht sich die<br />
LUA gegen die Errichtung des sogenannten<br />
„Tauernmoosliftes“ im Schigebiet Weißsee <strong>aus</strong>.<br />
Im Mai <strong>2006</strong> wurde das Projekt dennoch bei<br />
der Naturschutzbehörde zur Bewilligung eingereicht.<br />
Der Lift soll – geht es nach dem Wunsch<br />
des Betreibers – im öffentlichen Interesse genehmigt<br />
werden.<br />
Das Projekt ist aber nach Ansicht der LUA nicht<br />
bewilligungsfähig. Der Eingriff in die bislang<br />
unberührte Hochgebirgslandschaft wäre derart<br />
groß, dass dieser unserer Meinung nach nicht<br />
zu vertreten ist.<br />
Geschützte Tierarten in Gefahr<br />
Aber nicht nur die Landschaft, sondern auch<br />
EU-rechtlich streng geschützte Tierarten wie<br />
Schneehuhn, Steinhuhn und Rotsterniges<br />
Blaukehlchen würden massiv gestört werden.<br />
Zum Teil wäre sogar ein gänzliches Verschwinden<br />
dieser Tierarten in diesem Gebiet nicht <strong>aus</strong>zuschließen.<br />
(2008 wurde durch eine Studie<br />
festgestellt, dass das Vorkommen des Rotsternigen<br />
Blaukehlchen mit 4 Brutpaaren zu den<br />
bedeutendsten Vorkommen der Alpen zählt).<br />
Dies bedeutet aber, dass eine Bewilligung im<br />
öffentlichen Interesse gar nicht möglich wäre,<br />
da dies aufgrund der strengen Artenschutzbestimmungen<br />
der EU für Schianlagen nicht vorgesehen<br />
ist.<br />
Davon abgesehen wird von der LUA bestritten,<br />
dass dieser Schilift die Überlebensfähigkeit des<br />
Schigebietes und der Rudolfshütte langfristig<br />
sichern könnte. Steht es doch in Konkurrenz<br />
mit vielen anderen attraktiven Schigebieten<br />
im Pinzgau und kann es aufgrund der abgelegenen<br />
Lage und oft extremen Wettersituationen<br />
mit diesen schwer mithalten.<br />
Hundskogelbahn Obertauern<br />
Der alte Doppelsessellift Hundskogel sollte<br />
durch eine moderne Sechsersesselbahn ersetzt<br />
werden. Das besondere daran ist die Situierung<br />
im Europa- und Naturschutzgebiet Obertauern-<br />
Hundsfeldmoor. Nach der Schutzgebietsverordnung<br />
ist die Modernisierung der bestehenden<br />
Liftanlagen im Schutzgebiet zulässig. Als<br />
Hundskogellift<br />
Foto: LUA<br />
25
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
die LUA in das Verfahren eingebunden wurde,<br />
lagen die fertigen Pläne bereits vor. Leider hatte<br />
die Planung auf die sensible Lage im Schutzgebiet<br />
keine Rücksicht genommen. Es waren<br />
Stützenstandorte in Moorflächen und sogar auf<br />
einem Brutplatz des Rotsternigen Blaukehlchens<br />
vorgesehen – <strong>aus</strong> naturschutzfachlicher<br />
Sicht somit keinesfalls bewilligungsfähig. Im<br />
Zuge einer Begehung konnten LUA und Naturschutz<br />
eine Verlegung erreichen und fanden<br />
auch eine vertretbare Trasse für die Steuerleitungen.<br />
Das Talstationsgebäude im Schutzgebiet<br />
wurde auf Forderung der LUA deutlich<br />
verkleinert.<br />
Auch die Bergstation mit Sesselbahnhof ist aufgrund<br />
der exponierten Lage und Größe weithin<br />
einsehbar und daher ist eine Beeinträchtigung<br />
des Landschaftsbildes gegeben. Die Bewilligung<br />
wurde unter der Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen<br />
und zahlreicher Auflagen<br />
bewilligt. (sw)<br />
Einseilumlaufbahn und Schipiste<br />
Buchau<br />
Vom Gipfel des Gernkogels in St. Johann sollte<br />
der nordexponierte Hang in Richtung Wagrainer<br />
Ache mit einer Sesselbahn und Piste erschlossen<br />
werden. Wegen der Zerschneidung<br />
von Rutschhängen wurde die erste Planungsvariante<br />
von der Schikommission abgelehnt.<br />
Eine weitere Variante erforderte aufgrund des<br />
Flächenverbrauchs von knapp 20 ha eine Einzelfallprüfung<br />
im Sinne der Bestimmungen des<br />
UVP-Gesetzes. Nach einer weiteren Umplanung<br />
konnte der Flächenbedarf reduziert werden,<br />
sodass keine UVP-Pflicht mehr bestand.<br />
Die Umwandlung eines naturnahen land- und<br />
forstwirtschaftlich geprägten Taleinhanges in<br />
eine schitechnisch überprägte Landschaft<br />
wurde von der LUA nach wie vor als kritisch<br />
betrachtet, da sie einen erheblichen Eingriff in<br />
das Landschaftsbild und in den Landschaftscharakter<br />
bewirken würde. Da das Projekt jedoch<br />
keine nach dem Naturschutzgesetz geschützten<br />
Lebensräume oder Schutzgebiete<br />
betraf und keine geschützten Arten gefährdete,<br />
waren jedoch rechtlich keine Gründe gegeben,<br />
die eine Ausgleichsfähigkeit im Sinne des Naturschutzgesetzes<br />
<strong>aus</strong>geschlossen hätten. Die<br />
Schierschließung Buchau wurde unter der Vorschreibung<br />
von Ausgleichsmaßnahmen genehmigt.<br />
(sw)<br />
Piste und Bahn Buchau<br />
Foto: Bergbahnen<br />
26
Natur- & Artenschutz - Jagd und Wildökologie<br />
Ja g d u n d Wi l d ö k o l o g i e<br />
Keine Ruhe für Auerhahn und Co<br />
Trotz Verurteilung soll Balzbejagung beibehalten<br />
werden<br />
<strong>Salzburg</strong> wurde wegen der Balzbejagung bei<br />
Auerhahn, Birkhahn und Waldschnepfe vom<br />
Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Mit<br />
einer Reihe von Novellen zum <strong>Salzburg</strong>er Jagdgesetz<br />
soll diese Balzbejagung auch in Zukunft<br />
ermöglicht werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung<br />
hat der <strong>Salzburg</strong>er Landtag im<br />
Dezember <strong>2007</strong> in einer Blitzaktion ohne das<br />
übliche Begutachtungsverfahren beschlossen.<br />
Die Vogelschutzrichtlinie verbietet die Jagd in<br />
der Fortpflanzungszeit der Vögel. Dazu zählen<br />
die Phase des Rückzuges in die Brutgebiete<br />
bei Zugvögeln, die Balzzeit, sowie der Zeitraum<br />
des Nestbauens, der Brut und der Aufzucht der<br />
Jungen. Die Gründe für den strengen Schutz<br />
liegen auf der Hand: In keiner anderen Zeit des<br />
Jahres reagieren die Vögel so empfindlich auf<br />
Störung. Bereits einzelne Störereignisse können<br />
den Bruterfolg eines ganzen Jahres zunichte<br />
machen.<br />
Trotzdem ist die Jägerschaft nicht bereit, auf diese<br />
Trophäenjagd während der Balz zu verzichten.<br />
Damit auch in Zukunft - wie im Jahr <strong>2007</strong><br />
an die 90 Auerhähne, 500 Birkhähne und 90<br />
Waldschnepfen - erlegt werden können, wurde<br />
in die juristische Trickkiste gegriffen. Die Vögel<br />
wurden per Verordnung ganzjährig geschont.<br />
Diese Schonung besteht allerdings nur auf dem<br />
Papier, denn eine weitere Verordnung, welche<br />
bezeichnenderweise Schonzeiten-Ausnahmeverordnung<br />
genannt wird, ermöglicht die Abschüsse<br />
während der Balz – sie werden lediglich<br />
als „Ausnahme“ tituliert. Für die LUA handelt es<br />
sich damit um eine Umgehung der Intentionen<br />
der Vogelschutzrichtlinie. Eine Balzbejagung ist<br />
jedenfalls nicht mehr zeitgemäß und es wäre<br />
höchste Zeit, dass Österreich sich – als letzter<br />
Staat im Alpenraum – endlich von dieser veralteten<br />
Jagdmethode verabschiedet. (sw)<br />
Rabenvögel im Visier<br />
Eine Anfrage der LUA bei den Bezirkshauptmannschaften<br />
ergab, dass <strong>2007</strong> über 5400<br />
Krähen, 1800 Eichelhäher und 400 Elstern<br />
zum Abschuss freigegeben wurden. Landwirtschaftskammer<br />
und Bezirksbauernkammern<br />
machen die Rabenvögel für „Schäden an Kulturen<br />
und Viehbeständen“ verantwortlich und<br />
forderten deren Abschuss. Die angegebenen<br />
Schäden reichen vom Her<strong>aus</strong>picken von Engerlingen<br />
und von Regenwürmern <strong>aus</strong> Äckern<br />
und Wiesen bis zur Zerstörung der Grasnarbe<br />
(!). Aber auch das Aufpicken von Siloballen<br />
oder von Silikondichtungen an den Fenstern<br />
von Bauernhäusern wird als Schaden aufgelistet.<br />
Aufgrund von EU-Recht dürfen Rabenvogel<br />
in Österreich nicht bejagt werden. Eine Abschussbewilligung<br />
erfordert eine Ausnahme<br />
von den Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie.<br />
Dabei sind erhebliche Schäden<br />
nachzuweisen, Alternativen zum Abschuss<br />
zu prüfen und eine Kontrolle der Abschüsse<br />
vorzunehmen. Außerdem besteht gegenüber<br />
der EU-Kommission Berichtspflicht. Die Praxis<br />
der Erteilung von Abschussbewilligungen auf<br />
Auch der Eichelhäher Foto: BirdLife E. Pammer<br />
wird als Schädling gejagt.<br />
27
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Auerhahn<br />
Foto: BirdLife K. Krasser<br />
bezirks bezogene Sammelanträge und ohne<br />
Schadensnachweise ist nicht zulässig, wie auch<br />
die Juristen der zuständigen Abteilung der Landesregierung<br />
bestätigen. Eine Erteilung von Abschussbewilligungen<br />
wird in Zukunft strenger<br />
an Schadensnachweise gekoppelt werden.<br />
In einem Gespräch zwischen Vertretern der<br />
Bauernkammern und Jägerschaft, Jagdabteilung<br />
und LUA wurden mögliche Lösungsansätze<br />
diskutiert. Dabei war die Verhinderung<br />
erheblicher Schäden für die LUA zentrales<br />
Thema. Bauernkammern und Jägerschaft sehen<br />
keine Möglichkeit, Schäden zu vermeiden<br />
und wünschen eine Reduzierung der Vogelbestände.<br />
Die Jägerschaft wird jedoch ihre <strong>2007</strong><br />
begonnene Krähenzählung fortsetzen. Von der<br />
LUA wurde vorgeschlagen, in Modellregionen<br />
genauere Erhebungen über Krähenbestände<br />
und Schäden durchzuführen und dar<strong>aus</strong> landesweite<br />
Lösungen zu erarbeiten.<br />
Schäden von Eichelhäher und Elster sind ohnedies<br />
kein Thema. Ein Abschuss dieser Arten<br />
erübrigt sich daher. (sw)<br />
Unerwünschte Rabenkrähe<br />
Foto: C. Rolland<br />
28
Natur- & Artenschutz - Jagd und Wildökologie<br />
Dauerbrenner Jagdhütten<br />
Entspricht ein 134 m² großes Holzh<strong>aus</strong> mit 2<br />
Bädern und 5 Zimmern dem „spartanischen<br />
Anspruch“ einer Jagdhütte <br />
Im Rahmen bestehender land- und forstwirtschaftlicher<br />
Betriebe (Eigenjagdgröße) ist für<br />
die Errichtung einer Jagdhütte keine raumordnungsrechtliche<br />
Einzelbewilligung notwendig.<br />
Jedoch ist in Landschaftsschutzgebieten eine<br />
naturschutzrechtliche Bewilligung zu erwirken.<br />
Nachdem es – auch in der Vergangenheit –<br />
immer wieder Auffassungsunterschiede über<br />
die „notwendige Ausstattung“ von Jagdhütten<br />
gegeben hat, wurde bereits 1998 eine Arbeitsgruppe<br />
mit dieser Thematik befasst. Mitglieder<br />
waren u.a. die <strong>Salzburg</strong>er Jägerschaft,<br />
die Kammer für Land- und Forstwirtschaft, die<br />
Raumordnungsabteilung und die Naturschutzabteilung.<br />
Als einvernehmliches Ergebnis wurde<br />
eine einfache, zweckgebundene Jagdhütte<br />
entwickelt, welche eine Grundfläche von 15 -<br />
20 m² aufweist.<br />
Die im Titel genannte Jagdhütte stellt in der<br />
vorgesehenen Größe, Ausstattung und äußeren<br />
Gestaltung ein absolutes Novum im Bundesland<br />
<strong>Salzburg</strong> dar und hat mit der geforderten<br />
Einfachheit und Zweckgebundenheit nichts<br />
mehr zu tun.<br />
Es handelt sich dabei wohl nur mehr dem<br />
Namen nach um eine „Hütte“, dem Bau entsprechend<br />
(wurde bereits konsenslos errichtet)<br />
handelt es sich wohl eher um ein (Jagd)H<strong>aus</strong><br />
in völlig isolierter Gebirgslage des LSG „Hüttschlager<br />
Talschlüsse“.<br />
Jagdhütte<br />
Foto: LUA<br />
29
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Nicht nur, dass die „Hütte“ ohne Bewilligung<br />
errichtet wurde, hat man auch gleich eine neue<br />
Zufahrt mit einem massiven Steinsatz gesichert.<br />
Maßnahmen, welche nicht nur von einem fehlenden<br />
Naturverständnis zeugen, sondern<br />
fachlich nicht mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />
vereinbar sind.<br />
Da die LUA der Ansicht ist, dass die gegenständliche<br />
„Hütte“ nicht mehr dem Zweckbau einer<br />
Jagdhütte entspricht, sondern vielmehr Wohnh<strong>aus</strong>charakter<br />
aufweist (Einzelbewilligung nach<br />
ROG erforderlich) und in dieser Form nicht mit<br />
dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets<br />
vereinbar ist, wurde das Rechtsmittel der<br />
Berufung ergriffen.<br />
Im Frühling 2008 wurde nun eine Almhütte<br />
mit Mehrfachnutzung naturschutzrechtlich bewilligt,<br />
nachdem im Rahmen des Verfahrens<br />
ein Fachmann für ländliches Bauen Verbesserungsvorschläge<br />
entwickelte.<br />
Da beide Eigentümer auch Almeigentümer<br />
sind, wurde nachgewiesen, dass eine Almhütte<br />
(die alte war bekannterweise abgebrannt) für<br />
die Bewirtschaftung der Alm unerlässlich sei.<br />
Nebenbei kann die Hütte dann zur Jagdsaison<br />
auch als Unterkunft genützt werden.<br />
Trotz aller Änderungen, Minderungen und Auflagen<br />
konnte die Almhütte nur über die Ausgleichsregelung<br />
des NSchG bewilligt werden.<br />
(bp)<br />
La n d- u n d Fo r s t w i rt s c h a f t<br />
Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau<br />
im Land <strong>Salzburg</strong><br />
Die LUA war im Jahr <strong>2007</strong> vermehrt mit verschiedenen<br />
Vorfällen konfrontiert, die durch<br />
ihre Medienpräsenz den Wegebau im Gebirge<br />
wieder einmal thematisieren. Es ist u.a. auch<br />
auf die LUA zurückzuführen, dass für den landund<br />
forstwirtschaftlichen Wegebau Richtlinien<br />
und Kriterien erarbeitet wurden, die für Behörde<br />
und Einschreiter neue, leicht handhabbare<br />
und nachvollziehbare Maßstäbe setzten. Dazu<br />
gehört auch die Güterwege-Verordnung <strong>aus</strong><br />
dem Jahr 1989. Es war ein mühsamer Lernprozess,<br />
um jenen Wegeb<strong>aus</strong>tandard zu erreichen,<br />
von dem die LUA annahm, er wäre bereits fest<br />
in den maßgeblichen Köpfen verankert. Die Bewilligungspflicht<br />
nach dem Naturschutzgesetz<br />
hat viel dazu beigetragen, dass Wegeprojekte<br />
auch landschaftsverträglicher geworden sind<br />
– die Ausnahmen davon häufen sich jedoch<br />
wieder.<br />
Im FFH- und Vogelschutzgebiet und zugleich<br />
Nationalpark Hohe Tauern wurde beispielsweise<br />
ein mit 1,5 m Breite bewilligter Viehtriebweg<br />
in Eigenregie als bis zu 2,5 m breite Fahrstraße<br />
gebaut, Teile davon gänzlich ohne Bewilligung.<br />
Hintergrund sind hier vorwiegend jagdliche Interessen.<br />
Generell läuft der Trend in jene Richtung, bislang<br />
nur fußläufig erschlossene und deshalb<br />
noch äußerst ursprünglich erhaltene Almen<br />
unter dem Vorwand einer zeitgemäßen Bewirtschaftung<br />
mittels Fahrwegen zu erschließen.<br />
Folgen davon sind Intensivierungen auch touristischer<br />
Art, zusätzliche schädliche Nährstoffeinträge<br />
durch neue Bewirtschaftungsformen,<br />
Verlust an Ursprünglichkeit und Biodiversität.<br />
Windwürfe ließen die Zahl der Forststraßen,<br />
nicht zuletzt auch aufgrund der lukrativen<br />
Förderungen, drastisch in die Höhe schnellen<br />
– stets unter dem Deckmantel des p<strong>aus</strong>chalen<br />
öffentlichen Interesses Käferkalamitäten<br />
vermeiden zu müssen. So geschehen auch<br />
beim Forstwegebau am Untersberg, welchen<br />
der Amtssachverständige und zugleich Naturschutzbeauftragte<br />
des Landes fachlich begutachtet<br />
und die Naturschutzbehörde bewilligt<br />
hat. Auch hier wurden die Vorgaben der Bescheide<br />
in der Bauphase erheblich überschritten.<br />
Die LUA stellt fest, dass leider auch in den<br />
Gauen die Landschaft immer mehr zur Kulisse<br />
degradiert und nur mehr für den persönlichen<br />
Nutzen herangezogen wird. Wer Bagger fahren<br />
oder es sich leisten kann, kann auch einen Weg<br />
bauen. Das Gespür und der Blick, wo und wie<br />
30
Natur- & Artenschutz - Land- und Forstwirtschaft<br />
ein Weg in die Gebirgslandschaft hinein gelegt<br />
werden kann, geht aber sukzessive wieder verloren.<br />
Die LUA wird dann mit den Ergebnissen<br />
konfrontiert. Neben dem technisch schwierigen<br />
Rückbau kommt auch noch die Problematik der<br />
Rekultivierung dazu, weil die Vegetationszeit<br />
im Gebirge sehr kurz ist und das vorhandene<br />
Pflanzenmaterial oft nicht <strong>aus</strong>reicht. Zukünftige<br />
Erosionsangriffsflächen bleiben über.<br />
Auch wird von der LUA erstaunt registriert, dass<br />
Wegeprojekte, welche bereits vor Jahren bei<br />
ersten Begehungen von den Fachabteilungen<br />
abgelehnt wurden, nunmehr „in Eigenregie“<br />
eingereicht und gebaut werden sollen – die<br />
Ausgleichsregelung des Naturschutzgesetzes<br />
macht es möglich. Denn der einzige Ausschließungsgrund<br />
für diese Regelung – nämlich ein<br />
wesentlicher, grundsätzlicher Widerspruch<br />
zum Schutzzweck – ist erfahrungsgemäß nicht<br />
so leicht zu attestieren.<br />
Die LUA wird bei den zuständigen Behörden<br />
und Naturschutzbeauftragten wieder mehr Pro-<br />
blembewusstsein betreffend ökologischer und<br />
landschaftlicher Auswirkungen und insgesamt<br />
eine rigidere Vorgangsweise einfordern. Denn<br />
auch bei der Bewertung der Erheblichkeit eines<br />
Eingriffes im Sinne des Gesetzes zeichnet sich<br />
ein Wandel ab. Vorhaben, welche vor Jahren<br />
nicht bewilligt worden wären, finden heute mit<br />
einigen Auflagen ihr Auslangen. In diesem Zusammenhang<br />
wird jedenfalls immer mehr ein<br />
Wandel der Politik in der Behandlung des eigenen<br />
Klientels und die Degradierung der Behörden<br />
zu bescheidproduzierenden Service-<br />
Centern beobachtet. Ist damit das Zeitalter des<br />
friktionsfreien Naturschutzes eingeläutet (bp/<br />
mp)<br />
Forstweg Untersberg<br />
Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong> ist<br />
durch in der medialen <strong>Berichte</strong>rstattung veröffentlichte<br />
p<strong>aus</strong>chale Schuldzuweisungen für<br />
die Vorkommnisse am Untersberg verantwortlich<br />
gemacht worden.<br />
Forstwegebau in Untertauern<br />
Quelle: Google Earth<br />
31
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Dazu muss festgehalten werden, dass die LUA<br />
in der Vergangenheit maßgeblich an der Erarbeitung<br />
und Durchsetzung neuer Standards<br />
im Wegebau beteiligt war (siehe auch im Eingangsartikel).<br />
Viele Jahre funktionierte dies<br />
auch ganz gut so, weshalb das Hauptaugenmerk<br />
auf andere Bereiche gelegt wurde. Eine<br />
Häufung von Ereignissen im Jahr <strong>2007</strong> zeigte<br />
jedoch auf, dass hier offenbar ein Nachholbedarf,<br />
sowohl bei den Behörden wie auch bei<br />
den Bauherrn besteht.<br />
Grundsätzlich kann die LUA aufgrund ihrer<br />
Budget- und Personalsituation sowie dem steigenden<br />
Aufwand für Bundesverfahren nur an<br />
einem gewissen Prozentsatz aller im Land <strong>Salzburg</strong><br />
durchgeführten Naturschutz-Verfahren<br />
teilnehmen. Naturkatastrophen wie der Sturm<br />
Kyrill ziehen eine Reihe zusätzlicher Verfahren<br />
nach sich. Insbesondere die Ansuchen für<br />
Forstwege erhöhten sich drastisch.<br />
In Fällen zeitlicher Verhinderungen oder in<br />
denen nicht absehbar ist, dass es Schwierigkeiten<br />
geben könnte, vertraut die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />
daher auf die Fähigkeiten der<br />
Naturschutzbehörden. Dabei ist nachdrücklich<br />
darauf hinzuweisen, dass in diesen Verfahren<br />
nicht nur die Naturschutzbehörde mit ihren<br />
Sachverständigen, sondern auch ein eigens<br />
vom Land <strong>Salzburg</strong> bestellter Naturschutzbeauftragter<br />
für die Qualität der Bewilligungen<br />
verantwortlich zeichnen.<br />
Doch selbst bei oftmals <strong>aus</strong>reichenden Vorschreibungen<br />
durch die Behörde ist ein Ansteigen<br />
von Fällen zu bemerken, in denen sich der<br />
Bauherr über diese Bescheide hinwegsetzt und<br />
nach eigenem Augenmaß baut. Hier müssen<br />
die Behörden mehr dagegen halten.<br />
Das Team der LUA kommt den gesetzlich auferlegten<br />
Pflichten ihren Ressourcen entsprechend<br />
bestmöglich nach und ist auch stets<br />
darauf Bedacht Missständen nachzugehen<br />
und diese aufzuzeigen. Eine P<strong>aus</strong>chalverantwortung<br />
für etwaige Fehler von Behörden oder<br />
das Verhalten von Bauherrn kann jedoch nicht<br />
übernommen werden! (mp)<br />
Neues von <strong>Salzburg</strong>s Almen:<br />
Wohin geht die Entwicklung<br />
Almen sind seit Jahren wieder begehrt. Das<br />
zweite Standbein eines bäuerlichen Betriebes<br />
wurde wirtschaftlich lukrativ. Die technisierte<br />
Gesellschaft hat Sehnsucht nach ländlicher<br />
Idylle und ursprünglichen Lebensmitteln. Die<br />
Alm bietet beides. Daher ist das Tourismuskonzept<br />
voll aufgegangen, welches die Almen als<br />
Werbeträger erkannte.<br />
Die Personalknappheit in der Landwirtschaft<br />
brachte zahlreiche Modernisierungen mit sich,<br />
Umstrittener Forstweg am Untersberg<br />
Quelle: ÖNB<br />
32
Natur- & Artenschutz - Land- und Forstwirtschaft<br />
wie Zufahrtswege, neue Gebäude oder Änderung<br />
des Milchkontingents.<br />
Die technischen Erleichterungen des bäuerlichen<br />
Almtages sind aber oft mit Veränderungen<br />
des Natur- und Landschaftsraumes<br />
verbunden. Es bedarf hier eines sehr großen<br />
Fingerspitzengefühls und großer Kenntnis, um<br />
die Schönheit der Gebirgslandschaft nicht<br />
nachhaltig zu verändern. Planern und dem Naturschutz<br />
kommt hier eine große Verantwortung<br />
zu.<br />
Landwirtschaftliche Intensivierungstendenzen<br />
(Güllebetrieb) etc. sind ebenso abzulehnen, wie<br />
großflächige Almgeländekorrekturen zwecks<br />
besserer maschineller Bewirtschaftung.<br />
Die Almen sind die Sommerweide eines Betriebes<br />
und als solche von großer Bedeutung.<br />
In den Almbüchern ist oft die Anzahl der Auftriebstiere<br />
geregelt. Da es sich dabei meist um<br />
Jahrhunderte alte Rechte handelt, sollte diese<br />
Zahl mit den tatsächlichen Gegebenheiten korrelieren<br />
(vorhandenes Futter, Waldweide, Viehtritt).<br />
Denn die heutigen Rinderrassen sind wesentlich<br />
schwerer und die Schäden durch Viehbetritt<br />
ungleich folgenschwerer. Zahlreiche Sanierungsmaßnahmen<br />
bzw. -projekte unterstreichen<br />
dieses Problem. Auch die traditionelle Waldweide<br />
zeigt heute ungleich größere Schäden an<br />
der Waldkultur, welche in sensiblen Gebirgsregionen<br />
nicht mehr toleriert werden kann. Umfangreiche<br />
Wald- Weidetrennungsmaßnahmen<br />
müssen gesetzt werden, damit das Ökosystem<br />
Wald wieder voll seine Schutzfunktionen entfalten<br />
kann.<br />
Wie bereits erwähnt ist die heile Welt der Almen<br />
ein touristisches Zugpferd.<br />
Daher zeichnen sich Tendenzen ab, die Beherbergung<br />
auf der Alm zu legalisieren bzw. diese<br />
als weiteres Landwirtschaftsprivileg zu ermöglichen.<br />
Dementsprechende Änderungen sollen<br />
im Raumordnungsrecht Eingang finden. Tendenzen,<br />
welche die LUA ablehnt. Almen wären<br />
dann nur mehr Kulisse für ein touristisches<br />
Vergnügen. Zahlreiche Menschen (und Autos)<br />
würden über die Almwege in höhere Gebirgsregionen<br />
fahren. Beherbergungsbetriebe<br />
müssen über Umweltstandards verfügen, welche<br />
auf den Almen nicht vorhanden sind. Beispielsweise<br />
sind Abwässer auf einem „Almbeherbergungsbetrieb“<br />
nicht anders zu beurteilen<br />
als bei einem herkömmlichen Betrieb.<br />
<strong>Salzburg</strong> muss mit seinen Almen auch in Zukunft<br />
sensibel umgehen und sie vor Fremdnutzung<br />
schützen. (bp)<br />
Hochalmhütte im Rauriser Seidlwinkltal<br />
Foto: LUA<br />
33
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Rohstoffe<br />
Steinbruchanrainer in Puch proben<br />
den Aufstand<br />
Lagenhafter grauer Kalkstein der Oberalmer<br />
Schichten ist das Besondere am Steinbruch in<br />
Puch. Die Bruchwand hat zur Zeit eine Höhe<br />
von 30 - 40 m. Da die Abbaugrenze bald erreicht<br />
wird, soll Richtung Südosten erweitert<br />
werden. Die dort vorhandene ländliche Idylle,<br />
bestehend <strong>aus</strong> Hecken, Waldschöpfen, Feuchtwiesen<br />
(biotopkartierte Flächen) und Einzelgehöften<br />
würde an der zukünftigen Bruchgrenze<br />
zu liegen kommen.<br />
Zwar ist durch den Naturschutzbescheid sicher<br />
gestellt, dass der jetzige vorhandene Grenzwaldstreifen<br />
versetzt und neu angelegt werden<br />
muss, doch waren diesbezüglich die Anrainer<br />
äußerst skeptisch.<br />
Lärm, Staub und Sprengerschütterungen mindern<br />
seit Jahren ihre Lebensqualität. Wie den<br />
zahlreichen Unmutsäußerungen zu entnehmen<br />
war, hält sich der Betreiber zu wenig bis gar<br />
nicht an behördlichen Vorschreibungen. Offensichtlich<br />
muss erst mit der Einstellung des<br />
Betriebes gedroht werden, um den entsprechenden<br />
Nachbarschutz beim Rohstoffabbau<br />
erreichen zu können.<br />
Nach neuesten Informationen (2008) wurde<br />
der MinroG-Bescheid mehrfach beeinsprucht.<br />
(bp)<br />
Anpassung an die zeitgemäßen<br />
Anforderungen des Naturschutzes<br />
Trotz Bestehens einer Bewilligung ist es gemäß<br />
einer Übergangsbestimmung im NSchG<br />
möglich – im Sinne der zeitgemäßen Anforderungen<br />
des Naturschutzes – demjenigen, der<br />
eine Maßnahme veranlasst, gesetzt oder als<br />
Grundeigentümer geduldet hat, mit Bescheid<br />
nachträgliche Vorschreibungen aufzuerlegen.<br />
Die Anwendung dieser Ermächtigung der Landesregierung<br />
wurde im Winter <strong>2007</strong> auf Betreiben<br />
der LUA beim Marmorsteinbruch Kiefer<br />
am Untersberg gefordert. Der nahezu 100<br />
Jahre alte Bruch weist zwar alte bergrechtliche<br />
Bewilligungen auf, Rekultivierungspläne oder<br />
Maßnahmen im Sinne des Naturschutzgesetzes<br />
fehlen aber. Dies erscheint umso vordringlicher,<br />
als sich der Steinbruch in einem Landschaftsschutzgebiet<br />
befindet, weshalb die geforderte<br />
Anpassung an den zeitgemäßen Naturschutz<br />
unabdingbar ist<br />
Oberalmer Schichten<br />
Foto: Planungsbüro Friedl<br />
34
Natur- & Artenschutz - Rohstoffe<br />
Angesichts des hohen Naturschutzstandards<br />
bei den <strong>Salzburg</strong>er Abbauvorkommen ist es an<br />
der Zeit, dass auch alteingesessene Betriebe<br />
sich den Anforderungen eines zeitgemäßen<br />
Landschafts- und Naturschutzes stellen. Als<br />
Ergebnis der LUA-Forderung findet nun im<br />
Herbst 2008, also 1½ Jahre später, eine erste<br />
Besprechung bei der Behörde statt. (bp)<br />
Neben den in diesem Kapitel behandelten<br />
Fällen bestand für eine Reihe anderer<br />
Vorhaben die Pflicht zur Durchführung<br />
eines Verfahrens nach UVP-G. Es wird<br />
daher auf die Ausführungen im Kapitel<br />
UVP-Verfahren, Unterkapitel Bergbau<br />
verwiesen.<br />
Steinbruch<br />
Quelle: LUA<br />
Windkraftanlage Thalgau<br />
Auf dem Rücken des Lehmberges bei Thalgau<br />
sollten drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhen<br />
von 140 m errichtet werden.<br />
In einem sehr detaillierten Naturschutz-Gutachten<br />
wurde anhand einer umfangreichen<br />
Fotodokumentation die Beeinträchtigung des<br />
Landschaftsbildes durch die Windräder nachgewiesen.<br />
Für die LUA waren aber auch die<br />
möglichen Auswirkungen der Windkraftanlage<br />
auf die Vogelfauna <strong>aus</strong>schlaggebend für die ablehnende<br />
Stellungnahme.<br />
Für Vögel besteht bei der Kollision mit den<br />
Windrädern Todesgefahr, weitere Auswirkungen<br />
sind Störung und Vertreibung <strong>aus</strong> dem Lebensraum<br />
aber auch die Barrierewirkung. Vor allem<br />
für größere, häufig nicht so fluggewandte Vogelarten,<br />
bei schlechten Sichtbedingungen für<br />
nacht- und dämmerungsaktive Arten sowie für<br />
seltene Arten ist das Risiko besonders groß.<br />
Wi n d k r a f t<br />
Berücksichtigt werden muss, dass eine Tötung<br />
durch Kollision bei großen, in der Regel langlebigen<br />
Arten mit niedrigen Fortpflanzungsraten<br />
besonders kritisch ist. Hier kann bereits der<br />
Verlust von Einzelindividuen zu negativen Konsequenzen<br />
für die örtliche Population führen.<br />
Im Bereich des Lehmberges sind u.a. folgende<br />
Vogelarten als problematisch einzustufen, darunter<br />
auch nach der Vogelschutzrichtlinie,<br />
Anhang I, besonders schützenswerte Arten:<br />
Schwarzstorch, Weißstorch, Greifvögel (Wespenbussard,<br />
Habicht, Sperber und Mäusebussard),<br />
Auerhuhn, Waldschnepfe, Eulen (Uhu,<br />
Waldkauz), Hohltaube.<br />
Hervorzuheben ist, dass es sich am Lehmberg<br />
um das nördlichste Auerhuhnvorkommen im<br />
Bundesland <strong>Salzburg</strong> handelt. Die Populationen<br />
dieser Vogelart im Alpenvorland sind wesentlich<br />
stärker gefährdet als im Gebirge. Der<br />
Bestand am Lehmberg hat außerdem wichtige<br />
Verbindungs- bzw. Trittsteinfunktion zu be-<br />
35
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
nachbarten Auerhuhnvorkommen und besitzt<br />
daher überregionale Bedeutung.<br />
Sinnvolle Ökostromtechnik wird<br />
am falschen Ort zur tödlichen Falle<br />
Quelle: LUA<br />
Nach der Windkraftanlage am Ofenauerberg,<br />
Pass Lueg, die quer zu einer der wichtigsten<br />
Vogelzugrouten des Landes geplant war, mussten<br />
auch die Windräder am Lehmberg <strong>aus</strong><br />
ornithologischer Sicht negativ beurteilt werden.<br />
Unter Berücksichtigung der Zugrouten und<br />
des Bartgeier- und Steinadlervorkommens ist<br />
am Aineck im Lungau wohl ebenfalls davon<br />
<strong>aus</strong>zugehen, dass der geplante Standort der<br />
Windkraftanlage in einer Tabuzone situiert ist.<br />
Leider wurde es bisher im Land <strong>Salzburg</strong> für<br />
nicht notwendig gehalten, eine Karte mit Zonierungen<br />
<strong>aus</strong> Sicht des Vogelschutzes zu erarbeiten,<br />
wie dies in anderen Bundesländern bereits<br />
erfolgt ist. Dies wäre eine wichtige Grundlage,<br />
die Betreibern Planungsaufwand, Zeit und Kosten<br />
ersparen könnte. (sw)<br />
Keine Schlafkanzeln im Natura<br />
2000 Gebiet Kalkhochalpen<br />
Im Dezember <strong>2007</strong> erging das Erkenntnis des<br />
VwGH (Zl.<strong>2006</strong>/10/0238-17) zum neuerlichen<br />
Versuch im Naturschutzgebiet und NATURA<br />
2000 Gebiet „Kalkhochalpen“ jagdliche Unterkünfte<br />
in Form von ca. 10 m² großen, aufgeständerten<br />
„Schlafkanzeln“ errichten zu<br />
können. Gegen den naturschutzrechtlichen<br />
Entfernungsauftrag wurde vom Jagdinhaber<br />
Beschwerde an den VwGH erhoben.<br />
Schlafkanzeln<br />
im Hagengebirge<br />
Foto: Günther Nowotny<br />
VwGH-Ve r fa h r e n<br />
Seit nunmehr 18 Jahren versucht der deutsche<br />
Industrielle für seine Hochgebirgsjagd eine entsprechende<br />
Infrastruktur (Jagdhütte, möblierte<br />
Schlafkanzeln) zu etablieren. Einer Hochgebirgsjagd,<br />
welche in einem der schönsten NA-<br />
TURA 2000 Gebiete <strong>Salzburg</strong>s liegt in dem derartige<br />
Jagdeinrichtungen nicht mit dem Schutzzweck<br />
vereinbar sind.<br />
Die LUA hat sich seit ebenso vielen Jahren<br />
erfolgreich gegen diese Jagdhüttenpläne oder<br />
Schlafkanzeln eingesetzt und wird auch weiterhin<br />
für ein „unverbautes“ NATURA 2000<br />
Gebiet Kalkhochalpen eintreten, in dem Naturschutzbelange<br />
den Vorrang haben. (bp)<br />
Steinwildfreilassung:<br />
VwGH bestätigt LUA<br />
Maßnahme ohne Begleitforschung<br />
rechtswidrig<br />
1994 begann in Rauris ein Wiedereinbürgerungsprojekt<br />
für Steinwild, seither wurden immer<br />
wieder Tiere freigelassen. Die LUA stand<br />
diesem Projekt prinzipiell positiv gegenüber.<br />
Seit 1996 wurde jedoch eine Erfolgskontrolle<br />
und wissenschaftliche Begleituntersuchungen<br />
gefordert, wie es bei derartigen Wiedereinbürgerungen<br />
weltweit Standard ist.<br />
36
Natur- & Artenschutz - VwGH-Verfahren<br />
berücksichtigt. Da weder die Auswirkungen<br />
der Freilassungen auf die Natur noch auf die<br />
Steinböcke selbst abgeschätzt werden konnten,<br />
erhob die LUA gegen den Bescheid der<br />
Jagdbehörde vom Juli 2003 Beschwerde beim<br />
Verwaltungsgerichtshof.<br />
Steinböcke<br />
Foto: Joachim Burghardt<br />
So zeigte sich, dass seitens der Antragsteller<br />
keine Angaben möglich waren, warum viele<br />
der freigelassenen Tiere nicht mehr beobachtet<br />
werden konnten oder warum trotz Freilassung<br />
geschlechtsreifer Tiere erst nach vielen Jahren<br />
die ersten Kitze geboren wurden. Auch die Fragen<br />
wie viel Steinwild-Lebensraum im Gebiet<br />
vorhanden ist, ob eine Konkurrenz zum Gamswild<br />
entsteht oder ob die für die Steinböcke<br />
geeigneten Wintereinstände überhaupt <strong>aus</strong>reichen,<br />
blieben unbeantwortet.<br />
Obwohl die Klärung dieser Fragen auch nach<br />
den Bestimmungen des Jagdgesetzes für eine<br />
Entscheidung über weitere Freilassungen<br />
wesentlich gewesen wäre, wurden die Einwendungen<br />
der LUA von der Behörde nicht<br />
Aufgrund der langjährigen und hartnäckigen<br />
Forderungen der LUA kam 2005 doch der<br />
Stein ins Rollen. In Zusammenarbeit mit dem<br />
Nationalpark Hohe Tauern werden nun Steinböcke<br />
mit Halsbandsendern versehen, die eine<br />
Beobachtung des Wanderverhaltens der Tiere<br />
ermöglichen. Außerdem erfolgt endliche eine<br />
Lebensraumbewertung, die zeigen soll, wie<br />
viele Steinböcke überhaupt im Gebiet Platz haben.<br />
Nun gibt die Entscheidung des Höchstgerichtes<br />
vom Dezember <strong>2006</strong> der LUA Recht. Das mittlerweile<br />
umgesetzte Steinwild-Monitoring bestätigt<br />
die Vordenkerrolle der LUA. (sw)<br />
Natur bekam zwar Recht – verlor<br />
aber trotzdem<br />
Ende Dezember 2005 hat der Verwaltungsgerichtshof<br />
einen Naturschutzbescheid der <strong>Salzburg</strong>er<br />
Landesregierung aufgehoben. Mit diesem<br />
Bescheid hat das Land die Aufschüttung<br />
und damit Zerstörung einer wertvollen Moorwiese<br />
im Gasteinertal bewilligt, und zwar unter<br />
Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen.<br />
Diese Entscheidung wurde von der LUA beim<br />
Zerstörung von Moorflächen durch Aufschüttung<br />
Foto: LUA<br />
37
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
VwGH angefochten – mit Erfolg, der Bescheid<br />
wurde aufgehoben. Der VwGH zweifelt in seiner<br />
Entscheidung an, ob eine Bewilligung über<br />
Ausgleich in diesem Fall überhaupt möglich ist,<br />
da es sich um eine ökologisch sehr hochwertige<br />
Fläche handelt. Die Landesregierung hat sich<br />
mit der Frage, ob hier der Schutzzweck des Naturschutzgesetzes<br />
essentiell verletzt wird, nicht<br />
<strong>aus</strong>reichend <strong>aus</strong>einandergesetzt.<br />
Mittlerweile sind 10 Jahre ins Land gezogen.<br />
Vom Verursacher wurden verschiedene Anträge<br />
eingebracht, um nicht das Gesamte wieder<br />
herzustellen. Augenscheine mussten abgeführt<br />
werden.<br />
Im Herbst 2008 muss erneut ein Augenschein<br />
durchgeführt werden, um auf Sachverständigenebene<br />
die Sinnhaftigkeit einer Wiederherstellung<br />
prüfen zu lassen, nachdem die widerrechtlich<br />
aufgeschüttete Fläche mittlerweile<br />
dicht verwachsen ist. Es wird dieser Augenschein<br />
zeigen, wie die Angelegenheit naturschutzfachlich<br />
noch zu retten sein wird.<br />
Ein kleines Beispiel <strong>aus</strong> dem Naturschutzalltag.<br />
Wenn jemand eine geschützte Fläche kaputt<br />
macht, dann gegen behördliche Anordnungen<br />
entsprechende Rechtmittel ergreift, ist die Vernichtung<br />
perfekt, weil eine Wiederherstellung<br />
ökologisch wertvoller Flächen in der Regel nur<br />
innerhalb eines kurzen Zeitraumes möglich ist.<br />
Daher hat die LUA zwar formell gewonnen, die<br />
Natur hat trotzdem verloren. (bp)<br />
Warnkugeln im Vogelschutzgebiet<br />
Hundsfeldmoor<br />
Die LUA hat gegen die naturschutzrechtliche<br />
Bewilligung zur Anbringung von orangefarbenen<br />
Warnkugeln an der 30 KV-Leitung im Natur- und<br />
Europaschutzgebiet Obertauern Beschwerde<br />
beim VwGH eingebracht. Diese Warnkugeln waren<br />
nötig geworden, damit die im Vogelschutzgebiet<br />
agierenden Snowkiter die Stromleitung rechtzeitig<br />
wahrnehmen und nicht mit ihren Schirmen<br />
bzw. Seilen dagegen stoßen. Für die Ausübung<br />
des Snowkitens im Vogelschutzgebiet liegt keine<br />
naturschutzrechtliche Bewilligung vor. Dieser<br />
Sport bewirkt nach Ansicht der LUA eine Störung<br />
und Beeinträchtigung von geschützten Vögeln.<br />
Der VwGH hat die Beschwerde der LUA als unbegründet<br />
abgewiesen, da die Störung durch<br />
das Snowkiten im Vogelschutzgebiet nicht Gegenstand<br />
des Bewilligungsantrages gewesen sei.<br />
(sw)<br />
Störendes Snowkiting im Vogelschutzgebiet ohne Bewilligung –<br />
dafür erforderliche Warnkugeln bewilligungspflichtig aber nicht störend<br />
Foto: LUA<br />
38
UVP-Verfahren<br />
Einleitung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
UVP-Schwellenwerte, Kumulation und Feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />
Abfallwirtschaft...................................................... 41<br />
UVP-Verfahren LEUBE: KEINE MÜLLVERBRENNUNG!! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />
Infrastruktur.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
Eisenbahnkreuzung Vigaun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
UVP-Pflicht für Europäische Eisenbahn-Transitstrecke Tauernbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />
Liste der Verfahren ..............................................................46<br />
LUA fordert UVP-Verfahren für europäische Gasleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />
UVP-Feststellungsverfahren Flughafen <strong>Salzburg</strong> ........................................46<br />
Hubschrauberlandeplatz bewilligt ...................................................49<br />
380 kV-Freileitung durch den Flachgau belastet Seenregion massiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />
Golfplatz Anif: Noch keine Behördenentscheidung zur UVP-Pflicht ..........................50<br />
9-Loch Akademiekurs in Fuschl am See geplant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />
Golfclub Europasportregion Zell am See ..............................................52<br />
UVP-Verfahren für Golfplatz St. Johann-Urreiting läuft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
Schein statt Sein – Auwald als Fassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />
Feriendorf Annaberg-Astauwinkel: keine UVP ..........................................53<br />
Bergbau.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />
Februar <strong>2006</strong>: Diabas Saalfelden bekommt nach Jahren grünes Licht vom Verwaltungsgerichtshof . . 54<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung für neuen Hangschotterabbau in Flachau .....................54<br />
UVP-Dolomitabbau „Scheukofen“ im Pongau erfolgreich abgeschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Ei n l e i t u n g<br />
UVP-Schwellenwerte, Kumulation<br />
und Feststellungsverfahren<br />
Österreich hat im europaweiten Vergleich eine<br />
sehr niedrige Anzahl an UVP-Verfahren. Einerseits<br />
sind die Schwellenwerte sehr hoch und an<br />
die kleinstrukturierte Morphologie des Landes<br />
unzureichend angepasst, andererseits wird die<br />
Kumulation von bestehenden und neuen Umweltbelastungen<br />
sehr eng interpretiert. Weiters<br />
wird in oft elendslangen Feststellungsverfahren<br />
mit enormem Aufwand versucht UVP´s zu vermeiden,<br />
wie auch einige Beispiele <strong>aus</strong> der Praxis<br />
belegen.<br />
Schwellenwerte<br />
Die Schwellenwerte im UVP-G sind generell zu<br />
hoch, auch daher ist Österreich auf europäischer<br />
Ebene mit ca. 20 UVP-Verfahren pro Jahr<br />
Schlusslicht. Diese Feststellung wird durch den<br />
Bericht der Kommission über die Anwendung<br />
und den Nutzeffekt der UVP-Richtlinie in den<br />
Mitgliedstaaten <strong>aus</strong> dem Jahr 2003 bestätigt.<br />
Verwiesen wird auch auf das gegen Österreich<br />
anhängige Verfahren, welches ebenfalls die zu<br />
hohen Schwellenwerte bemängelt.<br />
Seitens der LUA <strong>Salzburg</strong> wird daher gefordert,<br />
die Schwellenwerte auf österreichische Verhältnisse<br />
anzupassen. Darunter wird verstanden,<br />
dass bei einem Großteil der im Anhang 1 vorgesehenen<br />
Maßnahmen diese in Österreich, auf<br />
Grund deren Größe, niemals zur Anwendung<br />
gelangen. Eine Analyse des Anhang 1 hat ergeben,<br />
dass zumindest eine Halbierung der Werte<br />
nötig ist, um eine effektive Anwendung des<br />
UVP-G zu gewährleisten.<br />
Besonders der Bereich der Land- und Forstwirtschaft<br />
scheint meiner Meinung nach überhöht<br />
zu sein. Beispielsweise sucht die Entwässerung<br />
von Flächen (Ziffer 35) mit mehr als 300 ha in<br />
gesamt Österreich nach Beispielen.<br />
Im Oberpinzgau gibt es gerade Diskussionen<br />
über sogenannte almverbessernde Maßnahmen,<br />
die auf 40 bis 50 Hektar Fläche geplant<br />
und zum Teil bereits durchgeführt sind. Obwohl<br />
diese Vorhaben in einem Landschaftsschutzge-<br />
Flächige Bauarbeiten am Larmachkopf <strong>2006</strong><br />
Quelle: LUA<br />
40
UVP-Verfahren - Abfallwirtschaft<br />
biet liegen, sind wir nach dem Tatbestand Entwässerung<br />
von Flächen weit unter den UVP-<br />
Grenzen. Die Wirkung auf die geschützte Landschaft<br />
ist durch die Lage am Hang des Berges<br />
unvergleichbar höher, als im Flachland. Diese<br />
Tatsache findet derzeit keine Berücksichtigung<br />
im UVP-G.<br />
Die kleinstrukturierte Morphologie alpiner<br />
Landschaftsräume kann nicht mit großräumigen<br />
Becken oder Flachlandschaften verglichen<br />
werden. Daher ist eine undifferenzierte<br />
Flächenfestlegung keine adäquate Umsetzung<br />
der Intentionen der UVP-Richtlinie, geht es<br />
doch nicht um reine Größen oder Dimensionen,<br />
sondern um Wirkungen und Belastungen auf<br />
die Umwelt.<br />
Kumulation<br />
In den „Guidelines for the assessment of indirect<br />
and cumulative impacts as well as impact<br />
interactions“ (EC DG XI Environment, Nuclear<br />
Safety & Civil Protection, NE80328/D1/3 May<br />
1999) findet man keine Hinweise oder Legitimationen<br />
auf die in Österreich (höchstgerichtlich)<br />
getroffenen Einschränkungen von kumulativen<br />
Umweltwirkungen bzw. -belastungen. Die Deffinition<br />
lautet folgendermaßen: „Cumulative<br />
impacts are Impacts that result from incremental<br />
changes c<strong>aus</strong>ed by other past, present or<br />
reasonably forseeable actions together with the<br />
project.“ Die Wirkung auf die Umwelt ist natürlich<br />
die gleiche, wenn der Verkehr, der auf die<br />
kumulative Wirkung überprüft werden soll, von<br />
einem Dienstleister, einem Gewerbebetrieb,<br />
einer Wohnsiedlung oder einer touristischen<br />
Aktivität entstammt. Das gilt natürlich ebenso<br />
für Lärm, Staub, Luftverschmutzung, Lebensraumverlust,<br />
Wasserverschmutzung oder ähnliches.<br />
Die Einschränkung im österreichischen<br />
UVP-G auf „gleichartige Vorhaben“ (z.B. Schottergruben<br />
mit Schottergruben) ist damit keine<br />
korrekte Umsetzung der EU-Richtlinie, da es<br />
auf die Umweltwirkung und nicht auf den Vorhabenstypus<br />
ankommt.<br />
Feststellungsverfahren<br />
Obwohl es in den Feststellungsverfahren nicht<br />
um die Frage der Umweltverträglichkeit eines<br />
Projektes sondern um die anzuwendenden<br />
Rechtsvorschriften geht, wird in oft jahrelangen<br />
Verfahren um Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />
gekämpft. Der ehrgeizige gesetzliche Rahmen<br />
für die Dauer eines Feststellungsverfahrens beträgt<br />
sechs bzw. acht Wochen. Besonders bei<br />
Infrastrukturprojekten sind aber enorm langwierige<br />
und aufwendige Feststellungsverfahren<br />
festzustellen, die diese Frist um ein Vielfaches<br />
übersteigen.<br />
Zum Beginn ein Kuriosum <strong>aus</strong> der Praxis.<br />
Dieses reale Beispiel lässt sich weder unter<br />
falsche Grenzwerte, verkehrte Kumulation noch<br />
fehlgelaufenes Feststellungsverfahren einordnen<br />
und steht daher ganz oben:<br />
Für den vierspurigen Ausbau der Tauernautobahn<br />
Scheitelstrecke ist keine UVP durchzuführen,<br />
für die kleinräumige Verlegung der<br />
Tauernautobahn mit Errichtung eines Umweltschutztunnels<br />
– etwa 10 Kilometer vom obigen<br />
Vorhaben entfernt – ist eine UVP erforderlich.<br />
Ich erspare mir jeden weiteren Kommentar<br />
dazu. (ww)<br />
UVP-Verfahren LEUBE:<br />
KEINE MÜLLVERBRENNUNG!!<br />
Am 6. und 7. April <strong>2006</strong> wurde die mündliche<br />
Verhandlung im Umweltverträglichkeitsverfahren<br />
betreffend Erhöhung der Ersatzbrennstoffe<br />
bei der Zementerzeugung der Firma LEUBE<br />
durchgeführt.<br />
Seit Mitte der 90iger Jahre werden vom Zementwerk<br />
wohldefinierte Ersatzbrennstoffe, wie<br />
Ab fa l lw i rt s c h a f t<br />
beispielsweise Altreifen und Kunststoffe und<br />
Tiermehl eingesetzt.<br />
Dem Ersatz von Kohle und Heizöl schwer – als<br />
bewilligte Brennstoffe – ging eine sehr intensive<br />
und langwierige Bürgerdiskussion voran. Von<br />
Hallein bis Fürstenbrunn, von Anif bis zur Rehhofsiedlung<br />
reicht der Bogen der Anrainer- und<br />
Bürgervertreter, welche sich im „Bürgerbeirat<br />
LEUBE“ konstituierten und ein Umweltpaket<br />
41
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
schnürten, welches als Grundlage des nachfolgenden<br />
Behördenverfahrens herangezogen<br />
wurde.<br />
Mittlerweile sind zehn Jahre vergangen und die<br />
offene Firmenpolitik des Werkes und die bis<br />
jetzt vorliegenden Daten betreffend Emissionen<br />
und Immissionen als Nachweis der bis jetzt eingesetzten<br />
Ersatzbrennstoffe zeigt, dass LEUBE<br />
sich nicht nur an die behördlichen Rahmenbedingungen<br />
gehalten hat, sondern auch den<br />
Anforderungen des „Bürgerbeirates“ gerecht<br />
wurde.<br />
Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahr<br />
<strong>2006</strong> sah eine Erweiterung der Ersatzbrennstoffe<br />
vor, weil sich innerhalb der letzten Jahre<br />
der Markt erheblich geändert hat und ein<br />
derartiges Werk auf dem europäischen Markt<br />
bestehen muss. Unter anderem ist auch der<br />
Einsatz von Klärschlamm (23.000 t) geplant.<br />
Oberste Forderung des Bürgerbeirates und der<br />
LUA war: KEINE Verschlechterung der Ist- Situation.<br />
Das eingereichte Projekt trägt dem<br />
Rechnung und so ist zu erwarten, dass auch<br />
durch weiteren Ersatz der Brennstoffe sich die<br />
Umweltsituation nicht verschlechtert. Gerade<br />
die zusätzlichen technischen Investitionen werden<br />
einen großen Beitrag zur Luftverbesserung<br />
leisten (NOx-Reduktion).<br />
Wer sich mit dem UVP-Projekt <strong>aus</strong>einandergesetzt<br />
hat, sich dem Bürgerbeirat gestellt hat<br />
und die Entwicklung des Werkes verfolgt hat,<br />
kann über die in einer kleinformatigen Zeitung<br />
kolportierte „Müllverbrennung bei LEUBE“ nur<br />
den Kopf schütteln.<br />
Im Mai <strong>2006</strong> erging der UVP- Bewilligungsbescheid,<br />
welcher allerdings von Anrainern beeinsprucht<br />
wurde. Der Umweltsenat bestätigte<br />
im Jänner <strong>2007</strong> den Bescheid der <strong>Salzburg</strong>er<br />
Landesregierung. Interessantes Detail am Rande:<br />
die Einsprüche wurden von Anrainern erhoben,<br />
welche weder die Bürgerbeiratsversammlungen<br />
noch die Informationsveranstaltungen<br />
des Werkes mit Fachleuten der Landesregierung<br />
besuchten. Das zeigt, dass trotz intensiver<br />
Information und eigenem Bürgerbeirat, als<br />
Stimme und Vertretung aller betroffenen Gemeinden,<br />
ein Rechtsmittelrisiko bleibt.<br />
Durch ein umfangreiches Messprogramm der<br />
Landesregierung (Messcontainer) aber auch<br />
des Werkes konnte kein Einfluss der Firma LEU-<br />
BE auf die vorhandene Luftsituation festgestellt<br />
werden . Diesbezüglich wurde die Schadstoffkonzentration<br />
während des Winterstillstandes<br />
bei LEUBE den Werten während des Betriebes<br />
gegenübergestellt.<br />
Auch die jährlichen <strong>Berichte</strong> über die kontinuierlichen<br />
Messungen, Analysen und Brennstoffmengen<br />
geben einen guten Überblick über<br />
die Entwicklung des Werkes und die damit<br />
einhergehende Schadstoffsituation. Erfolgreich<br />
strenger reglementierend die „Vorsorgewerte“<br />
des Bürgerbeirates , verbindlich in einem Vertragswerk<br />
geregelt.<br />
Während des Produktionsjahres <strong>2007</strong> wurden<br />
in beiden Drehöfen 61.083 t Brennstoffe<br />
(davon 17.226 t Ersatzbrennstoffe) für die Erzeugung<br />
von Zementklinker verfeuert. Die Klärschlammverbrennung<br />
lief in einem Versuchsbetrieb,<br />
welcher mit 55 t beschränkt war. An<br />
Klärschlammverbrennung wird zur Zeit nicht<br />
gedacht.<br />
Durch die zwischenzeitlich in Betrieb genommene<br />
SNCR-Anlage konnten die N0x-Emissionen<br />
um 31% verringert werden. Die mittlere<br />
Stickoxidemission der letzten elf Jahre betrug<br />
rund 670 mg/m³. Damit konnte sogar der mit<br />
dem Bürgerbeirat vereinbarte Zielwert von<br />
700 mg/m³ deutlich unterschritten werden.<br />
Seit Bestehen des Bürgerbeirates wird die offene<br />
Betriebspolitik beibehalten, der kommunikative<br />
Prozess nach wie vor gepflegt und die<br />
Kontrolltätigkeit ernst genommen.<br />
Die Erfolgsgeschichte von LEUBE ist nicht nur<br />
eine betriebliche Erfolgsgeschichte, sondern<br />
auch eine Erfolgsgeschichte der Umwelt, welche<br />
nicht zu letzt auf die Ausdauer und Hartnäckigkeit<br />
der Bürgerbeiratsmitglieder zurückzuführen<br />
ist. (bp)<br />
42
UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />
Zementwerk Leube<br />
Foto: Leube<br />
Eisenbahnkreuzung Vigaun<br />
In dieser C<strong>aus</strong>a wurde ein UVP-Verfahren eingeleitet.<br />
Weitere Informationen dazu finden Sie<br />
im Kapitel VIII. Verkehr.<br />
UVP-Pflicht für Europäische Eisenbahn-Transitstrecke<br />
Tauernbahn<br />
VwGH bestätigt zwei LUA-Beschwerden<br />
Die <strong>Berichte</strong>rstattung der LUA zur Tauernbahn<br />
hat bereits das erste Jahrzehnt überschritten.<br />
Im letzten Tätigkeitsbericht 2004-2005 berichtete<br />
die LUA über eine beim VwGH eingereichte<br />
Beschwerde gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid<br />
der Eisenbahnbehörde im BM-<br />
VIT. Auf die bislang detailliert dargestellte Vorgeschichte<br />
in den Vorgängerberichten sei daher an<br />
dieser Stellen verwiesen. Aus Gründen der Verständlichkeit<br />
wird die Vorgeschichte folgend nur<br />
kurz zusammengefasst.<br />
Die „Tauernachse“, ursprünglich eingleisige<br />
Bahnstrecke „<strong>Salzburg</strong> – Schwarzach/St.Veit – Villach<br />
– Staatsgrenze bei Rosenbach“, wurde 1989<br />
zur Hochleistungsstrecke erklärt. Sie ist Teil der<br />
Europäischen Hauptachse des Schienen-Transit-<br />
In f r a s t r u k t u r<br />
verkehrs. Die ca. 12 km langen Bahnstrecken im<br />
Gasteinertal sind Teil dieser „Tauernachse“ und<br />
führen durch die Kurorte Bad Hofgastein und Bad<br />
Gastein.<br />
Zur Abstimmung des künftig zweigleisigen Alpentransitkorridors<br />
mit den Bedürfnissen der hochsensiblen<br />
Alpen- und Tourismusregion wurde von<br />
1998 bis 2001 über Initiative der LUA ein Mediationsverfahren<br />
durchgeführt, vertraglich Bahntrassen<br />
festgelegt sowie Kriterien und eine Gesamtbetrachtung<br />
aller Auswirkungen vereinbart.<br />
Die anfängliche Euphorie wich bald der budgetbedingten<br />
Nichtumsetzung der Maßnahmen.<br />
Verkehrsminister kamen und gingen, der Bau anderer<br />
Projekte wurde vorgereiht und für die Umsetzung<br />
des Mediationsergebnisses standen die<br />
Ampelsignale auf „rot“.<br />
Erst im Dezember 2003 reichten die ÖBB den Abschnitt<br />
„Angerschluchtbrücke – Bahnhof Angertal“<br />
zur eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />
der künftig zweigleisigen Strecke ein. Die eigentlich<br />
im Mediationsvertrag vereinbarte Entlastung<br />
für Bad Hofgastein, den sog. „Schlossalmtunnel“,<br />
enthielt die Einreichplanung nicht, obwohl der<br />
43
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Belastungsprobe der Angertalbrücke<br />
mit vier Lokomotiven am 30.08.1905<br />
Bevölkerung zuvor das Gesamtprojekt inklusive<br />
Tunnel vorgestellt worden war. Die Bevölkerung<br />
fühlte sich hintergangen und begehrte auf, die<br />
ÖBB vertrösteten.<br />
Dem Antrag ist sinngemäß zu entnehmen, dass<br />
die Stückelung deshalb vorgenommen wurde,<br />
da ansonsten ein UVP-Verfahren schlagend geworden<br />
wäre. Die Gasteiner erzürnt weiters, dass<br />
dieser Teilabschnitt über Jahrzehnte auch ohne<br />
anschließende Tunnellösung betrieben und die<br />
Kapazitäts<strong>aus</strong>lastung mittels organisatorischer<br />
Maßnahmen erheblich gesteigert werden kann<br />
und auch mit anderen, im Mediationsverfahren<br />
<strong>aus</strong>drücklich abgelehnten, jedoch billigeren Varianten<br />
kompatibel ist.<br />
Im ÖBB Rahmenplan 2005-2010 wurde schließlich<br />
der „2gleisige Ausbau der Tauernbahn im<br />
Gasteinertal <strong>aus</strong> betrieblichen bzw. kapazitiven<br />
Überlegungen nach 2020 zurückgestellt“.<br />
Eben diese offene Umgehung der Hauptintentionen<br />
des Mediationsverfahrens als auch des<br />
UVP-G, nämlich nach einer gesamthaften Betrachtung<br />
der Auswirkungen im Gasteinertal,<br />
konnte so nicht hingenommen werden. Die LUA<br />
stellte daher im April 2004 beim BMVIT einen<br />
UVP-Feststellungsantrag und stützte sich dabei<br />
direkt auf die EU-UVP-Richtlinie. Diese Rechtsansicht<br />
wurde während des laufenden Feststellungsverfahrens<br />
durch ein EuGH-Urteil zu einer<br />
spanischen Bahnstrecke bestätigt.<br />
Foto: Franz Fuchs,<br />
mit freundlicher Genehmigung des Verlags Franz Hochwarter<br />
<strong>aus</strong> dem Fotoband „100 Jahre Tauernbahn 1905 – 2005<br />
Nach Überschreitung der gesetzlichen Ent scheidungs<br />
frist von 8 Wochen um ca. 9 Monate stellte<br />
das Verkehrsministerium Mitte März 2005 mit Bescheid<br />
fest, dass keine UVP durchzuführen sei.<br />
Einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den<br />
umfassenden Argumenten und Unterlagen des<br />
Antrages und dem Urteil des EuGH wurde jedoch<br />
<strong>aus</strong>gewichen. Vielmehr brachten die ÖBB als<br />
Neuerung im Verfahren vor, dass die 100 Jahre<br />
alte Angerschluchtbrücke nun sanierungsbedürftig<br />
sei. Dieser Umstand ist allerdings bereits seit<br />
Mitte der Neunziger-Jahre bekannt, außer einer<br />
Geschwindigkeitsbegrenzung waren bislang keine<br />
Maßnahmen erforderlich. Die LUA erhob gegen<br />
diesen Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof.<br />
Im nunmehrigen Berichtszeitraum erlangten die<br />
ÖBB alle für den Bau nötigen Bewilligungen <strong>aus</strong><br />
den Materienverfahren und begannen mit dem<br />
Bau.<br />
Mit Erkenntnis vom 12.09.<strong>2006</strong> stellte der VwGH<br />
fest, dass der zweigleisige Ausbau im Abschnitt<br />
Angertal der UVP-Pflicht unterliegt. Er hob damit<br />
den rechtswidrig ergangenen Feststellungsbescheid<br />
des BMVIT auf, welches nun erneut im<br />
Sinne des VwGH-Erkenntnisses zu entscheiden<br />
gehabt hätte. Die eindeutige, vom UVP-G vorgegebene<br />
rechtliche Konsequenz dar<strong>aus</strong> wäre überdies<br />
die unverzügliche Nichtigerklärung aller in der<br />
Zwischenzeit ergangenen Bewilligungsbescheide<br />
gewesen – eine UVP hat nämlich zwingend vor<br />
Genehmigung eines Projektes zu erfolgen.<br />
44
UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />
Sowohl Bund als auch Land sind dieser Verpflichtung<br />
im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen<br />
aber nicht nachgekommen: Die ÖBB haben das<br />
vom VwGH als UVP-pflichtig beurteilte Projekt<br />
nämlich allein durch Verlegung einer Weiche um<br />
160 Meter(!) umgeplant, die UVP-Frage selbst<br />
anders beurteilt, dem Höchstgericht eine „fehlerhafte<br />
Interpretation“ unterstellt und von einer<br />
„bedauerlich eindeutigen Judikatur des EuGH“<br />
gesprochen. Für die Einzelverfahren lag daher<br />
eine neue Beurteilungsgrundlage vor, die es zu<br />
prüfen galt.<br />
Das BMVIT hat die von den ÖBB angestellte<br />
Beurteilung, das Projekt sei aufgrund der Verschiebung<br />
einer Weiche um 160 m nicht mehr<br />
UVP-pflichtig, vollinhaltlich übernommen und per<br />
Bescheid vom Februar <strong>2007</strong> erneut festgestellt,<br />
dass keine UVP-Pflicht vorliege. Die Bescheide<br />
<strong>aus</strong> den einzelnen Genehmigungsverfahren wurden<br />
erst anschließend, schon während der laufenden<br />
Bauphase, an die Änderung angepasst.<br />
So wurden offensichtlich durch das Zusammenwirken<br />
aller Behörden die Grundintentionen des<br />
UVP-Rechtes umgangen und die ÖBB konnten<br />
einstweilen ungestört weiterbauen.<br />
Die LUA hat gegen den negativen UVP-Bescheid<br />
des BMVIT vom 16.02.<strong>2007</strong> erneut Beschwerde<br />
an den VwGH erhoben.<br />
Unfassbar ist letztendlich der Aufwand, der für<br />
eine Umgehung einer UVP in Kauf genommen<br />
wird, von der bereits seit langem klar ist, dass sie<br />
unumgänglich sein wird und die - mit der selben<br />
Energie betrieben - bereits längst abgeschlossen<br />
sein könnte. Noch viel unfassbarer ist es aber,<br />
dass diese Vorgangsweise im vollen Wissen entgegen<br />
getroffener Vereinbarungen mit der Bevölkerung<br />
gewählt wird, auf phantasielose Tricks<br />
wie die Versetzung einer Weiche zurückgegriffen<br />
wird, Entscheidungen von europäischen und nationalen<br />
Gerichten kritisiert werden und all das<br />
von sämtlichen Behörden des Bundes und des<br />
Landes gedeckt wird. Politikverdrossenheit hat<br />
solche Wurzeln...<br />
Nachtrag: Mit Erkenntnis vom 03.09.2008 hat der<br />
Verwaltungsgerichtshof durch den Vorsitzenden<br />
Präsidenten des Gerichtshofes selbst, Univ.Prof.<br />
Dr.Dr.hc. Clemens Jabloner, die Beschwerde der<br />
LUA bestätigt und erneut den Bescheid des BM-<br />
VIT wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.<br />
Begründend wurde im Wesentlichen <strong>aus</strong>geführt,<br />
dass durch die Verschiebung der Weiche<br />
keine entscheidungswesentliche Änderung eingetreten<br />
ist. Das BMVIT ist nun erneut vom Höchstgericht<br />
angehalten einen Bescheid zu erlassen,<br />
der die UVP-Pflicht feststellt. Aufgrund des Baufortschritts<br />
wird wohl abermals in Österreich eine<br />
„ex-post UVP“ fällig, die seitens der EU-Kommission<br />
als Unding bezeichnet wird und wegen der<br />
Österreich bereits im Fall des Wiener Flughafens<br />
schwer kritisiert wurde. Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />
hat die EU-Kommission von diesem Sachverhalt<br />
in Kenntnis gesetzt. (mp)<br />
Tauernbahn-Angerschluchtbrücke alt und neu<br />
Foto: Wikipedia, Störfix<br />
45
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Liste der Verfahren<br />
Gemeinde Bereich Maßnahme<br />
Flachau<br />
Krimml<br />
Maria Alm<br />
St.<br />
Johann<br />
Wald<br />
Flachauwinkel<br />
Rosskopf<br />
Plattenkogel-<br />
Pistenbau<br />
Oberflächenkorrekturen<br />
Skiverbindung<br />
Hintermoos-<br />
Hinterthal<br />
Skigebiet<br />
St. Johann<br />
Buchau<br />
Königsleiten<br />
Sechsersesselbahn;<br />
Schiabfahrt<br />
Schiverbindung,<br />
Kabinenbahn<br />
Einseilumlaufbahn,<br />
Pisten<br />
Erdbewegungen,<br />
Pistenplanierungen<br />
In dieser Übersicht finden Sie alle im Berichtszeitraum<br />
anhängigen, schigebietsrelevanten<br />
Verfahren nach dem UVP-G. Hinsichtlich weiterer<br />
Schiprojekte wird auf das Kapitel Naturund<br />
Artenschutz, Unterkapitel Schierschließung<br />
verwiesen..<br />
LUA fordert UVP-Verfahren<br />
für europäische Gasleitung<br />
Zwischen der Staatsgrenze zu Bayern und Strasswalchen<br />
soll eine neue Erdgasleitung gebaut werden.<br />
Die 53 km lange Trasse ist an die 20 m breit<br />
und berührt sowohl in Oberösterreich als auch in<br />
<strong>Salzburg</strong> unterschiedlich geschützte Gebiete. Neben<br />
zwei Natura 2000 Gebieten werden in <strong>Salzburg</strong><br />
zahlreiche geschützte Biotope zerschnitten.<br />
Da es sich bei den vorhandenen Biotopen meist<br />
um mosaikartige Reste einstiger <strong>aus</strong>gedehnter<br />
Feuchtlandschaften mit kleinen Gewässern handelt,<br />
würde eine Zerschneidung mittels Schubraupe<br />
die Vernichtung dieser Relikte bedeuten.<br />
In der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft des<br />
nördlichen Flachgaues sind diese jedoch unwiederbringliche<br />
landschaftliche und ökologische<br />
Kostbarkeiten. Die mit der Realisierung der Leitung<br />
verbundenen Eingriffe sind für die LUA ein<br />
klarer Widerspruch zum jeweiligen Schutzzweck.<br />
Neben der aufgezeigten Problematik „schutz-<br />
würdige Gebiete“ gemäß UVP-G gibt es darüber<br />
hin<strong>aus</strong> auch noch andere Tatbestände, welche<br />
für sich allein eine UVP-Pflicht <strong>aus</strong>lösen würden.<br />
Beispielsweise sei an den UVP-Schwellenwert für<br />
Rodungen erinnert, welcher mit den für das Vorhaben<br />
prognostizierten 33,4 ha weit überschritten<br />
wird.<br />
Die LUA forderte daher in ihrer Stellungnahme<br />
die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />
um das geplante Vorhaben mit der<br />
notwendigen Komplexität optimieren und damit<br />
umweltverträglich gestalten zu können.<br />
Diese Stellungnahme hat bereits erste Auswirkungen<br />
gezeigt, wie eine rasch einberufene Besprechung<br />
zwischen Behörde, RAG und der LUA<br />
zeigt. Ergebnis dieser Besprechung war die Zusage<br />
der RAG zu einer Optimierung, wobei bereits<br />
zu diesem Zeitpunkt auf die Querung der sensiblen<br />
Biotope und NATURA 2000 Gebiete verzichtet<br />
wurde. Auch die Rodungsflächen sollen<br />
entsprechend verkleinert werden. Eine endgültige<br />
Aussage kann daher erst bei Vorliegen des<br />
neuen Projektes erfolgen.<br />
Aktuelles bei <strong>Berichte</strong>rstellung:<br />
Das Problem wurde völlig entschärft, die Trasse<br />
neu geplant ohne Biotope zu tangieren, womit<br />
sich die Frage einer UVP-Pflicht nicht mehr<br />
stellte. (bp)<br />
UVP-Feststellungsverfahren<br />
Flughafen <strong>Salzburg</strong><br />
„Gläserner Flughafen“ und „50.000 haben Parteistellung“<br />
waren zwei Pressemeldungen des<br />
Jahres 2005 zum Erweiterungsverfahren des<br />
<strong>Salzburg</strong>er Flughafens. Dieses Verfahren mit<br />
der mündlichen Verhandlung im Februar <strong>2006</strong><br />
war jedoch von vornherein nicht darauf <strong>aus</strong>gerichtet,<br />
die Probleme der betroffenen Bevölkerung<br />
mit den zunehmenden Störungen durch<br />
steigende Flugbewegungen zu behandeln. Die<br />
Prognose 2000 bis 2015 lautete: +50%. Im<br />
Vergleich dazu hat im Zeitraum zwischen 1987<br />
und 2000 der Flugverkehr bereits um rund<br />
30%, zwischen 1987 und 2004 sogar um über<br />
100% zugenommen. Diese Entwicklung unterliegt<br />
keiner Bewilligungspflicht. Der Flugverkehr<br />
kann sich so ohne weitere Umweltkontrolle un-<br />
46
UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />
gehindert, „über den Köpfen der betroffenen<br />
Anrainer hinweg“, entwickeln.<br />
Den wenigen Anrainern, denen Parteistellung<br />
im Ediktalverfahren zuerkannt wurde, hat der<br />
Verwaltungsgerichtshof inzwischen die subjektive<br />
Betroffenheit abgesprochen. Die damalige,<br />
anrainerfeindliche Verfahrensführung seitens<br />
des Verkehrsministeriums im Ediktalverfahren<br />
von <strong>2006</strong> mündete in einem regelrechten Anraineraufstand,<br />
der Gründung des Anrainerschutzverbandes<br />
<strong>Salzburg</strong> Airport – ASA und<br />
dem Widerstand der Freilassinger Bevölkerung,<br />
die bis zu 90% aller Starts und Landungen zu<br />
ertragen haben. Durch die Akribie der betroffenen<br />
Anrainer fangen heute nach 3(!) Jahren<br />
seit Verfahrensbeginn die Angaben und Daten<br />
von Flughafen und auch Behörden an zu zerbröseln.<br />
Die Anrainer und auch Freilassing verfügen<br />
inzwischen über eigene Flugwegaufzeichnungen<br />
und Lärmmessstellen. Zuletzt wurden<br />
etwa Lärmmessdaten von Flughafen und Magistrat<br />
als falsch identifiziert. Die Glashaube des<br />
Flughafens bekommt erste Sprünge.<br />
Aufgrund der Weigerung des Verkehrsministeriums<br />
im Rahmen des Ediktalverfahrens die<br />
von der LUA ins Treffen geführte UVP-Pflicht<br />
von Amts wegen zu prüfen (O-Ton: „In meinem<br />
Verfahren gibt es keine UVP“), brachte die<br />
<strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong> im März<br />
<strong>2006</strong> beim zuständigen Land <strong>Salzburg</strong> und<br />
gleichzeitigem 75%-Mehrheitseigentümer am<br />
Flughafen, ein Verfahren in Gang, das klären<br />
47
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
soll, ob die Erweiterung des Flughafens einer<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen<br />
ist. Die entscheidende Frage lautet: Bewirkt die<br />
Erweiterung des Flughafens eine Zunahme der<br />
Flugbewegungen<br />
Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die<br />
Erweiterung der Grundfläche um rund 21 ha,<br />
Erweiterung des Terminal 2, Erweiterung der<br />
Hauptabstellfläche, Errichtung eines Gerätezentrums<br />
Süd und einer Winterdienstzentrale,<br />
Erweiterung von Kfz-Abstellplätzen, Errichtung<br />
eines „General Aviation Terminal“ samt Parkflächen<br />
und einer Sicherheitskontrollstelle, Errichtung<br />
von mehreren Hangars für Kleinflugzeuge,<br />
Errichtung zusätzlicher Abstellflächen für die<br />
Allgemeine Luftfahrt, Errichtung eines Rollweges<br />
„A“, Verbreiterung und damit Erweiterung der<br />
Nutzbarkeit des Rollweges „L“, Erweiterung der<br />
inneren Sicherheitsumfahrungsstraße.<br />
Die Entscheidung des Landes war wenig überraschend<br />
negativ. Seit August <strong>2006</strong> läuft dagegen<br />
das Berufungsverfahren beim Umweltsenat<br />
in Wien.<br />
In diesem Verfahren bedient sich die LUA des<br />
Verkehrsspezialisten und flughafenerfahrenen<br />
Univ.-Prof. Dr. Josef Michael Schopf der Technischen<br />
Universität Wien, Institut für Verkehrsplanung<br />
und Verkehrstechnik, als Gegengutachter.<br />
Dieser konnte im Gutachten der Luftfahrtbehörde<br />
des Verkehrsministeriums derart<br />
gravierende Mängel aufzeigen, dass sich der<br />
Umweltsenat in der Folge entschloss ein unabhängiges<br />
Drittgutachten <strong>aus</strong> Deutschland anzufordern.<br />
Darin zeichnet sich, trotz inhaltlicher<br />
Mängel in der vom Flughafen zur Verfügung gestellten<br />
Datenlage, eine Wende in der Einschätzung<br />
der Erweiterungsmaßnahmen ab.<br />
Flughafen im Stadtgebiet von <strong>Salzburg</strong><br />
Quelle: Google Earth<br />
48
UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />
Auch im Hinblick auf die Anwendbarkeit des<br />
UVP-Gesetzes auf Flughäfen kann in <strong>Salzburg</strong><br />
von einem Knalleffekt gesprochen werden: Bereits<br />
zum Flughafen Wien Schwechat bemängelte<br />
die Europäische Kommission in einem<br />
Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich<br />
die nicht korrekte Anwendung des UVP-Rechts<br />
sowie die „nur bedingt geeignete“ Umsetzung<br />
der EU-UVP-Richtlinie in österreichisches Recht<br />
und stellte neben einer Klage vor dem EuGH sogar<br />
die Baueinstellung wegen nicht vorgenommener<br />
UVP in Aussicht.<br />
Aufgrund einer Entscheidung des EuGH zum<br />
belgischen Flughafen Lüttich hat nun auch der<br />
Umweltsenat im <strong>Salzburg</strong>er Fall festgestellt, er<br />
gehe aufgrund einer vorläufigen rechtlichen Beurteilung<br />
der Sachlage davon <strong>aus</strong>, dass das österreichische<br />
UVP-Gesetz nicht <strong>aus</strong>reiche, um<br />
die UVP-Frage abschließend klären zu können.<br />
Es müsse daher die europäische UVP-Richtlinie<br />
direkt angewendet werden.<br />
Ausblick:<br />
Zwar finden immer wieder Gespräche zwischen<br />
Flughafen und Anrainern unter Beteiligung der<br />
LUA statt, die Ergebnisse und deren Umsetzung<br />
sind aber mager, brauchbare Daten bleiben<br />
Mangelware.<br />
Das bereits zweieinhalb Jahre andauernde<br />
UVP-Feststellungsverfahren, das laut Gesetz<br />
nach 6 Wochen Verfahrensdauer abzuschließen<br />
gewesen wäre, stellt daher die einzige rechtlich<br />
effektive Möglichkeit dar, den Interessen der<br />
Umwelt und der Anrainer zur Durchsetzung zu<br />
verhelfen. Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong><br />
wird dafür weiterhin alle ihr zur Verfügung<br />
stehenden Möglichkeiten <strong>aus</strong>schöpfen. (mp)<br />
Hubschrauberlandeplatz bewilligt<br />
Die LUA hatte gegen die Bewilligung eines<br />
Hubschrauberlandeplatzes in Hinterglemm für<br />
Rettungseinsätze wegen der Befürchtung des<br />
Roten Kreuzes, die <strong>aus</strong>reichend vorhandene<br />
Versorgungssicherheit könne durch Schaffung<br />
eines Überangebotes gefährdet werden, Berufung<br />
an den Umweltsenat erhoben.<br />
Der Umweltsenat ging auf die Argumente der<br />
LUA jedoch nicht ein. Die Projektwerberin war<br />
schon bisher aufgrund einer Außenlandegenehmigung<br />
tätig und konnte so bereits zuvor<br />
Aufträge akquirieren. Dies nahm der Umweltsenat<br />
zum Anlass für seine Beurteilung, dass<br />
der Bedarf an Rettungsflügen faktisch bereits<br />
bewiesen sei und wies die Berufung als unbegründet<br />
ab.<br />
Rettungshubschrauber ohne Bedarfsprüfung –<br />
Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Patienten<br />
Foto: Bundesheer<br />
49
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Konkret heißt dies, dass künftig auf dem begehrten<br />
„Flugrettungsmarkt“ nur entsprechende<br />
Auftragszahlen nachzuweisen sind,<br />
eine echte Prüfung von Bedarf und Versorgungssicherheit<br />
zur Vermeidung von schädlichem<br />
Verdrängungswettbewerb aber nicht<br />
erforderlich ist. Nach Ansicht der LUA ist hier<br />
dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf<br />
gegeben. (mp)<br />
380 kV-Freileitung durch den Flachgau<br />
belastet Seenregion massiv<br />
Eines der größten Verfahren der letzten Jahre<br />
ist das UVP-Verfahren zur geplanten 380-kV-<br />
Leitung durch den Flachgau. Bereits in der<br />
erstinstanzlichen Verhandlung vor der <strong>Salzburg</strong>er<br />
Landesregierung wurde von der LUA die<br />
Ansicht vertreten, dass die eingereichte Variante<br />
nicht umweltverträglich sei – einerseits aufgrund<br />
möglicher Gesundheitsgefährdungen für<br />
Anrainer andererseits wegen der starken Verunstaltung<br />
der Landschaft. Die Freileitung wurde<br />
dennoch im April <strong>2007</strong> von der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung<br />
als „umweltverträglich“ befunden<br />
und bewilligt. Von LUA und den Gemeinden<br />
wurde dagegen berufen und erst dann kam<br />
auf Landesebene Bewegung in die Diskussion.<br />
Auf Initiative von Landesrat Eisl wurde von der<br />
<strong>Salzburg</strong>er Landesregierung eine umfangreiche<br />
Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, ob ein<br />
Erdkabel nicht doch eine mögliche Alternative<br />
zur Freileitung sei. Diese Studie (sog. KEMA-<br />
Studie), die im Jänner 2008 veröffentlicht wor-<br />
den ist, kommt ganz klar zum Schluss, dass<br />
zumindest eine Teilverkabelung als Stand der<br />
Technik zu bewerten ist. Damit sind die bisher<br />
gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumente<br />
des Verbundes gegen ein Erdkabel in sich<br />
zusammengebrochen, seine Glaubwürdigkeit<br />
wurde stark erschüttert. Und auch der Sturm<br />
„Emma“ im Frühjahr 2008 hat eine weitere Argumentationskette<br />
des Verbundes zum Wanken<br />
gebracht – dass eine Freileitung sicherer<br />
vor Schäden ist.<br />
So positiv und hilfreich diese Studie im Berufungsverfahren<br />
vor dem Umweltsenat war, so<br />
unverständlich ist es für die LUA, dass die <strong>Salzburg</strong>er<br />
Landesregierung diese Prüfung nach<br />
Alternativen nicht schon in erster Instanz vorgenommen<br />
hat. Es wäre in ihren Händen gelegen,<br />
der Freileitung eine Bewilligung zu versagen<br />
und somit den Verbund unter Zugzwang<br />
zu bringen. Diese Chance wurde nicht genutzt.<br />
Stattdessen bestätigte der Umweltsenat in Wien<br />
die erste Instanz und die Freileitung kann gebaut<br />
werden. (mr)<br />
Golfplatz Anif: Noch keine Behördenentscheidung<br />
zur UVP-Pflicht<br />
Entgegen anders lautenden Pressemeldungen<br />
hat die zuständige UVP-Behörde des Landes<br />
noch nicht entschieden, ob der geplante Golfplatz<br />
in Anif einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
zu unterziehen ist oder nicht.<br />
Bekanntlich wird seit 1992 versucht in der geschützten<br />
Landschaft um den „Walknerhof“ in<br />
Die Argumente des Verbundes für eine Freileitung<br />
sind nicht nur durch Sturm „Emma“ ins Wanken geraten<br />
Quelle: Privat<br />
50
UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />
Anif einen Golfplatz zu etablieren. Über eine<br />
Rodungsbewilligung <strong>aus</strong> den 90iger Jahren<br />
sind die (wechselnden) Betreiber nie hin<strong>aus</strong>gekommen.<br />
Entgegen der Ansicht der jetzigen Betreibergesellschaft<br />
spricht sich die LUA für die Durchführung<br />
einer UVP <strong>aus</strong>, weil ihrer Rechtsansicht<br />
nach die Rodung nicht mehr aufrecht ist, und<br />
daher die Anwendung der Übergangsbestimmungen<br />
des UVP-G nicht gerechtfertigt wäre.<br />
In den fast zwei Jahrzehnte langen Auseinandersetzungen<br />
um den Anifer Golfplatz haben<br />
sich die Rahmenbedingungen zur Umwandlung<br />
des geschützten Grüns in eine ca. 75 ha große<br />
Sportfläche mittlerweile drastisch verschärft.<br />
Genannt werden muss der -zig Hektar betragende<br />
Verlust von Salzach(au)wald auf der<br />
gegenüberliegenden Seite der Salzach für das<br />
Gewerbegebiet Urstein. Ein neuerlicher Kahlschlag<br />
von geplanten 12 ha für den auf der<br />
anderen Salzachseite geplanten Golfplatz kann<br />
mit der <strong>aus</strong>gewiesenen Wohlfahrtswirkung des<br />
Waldes nach Ansicht der LUA nur schwer vereint<br />
werden.<br />
Als weitere Hürde auf dem Weg zu einer allfälligen<br />
Bewilligung ist der neue, verschärfte<br />
Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />
zu nennen. Hier ist von einer „kleinräumig<br />
strukturierten Wiesen- und Waldlandschaft“<br />
die Rede. Die Anlage einer 75 ha großen Sportfläche<br />
stellt für die LUA einen Widerspruch zum<br />
<strong>aus</strong>gewiesenen Schutzzweck dar.<br />
Im Übrigen ist für die LUA das nunmehr vorliegende<br />
Projekt nicht ident mit dem der seinerzeitigen<br />
Rodungsbewilligung, wodurch sich<br />
eine UVP-Pflicht allein <strong>aus</strong> dem geltenden<br />
UVP-Gesetz ergäbe.<br />
P.S: Mit Bescheid vom 13. Oktober <strong>2006</strong> sah<br />
der Umweltsenat den Tatbestand „Golfplatz“<br />
gemäß UVP-G erfüllt und bestätigte die Notwendigkeit<br />
einer UVP. Gegen diese Entscheidung<br />
wurde von den Betreibern Beschwerde an den<br />
VwGH erhoben, welche bis zum Zeitpunkt der<br />
<strong>Berichte</strong>rstellung nicht erledigt war. (bp)<br />
9-Loch Akademiekurs in<br />
Fuschl am See geplant<br />
Ebner´s Waldhof verfügt über eine kleine<br />
3-Lochübungsanlage mit dazu passendem<br />
Clubgebäude. Der <strong>2006</strong> gestellte UVP-Feststellungsantrag<br />
sieht in unmittelbarer Nachbarschaft<br />
zur bestehenden Übungsanlage einen<br />
9-Lochkurs vor.<br />
Der betroffene Landschaftsraum oberhalb von<br />
Fuschl wird seeseitig von einer bestehenden<br />
Wohnsiedlung begrenzt, ansonsten von den<br />
leicht ansteigenden Hängen des Schober, was<br />
eine geschlossene Muldenlage bewirkt, in welcher<br />
das Vorhaben realisiert werden soll.<br />
Das gesamte Areal liegt im LSG Fuschlsee und<br />
daher stellte sich sofort die Frage, ob das ge-<br />
Geplantes Golfareal<br />
Foto: LUA<br />
51
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
plante Vorhaben überhaupt mit den Schutzbestimmungen<br />
vereinbar war. Umfangreiche<br />
naturwissenschaftliche Vorerhebungen und<br />
eine ökologisch orientierte, dem sensiblen<br />
Landschaftsraum Rechnung tragende Planung<br />
ließ eine Realisierung möglich erscheinen.<br />
Verzicht auf Spielbahnen im Nahbarbereich<br />
der Siedlungen, keine Inanspruchnahme ökologisch<br />
hochwertiger Biotope oder Heckenzüge,<br />
Vermeidung von Bodennivellierungen und<br />
Verbesserung der landschaftlichen Ausstattung<br />
i.S. des Naturschutzes waren die Instrumentarien<br />
dieser Planung. Letztendlich war für die<br />
LUA aber die Tatsache, dass es sich um die<br />
Vergrößerung eines Bestandes handelt, ein Akzeptanzgrund.<br />
Nichts desto Trotz wird während der Bauphase<br />
die ständige Präsenz einer ökologischen<br />
Bauaufsicht unabdingbar sein, um der Hochwertigkeit<br />
des betroffenen Raumes gerecht zu<br />
werden. (bp)<br />
Golfclub Europasportregion<br />
Zell am See<br />
36 Spielbahnen sind nicht genug – UVP wegen<br />
Vergrößerung<br />
Der seit nahezu Jahrzehnten bestehende Golfplatz<br />
in Zell am See ist zu klein geworden.<br />
36 Loch reichen offenbar nicht, dass 21.000<br />
Greenfeespieler und 1000 Clubmitglieder friktionsfrei<br />
ihren Sport <strong>aus</strong>üben können. Die geplante<br />
Erweiterung Richtung Piesendorf soll 9<br />
Loch betragen und wird an den bestehenden<br />
Platz direkt anschließen. Entsprechende Vorarbeiten<br />
i.S. des geltenden UVP-G und dessen<br />
Schutzgüter sind im Gange. Ein UVE- Konzept<br />
wurde eingereicht.<br />
Die LUA sieht die geplante Vergrößerung in<br />
einer strukturarmen bäuerlichen Kulturlandschaft<br />
auch als Chance den bestehenden,<br />
nach überkommenen alten Planungsmustern<br />
streng linear angeordneten Platz aufzulockern<br />
und dadurch harmonischer in die Landschaft<br />
einfügen zu können. (bp)<br />
36 Lochanlage Golfplatz Zell am See Quelle: Google Earth<br />
52
UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />
UVP-Verfahren für Golfplatz<br />
St. Johann-Urreiting läuft<br />
Das landwirtschaftliche Grün entlang der<br />
Salzach soll in Urreiting dem Golfgreen weichen.<br />
Das eingereichte UVE- Konzept sieht eine<br />
9-Lochanlage rechts der Salzach, auf intensiv<br />
genutzten landwirtschaftlichen Wiesen vor. Die<br />
durchgeführten Erhebungen zu den einzelnen<br />
Schutzgüter des UVP-G 2000 lassen jetzt schon<br />
den Schluss zu, dass bei entsprechender Planung<br />
und Minderungsmaßnahmen eine Realisierung<br />
des Vorhabens möglich erscheint. (bp)<br />
Schein statt Sein – Auwald<br />
als Fassade<br />
Nach einem UVP-Verfahren wurde 2002 die<br />
Bewilligung für den Gewerbe- und Technologiepark<br />
Urstein erteilt. Das öffentliche Interesse<br />
an Gewerbeflächen ermöglichte die Rodung<br />
von ca. 20 ha Auwald, bis dahin essentieller<br />
Bestandteil der „Grünen Lunge“ <strong>Salzburg</strong>s.<br />
Neben umfangreichen ökologischen Maßnahmen<br />
(der Auwald war Rückzugsraum zahlreicher<br />
geschützter Tiere und Pflanzen) wurde<br />
auch ein großzügiges Bepflanzungskonzept für<br />
die Gewerbeflächen entwickelt, welches die<br />
ehemalige Wohlfahrtswirkung der geschlos-<br />
senen Waldfläche substituieren sollte. Grundlage<br />
dafür waren neueste meteorologische Daten,<br />
welche sich mit der Ausbreitungssituation<br />
der Luftschadstoffe im Raum Hallein – <strong>Salzburg</strong><br />
<strong>aus</strong>einander setzten.<br />
Demnach sollten nicht nur die Dächer begrünt<br />
werden, sondern auch breite Heckenstreifen<br />
zwischen den Bauwerken angelegt werden, um<br />
den Verlust der Filterfunktion des Auwaldes wenigstens<br />
teilweise wieder wett zu machen.<br />
Der Ruf nach Gewerbegebietsflächen war 2002<br />
groß. Trotz eigenem Autobahnanschluss liegen<br />
<strong>2006</strong> große Flächen noch Brach, lediglich am<br />
Rand des Gewerbegebietes hat sich ein Betrieb<br />
angesiedelt, welcher – als Reminiszenz an die<br />
Vergangenheit () – eine „Auwaldfassade“ aufweist.<br />
Möge unser zukünftiges Auwaldverständnis<br />
sich nicht nur in Fassaden manifestieren. (bp)<br />
Feriendorf Annaberg-Astauwinkel:<br />
keine UVP<br />
Im Verfahren um die Errichtung eines Feriendorfes<br />
in der Gemeinde Annaberg hatten die<br />
Betreiber in ihrem UVP-Feststellungsantrag<br />
eine UVP-Pflicht <strong>aus</strong>geschlossen. Gegen den<br />
stattgebenden Bescheid der Behörde hat<br />
die LUA in der Folge berufen, da eine Reihe<br />
Auwaldfassade in Urstein<br />
Foto: LUA<br />
53
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
von Flächen bei der Beurteilung des Schwellenwertes<br />
von 5 ha keine Berücksichtigung<br />
fanden, welcher um nur 24 m² bzw. 0,048%<br />
unterschritten wurde. Die Betreibergesellschaft<br />
kündigte in der Folge bei einem Lokalaugenschein<br />
im Herbst <strong>2007</strong> an das Projekt soweit<br />
abzuändern, dass der UVP-Schwellenwert mit<br />
Sicherheit nicht überschritten werde. Der LUA<br />
wurde zugesagt zusätzlich intensiv an Bepflanzungsmaßnahmen<br />
in der Anlage zu arbeiten.<br />
Aufgrund der Projektsänderung hat der Umweltsenat<br />
den angefochtenen Bescheid ersatzlos<br />
behoben. (mp)<br />
Be r g b a u<br />
Februar <strong>2006</strong>: Diabas Saalfelden<br />
bekommt nach Jahren grünes Licht<br />
vom Verwaltungsgerichtshof<br />
LUA-Einschätzung bestätigt<br />
Der lange Weg zum Diabasabbau „Tagbau 21<br />
– Schönangerl“ ist weit über <strong>Salzburg</strong>s Grenzen<br />
hinweg bekannt. Ein UVP-Verfahren, das<br />
für Aufruhr in der Rohstoffbranche sorgte.<br />
Der mit dem UVP-Verfahren verbundene Einsatz<br />
von Geld und Zeit wirkt abschreckend<br />
auf die gesamte Branche. Umfangreich waren<br />
die notwendigen UVP-Unterlagen, welche<br />
auch immer wieder ergänzt werden mussten,<br />
um letztendlich auch noch die Hürde „Auerwild“<br />
nehmen zu können. Langfristig, wie es<br />
der Rohstoffbranche immanent ist, war das<br />
Vorhaben geplant, aber auch die notwendigen<br />
Naturschutzmaßnahmen, wie Auerhuhnmanagement<br />
oder Verlegung des „Schönangerls“<br />
eines ökologischen Kleinodes inmitten des zukünftigen<br />
Abbaugebietes.<br />
Trotz Offenheit des Unternehmens, umfassender<br />
Öffentlichkeitsinformation über die<br />
jeweiligen Verfahrensschritte, mussten alle Instanzen<br />
durchschritten werden, weil von der<br />
BI „Biberg“ die eingeräumten Parteienrechte<br />
wahrgenommen wurden.<br />
Letztendlich konnte auch die Hürde „Verwaltungsgerichtshof“<br />
genommen werden und der<br />
moderne Abbau mit Tunnel auf der Höhe des<br />
Biberges wurde rechtlich bestätigt. <strong>2007</strong> erfolgte<br />
der Tunnelschlag und der Realisierung<br />
eines der umfangreichsten UVP-Verfahren<br />
der Rohstoffgewinnung steht nichts mehr im<br />
Wege.<br />
Nichts desto Trotz beobachtet die LUA die Umsetzung<br />
der Naturschutzmaßnahmen, welche<br />
von führenden Fachleuten erfolgt. Waren doch<br />
das Auerhuhnmanagement und die Verlegung<br />
des Weihers für die LUA die Grundvor<strong>aus</strong>setzungen<br />
um dem Vorhaben eine Umweltverträglichkeit<br />
i.S. des UVP-G attestieren zu können.<br />
(bp)<br />
Umweltverträglichkeitsprüfung für<br />
neuen Hangschotterabbau<br />
in Flachau<br />
Umweltsenat bestätigt LUA<br />
Im Februar 2005 wurde bei der zuständigen<br />
UVP-Behörde des Landes ein Antrag um Prüfung<br />
der UVP-Pflicht für ein neues Schotterabbauvorhaben<br />
an der Ostseite des „Benzegges“<br />
in Flachau gestellt. Als Motiv wurde im Antrag<br />
u.a. die Gefährdung der benachbarten A10 -<br />
Tauernautobahn angeführt, welche durch Lawinen<br />
des Benzegges in ihrer ständigen Benutzbarkeit<br />
gefährdet sei.<br />
Durch einen kontinuierlichen Abbau des weit<br />
hinaufreichenden Hangschuttes würde die<br />
Hanglinie zurück versetzt und damit abgehenden<br />
Lawinen mehr Freiraum gegeben. Eine<br />
Gefährdung der A10 würde damit beseitigt.<br />
Seitens der LUA wurde bereits in der ersten<br />
Stellungnahme auf den – ihrer Meinung nach –<br />
vorhandenen räumlichen Zusammenhang zum<br />
bestehenden Hangschutt beim Tauernportal<br />
und einem dem Benzegg gegenüberliegenden<br />
Abbau verwiesen. Auch auf die Nähe der „Mar<br />
bachquellen“ eines <strong>aus</strong>gewiesenen Wasserschutzgebietes<br />
wurde hingewiesen.<br />
Nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine<br />
Entscheidung der zuständigen Behörde erging,<br />
54
UVP-Verfahren - Bergbau<br />
wurde durch den Antragsteller ein Devolutionsantrag<br />
nach § 73 AVG eingebracht, wodurch<br />
der Umweltsenat in Wien zuständig wurde.<br />
Nach durchgeführtem Augenschein im August<br />
2005 und eingeholten Fachgutachten erging im<br />
Februar <strong>2006</strong> der Bescheid, dass ein UVP-Verfahren<br />
durchzuführen sei. Interessanterweise<br />
nicht wegen des UVP-relevanten „räumlichen<br />
Zusammenhanges“, welcher auch von der SV<br />
für Naturschutz fachlich fundiert und schlüssig<br />
sehr drastisch <strong>aus</strong>geführt wurde, sondern wegen<br />
der biotopkartierten Grauerlenbestände.<br />
Über den „räumlichen Zusammenhang“ wurde<br />
vom Umweltsenat ohne entsprechende Gutachten<br />
– ziemlich selbstherrlich – in Eigenregie<br />
abgesprochen.<br />
Nichtsdestotrotz wurde die UVP-Pflicht bejaht.<br />
Mittlerweile hat die Autobahnmeisterei der Tauernautobahn<br />
ein Gerät entwickelt mit dessen<br />
Hilfe drohende Lawinen am Benzegg frühzeitig<br />
heruntergeschossen werden können, so dass<br />
es keine akute Gefährdung der A10 mehr gibt.<br />
Damit ist auch dem Hangschuttabbau die Argumentationsgrundlage<br />
entzogen. (bp)<br />
UVP-Dolomitabbau „Scheukofen“<br />
im Pongau erfolgreich<br />
abgeschlossen<br />
Im Jänner <strong>2006</strong> wurde zum geplanten Dolomitabbau<br />
„Scheukofen“ in der Sulzau (benannt<br />
nach der nahe gelegenen Naturhöhle „Scheukofen“),<br />
die UVE eingereicht.<br />
Das enge Salzachtal der Sulzau wird neben den<br />
Verkehrsträgern Tauernautobahn, Eisenbahn<br />
und Salzach vor allem durch die großflächigen<br />
Hangschuttabbaue geprägt. Es war und ist das<br />
Bemühen der LUA diese weithin sichtbaren<br />
Landschaftswunden wieder durch geeignete<br />
Begrünungsmaßnahmen besser in die Um-<br />
Schönangerl – Kleinod im Abbaugebiet<br />
Foto: LUA<br />
55
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
gebung zu integrieren. Das Problem dabei ist,<br />
dass es sich um sehr steile, helle Kalkflanken<br />
des Hagen und Tennengebirges handelt, welche<br />
naturgemäß nur mit einem lichten Erika-<br />
Föhrenwald bewachsen sind. Überdies gehen<br />
immer wieder Staublawinen ab, sodass im Zuge<br />
der verschiedenen Abbaue primär den Forderungen<br />
der WLV nach Lawinensturzräumen,<br />
welche nicht bestockt sein dürfen, Rechnung<br />
getragen werden muss. Zu groß ist die Gefahr<br />
für Straße und Eisenbahn oder auch bestehende<br />
Betriebseinrichtungen.<br />
Nachdem der bestehende Abbau seinem Ende<br />
zuging, die LUA sich gegen eine weitere Nutzung<br />
der noch intakten, bewaldeten Hangbereiche<br />
<strong>aus</strong>sprach, wurde eine völlig neue Gewinnungsstätte<br />
ins Auge gefasst. Diese musste<br />
jedoch in der Nähe der bestehenden Aufbereitungsanlagen<br />
des Betriebes sein, um die Einrichtungen<br />
auch in Zukunft nützen zu können.<br />
Auf Grund geologischer Detailuntersuchungen<br />
sollte der zukünftige Abbau um den Bereich<br />
„Scheukofen“, einer dem Hagengebirge vorgelagerten<br />
Dolomitscholle, nur 300 m vom bestehenden<br />
Betrieb entfernt, statt finden.<br />
Aus Landschaftsschutzgründen geradezu ideal,<br />
liegt er doch hinter einer bewaldeten Felskuppe<br />
und wird nur <strong>aus</strong> der Luft einsehbar sein. Auch<br />
das vorgefundene Locker- und Festgestein eignet<br />
sich gut für den bestehenden Betrieb.<br />
Als großes Problem erwies sich der Abtransport<br />
der gewonnenen Wasserb<strong>aus</strong>teine. Verschiedene<br />
Transportvarianten, wie beispielsweise<br />
Schacht-, Stollen- oder Langstreckenförderanlage,<br />
wurden untersucht.<br />
Da der Erhalt des bewaldeten Hanges oberhalb<br />
der Betriebsanlage für die LUA unabdingbar<br />
war, wurden genannte Abtransportvarianten<br />
untersucht. Auch der weitere Abtransport von<br />
Sulzau war für die LUA von großer Bedeutung.<br />
Denn trotz weitreichender Sparmaßnahmen<br />
der ÖBB wurde der Bahnhof Sulzau erhalten<br />
und sollte in das gegenständliche Abbauvorhaben<br />
Eingang finden.<br />
Wie vom Betreiber durch verschiedene Fachleute<br />
nachgewiesen wurde, kann der innerbetriebliche<br />
Abbautransport wegen der Größe der<br />
Steine nur mittels LKW erfolgen, weil es zur Zeit<br />
keine anderen technischen Möglichkeiten gibt.<br />
Auch der geplante weitere Abbautransport<br />
der Wasserb<strong>aus</strong>teine gestaltete sich über<strong>aus</strong><br />
schwierig, weil diese Steine zu den einzelnen<br />
B<strong>aus</strong>tellen gebracht werden müssen. Aus diesem<br />
Grund wäre das Zwischenschalten der<br />
Bahn ein finanziell und logistisch unzumutbarer<br />
Aufwand für einen Einzelunternehmer gewesen.<br />
Die für das Schutzgut Tiere und deren Lebensräume<br />
i.S. des UVP-G gemachten Erhebungen<br />
dokumentierten das Vorkommen des Weißrückenspechtes<br />
und des Zwergschnäppers - Anhang<br />
1 Arten der Vogelschutzrichtlinie - in jenem<br />
sehr naturnahen bewaldeten Hangbereich<br />
des „Aschauer Waldes“ welcher durch die<br />
innerbetriebliche Bergb<strong>aus</strong>traße zerschnitten<br />
werden muss. Genau jener Hang, welcher nicht<br />
nur ökologisch sondern auch landschaftlich einen<br />
wichtigen Grünbereich zwischen den Abbauflächen<br />
darstellt. Langwierige Diskussionen<br />
über mögliche Alternativen wurden geführt, wobei<br />
die Querung des Hanges als einzige Möglichkeit<br />
überblieb, um den innerbetrieblichen<br />
Weg zwischen Abbau und Betriebstätte kurz<br />
zu halten. Letztendlich war es die gesetzlich<br />
vorgesehene Ausgleichsregelung, welche eine<br />
naturschutzrechtliche Bewilligung ermöglichte.<br />
Neben umfangreichen Minderungs- und<br />
Verbesserungsmaßnahmen für die betroffene<br />
Vogelwelt, wird das „Mandlinger“ Moor im Ennspongau<br />
aufwendig renaturiert. (bp)<br />
56
Sonstige Großverfahren<br />
Kraftwerk Kaprun Limberg II.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />
Kraftwerk Sohlstufe Lehen. ............................................ 58
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Kraftwerk Kaprun Limberg II<br />
LUA Erfolg für die Natur und die Kapruner Bürger:<br />
Großb<strong>aus</strong>telle wie in UVP-Verfahren optimiert<br />
Der bereits 1993 bewilligte Ausbau des Kraftwerkes<br />
Kaprun Limberg auf die rund doppelte<br />
Leistung war von der AHP (ehemals TKW; Verbund)<br />
nie gebaut worden. 2004 war der Spitzenstrom<br />
europaweit so teuer geworden, dass<br />
sich Limberg II zu rechnen begann und die<br />
AHP das Projekt neuerlich bei den Behörden<br />
einreichte. Eine LUA-interne Prüfung ergab,<br />
dass keine UVP-Pflicht für das Kraftwerk gegeben<br />
war, da die wasserrechtliche Bewilligung<br />
nach wie vor aufrecht war.<br />
Trotzdem wurden mit der AHP für das notwendige<br />
Naturschutzverfahren UVP-fähige Projektunterlagen<br />
vereinbart. Darin finden sich<br />
nicht nur genaue Berechnungen der Belastung<br />
durch die Großb<strong>aus</strong>telle für die Anrainer und<br />
die Tier und Pflanzenwelt, sondern auch Maßnahmen,<br />
um die Lärm- und Staubwerte auf<br />
ein unbedenkliches Maß zu begrenzen. Auch<br />
die Bauzeiten wurden mit den Betroffenen vor<br />
Ort festgelegt. Alte B<strong>aus</strong>ünden von der ersten<br />
Kraftwerksb<strong>aus</strong>telle noch vor 1955 können saniert<br />
und Ersatzbiotope für das einstmals als<br />
„Froscheldorado“ bekannte Kaprunertal geschaffen<br />
werden. Die Großb<strong>aus</strong>telle im Kaprunertal<br />
wurde in den Jahren <strong>2007</strong> und 2008 zu<br />
einem Vorzeigeprojekt für hochalpine Rekultivierungen.<br />
Der optimierte Ausbau bestehender Wasserkraftwerke<br />
in Kombination mit oben beschriebenen<br />
Begleitmaßnahmen zählt für die LUA zu<br />
den nachhaltigen Energienutzungen und wird<br />
<strong>aus</strong>drücklich unterstützt. Ein weiterer Ausbau<br />
(Limberg III) wird derzeit geprüft. (ww)<br />
Kraftwerk Sohlstufe Lehen<br />
Die Sohlstufe an der Salzach in <strong>Salzburg</strong> Lehen<br />
wurde beim großen Hochwasser 2002 stark in<br />
Mitleidenschaft gezogen. Ein Umbau in eine<br />
Sohlrampe ist laut Wasserbauverwaltung wegen<br />
der beengten Platzverhältnisse im dicht besiedelten<br />
Stadtgebiet kaum möglich. Der derzeit<br />
bestehende Absturz ist eine ökologische Barriere<br />
und als Energievernichtungsbauwerk reine<br />
Energie¬verschwendung. Eine Projektsidee zu<br />
einem Kraftwerk an Stelle der Sohlstufe wurde<br />
im Kolpingh<strong>aus</strong> öffentlich vorgestellt. Mehrere<br />
Bürger deponierten bei der LUA große Skepsis<br />
wegen der Kraftwerksb<strong>aus</strong>telle, ökologischer<br />
Probleme und auch einer möglichen negativen<br />
Beeinflussung des Stadtbildes. Die LUA wird<br />
ein allfälliges Projekt auf diese Befürchtungen<br />
hin genau prüfen. Inzwischen wurde ein Anrainerbeirat<br />
gegründet und ein Architektenwettbewerb<br />
durchgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />
ist nicht erforderlich, da das Kraftwerk<br />
die vorgegebenen Schwellenwerte nicht<br />
erreicht. Vor<strong>aus</strong>sichtlich 2008 wird das Kraftwerk<br />
nach den Materiengesetzen ver handelt.<br />
(ww)<br />
58
Raumordnung<br />
Raumordnung – Recht und Praxis. ...................................... 60<br />
Beispiele <strong>aus</strong> der RO-Praxis .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />
Neubauten unter Hochspannungsleitungen sind von der Raumordnung zu verhindern.68<br />
Historische Erfolge für Grünlandschützer. ................................. 68
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Raumordnung – Recht und Praxis<br />
Wie der Statistik am Beginn des Tätigkeitsberichts<br />
zu entnehmen ist, rangiert die Raumordnung<br />
in der Anzahl der von der LUA in den<br />
Jahren <strong>2006</strong> und <strong>2007</strong> bearbeiteten Verfahren<br />
(98 und 116) gleich hinter den Naturschutzverfahren<br />
(144 und 147) auf Platz 2. Die Abteilung<br />
7 Raumplanung ersucht in von ihr <strong>aus</strong>gewählten<br />
Verfahren die LUA regelmäßig um Abgabe<br />
einer Stellungnahme zu Flächenwidmungsplänen,<br />
Räumlichen Entwicklungskonzepten und<br />
überörtlichen Planungen.<br />
Keine Praxisrelevanz weist hingegen die Einbindung<br />
der LUA in Einzelbewilligungsverfahren<br />
auf, obwohl § 8 LUA-G hier sogar Ansätze für<br />
eine Parteistellung in diesen Raumordnungsverfahren<br />
bieten würde. Seitens der zuständigen<br />
Bezirkshauptmannschaften bzw in der<br />
Stadt <strong>Salzburg</strong> der Landesregierung ergingen<br />
im Berichtszeitraum keine Verständigungen.<br />
Ebenso keine Einbindung erfolgt in der Beurteilung<br />
von Handelsgroßbetrieben im Standortverordnungsverfahren,<br />
obwohl auch hier regelmäßig<br />
Umweltprüfungsverfahren vorgenommen<br />
werden. In diesen Fällen ist die Öffentlichkeitsarbeit<br />
auf das Verfahren der Verordnungserlassung<br />
beschränkt, was den Vorgaben der SUP-<br />
RL auf frühzeitige und effektive Einbindung der<br />
Öffentlichkeit diametral widerspricht.<br />
Aufgrund der im jeweiligen Verfahren sehr<br />
umfangreichen Unterlagen, Pläne und Gutachten<br />
ist die Bearbeitung mit einem hohen<br />
Zeitaufwand verbunden. Im Unterschied zu<br />
den Naturschutzverfahren, in denen der LUA<br />
Parteistellung zukommt, können hier aber nur<br />
unverbindliche Stellungnahmen und Empfehlungen<br />
abgegeben werden. Über die Berücksichtigung<br />
der Stellungnahmen im konkreten<br />
Verfahren und das Ergebnis der aufsichtsbehördlichen<br />
Prüfung gibt es in aller Regel und<br />
unbefriedigenderweise keine Rückmeldungen.<br />
Die LUA wird in der Praxis mit den Ergebnissen<br />
nur dann konfrontiert, wenn es zu einem<br />
nachfolgenden Naturschutzverfahren kommt.<br />
Daran hat auch die nach wie vor zu kritisierende<br />
Umsetzung der EU-Richtlinie über die<br />
Strategische Umweltprüfung nichts geändert<br />
– die Öffentlichkeitsarbeit und das Monitoring<br />
sind nach wie vor die Stiefkinder der <strong>Salzburg</strong>er<br />
Regelung, woran sich auch nach der aktuellen<br />
Novelle des ROG nichts ändern wird.<br />
Aus den Erfahrungen der Stellungnahmepraxis<br />
der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die<br />
Raumordnung, so wie sie in <strong>Salzburg</strong> praktiziert<br />
wird, keine Ansatzpunkte für eine effektive<br />
Berücksichtigung von Umwelt- und<br />
Naturschutzinteressen beinhaltet. Negative<br />
Stellungnahmen oder fachliche Empfehlungen<br />
fallen großteils der Planungshoheit der Gemeinden<br />
oder politischer Einflussnahme zum Opfer<br />
und werden <strong>aus</strong> denselben Gründen von der<br />
Aufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde es begründet,<br />
nicht mehr aufgegriffen. Es hat sich<br />
erwiesen, dass beispielsweise auch massivste<br />
landschaftliche Auswirkungen von Planungen<br />
kein durchsetzbares Planungshindernis darstellen.<br />
Fachlich negative Kriterien werden bei<br />
Bedarf etwa politisch aufgewogen.<br />
Die LUA zog daher den Schluss, dass <strong>aus</strong> Gründen<br />
der LUA-internen Effizienzsteigerung jene<br />
Bereiche der Raumordnung zukünftig nicht<br />
mehr bearbeitet werden, in denen der zeitintensive<br />
Ressourceneinsatz mit dem aufgrund<br />
objektiver und fachlicher Kriterien erreichbaren<br />
Output im auffälligen Missverhältnis steht.<br />
Die LUA wird daher zwar weiterhin den Vollzug<br />
der SUP-RL verfolgen, aber nur mehr jene Fälle<br />
bearbeiten, die für sie entweder von besonderer<br />
Wichtigkeit sind oder eine Parteistellung der<br />
LUA insofern nach sich ziehen, als sie etwa<br />
• Grundlage für ein UVP-pflichtiges Projekt<br />
sein können (Anhang 1 UVP-G), oder<br />
• ein (Wild-)Europaschutzgebiet,<br />
• unter besonderem Schutz stehende Tierarten,<br />
• sonstige Schutzgüter nach <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz<br />
direkt oder mittelbar betreffen.<br />
60
Raumordnung<br />
Der Planertag <strong>2007</strong> in <strong>Salzburg</strong> hat durch Vorstellung<br />
einzelner Pilotprojekte und vor allem<br />
im Hinblick auf die ökologische Gestaltung von<br />
Gewerbegebieten in anderen (Bundes-)Ländern<br />
gute Ansätze gezeigt. Er hat aber auch<br />
durch den zentralen Satz im Eröffnungsstatement<br />
aufgezeigt, wohin sich die Raumordnung<br />
kontinuierlich, nicht mehr nur im Verborgenen,<br />
sondern zunehmend offen und salonfähig weiterentwickelt:<br />
„Raumordnung ist politisch!“<br />
Eben dies ist auch und immer mehr in den<br />
einzelnen Verfahren zu spüren. Solange sich<br />
Raumordnungsverfahren in Zeiten immer knapper<br />
werdenden Grund und Bodens in erster<br />
Beispiele <strong>aus</strong> der RO-Praxis<br />
„Einkaufspark Urstein“<br />
<strong>2006</strong>, also vier Jahre nachdem 21 ha Salzach-<br />
Auwald im öffentlichen Interesse dem Gewerbepark<br />
Urstein geopfert wurden, weil bereits<br />
eine Vielzahl von Betrieben auf eine Ansiedlung<br />
drängten, bestanden statt erwarteter 2.200 Arbeitsplätze<br />
nur 100 in drei Betrieben. Deshalb<br />
Linie an politischen Wünschen und Vorgaben<br />
orientieren und nicht an objektiven und fachlichen<br />
Kriterien, solange die Gemeinden nur<br />
ihre „mir woin des“ - Kirchturmpolitik betreiben<br />
und nicht über ihre Grenzen hin<strong>aus</strong>schauen,<br />
solange negative fachliche Beurteilungen von<br />
Raumplanungsfachkräften der Aufsichtsbehörde<br />
in „wichtigen Fällen“ politisch aufgewogen<br />
werden, solange die im ROG ja tatsächlich vorhandenen<br />
Regelungen zur verpflichtenden Berücksichtigung<br />
von Umwelt- und Naturschutz<br />
vom „good will“ von Wirtschaft, Politik und Gemeinden<br />
abhängig ist, haben Mensch, Natur<br />
und Umwelt weiterhin das Nachsehen. (mp)<br />
sollten ein Einkaufszentrum mit Hofer und ein<br />
Autobahnhotel für die Belebung der toten Flächen<br />
sorgen. Die Änderung des REK der Gemeinde<br />
Puch zu diesem Zweck wurde eingeleitet.<br />
Die LUA hat den Mitgliedern der Landesregierung<br />
aufgezeigt, dass damit die bezweckte<br />
überregionale Bedeutung des GG, welche eine<br />
Vor<strong>aus</strong>setzung für die Bewilligung war, verloren<br />
geht. Die Rückmeldungen waren durchwegs<br />
positiv. Der Stand des RO-Verfahrens ist, wie<br />
immer mangels Mitteilung über den Ausgang<br />
des Verfahrens, unbekannt.<br />
Die 2008 vorgelegte ROG Novelle nimmt zwar<br />
auf die Problematik widmungsfremder Nut-<br />
Luftbild Urstein vor der Rodung<br />
Quelle: SAGIS<br />
Luftbild Urstein<br />
nach der Rodung<br />
Quelle: Spirk und Partner<br />
61
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
zungen bedacht, stellt aber keine klare Regelung<br />
dieses problematischen Sachverhaltes auf<br />
und belässt das weitgehende Planungsermessen<br />
und damit die Entscheidungsfreiheit weiterhin<br />
bei der Gemeinde.<br />
MACO Lungau<br />
Für die Ansiedlung der Firma MACO im Lungauer<br />
Mauterndorf wurden die Weichen in der<br />
Raumordnung gestellt. Auf einer Fläche von<br />
rund 6 ha sollen ca. 2,8 ha mit Flachdach-<br />
Gebäuden bebaut werden. Aufgrund der Lage<br />
mitten in der freien Landschaft der Tourismusregion<br />
und der dort bisher einzigartigen<br />
Gebäudedimensionen wird das vorhandene<br />
Landschaftsbild in einem erheblichen Ausmaß<br />
beeinträchtigt. Während Eingrünungen rund<br />
um die Anlage von Anfang an vorgesehen waren,<br />
bestand bei den ca. 2,8 ha großen, weißen<br />
und weithin sichtbaren Flachdächern noch<br />
erheblicher Diskussionsbedarf. Naturschutz<br />
und LUA forderten eine dem Stand der Technik<br />
entsprechende extensive Begrünung der<br />
Dächer, welche vor allem energetisch wie auch<br />
bauphysikalisch viele Vorteile mit sich bringt.<br />
Gerade die extensive Dachbegrünung war auch<br />
ein zentrales Thema beim <strong>Salzburg</strong>er Planertag<br />
<strong>2007</strong> und wurde als Vorzeigebeispiel ökologischer<br />
Begleitmaßnahmen in Gewerbegebieten<br />
dargestellt.<br />
Doch die Politik in <strong>Salzburg</strong> ist noch nicht so<br />
weit: Während beträchtliche Wirtschaftsförderungen<br />
zur Standortsicherung flossen, stand<br />
man politisch auf dem Standpunkt die im<br />
Vergleich dazu geringen Mehrkosten für eine<br />
landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle<br />
Dachbegrünung dem Unternehmen nicht noch<br />
zusätzlich aufbürden zu können. Anstatt der<br />
weißen Beschichtung soll daher nun eine mit<br />
grüner Folie bespannte, ökologische Dachwüste<br />
das Landschaftsbild bereichern.<br />
MACO <strong>Salzburg</strong><br />
Aus den Befürchtungen des grünen Betriebsrats,<br />
die Beengtheit des MACO-Geländes im<br />
Salzach-Auwald könne zukünftig zu einem Arbeitsplatzproblem<br />
führen, weshalb er an die<br />
Politik herantrat, hat sich zum Selbstläufer entwickelt.<br />
Dies trotz der zwischenzeitigen großflächigen<br />
Ansiedlung von MACO im Lungau und<br />
der Nachnutzung der Räumlichkeiten der in<br />
Konkurs geratenen Firma Roco.<br />
28.000 m² Dachflächen in rundum einsehbarer Tallage Foto: Planungsbericht der Gemeinde Mautern<br />
62
Raumordnung<br />
Das Thema „Arbeitsplätze“ löst generell Reflexhandlungen<br />
in der Politik <strong>aus</strong>. So wurden ohne<br />
fachliche Hintergründe großflächige Zusagen<br />
für Erweiterungsmöglichkeiten getroffen. Plötzlich<br />
bestand der Zwang, ohne konkreten Anlass,<br />
die Erweiterung der Firma MACO rechtlich<br />
absichern zu müssen. Dies weckte natürlich<br />
Begehrlichkeiten bei der benachbarten Firma<br />
Porsche, die ihre Schauräume entlang der Alpenstraße<br />
Richtung Süden platzieren möchte<br />
– das „corporate design“ der Firma gibt dabei<br />
vor, dass dies bandartig entlang der Straße zu<br />
geschehen hat. Das bestehende Gewerbegebiet<br />
in der Größe von ca. 5,8 ha in einer alten<br />
Rodungsinsel eines ehemaligen Militärstandortes<br />
soll nach dem Willen der Politik großflächig<br />
erweitert werden: das Prüfgebiet nördlich,<br />
südlich und östlich der Betriebe hat eine Größe<br />
von zusätzlich 6,9 ha im Auwald.<br />
Das Problem dabei ist, dass es sich bei dieser<br />
Fläche im südlichen Salzach-Auwald um einen<br />
der hochwertigsten und für das Stadtklima<br />
wichtigsten Naturräume der Stadt <strong>Salzburg</strong><br />
handelt, der nicht nur den Typus des selten<br />
gewordenen Auwalds charakterisiert, sondern<br />
v.a. im Bereich des Anifer Alterbachs auch als<br />
Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Tier-<br />
und Pflanzenarten dient. Von der Aktion Grünland,<br />
die der Politik die neue Grünlanddeklaration<br />
abgerungen hat, liegt eine flächensparende<br />
und diskussionswürdige Alternativplanung vor,<br />
die bislang aber keine Berücksichtigung gefunden.<br />
Da aufgrund der heiklen Naturraumsituation ein<br />
Alleingang bzw eine Lex-MACO nicht machbar<br />
war, haben Stadt und Land das Regionalprogramm<br />
<strong>Salzburg</strong> Stadt und Umlandgemeinden<br />
geändert und eine neue Kategorie der „überörtlich<br />
bedeutsamen Betriebsstandorte“ eingeführt.<br />
Ebenfalls ohne konkreten Anlass wurden<br />
im Regionalprogramm den Firmen Palfinger,<br />
Commend, Druckzentrum <strong>Salzburg</strong>, Pappas,<br />
MACO und Porsche sowie Sony die Überregionalität<br />
und Erweiterungsflächen zugestanden.<br />
Das Regionalprogramm wiederum stellt einen<br />
Zwangspunkt für die betroffenen Gemeinden<br />
dar, die in ihren REK´s diesbezüglich nicht abweichen<br />
dürfen.<br />
Aktuell läuft ein Umwidmungsverfahren, das<br />
eine keilförmige Fläche von 10.000 m² im nördlichen<br />
Anschluss an MACO im hochwertigsten<br />
Bereich des Anifer Alterbachs vorsieht. Die Konfiguration<br />
der Fläche lässt keine sinnvolle Be-<br />
MACO und Porsche eingebettet in Schutzgebiete höchster Wertigkeit“<br />
Quelle: SAGIS<br />
63
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
bauung zu. Es liegt daher die Vermutung nahe,<br />
dass hier nur etwaige Verkehrs- und Parkplatzprobleme<br />
gelöst werden sollen. Für die LUA ist<br />
dieser Bereich absolut tabu – ein Gang zum<br />
EuGH ist nicht <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
Gewerbegebiet Mattsee Guggenberg<br />
Dieses Gewerbegebiet ist ein Musterbeispiel für<br />
das Versagen der (über)regionalen Raumordnung<br />
im Land <strong>Salzburg</strong>. Aufgrund der räumlichen<br />
Beengtheit im Ortszentrum von Mattsee<br />
und der Abwanderungstendenz der hiesigen<br />
Schuhfabrik wurde nach einem neuen Standort<br />
gesucht. Mattsee übernimmt gemäß dem bestehenden<br />
Regionalprogramm <strong>Salzburg</strong>er Seengebiet<br />
aufgrund seiner reichhaltigen Naturraum<strong>aus</strong>stattung<br />
den Tourismusschwerpunkt, während<br />
es im produzierenden Gewerbe für die Regionalentwicklung<br />
keine besonderen regionalen<br />
Aufgaben inne hat. Dafür sieht das Regionalprogramm<br />
auch einen regionalen Ausgleich vor.<br />
Über nachdrücklichen Wunsch der Gemeinde,<br />
nur sie besitzt ja Planungshoheit, wurden trotzdem<br />
Flächen <strong>aus</strong>schließlich im eigenen Gemeindegebiet<br />
gesucht und gefunden: ein verkaufswilliger<br />
und finanziell angeschlagener Landwirt<br />
stellte Flächen in der weithin einsehbaren, freien<br />
und von Erholungssuchenden Radfahrern und<br />
Wanderern genutzten Landschaft an der oberösterreichischen<br />
Grenze zur Verfügung. Selten<br />
war die Ablehnungsfront, zumindest hinter vorgehaltener<br />
Hand, so einig, wie in diesem Fall.<br />
Doch: Raumordnung ist politisch – die Umwidmung<br />
wurde vom Land abgesegnet.<br />
Gewerbegebiet Koppl<br />
In der idyllischen Landschaft unterhalb des<br />
Nocksteins, entlang der dort stark genutzten<br />
Gewerbegebiet Mattsee Guggenberg: Vorher/Nachher<br />
Fotos: LUA<br />
Gewerbegebiet Mattsee Guggenberg: Vorher/Nachher<br />
Fotos: LUA<br />
64
Raumordnung<br />
Tourismusroute der Wolfgangsee Bundesstraße<br />
im Abzweigungsbereich der Eugendorfberg-<br />
Landesstraße fällt seit jüngster Zeit, nein nicht<br />
die wunderbare bäuerliche Kulturlandschaft,<br />
sondern ein riesiger Gewerbebau auf 4 ha ehemaliger<br />
Wiesenfläche ins Auge.<br />
Dies ist das Ergebnis des Arbeitsplatz- und Kommunalsteuerpokers<br />
der Gemeinde Koppl unter<br />
tatkräftiger Mithilfe der betriebsansiedelnden<br />
Raumordnungsabteilung des Landes und der<br />
Politik. Die Drohung der Firma Stemeseder <strong>aus</strong><br />
Hof ins benachbarte Oberösterreich abzuwandern<br />
war <strong>aus</strong>reichend, um diesen freien, bislang<br />
wertlosen, im Eigentum des Gemeindebundpräsidenten<br />
stehenden Landschaftsraum zwischen<br />
Wohnsiedlungen als Gewerbegebiet vorzusehen<br />
und das Raumordnungsverfahren „zu<br />
be schleunigen.“<br />
Die LUA hat die Entwicklung in dieser Form<br />
sowohl auf REK-Ebene als auch im Widmungsverfahren<br />
aufgrund der erheblichen landschaftlichen<br />
Beeinträchtigung abgelehnt und überdies<br />
auf das Vorkommen hier nachgewiesener<br />
geschützter Arten wie Wespenbussard, Wanderfalke<br />
oder Weiß- und Schwarzstorch sowie<br />
Amphibien im angrenzenden naturbelassenen<br />
Bach verwiesen. Da im Raumordnungsverfahren<br />
nicht einmal eine Umweltprüfung durchgeführt<br />
wurde, hat die LUA aufgrund der zu<br />
erwartenden erheblichen Eingriffe eine solche<br />
gefordert. Zwar wurde in Folge ein Amphibienprojekt<br />
erarbeitet und vorgelegt, in der Bauphase<br />
aber leider der hochwertige Bachbereich<br />
durch Aufschüttungen und Gehölzbeseitigung<br />
in Form einer landwirtschaftlichen Maßnahme<br />
beeinträchtigt. Die landschaftlichen Einwände<br />
blieben unberücksichtigt. Die Planung ur-<br />
Laut Ausführungen der Ortsplanerin eine positive Entwicklung auf das Landschaftsbild<br />
Fotos: LUA<br />
Vormals freie Blickbeziehungen – nun ein hell erstrahlender Fremdkörper<br />
Fotos: LUA<br />
65
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Koppl - kein Paradebeispiel für eine verträgliche Betriebsansiedlung<br />
Foto: LUA<br />
teilte zum Landschaftsbild: „Landschaftsbild<br />
und Landschaftsstruktur werden durch eine<br />
Bebauung zwischen den bestehenden Siedlungen<br />
im Bereich der Hauptverkehrsstraße<br />
nicht negativ beeinflusst, im Gegenteil ist davon<br />
<strong>aus</strong>zugehen, daß ein Zusammenschließen der<br />
einzelnen Siedlungskörper zu einem größeren<br />
und geschlossenen den Eindruck der Zersiedelung<br />
mildert und sich somit positiv auf das<br />
Landschaftsbild <strong>aus</strong>wirkt. Auch die Struktur der<br />
Landschaft wird durch eine Bebauung der Flächen<br />
zwischen Siedlungen und Hauptverkehrswegen<br />
sicher nicht wesentlich beeinflusst.“<br />
Diese Beurteilung hat sich leider nicht bestätigt.<br />
Anrainer, die nun anstatt auf den Nockstein<br />
auf eine 15 m hohe Hallenwand schauen,<br />
sowie die Lärm- und Luftbelastung hinnehmen<br />
müssen, haben im LUA-Beratungsgespräch<br />
angekündigt gegen die Umwidmung rechtlich<br />
vorzugehen.<br />
Klosterneubau St. Gilgen – Winkl<br />
Für den seit Jahren diskutierten Klosterneubau<br />
im Landschaftsschutzgebiet von Winkl wurde<br />
<strong>2006</strong> das Raumordnungsverfahren mit Umweltprüfung<br />
begonnen. Laut Landesrat Sepp<br />
Eisl und seinen Fachbeamten soll darin eine<br />
Standort-Alternativenprüfung aber nicht stattfinden,<br />
da sich die Gemeinde im REK nur auf<br />
diesen einen Bereich festgelegt hat: genau<br />
im Schutzgebiet soll sich ein „Kraftpunkt“ befinden.<br />
Dies widerspricht aber der SUP-Richtlinie<br />
der EU. Verfügbare Alternativflächen außerhalb<br />
des LSG sind sehr wohl vorhanden. Aus<br />
Sicht der Politik gehe es aber nur mehr darum<br />
den Nachweis des öffentlichen Interesses für<br />
einen Klosterneubau im Landschaftsschutzgebiet<br />
zu erbringen. Aus Sicht der LUA nicht<br />
zu argumentieren. Das Verfahren ist nach wie<br />
vor offen.<br />
„Zoo“ Gut Aiderbichl<br />
Ausgangspunkt des <strong>2007</strong> zur Stellungnahme<br />
übermittelten Umwidmungsverfahrens ist die<br />
Notwendigkeit die aktuelle Grünlandwidmung,<br />
aufgrund des Vorliegens eines eindeutig nicht<br />
mehr unter den Titel „Landwirtschaft“ zu subsumierenden<br />
Betriebes, in Sonderfläche Tierpark<br />
und Verkehrsfläche (Parkplatz) umzuwidmen.<br />
Im Gegensatz zu dem früher bestandenen<br />
landwirtschaftlichen Betrieb und dem damit im<br />
Zusammenhang gestandenen Ausmaß der Bewirtschaftung,<br />
für den die vorhandenen einspurigen<br />
Wege und Straßen im ansonsten dünn besiedelten<br />
Raum völlig <strong>aus</strong>reichend waren, wird<br />
die Zufahrt nun nicht mehr durch die einstige<br />
landwirtschaftliche Bewirtschaftung, sondern<br />
durch den für das Überleben des Betriebes es-<br />
66
Raumordnung<br />
Blick auf die Planungsfläche beim Hildegardzentrum<br />
sentiellen Besucherstrom von bis zu 250.000<br />
pro Jahr geprägt.<br />
Dass für die Aufnahme dieser Anzahl an Besuchern<br />
eine einspurige Zufahrt nicht <strong>aus</strong>reichen<br />
kann ist augenfällig. Vor allem aber durch die direkte<br />
Betroffenheit von an dieser Zufahrtsstraße<br />
gelegenen Anrainern ist eine Betrachtung der<br />
Umweltsituation (Luft und Lärm) von essentieller<br />
Bedeutung. Es darf nämlich nicht übersehen<br />
werden, dass es sich bei dieser Widmung<br />
um die Sanierung eines rechtlich nicht mehr<br />
haltbaren Zustandes im gewidmeten Grünland<br />
handelt. Dieser heute vorzufindende, in der<br />
Vergangenheit sukzessive <strong>aus</strong>gebaute Bestand<br />
weist erhebliche zusätzliche Belastungen im<br />
Vergleich zur vorherigen überwiegenden landwirtschaftlichen<br />
Nutzung auf. Im Rahmen einer<br />
von der LUA geforderten Prüfung der Auswirkungen<br />
darf daher nicht nur auf die bereits bestehende<br />
Belastung und ihrer weiteren Prognose<br />
abgestellt werden. Jede Neuansiedlung, in<br />
deren Rahmen umfassende Gesamtkonzepte<br />
und <strong>aus</strong>reichende Dimensionen gefordert würden,<br />
wäre damit diskriminiert.<br />
Beispielsweise die betroffenen Anrainer leben<br />
aber heute schon mit diesen zusätzlichen Belastungen,<br />
welche nun mit der Widmung und den<br />
darin angestellten Untersuchungen auf eine<br />
rechtliche Basis und vom Ergebnis her auf eine<br />
vordergründig unbedenkliche Stufe gehoben<br />
werden sollen. Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />
hat daher im Stellungnahmeverfahren diese<br />
Einschätzung <strong>aus</strong> den angeführten Gründen<br />
nicht geteilt und das Verkehrsgutachten kritisiert.<br />
Zwischenzeitig wurde von den betroffenen<br />
Anrainern ein eigenes Gegen-Gutachten vorgelegt.<br />
Die Gemeinde Henndorf hat daraufhin<br />
ein Drittgutachten beauftragt, dessen Ergebnisse<br />
im Herbst 2008 noch nicht vorliegen. Die<br />
LUA hat im Verfahren die Durchführung einer<br />
Umweltprüfung gefordert, welche auch die bekannte<br />
Amphibienwanderstrecke im Zufahrtsbereich<br />
zu berücksichtigen und damit vor allem<br />
die Zufahrtssituation und ihren Auswirkungen<br />
auf Mensch und Tier darzustellen hat und in<br />
deren Rahmen auch Überlegungen über Alternativerschließungen<br />
anzustellen sein werden.<br />
Tauerntherme Kaprun<br />
Foto: LUA<br />
Als einziges Positivbeispiel einer inhaltlich<br />
umfassenden und fachlich hochstehenden<br />
Umweltprüfung kann die Umwidmung für die<br />
Tauerntherme in Kaprun bezeichnet werden.<br />
Während in den meisten anderen Verfahren<br />
mit Umweltprüfung die alten Traditionen der<br />
Ortsplanung fortgeschrieben werden, wonach<br />
zu kritische Planer um ihren Anteil am Marktsegment<br />
fürchten müssen, haben sich die<br />
Kapruner Untersuchungen und Gutachten im<br />
67
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Vergleich dazu in Fachkompetenz sowie Lösungs-<br />
und Umsetzungsaufwand bei weitem<br />
von allen anderen am Markt abgehoben. Was<br />
in anderen Ländern wie Deutschland Standard<br />
ist, mutet hier als Ausreißer an.<br />
Zwar war auch hier die fehlende, weil bereits<br />
vom Gesetz richtlinienwidrig nicht vorgesehene,<br />
Alternativenprüfung zu bemängeln, ebenso wie<br />
die zu sehr empfehlenden Charakter besitzenden<br />
Minderungs- und Monitoringmaßnahmen,<br />
doch liegt auch dies wiederum in der mangelhaften<br />
gesetzlichen Umsetzung und Vollzugspraxis.<br />
(mp)<br />
Neubauten unter Hochspannungsleitungen sind von<br />
der Raumordnung zu verhindern<br />
Die geplante Errichtung einer neuen 380 kV-<br />
Leitung durch den Flachgau und in weiterer<br />
Folge bis nach Kaprun hat intensive Diskussionen<br />
bei Anrainern und in den Gemeinden <strong>aus</strong>gelöst.<br />
Eine Trasse zu finden, die allen Interessen<br />
gerecht wird, ist praktisch unmöglich. Eine<br />
Ursache dafür ist zum Teil eine verfehlte Raumordnungspolitik.<br />
Es wurde in der Vergangenheit<br />
verabsäumt, Sicherheitskorridore entlang der<br />
bestehenden Hochspannungsleitung freizuhalten.<br />
Noch während der letzten Jahre wurden<br />
Neubauten im Nahbereich der 220 kV-Leitung<br />
errichtet. Um diesen Bauten bei Errichtung der<br />
Historische Erfolge für Grünlandschützer<br />
Gegen die Pläne von Bürgermeister Schaden,<br />
geschütztes Grünland in lukratives Bauland<br />
umzuwandeln, hatte sich 2005 in Form der<br />
„Aktion Grünland“ massiver Widerstand gebildet.<br />
Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss<br />
von Grünland-Aktivisten und Bürgerinitiativen<br />
an deren Spitze Wilfried Rogler,<br />
Richard Hörl und Hannes Augustin stehen.<br />
Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> hatte von Anfang<br />
an volle Unterstützung zugesagt und die<br />
Aktion von der Einleitung des Bürgerbegehrens<br />
bis zur jüngst erfolgten Verankerung der neuen<br />
Grünlanddeklaration im Stadtrecht rechtlich<br />
beratend begleitet.<br />
Von der Sammlung von weit über 10.000<br />
Unter schriften, über das Bürgerbegehren mit<br />
95%iger Zustimmung zum Erhalt des Grünlands<br />
bis hin zur rechtlich verbindlichen Verankerung<br />
der Deklaration zum Schutz von<br />
3700 ha Grünland war es ein harter und steiniger<br />
Weg. Dafür ist dem persönlichen Einsatz<br />
380 kV-Leitung <strong>aus</strong>zuweichen, muss in diesen<br />
Bereichen eine neue Trasse gefunden werden,<br />
was aber wiederum bedeutet, dass andere<br />
Bewohner neu belastet werden. Es ist daher<br />
höchste Zeit, die Richtlinie Immissionsschutz<br />
zu novellieren und hier größere Abstände zwischen<br />
Bauland und Hochspannungsleitungen<br />
festzulegen - und zwar entsprechend den aktuellen<br />
umweltmedizinischen Erkenntnissen. Die<br />
LUA hat dazu einen Antrag eingebracht. Auch<br />
wenn dadurch die bestehenden Probleme nicht<br />
mehr gelöst werden können, muss es Ziel sein,<br />
neue zu vermeiden. (mr)<br />
der Proponenten höchster Respekt abzuzollen.<br />
Was hier zum nachhaltigen Schutz der historischen<br />
Stadtlandschaften für die nächste Generation<br />
erreicht wurde, sucht in Europa seinesgleichen.<br />
Nun gilt es diesen Schutz zu bewahren. Erste<br />
Angriffe auf die neue Deklaration stehen bereits<br />
ins H<strong>aus</strong>: die Red Bull Fußballakademie<br />
im Landschaftsschutzgebiet in Liefering. Das<br />
Thema MACO wurde <strong>aus</strong> den Verhandlungen<br />
um die neue Deklaration <strong>aus</strong>geklammert und<br />
bedarf einer eigenen intensiven Bearbeitung.<br />
Auch das Thema Baulandmobilisierung steht<br />
mit dem Grünlandschutz in engem Zusammenhang.<br />
Was die Novellen rund um das neue<br />
ROG hier bewirken werden, muss abgewartet<br />
werden. Der große Wurf einer Nachfolgeregelung<br />
der einst effizienten, jedoch vom VfGH<br />
aufgehobenen Regelung zur Mobilisierung von<br />
Bauland ist jedoch derzeit nicht erkennbar.<br />
(mp)<br />
68
Verkehr<br />
UVP-Verfahren für Eisenbahnkreuzung Vigaun begonnen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />
Machbarkeitsstudie Salzachquerung zwischen Oberndorf und Bergheim........... 71<br />
Umlegung Seeleitenlandesstrasse in Burgau am Attersee .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />
Zell am See Süd: Verkehrsentlastung gefordert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />
Verkehrsentlastung Saalfelden: 16. Variante wird geprüft....................... 75<br />
Planungen für Verkehrsentlastung Straßwalchen abgeschlossen:................. 75
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
UVP-Verfahren für Eisenbahnkreuzung Vigaun begonnen<br />
Die S-Bahn nach Golling hat Vorrang. Dazu ist<br />
es aber erforderlich, dass die bestehende Eisenbahnkreuzung<br />
in Vigaun umgebaut wird.<br />
Seit Jahren werden verschiedene Trassenvarianten<br />
und Möglichkeiten einer Entschärfung<br />
gesucht. Denn neben einer kreuzungsfreien Eisenbahnanbindung<br />
soll ein P&R Parkplatz für<br />
Pendler und eine verkehrstaugliche Anbindung<br />
des Bahnhofes erfolgen. Neben vehementer<br />
Grundeigentümerweigerung Grund ( auch nur<br />
vorübergehend) zur Verfügung zu stellen stellt<br />
auch der Tauglwald, als <strong>aus</strong>gewiesener Bannwald<br />
und das vorhandene Wasserschon- und<br />
schutzgebiet Taugl eine Hürde im UVP-Verfahren<br />
dar. Die LUA hat sich immer für eine kompakte,<br />
raumsparende Lösung <strong>aus</strong>gesprochen,<br />
in der das Ziel, nämlich verstärktes Umsteigen<br />
auf die Bahn, den Benutzern auch schmackhaft<br />
gemacht wird. Liegen nämlich zwischen<br />
Autoabstellplatz, Bahnsteig und Autobushaltestelle<br />
große Entfernungen, wird weiterhin das<br />
Auto benützt.<br />
Letzte aktuelle Variante ist eine großzügige Umfahrung<br />
des „Langwieswirtes“ mit Überquerung<br />
der Bahn und Inanspruchnahme randlicher<br />
Tauglwaldgebiete. Diese Variante wäre für<br />
die LUA nur beim Nachweis des „öffentlichen<br />
Interesses“ möglich, wobei dieser Nachweis<br />
schwierig zu erbringen sein wird, gibt es doch<br />
verkehrswirksamere, raumsparendere und<br />
schutzgebietsverträglichere Lösungen, welche<br />
allerdings am Nein der Grundeigentümer<br />
scheitern – gemäß ständiger Rechtssprechung<br />
völlig unerheblich. (bp)<br />
Diese Variante wird nun einer UVP-Einzelfallprüfung unterzogen<br />
Quelle: Projekt<br />
70
Verkehr<br />
Machbarkeitsstudie Salzachquerung zwischen Oberndorf und<br />
Bergheim<br />
Steter Druck auf Europaschutzgebiet Salzachauen nimmt zu<br />
Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde in<br />
den Jahren <strong>2006</strong> und <strong>2007</strong> von der EuRegio<br />
nach möglichen Salzachquerungen im Raum<br />
zwischen Oberndorf und Bergheim gesucht,<br />
um die B 156 in Österreich und die B 20 in<br />
Deutschland miteinander zu verbinden. Hintergrund<br />
der Untersuchung war es eine Entlastung<br />
der bestehenden Grenzbrücken sowie der Autobahnverbindung<br />
zwischen <strong>Salzburg</strong> und Bayern<br />
durch eine neue Querung zu ermöglichen.<br />
Durch beauftragte Gutachter wurde der Raum<br />
zwischen Oberndorf und <strong>Salzburg</strong> aufgrund<br />
vorhandener Daten, ohne eigene Kartierungen,<br />
untersucht und bewertet. Betroffen von diesem<br />
Vorhaben ist das in diesem Bereich gelegene<br />
ESG Europaschutzgebiet Salzachauen, welches<br />
sich auf beiden Seiten der Salzach erstreckt.<br />
Ob eine Verträglichkeit zwischen ESG und Vorhaben<br />
überhaupt gegeben ist, war das primäre<br />
Ziel dieser Studie. Dies ist aufgrund mehrfacher<br />
Schutzkategorien und seltener, geschützter und<br />
vom Aussterben bedrohter Arten jedoch äußerst<br />
fragwürdig.<br />
Bei einer Vorstellung der ersten Ergebnisse im<br />
Oktober <strong>2006</strong> wurden vier Varianten eines Brückenkorridors<br />
präsentiert. Entgegen der Fragestellung<br />
im Studientitel, ob eine jener Varianten<br />
überhaupt machbar sei, war es aber das Ziel<br />
„die am wenigsten beeinträchtigende Variante“<br />
als machbar her<strong>aus</strong>zufiltern. Die Variante einer<br />
Unterquerung wurde <strong>aus</strong> Kostengründen von<br />
vornherein <strong>aus</strong>geschlossen.<br />
Das vorhandene ESG ist bereits jetzt einem<br />
starken Nutzungsdruck <strong>aus</strong>gesetzt, neue Vorhaben<br />
wie dieses verschärfen die Situation<br />
dramatisch. Nach einem im Oktober <strong>2006</strong> ergangenen<br />
Urteil des EuGH ist es nicht zulässig,<br />
die Prüfung von Alternativen von vornherein<br />
<strong>aus</strong>zuschließen, selbst wenn sie Schwierigkeiten<br />
mit sich brächten. Auch Kostenüberlegungen<br />
dürften dabei nach den Vorgaben der<br />
EU-Kommission keine Rolle spielen.<br />
Die LUA hatte daher in den Diskussionsprozess<br />
die Forderung eingebracht, jedenfalls auch eine<br />
Unterquerung der Salzach in die Prüfung einzubeziehen,<br />
welche im vorliegenden Fall das ESG<br />
wohl am wenigsten zusätzlich belasten würde.<br />
Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde im<br />
Oktober <strong>2007</strong> vorgestellt. Nach Aussagen der<br />
Gutachter weise die südlichste Variante einer<br />
Brücke unmittelbar nördlich des Salzachspitzes<br />
die „geringste Beeinträchtigung“ auf. Damit ist<br />
aber noch nichts über die tatsächliche Beeinträchtigung<br />
des Europaschutzgebietes <strong>aus</strong>gesagt.<br />
Insbesondere die teilweise veraltete Datenlage<br />
und der Verzicht auf eigene Erhebungen<br />
sind nicht dazu geeignet eine Verträglichkeitsprüfung<br />
entsprechend der europäischen Naturschutzrichtlinien<br />
vorwegzunehmen. „Nicht auf<br />
gleicher fachlicher Qualität geprüft“ wurde eine<br />
Tunnelvariante: <strong>aus</strong> Kostengründen übrigens.<br />
Interessant war auch die Aussage des Verkehrsplaners:<br />
Demnach wäre für <strong>Salzburg</strong> durch den<br />
Bau mit keiner Verkehrsentlastung zu rechnen,<br />
da die Entlastung von Bergheim durch die A1-<br />
Anschlussstelle Hagenau mit dem Verkehr über<br />
die neue Brücke wieder aufgefüllt würde.<br />
Die weitere Umsetzung des Projektes hängt als<br />
nächstes von der Freigabe finanzieller Mittel<br />
durch den deutschen Bundestag ab. Ohne diese<br />
Freigabe und ohne Planungsauftrag dürfe<br />
Bayern nämlich überhaupt nicht planen, weshalb<br />
die EuRegio hier Geld in die Hand nahm.<br />
In zweiter Linie ist in einem Naturschutzverfahren<br />
die Verträglichkeit eines Vorhabens mit den<br />
Natura 2000 Gebieten zu prüfen. Spätestens<br />
hier werden sämtliche Prüfpflichten auf Punkt<br />
und Beistrich zu erfolgen haben. Abgesehen<br />
von einer Unterquerung wird von der LUA keine<br />
Verträglichkeit einer Brückenverbindung erblickt.<br />
(mp)<br />
71
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Die südlichste Variante 1 habe die geringste Beeinträchtigung – Nach Ansicht der LUA<br />
stellt nur eine Unterquerung (hier von unter 1000 m) eine verträgliche Variante dar.<br />
Darstellung: EuRegio<br />
72
Verkehr<br />
Umlegung Seeleitenlandesstrasse in Burgau am Attersee<br />
Mäzenas machts möglich<br />
<strong>Salzburg</strong>s Anteil am Atterseeufer ist eher bescheidener<br />
Natur. Eine schmale Strasse führt<br />
entlang des idyllischen Ufers, nur vereinzelt<br />
von alten Seevillen unterbrochen.<br />
Trotzdem ist das Verkehrsaufkommen beachtlich.<br />
Vor allem der LKW-Anteil ist groß, werden<br />
die gewonnenen Steine vom Weissbachtal<br />
(Richtung Bad Ischl) meist über diese Straße<br />
abgeführt, was vor allem im Sommer zu gefährlichen<br />
Situationen führt. Das sehr schmale Ufer<br />
des Sees ist von Wassersportlern stark bevölkert,<br />
Autos werden oft verkehrsbehindernd abgestellt<br />
und Radler fahren um den See. Aus diesem<br />
Grund gab es bereits in den 70iger Jahren<br />
des vorigen Jahrhunderts erste Überlegungen<br />
die Gefahrenmomente zu entschärfen. Wegen<br />
Geldmangels wurden diese Maßnahmen immer<br />
wieder verschoben. Erst <strong>2006</strong> konnte ein konkretes<br />
Straßenumlegungsprojekt in Angriff genommen<br />
werden, weil private Sponsoren den<br />
Bau der Straße ermöglichten, welche sodann<br />
vom Land übernommen werden soll.<br />
Ein Straßenprojekt in einer der sensibelsten<br />
Landstriche <strong>Salzburg</strong>s. Die steilen Uferhänge<br />
des Sees bestehen <strong>aus</strong> hellen dolomitischen<br />
Kalken und machen jeden Eingriff weithin<br />
sichtbar. Daher war eine landschaftliche Begleitplanung<br />
Grundvor<strong>aus</strong>setzung für das abzuführende<br />
Naturschutzverfahren. Die naturschutzrechtliche<br />
Bewilligung konnte nur über<br />
den Nachweis des „öffentlichen Interesses“<br />
an der Strassenverbesserung erteilt werden, zu<br />
groß waren die landschaftlichen Eingriffe in die<br />
geschützte Landschaft.<br />
Die LUA hat dieses öffentliche Interesse akzeptiert,<br />
in Anbetracht der jetzt vorgefundenen Situation<br />
stellt sich allerdings die Frage, ob man<br />
nicht für eine Tunnellösung hätte kämpfen müssen.<br />
Denn es wird noch Jahrzehnte dauern, bis<br />
die hohen Steinsätze vergraut und verwachsen<br />
sein werden, da ist auch die Realisierung von<br />
„Ersatzmaßnahmen“ i.S. des Naturschutzgesetzes<br />
kein Trost. (bp)<br />
Seeidylle mit Steinsätzen<br />
Foto: LUA<br />
73
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Zell am See Süd: Verkehrsentlastung gefordert<br />
Gewerbegebiete boomen auch im Süden von<br />
Zell am See. Das vorhandene Straßennetz kann<br />
den überbordenden Verkehr nicht mehr aufnehmen.<br />
St<strong>aus</strong> bis Bruck zeigen die Dringlichkeit<br />
einer Entlastung auf.<br />
Verschiedene Varianten wurden entwickelt,<br />
von großzügiger Umfahrungstrasse entlang<br />
der Salzach bis hin zu kleinräumigen Entflechtungsmöglichkeiten.<br />
Die LUA sprach sich für die rasche Realisierung<br />
einer lokalen (unterirdischen) Entlastung <strong>aus</strong>, weil<br />
großzügige Umfahrungen in den letzten Grünkorridoren<br />
nicht mehr verantwortbar sind. Zu groß<br />
ist auch die Gefahr einer weiteren Zersiedelung<br />
und letztendlichen Verschmelzung einzelner Ortschaften<br />
mit erneutem Verkehrskollaps.<br />
Die im Bereich des Knoten Schüttdorf aufgezeigten<br />
Lösungsansätze werden nunmehr weiter<br />
verfolgt und hoffentlich bald realisiert. (bp)<br />
St<strong>aus</strong>ituation in Saalfelden<br />
Foto: Straif<br />
74
Verkehr<br />
Verkehrsentlastung Saalfelden: 16. Variante wird geprüft<br />
Saalfelden erstickt wegen Dauerst<strong>aus</strong> im Verkehr.<br />
So war die Situation 2004, als die ersten<br />
Lösungsansätze angedacht wurden. Rasches<br />
Handeln war gefragt. Mittlerweile wird an der<br />
Verkehrswirksamkeit der 16.(!) Variante gearbeitet.<br />
Es lebe das Florianiprinzip.<br />
Durch die Ausweisung großzügiger Gewerbegebiete<br />
entlang der B 311 stieg der Zielverkehr<br />
in Saalfelden in den letzten Jahren dramatisch<br />
an. Erschwerend kommt dazu, dass entlang<br />
der B 311 zahlreiche Wohnhäuser stehen, oder<br />
Wohn- und Gewerbegebiete eng benachbart<br />
sind, und die allgemeine Verkehrsentwicklung<br />
Richtung Zell am See bereits besorgniserregend<br />
ist.<br />
Durch den Neubau von drei Kreisverkehren<br />
konnte auch die Flüssigkeit des Verkehrs nur<br />
kurzfristig erhöht werden. Die vorhandenen<br />
Verkehrsanbindungen Richtung Leogang und<br />
Maria Alm sind erschwerende Planungsfaktoren.<br />
In zahlreichen Bürgerinformationen wurden die<br />
jeweils aktuellen Trassen vorgestellt, wobei die<br />
LUA schon sehr bald eine ortsnahe Variante<br />
mit einzelnen Unterflurabschnitten präferierte.<br />
Die von zahlreichen Bürgern gewünschte großzügige<br />
Umfahrung nahe der Saalach wird von<br />
der LUA abgelehnt. Es ist dies einer der letzten<br />
durchgehenden Grünkorridore in Saalfelden und<br />
überdies ist der Neubau einer oberirdisch verlaufenden<br />
Umfahrungsstraße mit großen Grundbedarf<br />
nicht mehr zeitgemäß. Die allgemeine<br />
Bodenversiegelung schreitet rasant fort und<br />
unsere letzten Grünräume - besonders entlang<br />
landschaftsprägender Bäche und Flüsse - sollten<br />
von Straßenbauprojekten verschont bleiben.<br />
Mittlerweile sind einige (Planungs)jahre ins Land<br />
gezogen, so dass man 2008 bereits die 16. Variante<br />
prüft. Ob dadurch die von den Bürgern<br />
gewünschte rasche Realisierung umge setzt werden<br />
kann, bleibt dahin gestellt, so lange es in der<br />
Gemeinde selbst keinen Konsens gibt. (bp)<br />
Planungen für Verkehrsentlastung Straßwalchen abgeschlossen:<br />
Bürger können bald wieder durchatmen<br />
Die seit Jahren laufenden Planungen zu einer<br />
Verkehrsentlastung im Raum Straßwalchen sind<br />
nun abgeschlossen. <strong>Salzburg</strong>s heftigste St<strong>aus</strong>trecke<br />
Richtung Stadt beginnt in Straßwalchen<br />
und setzt sich über Henndorf und Eugendorf<br />
bis in den unmittelbaren Stadtbereich fort. In<br />
der Prioritätenliste des Landes nach Henndorf<br />
gereiht, ist man bei der Realisierung voll im<br />
Zeitplan. Der ursprüngliche Plan, gemeinsam<br />
mit der HL-AG zu planen wurde wieder fallen<br />
gelassen, weil der Ausbau einer Eisenbahnstrecke<br />
offensichtlich noch komplizierter als eine<br />
Straßenumfahrung zu realisieren ist.<br />
Das nunmehrige Vorhaben sieht neben einem<br />
ca. 1700 m langen Tunnel auch die Errichtung<br />
zweier Unterflurtrassen von 800 m bzw. 300<br />
m vor, wobei sowohl die Westbahnstrecke als<br />
auch die Braunauer Linie unterführt werden.<br />
Das aktuelle Straßenvorhaben zeigt wieder einmal<br />
deutlich auf, dass der Verkehr unter die<br />
Erde gebracht werden muss, weil die Ressource<br />
Raum für Straßen „auf der grünen Wiese“<br />
nicht mehr zur Verfügung steht. Endlich zeigt<br />
sich Licht am Ende des Tunnels und somit können<br />
die betroffenen Bewohner auf baldige Verbesserung<br />
ihrer Lebensqualität hoffen. (bp)<br />
75
76<br />
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>
Mobilfunk<br />
Kein Mobilfunkpakt für <strong>Salzburg</strong>.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />
Mobilfunk: Ängste der Bevölkerung werden nach wie vor nicht ernst genommen..... 79
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Kein Mobilfunkpakt für <strong>Salzburg</strong><br />
Den Konflikt zwischen Mobilfunk und Anrainern<br />
versuchten Bundesländer wie Burgenland und<br />
Niederösterreich in der Vergangenheit durch<br />
den Abschluss von Verträgen mit den Mobilfunkfirmen<br />
zu lösen. <strong>2006</strong> wurde ein solcher<br />
Pakt auch in <strong>Salzburg</strong> diskutiert. Die LUA hat<br />
der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung <strong>aus</strong> folgenden<br />
Gründen von dieser Vorgangsweise abgeraten:<br />
Ein Mobilfunkpakt nach dem Beispiel von Burgenland<br />
oder Niederösterreich würde keinen<br />
Gewinn für das Land und die Gemeinden und<br />
erst recht nicht für die betroffenen Anrainer<br />
bringen. Unserer Ansicht nach profitieren von<br />
diesem Pakt <strong>aus</strong>schließlich die Mobilfunkfirmen.<br />
Gemeinden und Land werden von den Firmen<br />
„instrumentalisiert“, ihre bevorzugten Standorte<br />
bei der Bevölkerung durchzubringen. Gesundheitsschutz<br />
und Immissionsminderung<br />
ist in diesen Verträgen kein deklariertes Ziel.<br />
Man hat sich nicht einmal dazu durchringen<br />
können, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime<br />
oder Spitäler als „tabu“ für Sendemasten zu<br />
erklären (diese Standorte sollen lediglich „sensibel“<br />
behandelt werden). Nach diesem Vertrag<br />
ist letztendlich alleine die technische und wirtschaftliche<br />
Machbarkeit für Sendeanlagen entscheidend<br />
und dass man einen Standort findet,<br />
wo es möglichst wenig Widerstand in der Bevölkerung<br />
gibt. Unabhängig davon, ob der nun<br />
gesundheitsbedenklich ist oder nicht.<br />
Zusätzlich werden Land und Gemeinden auch<br />
noch dazu angehalten, Informationspolitik im<br />
Sinne der Mobilfunkfirmen zu betreiben, nämlich<br />
indem der WHO-Grenzwert propagiert wird.<br />
Dass dieser Grenzwert im Sinne einer Gesundheitsvorsorge<br />
nicht <strong>aus</strong>reichend ist, wird vom<br />
Umweltmediziner des Landes, Dr. Oberfeld,<br />
nun seit Jahren umfassend dargelegt.<br />
Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die vereinbarte<br />
Vorgangsweise, nach Möglichkeit viele<br />
Sendeanlagen auf einem Mast zu installieren,<br />
zwar <strong>aus</strong> landschaftlicher Sicht positiv zu werten,<br />
für den Gesundheitsschutz der Anrainer<br />
aber äußerst problematisch ist, da dadurch einige<br />
Anrainer massiv belastet werden.<br />
Mit diesem Pakt „verpflichten“ sich die Gemeinden<br />
in gewisser Weise, die Mobilfunkfirmen<br />
tatkräftig bei ihrem Netz<strong>aus</strong>bau zu unterstützen<br />
(u.a. sogar durch Mitfinanzierung von<br />
Informationsveranstaltungen, was ja eigentlich<br />
<strong>aus</strong>schließlich Aufgabe der Mobilfirmen wäre).<br />
Vorsorgender Gesundheitsschutz ist dabei kein<br />
Thema und somit bleibt die Bevölkerung wieder<br />
auf der Strecke.<br />
Nach unserer Ansicht müsste bei der Suche<br />
nach Sendestandorten jedenfalls der vorsorgende<br />
Gesundheitsschutz Berücksichtigung<br />
finden. Außerdem sollten sich die Mobilfunkfirmen<br />
dazu verpflichten, sämtliche Standorte<br />
von Sendeantennen (inklusive technischer Daten)<br />
der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Ein<br />
Vertrag zwischen Land und Mobilfunkfirmen<br />
nach dem Vorbild von Niederösterreich, der<br />
nur einseitig zugunsten der Firmen wirksam<br />
ist, wäre jedenfalls ein Rückschritt in <strong>Salzburg</strong>s<br />
bisheriger Haltung zum Thema Mobilfunk gewesen.<br />
Zum Glück wurde von der <strong>Salzburg</strong>er<br />
Landesregierung der Vertrag nicht abgeschlossen.<br />
(mr)<br />
Wann wird bei der Errichtung von Handymasten<br />
endlich auf die Gesundheit der Anrainer Rücksicht<br />
genommen werden<br />
Foto: LUA<br />
78
Mobilfunk<br />
Mobilfunk: Ängste der Bevölkerung werden nach wie vor nicht<br />
ernst genommen<br />
Aktuelle internationale Studie warnt vor Strahlung durch mobile Telekommunikation<br />
Die Technologien auf dem Sektor Mobilfunk<br />
entwickeln sich laufend weiter. Der vorsorgende<br />
Gesundheitsschutz hinkt hinter her.<br />
In den letzten zwei Jahren gab es eine weitere<br />
Verdichtung der Mobilfunknetze. Diese ist erforderlich,<br />
um die neue Technik UMTS umsetzen<br />
zu können. Vor allem im städtischen Gebiet<br />
sind neue Sendestandorte ohne Anrainerproteste<br />
kaum mehr zu finden. Die Anrainer haben<br />
aber nach wie vor keine rechtliche Handhabe<br />
gegen neue Sender und sind darauf angewiesen,<br />
über die Medien Druck aufzubauen.<br />
Im März <strong>2007</strong> wurde die sogenannte „<strong>Salzburg</strong>er<br />
Studie“ präsentiert, die von der <strong>Salzburg</strong>er<br />
Landesregierung in Auftrag gegeben worden<br />
war. Auch in dieser Studie wurden gesundheitliche<br />
Gefahren durch Mobilfunk festgestellt.<br />
Konsequenzen auf politischer Ebene wurden<br />
dar<strong>aus</strong> vorerst keine gezogen. Es dauerte bis<br />
November, bis sich die Regierungsparteien soweit<br />
durchringen konnten, erneut einen Vorstoß<br />
in Wien zu machen und auf Bundesebene einen<br />
einheitlichen Vorsorgegrenzwert einzufordern.<br />
Tinnitus und Gedächtnisverlust als<br />
Folge von Mobilfunk<br />
Eine weitere aktuelle Studie von 14 renommierten<br />
Wissenschaftlern (Report der BioInitiative<br />
Working Group vom 31.8.<strong>2007</strong>) zeigt<br />
ebenfalls die Gefahren von Mobiltelefonen und<br />
Sendern für die menschliche Gesundheit auf.<br />
Demnach liegen die zulässigen Grenzwerte<br />
für diese Technologie in beinahe sämtlichen<br />
Ländern t<strong>aus</strong>endfach zu hoch und wäre es<br />
dringend erforderlich, niedrigere Vorsorge-<br />
grenzwerte gesetzlich festzulegen. Andernfalls<br />
bestehe das Risiko für gesundheitliche Probleme<br />
wie Kopfweh und Müdigkeit. Aber auch<br />
Gedächtnisverlust, vorzeitige Alterung, Tinnitus<br />
und Krebs werden als mögliche Konsequenz<br />
einer Langzeitbestrahlung genannt. Als besonders<br />
gefährdet gelten Kinder. Es wird daher im<br />
Report u.a. empfohlen, auf die Einrichtung von<br />
WLAN-Netzwerken etwa in Schulen oder Büchereien<br />
zu verzichten.<br />
Entziehen kann sich dieser Strahlung kaum<br />
jemand mehr, überziehen die Mobilfunknetze<br />
doch bereits fast alle bewohnbaren Gebiete der<br />
Erde.<br />
Europäische Umweltagentur vergleicht<br />
Strahlung durch Mobilfunk mit Asbest<br />
Als Reaktion auf diesen Report will die Europäische<br />
Umweltagentur (EAA) nun die EU-Regierungen<br />
zu vorbeugenden Maßnahmen bewegen.<br />
Sie weist darauf hin, dass diese Strahlung<br />
eine Krise <strong>aus</strong>lösen könnte, wie jene, die durch<br />
die Entdeckung der Gefahren von Asbest, Nikotin<br />
und bleihaltigem Benzin entstand.<br />
Handlungsbedarf für eine wirksame Gesundheitsvorsorge<br />
ist also dringend gegeben. Die<br />
Wissenschaftler zeigen eindringlich auf, dass<br />
wir uns auf Grundlage des vorhandenen Wissens<br />
im Umgang mit Mobilfunk „business as<br />
usual“ nicht mehr leisten können. Auch wenn<br />
die Langzeitwirkungen dieser Technologie<br />
noch weiter erforscht gehören, besteht bereits<br />
jetzt dringender Handlungsbedarf. In Schutz<br />
genommen wird aber nach wie vor nicht die<br />
Gesundheit der Menschen, sondern die Wirtschaftsinteressen<br />
der Mobilfunkfirmen. (mr)<br />
79
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Release Date: August 31, <strong>2007</strong><br />
BioInitiative Report:<br />
A Rationale for a Biologically-based Public Exposure<br />
Standard for Electromagnetic Fields (ELF and RF)<br />
Organizing Committee:<br />
Carl Blackman, USA<br />
Martin Blank, USA<br />
Michael Kundi, Austria<br />
Cindy Sage, USA<br />
Participants:<br />
David Carpenter, USA<br />
Zoreh Davanipour, USA<br />
David Gee, Denmark<br />
Lennart Hardell, Sweden<br />
Olle Johansson, Sweden<br />
Henry Lai, USA<br />
Kjell Hansson Mild, Sweden<br />
Eugene Sobel, USA<br />
Zhengping Xu and Guangdin Chen, China<br />
Research Associate<br />
S. Amy Sage, USA<br />
BioInitiative Report warnt vor Krebs, Gedächtnisverlust und Tinnitus<br />
80
Gesetze & Verordnungen<br />
LUA lehnt Entwurf für neue Bundesverfassung ab............................ 82<br />
Naturschutzgesetz-Novelle.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />
Umgebungslärmrichtlinie – Versuch einer Umsetzung......................... 86<br />
Begutachtungsverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>...................................... 88
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
LUA lehnt Entwurf für neue Bundesverfassung ab<br />
Der im Herbst <strong>2007</strong> vorgelegte Entwurf zur Änderung<br />
der Bundesverfassung und der Einrichtung<br />
von Landesverwaltungsgerichten wurde<br />
von der LUA in der vorliegenden Form abgelehnt,<br />
und zwar <strong>aus</strong> folgenden Gründen:<br />
• Bedingt durch das sehr weitgehende Ablehnungsrecht<br />
des VwGH (nach Art. 133 des<br />
Entwurfes) wäre das Verwaltungsgericht des<br />
jeweiligen Bundeslandes in der Regel letzte<br />
Instanz für Entscheidungen der Landesund<br />
mittelbaren Bundesverwaltung. Dies<br />
trifft etwa auch auf Naturschutzverfahren<br />
zu, nach denen der <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />
Parteistellung zukommt. Aufgrund<br />
der nun vorgesehenen Bestellungsmodalitäten<br />
und Zusammensetzung dieses Gerichtes<br />
wird nach Ansicht der Umweltanwaltschaft<br />
eine unabhängige Gerichtsbarkeit<br />
aber nicht garantiert. Denn die Tatsache,<br />
dass die Mitglieder der Verwaltungsgerichte<br />
der Länder von der Landesregierung zu ernennen<br />
wären, stellt eine unbeeinflusste<br />
und unabhängige Rechtsprechung (v.a. in<br />
politisch brisanten Fällen) in Frage. Dies<br />
umso mehr, als diese Gerichte ihren Sitz<br />
in den einzelnen Bundesländern hätten<br />
und dadurch das Naheverhältnis zur Landespolitik<br />
groß wäre. Es widerspricht überdies<br />
den rechtsstaatlichen Grundsätzen,<br />
dass die zu kontrollierende Behörde (Landesregierung)<br />
ihren Kontrolleur (Verwaltungsgericht)<br />
selbst <strong>aus</strong>wählt und ernennt.<br />
Gefordert ist stattdessen nach unserer Ansicht<br />
ein verfassungsgesetzlich festgelegtes<br />
Auswahlverfahren, an dem von der Landesregierung<br />
unabhängige Mitglieder teilnehmen;<br />
der Vorsitzende muss ein vollkommen<br />
unabhängiges Organ sein, wie etwa ein<br />
Richter eines ordentlichen Gerichtes. Nur<br />
dadurch wäre auch das unbedingt anzustrebende<br />
Vertrauen der Bevölkerung in die<br />
Rechtsprechung gesichert.<br />
• Im derzeit geltenden Art. 134 Abs. 3 ist die<br />
Zusammensetzung des VwGH detailliert geregelt.<br />
Die derzeitige Regelung stellt sicher,<br />
dass an jeder höchstgerichtlichen Entscheidung<br />
auch eine Person mit Befähigung zum<br />
Richteramt beteiligt ist. Nach der nun geplanten<br />
Regelung ist in keiner Weise garantiert,<br />
dass an jeder Entscheidung ein Richter<br />
mitwirkt. Im Gegenteil, die neuen „Richter“<br />
müssten laut Entwurf weder ein Rechtsstudium<br />
noch eine Richter<strong>aus</strong>bildung vorweisen.<br />
Für eine richterliche Entscheidung in<br />
letzter Instanz sollte die Vor<strong>aus</strong>setzung einer<br />
juristischen Ausbildung aber wohl selbstverständlich<br />
sein.<br />
• Der Umweltsenat in Wien soll ebenfalls auf<br />
die Länder aufgeteilt werden. Bei etwa 20<br />
Verfahren im Jahr würde das bedeuten,<br />
dass die Landesverwaltungsgerichte (je<br />
nach Größe des Bundeslandes) pro Jahr<br />
zwischen 1 und 5 Verfahren zu behandeln<br />
hätten. Im UVP-Verfahren sind komplexe<br />
Sach- und Rechtsmaterien zu behandeln.<br />
Wenn hier aber nur ein paar Verfahren in jedem<br />
Jahr anfallen, kann die entsprechende<br />
Sachkompetenz nicht sichergestellt werden.<br />
Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfes<br />
wäre nach Ansicht der <strong>Salzburg</strong>er <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />
der fundamentale verfassungsrechtlich<br />
geschützte Grundsatz der unabhängigen<br />
Gerichtsbarkeit als essentielle Säule<br />
des Rechtsstaates in Gefahr. (mr)<br />
82
Gesetze & Verordnungen<br />
Naturschutzgesetz-Novelle<br />
Im Begutachtungsverfahren zur Naturschutzgesetz-Novelle<br />
hat die LUA eine <strong>aus</strong>führliche Stellungnahme<br />
abgegeben. Zentrale Kritikpunkte<br />
dabei waren die vorgesehenen Änderungen<br />
bei der Biotopkartierung, der Zusammenhang<br />
mit dem UVP-Regime und die Neufassung der<br />
Ausgleichsregelung. Aus Sicht der LUA führen<br />
diese Maßnahmen nicht nur zu einer Schwächung<br />
des Naturschutzes, sondern auch zu<br />
einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand.<br />
Die Einwände der LUA blieben in Folge unberücksichtigt,<br />
der Gesetzesbeschluss erfolgte<br />
entsprechend der Vorlage.<br />
Zu den Kritikpunkten im Detail (die vollständige<br />
Stellungnahme findet sich auf www.lua-sbg.<br />
at):<br />
Lebensraumschutz & Biotopkartierung<br />
Im § 24 Abs 1 (Schutz von Lebensräumen)<br />
wurden auf Grund des Gefährdungsgrades<br />
und des mittlerweile eingetretenen Seltenheitswertes<br />
neben den bestehenden Schutztatbeständen<br />
nunmehr auch Feuchtwiesen sowie<br />
Trocken- und Magerstandorte aufgenommen.<br />
Allerdings erst, wenn sie eine Fläche von 2000<br />
m² übersteigen.<br />
Dies ist nach Ansicht der LUA nicht gerechtfertigt,<br />
weil v.a. bei den schützenswerten Trockenrasen<br />
und Magerstandorten oft auch schon<br />
kleinere Flächen von einzigartiger ökologischer<br />
Bedeutung sein können, welche dann diesem<br />
ex lege Schutz entzogen würden.<br />
Die jahrelange Naturschutzarbeit hat gezeigt,<br />
dass es gerade jene kleineren Flächen sind,<br />
welche verschiedenen Maßnahmen leicht zum<br />
Opfer fallen. Sie erfüllen jedoch im Gesamtgefüge<br />
eine außerordentlich wichtige Funktion<br />
(Biotopverbund) und sollten daher <strong>aus</strong> Sicht<br />
der LUA bereits bei einer geringeren Größe dem<br />
vorgesehenen Schutz unterworfen werden. Es<br />
könnten hier die gleichen (Größen)regeln, wie<br />
bei der Biotopkartierung gelten.<br />
Gleichzeitig wurde der Biotopkartierung mit<br />
der Novelle aber auch ihre bisherige rechtliche<br />
Qualität als Verordnung genommen, womit die<br />
rechtsverbindliche Kundmachung geschützter<br />
Biotope verloren geht. Begründet wird dies in<br />
den Erläuterungen mehrmals damit, dass „unerwünschte<br />
Effekte“ im Rahmen des UVP-Verfahrens<br />
damit beseitigt würden. Von wem die<br />
genannten Effekte nicht gewünscht sind geht<br />
nicht hervor und ist auch nicht eindeutig zuzuweisen.<br />
Im Sinne des gesetzlich verankerten<br />
Naturschutzgedankens wäre es aber jedenfalls<br />
vielmehr angemessen gewesen, den enorm hohen<br />
Aufwand der Kartierung aller gesetzlich geschützten<br />
Lebensräume und Biotope (ja gemäß<br />
§ 36 Abs 3 neu geht dieser Aufwand noch darüber<br />
hin<strong>aus</strong>!) in eine rechtsverbindliche Kundmachung<br />
münden zu lassen, die auch weiterhin<br />
Grundlage für ein UVP-Verfahren sein soll.<br />
So ergibt sich nämlich nun die Situation, dass<br />
beispielsweise Moore oder Sümpfe, deren natürliche<br />
Entstehungsgeschichte oft t<strong>aus</strong>ende<br />
von Jahren beträgt, zukünftig nicht einmal<br />
mehr ein Kriterium bei der Frage der Umwelterheblichkeit<br />
eines Projektes darstellen werden.<br />
Dies widerspricht aber wiederum den Intentionen<br />
der UVP-Richtlinie, die in ihrer englischen<br />
Stammfassung im Annex III von der Berücksichtung<br />
einerseits von „wetlands“ andererseits<br />
aber auch von „areas classified or protected<br />
under Member States legislation“ <strong>aus</strong>geht, also<br />
entweder von Bereichen bestimmter Kategorien<br />
(wie bereits bisher im § 24 Abs 1) oder im<br />
Rechtssetzungsverfahren geschützte Bereiche<br />
(Naturschutzgebiete etc.). Österreich hat bei<br />
der Umsetzung der UVP-RL im UVP-G richtlinienwidrig<br />
nur kundgemachte Schutzbereiche<br />
berücksichtigt. Dazu zählte bislang die rechtsverbindliche<br />
Biotopkartierung, die auch die<br />
ex lege geschützten Lebensräume beinhaltet.<br />
Zukünftig bleibt der gesetzliche Lebensraumschutz<br />
bei der Ermittlung von UVP-pflichtigen<br />
Projekten völlig unberücksichtigt.<br />
83
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Zwar betrifft dies natürlich in erster Linie ein<br />
Umsetzungsproblem der UVP-Richtlinie auf<br />
Bundesebene, doch bleibt es den für den Naturschutz<br />
zuständigen Ländern unbenommen,<br />
ihren gesetzlich verankerten Naturschutzverpflichtungen<br />
auch auf Bundesebene entsprechendes<br />
Gewicht zu verleihen.<br />
Vernichtendes Fazit<br />
Feuchtwiesen sowie Trocken- und Magerstandorte<br />
unter 2000 m² Flächengröße sind nach der<br />
Novelle des Naturschutzgesetzes nicht mehr<br />
geschützt. Diese Lebensräume sind außerordentlich<br />
wichtige ökologische Trittsteine, die<br />
durch extensive landwirtschaftliche Nutzung<br />
entstanden sind. In der heutigen Agrarlandschaft<br />
sind solche Wiesen, die meist nur einmal<br />
oder maximal zweimal jährlich gemäht werden,<br />
bereits selten geworden. Sie beherbergen aber<br />
Tiere und Pflanzen, für die die heutigen Intensivwiesen<br />
keine Überlebensmöglichkeit mehr<br />
bieten.<br />
Die Aufhebung des Schutzes für unter 2000 m²<br />
große Feuchtwiesen und Magerrasen betrifft<br />
nach Auskunft der Naturschutzabteilung des<br />
Landes 30 bis 40 % dieser wertvollen Lebensräume.<br />
Nasse Wiesensenken, feuchte Flächen<br />
in Gewässernähe sowie trockene Böschungen<br />
können nach der Novelle des Naturschutzgesetzes<br />
ohne Konsequenzen „landwirtschaftlich<br />
verbessert“ werden. Damit werden weitere<br />
„Kleinode“ und Strukturen in unserer Landschaft<br />
verschwinden und mit ihnen bedrohte<br />
Pflanzen und Tiere. Diese verlieren nicht nur<br />
ihre Rückzugsgebiete, sondern auch Trittsteine<br />
für den Biotopverbund.<br />
Die Tagung Biotopverbund-Lebensraumvernetzung<br />
und der Artenschutzkongress haben<br />
eindrücklich auf die Folgen der Ausräumung<br />
der Landschaft und das Verschwinden von Arten<br />
hingewiesen. Für den Countdown 2010,<br />
das europäische Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt,<br />
hat <strong>Salzburg</strong> noch einen großen Nachholbedarf.<br />
Die Aufhebung des Biotopschutzes<br />
für Feuchtwiesen und Trockenstandorte unter<br />
2000 m² ist jedenfalls ein Schritt in die falsche<br />
Richtung.<br />
Großen, UVP-nahen Projekten wurden mit der<br />
Beseitigung des Verordnungscharakters der<br />
Biotopkartierung Stolpersteine <strong>aus</strong> dem Weg<br />
geräumt: da Biotope durch die Änderung des<br />
NSchG künftig nicht mehr unter den Begriff<br />
des „schutzwürdigen Gebietes“ im Sinne des<br />
UVP-G 2000 fallen, sind die höheren Schwellenwerte<br />
für außerhalb von schutzwürdigen<br />
Gebieten liegende Projekte heranzuziehen. Dadurch<br />
wird es weniger Feststellungs- und UVP-<br />
Verfahren geben, dafür mehr Freiheiten für<br />
Wirtschaft und Landwirtschaft, um den Preis<br />
bisher geschützter und mehr denn je schützenswerter<br />
Natur.<br />
Zusammenfassend enthält die Novelle in diesem<br />
Punkt jedenfalls eine erhebliche Schwächung<br />
des Naturschutzes im Bundesland<br />
<strong>Salzburg</strong>, verbunden mit einem enormen Verwaltungsaufwand<br />
für künftig unverbindliche<br />
Kartierungen, die in erster Linie der Verteilung<br />
von Förderungen im Bereich der Landwirtschaft<br />
dienlich sind.<br />
Folgeerscheinungen der Beseitigung<br />
des Biotopschutzes<br />
Ein anderer <strong>aus</strong> Naturschutzsicht jedenfalls unerwünschter<br />
Nebeneffekt der Beseitigung des<br />
Verordnungscharakters der Biotopkartierung<br />
ergab sich <strong>aus</strong> der Inkrafttretensbestimmung<br />
des § 66 NSchG. Demnach tritt der gesetzliche<br />
Schutz von Feuchtwiesen sowie Trocken und<br />
Magerstandorten, welche bislang unter den<br />
nun wegfallenden Schutz der kundgemachten<br />
Biotopkartierung gefallen sind, für 9 Gemeinden<br />
erst im Jahr 2010 in Kraft.<br />
Sprich, der bislang vorhandene Schutz durch<br />
die Biotopkartierung ging mit Inkrafttreten der<br />
Novelle verloren und wird erst 2010 durch den<br />
ex lege Schutz ersetzt. Das bedeutet, dass auf<br />
diesen Flächen bis zum Jahr 2010 jegliche<br />
Maßnahmen bewilligungsfrei und sanktionslos<br />
möglich sind – ein unhaltbarer Zustand!<br />
Die bisher rechtsverbindliche Biotopkartierung<br />
wird zukünftig ein verwaltetes Landschaftsinventar<br />
darstellen, welches die bisherigen Erhebungen<br />
übernimmt und fortsetzt, jedoch<br />
nur mehr zu Dokumentationszwecken und<br />
84
Gesetze & Verordnungen<br />
mutmaßlich für die landwirtschaftliche Förderpolitik.<br />
Zwar ist der Vertragsnaturschutz ein<br />
wichtiges Standbein im System, es ist aber sehr<br />
zu hinterfragen, wenn Naturschutz künftig nur<br />
mehr vom Willen des Grundeigentümers und<br />
vom wirtschaftlichen Anreiz abhängig gemacht<br />
wird.<br />
Die Kartierungen und die Führung des Landschaftsinventars<br />
stellten bereits bisher einen<br />
enormen Verwaltungsaufwand dar und werden<br />
dies auch weiterhin tun. Während dafür auf der<br />
Habenseite bislang der rechtlich zwingende<br />
Schutz im Verfahren stand, wird dies zukünftig<br />
nur mehr die Zustimmung des Grundeigentümers<br />
verbunden mit Ausgaben für Naturschutzförderungen<br />
sein. Diese Situation ist nicht nur<br />
ein budgetäres Defizit für den Naturschutz.<br />
Neufassung der Ausgleichsregelung<br />
Bislang konnte in bestimmten Fällen bei grundsätzlicher<br />
Versagung einer Naturschutz-Bewilligung<br />
dennoch ein positiver Bescheid erlangt<br />
werden, wenn der Eingriff in die Natur, der zur<br />
Versagung geführt hat, durch Maßnahmen in<br />
der Natur <strong>aus</strong>geglichen wird.<br />
Die Ausgleichsregelung verlangte bislang vom<br />
Bewilligungswerber ein aktives Tun im direkten<br />
räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit<br />
dem Eingriff. Nunmehr sollen auch Maßnahmen<br />
angerechnet werden können, welche bereits<br />
vor J a h r e n (bis zu 6 Jahre) getätigt wurden.<br />
Dazu ist es erforderlich, dass naturschutzbehördlich<br />
festgestellt wird, ob diese Maßnahme<br />
auch angerechnet werden kann, d.h. dass sie<br />
fachlich und sachlich gerechtfertigt ist. Dies soll<br />
mittels Antrag und Feststellungsbescheid erfolgen,<br />
also einem dem eigentlichen Bewilligungsverfahren<br />
vorgeschalteten Behördenverfahren!<br />
In Zeiten durchgeführter Verwaltungsreformen,<br />
wo Posten nicht mehr nachbesetzt werden,<br />
wo die einzelnen BH`s mit dezimiertem Personalstand<br />
ein Mehrfaches leisten müssen,<br />
wo Bürger auf rasche und einfache Verfahren<br />
drängen, geht eine derartige Vorgangsweise<br />
völlig an der Realität vorbei. Es mag Einzelfälle<br />
geben, wo naturschutzfachlich geeignete Maßnahmen<br />
gesetzt wurden, welche zum Zeitpunkt<br />
einer naturschutzrechtlichen Bewilligung schon<br />
realisiert sind. Dies kann aber nicht Grund genug<br />
sein, eine derartige verfahrensaufwändige<br />
Gesetzesänderung zu erwirken.<br />
Feuchtwiese – wie lange noch<br />
Foto: LUA<br />
85
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Durch diese Regelung geht der Sinn und<br />
Zweck des „Ausgleiches“ des § 51 NSchG völlig<br />
verloren. Das neue „Feststellungs verfahren“<br />
ist <strong>aus</strong> Sicht der LUA ein über<strong>aus</strong> komplexes,<br />
auf fach licher Ebene sehr diskussions lastiges<br />
Ver fahren, das mit dem bestehenden Personalstand<br />
– auch der LUA – keines wegs in Einklang<br />
zu bringen ist. Mit diesem zusätz lichen<br />
Verwaltungs aufwand ist weder dem Image der<br />
Ver waltung an sich noch dem Naturschutz im<br />
Speziellen gedient. (mp, sw)<br />
Umgebungslärmrichtlinie – Versuch einer Umsetzung<br />
Nachdem Österreich im Oktober <strong>2006</strong> vom<br />
EuGH wegen Säumigkeit bei der Umsetzung der<br />
„Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung<br />
von Umgebungslärm“ verurteilt worden<br />
war, langte im Februar <strong>2007</strong> ein „IPPC-Anlagen-<br />
und Umgebungslärmgesetz“ zur Stellungnahme<br />
ein. Nach Ansicht der LUA erfolgte die<br />
Umsetzung aber nur halbherzig und vor allem<br />
unter dem Gesichtspunkt der Einbindung der<br />
Öffentlichkeit unzureichend. Die <strong>aus</strong>führliche<br />
LUA-Stellungnahme dazu kann unter www.luasbg.at<br />
abgerufen werden.<br />
Kurze Auszüge zu einigen Details:<br />
Auf Grund der bundesrechtlichen Kompetenzverteilung<br />
bestand auf Landesebene Regelungsbedarf<br />
für den Bereich der Hauptverkehrsstraßen,<br />
der IPPC-Anlagen und der Ballungsräume<br />
i.S. der EU-Richtlinie. Entgegen der<br />
Ansicht des Gesetzgebers ist gemäß der Richtlinie<br />
bei den Ballungsräumen aber nicht nur<br />
der Straßenlärm relevant. Es sind dies auch alle<br />
unerwünschten oder gesundheitsschädlichen<br />
Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von<br />
Menschen verursacht werden, <strong>aus</strong>genommen<br />
die <strong>aus</strong>drücklich <strong>aus</strong>geschlossenen bzw in die<br />
Kompetenz des Bundes fallenden Verursacher.<br />
Insofern entsprachen die Regelungen der Vorlage<br />
nicht der EU-Richtlinie.<br />
Gemäß der in der Bundes-LärmV getroffenen<br />
Festlegung unterliegt nur das Gemeindegebiet<br />
der Stadt <strong>Salzburg</strong> dem Begriff des „Ballungsraumes“.<br />
Für die LUA erscheint diese Grenzziehung<br />
als zu eng und trägt den tatsächlichen<br />
Gegebenheiten und der rechtlich durch die<br />
Richtlinie intendierten Auffassung nicht Rechnung.<br />
Es darf daher auch auf die Umgebungsgemeinden<br />
verwiesen werden, deren Infrastruktur<br />
direkt an die Stadtgrenze reicht und<br />
somit ein direkter funktionaler Zusammenhang<br />
mit dem eigentlichen Stadtgebiet gegeben ist<br />
(insbesondere Wals/Siezenheim, Freilassing,<br />
Elsbethen etc.).<br />
Unabhängig von der rechtlichen Natur des<br />
Lärms- als sogenannter Querschnittsmaterieist<br />
es für Lärm im allgemeinen bezeichnend,<br />
dass es zu Überlagerungseffekten kommt und<br />
die einzelnen Schallquellen für die Betroffenen<br />
als Summenereignis wahrgenommen werden.<br />
Lärmkarten und Aktionspläne müssen daher<br />
die Gesamtsituation berücksichtigen. Dafür<br />
bietet sich die akkordierte Vorgangsweise zwischen<br />
Bund und Ländern an.<br />
Hauptinstrument sind daher die zu erstellenden<br />
Lärmkarten sowie in weiterer Folge Aktionspläne,<br />
in denen sowohl Lärmschutzmaßnahmen<br />
als auch Maßnahmen zur Erhaltung ruhiger<br />
Gebiete vorzusehen sind.<br />
Diese Aktionspläne begründen keine subjektiven<br />
Rechte, sie sind als Planungsinstrumente<br />
der Behörden anzusehen, womit auch, jedoch<br />
nicht nur, die SUP-Richtlinie zu berücksichtigen<br />
ist. Die im Gesetz vorgesehene Information<br />
der Öffentlichkeit und die Umweltprüfung<br />
tragen aber allein der EU-Vorgabe über die<br />
Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen der<br />
SUP-Richtlinie Rechnung.<br />
Zunächst ist zu kritisieren, dass die Regelung<br />
sich allein mit einem Verweis auf das S.AWG<br />
zufrieden gibt und damit wesentliche Inhalte<br />
der Öffentlichkeitsarbeit dem Bürger auf den<br />
ersten Blick vorenthält. Gerade bei der Umsetzung<br />
Europäischer Richtlinien, die in immer<br />
stärkerem Maße die Einbindung der Öffentlichkeit<br />
fordern, ist hier besonderes Fingerspitzengefühl<br />
angebracht. Die gewählte Vorgangsweise<br />
des Verweises auf andere Rechtsmaterien führt<br />
86
Gesetze & Verordnungen<br />
jedenfalls zu einer bürgerfeindlichen Verkomplizierung<br />
der Rechtsanwendung und trägt nicht<br />
dazu bei, dem Geist der Richtlinie auf Einbindung<br />
der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.<br />
Bei näherer Betrachtung dieser Regelung fällt<br />
jedoch als zweiter großer Kritikpunkt auf, dass<br />
der Gesetzgeber von einer Öffentlichkeitsarbeit<br />
nur im Rahmen der Vor<strong>aus</strong>setzungen der SUP-<br />
Richtlinie <strong>aus</strong>geht (Art 3 Abs 2 und 4 SUP-RL).<br />
Dies ist gegenständlich verkürzt dann der Fall,<br />
wenn durch einen Aktionsplan der Rahmen für<br />
ein UVP-Projekt gesetzt wird, der Aktionsplan<br />
vor<strong>aus</strong>sichtlich erhebliche Auswirkungen auf<br />
ein Natura-2000-Gebiet hat oder sonst einen<br />
Rahmen für ein Projekt mit vor<strong>aus</strong>sichtlich erheblichen<br />
Umwelt<strong>aus</strong>wirkungen setzt.<br />
Aktionspläne, welche diese Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />
nicht erfüllen, bleiben im Umkehrschluss aber<br />
von der Öffentlichkeitsarbeit <strong>aus</strong>geschlossen!<br />
Dies widerspricht Artikel 8 und 9 der Richtlinie<br />
diametral, die für die Information der Öffentlichkeit<br />
eigene Regelungen vorsehen.<br />
Die Problematik des Umgebungslärmes und<br />
seiner Auswirkungen auf die Bevölkerung hat<br />
in den letzten Jahren drastisch an Bedeutung<br />
gewonnen und auf europäischer Ebene zur<br />
Notwendigkeit einer gemeinsamen Herangehensweise<br />
und Regelung geführt. Die erste<br />
Erwägung zur Erlassung der Richtlinie spricht<br />
vom Umgebungslärm als einem der größten<br />
Umweltprobleme Europas. Aufgrund der Betroffenheit<br />
der europäischen Bürgerinnen und<br />
Bürger und der der Gemeinschaftspolitik immanenten<br />
Zielsetzung der Gewährleistung eines<br />
hohen Gesundheits- und Umweltschutzes stellt<br />
es eine unbedingte Vorgabe dar, eine breite<br />
Öffentlichkeit zu informieren und dafür die am<br />
besten geeigneten Informationskanäle zu wählen.<br />
Artikel 8 Nummer 7 und Artikel 9 der Richtlinie<br />
sehen dazu vor, dass die Öffentlichkeit jedenfalls<br />
zu Vorschlägen für die Aktionspläne gehört<br />
wird und dass diese rechtzeitig und effektiv,<br />
das heißt so frühzeitig wie möglich und nicht<br />
erst zur Stellungnahme nach Ausarbeitung, an<br />
der Ausarbeitung und Überprüfung mitwirken<br />
kann, dass die Ergebnisse der Mitwirkung berücksichtigt<br />
werden und die Öffentlichkeit über<br />
die getroffene Entscheidung unterrichtet wird.<br />
Die Information soll darüber hin<strong>aus</strong> insbesondere<br />
durch Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien<br />
erfolgen.<br />
Es wäre ein leichtes gewesen diese einfachen<br />
Formulierungen der Richtlinie zu übernehmen.<br />
Durch den verschachtelten Rückzug auf das<br />
S.AWG und die Bestimmungen der SUP-RL<br />
entsteht jedoch in der Zusammenschau der<br />
Regelungen der Eindruck, die Einbindung der<br />
Öffentlichkeit aufgrund der vertraglichen Verpflichtung<br />
zwar in irgendeiner Form umsetzen<br />
zu müssen, die Öffentlichkeit aber nicht wie<br />
von der Richtlinie vorgegeben einbeziehen zu<br />
wollen. Die vorliegende Regelung wäre in dieser<br />
Form daher gemeinschaftsrechtswidrig.<br />
Gleiches gilt für die im Entwurf vorgesehene<br />
gesonderte Verständigung von Institutionen:<br />
Ein Hauptaugenmerk der Tätigkeit der LUA<br />
ist der Erhalt der Umwelt bzw. Lebensqualität<br />
eben jener Adressaten der vorliegenden Novelle.<br />
Daher ist lediglich eine Verständigung dieser<br />
Institution ohne Stellungnahmerecht oder<br />
rechtlicher Durchsetzbarkeit zahnlos und in der<br />
Praxis absolut untauglich.<br />
Gerade in den Ballungsräumen oder im Nahbereich<br />
jener im Bundes- Umgebungslärmschutzgesetz<br />
genannten Lärmquellen entstehen jene<br />
Bürgerinitiativen lärmgeplagter Bürger, für deren<br />
Lebensqualitätsverbesserung auch die genannten<br />
Aktionspläne als Lösungsmöglichkeit<br />
herangezogen werden müssen.<br />
Da der LUA auch in vielen umweltrelevanten<br />
Verfahren (nicht nur landesrechtlich) Parteistellung<br />
im Sinn des § 8 AVG zukommt, wird<br />
lediglich die „Verständigung“ als nicht <strong>aus</strong>reichend<br />
gesehen. (mp, bp)<br />
87
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Begutachtungsverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Europaschutzgebiet; Zinkenbach-Karlgraben;<br />
Erklärung;<br />
Europaschutzgebiet; Entrische Kirche;<br />
Erklärung;<br />
Europaschutzgebiet; Naturschutzgebiet;<br />
Tauglgries; Erklärung;<br />
Europaschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet;<br />
Untersberg; Erklärung;<br />
Untersberg-Vorland Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Untersberg-Landschaftsschutzverordnung<br />
1981;<br />
Untersberg-Pflanzenartenschutzverordnung;<br />
Europaschutzgebiet; Naturschutzgebiet;<br />
Nordmoor am Mattsee; LSG Trumer Seen;<br />
Erklärung;<br />
Europaschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet;<br />
Seetaler See; Erklärung;<br />
Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Seenschutzverordnung 2003;<br />
Wild-Europaschutzgebiet; Dürrnbachhorn; Erklärung;<br />
Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Wild-Europaschutzgebiet;<br />
Gernfilzen-Bannwald; Erklärung;<br />
Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Wild-Europaschutzgebiet; Hochgimpling; Erklärung;<br />
Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Wild-Europaschutzgebiet; Klemmerich; Erklärung;<br />
Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Wild-Europaschutzgebiet; Martinsbichl; Erklärung;<br />
Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Wild-Europaschutzgebiet; Joching; Erklärung;<br />
Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Wild-Europaschutzgebiet; Kematen; Erklärung;<br />
Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />
Naturschutzgebietsverordnung; Gerzkopf;<br />
Änderung;<br />
Landschaftsschutzverordnung Allgemeine;<br />
Änderung;<br />
Landschaftsschutzgebiet; Gerhardstein-<br />
Hintertal-Weißbacher-Gemeinschaftsalmen;<br />
Erklärung;<br />
Landschaftsschutzverordnung; LSG Oberpinzgauer<br />
Nationalpark-Vorfeld;Änderung;<br />
Geschützter Landschaftsteil;<br />
GLT Buchberg; Erklärung;<br />
Geschützter Landschaftsteil;<br />
GLT Park an der Traunstraße; Aufhebung;<br />
Naturpark; Naturpark Weißbach; Erklärung;<br />
Verordnung; Entwurf; Begutachtung;<br />
schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen;<br />
bestimmte Flüsse; Änderung;<br />
schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen;<br />
Salzach; Änderung;<br />
Naturschutzgesetz 1999; Novelle <strong>2007</strong>;<br />
Naturschutzbuchverordnung; Änderung;<br />
<strong>Salzburg</strong>er Berg- und Naturwachtverordnung;<br />
Änderung;<br />
Jagdgesetz 1993; Änderung;<br />
Rotwild; Gamswild; Mindestabschüsse;<br />
Abschussplanverordnung <strong>2007</strong> - 2009;<br />
<strong>Salzburg</strong>er Einforstungsrechtegesetz;<br />
Änderung;<br />
Wildökologische Raumplanungsverordnung;<br />
Änderung;<br />
IPPC-Anlagengesetz; Änderung;<br />
Umgebungslärmgesetz;<br />
Abfallwirtschaftsgesetz 2002; AWG-Novelle<br />
<strong>2007</strong>;<br />
Abfallverbrennungsverordnungs-Novelle <strong>2007</strong>;<br />
Abfallbilanzverordnung;<br />
Verordnung über das punktuelle Verbrennen<br />
von mit bestimmten Schadorganismen<br />
befallenen biogenen Materialien; (Verbrennen<br />
bei Borkenkäferbefall und Feuerbrand);<br />
Bundes-Abfallwirtschaftsplan <strong>2006</strong>;<br />
Deponieverordnung <strong>2007</strong>;<br />
Ökostromgesetz; Novelle 2008;<br />
UVP-G 2000 Verordnung über belastete Gebiete<br />
(Luft) <strong>2006</strong>;<br />
Wasserrechtsgesetz 1959; WRG-Novelle <strong>2006</strong>;<br />
Bundes-Umwelthaftungsgesetz; B-UHG;<br />
Bundes-Verfassungsgesetz; B-VG-Novelle;<br />
Espoo-Konvention; Änderung;<br />
88
Initiativen der LUA<br />
Ausgleichsmaßnahmen: LUA hat Umsetzung überprüft........................ 90<br />
Antrag auf Unterschutzstellung der Wiestalau liegt in der Schublade. ............... 90<br />
Ausgewählte weitere Initiativen der LUA ................................... 90
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Ausgleichsmaßnahmen: LUA hat Umsetzung überprüft<br />
Im Juli und August <strong>2007</strong> wurde im Auftrag<br />
der LUA durch den BOKU-Studenten Lukas<br />
Umgeher die Umsetzung von 74 Ausgleichsmaßnahmen<br />
im Raum <strong>Salzburg</strong>-Umgebung<br />
überprüft, welche auf Grund des <strong>Salzburg</strong>er<br />
Naturschutzgesetzes mittels Bescheid vorgeschrieben<br />
worden waren. Als Grundlage<br />
dienten Beschreibungen und Begründungen<br />
der Ausgleichsmaßnahmen in den betreffenden<br />
Bescheiden. Die Ausgleichsmaßnahmen waren<br />
größtenteils Bepflanzungen, Bestandsumwandlungen,<br />
Errichtungen von Feuchtbiotopen und<br />
Zahlungen für diverse Naturschutzprojekte im<br />
Land <strong>Salzburg</strong>.<br />
Von den 74 Ausgleichsmaßnahmen wurden 28<br />
gemäß der vorgeschriebenen Auflagen umgesetzt<br />
und sind auch noch vorhanden. 27 Ausgleichsmaßnahmen<br />
konnten nicht kontrolliert<br />
werden, da sie entweder Zahlungen für diverse<br />
Antrag auf Unterschutzstellung der Wiestalau liegt in der Schublade<br />
Wegen der landschaftlichen Schönheit, der<br />
ökologischen Wertigkeit und des Vorkommens<br />
einer reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt beantragte<br />
die LUA die Unterschutzstellung der<br />
Wiestalau und die Erklärung zum Geschützten<br />
Landschaftsteil (siehe Tätigkeitsbereicht<br />
2004/2005). Am Ausgang der Strubklamm<br />
gelegen, bilden hier Almbach, Weißbach und<br />
Schwarzaubach eine der letzten intakten Bach-<br />
Ausgewählte weitere Initiativen der LUA<br />
Projekte beinhalten, auf Grund von durchgeführten<br />
Mäharbeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle<br />
nicht ersichtlich waren oder <strong>aus</strong> Grabungsarbeiten<br />
bestanden. Für 6 Ausgleichsmaßnahmen<br />
bestand noch Zeit, sie fristgerecht<br />
umzusetzen, teilweise wurde schon damit<br />
begonnen. 5 Ausgleichsmaßnahmen konnten<br />
nicht abschließend beurteilt werden.<br />
8 Ausgleichsmaßnahmen (10,8%) sind nicht<br />
umgesetzt worden oder nicht mehr vorhanden.<br />
Es handelt sich um Pflanzungen, Bestandsumwandlungen,<br />
Errichtung eines Flachwasserbiotops<br />
und Nutzungseinschränkungen von Wiesenflächen.<br />
Das Ergebnis der Überprüfung ist für die LUA<br />
eine wichtige Bestätigung, wie notwendig die<br />
Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen ist. Der<br />
<strong>aus</strong> diesem Praktikum entstandene Bericht<br />
liegt in der LUA auf. (lu)<br />
auen am Nordrand der Alpen. Das Gebiet repräsentiert<br />
den Übergang eines Baches <strong>aus</strong><br />
einer Schluchtstrecke in den breiteren Talraum<br />
und vernetzt den Ober- und Unterlauf samt den<br />
Lebensräumen im und am Fließgewässer.<br />
Leider fand die Naturschutzabteilung des Landes<br />
bisher keine Zeit, den Antrag der LUA zu bearbeiten.<br />
Mittlerweile ist in dem Gebiet auch die<br />
Errichtung der Tauerngasleitung geplant. (sw)<br />
• Nachdem <strong>2006</strong> einem einzigen Antragsteller<br />
über 300 Hubschrauber-Rotationen zur Versorgung<br />
einer nicht bewilligten Rotwildfütterung<br />
im Nationalpark und Europaschutzgebiet<br />
Hohe Tauern genehmigt wurden, forderte<br />
die LUA vehement die Einberufung eines<br />
Runden Tisches zur besseren Koordinierung<br />
von Hubschrauberflügen im Schutzgebiet.<br />
Am 09.05.<strong>2007</strong> fand eine von der LUA<br />
initiierte Besprechung zur Problematik<br />
Hubschrauberflüge im Nationalpark Hohe<br />
Tauern statt. Teilgenommen haben VertreterInnen<br />
der BH Zell am See, der Naturschutzabteilung<br />
des Landes, der Nationalparkverwaltung<br />
und der LUA. Eine weitere<br />
große Runde wurde schließlich 2008 vom<br />
Nationalpark einberufen.<br />
• Vortrag von Mag. Sabine Werner in der<br />
Bezirkshauptmannschaft Zell am See am<br />
29.10.<strong>2007</strong> zum Thema: „Zwei Schwerpunkte<br />
der Vogelschutzrichtlinie und FFH-<br />
Richtlinie: Artenschutz und Naturverträglichkeitsprüfung“<br />
90
Fortbildungen &<br />
Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />
Fortbildungen und Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch. ................................ 92
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />
Fortbildungen und Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />
22.2.<strong>2006</strong> Fachvortrag zum Thema Graureiher, <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: sw)<br />
10.3.<strong>2006</strong> Tagung Potential der Alpenkonvention, Kolpingh<strong>aus</strong> <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: mp)<br />
20. - 21.4.<strong>2006</strong><br />
4.5.<strong>2006</strong><br />
Umweltanwältetreffen in Wien, NGO-Parteistellung im UVP-G, Flughafenmediation<br />
(Teilnahme: ww)<br />
Tagung Auswirkungen des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention (Teilnahme:<br />
mr)<br />
12.5.<strong>2006</strong> Tagung „Sanierung Untere Salzach“ im Kapuzinerhof Laufen (Teilnahme: sw)<br />
16.5.<strong>2006</strong> Enquete 50 Jahre Raumplanung in <strong>Salzburg</strong>, Hefterhof (Teilnahme: mp)<br />
26.6.<strong>2006</strong><br />
27.6.<strong>2006</strong><br />
27.6.<strong>2006</strong><br />
Erlebnis Österreich - 25 Jahre Nationalpark Hohe Tauern, Stiegls Brauwelt (Teilnahme:<br />
ww)<br />
Studie zur qualitativen Evaluierung der UVP - Diskussion der Ergebnisse, Wien<br />
(Teilnahme: ww)<br />
Sachprogramm Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte - ExpertInnendiskussion,<br />
<strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: mp)<br />
10. - 12.9.<strong>2006</strong> Symposium Klima:Wandel Natur:Gefahr, Neukirchen, (Teilnahme: ww)<br />
12.9.<strong>2006</strong> Infotag Mobilfunk und Netz<strong>aus</strong>bau, Techno-Z <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: mr)<br />
21.10.<strong>2006</strong><br />
12. - 15.11.<strong>2006</strong><br />
2. Attersee Gespräche, Vortrag des Umweltanwalts zum Thema Ökologie, Steinbach<br />
am Attersee<br />
Besprechung mit der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission in Brüssel<br />
(Teilnahme: LUA-Team)<br />
24.11.<strong>2006</strong> Tagung: Zukunft.Mobilität.<strong>Salzburg</strong>, <strong>Salzburg</strong>er Residenz (Teilnahme: ww)<br />
24.11.<strong>2006</strong> Symposium Netzwerk Natur, Nawi <strong>Salzburg</strong>, Veranstalter HALM (Teinnahme: sw)<br />
28. - 29.11.<strong>2006</strong><br />
30.11. -<br />
1.12.<strong>2006</strong><br />
01.12.<strong>2006</strong><br />
Umweltanwältetreffen in NÖ: Neugestaltung des Feststellungsverfahrens nach dem<br />
UVP-G. Praxisorientierte Änderung des IG-L. Nach 10 Jahren noch immer keine<br />
verbindlichen Regelungen für Mobilfunk (Teilnahme: ww)<br />
Tagung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)<br />
in Laufen: Synergien bei Planungen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes –<br />
Umsetzung der FFH-RL und WRRL (Teilnahme: bp)<br />
Fachtagung Infrastrukturkosten und Baulandmobilisierung, <strong>Salzburg</strong><br />
(Teilnahme: mp)<br />
92
Fortbildungen & Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />
04. - 5.12.<strong>2006</strong><br />
GMES-Workshop: GLOBAL MONITORING FOR ENVIRONMENT AND SECURITY,<br />
Residenz <strong>Salzburg</strong>, (Teilnahme: ww)<br />
06.12.<strong>2006</strong> Seminar Sozialverträglichkeitsprüfung, St. Virgil (Teilnahme: ww)<br />
12.12.<strong>2006</strong><br />
EU-Regio Fachtagung für Natur- und Landschaftsentwicklung "Almwirtschaft"<br />
(Teilnahme: bp)<br />
01.02.<strong>2007</strong> Fachtagung SUP in der örtlichen Raumplanung, Wien (Teilnahme: mp)<br />
27. - 28.2.<strong>2007</strong><br />
Symposion „Biotopverbund-Lebensraumvernetzung“ der Naturschutzabteilung des<br />
Landes <strong>Salzburg</strong> und der Universität <strong>Salzburg</strong>, NaWi <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: sw)<br />
8.3.<strong>2007</strong> Fachgespräch Feinstaub und Gesundheit, Wien (Teilnahme: bp)<br />
20.3.<strong>2007</strong><br />
Fachtagung EuGH-Urteile und ihre Konsequenzen für die Umsetzung von Natura<br />
2000, Linz (Teilnahme: bp)<br />
29. - 30.3. <strong>2007</strong> Umweltanwältetreffen in OÖ: Umwelthaftung (Teilnahme: ww)<br />
17.04.<strong>2007</strong> Fachtagung Immissionsschutzgesetz Luft (Teilnahme: bp)<br />
9.5.<strong>2007</strong><br />
Von der LUA initiierte Besprechung zur Problematik Hubschrauberflüge im Nationalpark<br />
Hohe Tauern, Teilnahme durch VertreterInnen von BH Zell am See, Naturschutzabteilung<br />
des Landes, Nationalparkverwaltung, LUA (bp, sw)<br />
23.5.<strong>2007</strong> <strong>Salzburg</strong>er Ethikinitiative, St. Virgil <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: ww)<br />
21. - 22.6.<strong>2007</strong> Artenschutztagung des ÖNB, St. Virgil <strong>Salzburg</strong>, (Teilnahme: sw, bp)<br />
28.7.<strong>2007</strong> Eröffnung des Nationalparkzentrums Mittersill (Teilnahme: ww)<br />
10.10.<strong>2007</strong><br />
18. - 19.10.<strong>2007</strong><br />
Plenarsitzung des Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung ÖAL<br />
(Teilnahme: ww)<br />
Planertag <strong>2007</strong> - Hauptsache Gewerbegebiete, Hefterhof <strong>Salzburg</strong><br />
(Teilnahme: mp)<br />
20.10.<strong>2007</strong> 3. Atterseegespräche, Weyregg (Teilnahme: ww)<br />
29.10.<strong>2007</strong><br />
Vortrag von Mag. Sabine Werner „Zwei Schwerpunkte der Vogelschutzrichtlinie<br />
und FFH-Richtlinie: Artenschutz und Naturverträglichkeitsprüfung“ in der Bezirkshauptmannschaft<br />
Zell am See<br />
08. - 09.11.07 Umweltanwältetreffen in Tirol: Strategische Umweltprüfung (Teilnahme: ww)<br />
19.11.<strong>2007</strong> Club of Vienna (Teilnahme: ww)<br />
93
94<br />
Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>