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Berichte aus 2006 / 2007 - Landesumweltanwaltschaft Salzburg

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Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>


<strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />

<strong>Salzburg</strong><br />

<strong>Berichte</strong> <strong>aus</strong> <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

<strong>Salzburg</strong> 2008


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Impressum<br />

Her<strong>aus</strong>geber: <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong>,<br />

Membergerstrasse 42, 5020 <strong>Salzburg</strong><br />

Für den Inhalt verantwortlich: Landesumweltanwalt Dr. Wolfgang Wiener<br />

Redaktion: Mag. Markus Pointinger<br />

Layout: Bernhard Neuhofer<br />

Druck: MEDIAPOOL Print GmbH&CoKG<br />

Titelbild:<br />

Forstweg Untersberg Quelle: ÖNB<br />

Steinböcke Foto: Joachim Burghardt<br />

Steinbruch Quelle: LUA<br />

Angerschluchtbrücke Foto: Wikipedia, Störfix<br />

Wiestalau Foto: Anke Oertl<br />

Gewerbegebiet Koppl Foto: LUA<br />

Gestaltung: Bernhard Neuhofer<br />

II


Vorwort<br />

Vorwort<br />

Zwei aufregende Jahre<br />

liegen hinter uns! Der<br />

von den Menschen maßgeblich<br />

beeinfl usste Klimawandel<br />

wird wissenschaftlich<br />

und politisch<br />

anerkannt und ist nun<br />

traurige Realität. Der<br />

Nationalpark Hohe Tauern<br />

wird international anerkanntes Schutzgebiet,<br />

wahrlich ein Grund zum Feiern!<br />

Gewaltige Naturereignisse, teilweise auch als<br />

Naturkatastrophen bezeichnet, haben nicht nur<br />

enorme wirtschaftliche Schäden angerichtet und<br />

auch der LUA massenhaft Arbeit gemacht, sondern<br />

auch einen Boom an neuen Steinbrüchen<br />

gebracht. Die orkanartigen Stürme und die stellenweise<br />

100 jährigen Hochwässer zeigen die<br />

Grenzen des technisch Machbaren und auch<br />

Fehler in der Raumordnung gnadenlos auf. Für<br />

Hochwasserschutzbauten, Dämme und Forstwege,<br />

aber auch Kraftwerke werden enorme Steinmengen<br />

verbraucht, die von den bestehenden<br />

Brüchen nicht gedeckt werden konnten, neue<br />

Gewinnungsanlagen, darunter ein UVP-pflichtiger<br />

Steinbruch, wurden daher beantragt.<br />

Österreich ist zwar nicht mehr Umweltmusterland,<br />

aber der hohe Standard kann wieder erreicht werden.<br />

Es müssen nur allgemein bekannte Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

berücksichtigt werden, denn unser<br />

Energie- und Flächenbedarf hat sich innerhalb<br />

einer Generation (in 35 Jahren) verdoppelt. So<br />

kann Österreich, auch mit größter Anstrengung,<br />

die freiwillig extrem ehrgeizig gesteckten Ziele des<br />

Kyoto-Protokolles im geplanten Zeitraum nicht<br />

mehr erreichen, obwohl zwei Drittel unseres Energieverbrauches<br />

auf nationaler Ebene zu beeinflussen<br />

sind. Daher ist die thermisch-energetische<br />

Sanierung unserer Gebäude eine Grundlage für<br />

die Stabilisierung unseres Energieverbrauches.<br />

Ein zweiter Grundstein wird die Reduktion des<br />

Individualverkehres verbunden mit effi zienteren,<br />

schadstoffärmeren Fahrzeugen sein. Die bereits<br />

<strong>aus</strong>gewiesenen Gebiete mit belasteter Luft sind<br />

auch mit anderen Mitteln nicht sanierbar!<br />

Der hohe und weiter steigende Energieverbrauch<br />

im Land bedingt eine neue Blüte bei Kraftwerken,<br />

wobei sich alle einig sind, dass erneuerbare Energieformen<br />

jedenfalls zu fördern sind. Die LUA wird<br />

aber genau darüber wachen und sicherstellen,<br />

dass nicht die letzten hochwertigen Fließstrecken<br />

unserer Bäche und Flüsse eingestaut werden,<br />

die wieder entdeckten Almen mit Solarpanelen<br />

zugepfl astert oder Vogelzugrouten durch Windräder<br />

bedroht werden. Dass Getreide als Biosprit in<br />

den Tanks unserer Fahrzeuge unmoralisch ist, bei<br />

Millionen hungernden Menschen, hat sich inzwischen,<br />

Gott sei Dank, herumgesprochen.<br />

Die aufwendigen Verfahren nach dem Umweltverträglichkeitsprüfungsgesetz<br />

werden in erster Linie<br />

zur Vermeidung von Umweltverträglichkeitsverfahren<br />

genutzt. Das ist zwar legitim, es stellt sich<br />

aber die Frage, ob 500 Parkplätze streng geprüft<br />

werden müssen, 499 aber so gut wie gar nicht.<br />

Dieses Beispiel könnte natürlich für beliebig viele<br />

andere Grenzwerte (bei Ferienhäusern, Straßen,<br />

Flughafenerweiterung, Hotelbetten, Schipisten,<br />

Waldrodungen usw.) fortgesetzt werden. Es ist<br />

eine echte „Zwei-Klassen-Gesellschaft“ von Bewilligungsverfahren<br />

entstanden.<br />

Bedeutende Umwelt- und Naturschutzrichtlinien<br />

der Europäischen Union haben sich als nachhaltiges<br />

Bollwerk in unserer sehr kurzlebigen politischen<br />

Landschaft erwiesen. Bei den kleinsten<br />

auftretenden wirtschaftlichen Problemen werden<br />

sofort wichtige Schutzgebiete oder Regelungen in<br />

Frage gestellt und freie Fahrt für Unternehmungen<br />

gefordert. Ohne internationale Verpfl ichtungen<br />

würden Österreich und auch <strong>Salzburg</strong> bereits<br />

traurig <strong>aus</strong>sehen. Einige Fälle wurden von der<br />

LUA dokumentiert und fi nden sich im Artikel „Bericht<br />

über unangenehme Entwicklungen“.<br />

Landesumweltanwalt<br />

Dr. Wolfgang Wiener<br />

Im Dezember 2008<br />

III


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Ein Bericht über unangenehme Entwicklungen<br />

Eine der zahlreichen Aufgaben der <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />

ist jene, von Erfahrungen<br />

oder Wahrnehmungen zu berichten, die auf<br />

Entwicklungen hinweisen, die von der Politik<br />

kritisch zu hinterfragen wären oder zumindest<br />

wahrgenommen werden sollten, um rechtzeitig<br />

darauf reagieren zu können.<br />

Es ist eine Tatsache, dass in Österreich und<br />

damit auch in <strong>Salzburg</strong> Gesetze, Verordnungen<br />

und Richtlinien teilweise frei interpretiert werden<br />

(Vergleiche Medienberichte: Muss sich<br />

auch ein Minister an Geschwindigkeitsbeschränkungen<br />

halten). Argumentiert wird unter<br />

anderem so:<br />

Wenn man die Gesetze so vollziehen würde,<br />

wie sie auf dem Papier stehen, wären alle unzufrieden,<br />

besonders die Bürgermeister und<br />

die Grundeigentümer und natürlich die Autofahrer.<br />

Ja es könnte sogar der Vorwurf eines<br />

fundamentalistischen Vollzugs entstehen, was<br />

letztlich zu einer Aufhebung des wichtigen Gesetzes<br />

führen könnte. Das können und wollen<br />

wir aber nicht verantworten, also interpretieren<br />

wir das Gesetz oder die Richtlinie so, dass alle<br />

damit leben können, bürgernahe eben.<br />

Als Dokumentation einige Beispiele, die diese<br />

Entwicklung belegen.<br />

• Ein Steinbruch wird wissentlich illegal erweitert<br />

und damit wird die UVP-Pflicht <strong>aus</strong>gelöst,<br />

was soll man da machen, wenn es bereits<br />

geschehen ist, Geschichte sozusagen<br />

Richtig: Nichts, ist der Vorschlag der Behörde.<br />

• Ein Betrieb wirbt mit Hubschraubertransfer<br />

von und zum Flughafen im Internet und hat<br />

dafür nie eine Bewilligung beantragt oder<br />

erhalten, was kann geschehen<br />

Wegen Arbeitsüberlastung am besten ignorieren.<br />

• Geschützte, oft sogar vom Aussterben bedrohte<br />

Tiere oder Pflanzen leben im <strong>aus</strong>gewiesenen<br />

Bauland und ihr Lebensraum<br />

soll zubetoniert werden, wie reagieren<br />

Am einfachsten nach erfolgter Bautätigkeit<br />

feststellen, dass keine der bedrohten Arten<br />

mehr vorhanden ist und vermutlich auch<br />

nie war.<br />

• Wenn die Luftqualität statt wie vorgegeben<br />

besser zu werden nur auf den zunehmenden<br />

Verkehr reagiert und die Grenzwerte jedes<br />

Jahr weniger eingehalten werden können,<br />

was kann man tun<br />

Richtig! Auf die inkompetenten Bürokraten<br />

in Brüssel schimpfen, mit dem EU-Austritt<br />

drohen und sich jedenfalls keinen Deut um<br />

die Vorgaben kümmern. Im Idealfall mit zu<br />

geringem Wirtschaftswachstum begründen,<br />

warum auf unseren Straßen in Zukunft deutlich<br />

schneller gefahren werden muss.<br />

• Ganze Berge werden inzwischen umgeackert<br />

im Dienst des Wintertourismus. Um<br />

mit wenig Kunstschnee den Schibetrieb<br />

wenigstens 4 Monate lang trotz Klimawandels<br />

garantieren zu können sind Pisten mit<br />

kurzgeschorenem Sportrasen vom Tal bis<br />

auf den Gipfel notwendig. Die ursprüngliche<br />

Almvegetation muss weichen, Speicherteiche<br />

werden errichtet und Leitungen vom<br />

Berg ins Tal und umgekehrt gebaut. Und<br />

plötzlich soll das nicht für den Wintersport,<br />

sondern für die Almwirtschaft passieren<br />

Dass sich die Landwirtschaft hier vorschieben<br />

lässt, um strenge Prüfungen für die<br />

Schiliftbetreiber zu vermeiden, ist doppelt<br />

bedenklich, denn die auch im Dienst des<br />

Natur- und Landschaftsschutz stehenden<br />

Bauern haben als geschätzte Landschaftspfleger<br />

mehr als nur ihren Ruf zu verlieren.<br />

• Wenn jemand eine Wildfütterung im alpinen<br />

Gelände im Nationalpark errichtet, um vielleicht<br />

möglichst viele Wildtiere <strong>aus</strong> weitem<br />

Umkreis anzulocken und durch das Füttern<br />

sowohl die Vermehrung anzukurbeln als<br />

auch die Trophäen zum Wachsen anzuregen,<br />

ohne Genehmigung natürlich, was<br />

kann man tun Diese Fütterung wieder entfernen<br />

Falsch!<br />

Erst warten, dann kommt wieder der Winter<br />

und die Tiere warten darauf gefüttert zu wer-<br />

IV


den und jetzt, Achtung! Die illegale Wildfütterung<br />

könnte eine Katastrophe verursachen,<br />

denn das unerlaubt an die falsche Stelle gelockte<br />

Wild würde ohne <strong>aus</strong>reichend Futter<br />

die wenigen Bäume, also den schützenden<br />

Wald, fressen.<br />

Also mit mehren hundert Hubschrauberflügen<br />

die Tiere weiter füttern, denn erreichbar<br />

ist die illegale Fütterung im Winter natürlich<br />

auch nicht, wegen der Lawinen im Nationalpark<br />

im Hochgebirge.<br />

• Ein Einkaufszentrum nach dem anderen<br />

wird in einen bereits deutlich überlasteten<br />

Zentralraum gepresst. Nicht, weil etwa in<br />

der Grundversorgung etwas fehlt oder die<br />

Bevölkerung weite Reisen machen müsste,<br />

um ein wichtiges Teil für den H<strong>aus</strong>halt zu<br />

erwerben. Nein, nur deshalb, um den Kon-<br />

kurrenten das etwa 2000 Quadratmeter<br />

große Einzugsgebiet im Bereich Südwest<br />

der neuen Siedlung X nicht kampflos zu<br />

überlassen. Wenn aber nun der Umweltanwalt<br />

feststellt, dass ein UVP-Verfahren<br />

für das bereits gebaute oder gerade in Bau<br />

befindliche Vorhaben vorgeschrieben wäre,<br />

was dann<br />

Das ist unangenehm, denn hier wären aufwendige<br />

Verfahren notwendig. Das im Bau befindliche<br />

Objekt wird sofort einer genauen Analyse<br />

unterzogen und festgestellt, dass eine Reduktion<br />

z.B. der Autoabstellflächen, baurechtlich<br />

bewilligt werden kann und muss – zum Schutz<br />

der Umwelt natürlich. Durch diese nachträgliche<br />

Reduktion entfällt die UVP-Pflicht, kurz<br />

zusammengefasst: 250 PKW´s sind böse, 249<br />

gut. (ww)<br />

V


VI<br />

Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>


Inhaltsverzeichnis


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .III<br />

Ein Bericht über unangenehme Entwicklungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . .IV<br />

Inhaltsverzeichnis<br />

Zahlen und Fakten<br />

Personelles.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 2<br />

Statistische Zahlen .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Die LUA als Partei nach Schwerpunkten ...............................................3<br />

Parteistellungen der LUA in den Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Rechtsgrundlagen der Verfahren ....................................................4<br />

Vorarbeiten und Vorbesprechungen für Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> .....4<br />

Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> .................................5<br />

Rechtsmittel der LUA. ..................................................... 6<br />

Teilnahme an Fachgremien................................................... 6<br />

EU-Recht<br />

LUA-Team traf sich mit Vertretern der EU-Kommission. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8<br />

Natur- & Artenschutz<br />

Allgemeines. ........................................................... 12<br />

Politische Vorgabe des schnellen Verwaltungsverfahrens auf Kosten der Natur . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Bedrohliches Resumée der Wissenschaft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Naturschutzgesetz-Novelle: Kleine Feuchtwiesen und Trockenstandorte verlieren Schutz ............13<br />

Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14<br />

Nationalpark Hohe Tauern – Geh´n ma Hubschrauberschauen ...............................14<br />

„Jagdautobahn“ in Rauris ........................................................15<br />

Hagengebirge: Traktorweg in Richtung Kratzalm . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17<br />

Gewerbegebiet am Rand des Na tura 2000-Gebietes Salzachauen ............................17<br />

Sanierung Untere Salzach ........................................................19<br />

Schierschließung......................................................... 21<br />

Sachprogramm Schianlagen in Ausarbeitung ...........................................21<br />

Was tut sich in <strong>Salzburg</strong>s Schigebieten. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Neuerschließung Zell am See-Piesendorf . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21<br />

Königsleiten und seine illegalen Schipisten ...........................................23<br />

LUA gegen neuen Schilift im Schigebiet Weißsee . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25<br />

Einseilumlaufbahn und Schipiste Buchau .............................................26<br />

Jagd und Wildökologie.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

Keine Ruhe für Auerhahn und Co ...................................................27<br />

Dauerbrenner Jagdhütten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29<br />

Land- und Forstwirtschaft................................................... 30<br />

Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau im Land <strong>Salzburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Forstweg Untersberg ............................................................31<br />

Neues von <strong>Salzburg</strong>s Almen: Wohin geht die Entwicklung .................................32<br />

VIII


Inhalt<br />

Rohstoffe .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

Steinbruchanrainer in Puch proben den Aufstand . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

Anpassung an die zeitgemäßen Anforderungen des Naturschutzes ............................34<br />

Windkraft .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

Windkraftanlage Thalgau .........................................................35<br />

VwGH-Verfahren. ........................................................ 36<br />

Keine Schlafkanzeln im Natura 2000 Gebiet Kalkhochalpen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36<br />

Steinwildfreilassung:VwGH bestätigt LUA .............................................36<br />

Natur bekam zwar Recht – verlor aber trotzdem .........................................37<br />

Warnkugeln im Vogelschutzgebiet Hundsfeldmoor . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38<br />

UVP-Verfahren<br />

Einleitung.............................................................. 40<br />

UVP-Schwellenwerte, Kumulation und Feststellungsverfahren ...............................40<br />

Abfallwirtschaft.......................................................... 41<br />

UVP-Verfahren LEUBE: KEINE MÜLLVERBRENNUNG!! ...................................41<br />

Infrastruktur .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Eisenbahnkreuzung Vigaun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

UVP-Pflicht für Europäische Eisenbahn-Transitstrecke Tauernbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Liste der Verfahren .............................................................46<br />

LUA fordert UVP-Verfahren für europäische Gasleitung ...................................46<br />

UVP-Feststellungsverfahren Flughafen <strong>Salzburg</strong> ........................................46<br />

Hubschrauberlandeplatz bewilligt ..................................................49<br />

380 kV-Freileitung durch den Flachgau belastet Seenregion massiv ..........................50<br />

Golfplatz Anif: Noch keine Behördenentscheidung zur UVP-Pflicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

9-Loch Akademiekurs in Fuschl am See geplant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Golfclub Europasportregion Zell am See ..............................................52<br />

UVP-Verfahren für Golfplatz St. Johann-Urreiting läuft ....................................53<br />

Schein statt Sein – Auwald als Fassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Feriendorf Annaberg-Astauwinkel: keine UVP . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Bergbau .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

Februar <strong>2006</strong>: Diabas Saalfelden bekommt nach Jahren grünes Licht vom Verwaltungsgerichtshof ....54<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung für neuen Hangschotterabbau in Flachau .......................54<br />

UVP-Dolomitabbau „Scheukofen“ im Pongau erfolgreich abgeschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55<br />

Sonstige Großverfahren<br />

Kraftwerk Kaprun Limberg II ......................................................58<br />

Kraftwerk Sohlstufe Lehen .......................................................58<br />

Raumordnung<br />

Raumordnung – Recht und Praxis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 60<br />

Beispiele <strong>aus</strong> der RO-Praxis .......................................................61<br />

Neubauten unter Hochspannungsleitungen sind von der Raumordnung zu verhindern ..............68<br />

Historische Erfolge für Grünlandschützer . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 68<br />

IX


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Verkehr<br />

UVP-Verfahren für Eisenbahnkreuzung Vigaun begonnen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

Machbarkeitsstudie Salzachquerung zwischen Oberndorf und Bergheim .......................71<br />

Umlegung Seeleitenlandesstrasse in Burgau am Attersee ..................................73<br />

Zell am See Süd: Verkehrsentlastung gefordert . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

Verkehrsentlastung Saalfelden: 16. Variante wird geprüft ..................................75<br />

Planungen für Verkehrsentlastung Straßwalchen abgeschlossen: .............................75<br />

Mobilfunk<br />

Kein Mobilfunkpakt für <strong>Salzburg</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />

Mobilfunk: Ängste der Bevölkerung werden nach wie vor nicht ernst genommen ..................79<br />

Gesetze & Verordnungen<br />

LUA lehnt Entwurf für neue Bundesverfassung ab .......................................82<br />

Naturschutzgesetz-Novelle .......................................................83<br />

Umgebungslärmrichtlinie – Versuch einer Umsetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 86<br />

Begutachtungsverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 88<br />

Initiativen der LUA<br />

Ausgleichsmaßnahmen: LUA hat Umsetzung überprüft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

Antrag auf Unterschutzstellung der Wiestalau liegt in der Schublade ............................90<br />

Ausgewählte weitere Initiativen der LUA . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 90<br />

Fortbildungen & Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />

Fortbildungen und Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch ............................................92<br />

X


Zahlen und Fakten<br />

Personelles.......................................................... 2<br />

Statistische Zahlen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken ..........................................3<br />

Die LUA als Partei nach Schwerpunkten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 3<br />

Parteistellungen der LUA in den Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Rechtsgrundlagen der Verfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 4<br />

Vorarbeiten und Vorbesprechungen für Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> . 4<br />

Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> ................................5<br />

Rechtsmittel der LUA.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 6<br />

Teilnahme an Fachgremien.............................................. 6


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Personelles<br />

Das aktuelle Team der LUA 2008<br />

Dr. Wolfgang Wiener,<br />

Landesumweltanwalt<br />

Biologe<br />

Arbeitsschwerpunkte<br />

Großverfahren, Gewässerschutz, Fischerei,<br />

Landwirtschaft, Verkehr, Energie, Öffentlichkeitsarbeit<br />

Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

40 Wochenstunden<br />

Dr. Mag. Brigitte Peer,<br />

Stellvertreterin<br />

Biologin, Juristin<br />

Arbeitsschwerpunkte<br />

Rohstoffabbau, Straßen- und Wegebau, Golfplätze,<br />

Botanik, Zusammenarbeit mit der Naturwissenschaftlichen<br />

Fakultät, Mediationsverfahren,<br />

Bürgerbetreuung, UVP-Verfahren<br />

Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

40 Wochenstunden<br />

Mag. Sabine Werner<br />

Biologin<br />

Arbeitsschwerpunkte<br />

Zoologie, Tier- und Artenschutz, Graureiher/<br />

Kormorane, Jagd, Wegebau, Outdoorsport<br />

Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

25 Wochenstunden<br />

Mag. Julia Hopfgartner<br />

Juristin<br />

Arbeitsschwerpunkte<br />

Mobilfunk/GSM, Schierschließungen, UVP<br />

Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

25 Wochenstunden<br />

Mag. Markus Pointinger<br />

Jurist<br />

Arbeitsschwerpunkte<br />

UVP-Verfahren, Raumordnung, Strategische<br />

Umweltprüfungen, Redaktion LUA-Notizen,<br />

Homepage<br />

Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

32,5 Wochenstunden<br />

Nina Leitner<br />

Sekretariat<br />

Arbeitsschwerpunkte<br />

Aktenverwaltung, Terminkoordination, Telefonzentrale,<br />

Buchhaltung, Bibliothek, Personalangelegenheiten<br />

Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

35 Wochenstunden<br />

Karenzierte Mitarbeiterin<br />

Mag. Michaela Rohrauer<br />

Juristin<br />

Arbeitsschwerpunkte<br />

Mobilfunk/GSM, Schierschließungen, Abfallwirtschaft<br />

und Anlagenrecht<br />

Beschäftigungs<strong>aus</strong>maß<br />

22,5 Wochenstunden<br />

2


Zahlen und Fakten<br />

Statistische Zahlen<br />

Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong> nach Bezirken<br />

(<strong>aus</strong>genommen Hubschrauberflüge im Nationalpark)<br />

Zuständige Behörde <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />

Magistrat Stadt <strong>Salzburg</strong> 90 101<br />

BH <strong>Salzburg</strong>-Umgebung 293 358<br />

BH Hallein 72 88<br />

BH St. Johann 130 123<br />

BH Zell am See 162 218<br />

BH Tamsweg 53 68<br />

Landesregierung 65 54<br />

GESAMT 683 827<br />

Die LUA als Partei nach Schwerpunkten<br />

Maßnahme <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />

Baumaßnahme 18 27<br />

Beleuchtung 1 3<br />

Freizeitanlagen<br />

(Schianlagen inkl. Beschneiung,<br />

Camping, Golf, Sportplätze)<br />

27 15<br />

Geländeveränderung 15 20<br />

Gesetze 20 20<br />

Jagd - -<br />

Kraftwerke 8 7<br />

Mobilfunkanlagen 4 3<br />

geschützte Pflanzen 7 5<br />

Rohstoffabbau 17 12<br />

geschützte Tiere 6 6<br />

Verkehr (Straßen, Brücke, Radwege,<br />

Parkplätze, etc.)<br />

Hubschrauberflüge im Nationalpark<br />

(Außenzone+Kernzone)<br />

23 21<br />

66 43<br />

Wasserbau 11 14<br />

Wege (Forststraßen, Almwege,<br />

Wanderwege, Steige, etc.)<br />

16 22<br />

3


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Parteistellungen der LUA in den Behördenverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

nach Bezirken<br />

(<strong>aus</strong>genommen Hubschrauberflüge im Nationalpark)<br />

Zuständige Behörde <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />

Magistrat Stadt <strong>Salzburg</strong> 10 18<br />

BH <strong>Salzburg</strong>-Umgebung 15 44<br />

BH Hallein 18 6<br />

BH St. Johann 30 19<br />

BH Zell am See 38 37<br />

BH Tamsweg 6 5<br />

Landesregierung 65 54<br />

GESAMT 182 183<br />

Rechtsgrundlagen der Verfahren<br />

Verfahren nach Gesetzen <strong>2006</strong> <strong>2007</strong><br />

Naturschutzgesetz 144 147<br />

Raumordnungsgesetz 98 116<br />

Umweltverträglichkeits prüfungsgesetz 7 12<br />

Abfallwirtschaftsgesetze 19 11<br />

Landeselektrizitätsgesetz 2 -<br />

Jagdgesetz 1 -<br />

Veranstaltungsgesetz 1 2<br />

Nationalparkgesetz 3 6<br />

Baupolizeigesetz - -<br />

Flurverfassungs-Landesgesetz 3 1<br />

Begutachtung von Landesgesetzen 16 13<br />

Begutachtung von Bundesgesetzen 4 7<br />

Gesamt 298 315<br />

Vorarbeiten und Vorbesprechungen für Verfahren nach dem<br />

UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Projektname Gemeinde/n Maßnahme<br />

Hagenau-Anschluss Stadt <strong>Salzburg</strong> Autobahnanschluss<br />

Westbahn Ausbau Flachgau HL-Strecke<br />

Tauerngas Diverse Gashochdruckleitung<br />

<strong>Salzburg</strong>leitung II Salzachtal 380 kV-Leitung<br />

Parkh<strong>aus</strong> SAZ <strong>Salzburg</strong> Parkplätze, Parkh<strong>aus</strong><br />

Kraftwerk Lehen Stadt <strong>Salzburg</strong> Wasserkraftwerk<br />

4


Zahlen und Fakten<br />

Verfahren nach dem UVP-Gesetz in den Jahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Projektname Gemeinde/n Maßnahme<br />

ZEMKA Biogas Zell am See Biogasanlage<br />

ÖBB-Kreuzung Vigaun Bundesstraßenneubau<br />

Umfahrung Straßwalchen Straßwalchen Bundesstraßenneubau<br />

Tauernbahn Voll<strong>aus</strong>bau Gasteinertal HL-Strecke<br />

Königsleiten Wald Oberflächenkorrekturen<br />

Skiverbindung Hintermoos-Hinterthal Maria Alm Skizusammenschluss, Kabinenbahn<br />

Plattenkogel-Pistenbau Krimml Pistenum-/-neubau<br />

Skigebiet St.Johann Buchau St. Johann Skigebietserweiterung<br />

Schigebiet Flachauwinkel Flachau 6-Sesselbahn, Schiabfahrt<br />

Gasleitung RAG Berndorf, Nussdorf Gasleitung<br />

Flughafen <strong>Salzburg</strong> Stadt <strong>Salzburg</strong> Ausbau Flughafen<br />

<strong>Salzburg</strong>leitung I Flachgau 380kV-Leitung<br />

Golfplatz Anif Anif Golfplatz<br />

Golfplatz Urreiting St.Johann Golfplatz<br />

Golfplatz Ebner Fuschl Golfplatz<br />

Golfplatz Zell am See Zell am See Golfplatzerweiterung<br />

Urstein Puch Gewerbe- und Technologiepark<br />

IKEA Stadt <strong>Salzburg</strong> Einkaufszentrum<br />

Europark Stadt <strong>Salzburg</strong> Einkaufszentrum<br />

Wals Trade Center Wals-Siezenheim Einkaufszentrum<br />

Feriendorf Astauwinkel Annaberg Beherbergungsbetrieb<br />

Zementwerk Leube<br />

Anif<br />

Ausbau Zementwerk<br />

und Ersatzbrennstoffe<br />

Scheukofen Werfen Steinbruch<br />

KW-Hintermuhr Muhr Wasserkraftwerk<br />

Uttendorf II Uttendorf; u.a. Pumpspeicherkraftwerk<br />

Renaturierung Untere Salzach Flachgau Deregulierung Fließgewässer<br />

5


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Rechtsmittel der LUA<br />

<strong>2006</strong><br />

Berufungen<br />

Aufschüttung im ESG<br />

Salzachauen (Fläche Schenker,<br />

Gemeinde Bergheim)<br />

Sportanlage Annaberg<br />

Berufungen gegen UVP-<br />

Feststellungsbescheide<br />

Flughafen <strong>Salzburg</strong>:<br />

Erweiterungen<br />

Beschwerden an den<br />

Verwaltungsgerichtshof<br />

Forstwirtschafts-, Jagd- bzw.<br />

Almhütte, LSG Hüttschlager<br />

Talschlüsse, Hubalm,<br />

Gemeinde Hüttschlag<br />

Golfplatz Anif<br />

380 kV-Starkstromfreileitung<br />

Einkaufszentrum -<br />

Wals Trade Center Wals<br />

Feriendorf Astauwinkel<br />

Gemeinde Annaberg<br />

30 kV-Leitung - Adaptierung<br />

mit Warnkugeln im NSG und<br />

ESG Obertauern<br />

<strong>2007</strong><br />

Stadion -<br />

temporäre Aufstockung<br />

Erdbewegungen/<br />

Pistenplanierungen bzw.<br />

Almverbesserungsmaßnahmen<br />

in Wald/Königsleiten<br />

Oberflächenkorrekturen<br />

auf bestehenden<br />

Schipisten in Krimml<br />

Tauernbahn -<br />

zweigleisiger Ausbau<br />

(Angerschluchtbrücke)<br />

Teilnahme an Fachgremien<br />

Naturschutzbeirat (§ 53 <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz)<br />

Wildökologischer Fachbeirat (§ 155 <strong>Salzburg</strong>er Jagdgesetz)<br />

Arbeitsgruppe Wasserwirtschaft und Naturschutz<br />

Arbeitsgruppe Umwelt der EuRegio<br />

Arbeitsgruppe Golfanlagen<br />

Arbeitsgruppe Schianlagen<br />

Jour Fixe bei LR Eisl und LR Blachfellner<br />

Landtags<strong>aus</strong>schüsse Expertenladungen<br />

Olympia 2014<br />

Anrainerforum und Umweltarbeitskreis Flughafen<br />

Expertenarbeitskreise der Aktion Grünland<br />

<strong>Salzburg</strong>er Verkehrsplattform<br />

SIR-Kuratorium<br />

Dr. Wiener, Mag. Werner<br />

Mag. Werner<br />

Dr. Wiener<br />

Dr. Wiener<br />

Dr. Peer<br />

Mag. Rohrauer<br />

Dr. Wiener<br />

je nach Sachgebiet<br />

Dr. Wiener<br />

Dr. Wiener, Mag. Pointinger<br />

Mag. Pointinger<br />

Dr. Wiener<br />

Dr. Wiener<br />

6


EU-Recht<br />

LUA-Team traf sich mit Vertretern der EU-Kommission .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

LUA-Team traf sich mit Vertretern der EU-Kommission<br />

ten. Ziel war es, Informationen <strong>aus</strong> erster Hand<br />

zu erhalten, wie das EU-Recht in einzelnen<br />

anhängigen Verfahren korrekt <strong>aus</strong>zulegen und<br />

anzuwenden ist. Dabei konnten rechtliche und<br />

fachliche Fragen mit dem damals für Österreich<br />

zuständigen Juristen Dr. Lopatta, den Biologen<br />

Dr. Lentner und Mag. Rubin und Herrn Roger<br />

Gebbels (SUP, UVP) diskutiert werden.<br />

Da die LUA aufgrund der EU-Umwelt- und<br />

Naturschutzrichtlinien zunehmend mit Fragen<br />

der Auslegung und des Vollzugs von EU-Recht<br />

befasst ist, sahen wir uns dazu veranlasst, im<br />

November <strong>2006</strong> eine Reise nach Brüssel – sozusagen<br />

zur Quelle des EU-Rechts – anzutre-<br />

Naturschutz: FFH-Richtlinie und Vogelschutzrichtlinie<br />

Aufgrund von aktuellen Fällen in Natura 2000-<br />

Schutzgebieten waren Fragen zum Vollzug von<br />

VS-Richtlinie und FFH-Richtlinie ein Schwerpunkt<br />

unseres Besuchs in Brüssel.<br />

LUA bei der GD Umwelt<br />

Foto: LUA<br />

8


EU-Recht<br />

Natura 2000-Gebiete<br />

Auch wenn die Nominierung von Schutzgebieten<br />

für das europäische Natura 2000-Netz<br />

derzeit abgeschlossen ist, bestehen wichtige<br />

Aufgaben in der Festlegung der Erhaltungsziele<br />

und der Erstellung von Managementplänen für<br />

die Europaschutzgebiete. Ein Monitoring der<br />

geschützten Lebensräume und Arten ist erforderlich<br />

und soll eine schleichende Verschlechterung<br />

nicht nur verhindern, sondern vielmehr<br />

Maßnahmen setzen, die das Gebiet verbessern.<br />

In regelmäßigen <strong>Berichte</strong>n ist die Kommission<br />

über die gesetzten Maßnahmen und die Bestandsentwicklungen<br />

bei Arten und Lebensräumen<br />

zu informieren.<br />

Verträglichkeitsprüfung (VP)<br />

Generell sind Pläne und Projekte, die in oder<br />

auch außerhalb von Europaschutzgebieten vorgesehen<br />

sind bei möglichen Auswirkungen einer<br />

VP zu unterziehen. Darin werden die möglichen<br />

Auswirkungen auf die Erhaltungsziele<br />

des Schutzgebietes sowie die darin vorkommenden<br />

Lebensräume und Arten untersucht.<br />

Die Erhebungen dazu sind, ähnlich wie bei<br />

UVP-Verfahren, Bestandteil der Einreichunterlagen.<br />

Wesentlich bei der VP ist die Kumulierung.<br />

Dabei müssen alle bisherigen Eingriffe und Vorwirkungen,<br />

ebenso alle bekannten zukünftigen<br />

Pläne, mitberücksichtigt werden. Solange von<br />

der Landesregierung keine Erhaltungsziele und<br />

Historische Häuserzeile am Grand Place<br />

Foto: LUA<br />

9


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Managementpläne erlassen werden, sind bei<br />

dieser VP alle geschützten Arten und Lebensräume<br />

einzeln zu berücksichtigen.<br />

Artenschutz<br />

Alle Vogelarten sowie die Tier- und Pflanzenarten<br />

des Anhang IV der FFH-RL fallen unter<br />

strengen Artenschutz. Ausnahmen können nur<br />

bei Einhaltung von drei Bedingungen gewährt<br />

werden: der Erhaltungszustand der Art darf<br />

sich nicht verschlechtern, es darf keine andere<br />

Alternative möglich sein und einer der Ausnahmetatbestände<br />

muss zutreffen. Zwischenzeitig<br />

musste wegen vom EuGH festgestellter bzw<br />

anhängiger Mängel bei der Umsetzung der<br />

Richtlinien das Naturschutzgesetz novelliert<br />

werden.<br />

Umweltschutz: UVP-Richtlinie und<br />

SUP-Richtlinie<br />

Neben dem damals anhängigen Vertragsverletzungsverfahren<br />

gegen Österreich wegen unvollständiger<br />

bzw. inkorrekter Umsetzung der UVP-<br />

Richtlinie (zu hohe Schwellenwerte für Projekte;<br />

unvollständige Berücksichtung kumulativer<br />

Effekte; nicht vollständige Umsetzung der Kriterien<br />

für schutzwürdige Gebiete), waren auch<br />

national anhängige Verfahren Gegenstand der<br />

Besprechung. Großflächige Entwässerungen<br />

in Gebirgsregionen und die Problematik der<br />

Zunahme der Flugbewegungen am <strong>Salzburg</strong>er<br />

Flughafen wurden ebenso erörtert wie die derzeitige<br />

Verzögerung der Umsetzung des ersten<br />

VwGH-Erkenntnisses betreffend UVP-Pflicht<br />

des zweigleisigen Bahn<strong>aus</strong>b<strong>aus</strong> im Gasteinertal<br />

durch die ÖBB und die zuständigen Behörden.<br />

Auch hinsichtlich der zweiten großen Umweltschutzrichtlinie<br />

für Pläne und Programme, der<br />

SUP-RL, konnten eine Reihe von Umsetzungsbzw.<br />

Vollzugsdefiziten geortet und besprochen<br />

werden. Dazu gehörten jedenfalls im Rahmen<br />

des <strong>Salzburg</strong>er ROG die SUP-Pflicht für das<br />

Räumliche Entwicklungskonzept der Gemeinden,<br />

die unvollständige Umsetzung der Kriterien<br />

zum Inhalt des Umweltberichtes sowie zur<br />

Bestimmung der vor<strong>aus</strong>sichtlichen Erheblichkeit<br />

von Umwelt<strong>aus</strong>wirkungen und die verbesserungswürdige<br />

Einbindung von Behörden und<br />

Öffentlichkeit in die Verfahren. Im Rahmen der<br />

Evaluierungsphase der Umsetzung durch die<br />

Kommission sollten diese Punkte näher betrachtet<br />

werden. Zwischenzeitig nimmt auch<br />

eine ROG-Novelle auf Teile der kritisierten Umsetzungsdefizite<br />

Bedacht.<br />

Resumée<br />

Das Gespräch mit den Vertretern der EU-Kommission<br />

hat das Team der LUA in ihrem bisherigen<br />

Verständnis des EU-Rechts bestärkt und<br />

aufgezeigt, dass in <strong>Salzburg</strong> Vollzugsdefizite<br />

bezüglich VRL, FFH-RL und SUP-RL bestehen.<br />

Dies gilt auch heute, zwei Jahre später, noch.<br />

Dieser Eindruck deckt sich auch mit der Studie<br />

„World Wide Fund for Nature“ (WWF), wonach<br />

Österreich bei der Umsetzung des Schutzgebietsnetzwerkes<br />

Natura 2000 hinter den neuen<br />

Erweiterungsländern Estland und Litauen<br />

rangiert und dem europäischen Durchschnitt<br />

knapp hinterher hinkt.<br />

Wir sehen daher unsere Aufgabe für die Zukunft<br />

vermehrt darin, eine richtlinienkonforme<br />

Umsetzung einzufordern. Dementsprechend ist<br />

dies bereits einer unserer Arbeitsschwerpunkte<br />

geworden. (mp, mr, sw)<br />

10


Natur- & Artenschutz<br />

Allgemeines .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12<br />

Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern................................ 14<br />

Schierschließung. ................................................... 21<br />

Jagd und Wildökologie .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27<br />

Land- und Forstwirtschaft.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30<br />

Rohstoffe .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34<br />

Windkraft.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35<br />

VwGH-Verfahren..................................................... 36


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Al l g e m e i n e s<br />

Politische Vorgabe des schnellen<br />

Verwaltungsverfahrens auf Kosten<br />

der Natur<br />

Bürgernähe überall. Schnelligkeit als zeitgemäßer<br />

Qualitätsmaßstab für behördliches Handeln.<br />

Das Vermeiden von Konflikten, indem für<br />

alles und jedes eine Lösung gefunden werden<br />

muss – auch nachträglich.<br />

Diese seit einiger Zeit geübte Praxis mit großer<br />

Signalwirkung für Betreiber hat dazu geführt,<br />

dass viele Maßnahmen ohne Bewilligung<br />

durchgeführt werden, quasi in Eigenregie, bevor<br />

das notwendige Naturschutzverfahren abgewickelt<br />

wurde.<br />

Noch frisch in Erinnerung ist das Almwegesystem<br />

im Seidelwinkeltal, das vorwiegend auf<br />

Anordnung des Auftraggebers gebaut wurde.<br />

Beliebt sind neben eigenständigen Wegeprojekten<br />

auch Aufschüttungen in Feuchtwiesen<br />

oder anderen geschützten Biotopen.<br />

Die Behörde ist dann auf ziemlich verlorenem<br />

Posten, hat sie doch seit Jahren mit Personalknappheit,<br />

Gesetzesfluten und strengen<br />

Sparvorgaben zu kämpfen. Wird nach konsensloser<br />

Durchführung einer Maßnahme eben<br />

Iris Sibirica<br />

Foto: wikipedia<br />

rasch keine naturverträgliche Lösung gefunden<br />

und eine Wiederherstellung angeordnet und<br />

ergreift der Betreiber dann noch ein Rechtsmittel,<br />

geht das Ganze seinen Instanzenweg.<br />

Jahre ziehen ins Land, wo der Betroffene seine<br />

(Schwarz)wege nützen kann, die Natur aber<br />

den Schaden hat.<br />

Dieser neue schnelle Vollzug mag bürgernahe<br />

sein, eine Sicherung geschützter Lebensräume<br />

ist damit jedoch nicht immer verbunden. Dem<br />

schnellen, friktionsfreien Vollzug müssen daher<br />

klar erkennbare Grenzen gegenüberstehen.<br />

Eine unabhängige LUA als Bewahrer der natürlichen<br />

Umwelt ist dabei unabdingbar. (bp)<br />

Bedrohliches Resumée<br />

der Wissenschaft<br />

Symposium Biotopverbund - Lebensraumvernetzung<br />

Gemeinsam mit der Universität <strong>Salzburg</strong>, Fachbereich<br />

Organismische Biologie, veranstaltete<br />

die Naturschutzabteilung des Landes <strong>Salzburg</strong><br />

im Februar <strong>2007</strong> ein zweitägiges Symposium<br />

zum Thema Biotopverbund und Lebensraumvernetzung.<br />

In zahlreichen Vorträgen zeigte sich kein einheitliches<br />

Bild, sondern wurde einmal mehr folgende<br />

Diskrepanz deutlich: Während Vertreter<br />

der öffentlichen Verwaltung sowie die beauftragten<br />

Schutzgebietsbetreuungen die aktuelle<br />

Situation des Naturschutzes durchwegs positiv<br />

beurteilten, zogen Wissenschafter ein ganz anderes<br />

Resümee. Sie dokumentierten den Rückgang<br />

von Arten und die zunehmende Verinselung<br />

hochwertiger Lebensräume sowie der dort<br />

vorkommenden Tier- und Pflanzenpopulationen.<br />

Trotz strenger gesetzlicher Regelungen<br />

und steigendem finanziellen Aufwand seitens<br />

des Naturschutzes konnte das Verschwinden<br />

gefährdeter Arten und ihrer Lebensräume auch<br />

in der jüngsten Vergangenheit nicht gestoppt<br />

werden.<br />

Diese Tatsache kann auch die LUA <strong>aus</strong> ihrer<br />

Verfahrenspraxis bestätigen. Die Zerschneidung<br />

durch Straßen und Wege oder die Sied-<br />

12


Natur- & Artenschutz - Allgemeines<br />

lungsentwicklung sind nur Beispiele für das<br />

offensichtlich unaufhaltsame Verschwinden<br />

wertvoller Lebensräume. In Zukunft bedarf es<br />

jedenfalls gezielter und vor allem koordinierter<br />

Naturschutzmaßnahmen, die über die Pflanzung<br />

von Hecken oder die Anlage von „Alibi“-<br />

Tümpeln hin<strong>aus</strong>gehen müssen. Eine Aufwertung<br />

von Flächen im Sinne des Naturschutzes<br />

muss auch Bereiche außerhalb von Schutzgebieten<br />

aktiv mit einbeziehen, da die geschützten<br />

Bereiche für den Erhalt lebensfähiger Populationen<br />

häufig nicht groß genug sind. (sw)<br />

Naturschutzgesetz-Novelle: Kleine<br />

Feuchtwiesen und Trockenstandorte<br />

verlieren Schutz<br />

Feuchtwiesen sowie Trocken- und Magerstandorte<br />

unter 2000 m² Flächengröße sind<br />

aufgrund der Novelle des Naturschutzgesetzes<br />

seit 1.1.2008 nicht mehr geschützt. Diese Lebensräume<br />

sind außerordentlich wichtige ökologische<br />

Trittsteine, die durch extensive landwirtschaftliche<br />

Nutzung entstanden sind. In der<br />

heutigen Agrarlandschaft sind solche Wiesen,<br />

die meist nur einmal oder maximal zweimal<br />

jährlich gemäht werden, bereits selten geworden.<br />

Sie beherbergen aber Tiere und Pflanzen,<br />

für die die heutigen Intensivwiesen keine Überlebensmöglichkeit<br />

mehr bieten.<br />

Die Aufhebung des Schutzes für unter 2000 m²<br />

große Feuchtwiesen und Magerrasen betrifft<br />

nach Auskunft der Naturschutzabteilung des<br />

Landes 30 bis 40 % dieser wertvollen Lebensräume.<br />

Nasse Wiesensenken, feuchte Flächen<br />

in Gewässernähe sowie trockene Böschungen<br />

können nach dieser Novelle des Naturschutzgesetzes<br />

ohne Konsequenzen „landwirtschaftlich<br />

verbessert“ werden. Damit werden weitere<br />

„Kleinode“ und Strukturen in unserer Landschaft<br />

verschwinden und mit ihnen bedrohte<br />

Pflanzen und Tiere. Diese verlieren nicht nur<br />

ihre Rückzugsgebiete, sondern auch Trittsteine<br />

für den Biotopverbund (siehe auch der <strong>aus</strong>führliche<br />

Artikel zur Naturschutzgesetz-Novelle).<br />

Die Tagung Biotopverbund-Lebensraumvernetzung<br />

und der Artenschutzkongress im<br />

Jahr <strong>2007</strong> haben eindrücklich auf die Folgen<br />

der Ausräumung der Landschaft und das Verschwinden<br />

von Arten hingewiesen. Für den<br />

Countdown 2010, das europäische Ziel der<br />

Erhaltung der Artenvielfalt, hat <strong>Salzburg</strong> noch<br />

einen großen Nachholbedarf. Die Aufhebung<br />

des Biotopschutzes für Feuchtwiesen und Trockenstandorte<br />

unter 2000 m² ist jedenfalls ein<br />

Schritt in die falsche Richtung. (sw)<br />

Feuchtwiese – wie lange noch<br />

Foto: LUA<br />

13


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Nat u r a 2000 u n d Nat i o n a l pa r k Ho h e Ta u e r n<br />

Nationalpark Hohe Tauern – Geh´n<br />

ma Hubschrauberschauen<br />

In den letzten Jahren haben die Hubschrauberflüge<br />

im Nationalpark Hohe Tauern stetig<br />

zugenommen. In manchen Tälern können<br />

mittlerweile eher Hubschrauber als Steinadler<br />

beobachtet werden. Hubschrauber werden zur<br />

Versorgung von Schutzhütten, zur Kontrolle von<br />

Wegen, zum Filmen, für militärische Übungen<br />

oder für den Transport von Zaunpfosten, Seilwinden,<br />

Brennholz, Geschirr und, und, und…<br />

eingesetzt. Diese Liste wird ständig länger.<br />

Nicht nur für Menschen ist der Lärm der Hubschrauber<br />

störend. Wildtiere reagieren häufig<br />

panisch auf die lauten, plötzlich auftauchenden<br />

und schnellen Fluggeräte. Studien haben ergeben,<br />

dass Hubschrauber sogar eine größere<br />

Störwirkung haben als Düsenjäger. Besonders<br />

kritisch sind nämlich die geringe Flughöhe sowie<br />

Starts und Landungen – Faktoren, die durch<br />

die engen Täler der Hohen Tauern zusätzlich<br />

verschärft werden. Eine Gewöhnung von Wildtieren<br />

an Hubschrauberflüge ist praktisch <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

Während die panikartige Flucht von Gämsen im<br />

baumfreien Hochgebirge gut zu beobachten ist,<br />

bleiben andere Reaktionen von Wildtieren auf<br />

Hubschrauber meist unbemerkt. Die wissenschaftliche<br />

Störungsbiologie beschränkt sich<br />

heute nicht mehr nur auf die Beobachtung von<br />

Verhaltensänderungen, sondern berücksichtigt<br />

auch die körperlichen Folgen. Die Auswirkungen<br />

der Störung auf physiologischer Ebene betreffen<br />

etwa Herzschlagrate, Energieh<strong>aus</strong>halt, Kondition,<br />

Fortpflanzung und schließlich Überleben.<br />

Die Störung durch Hubschrauberflüge führt<br />

wegen der Produktion von Stresshormonen, der<br />

gesteigerten Aktivität (z.B. Flucht) oder wegen<br />

des Mehraufwandes für die Thermoregulation<br />

zu einem steigenden Energieverbrauch, wäh-<br />

Hubschrauberflüge sind eine Bedrohung für Wildtiere<br />

Foto: BMLV<br />

14


Natur- & Artenschutz - Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern<br />

rend gleichzeitig die verfügbare Zeit für die Nahrungsaufnahme<br />

reduziert wird. Ein Teufelskreis,<br />

dessen Resultat ein geringerer Fortpflanzungserfolg<br />

und höhere Mortalitätsraten sind. Besonders<br />

massiv wirken sich Störungen im Winter<br />

oder in der Brut- und Aufzuchtszeit <strong>aus</strong>.<br />

Besonders durch Hubschrauberflüge belastet<br />

ist das Seidlwinkltal, wo <strong>2006</strong> einem Antragsteller<br />

über 300 Rotationen auf seine Alm genehmigt<br />

wurden. Dieser hat ohne nationalparkrechtliche<br />

Bewilligung auf 1700 m Seehöhe<br />

eine Rotwildfütterung errichtet, an der über 150<br />

Stück Rotwild versorgt werden. Das Futter für<br />

diese Wildfütterung wird mit dem Hubschrauber<br />

hinauf transportiert. Im Hochwinter <strong>2007</strong> wurden<br />

weitere 30 - 40 Flüge zur Versorgung beantragt.<br />

Von der Behörde wurden die Flüge als<br />

„Abwehr einer Katastrophe“ eingestuft, da die<br />

hungernden Hirsche sonst den Wald „zusammen<br />

fressen“ würden. Diese Vorgangsweise ist<br />

für die LUA inakzeptabel, in einem Nationalpark<br />

kann ein künstlich überhöhter Wildbestand, der<br />

nur durch Fütterung überleben kann, nicht als<br />

naturverträglich eingestuft werden. Ist zuwenig<br />

Futter vorhanden, darf diese h<strong>aus</strong>gemachte<br />

„Katastrophe“ nicht als Vorwand für Hubschrauberflüge<br />

herangezogen werden. (sw)<br />

„Jagdautobahn“ in Rauris<br />

Viehtriebwege als Fahrstraßen gebaut<br />

Im Juli 2004 wurde auf der Schütteralm im<br />

Rauriser Seidlwinkeltal im Europaschutzgebiet<br />

und Nationalpark die Errichtung von Viehtriebwegen<br />

und der Ausbau der bestehenden<br />

Wanderwege als Triebwege genehmigt. Wie der<br />

Name bereits sagt, sollte damit der Auf- und<br />

Abtrieb des Weideviehs erleichtert werden. Die<br />

LUA ging damals aufgrund eines Lokalaugenscheines<br />

und der Einreichunterlagen von einer<br />

Adaptierung des bestehenden Wanderwegenetzes<br />

mit einer Breite bis 1,5 m <strong>aus</strong>. In den<br />

Bescheidauflagen wurde insbesondere auf die<br />

landschaftliche Sensibilität Rücksicht genommen,<br />

der Bau sollte ursprünglich im Oktober<br />

2005 abgeschlossen sein.<br />

Aufgrund massiver Beschwerden über landschaftszerstörerische<br />

Wegebauten im offenen<br />

Almbereich fand am 01.08.<strong>2007</strong> eine Überprüfungsverhandlung<br />

statt. Dabei zeigte sich<br />

neben konsenslos durchgeführten Maßnahmen<br />

(Rotwildfütterung auf 1700 m mit Siloballen-<br />

und Gerätelager), dass die von der Schütteralmhütte<br />

<strong>aus</strong>gehenden, als „Viehtriebwege“<br />

bewilligten Wege über eine Breite von 2,20 m<br />

bis 2,50 m mit teilweise begrüntem Mittelsstreifen<br />

verfügen. Abweichend vom Vorhaben und<br />

Bescheid lagen in der Natur mit zweispurigen<br />

Fahrzeugen (Geländefahrzeug, Traktor, etc.)<br />

befahrene Wege vor, die wohl in erster Linie den<br />

jagdlichen Intentionen des Eigentümers Rechnung<br />

tragen – für die Mutterkuhhaltung ist dies<br />

nicht notwendig. Dies belegen vor allem die<br />

Wildfütterung, die Unterbringung von großen<br />

Mengen Siloballen für den Winter und die für<br />

deren Transport durchgeführten Hubschrauberflüge<br />

in der Zahl von 151 im Jahr 2005 und<br />

289 im Jahr <strong>2006</strong> (siehe dazu weitere Ausführungen<br />

im Bericht im Kapitel Jagd).<br />

Aufgrund der seit 2004 andauernden Bauzeit<br />

des Weges war davon <strong>aus</strong>zugehen, dass<br />

ein Anwachsen der zwischengelagerten Vegetationssoden<br />

kaum noch realistisch ist. Eine<br />

Wiederbegrünung dieser lange Zeit offenen und<br />

der Erosion <strong>aus</strong>gesetzten Bodenverwundungen<br />

in dieser Höhenlage ist extrem schwierig. Die<br />

LUA hatte daher im Verfahren die Wiederherstellung<br />

des bescheidgemäßen Zustandes<br />

beantragt und die Beiziehung von Fachexperten<br />

zur Begrünung in Hochlagen gefordert, da vom<br />

Erfolg der Wiederbegrünung und dem Schutz<br />

vor weiteren Erosionen die maximal mögliche<br />

Wiederherstellung des Landschaftsbildes in<br />

höchstem Maße abhängt.<br />

Mit Bescheid vom 10.08.<strong>2007</strong> wurde die<br />

Wiederherstellung des bescheidmäßigen Zustandes<br />

mittels Bescheid der BH Zell am See<br />

aufgetragen. Die Antragsteller hatten dagegen<br />

allerdings berufen. 2008 wurde die Berufung in<br />

den wesentlichen Punkten abgewiesen und der<br />

Wiederherstellungsauftrag bestätigt. (mp)<br />

15


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Rauriser Seidlwinkltal: Anstelle des beantragten Viehtriebweges wurde ein traktorbefahrbarer Weg gebaut<br />

Foto: LUA<br />

In Bau befindlicher „Viehtriebweg“ zur Königsstuhlalm – Breite und Ausformung<br />

sowie zum Teil extrem hohe Anschnitte geprägt durch das eingesetzte schwere Gerät. Breite bis 2,50 m<br />

Foto: LUA<br />

16


Natur- & Artenschutz - Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern<br />

Hagengebirge: Traktorweg<br />

in Richtung Kratzalm<br />

Die in der LUA registrierte Geschichte über Begehrlichkeiten<br />

zur wegemäßigen Erschließung<br />

der Kratzalm sowie der Anger- und Höllriedlalm<br />

im Hagengebirge ist bereits 25 Jahre alt.<br />

1983 plante die SAFE eine Straße zur Wartung<br />

der 220 kV Leitung. Nach heftigen Protesten<br />

wurde dies nicht weiter verfolgt. Die Wünsche<br />

nach einer besseren Erreichbarkeit der Almen<br />

tauchten im Laufe der Jahre aber immer wieder<br />

auf.<br />

Beim betroffenen Landschaftsraum handelt es<br />

sich aufgrund der weitgehenden Unerschlossenheit<br />

und Ursprünglichkeit um ein Stück<br />

noch weitgehend unberührte, nur mit Triebund<br />

Wanderweg erschlossene Bergwelt. Aufgrund<br />

der hohen Wertigkeit der Natur ist dieser<br />

Bereich inzwischen auch zum Europaschutzgebiet<br />

erklärt worden.<br />

Da Almwirtschaft nur mehr im Nebenerwerb<br />

betrieben wird, wuchsen mit den Jahren die<br />

Begehrlichkeiten nach einer leichteren Erreichbarkeit<br />

der Almen. Dazu kam die Sicherheitsproblematik<br />

auf den zum Teil nicht mehr<br />

instand gesetzten Triebwegen.<br />

Über Jahre wurden Varianten geprüft: Triebwegverbesserung,<br />

Seilbahn, Verlängerung der<br />

vorhandenen Traktorstraße. In einem Punkt<br />

zieht sich die fachliche Beurteilung aber wie<br />

ein roter Faden über Jahrzehnte hindurch: die<br />

Neuanlage einer Erschließung im Schutzgebiet<br />

widerspricht dessen Schutzzweck wesentlich<br />

und ist daher nicht durchführbar. Aufgrund der<br />

geänderten Vor<strong>aus</strong>setzungen bei der Almbewirtschaftung<br />

ist ein Wegebau mit Abstrichen<br />

vorstellbar, jedoch nach wie vor äußerstenfalls<br />

bis an die Schutzgebietsgrenze im Wald.<br />

Bei einer Begehung im Juli <strong>2007</strong> konnte eine<br />

Trassenvariante besichtigt werden, die auf das<br />

vorhandene Gelände und die Einsehbarkeit Bedacht<br />

nimmt. Im oberen felsigen Bereich der<br />

Trasse ist ein größerer Felsanschnitt erforderlich.<br />

Hier ist mit Sprengungen zu rechnen. Insgesamt<br />

wird die Planung bis zur Schutzgebietsgrenze<br />

als <strong>aus</strong>gleichsfähig angesehen. Das letzte<br />

Stück von ca. 150 m bis zum Waldrand muss<br />

dann aber zu Fuß bewältigt werden. Denn neue<br />

Weganlagen im nunmehrigen Europaschutzgebiet<br />

werden von der LUA damals wie heute,<br />

gestützt auf die zahlreichen fachlichen Ausführungen<br />

der letzten 20 Jahre, abgelehnt.<br />

Nachtrag: Im Herbst 2008 wurde das Naturschutzverfahren<br />

eingeleitet und das öffentliche<br />

Interesse der Österreichischen Bundesforste<br />

an der Schutzwaldbewirtschaftung der Einhänge<br />

zum Bluntautal geltend gemacht. (mp)<br />

Gewerbegebiet am Rand des Na tura<br />

2000-Gebietes Salzachauen<br />

Schenker und die Folgen<br />

Für die Errichtung des Containerterminals der<br />

Fa. Schenker auf einer Fläche südlich des Vogel-<br />

und FFH-Schutzgebietes Salzachauen war<br />

es erforderlich, eine ca. 6 ha große Fläche aufzuschütten.<br />

Das Naturschutzverfahren wurde<br />

vor der Umwidmung abgeführt. Obwohl der<br />

Bereich direkt an bestehende Gewerbeflächen<br />

und auch das Gelände der SAB angrenzt, haben<br />

Untersuchungen eine artenreiche Amphibien-<br />

und Vogelgemeinschaft festgestellt.<br />

Mehrere Tümpel in dem betroffenen Waldstück<br />

bzw. auf einer ehemaligen Schotterabbaufläche<br />

beherbergten insgesamt acht geschützte Lurchund<br />

zwei Kriechtierarten. In den Laichgewässern<br />

und dem Landlebensraum der betroffenen<br />

Fläche lebten beispielsweise der Nördliche<br />

Kammmolch und der Springfrosch. Beide<br />

sind vom Aussterben bedroht und durch die<br />

FFH-Richtlinie europaweit geschützt. Bei den<br />

Salzachauen und den vom geplanten Gewerbegebiet<br />

betroffenen Tierarten handelt es sich<br />

um Schutzgüter von europäischer Bedeutung,<br />

dementsprechend sind auch die EU-rechtlichen<br />

Bestimmungen einzuhalten.<br />

Ein von der LUA beauftragtes herpetologisches<br />

Gutachten zeigte die Dramatik der Situation des<br />

Nördlichen Kammmolches im Bundesland <strong>Salzburg</strong><br />

auf, dessen letzte Vorkommen sich auf die<br />

Salzachauen beschränken. Die erstinstanzliche<br />

Bewilligung für die Aufschüttung hätte der heimischen<br />

Amphibienfauna massive, unwiederbringliche<br />

Verluste zugefügt und berück sichtigte<br />

17


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Kleinod im Hagengebirge: Hochangeralm<br />

auch nicht die Auswirkungen auf das Natura<br />

2000-Gebiet Salzachauen. Erst nach einer Berufung<br />

der LUA wurde die erforderliche Naturverträglichkeitsprüfung<br />

durchgeführt. Im Zuge<br />

einer schier endlosen mündlichen Verhandlung<br />

konnte von der LUA ein Erfolg versprechendes<br />

Maßnahmenpaket erreicht werden. Es wurden<br />

zahlreiche Laichgewässer unterschiedlicher Gestaltung<br />

neu angelegt sowie ein umfangreiches<br />

Umsiedlungskonzept für die betroffenen Amphibien<br />

und Reptilien umgesetzt, welches durch<br />

Foto: Gundi Habenicht<br />

Spezialisten mit einschlägigen Erfahrungen<br />

<strong>aus</strong>gearbeitet und entsprechend betreut wurde.<br />

Ebenfalls gesichert werden konnten ein Ersatz<br />

für den durch die geplante Aufschüttung vernichteten<br />

Landlebensraum im Nahbereich der<br />

neuen Gewässer sowie der vorhandene Wanderkorridor,<br />

um die Isolierung der Populationen<br />

zu verhindern.<br />

Obwohl durch den Einsatz der LUA die Artenschutzproblematik<br />

bei der Bewilligung der<br />

Aufschüttung gelöst werden konnte, muss im<br />

Kammmolch<br />

Foto: Rainer Myslwietz<br />

18


Natur- & Artenschutz - Natura 2000 und Nationalpark Hohe Tauern<br />

Nachhinein festgestellt werden, dass dieses Vorhaben<br />

einen „Rattenschwanz“ weiterer Eingriffe<br />

nach sich zog, beispielsweise die Fällung alter<br />

Eichen für die Zufahrt, den Gleisanschluss oder<br />

eine Schotterentnahme im Vogelschutzgebiet.<br />

Dieses Beispiel zeigt wieder einmal die Notwendigkeit<br />

von Gesamtkonzepten. Vielleicht hätte<br />

eine von der LUA im Vorfeld geforderte SUP<br />

mehr Aufschluss gebracht, diese wurde aber<br />

durch die erst nach dem Naturschutzverfahren<br />

durchgeführte Umwidmung hinfällig. (sw)<br />

Sanierung Untere Salzach<br />

Projekt soll Hochwasserschutz und Renaturierung<br />

vereinen<br />

Die Regulierung des Grenzflusses Salzach hat<br />

das ehemals in viele Arme aufgefächerte Gewässer<br />

in ein kanalartiges Flussbett gezwungen.<br />

Die Folgen waren nicht nur das Absinken<br />

des Grundwasserspiegels sondern auch<br />

das Eintiefen des Flussbettes. Der gefürchtete<br />

„Sohldurchschlag“ – das Ausräumen der schützenden<br />

Kiesschicht – erfolgte im Freilassinger<br />

Becken beim Hochwasser im August 2002.<br />

Die dabei frei gelegten Seetonschichten werden<br />

durch die Strömung rasch weiter erodiert,<br />

sodass dringend Maßnahmen erforderlich sind<br />

um den Hochwasserschutz auch weiterhin zu<br />

gewährleisten.<br />

Das vorliegende Sanierungsprojekt soll die<br />

Eintiefung der Salzach stoppen, den Hochwasserschutz<br />

erhalten und gleichzeitig ökologische<br />

Verbesserungen im Natura 2000-Gebiet<br />

Salzachauen bewirken.<br />

Dazu sollen im Gebiet zwischen der Saalachmündung<br />

und der Laufener Enge zwei flache<br />

Rampen errichtet werden, die die Flusssohle<br />

anheben. Im Bereich der Flussschleife von<br />

Oberndorf und Laufen sind optisch nicht erkennbare<br />

Sohlsicherungen vorgesehen. So<br />

genannte „Weiche Ufer“, an denen die Ufersicherung<br />

entfernt wird, sollen der Salzach eine<br />

eigendynamische Aufweitung des Flussbettes<br />

ermöglichen und das Problem des Geschiebedefizits<br />

entschärfen.<br />

Natura 2000-Gebiete an beiden<br />

Salzach ufern<br />

Wegen der hochwertigen Lebensräume und<br />

der artenreichen Tier- und Pflanzenwelt haben<br />

<strong>Salzburg</strong> und Bayern die Auen an der Unteren<br />

Salzach als Natura 2000-Gebiete <strong>aus</strong>gewiesen.<br />

Die Schutz- und Entwicklungsziele dieser<br />

Geplantes Gewerbegebiet<br />

Foto: LUA<br />

19


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Gebiete wurden bei der Projektplanung mit berücksichtigt,<br />

der ursprüngliche Gewässertyp der<br />

Salzach vor der Regulierung diente als wesentliche<br />

Planungsgrundlage.<br />

Fließgewässer sind von Natur <strong>aus</strong> hochdynamische<br />

Lebensräume. Wechselnde Wasserführung<br />

und Hochwasserereignisse bewirken<br />

eine ständige Veränderung des Lebensraumkomplexes.<br />

Daher ist ein weiteres Projektziel<br />

das Zulassen von mehr Dynamik. In einem<br />

breiteren Flussbett soll die Salzach ihr Gewässerbett<br />

selbstständig verlagern können. Hauptund<br />

Seitenarme sollen ebenso entstehen wie<br />

Schotterbänke und -inseln, Prall- und Gleitufer.<br />

Eine Anbindung einzelner Augewässer an die<br />

Salzach ist ebenfalls angedacht.<br />

Die Strukturvielfalt und Dynamik sind wichtige<br />

Faktoren in der Ökologie von Auenlebensräumen<br />

und bilden die Grundlage für den großen<br />

Artenreichtum. Die Salzachauen besitzen trotz<br />

sinkender Grundwasserstände und seltener gewordenen<br />

Überschwemmungen noch großes<br />

ökologisches Potential. Eine Wiederbesiedlung<br />

der durch das Projekt neu entstehenden frühen<br />

Sukzessionsstadien durch charakteristische Tierund<br />

Pflanzenarten wäre zu erwarten. Das vorliegende<br />

Konzept für die Sanierung ist jedenfalls<br />

ökologisch sinnvoll und gleichzeitig spannend in<br />

seinen Auswirkungen. Allerdings ist es dazu nötig,<br />

auch den immensen Nutzungsdruck durch<br />

Land- und Forstwirtschaft, Jagd, Fischerei und<br />

Freizeitnutzung in naturverträgliche Bahnen zu<br />

lenken. Denn wenn man die Begehrlichkeiten<br />

in diesem Raum betrachtet, von der Errichtung<br />

einer weiteren Salzachbrücke bis hin zu Sportund<br />

Freizeitanlagen, dann scheint die Nominierung<br />

des artenreichsten Gebietes im <strong>Salzburg</strong><br />

als Natura 2000-Gebiet lediglich eine Form der<br />

Freihaltung von Flächen zu sein. (sw)<br />

Geplante Maßnahmen<br />

Foto: www.sanierung-salzach.info<br />

20


Natur- & Artenschutz - Schierschließung<br />

Sc h i e r s c h l i e s s u n g<br />

In diesem Kapitel werden einzelne Fälle von<br />

Schierschließungen unabhängig von der Verfahrensart<br />

zusammengefasst und dargestellt.<br />

Eine Übersicht über jene Vorhaben, die einem<br />

Verfahren nach UVP-G unterliegen, finden Sie<br />

im Kapitel UVP-Verfahren, Unterkapitel Infrastruktur<br />

- Schigebiete.<br />

Sachprogramm Schianlagen<br />

in Ausarbeitung<br />

Die bisher geltenden „Richtlinien für Schierschließung<br />

im Bundesland <strong>Salzburg</strong>“ sollen<br />

zum verbindlichen Sachprogramm erklärt werden.<br />

Darüber wurde der LUA im Oktober <strong>2007</strong><br />

ein Entwurf vorgelegt. Ziel ist u.a. eine verfahrensrechtliche<br />

Vereinfachung. Die bisher auf<br />

mehreren Ebenen erforderlichen Prüfungsverfahren<br />

sollen einheitlich zusammengefasst werden.<br />

Die Arbeitsgruppe Schianlagen soll – wie<br />

auch bisher – die Vorprüfung von Schiprojekten<br />

vornehmen. Diese Prüfung soll dann aber die<br />

geforderte zusätzliche Umwelterheblichkeitsprüfung<br />

(UEP) nach dem ROG ersetzen.<br />

Dieser Entwurf wurde von der LUA grundsätzlich<br />

begrüßt. Es wurde allerdings darauf hingewiesen,<br />

dass zukünftig für die Tätigkeit der<br />

AG Schianlagen zusätzliche Anforderungen zu<br />

gelten haben, wenn dadurch die UEP ersetzt<br />

werden soll. Dies betrifft u.a. eine verpflichtende<br />

Information der Öffentlichkeit.<br />

Wichtig ist für die LUA aber auch, dass die bisherigen<br />

Grundsätze der „Schirichtlinie“ nicht<br />

verwässert werden, v.a. im Hinblick auf das<br />

Verbot von Neuerschließungen und die Berücksichtigung<br />

der Schneesicherheit als ein<br />

verbindliches Beurteilungskriterium.<br />

Die Teilnahme der LUA an der Arbeitsgruppe<br />

sollte – wie bisher gehandhabt – in der Weise<br />

geregelt werden, dass sie über Projekte zu informieren<br />

ist und über die Teilnahme an Beratungen<br />

frei entscheiden kann.<br />

Grundsätzlich wird das geplante Sachprogramm<br />

von der LUA positiv gesehen, da es zu<br />

einer sinnvollen Vereinfachung der Verfahrenswege<br />

beiträgt. (mr)<br />

Was tut sich in <strong>Salzburg</strong>s<br />

Schigebieten<br />

Die letzten 2 Jahre waren einerseits geprägt<br />

von Klimadiskussion, Schneemangel und dementsprechend<br />

intensivem Ausbau von flächendeckenden<br />

Beschneiungsanlagen. Neu- und<br />

Umbauten von Schipisten waren vor allem im<br />

Jahr <strong>2007</strong> eher selten. Gleichzeitig gibt es aber<br />

den Druck von Schigebieten nach Gebietszusammenschlüssen,<br />

die z.T. große Eingriffe in<br />

die Natur nach sich ziehen würden – sowohl<br />

landschaftlich als auch ökologisch. Für diese<br />

Projekte ist aufgrund ihrer Dimension im Vorfeld<br />

meist die Frage nach einer UVP-Pflicht zu<br />

prüfen. So gab es im Berichtszeitraum zahlreiche<br />

UVP-Feststellungsverfahren, wie z.B. für<br />

die Schiverbindung Hintermoos-Gabühel (Maria<br />

Alm), die geplante Senderbahn plus Piste<br />

im Angertal (Bad Hofgastein) und eine neue<br />

Schipiste in St. Johann/Buchau.<br />

Für zwei Projekte ist jedenfalls ein UVP-Verfahren<br />

notwendig, nämlich für eine geplante neue<br />

Schipiste in Flachauwinkl und auch für die<br />

„Neuerschließung von der Schmittenhöhe (Zell<br />

am See) nach Piesendorf“. (mr)<br />

Neuerschließung<br />

Zell am See-Piesendorf<br />

Im Herbst <strong>2006</strong> fand eine Begehung des Projektsgeländes<br />

durch die AG Schianlagen statt.<br />

Hier wurde von der LUA die Position vertreten,<br />

dass es sich um eine Neuerschließung handle,<br />

die nach den „Richtlinien für die Schierschließung<br />

im Bundesland <strong>Salzburg</strong>“ nicht zulässig ist.<br />

Geht es sich doch um die Errichtung von neuen<br />

Schipisten im Ausmaß von ca. 29 ha und 4 neuen<br />

Schiliften – in einem Gebiet, in dem bisher<br />

kein Schibetrieb existiert. Dennoch wurde das<br />

Projekt – für uns unverständlicherweise – von<br />

den Mitgliedern der Arbeitsgruppe als zulässige<br />

Anbindung eines bestehenden Schigebietes vom<br />

Talraum <strong>aus</strong> eingestuft. Folgt man dieser Interpretation,<br />

würde der Begriff „Neuerschließung“<br />

unserer Ansicht nach komplett ins Leere gehen<br />

und wäre auf kaum einen Fall mehr anwendbar,<br />

21


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

auch wenn neue Naturräume erschlossen werden.<br />

Außerdem soll ein sonnseitig exponierter Hang<br />

bis ins Tal erschlossen werden – auch das wäre<br />

nach der Richtlinie ein Ausschließungsgrund.<br />

Für die neuen Schianlagen wären Rodungen im<br />

Ausmaß von 16 ha erforderlich - dies in einem<br />

Gebiet, das bereits stark durch Windwürfe belastet<br />

ist. Ökologisch würde dieses Projekt u.a. einen<br />

massiven Eingriff auf einen Kernlebensraum<br />

für Auerwild bedeuten. Durch die neuen Schilifte<br />

und Pisten würde dieser derzeit intakte und ungestörte<br />

Lebensraum zerschnitten und die Population<br />

gefährdet werden.<br />

Projekt u.a. wegen strengem Artenschutz nicht<br />

bewilligungsfähig<br />

Auf sämtliche Vogelarten, insbesondere Auer-,<br />

Birk-, Haselwild und Schneehuhn, aber auch<br />

Eulen, Spechte usw. sind die strengen Artenschutzbestimmungen<br />

der Vogelschutzrichtlinie<br />

anzuwenden. Diese wurden im <strong>Salzburg</strong>er Naturschutz-<br />

und Jagdgesetz umgesetzt.<br />

Demnach ist jede absichtliche Störung dieser<br />

Vogelarten verboten, insbesondere während der<br />

Brut- und Aufzuchtzeit. Ebenso verboten ist jede<br />

absichtliche Zerstörung, Beschädigung oder Entfernung<br />

der Fortpflanzungs-, Nist- oder Ruhestätten.<br />

Eine Ausnahmebewilligung von diesem<br />

Verbot ist nur in konkret definierten Fällen möglich.<br />

Die Errichtung einer Schianlage kann unter<br />

keinen dieser Tatbestände subsumiert werden.<br />

Dies würde aber bedeuten, dass für ein Schianlagenprojekt<br />

eine Ausnahmebewilligung nicht<br />

erteilt werden kann, wenn hier eine signifikante<br />

Störung der EU-rechtlich geschützten Vogelarten<br />

erfolgen würde, und zwar auch nicht im öffentlichen<br />

Interesse.<br />

Aber auch unabhängig davon ist der für das<br />

Projekt erforderliche Eingriff in die Natur nach<br />

Ansicht der LUA nicht vertretbar, noch dazu in<br />

sonnenexponierter Lage, wo die erforderliche<br />

Schneesicherheit nicht gegeben ist. Bei der bereits<br />

hohen Erschließungsdichte in <strong>Salzburg</strong>s<br />

Schigebieten müssen noch intakte Naturräume<br />

wie dieser erhalten werden. Unserer Ansicht<br />

nach ist dieses Interesse höher zu bewerten als<br />

das Interesse der Betreibergesellschaft nach<br />

weiterer Gewinnmaximierung.<br />

Die LUA hat sich daher bereits in sämtlichen Vorbesprechungen<br />

klar gegen dieses Projekt <strong>aus</strong>gesprochen.<br />

Die Betreiber bereiten bereits die Unterlagen<br />

für ein UVP-Verfahren vor. Dieser Fall<br />

wird vor<strong>aus</strong>sichtlich von den Höchstgerichten zu<br />

entscheiden sein. (mr)<br />

Wieder Anschlag auf den Lebensraum des Auerhuhns geplant<br />

Quelle: Birdlife<br />

22


Natur- & Artenschutz - Schierschließung<br />

Königsleiten und seine illegalen<br />

Schipisten<br />

Das Schigebiet von Königsleiten ist Teil der<br />

Schischaukel „Gerlosplatte-Krimml“ und wurde<br />

in den vergangenen Jahren großzügig <strong>aus</strong>gebaut<br />

und modernisiert. Da es im Landschaftsschutzgebiet<br />

„Königsleiten-Salzachursprung-<br />

Nadernachtal“ liegt, waren zahlreiche Bewilligungsverfahren<br />

notwendig - immer hart an der<br />

UVP-Grenze.<br />

Im Herbst <strong>2006</strong> wurde die LUA von verschiedenen<br />

NGO’s und Gästen <strong>aus</strong> dem Ausland auf<br />

großflächige Naturzerstörungen im Almgebiet<br />

von Königsleiten im Landschaftsschutzgebiet<br />

aufmerksam gemacht. Die LUA stellte bei der<br />

<strong>Salzburg</strong>er Landesregierung einen Feststellungsantrag,<br />

um eine mögliche UVP-Pflicht prüfen<br />

zu lassen.<br />

Im Zuge des Ermittlungsverfahrens wurde der<br />

LUA bekannt, dass sämtliche durchgeführten<br />

Geländeveränderungen auf der sogenannten<br />

„Brucheckalm“ auf Grundlage eines Almverbesserungsprojektes<br />

erfolgt sind, und zwar Geländekorrekturen<br />

und 18 ha Entwässerungen im<br />

Landschaftsschutzgebiet. Neben dem Einebnen<br />

von natürlichen Buckeln und Senken wurde<br />

auch die vorhandene Almrosenvegetation hektarweise<br />

entfernt und durch Almwiesen - als<br />

besseres Futterangebot - ersetzt. Augenfällig<br />

war dabei, dass alle Maßnahmen im Bereich der<br />

Schipisten gesetzt und nur dort als „landwirtschaftlich<br />

notwendig“ erachtet wurden, obwohl<br />

die Alm über 300 ha groß ist.<br />

Im UVP-Feststellungsverfahren wurde von der<br />

LUA dargelegt, dass es sich ihrer Ansicht nach<br />

um einen Schipistenbau unter dem „Deckmantel“<br />

Almverbesserung handle, um so einer UVP-<br />

Pflicht zu entgehen. Auch die im „Almverbesserungsprojekt“<br />

angegebenen Flächen wurden<br />

im Auftrag der LUA von einem autorisierten<br />

Geometer überprüft. Diese Vermessung ergab<br />

in Summe eine Fläche von 45 ha. Von der LUA<br />

wurde weiters ein Fachgutachten der landwirtschaftlichen<br />

Hochschule Weihenstephan in Auftrag<br />

gegeben. Dieses kam zum Ergebnis, dass<br />

es sich bei den Maßnahmen um eine landwirtschaftliche<br />

Intensivierung handle, die in dieser<br />

Flächendimension ebenso eine UVP <strong>aus</strong>lösen<br />

würde.<br />

Die <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung folgte der<br />

Rechtsansicht der LUA nicht und verneinte eine<br />

UVP-Pflicht. Die LUA hat gegen diesen Bescheid<br />

im Februar <strong>2007</strong> beim Umweltsenat berufen.<br />

Schipistenbauen ohne Bewilligung<br />

Quelle: LUA<br />

23


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Umweltsenat stellt fest:<br />

Geländeveränderungen UNBEWILLIGT -<br />

Keine Prüfkompetenz für illegale Bauten<br />

Im Dezember <strong>2007</strong> kam die Entscheidung vom<br />

Umweltsenat. Die Frage einer UVP-Pflicht blieb<br />

aber auch danach offen. Der Umweltsenat ist<br />

nämlich zum Ergebnis gekommen, dass er derzeit<br />

bei seiner Prüfung der UVP-Pflicht nur eine<br />

kleine Fläche von 1 ha berücksichtigen kann.<br />

Sämtliche anderen Erdbaumaßnahmen (nach<br />

Kenntnisstand der LUA mindestens 28 ha) wurden<br />

naturschutzrechtlich noch gar nicht bewilligt<br />

und konnten daher in diesem Verfahren nicht<br />

berücksichtigt werden. Mit anderen Worten: bis<br />

auf 1 ha sind sämtliche Erdbaumaßnahmen in<br />

Königsleiten illegal.<br />

Der Auftrag des Umweltsenates an die LUA lautete<br />

daher: Zurück zum Start! Die illegal durchgeführten<br />

Maßnahmen müssen zuerst von der<br />

BH Zell am See behandelt werden, erst dann<br />

kann der Umweltsenat prüfen, ob diese zu einer<br />

UVP-Pflicht führen werden.<br />

Neue Auslegung:<br />

PistenUMbau = PistenNEUbau<br />

Ein positives Zeichen für die Natur gibt es aber<br />

im Bescheid des Umweltsenates: Er hat klar<br />

festgelegt, dass auch der Umbau bestehender<br />

Schipisten wie ein Pistenneubau zu behandeln<br />

ist, wenn dieser gravierende Veränderungen des<br />

Geländes und der natürlichen Vegetation mit<br />

sich bringt.<br />

Die LUA hat auf Basis der Entscheidung des<br />

Umweltsenates im Jänner 2008 bei der BH Zell<br />

am See einen Wiederherstellungsantrag eingebracht.<br />

Sobald von der BH ein solches Verfahren<br />

eingeleitet worden ist, wird die LUA nochmals einen<br />

Feststellungsantrag bei der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung<br />

einbringen, worauf die UVP-Pflicht<br />

erneut zu prüfen sein wird.<br />

Bis ins Jahr 2008 konnte die C<strong>aus</strong>a „Königsleiten“<br />

noch nicht abgeschlossen werden, da im<br />

Erkenntnis des Umweltsenates festgestellt wurde,<br />

dass die Geländekorrekturen im Ausmaß von<br />

11 bis 13 ha nicht Gegenstand des Verfahrens<br />

waren und somit in einem neuen Feststellungsverfahren<br />

über die UVP-Pflicht zu entscheiden<br />

ist. Von der zuständigen Behörde des Amtes der<br />

<strong>Salzburg</strong>er Landesregierung wurde diesbezüglich<br />

ein amtswegiges Feststellungsverfahren eingeleitet,<br />

welches aber zum Ergebnis kam, dass<br />

auf Grund der vorlegten Pläne durch den Projektwerber,<br />

die Eingriffe derart gering sind, dass<br />

keine UVP notwendig ist.<br />

Die LUA gab sich aber mit diesem Ergebnis keinesfalls<br />

zufrieden, da es nicht angehen kann,<br />

Diese herrliche Landschaft soll durch einen Schilift zerstört werden<br />

Quelle: LUA<br />

24


Natur- & Artenschutz - Schierschließung<br />

dass einem Plan Glauben geschenkt wird, der<br />

mit der in der Natur vorgefunden Situation nicht<br />

im Geringsten übereinstimmt. Es wurde mehrfach<br />

gefordert die diesbezüglichen Vermessungen<br />

von einem fachkundigen und befugten<br />

Vermesser durchzuführen. Um diese Missstände<br />

zu korrigieren, wurde seitens der LUA abermals<br />

eine Berufung an den Umweltsenat verfasst mit<br />

dem Antrag, den Feststellungsbescheid aufzuheben<br />

und zur neuerlichen Durchführung eines<br />

sachgemäßen Ermittlungsverfahrens an die<br />

erstinstanzliche Behörde zurückzuverweisen.<br />

(mr, bp)<br />

LUA gegen neuen Schilift im Schigebiet<br />

Weißsee<br />

Bereits seit mehreren Jahren spricht sich die<br />

LUA gegen die Errichtung des sogenannten<br />

„Tauernmoosliftes“ im Schigebiet Weißsee <strong>aus</strong>.<br />

Im Mai <strong>2006</strong> wurde das Projekt dennoch bei<br />

der Naturschutzbehörde zur Bewilligung eingereicht.<br />

Der Lift soll – geht es nach dem Wunsch<br />

des Betreibers – im öffentlichen Interesse genehmigt<br />

werden.<br />

Das Projekt ist aber nach Ansicht der LUA nicht<br />

bewilligungsfähig. Der Eingriff in die bislang<br />

unberührte Hochgebirgslandschaft wäre derart<br />

groß, dass dieser unserer Meinung nach nicht<br />

zu vertreten ist.<br />

Geschützte Tierarten in Gefahr<br />

Aber nicht nur die Landschaft, sondern auch<br />

EU-rechtlich streng geschützte Tierarten wie<br />

Schneehuhn, Steinhuhn und Rotsterniges<br />

Blaukehlchen würden massiv gestört werden.<br />

Zum Teil wäre sogar ein gänzliches Verschwinden<br />

dieser Tierarten in diesem Gebiet nicht <strong>aus</strong>zuschließen.<br />

(2008 wurde durch eine Studie<br />

festgestellt, dass das Vorkommen des Rotsternigen<br />

Blaukehlchen mit 4 Brutpaaren zu den<br />

bedeutendsten Vorkommen der Alpen zählt).<br />

Dies bedeutet aber, dass eine Bewilligung im<br />

öffentlichen Interesse gar nicht möglich wäre,<br />

da dies aufgrund der strengen Artenschutzbestimmungen<br />

der EU für Schianlagen nicht vorgesehen<br />

ist.<br />

Davon abgesehen wird von der LUA bestritten,<br />

dass dieser Schilift die Überlebensfähigkeit des<br />

Schigebietes und der Rudolfshütte langfristig<br />

sichern könnte. Steht es doch in Konkurrenz<br />

mit vielen anderen attraktiven Schigebieten<br />

im Pinzgau und kann es aufgrund der abgelegenen<br />

Lage und oft extremen Wettersituationen<br />

mit diesen schwer mithalten.<br />

Hundskogelbahn Obertauern<br />

Der alte Doppelsessellift Hundskogel sollte<br />

durch eine moderne Sechsersesselbahn ersetzt<br />

werden. Das besondere daran ist die Situierung<br />

im Europa- und Naturschutzgebiet Obertauern-<br />

Hundsfeldmoor. Nach der Schutzgebietsverordnung<br />

ist die Modernisierung der bestehenden<br />

Liftanlagen im Schutzgebiet zulässig. Als<br />

Hundskogellift<br />

Foto: LUA<br />

25


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

die LUA in das Verfahren eingebunden wurde,<br />

lagen die fertigen Pläne bereits vor. Leider hatte<br />

die Planung auf die sensible Lage im Schutzgebiet<br />

keine Rücksicht genommen. Es waren<br />

Stützenstandorte in Moorflächen und sogar auf<br />

einem Brutplatz des Rotsternigen Blaukehlchens<br />

vorgesehen – <strong>aus</strong> naturschutzfachlicher<br />

Sicht somit keinesfalls bewilligungsfähig. Im<br />

Zuge einer Begehung konnten LUA und Naturschutz<br />

eine Verlegung erreichen und fanden<br />

auch eine vertretbare Trasse für die Steuerleitungen.<br />

Das Talstationsgebäude im Schutzgebiet<br />

wurde auf Forderung der LUA deutlich<br />

verkleinert.<br />

Auch die Bergstation mit Sesselbahnhof ist aufgrund<br />

der exponierten Lage und Größe weithin<br />

einsehbar und daher ist eine Beeinträchtigung<br />

des Landschaftsbildes gegeben. Die Bewilligung<br />

wurde unter der Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen<br />

und zahlreicher Auflagen<br />

bewilligt. (sw)<br />

Einseilumlaufbahn und Schipiste<br />

Buchau<br />

Vom Gipfel des Gernkogels in St. Johann sollte<br />

der nordexponierte Hang in Richtung Wagrainer<br />

Ache mit einer Sesselbahn und Piste erschlossen<br />

werden. Wegen der Zerschneidung<br />

von Rutschhängen wurde die erste Planungsvariante<br />

von der Schikommission abgelehnt.<br />

Eine weitere Variante erforderte aufgrund des<br />

Flächenverbrauchs von knapp 20 ha eine Einzelfallprüfung<br />

im Sinne der Bestimmungen des<br />

UVP-Gesetzes. Nach einer weiteren Umplanung<br />

konnte der Flächenbedarf reduziert werden,<br />

sodass keine UVP-Pflicht mehr bestand.<br />

Die Umwandlung eines naturnahen land- und<br />

forstwirtschaftlich geprägten Taleinhanges in<br />

eine schitechnisch überprägte Landschaft<br />

wurde von der LUA nach wie vor als kritisch<br />

betrachtet, da sie einen erheblichen Eingriff in<br />

das Landschaftsbild und in den Landschaftscharakter<br />

bewirken würde. Da das Projekt jedoch<br />

keine nach dem Naturschutzgesetz geschützten<br />

Lebensräume oder Schutzgebiete<br />

betraf und keine geschützten Arten gefährdete,<br />

waren jedoch rechtlich keine Gründe gegeben,<br />

die eine Ausgleichsfähigkeit im Sinne des Naturschutzgesetzes<br />

<strong>aus</strong>geschlossen hätten. Die<br />

Schierschließung Buchau wurde unter der Vorschreibung<br />

von Ausgleichsmaßnahmen genehmigt.<br />

(sw)<br />

Piste und Bahn Buchau<br />

Foto: Bergbahnen<br />

26


Natur- & Artenschutz - Jagd und Wildökologie<br />

Ja g d u n d Wi l d ö k o l o g i e<br />

Keine Ruhe für Auerhahn und Co<br />

Trotz Verurteilung soll Balzbejagung beibehalten<br />

werden<br />

<strong>Salzburg</strong> wurde wegen der Balzbejagung bei<br />

Auerhahn, Birkhahn und Waldschnepfe vom<br />

Europäischen Gerichtshof (EuGH) verurteilt. Mit<br />

einer Reihe von Novellen zum <strong>Salzburg</strong>er Jagdgesetz<br />

soll diese Balzbejagung auch in Zukunft<br />

ermöglicht werden. Eine entsprechende Gesetzesänderung<br />

hat der <strong>Salzburg</strong>er Landtag im<br />

Dezember <strong>2007</strong> in einer Blitzaktion ohne das<br />

übliche Begutachtungsverfahren beschlossen.<br />

Die Vogelschutzrichtlinie verbietet die Jagd in<br />

der Fortpflanzungszeit der Vögel. Dazu zählen<br />

die Phase des Rückzuges in die Brutgebiete<br />

bei Zugvögeln, die Balzzeit, sowie der Zeitraum<br />

des Nestbauens, der Brut und der Aufzucht der<br />

Jungen. Die Gründe für den strengen Schutz<br />

liegen auf der Hand: In keiner anderen Zeit des<br />

Jahres reagieren die Vögel so empfindlich auf<br />

Störung. Bereits einzelne Störereignisse können<br />

den Bruterfolg eines ganzen Jahres zunichte<br />

machen.<br />

Trotzdem ist die Jägerschaft nicht bereit, auf diese<br />

Trophäenjagd während der Balz zu verzichten.<br />

Damit auch in Zukunft - wie im Jahr <strong>2007</strong><br />

an die 90 Auerhähne, 500 Birkhähne und 90<br />

Waldschnepfen - erlegt werden können, wurde<br />

in die juristische Trickkiste gegriffen. Die Vögel<br />

wurden per Verordnung ganzjährig geschont.<br />

Diese Schonung besteht allerdings nur auf dem<br />

Papier, denn eine weitere Verordnung, welche<br />

bezeichnenderweise Schonzeiten-Ausnahmeverordnung<br />

genannt wird, ermöglicht die Abschüsse<br />

während der Balz – sie werden lediglich<br />

als „Ausnahme“ tituliert. Für die LUA handelt es<br />

sich damit um eine Umgehung der Intentionen<br />

der Vogelschutzrichtlinie. Eine Balzbejagung ist<br />

jedenfalls nicht mehr zeitgemäß und es wäre<br />

höchste Zeit, dass Österreich sich – als letzter<br />

Staat im Alpenraum – endlich von dieser veralteten<br />

Jagdmethode verabschiedet. (sw)<br />

Rabenvögel im Visier<br />

Eine Anfrage der LUA bei den Bezirkshauptmannschaften<br />

ergab, dass <strong>2007</strong> über 5400<br />

Krähen, 1800 Eichelhäher und 400 Elstern<br />

zum Abschuss freigegeben wurden. Landwirtschaftskammer<br />

und Bezirksbauernkammern<br />

machen die Rabenvögel für „Schäden an Kulturen<br />

und Viehbeständen“ verantwortlich und<br />

forderten deren Abschuss. Die angegebenen<br />

Schäden reichen vom Her<strong>aus</strong>picken von Engerlingen<br />

und von Regenwürmern <strong>aus</strong> Äckern<br />

und Wiesen bis zur Zerstörung der Grasnarbe<br />

(!). Aber auch das Aufpicken von Siloballen<br />

oder von Silikondichtungen an den Fenstern<br />

von Bauernhäusern wird als Schaden aufgelistet.<br />

Aufgrund von EU-Recht dürfen Rabenvogel<br />

in Österreich nicht bejagt werden. Eine Abschussbewilligung<br />

erfordert eine Ausnahme<br />

von den Artenschutzbestimmungen der Vogelschutzrichtlinie.<br />

Dabei sind erhebliche Schäden<br />

nachzuweisen, Alternativen zum Abschuss<br />

zu prüfen und eine Kontrolle der Abschüsse<br />

vorzunehmen. Außerdem besteht gegenüber<br />

der EU-Kommission Berichtspflicht. Die Praxis<br />

der Erteilung von Abschussbewilligungen auf<br />

Auch der Eichelhäher Foto: BirdLife E. Pammer<br />

wird als Schädling gejagt.<br />

27


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Auerhahn<br />

Foto: BirdLife K. Krasser<br />

bezirks bezogene Sammelanträge und ohne<br />

Schadensnachweise ist nicht zulässig, wie auch<br />

die Juristen der zuständigen Abteilung der Landesregierung<br />

bestätigen. Eine Erteilung von Abschussbewilligungen<br />

wird in Zukunft strenger<br />

an Schadensnachweise gekoppelt werden.<br />

In einem Gespräch zwischen Vertretern der<br />

Bauernkammern und Jägerschaft, Jagdabteilung<br />

und LUA wurden mögliche Lösungsansätze<br />

diskutiert. Dabei war die Verhinderung<br />

erheblicher Schäden für die LUA zentrales<br />

Thema. Bauernkammern und Jägerschaft sehen<br />

keine Möglichkeit, Schäden zu vermeiden<br />

und wünschen eine Reduzierung der Vogelbestände.<br />

Die Jägerschaft wird jedoch ihre <strong>2007</strong><br />

begonnene Krähenzählung fortsetzen. Von der<br />

LUA wurde vorgeschlagen, in Modellregionen<br />

genauere Erhebungen über Krähenbestände<br />

und Schäden durchzuführen und dar<strong>aus</strong> landesweite<br />

Lösungen zu erarbeiten.<br />

Schäden von Eichelhäher und Elster sind ohnedies<br />

kein Thema. Ein Abschuss dieser Arten<br />

erübrigt sich daher. (sw)<br />

Unerwünschte Rabenkrähe<br />

Foto: C. Rolland<br />

28


Natur- & Artenschutz - Jagd und Wildökologie<br />

Dauerbrenner Jagdhütten<br />

Entspricht ein 134 m² großes Holzh<strong>aus</strong> mit 2<br />

Bädern und 5 Zimmern dem „spartanischen<br />

Anspruch“ einer Jagdhütte <br />

Im Rahmen bestehender land- und forstwirtschaftlicher<br />

Betriebe (Eigenjagdgröße) ist für<br />

die Errichtung einer Jagdhütte keine raumordnungsrechtliche<br />

Einzelbewilligung notwendig.<br />

Jedoch ist in Landschaftsschutzgebieten eine<br />

naturschutzrechtliche Bewilligung zu erwirken.<br />

Nachdem es – auch in der Vergangenheit –<br />

immer wieder Auffassungsunterschiede über<br />

die „notwendige Ausstattung“ von Jagdhütten<br />

gegeben hat, wurde bereits 1998 eine Arbeitsgruppe<br />

mit dieser Thematik befasst. Mitglieder<br />

waren u.a. die <strong>Salzburg</strong>er Jägerschaft,<br />

die Kammer für Land- und Forstwirtschaft, die<br />

Raumordnungsabteilung und die Naturschutzabteilung.<br />

Als einvernehmliches Ergebnis wurde<br />

eine einfache, zweckgebundene Jagdhütte<br />

entwickelt, welche eine Grundfläche von 15 -<br />

20 m² aufweist.<br />

Die im Titel genannte Jagdhütte stellt in der<br />

vorgesehenen Größe, Ausstattung und äußeren<br />

Gestaltung ein absolutes Novum im Bundesland<br />

<strong>Salzburg</strong> dar und hat mit der geforderten<br />

Einfachheit und Zweckgebundenheit nichts<br />

mehr zu tun.<br />

Es handelt sich dabei wohl nur mehr dem<br />

Namen nach um eine „Hütte“, dem Bau entsprechend<br />

(wurde bereits konsenslos errichtet)<br />

handelt es sich wohl eher um ein (Jagd)H<strong>aus</strong><br />

in völlig isolierter Gebirgslage des LSG „Hüttschlager<br />

Talschlüsse“.<br />

Jagdhütte<br />

Foto: LUA<br />

29


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Nicht nur, dass die „Hütte“ ohne Bewilligung<br />

errichtet wurde, hat man auch gleich eine neue<br />

Zufahrt mit einem massiven Steinsatz gesichert.<br />

Maßnahmen, welche nicht nur von einem fehlenden<br />

Naturverständnis zeugen, sondern<br />

fachlich nicht mit dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />

vereinbar sind.<br />

Da die LUA der Ansicht ist, dass die gegenständliche<br />

„Hütte“ nicht mehr dem Zweckbau einer<br />

Jagdhütte entspricht, sondern vielmehr Wohnh<strong>aus</strong>charakter<br />

aufweist (Einzelbewilligung nach<br />

ROG erforderlich) und in dieser Form nicht mit<br />

dem Schutzzweck des Landschaftsschutzgebiets<br />

vereinbar ist, wurde das Rechtsmittel der<br />

Berufung ergriffen.<br />

Im Frühling 2008 wurde nun eine Almhütte<br />

mit Mehrfachnutzung naturschutzrechtlich bewilligt,<br />

nachdem im Rahmen des Verfahrens<br />

ein Fachmann für ländliches Bauen Verbesserungsvorschläge<br />

entwickelte.<br />

Da beide Eigentümer auch Almeigentümer<br />

sind, wurde nachgewiesen, dass eine Almhütte<br />

(die alte war bekannterweise abgebrannt) für<br />

die Bewirtschaftung der Alm unerlässlich sei.<br />

Nebenbei kann die Hütte dann zur Jagdsaison<br />

auch als Unterkunft genützt werden.<br />

Trotz aller Änderungen, Minderungen und Auflagen<br />

konnte die Almhütte nur über die Ausgleichsregelung<br />

des NSchG bewilligt werden.<br />

(bp)<br />

La n d- u n d Fo r s t w i rt s c h a f t<br />

Land- und forstwirtschaftlicher Wegebau<br />

im Land <strong>Salzburg</strong><br />

Die LUA war im Jahr <strong>2007</strong> vermehrt mit verschiedenen<br />

Vorfällen konfrontiert, die durch<br />

ihre Medienpräsenz den Wegebau im Gebirge<br />

wieder einmal thematisieren. Es ist u.a. auch<br />

auf die LUA zurückzuführen, dass für den landund<br />

forstwirtschaftlichen Wegebau Richtlinien<br />

und Kriterien erarbeitet wurden, die für Behörde<br />

und Einschreiter neue, leicht handhabbare<br />

und nachvollziehbare Maßstäbe setzten. Dazu<br />

gehört auch die Güterwege-Verordnung <strong>aus</strong><br />

dem Jahr 1989. Es war ein mühsamer Lernprozess,<br />

um jenen Wegeb<strong>aus</strong>tandard zu erreichen,<br />

von dem die LUA annahm, er wäre bereits fest<br />

in den maßgeblichen Köpfen verankert. Die Bewilligungspflicht<br />

nach dem Naturschutzgesetz<br />

hat viel dazu beigetragen, dass Wegeprojekte<br />

auch landschaftsverträglicher geworden sind<br />

– die Ausnahmen davon häufen sich jedoch<br />

wieder.<br />

Im FFH- und Vogelschutzgebiet und zugleich<br />

Nationalpark Hohe Tauern wurde beispielsweise<br />

ein mit 1,5 m Breite bewilligter Viehtriebweg<br />

in Eigenregie als bis zu 2,5 m breite Fahrstraße<br />

gebaut, Teile davon gänzlich ohne Bewilligung.<br />

Hintergrund sind hier vorwiegend jagdliche Interessen.<br />

Generell läuft der Trend in jene Richtung, bislang<br />

nur fußläufig erschlossene und deshalb<br />

noch äußerst ursprünglich erhaltene Almen<br />

unter dem Vorwand einer zeitgemäßen Bewirtschaftung<br />

mittels Fahrwegen zu erschließen.<br />

Folgen davon sind Intensivierungen auch touristischer<br />

Art, zusätzliche schädliche Nährstoffeinträge<br />

durch neue Bewirtschaftungsformen,<br />

Verlust an Ursprünglichkeit und Biodiversität.<br />

Windwürfe ließen die Zahl der Forststraßen,<br />

nicht zuletzt auch aufgrund der lukrativen<br />

Förderungen, drastisch in die Höhe schnellen<br />

– stets unter dem Deckmantel des p<strong>aus</strong>chalen<br />

öffentlichen Interesses Käferkalamitäten<br />

vermeiden zu müssen. So geschehen auch<br />

beim Forstwegebau am Untersberg, welchen<br />

der Amtssachverständige und zugleich Naturschutzbeauftragte<br />

des Landes fachlich begutachtet<br />

und die Naturschutzbehörde bewilligt<br />

hat. Auch hier wurden die Vorgaben der Bescheide<br />

in der Bauphase erheblich überschritten.<br />

Die LUA stellt fest, dass leider auch in den<br />

Gauen die Landschaft immer mehr zur Kulisse<br />

degradiert und nur mehr für den persönlichen<br />

Nutzen herangezogen wird. Wer Bagger fahren<br />

oder es sich leisten kann, kann auch einen Weg<br />

bauen. Das Gespür und der Blick, wo und wie<br />

30


Natur- & Artenschutz - Land- und Forstwirtschaft<br />

ein Weg in die Gebirgslandschaft hinein gelegt<br />

werden kann, geht aber sukzessive wieder verloren.<br />

Die LUA wird dann mit den Ergebnissen<br />

konfrontiert. Neben dem technisch schwierigen<br />

Rückbau kommt auch noch die Problematik der<br />

Rekultivierung dazu, weil die Vegetationszeit<br />

im Gebirge sehr kurz ist und das vorhandene<br />

Pflanzenmaterial oft nicht <strong>aus</strong>reicht. Zukünftige<br />

Erosionsangriffsflächen bleiben über.<br />

Auch wird von der LUA erstaunt registriert, dass<br />

Wegeprojekte, welche bereits vor Jahren bei<br />

ersten Begehungen von den Fachabteilungen<br />

abgelehnt wurden, nunmehr „in Eigenregie“<br />

eingereicht und gebaut werden sollen – die<br />

Ausgleichsregelung des Naturschutzgesetzes<br />

macht es möglich. Denn der einzige Ausschließungsgrund<br />

für diese Regelung – nämlich ein<br />

wesentlicher, grundsätzlicher Widerspruch<br />

zum Schutzzweck – ist erfahrungsgemäß nicht<br />

so leicht zu attestieren.<br />

Die LUA wird bei den zuständigen Behörden<br />

und Naturschutzbeauftragten wieder mehr Pro-<br />

blembewusstsein betreffend ökologischer und<br />

landschaftlicher Auswirkungen und insgesamt<br />

eine rigidere Vorgangsweise einfordern. Denn<br />

auch bei der Bewertung der Erheblichkeit eines<br />

Eingriffes im Sinne des Gesetzes zeichnet sich<br />

ein Wandel ab. Vorhaben, welche vor Jahren<br />

nicht bewilligt worden wären, finden heute mit<br />

einigen Auflagen ihr Auslangen. In diesem Zusammenhang<br />

wird jedenfalls immer mehr ein<br />

Wandel der Politik in der Behandlung des eigenen<br />

Klientels und die Degradierung der Behörden<br />

zu bescheidproduzierenden Service-<br />

Centern beobachtet. Ist damit das Zeitalter des<br />

friktionsfreien Naturschutzes eingeläutet (bp/<br />

mp)<br />

Forstweg Untersberg<br />

Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong> ist<br />

durch in der medialen <strong>Berichte</strong>rstattung veröffentlichte<br />

p<strong>aus</strong>chale Schuldzuweisungen für<br />

die Vorkommnisse am Untersberg verantwortlich<br />

gemacht worden.<br />

Forstwegebau in Untertauern<br />

Quelle: Google Earth<br />

31


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Dazu muss festgehalten werden, dass die LUA<br />

in der Vergangenheit maßgeblich an der Erarbeitung<br />

und Durchsetzung neuer Standards<br />

im Wegebau beteiligt war (siehe auch im Eingangsartikel).<br />

Viele Jahre funktionierte dies<br />

auch ganz gut so, weshalb das Hauptaugenmerk<br />

auf andere Bereiche gelegt wurde. Eine<br />

Häufung von Ereignissen im Jahr <strong>2007</strong> zeigte<br />

jedoch auf, dass hier offenbar ein Nachholbedarf,<br />

sowohl bei den Behörden wie auch bei<br />

den Bauherrn besteht.<br />

Grundsätzlich kann die LUA aufgrund ihrer<br />

Budget- und Personalsituation sowie dem steigenden<br />

Aufwand für Bundesverfahren nur an<br />

einem gewissen Prozentsatz aller im Land <strong>Salzburg</strong><br />

durchgeführten Naturschutz-Verfahren<br />

teilnehmen. Naturkatastrophen wie der Sturm<br />

Kyrill ziehen eine Reihe zusätzlicher Verfahren<br />

nach sich. Insbesondere die Ansuchen für<br />

Forstwege erhöhten sich drastisch.<br />

In Fällen zeitlicher Verhinderungen oder in<br />

denen nicht absehbar ist, dass es Schwierigkeiten<br />

geben könnte, vertraut die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />

daher auf die Fähigkeiten der<br />

Naturschutzbehörden. Dabei ist nachdrücklich<br />

darauf hinzuweisen, dass in diesen Verfahren<br />

nicht nur die Naturschutzbehörde mit ihren<br />

Sachverständigen, sondern auch ein eigens<br />

vom Land <strong>Salzburg</strong> bestellter Naturschutzbeauftragter<br />

für die Qualität der Bewilligungen<br />

verantwortlich zeichnen.<br />

Doch selbst bei oftmals <strong>aus</strong>reichenden Vorschreibungen<br />

durch die Behörde ist ein Ansteigen<br />

von Fällen zu bemerken, in denen sich der<br />

Bauherr über diese Bescheide hinwegsetzt und<br />

nach eigenem Augenmaß baut. Hier müssen<br />

die Behörden mehr dagegen halten.<br />

Das Team der LUA kommt den gesetzlich auferlegten<br />

Pflichten ihren Ressourcen entsprechend<br />

bestmöglich nach und ist auch stets<br />

darauf Bedacht Missständen nachzugehen<br />

und diese aufzuzeigen. Eine P<strong>aus</strong>chalverantwortung<br />

für etwaige Fehler von Behörden oder<br />

das Verhalten von Bauherrn kann jedoch nicht<br />

übernommen werden! (mp)<br />

Neues von <strong>Salzburg</strong>s Almen:<br />

Wohin geht die Entwicklung<br />

Almen sind seit Jahren wieder begehrt. Das<br />

zweite Standbein eines bäuerlichen Betriebes<br />

wurde wirtschaftlich lukrativ. Die technisierte<br />

Gesellschaft hat Sehnsucht nach ländlicher<br />

Idylle und ursprünglichen Lebensmitteln. Die<br />

Alm bietet beides. Daher ist das Tourismuskonzept<br />

voll aufgegangen, welches die Almen als<br />

Werbeträger erkannte.<br />

Die Personalknappheit in der Landwirtschaft<br />

brachte zahlreiche Modernisierungen mit sich,<br />

Umstrittener Forstweg am Untersberg<br />

Quelle: ÖNB<br />

32


Natur- & Artenschutz - Land- und Forstwirtschaft<br />

wie Zufahrtswege, neue Gebäude oder Änderung<br />

des Milchkontingents.<br />

Die technischen Erleichterungen des bäuerlichen<br />

Almtages sind aber oft mit Veränderungen<br />

des Natur- und Landschaftsraumes<br />

verbunden. Es bedarf hier eines sehr großen<br />

Fingerspitzengefühls und großer Kenntnis, um<br />

die Schönheit der Gebirgslandschaft nicht<br />

nachhaltig zu verändern. Planern und dem Naturschutz<br />

kommt hier eine große Verantwortung<br />

zu.<br />

Landwirtschaftliche Intensivierungstendenzen<br />

(Güllebetrieb) etc. sind ebenso abzulehnen, wie<br />

großflächige Almgeländekorrekturen zwecks<br />

besserer maschineller Bewirtschaftung.<br />

Die Almen sind die Sommerweide eines Betriebes<br />

und als solche von großer Bedeutung.<br />

In den Almbüchern ist oft die Anzahl der Auftriebstiere<br />

geregelt. Da es sich dabei meist um<br />

Jahrhunderte alte Rechte handelt, sollte diese<br />

Zahl mit den tatsächlichen Gegebenheiten korrelieren<br />

(vorhandenes Futter, Waldweide, Viehtritt).<br />

Denn die heutigen Rinderrassen sind wesentlich<br />

schwerer und die Schäden durch Viehbetritt<br />

ungleich folgenschwerer. Zahlreiche Sanierungsmaßnahmen<br />

bzw. -projekte unterstreichen<br />

dieses Problem. Auch die traditionelle Waldweide<br />

zeigt heute ungleich größere Schäden an<br />

der Waldkultur, welche in sensiblen Gebirgsregionen<br />

nicht mehr toleriert werden kann. Umfangreiche<br />

Wald- Weidetrennungsmaßnahmen<br />

müssen gesetzt werden, damit das Ökosystem<br />

Wald wieder voll seine Schutzfunktionen entfalten<br />

kann.<br />

Wie bereits erwähnt ist die heile Welt der Almen<br />

ein touristisches Zugpferd.<br />

Daher zeichnen sich Tendenzen ab, die Beherbergung<br />

auf der Alm zu legalisieren bzw. diese<br />

als weiteres Landwirtschaftsprivileg zu ermöglichen.<br />

Dementsprechende Änderungen sollen<br />

im Raumordnungsrecht Eingang finden. Tendenzen,<br />

welche die LUA ablehnt. Almen wären<br />

dann nur mehr Kulisse für ein touristisches<br />

Vergnügen. Zahlreiche Menschen (und Autos)<br />

würden über die Almwege in höhere Gebirgsregionen<br />

fahren. Beherbergungsbetriebe<br />

müssen über Umweltstandards verfügen, welche<br />

auf den Almen nicht vorhanden sind. Beispielsweise<br />

sind Abwässer auf einem „Almbeherbergungsbetrieb“<br />

nicht anders zu beurteilen<br />

als bei einem herkömmlichen Betrieb.<br />

<strong>Salzburg</strong> muss mit seinen Almen auch in Zukunft<br />

sensibel umgehen und sie vor Fremdnutzung<br />

schützen. (bp)<br />

Hochalmhütte im Rauriser Seidlwinkltal<br />

Foto: LUA<br />

33


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Rohstoffe<br />

Steinbruchanrainer in Puch proben<br />

den Aufstand<br />

Lagenhafter grauer Kalkstein der Oberalmer<br />

Schichten ist das Besondere am Steinbruch in<br />

Puch. Die Bruchwand hat zur Zeit eine Höhe<br />

von 30 - 40 m. Da die Abbaugrenze bald erreicht<br />

wird, soll Richtung Südosten erweitert<br />

werden. Die dort vorhandene ländliche Idylle,<br />

bestehend <strong>aus</strong> Hecken, Waldschöpfen, Feuchtwiesen<br />

(biotopkartierte Flächen) und Einzelgehöften<br />

würde an der zukünftigen Bruchgrenze<br />

zu liegen kommen.<br />

Zwar ist durch den Naturschutzbescheid sicher<br />

gestellt, dass der jetzige vorhandene Grenzwaldstreifen<br />

versetzt und neu angelegt werden<br />

muss, doch waren diesbezüglich die Anrainer<br />

äußerst skeptisch.<br />

Lärm, Staub und Sprengerschütterungen mindern<br />

seit Jahren ihre Lebensqualität. Wie den<br />

zahlreichen Unmutsäußerungen zu entnehmen<br />

war, hält sich der Betreiber zu wenig bis gar<br />

nicht an behördlichen Vorschreibungen. Offensichtlich<br />

muss erst mit der Einstellung des<br />

Betriebes gedroht werden, um den entsprechenden<br />

Nachbarschutz beim Rohstoffabbau<br />

erreichen zu können.<br />

Nach neuesten Informationen (2008) wurde<br />

der MinroG-Bescheid mehrfach beeinsprucht.<br />

(bp)<br />

Anpassung an die zeitgemäßen<br />

Anforderungen des Naturschutzes<br />

Trotz Bestehens einer Bewilligung ist es gemäß<br />

einer Übergangsbestimmung im NSchG<br />

möglich – im Sinne der zeitgemäßen Anforderungen<br />

des Naturschutzes – demjenigen, der<br />

eine Maßnahme veranlasst, gesetzt oder als<br />

Grundeigentümer geduldet hat, mit Bescheid<br />

nachträgliche Vorschreibungen aufzuerlegen.<br />

Die Anwendung dieser Ermächtigung der Landesregierung<br />

wurde im Winter <strong>2007</strong> auf Betreiben<br />

der LUA beim Marmorsteinbruch Kiefer<br />

am Untersberg gefordert. Der nahezu 100<br />

Jahre alte Bruch weist zwar alte bergrechtliche<br />

Bewilligungen auf, Rekultivierungspläne oder<br />

Maßnahmen im Sinne des Naturschutzgesetzes<br />

fehlen aber. Dies erscheint umso vordringlicher,<br />

als sich der Steinbruch in einem Landschaftsschutzgebiet<br />

befindet, weshalb die geforderte<br />

Anpassung an den zeitgemäßen Naturschutz<br />

unabdingbar ist<br />

Oberalmer Schichten<br />

Foto: Planungsbüro Friedl<br />

34


Natur- & Artenschutz - Rohstoffe<br />

Angesichts des hohen Naturschutzstandards<br />

bei den <strong>Salzburg</strong>er Abbauvorkommen ist es an<br />

der Zeit, dass auch alteingesessene Betriebe<br />

sich den Anforderungen eines zeitgemäßen<br />

Landschafts- und Naturschutzes stellen. Als<br />

Ergebnis der LUA-Forderung findet nun im<br />

Herbst 2008, also 1½ Jahre später, eine erste<br />

Besprechung bei der Behörde statt. (bp)<br />

Neben den in diesem Kapitel behandelten<br />

Fällen bestand für eine Reihe anderer<br />

Vorhaben die Pflicht zur Durchführung<br />

eines Verfahrens nach UVP-G. Es wird<br />

daher auf die Ausführungen im Kapitel<br />

UVP-Verfahren, Unterkapitel Bergbau<br />

verwiesen.<br />

Steinbruch<br />

Quelle: LUA<br />

Windkraftanlage Thalgau<br />

Auf dem Rücken des Lehmberges bei Thalgau<br />

sollten drei Windkraftanlagen mit einer Gesamthöhen<br />

von 140 m errichtet werden.<br />

In einem sehr detaillierten Naturschutz-Gutachten<br />

wurde anhand einer umfangreichen<br />

Fotodokumentation die Beeinträchtigung des<br />

Landschaftsbildes durch die Windräder nachgewiesen.<br />

Für die LUA waren aber auch die<br />

möglichen Auswirkungen der Windkraftanlage<br />

auf die Vogelfauna <strong>aus</strong>schlaggebend für die ablehnende<br />

Stellungnahme.<br />

Für Vögel besteht bei der Kollision mit den<br />

Windrädern Todesgefahr, weitere Auswirkungen<br />

sind Störung und Vertreibung <strong>aus</strong> dem Lebensraum<br />

aber auch die Barrierewirkung. Vor allem<br />

für größere, häufig nicht so fluggewandte Vogelarten,<br />

bei schlechten Sichtbedingungen für<br />

nacht- und dämmerungsaktive Arten sowie für<br />

seltene Arten ist das Risiko besonders groß.<br />

Wi n d k r a f t<br />

Berücksichtigt werden muss, dass eine Tötung<br />

durch Kollision bei großen, in der Regel langlebigen<br />

Arten mit niedrigen Fortpflanzungsraten<br />

besonders kritisch ist. Hier kann bereits der<br />

Verlust von Einzelindividuen zu negativen Konsequenzen<br />

für die örtliche Population führen.<br />

Im Bereich des Lehmberges sind u.a. folgende<br />

Vogelarten als problematisch einzustufen, darunter<br />

auch nach der Vogelschutzrichtlinie,<br />

Anhang I, besonders schützenswerte Arten:<br />

Schwarzstorch, Weißstorch, Greifvögel (Wespenbussard,<br />

Habicht, Sperber und Mäusebussard),<br />

Auerhuhn, Waldschnepfe, Eulen (Uhu,<br />

Waldkauz), Hohltaube.<br />

Hervorzuheben ist, dass es sich am Lehmberg<br />

um das nördlichste Auerhuhnvorkommen im<br />

Bundesland <strong>Salzburg</strong> handelt. Die Populationen<br />

dieser Vogelart im Alpenvorland sind wesentlich<br />

stärker gefährdet als im Gebirge. Der<br />

Bestand am Lehmberg hat außerdem wichtige<br />

Verbindungs- bzw. Trittsteinfunktion zu be-<br />

35


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

nachbarten Auerhuhnvorkommen und besitzt<br />

daher überregionale Bedeutung.<br />

Sinnvolle Ökostromtechnik wird<br />

am falschen Ort zur tödlichen Falle<br />

Quelle: LUA<br />

Nach der Windkraftanlage am Ofenauerberg,<br />

Pass Lueg, die quer zu einer der wichtigsten<br />

Vogelzugrouten des Landes geplant war, mussten<br />

auch die Windräder am Lehmberg <strong>aus</strong><br />

ornithologischer Sicht negativ beurteilt werden.<br />

Unter Berücksichtigung der Zugrouten und<br />

des Bartgeier- und Steinadlervorkommens ist<br />

am Aineck im Lungau wohl ebenfalls davon<br />

<strong>aus</strong>zugehen, dass der geplante Standort der<br />

Windkraftanlage in einer Tabuzone situiert ist.<br />

Leider wurde es bisher im Land <strong>Salzburg</strong> für<br />

nicht notwendig gehalten, eine Karte mit Zonierungen<br />

<strong>aus</strong> Sicht des Vogelschutzes zu erarbeiten,<br />

wie dies in anderen Bundesländern bereits<br />

erfolgt ist. Dies wäre eine wichtige Grundlage,<br />

die Betreibern Planungsaufwand, Zeit und Kosten<br />

ersparen könnte. (sw)<br />

Keine Schlafkanzeln im Natura<br />

2000 Gebiet Kalkhochalpen<br />

Im Dezember <strong>2007</strong> erging das Erkenntnis des<br />

VwGH (Zl.<strong>2006</strong>/10/0238-17) zum neuerlichen<br />

Versuch im Naturschutzgebiet und NATURA<br />

2000 Gebiet „Kalkhochalpen“ jagdliche Unterkünfte<br />

in Form von ca. 10 m² großen, aufgeständerten<br />

„Schlafkanzeln“ errichten zu<br />

können. Gegen den naturschutzrechtlichen<br />

Entfernungsauftrag wurde vom Jagdinhaber<br />

Beschwerde an den VwGH erhoben.<br />

Schlafkanzeln<br />

im Hagengebirge<br />

Foto: Günther Nowotny<br />

VwGH-Ve r fa h r e n<br />

Seit nunmehr 18 Jahren versucht der deutsche<br />

Industrielle für seine Hochgebirgsjagd eine entsprechende<br />

Infrastruktur (Jagdhütte, möblierte<br />

Schlafkanzeln) zu etablieren. Einer Hochgebirgsjagd,<br />

welche in einem der schönsten NA-<br />

TURA 2000 Gebiete <strong>Salzburg</strong>s liegt in dem derartige<br />

Jagdeinrichtungen nicht mit dem Schutzzweck<br />

vereinbar sind.<br />

Die LUA hat sich seit ebenso vielen Jahren<br />

erfolgreich gegen diese Jagdhüttenpläne oder<br />

Schlafkanzeln eingesetzt und wird auch weiterhin<br />

für ein „unverbautes“ NATURA 2000<br />

Gebiet Kalkhochalpen eintreten, in dem Naturschutzbelange<br />

den Vorrang haben. (bp)<br />

Steinwildfreilassung:<br />

VwGH bestätigt LUA<br />

Maßnahme ohne Begleitforschung<br />

rechtswidrig<br />

1994 begann in Rauris ein Wiedereinbürgerungsprojekt<br />

für Steinwild, seither wurden immer<br />

wieder Tiere freigelassen. Die LUA stand<br />

diesem Projekt prinzipiell positiv gegenüber.<br />

Seit 1996 wurde jedoch eine Erfolgskontrolle<br />

und wissenschaftliche Begleituntersuchungen<br />

gefordert, wie es bei derartigen Wiedereinbürgerungen<br />

weltweit Standard ist.<br />

36


Natur- & Artenschutz - VwGH-Verfahren<br />

berücksichtigt. Da weder die Auswirkungen<br />

der Freilassungen auf die Natur noch auf die<br />

Steinböcke selbst abgeschätzt werden konnten,<br />

erhob die LUA gegen den Bescheid der<br />

Jagdbehörde vom Juli 2003 Beschwerde beim<br />

Verwaltungsgerichtshof.<br />

Steinböcke<br />

Foto: Joachim Burghardt<br />

So zeigte sich, dass seitens der Antragsteller<br />

keine Angaben möglich waren, warum viele<br />

der freigelassenen Tiere nicht mehr beobachtet<br />

werden konnten oder warum trotz Freilassung<br />

geschlechtsreifer Tiere erst nach vielen Jahren<br />

die ersten Kitze geboren wurden. Auch die Fragen<br />

wie viel Steinwild-Lebensraum im Gebiet<br />

vorhanden ist, ob eine Konkurrenz zum Gamswild<br />

entsteht oder ob die für die Steinböcke<br />

geeigneten Wintereinstände überhaupt <strong>aus</strong>reichen,<br />

blieben unbeantwortet.<br />

Obwohl die Klärung dieser Fragen auch nach<br />

den Bestimmungen des Jagdgesetzes für eine<br />

Entscheidung über weitere Freilassungen<br />

wesentlich gewesen wäre, wurden die Einwendungen<br />

der LUA von der Behörde nicht<br />

Aufgrund der langjährigen und hartnäckigen<br />

Forderungen der LUA kam 2005 doch der<br />

Stein ins Rollen. In Zusammenarbeit mit dem<br />

Nationalpark Hohe Tauern werden nun Steinböcke<br />

mit Halsbandsendern versehen, die eine<br />

Beobachtung des Wanderverhaltens der Tiere<br />

ermöglichen. Außerdem erfolgt endliche eine<br />

Lebensraumbewertung, die zeigen soll, wie<br />

viele Steinböcke überhaupt im Gebiet Platz haben.<br />

Nun gibt die Entscheidung des Höchstgerichtes<br />

vom Dezember <strong>2006</strong> der LUA Recht. Das mittlerweile<br />

umgesetzte Steinwild-Monitoring bestätigt<br />

die Vordenkerrolle der LUA. (sw)<br />

Natur bekam zwar Recht – verlor<br />

aber trotzdem<br />

Ende Dezember 2005 hat der Verwaltungsgerichtshof<br />

einen Naturschutzbescheid der <strong>Salzburg</strong>er<br />

Landesregierung aufgehoben. Mit diesem<br />

Bescheid hat das Land die Aufschüttung<br />

und damit Zerstörung einer wertvollen Moorwiese<br />

im Gasteinertal bewilligt, und zwar unter<br />

Vorschreibung von Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Diese Entscheidung wurde von der LUA beim<br />

Zerstörung von Moorflächen durch Aufschüttung<br />

Foto: LUA<br />

37


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

VwGH angefochten – mit Erfolg, der Bescheid<br />

wurde aufgehoben. Der VwGH zweifelt in seiner<br />

Entscheidung an, ob eine Bewilligung über<br />

Ausgleich in diesem Fall überhaupt möglich ist,<br />

da es sich um eine ökologisch sehr hochwertige<br />

Fläche handelt. Die Landesregierung hat sich<br />

mit der Frage, ob hier der Schutzzweck des Naturschutzgesetzes<br />

essentiell verletzt wird, nicht<br />

<strong>aus</strong>reichend <strong>aus</strong>einandergesetzt.<br />

Mittlerweile sind 10 Jahre ins Land gezogen.<br />

Vom Verursacher wurden verschiedene Anträge<br />

eingebracht, um nicht das Gesamte wieder<br />

herzustellen. Augenscheine mussten abgeführt<br />

werden.<br />

Im Herbst 2008 muss erneut ein Augenschein<br />

durchgeführt werden, um auf Sachverständigenebene<br />

die Sinnhaftigkeit einer Wiederherstellung<br />

prüfen zu lassen, nachdem die widerrechtlich<br />

aufgeschüttete Fläche mittlerweile<br />

dicht verwachsen ist. Es wird dieser Augenschein<br />

zeigen, wie die Angelegenheit naturschutzfachlich<br />

noch zu retten sein wird.<br />

Ein kleines Beispiel <strong>aus</strong> dem Naturschutzalltag.<br />

Wenn jemand eine geschützte Fläche kaputt<br />

macht, dann gegen behördliche Anordnungen<br />

entsprechende Rechtmittel ergreift, ist die Vernichtung<br />

perfekt, weil eine Wiederherstellung<br />

ökologisch wertvoller Flächen in der Regel nur<br />

innerhalb eines kurzen Zeitraumes möglich ist.<br />

Daher hat die LUA zwar formell gewonnen, die<br />

Natur hat trotzdem verloren. (bp)<br />

Warnkugeln im Vogelschutzgebiet<br />

Hundsfeldmoor<br />

Die LUA hat gegen die naturschutzrechtliche<br />

Bewilligung zur Anbringung von orangefarbenen<br />

Warnkugeln an der 30 KV-Leitung im Natur- und<br />

Europaschutzgebiet Obertauern Beschwerde<br />

beim VwGH eingebracht. Diese Warnkugeln waren<br />

nötig geworden, damit die im Vogelschutzgebiet<br />

agierenden Snowkiter die Stromleitung rechtzeitig<br />

wahrnehmen und nicht mit ihren Schirmen<br />

bzw. Seilen dagegen stoßen. Für die Ausübung<br />

des Snowkitens im Vogelschutzgebiet liegt keine<br />

naturschutzrechtliche Bewilligung vor. Dieser<br />

Sport bewirkt nach Ansicht der LUA eine Störung<br />

und Beeinträchtigung von geschützten Vögeln.<br />

Der VwGH hat die Beschwerde der LUA als unbegründet<br />

abgewiesen, da die Störung durch<br />

das Snowkiten im Vogelschutzgebiet nicht Gegenstand<br />

des Bewilligungsantrages gewesen sei.<br />

(sw)<br />

Störendes Snowkiting im Vogelschutzgebiet ohne Bewilligung –<br />

dafür erforderliche Warnkugeln bewilligungspflichtig aber nicht störend<br />

Foto: LUA<br />

38


UVP-Verfahren<br />

Einleitung.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

UVP-Schwellenwerte, Kumulation und Feststellungsverfahren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 40<br />

Abfallwirtschaft...................................................... 41<br />

UVP-Verfahren LEUBE: KEINE MÜLLVERBRENNUNG!! . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41<br />

Infrastruktur.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Eisenbahnkreuzung Vigaun . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

UVP-Pflicht für Europäische Eisenbahn-Transitstrecke Tauernbahn . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 43<br />

Liste der Verfahren ..............................................................46<br />

LUA fordert UVP-Verfahren für europäische Gasleitung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 46<br />

UVP-Feststellungsverfahren Flughafen <strong>Salzburg</strong> ........................................46<br />

Hubschrauberlandeplatz bewilligt ...................................................49<br />

380 kV-Freileitung durch den Flachgau belastet Seenregion massiv . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50<br />

Golfplatz Anif: Noch keine Behördenentscheidung zur UVP-Pflicht ..........................50<br />

9-Loch Akademiekurs in Fuschl am See geplant . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 51<br />

Golfclub Europasportregion Zell am See ..............................................52<br />

UVP-Verfahren für Golfplatz St. Johann-Urreiting läuft . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Schein statt Sein – Auwald als Fassade . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 53<br />

Feriendorf Annaberg-Astauwinkel: keine UVP ..........................................53<br />

Bergbau.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 54<br />

Februar <strong>2006</strong>: Diabas Saalfelden bekommt nach Jahren grünes Licht vom Verwaltungsgerichtshof . . 54<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung für neuen Hangschotterabbau in Flachau .....................54<br />

UVP-Dolomitabbau „Scheukofen“ im Pongau erfolgreich abgeschlossen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 55


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Ei n l e i t u n g<br />

UVP-Schwellenwerte, Kumulation<br />

und Feststellungsverfahren<br />

Österreich hat im europaweiten Vergleich eine<br />

sehr niedrige Anzahl an UVP-Verfahren. Einerseits<br />

sind die Schwellenwerte sehr hoch und an<br />

die kleinstrukturierte Morphologie des Landes<br />

unzureichend angepasst, andererseits wird die<br />

Kumulation von bestehenden und neuen Umweltbelastungen<br />

sehr eng interpretiert. Weiters<br />

wird in oft elendslangen Feststellungsverfahren<br />

mit enormem Aufwand versucht UVP´s zu vermeiden,<br />

wie auch einige Beispiele <strong>aus</strong> der Praxis<br />

belegen.<br />

Schwellenwerte<br />

Die Schwellenwerte im UVP-G sind generell zu<br />

hoch, auch daher ist Österreich auf europäischer<br />

Ebene mit ca. 20 UVP-Verfahren pro Jahr<br />

Schlusslicht. Diese Feststellung wird durch den<br />

Bericht der Kommission über die Anwendung<br />

und den Nutzeffekt der UVP-Richtlinie in den<br />

Mitgliedstaaten <strong>aus</strong> dem Jahr 2003 bestätigt.<br />

Verwiesen wird auch auf das gegen Österreich<br />

anhängige Verfahren, welches ebenfalls die zu<br />

hohen Schwellenwerte bemängelt.<br />

Seitens der LUA <strong>Salzburg</strong> wird daher gefordert,<br />

die Schwellenwerte auf österreichische Verhältnisse<br />

anzupassen. Darunter wird verstanden,<br />

dass bei einem Großteil der im Anhang 1 vorgesehenen<br />

Maßnahmen diese in Österreich, auf<br />

Grund deren Größe, niemals zur Anwendung<br />

gelangen. Eine Analyse des Anhang 1 hat ergeben,<br />

dass zumindest eine Halbierung der Werte<br />

nötig ist, um eine effektive Anwendung des<br />

UVP-G zu gewährleisten.<br />

Besonders der Bereich der Land- und Forstwirtschaft<br />

scheint meiner Meinung nach überhöht<br />

zu sein. Beispielsweise sucht die Entwässerung<br />

von Flächen (Ziffer 35) mit mehr als 300 ha in<br />

gesamt Österreich nach Beispielen.<br />

Im Oberpinzgau gibt es gerade Diskussionen<br />

über sogenannte almverbessernde Maßnahmen,<br />

die auf 40 bis 50 Hektar Fläche geplant<br />

und zum Teil bereits durchgeführt sind. Obwohl<br />

diese Vorhaben in einem Landschaftsschutzge-<br />

Flächige Bauarbeiten am Larmachkopf <strong>2006</strong><br />

Quelle: LUA<br />

40


UVP-Verfahren - Abfallwirtschaft<br />

biet liegen, sind wir nach dem Tatbestand Entwässerung<br />

von Flächen weit unter den UVP-<br />

Grenzen. Die Wirkung auf die geschützte Landschaft<br />

ist durch die Lage am Hang des Berges<br />

unvergleichbar höher, als im Flachland. Diese<br />

Tatsache findet derzeit keine Berücksichtigung<br />

im UVP-G.<br />

Die kleinstrukturierte Morphologie alpiner<br />

Landschaftsräume kann nicht mit großräumigen<br />

Becken oder Flachlandschaften verglichen<br />

werden. Daher ist eine undifferenzierte<br />

Flächenfestlegung keine adäquate Umsetzung<br />

der Intentionen der UVP-Richtlinie, geht es<br />

doch nicht um reine Größen oder Dimensionen,<br />

sondern um Wirkungen und Belastungen auf<br />

die Umwelt.<br />

Kumulation<br />

In den „Guidelines for the assessment of indirect<br />

and cumulative impacts as well as impact<br />

interactions“ (EC DG XI Environment, Nuclear<br />

Safety & Civil Protection, NE80328/D1/3 May<br />

1999) findet man keine Hinweise oder Legitimationen<br />

auf die in Österreich (höchstgerichtlich)<br />

getroffenen Einschränkungen von kumulativen<br />

Umweltwirkungen bzw. -belastungen. Die Deffinition<br />

lautet folgendermaßen: „Cumulative<br />

impacts are Impacts that result from incremental<br />

changes c<strong>aus</strong>ed by other past, present or<br />

reasonably forseeable actions together with the<br />

project.“ Die Wirkung auf die Umwelt ist natürlich<br />

die gleiche, wenn der Verkehr, der auf die<br />

kumulative Wirkung überprüft werden soll, von<br />

einem Dienstleister, einem Gewerbebetrieb,<br />

einer Wohnsiedlung oder einer touristischen<br />

Aktivität entstammt. Das gilt natürlich ebenso<br />

für Lärm, Staub, Luftverschmutzung, Lebensraumverlust,<br />

Wasserverschmutzung oder ähnliches.<br />

Die Einschränkung im österreichischen<br />

UVP-G auf „gleichartige Vorhaben“ (z.B. Schottergruben<br />

mit Schottergruben) ist damit keine<br />

korrekte Umsetzung der EU-Richtlinie, da es<br />

auf die Umweltwirkung und nicht auf den Vorhabenstypus<br />

ankommt.<br />

Feststellungsverfahren<br />

Obwohl es in den Feststellungsverfahren nicht<br />

um die Frage der Umweltverträglichkeit eines<br />

Projektes sondern um die anzuwendenden<br />

Rechtsvorschriften geht, wird in oft jahrelangen<br />

Verfahren um Umweltverträglichkeitsprüfungen<br />

gekämpft. Der ehrgeizige gesetzliche Rahmen<br />

für die Dauer eines Feststellungsverfahrens beträgt<br />

sechs bzw. acht Wochen. Besonders bei<br />

Infrastrukturprojekten sind aber enorm langwierige<br />

und aufwendige Feststellungsverfahren<br />

festzustellen, die diese Frist um ein Vielfaches<br />

übersteigen.<br />

Zum Beginn ein Kuriosum <strong>aus</strong> der Praxis.<br />

Dieses reale Beispiel lässt sich weder unter<br />

falsche Grenzwerte, verkehrte Kumulation noch<br />

fehlgelaufenes Feststellungsverfahren einordnen<br />

und steht daher ganz oben:<br />

Für den vierspurigen Ausbau der Tauernautobahn<br />

Scheitelstrecke ist keine UVP durchzuführen,<br />

für die kleinräumige Verlegung der<br />

Tauernautobahn mit Errichtung eines Umweltschutztunnels<br />

– etwa 10 Kilometer vom obigen<br />

Vorhaben entfernt – ist eine UVP erforderlich.<br />

Ich erspare mir jeden weiteren Kommentar<br />

dazu. (ww)<br />

UVP-Verfahren LEUBE:<br />

KEINE MÜLLVERBRENNUNG!!<br />

Am 6. und 7. April <strong>2006</strong> wurde die mündliche<br />

Verhandlung im Umweltverträglichkeitsverfahren<br />

betreffend Erhöhung der Ersatzbrennstoffe<br />

bei der Zementerzeugung der Firma LEUBE<br />

durchgeführt.<br />

Seit Mitte der 90iger Jahre werden vom Zementwerk<br />

wohldefinierte Ersatzbrennstoffe, wie<br />

Ab fa l lw i rt s c h a f t<br />

beispielsweise Altreifen und Kunststoffe und<br />

Tiermehl eingesetzt.<br />

Dem Ersatz von Kohle und Heizöl schwer – als<br />

bewilligte Brennstoffe – ging eine sehr intensive<br />

und langwierige Bürgerdiskussion voran. Von<br />

Hallein bis Fürstenbrunn, von Anif bis zur Rehhofsiedlung<br />

reicht der Bogen der Anrainer- und<br />

Bürgervertreter, welche sich im „Bürgerbeirat<br />

LEUBE“ konstituierten und ein Umweltpaket<br />

41


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

schnürten, welches als Grundlage des nachfolgenden<br />

Behördenverfahrens herangezogen<br />

wurde.<br />

Mittlerweile sind zehn Jahre vergangen und die<br />

offene Firmenpolitik des Werkes und die bis<br />

jetzt vorliegenden Daten betreffend Emissionen<br />

und Immissionen als Nachweis der bis jetzt eingesetzten<br />

Ersatzbrennstoffe zeigt, dass LEUBE<br />

sich nicht nur an die behördlichen Rahmenbedingungen<br />

gehalten hat, sondern auch den<br />

Anforderungen des „Bürgerbeirates“ gerecht<br />

wurde.<br />

Die Umweltverträglichkeitsprüfung im Jahr<br />

<strong>2006</strong> sah eine Erweiterung der Ersatzbrennstoffe<br />

vor, weil sich innerhalb der letzten Jahre<br />

der Markt erheblich geändert hat und ein<br />

derartiges Werk auf dem europäischen Markt<br />

bestehen muss. Unter anderem ist auch der<br />

Einsatz von Klärschlamm (23.000 t) geplant.<br />

Oberste Forderung des Bürgerbeirates und der<br />

LUA war: KEINE Verschlechterung der Ist- Situation.<br />

Das eingereichte Projekt trägt dem<br />

Rechnung und so ist zu erwarten, dass auch<br />

durch weiteren Ersatz der Brennstoffe sich die<br />

Umweltsituation nicht verschlechtert. Gerade<br />

die zusätzlichen technischen Investitionen werden<br />

einen großen Beitrag zur Luftverbesserung<br />

leisten (NOx-Reduktion).<br />

Wer sich mit dem UVP-Projekt <strong>aus</strong>einandergesetzt<br />

hat, sich dem Bürgerbeirat gestellt hat<br />

und die Entwicklung des Werkes verfolgt hat,<br />

kann über die in einer kleinformatigen Zeitung<br />

kolportierte „Müllverbrennung bei LEUBE“ nur<br />

den Kopf schütteln.<br />

Im Mai <strong>2006</strong> erging der UVP- Bewilligungsbescheid,<br />

welcher allerdings von Anrainern beeinsprucht<br />

wurde. Der Umweltsenat bestätigte<br />

im Jänner <strong>2007</strong> den Bescheid der <strong>Salzburg</strong>er<br />

Landesregierung. Interessantes Detail am Rande:<br />

die Einsprüche wurden von Anrainern erhoben,<br />

welche weder die Bürgerbeiratsversammlungen<br />

noch die Informationsveranstaltungen<br />

des Werkes mit Fachleuten der Landesregierung<br />

besuchten. Das zeigt, dass trotz intensiver<br />

Information und eigenem Bürgerbeirat, als<br />

Stimme und Vertretung aller betroffenen Gemeinden,<br />

ein Rechtsmittelrisiko bleibt.<br />

Durch ein umfangreiches Messprogramm der<br />

Landesregierung (Messcontainer) aber auch<br />

des Werkes konnte kein Einfluss der Firma LEU-<br />

BE auf die vorhandene Luftsituation festgestellt<br />

werden . Diesbezüglich wurde die Schadstoffkonzentration<br />

während des Winterstillstandes<br />

bei LEUBE den Werten während des Betriebes<br />

gegenübergestellt.<br />

Auch die jährlichen <strong>Berichte</strong> über die kontinuierlichen<br />

Messungen, Analysen und Brennstoffmengen<br />

geben einen guten Überblick über<br />

die Entwicklung des Werkes und die damit<br />

einhergehende Schadstoffsituation. Erfolgreich<br />

strenger reglementierend die „Vorsorgewerte“<br />

des Bürgerbeirates , verbindlich in einem Vertragswerk<br />

geregelt.<br />

Während des Produktionsjahres <strong>2007</strong> wurden<br />

in beiden Drehöfen 61.083 t Brennstoffe<br />

(davon 17.226 t Ersatzbrennstoffe) für die Erzeugung<br />

von Zementklinker verfeuert. Die Klärschlammverbrennung<br />

lief in einem Versuchsbetrieb,<br />

welcher mit 55 t beschränkt war. An<br />

Klärschlammverbrennung wird zur Zeit nicht<br />

gedacht.<br />

Durch die zwischenzeitlich in Betrieb genommene<br />

SNCR-Anlage konnten die N0x-Emissionen<br />

um 31% verringert werden. Die mittlere<br />

Stickoxidemission der letzten elf Jahre betrug<br />

rund 670 mg/m³. Damit konnte sogar der mit<br />

dem Bürgerbeirat vereinbarte Zielwert von<br />

700 mg/m³ deutlich unterschritten werden.<br />

Seit Bestehen des Bürgerbeirates wird die offene<br />

Betriebspolitik beibehalten, der kommunikative<br />

Prozess nach wie vor gepflegt und die<br />

Kontrolltätigkeit ernst genommen.<br />

Die Erfolgsgeschichte von LEUBE ist nicht nur<br />

eine betriebliche Erfolgsgeschichte, sondern<br />

auch eine Erfolgsgeschichte der Umwelt, welche<br />

nicht zu letzt auf die Ausdauer und Hartnäckigkeit<br />

der Bürgerbeiratsmitglieder zurückzuführen<br />

ist. (bp)<br />

42


UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />

Zementwerk Leube<br />

Foto: Leube<br />

Eisenbahnkreuzung Vigaun<br />

In dieser C<strong>aus</strong>a wurde ein UVP-Verfahren eingeleitet.<br />

Weitere Informationen dazu finden Sie<br />

im Kapitel VIII. Verkehr.<br />

UVP-Pflicht für Europäische Eisenbahn-Transitstrecke<br />

Tauernbahn<br />

VwGH bestätigt zwei LUA-Beschwerden<br />

Die <strong>Berichte</strong>rstattung der LUA zur Tauernbahn<br />

hat bereits das erste Jahrzehnt überschritten.<br />

Im letzten Tätigkeitsbericht 2004-2005 berichtete<br />

die LUA über eine beim VwGH eingereichte<br />

Beschwerde gegen den negativen UVP-Feststellungsbescheid<br />

der Eisenbahnbehörde im BM-<br />

VIT. Auf die bislang detailliert dargestellte Vorgeschichte<br />

in den Vorgängerberichten sei daher an<br />

dieser Stellen verwiesen. Aus Gründen der Verständlichkeit<br />

wird die Vorgeschichte folgend nur<br />

kurz zusammengefasst.<br />

Die „Tauernachse“, ursprünglich eingleisige<br />

Bahnstrecke „<strong>Salzburg</strong> – Schwarzach/St.Veit – Villach<br />

– Staatsgrenze bei Rosenbach“, wurde 1989<br />

zur Hochleistungsstrecke erklärt. Sie ist Teil der<br />

Europäischen Hauptachse des Schienen-Transit-<br />

In f r a s t r u k t u r<br />

verkehrs. Die ca. 12 km langen Bahnstrecken im<br />

Gasteinertal sind Teil dieser „Tauernachse“ und<br />

führen durch die Kurorte Bad Hofgastein und Bad<br />

Gastein.<br />

Zur Abstimmung des künftig zweigleisigen Alpentransitkorridors<br />

mit den Bedürfnissen der hochsensiblen<br />

Alpen- und Tourismusregion wurde von<br />

1998 bis 2001 über Initiative der LUA ein Mediationsverfahren<br />

durchgeführt, vertraglich Bahntrassen<br />

festgelegt sowie Kriterien und eine Gesamtbetrachtung<br />

aller Auswirkungen vereinbart.<br />

Die anfängliche Euphorie wich bald der budgetbedingten<br />

Nichtumsetzung der Maßnahmen.<br />

Verkehrsminister kamen und gingen, der Bau anderer<br />

Projekte wurde vorgereiht und für die Umsetzung<br />

des Mediationsergebnisses standen die<br />

Ampelsignale auf „rot“.<br />

Erst im Dezember 2003 reichten die ÖBB den Abschnitt<br />

„Angerschluchtbrücke – Bahnhof Angertal“<br />

zur eisenbahnrechtlichen Baugenehmigung<br />

der künftig zweigleisigen Strecke ein. Die eigentlich<br />

im Mediationsvertrag vereinbarte Entlastung<br />

für Bad Hofgastein, den sog. „Schlossalmtunnel“,<br />

enthielt die Einreichplanung nicht, obwohl der<br />

43


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Belastungsprobe der Angertalbrücke<br />

mit vier Lokomotiven am 30.08.1905<br />

Bevölkerung zuvor das Gesamtprojekt inklusive<br />

Tunnel vorgestellt worden war. Die Bevölkerung<br />

fühlte sich hintergangen und begehrte auf, die<br />

ÖBB vertrösteten.<br />

Dem Antrag ist sinngemäß zu entnehmen, dass<br />

die Stückelung deshalb vorgenommen wurde,<br />

da ansonsten ein UVP-Verfahren schlagend geworden<br />

wäre. Die Gasteiner erzürnt weiters, dass<br />

dieser Teilabschnitt über Jahrzehnte auch ohne<br />

anschließende Tunnellösung betrieben und die<br />

Kapazitäts<strong>aus</strong>lastung mittels organisatorischer<br />

Maßnahmen erheblich gesteigert werden kann<br />

und auch mit anderen, im Mediationsverfahren<br />

<strong>aus</strong>drücklich abgelehnten, jedoch billigeren Varianten<br />

kompatibel ist.<br />

Im ÖBB Rahmenplan 2005-2010 wurde schließlich<br />

der „2gleisige Ausbau der Tauernbahn im<br />

Gasteinertal <strong>aus</strong> betrieblichen bzw. kapazitiven<br />

Überlegungen nach 2020 zurückgestellt“.<br />

Eben diese offene Umgehung der Hauptintentionen<br />

des Mediationsverfahrens als auch des<br />

UVP-G, nämlich nach einer gesamthaften Betrachtung<br />

der Auswirkungen im Gasteinertal,<br />

konnte so nicht hingenommen werden. Die LUA<br />

stellte daher im April 2004 beim BMVIT einen<br />

UVP-Feststellungsantrag und stützte sich dabei<br />

direkt auf die EU-UVP-Richtlinie. Diese Rechtsansicht<br />

wurde während des laufenden Feststellungsverfahrens<br />

durch ein EuGH-Urteil zu einer<br />

spanischen Bahnstrecke bestätigt.<br />

Foto: Franz Fuchs,<br />

mit freundlicher Genehmigung des Verlags Franz Hochwarter<br />

<strong>aus</strong> dem Fotoband „100 Jahre Tauernbahn 1905 – 2005<br />

Nach Überschreitung der gesetzlichen Ent scheidungs<br />

frist von 8 Wochen um ca. 9 Monate stellte<br />

das Verkehrsministerium Mitte März 2005 mit Bescheid<br />

fest, dass keine UVP durchzuführen sei.<br />

Einer ernsthaften Auseinandersetzung mit den<br />

umfassenden Argumenten und Unterlagen des<br />

Antrages und dem Urteil des EuGH wurde jedoch<br />

<strong>aus</strong>gewichen. Vielmehr brachten die ÖBB als<br />

Neuerung im Verfahren vor, dass die 100 Jahre<br />

alte Angerschluchtbrücke nun sanierungsbedürftig<br />

sei. Dieser Umstand ist allerdings bereits seit<br />

Mitte der Neunziger-Jahre bekannt, außer einer<br />

Geschwindigkeitsbegrenzung waren bislang keine<br />

Maßnahmen erforderlich. Die LUA erhob gegen<br />

diesen Bescheid Beschwerde beim Verwaltungsgerichtshof.<br />

Im nunmehrigen Berichtszeitraum erlangten die<br />

ÖBB alle für den Bau nötigen Bewilligungen <strong>aus</strong><br />

den Materienverfahren und begannen mit dem<br />

Bau.<br />

Mit Erkenntnis vom 12.09.<strong>2006</strong> stellte der VwGH<br />

fest, dass der zweigleisige Ausbau im Abschnitt<br />

Angertal der UVP-Pflicht unterliegt. Er hob damit<br />

den rechtswidrig ergangenen Feststellungsbescheid<br />

des BMVIT auf, welches nun erneut im<br />

Sinne des VwGH-Erkenntnisses zu entscheiden<br />

gehabt hätte. Die eindeutige, vom UVP-G vorgegebene<br />

rechtliche Konsequenz dar<strong>aus</strong> wäre überdies<br />

die unverzügliche Nichtigerklärung aller in der<br />

Zwischenzeit ergangenen Bewilligungsbescheide<br />

gewesen – eine UVP hat nämlich zwingend vor<br />

Genehmigung eines Projektes zu erfolgen.<br />

44


UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />

Sowohl Bund als auch Land sind dieser Verpflichtung<br />

im Rahmen ihrer jeweiligen Kompetenzen<br />

aber nicht nachgekommen: Die ÖBB haben das<br />

vom VwGH als UVP-pflichtig beurteilte Projekt<br />

nämlich allein durch Verlegung einer Weiche um<br />

160 Meter(!) umgeplant, die UVP-Frage selbst<br />

anders beurteilt, dem Höchstgericht eine „fehlerhafte<br />

Interpretation“ unterstellt und von einer<br />

„bedauerlich eindeutigen Judikatur des EuGH“<br />

gesprochen. Für die Einzelverfahren lag daher<br />

eine neue Beurteilungsgrundlage vor, die es zu<br />

prüfen galt.<br />

Das BMVIT hat die von den ÖBB angestellte<br />

Beurteilung, das Projekt sei aufgrund der Verschiebung<br />

einer Weiche um 160 m nicht mehr<br />

UVP-pflichtig, vollinhaltlich übernommen und per<br />

Bescheid vom Februar <strong>2007</strong> erneut festgestellt,<br />

dass keine UVP-Pflicht vorliege. Die Bescheide<br />

<strong>aus</strong> den einzelnen Genehmigungsverfahren wurden<br />

erst anschließend, schon während der laufenden<br />

Bauphase, an die Änderung angepasst.<br />

So wurden offensichtlich durch das Zusammenwirken<br />

aller Behörden die Grundintentionen des<br />

UVP-Rechtes umgangen und die ÖBB konnten<br />

einstweilen ungestört weiterbauen.<br />

Die LUA hat gegen den negativen UVP-Bescheid<br />

des BMVIT vom 16.02.<strong>2007</strong> erneut Beschwerde<br />

an den VwGH erhoben.<br />

Unfassbar ist letztendlich der Aufwand, der für<br />

eine Umgehung einer UVP in Kauf genommen<br />

wird, von der bereits seit langem klar ist, dass sie<br />

unumgänglich sein wird und die - mit der selben<br />

Energie betrieben - bereits längst abgeschlossen<br />

sein könnte. Noch viel unfassbarer ist es aber,<br />

dass diese Vorgangsweise im vollen Wissen entgegen<br />

getroffener Vereinbarungen mit der Bevölkerung<br />

gewählt wird, auf phantasielose Tricks<br />

wie die Versetzung einer Weiche zurückgegriffen<br />

wird, Entscheidungen von europäischen und nationalen<br />

Gerichten kritisiert werden und all das<br />

von sämtlichen Behörden des Bundes und des<br />

Landes gedeckt wird. Politikverdrossenheit hat<br />

solche Wurzeln...<br />

Nachtrag: Mit Erkenntnis vom 03.09.2008 hat der<br />

Verwaltungsgerichtshof durch den Vorsitzenden<br />

Präsidenten des Gerichtshofes selbst, Univ.Prof.<br />

Dr.Dr.hc. Clemens Jabloner, die Beschwerde der<br />

LUA bestätigt und erneut den Bescheid des BM-<br />

VIT wegen Rechtswidrigkeit seines Inhalts aufgehoben.<br />

Begründend wurde im Wesentlichen <strong>aus</strong>geführt,<br />

dass durch die Verschiebung der Weiche<br />

keine entscheidungswesentliche Änderung eingetreten<br />

ist. Das BMVIT ist nun erneut vom Höchstgericht<br />

angehalten einen Bescheid zu erlassen,<br />

der die UVP-Pflicht feststellt. Aufgrund des Baufortschritts<br />

wird wohl abermals in Österreich eine<br />

„ex-post UVP“ fällig, die seitens der EU-Kommission<br />

als Unding bezeichnet wird und wegen der<br />

Österreich bereits im Fall des Wiener Flughafens<br />

schwer kritisiert wurde. Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />

hat die EU-Kommission von diesem Sachverhalt<br />

in Kenntnis gesetzt. (mp)<br />

Tauernbahn-Angerschluchtbrücke alt und neu<br />

Foto: Wikipedia, Störfix<br />

45


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Liste der Verfahren<br />

Gemeinde Bereich Maßnahme<br />

Flachau<br />

Krimml<br />

Maria Alm<br />

St.<br />

Johann<br />

Wald<br />

Flachauwinkel<br />

Rosskopf<br />

Plattenkogel-<br />

Pistenbau<br />

Oberflächenkorrekturen<br />

Skiverbindung<br />

Hintermoos-<br />

Hinterthal<br />

Skigebiet<br />

St. Johann<br />

Buchau<br />

Königsleiten<br />

Sechsersesselbahn;<br />

Schiabfahrt<br />

Schiverbindung,<br />

Kabinenbahn<br />

Einseilumlaufbahn,<br />

Pisten<br />

Erdbewegungen,<br />

Pistenplanierungen<br />

In dieser Übersicht finden Sie alle im Berichtszeitraum<br />

anhängigen, schigebietsrelevanten<br />

Verfahren nach dem UVP-G. Hinsichtlich weiterer<br />

Schiprojekte wird auf das Kapitel Naturund<br />

Artenschutz, Unterkapitel Schierschließung<br />

verwiesen..<br />

LUA fordert UVP-Verfahren<br />

für europäische Gasleitung<br />

Zwischen der Staatsgrenze zu Bayern und Strasswalchen<br />

soll eine neue Erdgasleitung gebaut werden.<br />

Die 53 km lange Trasse ist an die 20 m breit<br />

und berührt sowohl in Oberösterreich als auch in<br />

<strong>Salzburg</strong> unterschiedlich geschützte Gebiete. Neben<br />

zwei Natura 2000 Gebieten werden in <strong>Salzburg</strong><br />

zahlreiche geschützte Biotope zerschnitten.<br />

Da es sich bei den vorhandenen Biotopen meist<br />

um mosaikartige Reste einstiger <strong>aus</strong>gedehnter<br />

Feuchtlandschaften mit kleinen Gewässern handelt,<br />

würde eine Zerschneidung mittels Schubraupe<br />

die Vernichtung dieser Relikte bedeuten.<br />

In der landwirtschaftlichen Kulturlandschaft des<br />

nördlichen Flachgaues sind diese jedoch unwiederbringliche<br />

landschaftliche und ökologische<br />

Kostbarkeiten. Die mit der Realisierung der Leitung<br />

verbundenen Eingriffe sind für die LUA ein<br />

klarer Widerspruch zum jeweiligen Schutzzweck.<br />

Neben der aufgezeigten Problematik „schutz-<br />

würdige Gebiete“ gemäß UVP-G gibt es darüber<br />

hin<strong>aus</strong> auch noch andere Tatbestände, welche<br />

für sich allein eine UVP-Pflicht <strong>aus</strong>lösen würden.<br />

Beispielsweise sei an den UVP-Schwellenwert für<br />

Rodungen erinnert, welcher mit den für das Vorhaben<br />

prognostizierten 33,4 ha weit überschritten<br />

wird.<br />

Die LUA forderte daher in ihrer Stellungnahme<br />

die Durchführung einer Umweltverträglichkeitsprüfung,<br />

um das geplante Vorhaben mit der<br />

notwendigen Komplexität optimieren und damit<br />

umweltverträglich gestalten zu können.<br />

Diese Stellungnahme hat bereits erste Auswirkungen<br />

gezeigt, wie eine rasch einberufene Besprechung<br />

zwischen Behörde, RAG und der LUA<br />

zeigt. Ergebnis dieser Besprechung war die Zusage<br />

der RAG zu einer Optimierung, wobei bereits<br />

zu diesem Zeitpunkt auf die Querung der sensiblen<br />

Biotope und NATURA 2000 Gebiete verzichtet<br />

wurde. Auch die Rodungsflächen sollen<br />

entsprechend verkleinert werden. Eine endgültige<br />

Aussage kann daher erst bei Vorliegen des<br />

neuen Projektes erfolgen.<br />

Aktuelles bei <strong>Berichte</strong>rstellung:<br />

Das Problem wurde völlig entschärft, die Trasse<br />

neu geplant ohne Biotope zu tangieren, womit<br />

sich die Frage einer UVP-Pflicht nicht mehr<br />

stellte. (bp)<br />

UVP-Feststellungsverfahren<br />

Flughafen <strong>Salzburg</strong><br />

„Gläserner Flughafen“ und „50.000 haben Parteistellung“<br />

waren zwei Pressemeldungen des<br />

Jahres 2005 zum Erweiterungsverfahren des<br />

<strong>Salzburg</strong>er Flughafens. Dieses Verfahren mit<br />

der mündlichen Verhandlung im Februar <strong>2006</strong><br />

war jedoch von vornherein nicht darauf <strong>aus</strong>gerichtet,<br />

die Probleme der betroffenen Bevölkerung<br />

mit den zunehmenden Störungen durch<br />

steigende Flugbewegungen zu behandeln. Die<br />

Prognose 2000 bis 2015 lautete: +50%. Im<br />

Vergleich dazu hat im Zeitraum zwischen 1987<br />

und 2000 der Flugverkehr bereits um rund<br />

30%, zwischen 1987 und 2004 sogar um über<br />

100% zugenommen. Diese Entwicklung unterliegt<br />

keiner Bewilligungspflicht. Der Flugverkehr<br />

kann sich so ohne weitere Umweltkontrolle un-<br />

46


UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />

gehindert, „über den Köpfen der betroffenen<br />

Anrainer hinweg“, entwickeln.<br />

Den wenigen Anrainern, denen Parteistellung<br />

im Ediktalverfahren zuerkannt wurde, hat der<br />

Verwaltungsgerichtshof inzwischen die subjektive<br />

Betroffenheit abgesprochen. Die damalige,<br />

anrainerfeindliche Verfahrensführung seitens<br />

des Verkehrsministeriums im Ediktalverfahren<br />

von <strong>2006</strong> mündete in einem regelrechten Anraineraufstand,<br />

der Gründung des Anrainerschutzverbandes<br />

<strong>Salzburg</strong> Airport – ASA und<br />

dem Widerstand der Freilassinger Bevölkerung,<br />

die bis zu 90% aller Starts und Landungen zu<br />

ertragen haben. Durch die Akribie der betroffenen<br />

Anrainer fangen heute nach 3(!) Jahren<br />

seit Verfahrensbeginn die Angaben und Daten<br />

von Flughafen und auch Behörden an zu zerbröseln.<br />

Die Anrainer und auch Freilassing verfügen<br />

inzwischen über eigene Flugwegaufzeichnungen<br />

und Lärmmessstellen. Zuletzt wurden<br />

etwa Lärmmessdaten von Flughafen und Magistrat<br />

als falsch identifiziert. Die Glashaube des<br />

Flughafens bekommt erste Sprünge.<br />

Aufgrund der Weigerung des Verkehrsministeriums<br />

im Rahmen des Ediktalverfahrens die<br />

von der LUA ins Treffen geführte UVP-Pflicht<br />

von Amts wegen zu prüfen (O-Ton: „In meinem<br />

Verfahren gibt es keine UVP“), brachte die<br />

<strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong> im März<br />

<strong>2006</strong> beim zuständigen Land <strong>Salzburg</strong> und<br />

gleichzeitigem 75%-Mehrheitseigentümer am<br />

Flughafen, ein Verfahren in Gang, das klären<br />

47


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

soll, ob die Erweiterung des Flughafens einer<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung zu unterziehen<br />

ist. Die entscheidende Frage lautet: Bewirkt die<br />

Erweiterung des Flughafens eine Zunahme der<br />

Flugbewegungen<br />

Die Maßnahmen umfassen im Wesentlichen die<br />

Erweiterung der Grundfläche um rund 21 ha,<br />

Erweiterung des Terminal 2, Erweiterung der<br />

Hauptabstellfläche, Errichtung eines Gerätezentrums<br />

Süd und einer Winterdienstzentrale,<br />

Erweiterung von Kfz-Abstellplätzen, Errichtung<br />

eines „General Aviation Terminal“ samt Parkflächen<br />

und einer Sicherheitskontrollstelle, Errichtung<br />

von mehreren Hangars für Kleinflugzeuge,<br />

Errichtung zusätzlicher Abstellflächen für die<br />

Allgemeine Luftfahrt, Errichtung eines Rollweges<br />

„A“, Verbreiterung und damit Erweiterung der<br />

Nutzbarkeit des Rollweges „L“, Erweiterung der<br />

inneren Sicherheitsumfahrungsstraße.<br />

Die Entscheidung des Landes war wenig überraschend<br />

negativ. Seit August <strong>2006</strong> läuft dagegen<br />

das Berufungsverfahren beim Umweltsenat<br />

in Wien.<br />

In diesem Verfahren bedient sich die LUA des<br />

Verkehrsspezialisten und flughafenerfahrenen<br />

Univ.-Prof. Dr. Josef Michael Schopf der Technischen<br />

Universität Wien, Institut für Verkehrsplanung<br />

und Verkehrstechnik, als Gegengutachter.<br />

Dieser konnte im Gutachten der Luftfahrtbehörde<br />

des Verkehrsministeriums derart<br />

gravierende Mängel aufzeigen, dass sich der<br />

Umweltsenat in der Folge entschloss ein unabhängiges<br />

Drittgutachten <strong>aus</strong> Deutschland anzufordern.<br />

Darin zeichnet sich, trotz inhaltlicher<br />

Mängel in der vom Flughafen zur Verfügung gestellten<br />

Datenlage, eine Wende in der Einschätzung<br />

der Erweiterungsmaßnahmen ab.<br />

Flughafen im Stadtgebiet von <strong>Salzburg</strong><br />

Quelle: Google Earth<br />

48


UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />

Auch im Hinblick auf die Anwendbarkeit des<br />

UVP-Gesetzes auf Flughäfen kann in <strong>Salzburg</strong><br />

von einem Knalleffekt gesprochen werden: Bereits<br />

zum Flughafen Wien Schwechat bemängelte<br />

die Europäische Kommission in einem<br />

Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich<br />

die nicht korrekte Anwendung des UVP-Rechts<br />

sowie die „nur bedingt geeignete“ Umsetzung<br />

der EU-UVP-Richtlinie in österreichisches Recht<br />

und stellte neben einer Klage vor dem EuGH sogar<br />

die Baueinstellung wegen nicht vorgenommener<br />

UVP in Aussicht.<br />

Aufgrund einer Entscheidung des EuGH zum<br />

belgischen Flughafen Lüttich hat nun auch der<br />

Umweltsenat im <strong>Salzburg</strong>er Fall festgestellt, er<br />

gehe aufgrund einer vorläufigen rechtlichen Beurteilung<br />

der Sachlage davon <strong>aus</strong>, dass das österreichische<br />

UVP-Gesetz nicht <strong>aus</strong>reiche, um<br />

die UVP-Frage abschließend klären zu können.<br />

Es müsse daher die europäische UVP-Richtlinie<br />

direkt angewendet werden.<br />

Ausblick:<br />

Zwar finden immer wieder Gespräche zwischen<br />

Flughafen und Anrainern unter Beteiligung der<br />

LUA statt, die Ergebnisse und deren Umsetzung<br />

sind aber mager, brauchbare Daten bleiben<br />

Mangelware.<br />

Das bereits zweieinhalb Jahre andauernde<br />

UVP-Feststellungsverfahren, das laut Gesetz<br />

nach 6 Wochen Verfahrensdauer abzuschließen<br />

gewesen wäre, stellt daher die einzige rechtlich<br />

effektive Möglichkeit dar, den Interessen der<br />

Umwelt und der Anrainer zur Durchsetzung zu<br />

verhelfen. Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> <strong>Salzburg</strong><br />

wird dafür weiterhin alle ihr zur Verfügung<br />

stehenden Möglichkeiten <strong>aus</strong>schöpfen. (mp)<br />

Hubschrauberlandeplatz bewilligt<br />

Die LUA hatte gegen die Bewilligung eines<br />

Hubschrauberlandeplatzes in Hinterglemm für<br />

Rettungseinsätze wegen der Befürchtung des<br />

Roten Kreuzes, die <strong>aus</strong>reichend vorhandene<br />

Versorgungssicherheit könne durch Schaffung<br />

eines Überangebotes gefährdet werden, Berufung<br />

an den Umweltsenat erhoben.<br />

Der Umweltsenat ging auf die Argumente der<br />

LUA jedoch nicht ein. Die Projektwerberin war<br />

schon bisher aufgrund einer Außenlandegenehmigung<br />

tätig und konnte so bereits zuvor<br />

Aufträge akquirieren. Dies nahm der Umweltsenat<br />

zum Anlass für seine Beurteilung, dass<br />

der Bedarf an Rettungsflügen faktisch bereits<br />

bewiesen sei und wies die Berufung als unbegründet<br />

ab.<br />

Rettungshubschrauber ohne Bedarfsprüfung –<br />

Verdrängungswettbewerb auf Kosten der Patienten<br />

Foto: Bundesheer<br />

49


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Konkret heißt dies, dass künftig auf dem begehrten<br />

„Flugrettungsmarkt“ nur entsprechende<br />

Auftragszahlen nachzuweisen sind,<br />

eine echte Prüfung von Bedarf und Versorgungssicherheit<br />

zur Vermeidung von schädlichem<br />

Verdrängungswettbewerb aber nicht<br />

erforderlich ist. Nach Ansicht der LUA ist hier<br />

dringender gesetzgeberischer Handlungsbedarf<br />

gegeben. (mp)<br />

380 kV-Freileitung durch den Flachgau<br />

belastet Seenregion massiv<br />

Eines der größten Verfahren der letzten Jahre<br />

ist das UVP-Verfahren zur geplanten 380-kV-<br />

Leitung durch den Flachgau. Bereits in der<br />

erstinstanzlichen Verhandlung vor der <strong>Salzburg</strong>er<br />

Landesregierung wurde von der LUA die<br />

Ansicht vertreten, dass die eingereichte Variante<br />

nicht umweltverträglich sei – einerseits aufgrund<br />

möglicher Gesundheitsgefährdungen für<br />

Anrainer andererseits wegen der starken Verunstaltung<br />

der Landschaft. Die Freileitung wurde<br />

dennoch im April <strong>2007</strong> von der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung<br />

als „umweltverträglich“ befunden<br />

und bewilligt. Von LUA und den Gemeinden<br />

wurde dagegen berufen und erst dann kam<br />

auf Landesebene Bewegung in die Diskussion.<br />

Auf Initiative von Landesrat Eisl wurde von der<br />

<strong>Salzburg</strong>er Landesregierung eine umfangreiche<br />

Studie in Auftrag gegeben, um zu klären, ob ein<br />

Erdkabel nicht doch eine mögliche Alternative<br />

zur Freileitung sei. Diese Studie (sog. KEMA-<br />

Studie), die im Jänner 2008 veröffentlicht wor-<br />

den ist, kommt ganz klar zum Schluss, dass<br />

zumindest eine Teilverkabelung als Stand der<br />

Technik zu bewerten ist. Damit sind die bisher<br />

gebetsmühlenartig vorgetragenen Argumente<br />

des Verbundes gegen ein Erdkabel in sich<br />

zusammengebrochen, seine Glaubwürdigkeit<br />

wurde stark erschüttert. Und auch der Sturm<br />

„Emma“ im Frühjahr 2008 hat eine weitere Argumentationskette<br />

des Verbundes zum Wanken<br />

gebracht – dass eine Freileitung sicherer<br />

vor Schäden ist.<br />

So positiv und hilfreich diese Studie im Berufungsverfahren<br />

vor dem Umweltsenat war, so<br />

unverständlich ist es für die LUA, dass die <strong>Salzburg</strong>er<br />

Landesregierung diese Prüfung nach<br />

Alternativen nicht schon in erster Instanz vorgenommen<br />

hat. Es wäre in ihren Händen gelegen,<br />

der Freileitung eine Bewilligung zu versagen<br />

und somit den Verbund unter Zugzwang<br />

zu bringen. Diese Chance wurde nicht genutzt.<br />

Stattdessen bestätigte der Umweltsenat in Wien<br />

die erste Instanz und die Freileitung kann gebaut<br />

werden. (mr)<br />

Golfplatz Anif: Noch keine Behördenentscheidung<br />

zur UVP-Pflicht<br />

Entgegen anders lautenden Pressemeldungen<br />

hat die zuständige UVP-Behörde des Landes<br />

noch nicht entschieden, ob der geplante Golfplatz<br />

in Anif einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

zu unterziehen ist oder nicht.<br />

Bekanntlich wird seit 1992 versucht in der geschützten<br />

Landschaft um den „Walknerhof“ in<br />

Die Argumente des Verbundes für eine Freileitung<br />

sind nicht nur durch Sturm „Emma“ ins Wanken geraten<br />

Quelle: Privat<br />

50


UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />

Anif einen Golfplatz zu etablieren. Über eine<br />

Rodungsbewilligung <strong>aus</strong> den 90iger Jahren<br />

sind die (wechselnden) Betreiber nie hin<strong>aus</strong>gekommen.<br />

Entgegen der Ansicht der jetzigen Betreibergesellschaft<br />

spricht sich die LUA für die Durchführung<br />

einer UVP <strong>aus</strong>, weil ihrer Rechtsansicht<br />

nach die Rodung nicht mehr aufrecht ist, und<br />

daher die Anwendung der Übergangsbestimmungen<br />

des UVP-G nicht gerechtfertigt wäre.<br />

In den fast zwei Jahrzehnte langen Auseinandersetzungen<br />

um den Anifer Golfplatz haben<br />

sich die Rahmenbedingungen zur Umwandlung<br />

des geschützten Grüns in eine ca. 75 ha große<br />

Sportfläche mittlerweile drastisch verschärft.<br />

Genannt werden muss der -zig Hektar betragende<br />

Verlust von Salzach(au)wald auf der<br />

gegenüberliegenden Seite der Salzach für das<br />

Gewerbegebiet Urstein. Ein neuerlicher Kahlschlag<br />

von geplanten 12 ha für den auf der<br />

anderen Salzachseite geplanten Golfplatz kann<br />

mit der <strong>aus</strong>gewiesenen Wohlfahrtswirkung des<br />

Waldes nach Ansicht der LUA nur schwer vereint<br />

werden.<br />

Als weitere Hürde auf dem Weg zu einer allfälligen<br />

Bewilligung ist der neue, verschärfte<br />

Schutzzweck des Landschaftsschutzgebietes<br />

zu nennen. Hier ist von einer „kleinräumig<br />

strukturierten Wiesen- und Waldlandschaft“<br />

die Rede. Die Anlage einer 75 ha großen Sportfläche<br />

stellt für die LUA einen Widerspruch zum<br />

<strong>aus</strong>gewiesenen Schutzzweck dar.<br />

Im Übrigen ist für die LUA das nunmehr vorliegende<br />

Projekt nicht ident mit dem der seinerzeitigen<br />

Rodungsbewilligung, wodurch sich<br />

eine UVP-Pflicht allein <strong>aus</strong> dem geltenden<br />

UVP-Gesetz ergäbe.<br />

P.S: Mit Bescheid vom 13. Oktober <strong>2006</strong> sah<br />

der Umweltsenat den Tatbestand „Golfplatz“<br />

gemäß UVP-G erfüllt und bestätigte die Notwendigkeit<br />

einer UVP. Gegen diese Entscheidung<br />

wurde von den Betreibern Beschwerde an den<br />

VwGH erhoben, welche bis zum Zeitpunkt der<br />

<strong>Berichte</strong>rstellung nicht erledigt war. (bp)<br />

9-Loch Akademiekurs in<br />

Fuschl am See geplant<br />

Ebner´s Waldhof verfügt über eine kleine<br />

3-Lochübungsanlage mit dazu passendem<br />

Clubgebäude. Der <strong>2006</strong> gestellte UVP-Feststellungsantrag<br />

sieht in unmittelbarer Nachbarschaft<br />

zur bestehenden Übungsanlage einen<br />

9-Lochkurs vor.<br />

Der betroffene Landschaftsraum oberhalb von<br />

Fuschl wird seeseitig von einer bestehenden<br />

Wohnsiedlung begrenzt, ansonsten von den<br />

leicht ansteigenden Hängen des Schober, was<br />

eine geschlossene Muldenlage bewirkt, in welcher<br />

das Vorhaben realisiert werden soll.<br />

Das gesamte Areal liegt im LSG Fuschlsee und<br />

daher stellte sich sofort die Frage, ob das ge-<br />

Geplantes Golfareal<br />

Foto: LUA<br />

51


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

plante Vorhaben überhaupt mit den Schutzbestimmungen<br />

vereinbar war. Umfangreiche<br />

naturwissenschaftliche Vorerhebungen und<br />

eine ökologisch orientierte, dem sensiblen<br />

Landschaftsraum Rechnung tragende Planung<br />

ließ eine Realisierung möglich erscheinen.<br />

Verzicht auf Spielbahnen im Nahbarbereich<br />

der Siedlungen, keine Inanspruchnahme ökologisch<br />

hochwertiger Biotope oder Heckenzüge,<br />

Vermeidung von Bodennivellierungen und<br />

Verbesserung der landschaftlichen Ausstattung<br />

i.S. des Naturschutzes waren die Instrumentarien<br />

dieser Planung. Letztendlich war für die<br />

LUA aber die Tatsache, dass es sich um die<br />

Vergrößerung eines Bestandes handelt, ein Akzeptanzgrund.<br />

Nichts desto Trotz wird während der Bauphase<br />

die ständige Präsenz einer ökologischen<br />

Bauaufsicht unabdingbar sein, um der Hochwertigkeit<br />

des betroffenen Raumes gerecht zu<br />

werden. (bp)<br />

Golfclub Europasportregion<br />

Zell am See<br />

36 Spielbahnen sind nicht genug – UVP wegen<br />

Vergrößerung<br />

Der seit nahezu Jahrzehnten bestehende Golfplatz<br />

in Zell am See ist zu klein geworden.<br />

36 Loch reichen offenbar nicht, dass 21.000<br />

Greenfeespieler und 1000 Clubmitglieder friktionsfrei<br />

ihren Sport <strong>aus</strong>üben können. Die geplante<br />

Erweiterung Richtung Piesendorf soll 9<br />

Loch betragen und wird an den bestehenden<br />

Platz direkt anschließen. Entsprechende Vorarbeiten<br />

i.S. des geltenden UVP-G und dessen<br />

Schutzgüter sind im Gange. Ein UVE- Konzept<br />

wurde eingereicht.<br />

Die LUA sieht die geplante Vergrößerung in<br />

einer strukturarmen bäuerlichen Kulturlandschaft<br />

auch als Chance den bestehenden,<br />

nach überkommenen alten Planungsmustern<br />

streng linear angeordneten Platz aufzulockern<br />

und dadurch harmonischer in die Landschaft<br />

einfügen zu können. (bp)<br />

36 Lochanlage Golfplatz Zell am See Quelle: Google Earth<br />

52


UVP-Verfahren - Infrastruktur<br />

UVP-Verfahren für Golfplatz<br />

St. Johann-Urreiting läuft<br />

Das landwirtschaftliche Grün entlang der<br />

Salzach soll in Urreiting dem Golfgreen weichen.<br />

Das eingereichte UVE- Konzept sieht eine<br />

9-Lochanlage rechts der Salzach, auf intensiv<br />

genutzten landwirtschaftlichen Wiesen vor. Die<br />

durchgeführten Erhebungen zu den einzelnen<br />

Schutzgüter des UVP-G 2000 lassen jetzt schon<br />

den Schluss zu, dass bei entsprechender Planung<br />

und Minderungsmaßnahmen eine Realisierung<br />

des Vorhabens möglich erscheint. (bp)<br />

Schein statt Sein – Auwald<br />

als Fassade<br />

Nach einem UVP-Verfahren wurde 2002 die<br />

Bewilligung für den Gewerbe- und Technologiepark<br />

Urstein erteilt. Das öffentliche Interesse<br />

an Gewerbeflächen ermöglichte die Rodung<br />

von ca. 20 ha Auwald, bis dahin essentieller<br />

Bestandteil der „Grünen Lunge“ <strong>Salzburg</strong>s.<br />

Neben umfangreichen ökologischen Maßnahmen<br />

(der Auwald war Rückzugsraum zahlreicher<br />

geschützter Tiere und Pflanzen) wurde<br />

auch ein großzügiges Bepflanzungskonzept für<br />

die Gewerbeflächen entwickelt, welches die<br />

ehemalige Wohlfahrtswirkung der geschlos-<br />

senen Waldfläche substituieren sollte. Grundlage<br />

dafür waren neueste meteorologische Daten,<br />

welche sich mit der Ausbreitungssituation<br />

der Luftschadstoffe im Raum Hallein – <strong>Salzburg</strong><br />

<strong>aus</strong>einander setzten.<br />

Demnach sollten nicht nur die Dächer begrünt<br />

werden, sondern auch breite Heckenstreifen<br />

zwischen den Bauwerken angelegt werden, um<br />

den Verlust der Filterfunktion des Auwaldes wenigstens<br />

teilweise wieder wett zu machen.<br />

Der Ruf nach Gewerbegebietsflächen war 2002<br />

groß. Trotz eigenem Autobahnanschluss liegen<br />

<strong>2006</strong> große Flächen noch Brach, lediglich am<br />

Rand des Gewerbegebietes hat sich ein Betrieb<br />

angesiedelt, welcher – als Reminiszenz an die<br />

Vergangenheit () – eine „Auwaldfassade“ aufweist.<br />

Möge unser zukünftiges Auwaldverständnis<br />

sich nicht nur in Fassaden manifestieren. (bp)<br />

Feriendorf Annaberg-Astauwinkel:<br />

keine UVP<br />

Im Verfahren um die Errichtung eines Feriendorfes<br />

in der Gemeinde Annaberg hatten die<br />

Betreiber in ihrem UVP-Feststellungsantrag<br />

eine UVP-Pflicht <strong>aus</strong>geschlossen. Gegen den<br />

stattgebenden Bescheid der Behörde hat<br />

die LUA in der Folge berufen, da eine Reihe<br />

Auwaldfassade in Urstein<br />

Foto: LUA<br />

53


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

von Flächen bei der Beurteilung des Schwellenwertes<br />

von 5 ha keine Berücksichtigung<br />

fanden, welcher um nur 24 m² bzw. 0,048%<br />

unterschritten wurde. Die Betreibergesellschaft<br />

kündigte in der Folge bei einem Lokalaugenschein<br />

im Herbst <strong>2007</strong> an das Projekt soweit<br />

abzuändern, dass der UVP-Schwellenwert mit<br />

Sicherheit nicht überschritten werde. Der LUA<br />

wurde zugesagt zusätzlich intensiv an Bepflanzungsmaßnahmen<br />

in der Anlage zu arbeiten.<br />

Aufgrund der Projektsänderung hat der Umweltsenat<br />

den angefochtenen Bescheid ersatzlos<br />

behoben. (mp)<br />

Be r g b a u<br />

Februar <strong>2006</strong>: Diabas Saalfelden<br />

bekommt nach Jahren grünes Licht<br />

vom Verwaltungsgerichtshof<br />

LUA-Einschätzung bestätigt<br />

Der lange Weg zum Diabasabbau „Tagbau 21<br />

– Schönangerl“ ist weit über <strong>Salzburg</strong>s Grenzen<br />

hinweg bekannt. Ein UVP-Verfahren, das<br />

für Aufruhr in der Rohstoffbranche sorgte.<br />

Der mit dem UVP-Verfahren verbundene Einsatz<br />

von Geld und Zeit wirkt abschreckend<br />

auf die gesamte Branche. Umfangreich waren<br />

die notwendigen UVP-Unterlagen, welche<br />

auch immer wieder ergänzt werden mussten,<br />

um letztendlich auch noch die Hürde „Auerwild“<br />

nehmen zu können. Langfristig, wie es<br />

der Rohstoffbranche immanent ist, war das<br />

Vorhaben geplant, aber auch die notwendigen<br />

Naturschutzmaßnahmen, wie Auerhuhnmanagement<br />

oder Verlegung des „Schönangerls“<br />

eines ökologischen Kleinodes inmitten des zukünftigen<br />

Abbaugebietes.<br />

Trotz Offenheit des Unternehmens, umfassender<br />

Öffentlichkeitsinformation über die<br />

jeweiligen Verfahrensschritte, mussten alle Instanzen<br />

durchschritten werden, weil von der<br />

BI „Biberg“ die eingeräumten Parteienrechte<br />

wahrgenommen wurden.<br />

Letztendlich konnte auch die Hürde „Verwaltungsgerichtshof“<br />

genommen werden und der<br />

moderne Abbau mit Tunnel auf der Höhe des<br />

Biberges wurde rechtlich bestätigt. <strong>2007</strong> erfolgte<br />

der Tunnelschlag und der Realisierung<br />

eines der umfangreichsten UVP-Verfahren<br />

der Rohstoffgewinnung steht nichts mehr im<br />

Wege.<br />

Nichts desto Trotz beobachtet die LUA die Umsetzung<br />

der Naturschutzmaßnahmen, welche<br />

von führenden Fachleuten erfolgt. Waren doch<br />

das Auerhuhnmanagement und die Verlegung<br />

des Weihers für die LUA die Grundvor<strong>aus</strong>setzungen<br />

um dem Vorhaben eine Umweltverträglichkeit<br />

i.S. des UVP-G attestieren zu können.<br />

(bp)<br />

Umweltverträglichkeitsprüfung für<br />

neuen Hangschotterabbau<br />

in Flachau<br />

Umweltsenat bestätigt LUA<br />

Im Februar 2005 wurde bei der zuständigen<br />

UVP-Behörde des Landes ein Antrag um Prüfung<br />

der UVP-Pflicht für ein neues Schotterabbauvorhaben<br />

an der Ostseite des „Benzegges“<br />

in Flachau gestellt. Als Motiv wurde im Antrag<br />

u.a. die Gefährdung der benachbarten A10 -<br />

Tauernautobahn angeführt, welche durch Lawinen<br />

des Benzegges in ihrer ständigen Benutzbarkeit<br />

gefährdet sei.<br />

Durch einen kontinuierlichen Abbau des weit<br />

hinaufreichenden Hangschuttes würde die<br />

Hanglinie zurück versetzt und damit abgehenden<br />

Lawinen mehr Freiraum gegeben. Eine<br />

Gefährdung der A10 würde damit beseitigt.<br />

Seitens der LUA wurde bereits in der ersten<br />

Stellungnahme auf den – ihrer Meinung nach –<br />

vorhandenen räumlichen Zusammenhang zum<br />

bestehenden Hangschutt beim Tauernportal<br />

und einem dem Benzegg gegenüberliegenden<br />

Abbau verwiesen. Auch auf die Nähe der „Mar<br />

bachquellen“ eines <strong>aus</strong>gewiesenen Wasserschutzgebietes<br />

wurde hingewiesen.<br />

Nachdem innerhalb der gesetzlichen Frist keine<br />

Entscheidung der zuständigen Behörde erging,<br />

54


UVP-Verfahren - Bergbau<br />

wurde durch den Antragsteller ein Devolutionsantrag<br />

nach § 73 AVG eingebracht, wodurch<br />

der Umweltsenat in Wien zuständig wurde.<br />

Nach durchgeführtem Augenschein im August<br />

2005 und eingeholten Fachgutachten erging im<br />

Februar <strong>2006</strong> der Bescheid, dass ein UVP-Verfahren<br />

durchzuführen sei. Interessanterweise<br />

nicht wegen des UVP-relevanten „räumlichen<br />

Zusammenhanges“, welcher auch von der SV<br />

für Naturschutz fachlich fundiert und schlüssig<br />

sehr drastisch <strong>aus</strong>geführt wurde, sondern wegen<br />

der biotopkartierten Grauerlenbestände.<br />

Über den „räumlichen Zusammenhang“ wurde<br />

vom Umweltsenat ohne entsprechende Gutachten<br />

– ziemlich selbstherrlich – in Eigenregie<br />

abgesprochen.<br />

Nichtsdestotrotz wurde die UVP-Pflicht bejaht.<br />

Mittlerweile hat die Autobahnmeisterei der Tauernautobahn<br />

ein Gerät entwickelt mit dessen<br />

Hilfe drohende Lawinen am Benzegg frühzeitig<br />

heruntergeschossen werden können, so dass<br />

es keine akute Gefährdung der A10 mehr gibt.<br />

Damit ist auch dem Hangschuttabbau die Argumentationsgrundlage<br />

entzogen. (bp)<br />

UVP-Dolomitabbau „Scheukofen“<br />

im Pongau erfolgreich<br />

abgeschlossen<br />

Im Jänner <strong>2006</strong> wurde zum geplanten Dolomitabbau<br />

„Scheukofen“ in der Sulzau (benannt<br />

nach der nahe gelegenen Naturhöhle „Scheukofen“),<br />

die UVE eingereicht.<br />

Das enge Salzachtal der Sulzau wird neben den<br />

Verkehrsträgern Tauernautobahn, Eisenbahn<br />

und Salzach vor allem durch die großflächigen<br />

Hangschuttabbaue geprägt. Es war und ist das<br />

Bemühen der LUA diese weithin sichtbaren<br />

Landschaftswunden wieder durch geeignete<br />

Begrünungsmaßnahmen besser in die Um-<br />

Schönangerl – Kleinod im Abbaugebiet<br />

Foto: LUA<br />

55


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

gebung zu integrieren. Das Problem dabei ist,<br />

dass es sich um sehr steile, helle Kalkflanken<br />

des Hagen und Tennengebirges handelt, welche<br />

naturgemäß nur mit einem lichten Erika-<br />

Föhrenwald bewachsen sind. Überdies gehen<br />

immer wieder Staublawinen ab, sodass im Zuge<br />

der verschiedenen Abbaue primär den Forderungen<br />

der WLV nach Lawinensturzräumen,<br />

welche nicht bestockt sein dürfen, Rechnung<br />

getragen werden muss. Zu groß ist die Gefahr<br />

für Straße und Eisenbahn oder auch bestehende<br />

Betriebseinrichtungen.<br />

Nachdem der bestehende Abbau seinem Ende<br />

zuging, die LUA sich gegen eine weitere Nutzung<br />

der noch intakten, bewaldeten Hangbereiche<br />

<strong>aus</strong>sprach, wurde eine völlig neue Gewinnungsstätte<br />

ins Auge gefasst. Diese musste<br />

jedoch in der Nähe der bestehenden Aufbereitungsanlagen<br />

des Betriebes sein, um die Einrichtungen<br />

auch in Zukunft nützen zu können.<br />

Auf Grund geologischer Detailuntersuchungen<br />

sollte der zukünftige Abbau um den Bereich<br />

„Scheukofen“, einer dem Hagengebirge vorgelagerten<br />

Dolomitscholle, nur 300 m vom bestehenden<br />

Betrieb entfernt, statt finden.<br />

Aus Landschaftsschutzgründen geradezu ideal,<br />

liegt er doch hinter einer bewaldeten Felskuppe<br />

und wird nur <strong>aus</strong> der Luft einsehbar sein. Auch<br />

das vorgefundene Locker- und Festgestein eignet<br />

sich gut für den bestehenden Betrieb.<br />

Als großes Problem erwies sich der Abtransport<br />

der gewonnenen Wasserb<strong>aus</strong>teine. Verschiedene<br />

Transportvarianten, wie beispielsweise<br />

Schacht-, Stollen- oder Langstreckenförderanlage,<br />

wurden untersucht.<br />

Da der Erhalt des bewaldeten Hanges oberhalb<br />

der Betriebsanlage für die LUA unabdingbar<br />

war, wurden genannte Abtransportvarianten<br />

untersucht. Auch der weitere Abtransport von<br />

Sulzau war für die LUA von großer Bedeutung.<br />

Denn trotz weitreichender Sparmaßnahmen<br />

der ÖBB wurde der Bahnhof Sulzau erhalten<br />

und sollte in das gegenständliche Abbauvorhaben<br />

Eingang finden.<br />

Wie vom Betreiber durch verschiedene Fachleute<br />

nachgewiesen wurde, kann der innerbetriebliche<br />

Abbautransport wegen der Größe der<br />

Steine nur mittels LKW erfolgen, weil es zur Zeit<br />

keine anderen technischen Möglichkeiten gibt.<br />

Auch der geplante weitere Abbautransport<br />

der Wasserb<strong>aus</strong>teine gestaltete sich über<strong>aus</strong><br />

schwierig, weil diese Steine zu den einzelnen<br />

B<strong>aus</strong>tellen gebracht werden müssen. Aus diesem<br />

Grund wäre das Zwischenschalten der<br />

Bahn ein finanziell und logistisch unzumutbarer<br />

Aufwand für einen Einzelunternehmer gewesen.<br />

Die für das Schutzgut Tiere und deren Lebensräume<br />

i.S. des UVP-G gemachten Erhebungen<br />

dokumentierten das Vorkommen des Weißrückenspechtes<br />

und des Zwergschnäppers - Anhang<br />

1 Arten der Vogelschutzrichtlinie - in jenem<br />

sehr naturnahen bewaldeten Hangbereich<br />

des „Aschauer Waldes“ welcher durch die<br />

innerbetriebliche Bergb<strong>aus</strong>traße zerschnitten<br />

werden muss. Genau jener Hang, welcher nicht<br />

nur ökologisch sondern auch landschaftlich einen<br />

wichtigen Grünbereich zwischen den Abbauflächen<br />

darstellt. Langwierige Diskussionen<br />

über mögliche Alternativen wurden geführt, wobei<br />

die Querung des Hanges als einzige Möglichkeit<br />

überblieb, um den innerbetrieblichen<br />

Weg zwischen Abbau und Betriebstätte kurz<br />

zu halten. Letztendlich war es die gesetzlich<br />

vorgesehene Ausgleichsregelung, welche eine<br />

naturschutzrechtliche Bewilligung ermöglichte.<br />

Neben umfangreichen Minderungs- und<br />

Verbesserungsmaßnahmen für die betroffene<br />

Vogelwelt, wird das „Mandlinger“ Moor im Ennspongau<br />

aufwendig renaturiert. (bp)<br />

56


Sonstige Großverfahren<br />

Kraftwerk Kaprun Limberg II.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 58<br />

Kraftwerk Sohlstufe Lehen. ............................................ 58


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Kraftwerk Kaprun Limberg II<br />

LUA Erfolg für die Natur und die Kapruner Bürger:<br />

Großb<strong>aus</strong>telle wie in UVP-Verfahren optimiert<br />

Der bereits 1993 bewilligte Ausbau des Kraftwerkes<br />

Kaprun Limberg auf die rund doppelte<br />

Leistung war von der AHP (ehemals TKW; Verbund)<br />

nie gebaut worden. 2004 war der Spitzenstrom<br />

europaweit so teuer geworden, dass<br />

sich Limberg II zu rechnen begann und die<br />

AHP das Projekt neuerlich bei den Behörden<br />

einreichte. Eine LUA-interne Prüfung ergab,<br />

dass keine UVP-Pflicht für das Kraftwerk gegeben<br />

war, da die wasserrechtliche Bewilligung<br />

nach wie vor aufrecht war.<br />

Trotzdem wurden mit der AHP für das notwendige<br />

Naturschutzverfahren UVP-fähige Projektunterlagen<br />

vereinbart. Darin finden sich<br />

nicht nur genaue Berechnungen der Belastung<br />

durch die Großb<strong>aus</strong>telle für die Anrainer und<br />

die Tier und Pflanzenwelt, sondern auch Maßnahmen,<br />

um die Lärm- und Staubwerte auf<br />

ein unbedenkliches Maß zu begrenzen. Auch<br />

die Bauzeiten wurden mit den Betroffenen vor<br />

Ort festgelegt. Alte B<strong>aus</strong>ünden von der ersten<br />

Kraftwerksb<strong>aus</strong>telle noch vor 1955 können saniert<br />

und Ersatzbiotope für das einstmals als<br />

„Froscheldorado“ bekannte Kaprunertal geschaffen<br />

werden. Die Großb<strong>aus</strong>telle im Kaprunertal<br />

wurde in den Jahren <strong>2007</strong> und 2008 zu<br />

einem Vorzeigeprojekt für hochalpine Rekultivierungen.<br />

Der optimierte Ausbau bestehender Wasserkraftwerke<br />

in Kombination mit oben beschriebenen<br />

Begleitmaßnahmen zählt für die LUA zu<br />

den nachhaltigen Energienutzungen und wird<br />

<strong>aus</strong>drücklich unterstützt. Ein weiterer Ausbau<br />

(Limberg III) wird derzeit geprüft. (ww)<br />

Kraftwerk Sohlstufe Lehen<br />

Die Sohlstufe an der Salzach in <strong>Salzburg</strong> Lehen<br />

wurde beim großen Hochwasser 2002 stark in<br />

Mitleidenschaft gezogen. Ein Umbau in eine<br />

Sohlrampe ist laut Wasserbauverwaltung wegen<br />

der beengten Platzverhältnisse im dicht besiedelten<br />

Stadtgebiet kaum möglich. Der derzeit<br />

bestehende Absturz ist eine ökologische Barriere<br />

und als Energievernichtungsbauwerk reine<br />

Energie¬verschwendung. Eine Projektsidee zu<br />

einem Kraftwerk an Stelle der Sohlstufe wurde<br />

im Kolpingh<strong>aus</strong> öffentlich vorgestellt. Mehrere<br />

Bürger deponierten bei der LUA große Skepsis<br />

wegen der Kraftwerksb<strong>aus</strong>telle, ökologischer<br />

Probleme und auch einer möglichen negativen<br />

Beeinflussung des Stadtbildes. Die LUA wird<br />

ein allfälliges Projekt auf diese Befürchtungen<br />

hin genau prüfen. Inzwischen wurde ein Anrainerbeirat<br />

gegründet und ein Architektenwettbewerb<br />

durchgeführt. Eine Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

ist nicht erforderlich, da das Kraftwerk<br />

die vorgegebenen Schwellenwerte nicht<br />

erreicht. Vor<strong>aus</strong>sichtlich 2008 wird das Kraftwerk<br />

nach den Materiengesetzen ver handelt.<br />

(ww)<br />

58


Raumordnung<br />

Raumordnung – Recht und Praxis. ...................................... 60<br />

Beispiele <strong>aus</strong> der RO-Praxis .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 61<br />

Neubauten unter Hochspannungsleitungen sind von der Raumordnung zu verhindern.68<br />

Historische Erfolge für Grünlandschützer. ................................. 68


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Raumordnung – Recht und Praxis<br />

Wie der Statistik am Beginn des Tätigkeitsberichts<br />

zu entnehmen ist, rangiert die Raumordnung<br />

in der Anzahl der von der LUA in den<br />

Jahren <strong>2006</strong> und <strong>2007</strong> bearbeiteten Verfahren<br />

(98 und 116) gleich hinter den Naturschutzverfahren<br />

(144 und 147) auf Platz 2. Die Abteilung<br />

7 Raumplanung ersucht in von ihr <strong>aus</strong>gewählten<br />

Verfahren die LUA regelmäßig um Abgabe<br />

einer Stellungnahme zu Flächenwidmungsplänen,<br />

Räumlichen Entwicklungskonzepten und<br />

überörtlichen Planungen.<br />

Keine Praxisrelevanz weist hingegen die Einbindung<br />

der LUA in Einzelbewilligungsverfahren<br />

auf, obwohl § 8 LUA-G hier sogar Ansätze für<br />

eine Parteistellung in diesen Raumordnungsverfahren<br />

bieten würde. Seitens der zuständigen<br />

Bezirkshauptmannschaften bzw in der<br />

Stadt <strong>Salzburg</strong> der Landesregierung ergingen<br />

im Berichtszeitraum keine Verständigungen.<br />

Ebenso keine Einbindung erfolgt in der Beurteilung<br />

von Handelsgroßbetrieben im Standortverordnungsverfahren,<br />

obwohl auch hier regelmäßig<br />

Umweltprüfungsverfahren vorgenommen<br />

werden. In diesen Fällen ist die Öffentlichkeitsarbeit<br />

auf das Verfahren der Verordnungserlassung<br />

beschränkt, was den Vorgaben der SUP-<br />

RL auf frühzeitige und effektive Einbindung der<br />

Öffentlichkeit diametral widerspricht.<br />

Aufgrund der im jeweiligen Verfahren sehr<br />

umfangreichen Unterlagen, Pläne und Gutachten<br />

ist die Bearbeitung mit einem hohen<br />

Zeitaufwand verbunden. Im Unterschied zu<br />

den Naturschutzverfahren, in denen der LUA<br />

Parteistellung zukommt, können hier aber nur<br />

unverbindliche Stellungnahmen und Empfehlungen<br />

abgegeben werden. Über die Berücksichtigung<br />

der Stellungnahmen im konkreten<br />

Verfahren und das Ergebnis der aufsichtsbehördlichen<br />

Prüfung gibt es in aller Regel und<br />

unbefriedigenderweise keine Rückmeldungen.<br />

Die LUA wird in der Praxis mit den Ergebnissen<br />

nur dann konfrontiert, wenn es zu einem<br />

nachfolgenden Naturschutzverfahren kommt.<br />

Daran hat auch die nach wie vor zu kritisierende<br />

Umsetzung der EU-Richtlinie über die<br />

Strategische Umweltprüfung nichts geändert<br />

– die Öffentlichkeitsarbeit und das Monitoring<br />

sind nach wie vor die Stiefkinder der <strong>Salzburg</strong>er<br />

Regelung, woran sich auch nach der aktuellen<br />

Novelle des ROG nichts ändern wird.<br />

Aus den Erfahrungen der Stellungnahmepraxis<br />

der letzten Jahre hat sich gezeigt, dass die<br />

Raumordnung, so wie sie in <strong>Salzburg</strong> praktiziert<br />

wird, keine Ansatzpunkte für eine effektive<br />

Berücksichtigung von Umwelt- und<br />

Naturschutzinteressen beinhaltet. Negative<br />

Stellungnahmen oder fachliche Empfehlungen<br />

fallen großteils der Planungshoheit der Gemeinden<br />

oder politischer Einflussnahme zum Opfer<br />

und werden <strong>aus</strong> denselben Gründen von der<br />

Aufsichtsbehörde, wenn die Gemeinde es begründet,<br />

nicht mehr aufgegriffen. Es hat sich<br />

erwiesen, dass beispielsweise auch massivste<br />

landschaftliche Auswirkungen von Planungen<br />

kein durchsetzbares Planungshindernis darstellen.<br />

Fachlich negative Kriterien werden bei<br />

Bedarf etwa politisch aufgewogen.<br />

Die LUA zog daher den Schluss, dass <strong>aus</strong> Gründen<br />

der LUA-internen Effizienzsteigerung jene<br />

Bereiche der Raumordnung zukünftig nicht<br />

mehr bearbeitet werden, in denen der zeitintensive<br />

Ressourceneinsatz mit dem aufgrund<br />

objektiver und fachlicher Kriterien erreichbaren<br />

Output im auffälligen Missverhältnis steht.<br />

Die LUA wird daher zwar weiterhin den Vollzug<br />

der SUP-RL verfolgen, aber nur mehr jene Fälle<br />

bearbeiten, die für sie entweder von besonderer<br />

Wichtigkeit sind oder eine Parteistellung der<br />

LUA insofern nach sich ziehen, als sie etwa<br />

• Grundlage für ein UVP-pflichtiges Projekt<br />

sein können (Anhang 1 UVP-G), oder<br />

• ein (Wild-)Europaschutzgebiet,<br />

• unter besonderem Schutz stehende Tierarten,<br />

• sonstige Schutzgüter nach <strong>Salzburg</strong>er Naturschutzgesetz<br />

direkt oder mittelbar betreffen.<br />

60


Raumordnung<br />

Der Planertag <strong>2007</strong> in <strong>Salzburg</strong> hat durch Vorstellung<br />

einzelner Pilotprojekte und vor allem<br />

im Hinblick auf die ökologische Gestaltung von<br />

Gewerbegebieten in anderen (Bundes-)Ländern<br />

gute Ansätze gezeigt. Er hat aber auch<br />

durch den zentralen Satz im Eröffnungsstatement<br />

aufgezeigt, wohin sich die Raumordnung<br />

kontinuierlich, nicht mehr nur im Verborgenen,<br />

sondern zunehmend offen und salonfähig weiterentwickelt:<br />

„Raumordnung ist politisch!“<br />

Eben dies ist auch und immer mehr in den<br />

einzelnen Verfahren zu spüren. Solange sich<br />

Raumordnungsverfahren in Zeiten immer knapper<br />

werdenden Grund und Bodens in erster<br />

Beispiele <strong>aus</strong> der RO-Praxis<br />

„Einkaufspark Urstein“<br />

<strong>2006</strong>, also vier Jahre nachdem 21 ha Salzach-<br />

Auwald im öffentlichen Interesse dem Gewerbepark<br />

Urstein geopfert wurden, weil bereits<br />

eine Vielzahl von Betrieben auf eine Ansiedlung<br />

drängten, bestanden statt erwarteter 2.200 Arbeitsplätze<br />

nur 100 in drei Betrieben. Deshalb<br />

Linie an politischen Wünschen und Vorgaben<br />

orientieren und nicht an objektiven und fachlichen<br />

Kriterien, solange die Gemeinden nur<br />

ihre „mir woin des“ - Kirchturmpolitik betreiben<br />

und nicht über ihre Grenzen hin<strong>aus</strong>schauen,<br />

solange negative fachliche Beurteilungen von<br />

Raumplanungsfachkräften der Aufsichtsbehörde<br />

in „wichtigen Fällen“ politisch aufgewogen<br />

werden, solange die im ROG ja tatsächlich vorhandenen<br />

Regelungen zur verpflichtenden Berücksichtigung<br />

von Umwelt- und Naturschutz<br />

vom „good will“ von Wirtschaft, Politik und Gemeinden<br />

abhängig ist, haben Mensch, Natur<br />

und Umwelt weiterhin das Nachsehen. (mp)<br />

sollten ein Einkaufszentrum mit Hofer und ein<br />

Autobahnhotel für die Belebung der toten Flächen<br />

sorgen. Die Änderung des REK der Gemeinde<br />

Puch zu diesem Zweck wurde eingeleitet.<br />

Die LUA hat den Mitgliedern der Landesregierung<br />

aufgezeigt, dass damit die bezweckte<br />

überregionale Bedeutung des GG, welche eine<br />

Vor<strong>aus</strong>setzung für die Bewilligung war, verloren<br />

geht. Die Rückmeldungen waren durchwegs<br />

positiv. Der Stand des RO-Verfahrens ist, wie<br />

immer mangels Mitteilung über den Ausgang<br />

des Verfahrens, unbekannt.<br />

Die 2008 vorgelegte ROG Novelle nimmt zwar<br />

auf die Problematik widmungsfremder Nut-<br />

Luftbild Urstein vor der Rodung<br />

Quelle: SAGIS<br />

Luftbild Urstein<br />

nach der Rodung<br />

Quelle: Spirk und Partner<br />

61


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

zungen bedacht, stellt aber keine klare Regelung<br />

dieses problematischen Sachverhaltes auf<br />

und belässt das weitgehende Planungsermessen<br />

und damit die Entscheidungsfreiheit weiterhin<br />

bei der Gemeinde.<br />

MACO Lungau<br />

Für die Ansiedlung der Firma MACO im Lungauer<br />

Mauterndorf wurden die Weichen in der<br />

Raumordnung gestellt. Auf einer Fläche von<br />

rund 6 ha sollen ca. 2,8 ha mit Flachdach-<br />

Gebäuden bebaut werden. Aufgrund der Lage<br />

mitten in der freien Landschaft der Tourismusregion<br />

und der dort bisher einzigartigen<br />

Gebäudedimensionen wird das vorhandene<br />

Landschaftsbild in einem erheblichen Ausmaß<br />

beeinträchtigt. Während Eingrünungen rund<br />

um die Anlage von Anfang an vorgesehen waren,<br />

bestand bei den ca. 2,8 ha großen, weißen<br />

und weithin sichtbaren Flachdächern noch<br />

erheblicher Diskussionsbedarf. Naturschutz<br />

und LUA forderten eine dem Stand der Technik<br />

entsprechende extensive Begrünung der<br />

Dächer, welche vor allem energetisch wie auch<br />

bauphysikalisch viele Vorteile mit sich bringt.<br />

Gerade die extensive Dachbegrünung war auch<br />

ein zentrales Thema beim <strong>Salzburg</strong>er Planertag<br />

<strong>2007</strong> und wurde als Vorzeigebeispiel ökologischer<br />

Begleitmaßnahmen in Gewerbegebieten<br />

dargestellt.<br />

Doch die Politik in <strong>Salzburg</strong> ist noch nicht so<br />

weit: Während beträchtliche Wirtschaftsförderungen<br />

zur Standortsicherung flossen, stand<br />

man politisch auf dem Standpunkt die im<br />

Vergleich dazu geringen Mehrkosten für eine<br />

landschaftsgerechte und ökologisch sinnvolle<br />

Dachbegrünung dem Unternehmen nicht noch<br />

zusätzlich aufbürden zu können. Anstatt der<br />

weißen Beschichtung soll daher nun eine mit<br />

grüner Folie bespannte, ökologische Dachwüste<br />

das Landschaftsbild bereichern.<br />

MACO <strong>Salzburg</strong><br />

Aus den Befürchtungen des grünen Betriebsrats,<br />

die Beengtheit des MACO-Geländes im<br />

Salzach-Auwald könne zukünftig zu einem Arbeitsplatzproblem<br />

führen, weshalb er an die<br />

Politik herantrat, hat sich zum Selbstläufer entwickelt.<br />

Dies trotz der zwischenzeitigen großflächigen<br />

Ansiedlung von MACO im Lungau und<br />

der Nachnutzung der Räumlichkeiten der in<br />

Konkurs geratenen Firma Roco.<br />

28.000 m² Dachflächen in rundum einsehbarer Tallage Foto: Planungsbericht der Gemeinde Mautern<br />

62


Raumordnung<br />

Das Thema „Arbeitsplätze“ löst generell Reflexhandlungen<br />

in der Politik <strong>aus</strong>. So wurden ohne<br />

fachliche Hintergründe großflächige Zusagen<br />

für Erweiterungsmöglichkeiten getroffen. Plötzlich<br />

bestand der Zwang, ohne konkreten Anlass,<br />

die Erweiterung der Firma MACO rechtlich<br />

absichern zu müssen. Dies weckte natürlich<br />

Begehrlichkeiten bei der benachbarten Firma<br />

Porsche, die ihre Schauräume entlang der Alpenstraße<br />

Richtung Süden platzieren möchte<br />

– das „corporate design“ der Firma gibt dabei<br />

vor, dass dies bandartig entlang der Straße zu<br />

geschehen hat. Das bestehende Gewerbegebiet<br />

in der Größe von ca. 5,8 ha in einer alten<br />

Rodungsinsel eines ehemaligen Militärstandortes<br />

soll nach dem Willen der Politik großflächig<br />

erweitert werden: das Prüfgebiet nördlich,<br />

südlich und östlich der Betriebe hat eine Größe<br />

von zusätzlich 6,9 ha im Auwald.<br />

Das Problem dabei ist, dass es sich bei dieser<br />

Fläche im südlichen Salzach-Auwald um einen<br />

der hochwertigsten und für das Stadtklima<br />

wichtigsten Naturräume der Stadt <strong>Salzburg</strong><br />

handelt, der nicht nur den Typus des selten<br />

gewordenen Auwalds charakterisiert, sondern<br />

v.a. im Bereich des Anifer Alterbachs auch als<br />

Lebensraum für vom Aussterben bedrohte Tier-<br />

und Pflanzenarten dient. Von der Aktion Grünland,<br />

die der Politik die neue Grünlanddeklaration<br />

abgerungen hat, liegt eine flächensparende<br />

und diskussionswürdige Alternativplanung vor,<br />

die bislang aber keine Berücksichtigung gefunden.<br />

Da aufgrund der heiklen Naturraumsituation ein<br />

Alleingang bzw eine Lex-MACO nicht machbar<br />

war, haben Stadt und Land das Regionalprogramm<br />

<strong>Salzburg</strong> Stadt und Umlandgemeinden<br />

geändert und eine neue Kategorie der „überörtlich<br />

bedeutsamen Betriebsstandorte“ eingeführt.<br />

Ebenfalls ohne konkreten Anlass wurden<br />

im Regionalprogramm den Firmen Palfinger,<br />

Commend, Druckzentrum <strong>Salzburg</strong>, Pappas,<br />

MACO und Porsche sowie Sony die Überregionalität<br />

und Erweiterungsflächen zugestanden.<br />

Das Regionalprogramm wiederum stellt einen<br />

Zwangspunkt für die betroffenen Gemeinden<br />

dar, die in ihren REK´s diesbezüglich nicht abweichen<br />

dürfen.<br />

Aktuell läuft ein Umwidmungsverfahren, das<br />

eine keilförmige Fläche von 10.000 m² im nördlichen<br />

Anschluss an MACO im hochwertigsten<br />

Bereich des Anifer Alterbachs vorsieht. Die Konfiguration<br />

der Fläche lässt keine sinnvolle Be-<br />

MACO und Porsche eingebettet in Schutzgebiete höchster Wertigkeit“<br />

Quelle: SAGIS<br />

63


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

bauung zu. Es liegt daher die Vermutung nahe,<br />

dass hier nur etwaige Verkehrs- und Parkplatzprobleme<br />

gelöst werden sollen. Für die LUA ist<br />

dieser Bereich absolut tabu – ein Gang zum<br />

EuGH ist nicht <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

Gewerbegebiet Mattsee Guggenberg<br />

Dieses Gewerbegebiet ist ein Musterbeispiel für<br />

das Versagen der (über)regionalen Raumordnung<br />

im Land <strong>Salzburg</strong>. Aufgrund der räumlichen<br />

Beengtheit im Ortszentrum von Mattsee<br />

und der Abwanderungstendenz der hiesigen<br />

Schuhfabrik wurde nach einem neuen Standort<br />

gesucht. Mattsee übernimmt gemäß dem bestehenden<br />

Regionalprogramm <strong>Salzburg</strong>er Seengebiet<br />

aufgrund seiner reichhaltigen Naturraum<strong>aus</strong>stattung<br />

den Tourismusschwerpunkt, während<br />

es im produzierenden Gewerbe für die Regionalentwicklung<br />

keine besonderen regionalen<br />

Aufgaben inne hat. Dafür sieht das Regionalprogramm<br />

auch einen regionalen Ausgleich vor.<br />

Über nachdrücklichen Wunsch der Gemeinde,<br />

nur sie besitzt ja Planungshoheit, wurden trotzdem<br />

Flächen <strong>aus</strong>schließlich im eigenen Gemeindegebiet<br />

gesucht und gefunden: ein verkaufswilliger<br />

und finanziell angeschlagener Landwirt<br />

stellte Flächen in der weithin einsehbaren, freien<br />

und von Erholungssuchenden Radfahrern und<br />

Wanderern genutzten Landschaft an der oberösterreichischen<br />

Grenze zur Verfügung. Selten<br />

war die Ablehnungsfront, zumindest hinter vorgehaltener<br />

Hand, so einig, wie in diesem Fall.<br />

Doch: Raumordnung ist politisch – die Umwidmung<br />

wurde vom Land abgesegnet.<br />

Gewerbegebiet Koppl<br />

In der idyllischen Landschaft unterhalb des<br />

Nocksteins, entlang der dort stark genutzten<br />

Gewerbegebiet Mattsee Guggenberg: Vorher/Nachher<br />

Fotos: LUA<br />

Gewerbegebiet Mattsee Guggenberg: Vorher/Nachher<br />

Fotos: LUA<br />

64


Raumordnung<br />

Tourismusroute der Wolfgangsee Bundesstraße<br />

im Abzweigungsbereich der Eugendorfberg-<br />

Landesstraße fällt seit jüngster Zeit, nein nicht<br />

die wunderbare bäuerliche Kulturlandschaft,<br />

sondern ein riesiger Gewerbebau auf 4 ha ehemaliger<br />

Wiesenfläche ins Auge.<br />

Dies ist das Ergebnis des Arbeitsplatz- und Kommunalsteuerpokers<br />

der Gemeinde Koppl unter<br />

tatkräftiger Mithilfe der betriebsansiedelnden<br />

Raumordnungsabteilung des Landes und der<br />

Politik. Die Drohung der Firma Stemeseder <strong>aus</strong><br />

Hof ins benachbarte Oberösterreich abzuwandern<br />

war <strong>aus</strong>reichend, um diesen freien, bislang<br />

wertlosen, im Eigentum des Gemeindebundpräsidenten<br />

stehenden Landschaftsraum zwischen<br />

Wohnsiedlungen als Gewerbegebiet vorzusehen<br />

und das Raumordnungsverfahren „zu<br />

be schleunigen.“<br />

Die LUA hat die Entwicklung in dieser Form<br />

sowohl auf REK-Ebene als auch im Widmungsverfahren<br />

aufgrund der erheblichen landschaftlichen<br />

Beeinträchtigung abgelehnt und überdies<br />

auf das Vorkommen hier nachgewiesener<br />

geschützter Arten wie Wespenbussard, Wanderfalke<br />

oder Weiß- und Schwarzstorch sowie<br />

Amphibien im angrenzenden naturbelassenen<br />

Bach verwiesen. Da im Raumordnungsverfahren<br />

nicht einmal eine Umweltprüfung durchgeführt<br />

wurde, hat die LUA aufgrund der zu<br />

erwartenden erheblichen Eingriffe eine solche<br />

gefordert. Zwar wurde in Folge ein Amphibienprojekt<br />

erarbeitet und vorgelegt, in der Bauphase<br />

aber leider der hochwertige Bachbereich<br />

durch Aufschüttungen und Gehölzbeseitigung<br />

in Form einer landwirtschaftlichen Maßnahme<br />

beeinträchtigt. Die landschaftlichen Einwände<br />

blieben unberücksichtigt. Die Planung ur-<br />

Laut Ausführungen der Ortsplanerin eine positive Entwicklung auf das Landschaftsbild<br />

Fotos: LUA<br />

Vormals freie Blickbeziehungen – nun ein hell erstrahlender Fremdkörper<br />

Fotos: LUA<br />

65


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Koppl - kein Paradebeispiel für eine verträgliche Betriebsansiedlung<br />

Foto: LUA<br />

teilte zum Landschaftsbild: „Landschaftsbild<br />

und Landschaftsstruktur werden durch eine<br />

Bebauung zwischen den bestehenden Siedlungen<br />

im Bereich der Hauptverkehrsstraße<br />

nicht negativ beeinflusst, im Gegenteil ist davon<br />

<strong>aus</strong>zugehen, daß ein Zusammenschließen der<br />

einzelnen Siedlungskörper zu einem größeren<br />

und geschlossenen den Eindruck der Zersiedelung<br />

mildert und sich somit positiv auf das<br />

Landschaftsbild <strong>aus</strong>wirkt. Auch die Struktur der<br />

Landschaft wird durch eine Bebauung der Flächen<br />

zwischen Siedlungen und Hauptverkehrswegen<br />

sicher nicht wesentlich beeinflusst.“<br />

Diese Beurteilung hat sich leider nicht bestätigt.<br />

Anrainer, die nun anstatt auf den Nockstein<br />

auf eine 15 m hohe Hallenwand schauen,<br />

sowie die Lärm- und Luftbelastung hinnehmen<br />

müssen, haben im LUA-Beratungsgespräch<br />

angekündigt gegen die Umwidmung rechtlich<br />

vorzugehen.<br />

Klosterneubau St. Gilgen – Winkl<br />

Für den seit Jahren diskutierten Klosterneubau<br />

im Landschaftsschutzgebiet von Winkl wurde<br />

<strong>2006</strong> das Raumordnungsverfahren mit Umweltprüfung<br />

begonnen. Laut Landesrat Sepp<br />

Eisl und seinen Fachbeamten soll darin eine<br />

Standort-Alternativenprüfung aber nicht stattfinden,<br />

da sich die Gemeinde im REK nur auf<br />

diesen einen Bereich festgelegt hat: genau<br />

im Schutzgebiet soll sich ein „Kraftpunkt“ befinden.<br />

Dies widerspricht aber der SUP-Richtlinie<br />

der EU. Verfügbare Alternativflächen außerhalb<br />

des LSG sind sehr wohl vorhanden. Aus<br />

Sicht der Politik gehe es aber nur mehr darum<br />

den Nachweis des öffentlichen Interesses für<br />

einen Klosterneubau im Landschaftsschutzgebiet<br />

zu erbringen. Aus Sicht der LUA nicht<br />

zu argumentieren. Das Verfahren ist nach wie<br />

vor offen.<br />

„Zoo“ Gut Aiderbichl<br />

Ausgangspunkt des <strong>2007</strong> zur Stellungnahme<br />

übermittelten Umwidmungsverfahrens ist die<br />

Notwendigkeit die aktuelle Grünlandwidmung,<br />

aufgrund des Vorliegens eines eindeutig nicht<br />

mehr unter den Titel „Landwirtschaft“ zu subsumierenden<br />

Betriebes, in Sonderfläche Tierpark<br />

und Verkehrsfläche (Parkplatz) umzuwidmen.<br />

Im Gegensatz zu dem früher bestandenen<br />

landwirtschaftlichen Betrieb und dem damit im<br />

Zusammenhang gestandenen Ausmaß der Bewirtschaftung,<br />

für den die vorhandenen einspurigen<br />

Wege und Straßen im ansonsten dünn besiedelten<br />

Raum völlig <strong>aus</strong>reichend waren, wird<br />

die Zufahrt nun nicht mehr durch die einstige<br />

landwirtschaftliche Bewirtschaftung, sondern<br />

durch den für das Überleben des Betriebes es-<br />

66


Raumordnung<br />

Blick auf die Planungsfläche beim Hildegardzentrum<br />

sentiellen Besucherstrom von bis zu 250.000<br />

pro Jahr geprägt.<br />

Dass für die Aufnahme dieser Anzahl an Besuchern<br />

eine einspurige Zufahrt nicht <strong>aus</strong>reichen<br />

kann ist augenfällig. Vor allem aber durch die direkte<br />

Betroffenheit von an dieser Zufahrtsstraße<br />

gelegenen Anrainern ist eine Betrachtung der<br />

Umweltsituation (Luft und Lärm) von essentieller<br />

Bedeutung. Es darf nämlich nicht übersehen<br />

werden, dass es sich bei dieser Widmung<br />

um die Sanierung eines rechtlich nicht mehr<br />

haltbaren Zustandes im gewidmeten Grünland<br />

handelt. Dieser heute vorzufindende, in der<br />

Vergangenheit sukzessive <strong>aus</strong>gebaute Bestand<br />

weist erhebliche zusätzliche Belastungen im<br />

Vergleich zur vorherigen überwiegenden landwirtschaftlichen<br />

Nutzung auf. Im Rahmen einer<br />

von der LUA geforderten Prüfung der Auswirkungen<br />

darf daher nicht nur auf die bereits bestehende<br />

Belastung und ihrer weiteren Prognose<br />

abgestellt werden. Jede Neuansiedlung, in<br />

deren Rahmen umfassende Gesamtkonzepte<br />

und <strong>aus</strong>reichende Dimensionen gefordert würden,<br />

wäre damit diskriminiert.<br />

Beispielsweise die betroffenen Anrainer leben<br />

aber heute schon mit diesen zusätzlichen Belastungen,<br />

welche nun mit der Widmung und den<br />

darin angestellten Untersuchungen auf eine<br />

rechtliche Basis und vom Ergebnis her auf eine<br />

vordergründig unbedenkliche Stufe gehoben<br />

werden sollen. Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />

hat daher im Stellungnahmeverfahren diese<br />

Einschätzung <strong>aus</strong> den angeführten Gründen<br />

nicht geteilt und das Verkehrsgutachten kritisiert.<br />

Zwischenzeitig wurde von den betroffenen<br />

Anrainern ein eigenes Gegen-Gutachten vorgelegt.<br />

Die Gemeinde Henndorf hat daraufhin<br />

ein Drittgutachten beauftragt, dessen Ergebnisse<br />

im Herbst 2008 noch nicht vorliegen. Die<br />

LUA hat im Verfahren die Durchführung einer<br />

Umweltprüfung gefordert, welche auch die bekannte<br />

Amphibienwanderstrecke im Zufahrtsbereich<br />

zu berücksichtigen und damit vor allem<br />

die Zufahrtssituation und ihren Auswirkungen<br />

auf Mensch und Tier darzustellen hat und in<br />

deren Rahmen auch Überlegungen über Alternativerschließungen<br />

anzustellen sein werden.<br />

Tauerntherme Kaprun<br />

Foto: LUA<br />

Als einziges Positivbeispiel einer inhaltlich<br />

umfassenden und fachlich hochstehenden<br />

Umweltprüfung kann die Umwidmung für die<br />

Tauerntherme in Kaprun bezeichnet werden.<br />

Während in den meisten anderen Verfahren<br />

mit Umweltprüfung die alten Traditionen der<br />

Ortsplanung fortgeschrieben werden, wonach<br />

zu kritische Planer um ihren Anteil am Marktsegment<br />

fürchten müssen, haben sich die<br />

Kapruner Untersuchungen und Gutachten im<br />

67


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Vergleich dazu in Fachkompetenz sowie Lösungs-<br />

und Umsetzungsaufwand bei weitem<br />

von allen anderen am Markt abgehoben. Was<br />

in anderen Ländern wie Deutschland Standard<br />

ist, mutet hier als Ausreißer an.<br />

Zwar war auch hier die fehlende, weil bereits<br />

vom Gesetz richtlinienwidrig nicht vorgesehene,<br />

Alternativenprüfung zu bemängeln, ebenso wie<br />

die zu sehr empfehlenden Charakter besitzenden<br />

Minderungs- und Monitoringmaßnahmen,<br />

doch liegt auch dies wiederum in der mangelhaften<br />

gesetzlichen Umsetzung und Vollzugspraxis.<br />

(mp)<br />

Neubauten unter Hochspannungsleitungen sind von<br />

der Raumordnung zu verhindern<br />

Die geplante Errichtung einer neuen 380 kV-<br />

Leitung durch den Flachgau und in weiterer<br />

Folge bis nach Kaprun hat intensive Diskussionen<br />

bei Anrainern und in den Gemeinden <strong>aus</strong>gelöst.<br />

Eine Trasse zu finden, die allen Interessen<br />

gerecht wird, ist praktisch unmöglich. Eine<br />

Ursache dafür ist zum Teil eine verfehlte Raumordnungspolitik.<br />

Es wurde in der Vergangenheit<br />

verabsäumt, Sicherheitskorridore entlang der<br />

bestehenden Hochspannungsleitung freizuhalten.<br />

Noch während der letzten Jahre wurden<br />

Neubauten im Nahbereich der 220 kV-Leitung<br />

errichtet. Um diesen Bauten bei Errichtung der<br />

Historische Erfolge für Grünlandschützer<br />

Gegen die Pläne von Bürgermeister Schaden,<br />

geschütztes Grünland in lukratives Bauland<br />

umzuwandeln, hatte sich 2005 in Form der<br />

„Aktion Grünland“ massiver Widerstand gebildet.<br />

Es handelt sich dabei um einen Zusammenschluss<br />

von Grünland-Aktivisten und Bürgerinitiativen<br />

an deren Spitze Wilfried Rogler,<br />

Richard Hörl und Hannes Augustin stehen.<br />

Die <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong> hatte von Anfang<br />

an volle Unterstützung zugesagt und die<br />

Aktion von der Einleitung des Bürgerbegehrens<br />

bis zur jüngst erfolgten Verankerung der neuen<br />

Grünlanddeklaration im Stadtrecht rechtlich<br />

beratend begleitet.<br />

Von der Sammlung von weit über 10.000<br />

Unter schriften, über das Bürgerbegehren mit<br />

95%iger Zustimmung zum Erhalt des Grünlands<br />

bis hin zur rechtlich verbindlichen Verankerung<br />

der Deklaration zum Schutz von<br />

3700 ha Grünland war es ein harter und steiniger<br />

Weg. Dafür ist dem persönlichen Einsatz<br />

380 kV-Leitung <strong>aus</strong>zuweichen, muss in diesen<br />

Bereichen eine neue Trasse gefunden werden,<br />

was aber wiederum bedeutet, dass andere<br />

Bewohner neu belastet werden. Es ist daher<br />

höchste Zeit, die Richtlinie Immissionsschutz<br />

zu novellieren und hier größere Abstände zwischen<br />

Bauland und Hochspannungsleitungen<br />

festzulegen - und zwar entsprechend den aktuellen<br />

umweltmedizinischen Erkenntnissen. Die<br />

LUA hat dazu einen Antrag eingebracht. Auch<br />

wenn dadurch die bestehenden Probleme nicht<br />

mehr gelöst werden können, muss es Ziel sein,<br />

neue zu vermeiden. (mr)<br />

der Proponenten höchster Respekt abzuzollen.<br />

Was hier zum nachhaltigen Schutz der historischen<br />

Stadtlandschaften für die nächste Generation<br />

erreicht wurde, sucht in Europa seinesgleichen.<br />

Nun gilt es diesen Schutz zu bewahren. Erste<br />

Angriffe auf die neue Deklaration stehen bereits<br />

ins H<strong>aus</strong>: die Red Bull Fußballakademie<br />

im Landschaftsschutzgebiet in Liefering. Das<br />

Thema MACO wurde <strong>aus</strong> den Verhandlungen<br />

um die neue Deklaration <strong>aus</strong>geklammert und<br />

bedarf einer eigenen intensiven Bearbeitung.<br />

Auch das Thema Baulandmobilisierung steht<br />

mit dem Grünlandschutz in engem Zusammenhang.<br />

Was die Novellen rund um das neue<br />

ROG hier bewirken werden, muss abgewartet<br />

werden. Der große Wurf einer Nachfolgeregelung<br />

der einst effizienten, jedoch vom VfGH<br />

aufgehobenen Regelung zur Mobilisierung von<br />

Bauland ist jedoch derzeit nicht erkennbar.<br />

(mp)<br />

68


Verkehr<br />

UVP-Verfahren für Eisenbahnkreuzung Vigaun begonnen.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 70<br />

Machbarkeitsstudie Salzachquerung zwischen Oberndorf und Bergheim........... 71<br />

Umlegung Seeleitenlandesstrasse in Burgau am Attersee .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 73<br />

Zell am See Süd: Verkehrsentlastung gefordert .. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 74<br />

Verkehrsentlastung Saalfelden: 16. Variante wird geprüft....................... 75<br />

Planungen für Verkehrsentlastung Straßwalchen abgeschlossen:................. 75


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

UVP-Verfahren für Eisenbahnkreuzung Vigaun begonnen<br />

Die S-Bahn nach Golling hat Vorrang. Dazu ist<br />

es aber erforderlich, dass die bestehende Eisenbahnkreuzung<br />

in Vigaun umgebaut wird.<br />

Seit Jahren werden verschiedene Trassenvarianten<br />

und Möglichkeiten einer Entschärfung<br />

gesucht. Denn neben einer kreuzungsfreien Eisenbahnanbindung<br />

soll ein P&R Parkplatz für<br />

Pendler und eine verkehrstaugliche Anbindung<br />

des Bahnhofes erfolgen. Neben vehementer<br />

Grundeigentümerweigerung Grund ( auch nur<br />

vorübergehend) zur Verfügung zu stellen stellt<br />

auch der Tauglwald, als <strong>aus</strong>gewiesener Bannwald<br />

und das vorhandene Wasserschon- und<br />

schutzgebiet Taugl eine Hürde im UVP-Verfahren<br />

dar. Die LUA hat sich immer für eine kompakte,<br />

raumsparende Lösung <strong>aus</strong>gesprochen,<br />

in der das Ziel, nämlich verstärktes Umsteigen<br />

auf die Bahn, den Benutzern auch schmackhaft<br />

gemacht wird. Liegen nämlich zwischen<br />

Autoabstellplatz, Bahnsteig und Autobushaltestelle<br />

große Entfernungen, wird weiterhin das<br />

Auto benützt.<br />

Letzte aktuelle Variante ist eine großzügige Umfahrung<br />

des „Langwieswirtes“ mit Überquerung<br />

der Bahn und Inanspruchnahme randlicher<br />

Tauglwaldgebiete. Diese Variante wäre für<br />

die LUA nur beim Nachweis des „öffentlichen<br />

Interesses“ möglich, wobei dieser Nachweis<br />

schwierig zu erbringen sein wird, gibt es doch<br />

verkehrswirksamere, raumsparendere und<br />

schutzgebietsverträglichere Lösungen, welche<br />

allerdings am Nein der Grundeigentümer<br />

scheitern – gemäß ständiger Rechtssprechung<br />

völlig unerheblich. (bp)<br />

Diese Variante wird nun einer UVP-Einzelfallprüfung unterzogen<br />

Quelle: Projekt<br />

70


Verkehr<br />

Machbarkeitsstudie Salzachquerung zwischen Oberndorf und<br />

Bergheim<br />

Steter Druck auf Europaschutzgebiet Salzachauen nimmt zu<br />

Im Rahmen einer Machbarkeitsstudie wurde in<br />

den Jahren <strong>2006</strong> und <strong>2007</strong> von der EuRegio<br />

nach möglichen Salzachquerungen im Raum<br />

zwischen Oberndorf und Bergheim gesucht,<br />

um die B 156 in Österreich und die B 20 in<br />

Deutschland miteinander zu verbinden. Hintergrund<br />

der Untersuchung war es eine Entlastung<br />

der bestehenden Grenzbrücken sowie der Autobahnverbindung<br />

zwischen <strong>Salzburg</strong> und Bayern<br />

durch eine neue Querung zu ermöglichen.<br />

Durch beauftragte Gutachter wurde der Raum<br />

zwischen Oberndorf und <strong>Salzburg</strong> aufgrund<br />

vorhandener Daten, ohne eigene Kartierungen,<br />

untersucht und bewertet. Betroffen von diesem<br />

Vorhaben ist das in diesem Bereich gelegene<br />

ESG Europaschutzgebiet Salzachauen, welches<br />

sich auf beiden Seiten der Salzach erstreckt.<br />

Ob eine Verträglichkeit zwischen ESG und Vorhaben<br />

überhaupt gegeben ist, war das primäre<br />

Ziel dieser Studie. Dies ist aufgrund mehrfacher<br />

Schutzkategorien und seltener, geschützter und<br />

vom Aussterben bedrohter Arten jedoch äußerst<br />

fragwürdig.<br />

Bei einer Vorstellung der ersten Ergebnisse im<br />

Oktober <strong>2006</strong> wurden vier Varianten eines Brückenkorridors<br />

präsentiert. Entgegen der Fragestellung<br />

im Studientitel, ob eine jener Varianten<br />

überhaupt machbar sei, war es aber das Ziel<br />

„die am wenigsten beeinträchtigende Variante“<br />

als machbar her<strong>aus</strong>zufiltern. Die Variante einer<br />

Unterquerung wurde <strong>aus</strong> Kostengründen von<br />

vornherein <strong>aus</strong>geschlossen.<br />

Das vorhandene ESG ist bereits jetzt einem<br />

starken Nutzungsdruck <strong>aus</strong>gesetzt, neue Vorhaben<br />

wie dieses verschärfen die Situation<br />

dramatisch. Nach einem im Oktober <strong>2006</strong> ergangenen<br />

Urteil des EuGH ist es nicht zulässig,<br />

die Prüfung von Alternativen von vornherein<br />

<strong>aus</strong>zuschließen, selbst wenn sie Schwierigkeiten<br />

mit sich brächten. Auch Kostenüberlegungen<br />

dürften dabei nach den Vorgaben der<br />

EU-Kommission keine Rolle spielen.<br />

Die LUA hatte daher in den Diskussionsprozess<br />

die Forderung eingebracht, jedenfalls auch eine<br />

Unterquerung der Salzach in die Prüfung einzubeziehen,<br />

welche im vorliegenden Fall das ESG<br />

wohl am wenigsten zusätzlich belasten würde.<br />

Das Ergebnis der Machbarkeitsstudie wurde im<br />

Oktober <strong>2007</strong> vorgestellt. Nach Aussagen der<br />

Gutachter weise die südlichste Variante einer<br />

Brücke unmittelbar nördlich des Salzachspitzes<br />

die „geringste Beeinträchtigung“ auf. Damit ist<br />

aber noch nichts über die tatsächliche Beeinträchtigung<br />

des Europaschutzgebietes <strong>aus</strong>gesagt.<br />

Insbesondere die teilweise veraltete Datenlage<br />

und der Verzicht auf eigene Erhebungen<br />

sind nicht dazu geeignet eine Verträglichkeitsprüfung<br />

entsprechend der europäischen Naturschutzrichtlinien<br />

vorwegzunehmen. „Nicht auf<br />

gleicher fachlicher Qualität geprüft“ wurde eine<br />

Tunnelvariante: <strong>aus</strong> Kostengründen übrigens.<br />

Interessant war auch die Aussage des Verkehrsplaners:<br />

Demnach wäre für <strong>Salzburg</strong> durch den<br />

Bau mit keiner Verkehrsentlastung zu rechnen,<br />

da die Entlastung von Bergheim durch die A1-<br />

Anschlussstelle Hagenau mit dem Verkehr über<br />

die neue Brücke wieder aufgefüllt würde.<br />

Die weitere Umsetzung des Projektes hängt als<br />

nächstes von der Freigabe finanzieller Mittel<br />

durch den deutschen Bundestag ab. Ohne diese<br />

Freigabe und ohne Planungsauftrag dürfe<br />

Bayern nämlich überhaupt nicht planen, weshalb<br />

die EuRegio hier Geld in die Hand nahm.<br />

In zweiter Linie ist in einem Naturschutzverfahren<br />

die Verträglichkeit eines Vorhabens mit den<br />

Natura 2000 Gebieten zu prüfen. Spätestens<br />

hier werden sämtliche Prüfpflichten auf Punkt<br />

und Beistrich zu erfolgen haben. Abgesehen<br />

von einer Unterquerung wird von der LUA keine<br />

Verträglichkeit einer Brückenverbindung erblickt.<br />

(mp)<br />

71


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Die südlichste Variante 1 habe die geringste Beeinträchtigung – Nach Ansicht der LUA<br />

stellt nur eine Unterquerung (hier von unter 1000 m) eine verträgliche Variante dar.<br />

Darstellung: EuRegio<br />

72


Verkehr<br />

Umlegung Seeleitenlandesstrasse in Burgau am Attersee<br />

Mäzenas machts möglich<br />

<strong>Salzburg</strong>s Anteil am Atterseeufer ist eher bescheidener<br />

Natur. Eine schmale Strasse führt<br />

entlang des idyllischen Ufers, nur vereinzelt<br />

von alten Seevillen unterbrochen.<br />

Trotzdem ist das Verkehrsaufkommen beachtlich.<br />

Vor allem der LKW-Anteil ist groß, werden<br />

die gewonnenen Steine vom Weissbachtal<br />

(Richtung Bad Ischl) meist über diese Straße<br />

abgeführt, was vor allem im Sommer zu gefährlichen<br />

Situationen führt. Das sehr schmale Ufer<br />

des Sees ist von Wassersportlern stark bevölkert,<br />

Autos werden oft verkehrsbehindernd abgestellt<br />

und Radler fahren um den See. Aus diesem<br />

Grund gab es bereits in den 70iger Jahren<br />

des vorigen Jahrhunderts erste Überlegungen<br />

die Gefahrenmomente zu entschärfen. Wegen<br />

Geldmangels wurden diese Maßnahmen immer<br />

wieder verschoben. Erst <strong>2006</strong> konnte ein konkretes<br />

Straßenumlegungsprojekt in Angriff genommen<br />

werden, weil private Sponsoren den<br />

Bau der Straße ermöglichten, welche sodann<br />

vom Land übernommen werden soll.<br />

Ein Straßenprojekt in einer der sensibelsten<br />

Landstriche <strong>Salzburg</strong>s. Die steilen Uferhänge<br />

des Sees bestehen <strong>aus</strong> hellen dolomitischen<br />

Kalken und machen jeden Eingriff weithin<br />

sichtbar. Daher war eine landschaftliche Begleitplanung<br />

Grundvor<strong>aus</strong>setzung für das abzuführende<br />

Naturschutzverfahren. Die naturschutzrechtliche<br />

Bewilligung konnte nur über<br />

den Nachweis des „öffentlichen Interesses“<br />

an der Strassenverbesserung erteilt werden, zu<br />

groß waren die landschaftlichen Eingriffe in die<br />

geschützte Landschaft.<br />

Die LUA hat dieses öffentliche Interesse akzeptiert,<br />

in Anbetracht der jetzt vorgefundenen Situation<br />

stellt sich allerdings die Frage, ob man<br />

nicht für eine Tunnellösung hätte kämpfen müssen.<br />

Denn es wird noch Jahrzehnte dauern, bis<br />

die hohen Steinsätze vergraut und verwachsen<br />

sein werden, da ist auch die Realisierung von<br />

„Ersatzmaßnahmen“ i.S. des Naturschutzgesetzes<br />

kein Trost. (bp)<br />

Seeidylle mit Steinsätzen<br />

Foto: LUA<br />

73


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Zell am See Süd: Verkehrsentlastung gefordert<br />

Gewerbegebiete boomen auch im Süden von<br />

Zell am See. Das vorhandene Straßennetz kann<br />

den überbordenden Verkehr nicht mehr aufnehmen.<br />

St<strong>aus</strong> bis Bruck zeigen die Dringlichkeit<br />

einer Entlastung auf.<br />

Verschiedene Varianten wurden entwickelt,<br />

von großzügiger Umfahrungstrasse entlang<br />

der Salzach bis hin zu kleinräumigen Entflechtungsmöglichkeiten.<br />

Die LUA sprach sich für die rasche Realisierung<br />

einer lokalen (unterirdischen) Entlastung <strong>aus</strong>, weil<br />

großzügige Umfahrungen in den letzten Grünkorridoren<br />

nicht mehr verantwortbar sind. Zu groß<br />

ist auch die Gefahr einer weiteren Zersiedelung<br />

und letztendlichen Verschmelzung einzelner Ortschaften<br />

mit erneutem Verkehrskollaps.<br />

Die im Bereich des Knoten Schüttdorf aufgezeigten<br />

Lösungsansätze werden nunmehr weiter<br />

verfolgt und hoffentlich bald realisiert. (bp)<br />

St<strong>aus</strong>ituation in Saalfelden<br />

Foto: Straif<br />

74


Verkehr<br />

Verkehrsentlastung Saalfelden: 16. Variante wird geprüft<br />

Saalfelden erstickt wegen Dauerst<strong>aus</strong> im Verkehr.<br />

So war die Situation 2004, als die ersten<br />

Lösungsansätze angedacht wurden. Rasches<br />

Handeln war gefragt. Mittlerweile wird an der<br />

Verkehrswirksamkeit der 16.(!) Variante gearbeitet.<br />

Es lebe das Florianiprinzip.<br />

Durch die Ausweisung großzügiger Gewerbegebiete<br />

entlang der B 311 stieg der Zielverkehr<br />

in Saalfelden in den letzten Jahren dramatisch<br />

an. Erschwerend kommt dazu, dass entlang<br />

der B 311 zahlreiche Wohnhäuser stehen, oder<br />

Wohn- und Gewerbegebiete eng benachbart<br />

sind, und die allgemeine Verkehrsentwicklung<br />

Richtung Zell am See bereits besorgniserregend<br />

ist.<br />

Durch den Neubau von drei Kreisverkehren<br />

konnte auch die Flüssigkeit des Verkehrs nur<br />

kurzfristig erhöht werden. Die vorhandenen<br />

Verkehrsanbindungen Richtung Leogang und<br />

Maria Alm sind erschwerende Planungsfaktoren.<br />

In zahlreichen Bürgerinformationen wurden die<br />

jeweils aktuellen Trassen vorgestellt, wobei die<br />

LUA schon sehr bald eine ortsnahe Variante<br />

mit einzelnen Unterflurabschnitten präferierte.<br />

Die von zahlreichen Bürgern gewünschte großzügige<br />

Umfahrung nahe der Saalach wird von<br />

der LUA abgelehnt. Es ist dies einer der letzten<br />

durchgehenden Grünkorridore in Saalfelden und<br />

überdies ist der Neubau einer oberirdisch verlaufenden<br />

Umfahrungsstraße mit großen Grundbedarf<br />

nicht mehr zeitgemäß. Die allgemeine<br />

Bodenversiegelung schreitet rasant fort und<br />

unsere letzten Grünräume - besonders entlang<br />

landschaftsprägender Bäche und Flüsse - sollten<br />

von Straßenbauprojekten verschont bleiben.<br />

Mittlerweile sind einige (Planungs)jahre ins Land<br />

gezogen, so dass man 2008 bereits die 16. Variante<br />

prüft. Ob dadurch die von den Bürgern<br />

gewünschte rasche Realisierung umge setzt werden<br />

kann, bleibt dahin gestellt, so lange es in der<br />

Gemeinde selbst keinen Konsens gibt. (bp)<br />

Planungen für Verkehrsentlastung Straßwalchen abgeschlossen:<br />

Bürger können bald wieder durchatmen<br />

Die seit Jahren laufenden Planungen zu einer<br />

Verkehrsentlastung im Raum Straßwalchen sind<br />

nun abgeschlossen. <strong>Salzburg</strong>s heftigste St<strong>aus</strong>trecke<br />

Richtung Stadt beginnt in Straßwalchen<br />

und setzt sich über Henndorf und Eugendorf<br />

bis in den unmittelbaren Stadtbereich fort. In<br />

der Prioritätenliste des Landes nach Henndorf<br />

gereiht, ist man bei der Realisierung voll im<br />

Zeitplan. Der ursprüngliche Plan, gemeinsam<br />

mit der HL-AG zu planen wurde wieder fallen<br />

gelassen, weil der Ausbau einer Eisenbahnstrecke<br />

offensichtlich noch komplizierter als eine<br />

Straßenumfahrung zu realisieren ist.<br />

Das nunmehrige Vorhaben sieht neben einem<br />

ca. 1700 m langen Tunnel auch die Errichtung<br />

zweier Unterflurtrassen von 800 m bzw. 300<br />

m vor, wobei sowohl die Westbahnstrecke als<br />

auch die Braunauer Linie unterführt werden.<br />

Das aktuelle Straßenvorhaben zeigt wieder einmal<br />

deutlich auf, dass der Verkehr unter die<br />

Erde gebracht werden muss, weil die Ressource<br />

Raum für Straßen „auf der grünen Wiese“<br />

nicht mehr zur Verfügung steht. Endlich zeigt<br />

sich Licht am Ende des Tunnels und somit können<br />

die betroffenen Bewohner auf baldige Verbesserung<br />

ihrer Lebensqualität hoffen. (bp)<br />

75


76<br />

Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>


Mobilfunk<br />

Kein Mobilfunkpakt für <strong>Salzburg</strong>.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 78<br />

Mobilfunk: Ängste der Bevölkerung werden nach wie vor nicht ernst genommen..... 79


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Kein Mobilfunkpakt für <strong>Salzburg</strong><br />

Den Konflikt zwischen Mobilfunk und Anrainern<br />

versuchten Bundesländer wie Burgenland und<br />

Niederösterreich in der Vergangenheit durch<br />

den Abschluss von Verträgen mit den Mobilfunkfirmen<br />

zu lösen. <strong>2006</strong> wurde ein solcher<br />

Pakt auch in <strong>Salzburg</strong> diskutiert. Die LUA hat<br />

der <strong>Salzburg</strong>er Landesregierung <strong>aus</strong> folgenden<br />

Gründen von dieser Vorgangsweise abgeraten:<br />

Ein Mobilfunkpakt nach dem Beispiel von Burgenland<br />

oder Niederösterreich würde keinen<br />

Gewinn für das Land und die Gemeinden und<br />

erst recht nicht für die betroffenen Anrainer<br />

bringen. Unserer Ansicht nach profitieren von<br />

diesem Pakt <strong>aus</strong>schließlich die Mobilfunkfirmen.<br />

Gemeinden und Land werden von den Firmen<br />

„instrumentalisiert“, ihre bevorzugten Standorte<br />

bei der Bevölkerung durchzubringen. Gesundheitsschutz<br />

und Immissionsminderung<br />

ist in diesen Verträgen kein deklariertes Ziel.<br />

Man hat sich nicht einmal dazu durchringen<br />

können, Kindergärten, Schulen, Pflegeheime<br />

oder Spitäler als „tabu“ für Sendemasten zu<br />

erklären (diese Standorte sollen lediglich „sensibel“<br />

behandelt werden). Nach diesem Vertrag<br />

ist letztendlich alleine die technische und wirtschaftliche<br />

Machbarkeit für Sendeanlagen entscheidend<br />

und dass man einen Standort findet,<br />

wo es möglichst wenig Widerstand in der Bevölkerung<br />

gibt. Unabhängig davon, ob der nun<br />

gesundheitsbedenklich ist oder nicht.<br />

Zusätzlich werden Land und Gemeinden auch<br />

noch dazu angehalten, Informationspolitik im<br />

Sinne der Mobilfunkfirmen zu betreiben, nämlich<br />

indem der WHO-Grenzwert propagiert wird.<br />

Dass dieser Grenzwert im Sinne einer Gesundheitsvorsorge<br />

nicht <strong>aus</strong>reichend ist, wird vom<br />

Umweltmediziner des Landes, Dr. Oberfeld,<br />

nun seit Jahren umfassend dargelegt.<br />

Zu berücksichtigen ist außerdem, dass die vereinbarte<br />

Vorgangsweise, nach Möglichkeit viele<br />

Sendeanlagen auf einem Mast zu installieren,<br />

zwar <strong>aus</strong> landschaftlicher Sicht positiv zu werten,<br />

für den Gesundheitsschutz der Anrainer<br />

aber äußerst problematisch ist, da dadurch einige<br />

Anrainer massiv belastet werden.<br />

Mit diesem Pakt „verpflichten“ sich die Gemeinden<br />

in gewisser Weise, die Mobilfunkfirmen<br />

tatkräftig bei ihrem Netz<strong>aus</strong>bau zu unterstützen<br />

(u.a. sogar durch Mitfinanzierung von<br />

Informationsveranstaltungen, was ja eigentlich<br />

<strong>aus</strong>schließlich Aufgabe der Mobilfirmen wäre).<br />

Vorsorgender Gesundheitsschutz ist dabei kein<br />

Thema und somit bleibt die Bevölkerung wieder<br />

auf der Strecke.<br />

Nach unserer Ansicht müsste bei der Suche<br />

nach Sendestandorten jedenfalls der vorsorgende<br />

Gesundheitsschutz Berücksichtigung<br />

finden. Außerdem sollten sich die Mobilfunkfirmen<br />

dazu verpflichten, sämtliche Standorte<br />

von Sendeantennen (inklusive technischer Daten)<br />

der Öffentlichkeit bekannt zu geben. Ein<br />

Vertrag zwischen Land und Mobilfunkfirmen<br />

nach dem Vorbild von Niederösterreich, der<br />

nur einseitig zugunsten der Firmen wirksam<br />

ist, wäre jedenfalls ein Rückschritt in <strong>Salzburg</strong>s<br />

bisheriger Haltung zum Thema Mobilfunk gewesen.<br />

Zum Glück wurde von der <strong>Salzburg</strong>er<br />

Landesregierung der Vertrag nicht abgeschlossen.<br />

(mr)<br />

Wann wird bei der Errichtung von Handymasten<br />

endlich auf die Gesundheit der Anrainer Rücksicht<br />

genommen werden<br />

Foto: LUA<br />

78


Mobilfunk<br />

Mobilfunk: Ängste der Bevölkerung werden nach wie vor nicht<br />

ernst genommen<br />

Aktuelle internationale Studie warnt vor Strahlung durch mobile Telekommunikation<br />

Die Technologien auf dem Sektor Mobilfunk<br />

entwickeln sich laufend weiter. Der vorsorgende<br />

Gesundheitsschutz hinkt hinter her.<br />

In den letzten zwei Jahren gab es eine weitere<br />

Verdichtung der Mobilfunknetze. Diese ist erforderlich,<br />

um die neue Technik UMTS umsetzen<br />

zu können. Vor allem im städtischen Gebiet<br />

sind neue Sendestandorte ohne Anrainerproteste<br />

kaum mehr zu finden. Die Anrainer haben<br />

aber nach wie vor keine rechtliche Handhabe<br />

gegen neue Sender und sind darauf angewiesen,<br />

über die Medien Druck aufzubauen.<br />

Im März <strong>2007</strong> wurde die sogenannte „<strong>Salzburg</strong>er<br />

Studie“ präsentiert, die von der <strong>Salzburg</strong>er<br />

Landesregierung in Auftrag gegeben worden<br />

war. Auch in dieser Studie wurden gesundheitliche<br />

Gefahren durch Mobilfunk festgestellt.<br />

Konsequenzen auf politischer Ebene wurden<br />

dar<strong>aus</strong> vorerst keine gezogen. Es dauerte bis<br />

November, bis sich die Regierungsparteien soweit<br />

durchringen konnten, erneut einen Vorstoß<br />

in Wien zu machen und auf Bundesebene einen<br />

einheitlichen Vorsorgegrenzwert einzufordern.<br />

Tinnitus und Gedächtnisverlust als<br />

Folge von Mobilfunk<br />

Eine weitere aktuelle Studie von 14 renommierten<br />

Wissenschaftlern (Report der BioInitiative<br />

Working Group vom 31.8.<strong>2007</strong>) zeigt<br />

ebenfalls die Gefahren von Mobiltelefonen und<br />

Sendern für die menschliche Gesundheit auf.<br />

Demnach liegen die zulässigen Grenzwerte<br />

für diese Technologie in beinahe sämtlichen<br />

Ländern t<strong>aus</strong>endfach zu hoch und wäre es<br />

dringend erforderlich, niedrigere Vorsorge-<br />

grenzwerte gesetzlich festzulegen. Andernfalls<br />

bestehe das Risiko für gesundheitliche Probleme<br />

wie Kopfweh und Müdigkeit. Aber auch<br />

Gedächtnisverlust, vorzeitige Alterung, Tinnitus<br />

und Krebs werden als mögliche Konsequenz<br />

einer Langzeitbestrahlung genannt. Als besonders<br />

gefährdet gelten Kinder. Es wird daher im<br />

Report u.a. empfohlen, auf die Einrichtung von<br />

WLAN-Netzwerken etwa in Schulen oder Büchereien<br />

zu verzichten.<br />

Entziehen kann sich dieser Strahlung kaum<br />

jemand mehr, überziehen die Mobilfunknetze<br />

doch bereits fast alle bewohnbaren Gebiete der<br />

Erde.<br />

Europäische Umweltagentur vergleicht<br />

Strahlung durch Mobilfunk mit Asbest<br />

Als Reaktion auf diesen Report will die Europäische<br />

Umweltagentur (EAA) nun die EU-Regierungen<br />

zu vorbeugenden Maßnahmen bewegen.<br />

Sie weist darauf hin, dass diese Strahlung<br />

eine Krise <strong>aus</strong>lösen könnte, wie jene, die durch<br />

die Entdeckung der Gefahren von Asbest, Nikotin<br />

und bleihaltigem Benzin entstand.<br />

Handlungsbedarf für eine wirksame Gesundheitsvorsorge<br />

ist also dringend gegeben. Die<br />

Wissenschaftler zeigen eindringlich auf, dass<br />

wir uns auf Grundlage des vorhandenen Wissens<br />

im Umgang mit Mobilfunk „business as<br />

usual“ nicht mehr leisten können. Auch wenn<br />

die Langzeitwirkungen dieser Technologie<br />

noch weiter erforscht gehören, besteht bereits<br />

jetzt dringender Handlungsbedarf. In Schutz<br />

genommen wird aber nach wie vor nicht die<br />

Gesundheit der Menschen, sondern die Wirtschaftsinteressen<br />

der Mobilfunkfirmen. (mr)<br />

79


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Release Date: August 31, <strong>2007</strong><br />

BioInitiative Report:<br />

A Rationale for a Biologically-based Public Exposure<br />

Standard for Electromagnetic Fields (ELF and RF)<br />

Organizing Committee:<br />

Carl Blackman, USA<br />

Martin Blank, USA<br />

Michael Kundi, Austria<br />

Cindy Sage, USA<br />

Participants:<br />

David Carpenter, USA<br />

Zoreh Davanipour, USA<br />

David Gee, Denmark<br />

Lennart Hardell, Sweden<br />

Olle Johansson, Sweden<br />

Henry Lai, USA<br />

Kjell Hansson Mild, Sweden<br />

Eugene Sobel, USA<br />

Zhengping Xu and Guangdin Chen, China<br />

Research Associate<br />

S. Amy Sage, USA<br />

BioInitiative Report warnt vor Krebs, Gedächtnisverlust und Tinnitus<br />

80


Gesetze & Verordnungen<br />

LUA lehnt Entwurf für neue Bundesverfassung ab............................ 82<br />

Naturschutzgesetz-Novelle.. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 83<br />

Umgebungslärmrichtlinie – Versuch einer Umsetzung......................... 86<br />

Begutachtungsverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>...................................... 88


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

LUA lehnt Entwurf für neue Bundesverfassung ab<br />

Der im Herbst <strong>2007</strong> vorgelegte Entwurf zur Änderung<br />

der Bundesverfassung und der Einrichtung<br />

von Landesverwaltungsgerichten wurde<br />

von der LUA in der vorliegenden Form abgelehnt,<br />

und zwar <strong>aus</strong> folgenden Gründen:<br />

• Bedingt durch das sehr weitgehende Ablehnungsrecht<br />

des VwGH (nach Art. 133 des<br />

Entwurfes) wäre das Verwaltungsgericht des<br />

jeweiligen Bundeslandes in der Regel letzte<br />

Instanz für Entscheidungen der Landesund<br />

mittelbaren Bundesverwaltung. Dies<br />

trifft etwa auch auf Naturschutzverfahren<br />

zu, nach denen der <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />

Parteistellung zukommt. Aufgrund<br />

der nun vorgesehenen Bestellungsmodalitäten<br />

und Zusammensetzung dieses Gerichtes<br />

wird nach Ansicht der Umweltanwaltschaft<br />

eine unabhängige Gerichtsbarkeit<br />

aber nicht garantiert. Denn die Tatsache,<br />

dass die Mitglieder der Verwaltungsgerichte<br />

der Länder von der Landesregierung zu ernennen<br />

wären, stellt eine unbeeinflusste<br />

und unabhängige Rechtsprechung (v.a. in<br />

politisch brisanten Fällen) in Frage. Dies<br />

umso mehr, als diese Gerichte ihren Sitz<br />

in den einzelnen Bundesländern hätten<br />

und dadurch das Naheverhältnis zur Landespolitik<br />

groß wäre. Es widerspricht überdies<br />

den rechtsstaatlichen Grundsätzen,<br />

dass die zu kontrollierende Behörde (Landesregierung)<br />

ihren Kontrolleur (Verwaltungsgericht)<br />

selbst <strong>aus</strong>wählt und ernennt.<br />

Gefordert ist stattdessen nach unserer Ansicht<br />

ein verfassungsgesetzlich festgelegtes<br />

Auswahlverfahren, an dem von der Landesregierung<br />

unabhängige Mitglieder teilnehmen;<br />

der Vorsitzende muss ein vollkommen<br />

unabhängiges Organ sein, wie etwa ein<br />

Richter eines ordentlichen Gerichtes. Nur<br />

dadurch wäre auch das unbedingt anzustrebende<br />

Vertrauen der Bevölkerung in die<br />

Rechtsprechung gesichert.<br />

• Im derzeit geltenden Art. 134 Abs. 3 ist die<br />

Zusammensetzung des VwGH detailliert geregelt.<br />

Die derzeitige Regelung stellt sicher,<br />

dass an jeder höchstgerichtlichen Entscheidung<br />

auch eine Person mit Befähigung zum<br />

Richteramt beteiligt ist. Nach der nun geplanten<br />

Regelung ist in keiner Weise garantiert,<br />

dass an jeder Entscheidung ein Richter<br />

mitwirkt. Im Gegenteil, die neuen „Richter“<br />

müssten laut Entwurf weder ein Rechtsstudium<br />

noch eine Richter<strong>aus</strong>bildung vorweisen.<br />

Für eine richterliche Entscheidung in<br />

letzter Instanz sollte die Vor<strong>aus</strong>setzung einer<br />

juristischen Ausbildung aber wohl selbstverständlich<br />

sein.<br />

• Der Umweltsenat in Wien soll ebenfalls auf<br />

die Länder aufgeteilt werden. Bei etwa 20<br />

Verfahren im Jahr würde das bedeuten,<br />

dass die Landesverwaltungsgerichte (je<br />

nach Größe des Bundeslandes) pro Jahr<br />

zwischen 1 und 5 Verfahren zu behandeln<br />

hätten. Im UVP-Verfahren sind komplexe<br />

Sach- und Rechtsmaterien zu behandeln.<br />

Wenn hier aber nur ein paar Verfahren in jedem<br />

Jahr anfallen, kann die entsprechende<br />

Sachkompetenz nicht sichergestellt werden.<br />

Bei Umsetzung des vorliegenden Entwurfes<br />

wäre nach Ansicht der <strong>Salzburg</strong>er <strong>Landesumweltanwaltschaft</strong><br />

der fundamentale verfassungsrechtlich<br />

geschützte Grundsatz der unabhängigen<br />

Gerichtsbarkeit als essentielle Säule<br />

des Rechtsstaates in Gefahr. (mr)<br />

82


Gesetze & Verordnungen<br />

Naturschutzgesetz-Novelle<br />

Im Begutachtungsverfahren zur Naturschutzgesetz-Novelle<br />

hat die LUA eine <strong>aus</strong>führliche Stellungnahme<br />

abgegeben. Zentrale Kritikpunkte<br />

dabei waren die vorgesehenen Änderungen<br />

bei der Biotopkartierung, der Zusammenhang<br />

mit dem UVP-Regime und die Neufassung der<br />

Ausgleichsregelung. Aus Sicht der LUA führen<br />

diese Maßnahmen nicht nur zu einer Schwächung<br />

des Naturschutzes, sondern auch zu<br />

einem zusätzlichen Verwaltungsaufwand.<br />

Die Einwände der LUA blieben in Folge unberücksichtigt,<br />

der Gesetzesbeschluss erfolgte<br />

entsprechend der Vorlage.<br />

Zu den Kritikpunkten im Detail (die vollständige<br />

Stellungnahme findet sich auf www.lua-sbg.<br />

at):<br />

Lebensraumschutz & Biotopkartierung<br />

Im § 24 Abs 1 (Schutz von Lebensräumen)<br />

wurden auf Grund des Gefährdungsgrades<br />

und des mittlerweile eingetretenen Seltenheitswertes<br />

neben den bestehenden Schutztatbeständen<br />

nunmehr auch Feuchtwiesen sowie<br />

Trocken- und Magerstandorte aufgenommen.<br />

Allerdings erst, wenn sie eine Fläche von 2000<br />

m² übersteigen.<br />

Dies ist nach Ansicht der LUA nicht gerechtfertigt,<br />

weil v.a. bei den schützenswerten Trockenrasen<br />

und Magerstandorten oft auch schon<br />

kleinere Flächen von einzigartiger ökologischer<br />

Bedeutung sein können, welche dann diesem<br />

ex lege Schutz entzogen würden.<br />

Die jahrelange Naturschutzarbeit hat gezeigt,<br />

dass es gerade jene kleineren Flächen sind,<br />

welche verschiedenen Maßnahmen leicht zum<br />

Opfer fallen. Sie erfüllen jedoch im Gesamtgefüge<br />

eine außerordentlich wichtige Funktion<br />

(Biotopverbund) und sollten daher <strong>aus</strong> Sicht<br />

der LUA bereits bei einer geringeren Größe dem<br />

vorgesehenen Schutz unterworfen werden. Es<br />

könnten hier die gleichen (Größen)regeln, wie<br />

bei der Biotopkartierung gelten.<br />

Gleichzeitig wurde der Biotopkartierung mit<br />

der Novelle aber auch ihre bisherige rechtliche<br />

Qualität als Verordnung genommen, womit die<br />

rechtsverbindliche Kundmachung geschützter<br />

Biotope verloren geht. Begründet wird dies in<br />

den Erläuterungen mehrmals damit, dass „unerwünschte<br />

Effekte“ im Rahmen des UVP-Verfahrens<br />

damit beseitigt würden. Von wem die<br />

genannten Effekte nicht gewünscht sind geht<br />

nicht hervor und ist auch nicht eindeutig zuzuweisen.<br />

Im Sinne des gesetzlich verankerten<br />

Naturschutzgedankens wäre es aber jedenfalls<br />

vielmehr angemessen gewesen, den enorm hohen<br />

Aufwand der Kartierung aller gesetzlich geschützten<br />

Lebensräume und Biotope (ja gemäß<br />

§ 36 Abs 3 neu geht dieser Aufwand noch darüber<br />

hin<strong>aus</strong>!) in eine rechtsverbindliche Kundmachung<br />

münden zu lassen, die auch weiterhin<br />

Grundlage für ein UVP-Verfahren sein soll.<br />

So ergibt sich nämlich nun die Situation, dass<br />

beispielsweise Moore oder Sümpfe, deren natürliche<br />

Entstehungsgeschichte oft t<strong>aus</strong>ende<br />

von Jahren beträgt, zukünftig nicht einmal<br />

mehr ein Kriterium bei der Frage der Umwelterheblichkeit<br />

eines Projektes darstellen werden.<br />

Dies widerspricht aber wiederum den Intentionen<br />

der UVP-Richtlinie, die in ihrer englischen<br />

Stammfassung im Annex III von der Berücksichtung<br />

einerseits von „wetlands“ andererseits<br />

aber auch von „areas classified or protected<br />

under Member States legislation“ <strong>aus</strong>geht, also<br />

entweder von Bereichen bestimmter Kategorien<br />

(wie bereits bisher im § 24 Abs 1) oder im<br />

Rechtssetzungsverfahren geschützte Bereiche<br />

(Naturschutzgebiete etc.). Österreich hat bei<br />

der Umsetzung der UVP-RL im UVP-G richtlinienwidrig<br />

nur kundgemachte Schutzbereiche<br />

berücksichtigt. Dazu zählte bislang die rechtsverbindliche<br />

Biotopkartierung, die auch die<br />

ex lege geschützten Lebensräume beinhaltet.<br />

Zukünftig bleibt der gesetzliche Lebensraumschutz<br />

bei der Ermittlung von UVP-pflichtigen<br />

Projekten völlig unberücksichtigt.<br />

83


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Zwar betrifft dies natürlich in erster Linie ein<br />

Umsetzungsproblem der UVP-Richtlinie auf<br />

Bundesebene, doch bleibt es den für den Naturschutz<br />

zuständigen Ländern unbenommen,<br />

ihren gesetzlich verankerten Naturschutzverpflichtungen<br />

auch auf Bundesebene entsprechendes<br />

Gewicht zu verleihen.<br />

Vernichtendes Fazit<br />

Feuchtwiesen sowie Trocken- und Magerstandorte<br />

unter 2000 m² Flächengröße sind nach der<br />

Novelle des Naturschutzgesetzes nicht mehr<br />

geschützt. Diese Lebensräume sind außerordentlich<br />

wichtige ökologische Trittsteine, die<br />

durch extensive landwirtschaftliche Nutzung<br />

entstanden sind. In der heutigen Agrarlandschaft<br />

sind solche Wiesen, die meist nur einmal<br />

oder maximal zweimal jährlich gemäht werden,<br />

bereits selten geworden. Sie beherbergen aber<br />

Tiere und Pflanzen, für die die heutigen Intensivwiesen<br />

keine Überlebensmöglichkeit mehr<br />

bieten.<br />

Die Aufhebung des Schutzes für unter 2000 m²<br />

große Feuchtwiesen und Magerrasen betrifft<br />

nach Auskunft der Naturschutzabteilung des<br />

Landes 30 bis 40 % dieser wertvollen Lebensräume.<br />

Nasse Wiesensenken, feuchte Flächen<br />

in Gewässernähe sowie trockene Böschungen<br />

können nach der Novelle des Naturschutzgesetzes<br />

ohne Konsequenzen „landwirtschaftlich<br />

verbessert“ werden. Damit werden weitere<br />

„Kleinode“ und Strukturen in unserer Landschaft<br />

verschwinden und mit ihnen bedrohte<br />

Pflanzen und Tiere. Diese verlieren nicht nur<br />

ihre Rückzugsgebiete, sondern auch Trittsteine<br />

für den Biotopverbund.<br />

Die Tagung Biotopverbund-Lebensraumvernetzung<br />

und der Artenschutzkongress haben<br />

eindrücklich auf die Folgen der Ausräumung<br />

der Landschaft und das Verschwinden von Arten<br />

hingewiesen. Für den Countdown 2010,<br />

das europäische Ziel der Erhaltung der Artenvielfalt,<br />

hat <strong>Salzburg</strong> noch einen großen Nachholbedarf.<br />

Die Aufhebung des Biotopschutzes<br />

für Feuchtwiesen und Trockenstandorte unter<br />

2000 m² ist jedenfalls ein Schritt in die falsche<br />

Richtung.<br />

Großen, UVP-nahen Projekten wurden mit der<br />

Beseitigung des Verordnungscharakters der<br />

Biotopkartierung Stolpersteine <strong>aus</strong> dem Weg<br />

geräumt: da Biotope durch die Änderung des<br />

NSchG künftig nicht mehr unter den Begriff<br />

des „schutzwürdigen Gebietes“ im Sinne des<br />

UVP-G 2000 fallen, sind die höheren Schwellenwerte<br />

für außerhalb von schutzwürdigen<br />

Gebieten liegende Projekte heranzuziehen. Dadurch<br />

wird es weniger Feststellungs- und UVP-<br />

Verfahren geben, dafür mehr Freiheiten für<br />

Wirtschaft und Landwirtschaft, um den Preis<br />

bisher geschützter und mehr denn je schützenswerter<br />

Natur.<br />

Zusammenfassend enthält die Novelle in diesem<br />

Punkt jedenfalls eine erhebliche Schwächung<br />

des Naturschutzes im Bundesland<br />

<strong>Salzburg</strong>, verbunden mit einem enormen Verwaltungsaufwand<br />

für künftig unverbindliche<br />

Kartierungen, die in erster Linie der Verteilung<br />

von Förderungen im Bereich der Landwirtschaft<br />

dienlich sind.<br />

Folgeerscheinungen der Beseitigung<br />

des Biotopschutzes<br />

Ein anderer <strong>aus</strong> Naturschutzsicht jedenfalls unerwünschter<br />

Nebeneffekt der Beseitigung des<br />

Verordnungscharakters der Biotopkartierung<br />

ergab sich <strong>aus</strong> der Inkrafttretensbestimmung<br />

des § 66 NSchG. Demnach tritt der gesetzliche<br />

Schutz von Feuchtwiesen sowie Trocken und<br />

Magerstandorten, welche bislang unter den<br />

nun wegfallenden Schutz der kundgemachten<br />

Biotopkartierung gefallen sind, für 9 Gemeinden<br />

erst im Jahr 2010 in Kraft.<br />

Sprich, der bislang vorhandene Schutz durch<br />

die Biotopkartierung ging mit Inkrafttreten der<br />

Novelle verloren und wird erst 2010 durch den<br />

ex lege Schutz ersetzt. Das bedeutet, dass auf<br />

diesen Flächen bis zum Jahr 2010 jegliche<br />

Maßnahmen bewilligungsfrei und sanktionslos<br />

möglich sind – ein unhaltbarer Zustand!<br />

Die bisher rechtsverbindliche Biotopkartierung<br />

wird zukünftig ein verwaltetes Landschaftsinventar<br />

darstellen, welches die bisherigen Erhebungen<br />

übernimmt und fortsetzt, jedoch<br />

nur mehr zu Dokumentationszwecken und<br />

84


Gesetze & Verordnungen<br />

mutmaßlich für die landwirtschaftliche Förderpolitik.<br />

Zwar ist der Vertragsnaturschutz ein<br />

wichtiges Standbein im System, es ist aber sehr<br />

zu hinterfragen, wenn Naturschutz künftig nur<br />

mehr vom Willen des Grundeigentümers und<br />

vom wirtschaftlichen Anreiz abhängig gemacht<br />

wird.<br />

Die Kartierungen und die Führung des Landschaftsinventars<br />

stellten bereits bisher einen<br />

enormen Verwaltungsaufwand dar und werden<br />

dies auch weiterhin tun. Während dafür auf der<br />

Habenseite bislang der rechtlich zwingende<br />

Schutz im Verfahren stand, wird dies zukünftig<br />

nur mehr die Zustimmung des Grundeigentümers<br />

verbunden mit Ausgaben für Naturschutzförderungen<br />

sein. Diese Situation ist nicht nur<br />

ein budgetäres Defizit für den Naturschutz.<br />

Neufassung der Ausgleichsregelung<br />

Bislang konnte in bestimmten Fällen bei grundsätzlicher<br />

Versagung einer Naturschutz-Bewilligung<br />

dennoch ein positiver Bescheid erlangt<br />

werden, wenn der Eingriff in die Natur, der zur<br />

Versagung geführt hat, durch Maßnahmen in<br />

der Natur <strong>aus</strong>geglichen wird.<br />

Die Ausgleichsregelung verlangte bislang vom<br />

Bewilligungswerber ein aktives Tun im direkten<br />

räumlichen und zeitlichen Zusammenhang mit<br />

dem Eingriff. Nunmehr sollen auch Maßnahmen<br />

angerechnet werden können, welche bereits<br />

vor J a h r e n (bis zu 6 Jahre) getätigt wurden.<br />

Dazu ist es erforderlich, dass naturschutzbehördlich<br />

festgestellt wird, ob diese Maßnahme<br />

auch angerechnet werden kann, d.h. dass sie<br />

fachlich und sachlich gerechtfertigt ist. Dies soll<br />

mittels Antrag und Feststellungsbescheid erfolgen,<br />

also einem dem eigentlichen Bewilligungsverfahren<br />

vorgeschalteten Behördenverfahren!<br />

In Zeiten durchgeführter Verwaltungsreformen,<br />

wo Posten nicht mehr nachbesetzt werden,<br />

wo die einzelnen BH`s mit dezimiertem Personalstand<br />

ein Mehrfaches leisten müssen,<br />

wo Bürger auf rasche und einfache Verfahren<br />

drängen, geht eine derartige Vorgangsweise<br />

völlig an der Realität vorbei. Es mag Einzelfälle<br />

geben, wo naturschutzfachlich geeignete Maßnahmen<br />

gesetzt wurden, welche zum Zeitpunkt<br />

einer naturschutzrechtlichen Bewilligung schon<br />

realisiert sind. Dies kann aber nicht Grund genug<br />

sein, eine derartige verfahrensaufwändige<br />

Gesetzesänderung zu erwirken.<br />

Feuchtwiese – wie lange noch<br />

Foto: LUA<br />

85


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Durch diese Regelung geht der Sinn und<br />

Zweck des „Ausgleiches“ des § 51 NSchG völlig<br />

verloren. Das neue „Feststellungs verfahren“<br />

ist <strong>aus</strong> Sicht der LUA ein über<strong>aus</strong> komplexes,<br />

auf fach licher Ebene sehr diskussions lastiges<br />

Ver fahren, das mit dem bestehenden Personalstand<br />

– auch der LUA – keines wegs in Einklang<br />

zu bringen ist. Mit diesem zusätz lichen<br />

Verwaltungs aufwand ist weder dem Image der<br />

Ver waltung an sich noch dem Naturschutz im<br />

Speziellen gedient. (mp, sw)<br />

Umgebungslärmrichtlinie – Versuch einer Umsetzung<br />

Nachdem Österreich im Oktober <strong>2006</strong> vom<br />

EuGH wegen Säumigkeit bei der Umsetzung der<br />

„Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung<br />

von Umgebungslärm“ verurteilt worden<br />

war, langte im Februar <strong>2007</strong> ein „IPPC-Anlagen-<br />

und Umgebungslärmgesetz“ zur Stellungnahme<br />

ein. Nach Ansicht der LUA erfolgte die<br />

Umsetzung aber nur halbherzig und vor allem<br />

unter dem Gesichtspunkt der Einbindung der<br />

Öffentlichkeit unzureichend. Die <strong>aus</strong>führliche<br />

LUA-Stellungnahme dazu kann unter www.luasbg.at<br />

abgerufen werden.<br />

Kurze Auszüge zu einigen Details:<br />

Auf Grund der bundesrechtlichen Kompetenzverteilung<br />

bestand auf Landesebene Regelungsbedarf<br />

für den Bereich der Hauptverkehrsstraßen,<br />

der IPPC-Anlagen und der Ballungsräume<br />

i.S. der EU-Richtlinie. Entgegen der<br />

Ansicht des Gesetzgebers ist gemäß der Richtlinie<br />

bei den Ballungsräumen aber nicht nur<br />

der Straßenlärm relevant. Es sind dies auch alle<br />

unerwünschten oder gesundheitsschädlichen<br />

Geräusche im Freien, die durch Aktivitäten von<br />

Menschen verursacht werden, <strong>aus</strong>genommen<br />

die <strong>aus</strong>drücklich <strong>aus</strong>geschlossenen bzw in die<br />

Kompetenz des Bundes fallenden Verursacher.<br />

Insofern entsprachen die Regelungen der Vorlage<br />

nicht der EU-Richtlinie.<br />

Gemäß der in der Bundes-LärmV getroffenen<br />

Festlegung unterliegt nur das Gemeindegebiet<br />

der Stadt <strong>Salzburg</strong> dem Begriff des „Ballungsraumes“.<br />

Für die LUA erscheint diese Grenzziehung<br />

als zu eng und trägt den tatsächlichen<br />

Gegebenheiten und der rechtlich durch die<br />

Richtlinie intendierten Auffassung nicht Rechnung.<br />

Es darf daher auch auf die Umgebungsgemeinden<br />

verwiesen werden, deren Infrastruktur<br />

direkt an die Stadtgrenze reicht und<br />

somit ein direkter funktionaler Zusammenhang<br />

mit dem eigentlichen Stadtgebiet gegeben ist<br />

(insbesondere Wals/Siezenheim, Freilassing,<br />

Elsbethen etc.).<br />

Unabhängig von der rechtlichen Natur des<br />

Lärms- als sogenannter Querschnittsmaterieist<br />

es für Lärm im allgemeinen bezeichnend,<br />

dass es zu Überlagerungseffekten kommt und<br />

die einzelnen Schallquellen für die Betroffenen<br />

als Summenereignis wahrgenommen werden.<br />

Lärmkarten und Aktionspläne müssen daher<br />

die Gesamtsituation berücksichtigen. Dafür<br />

bietet sich die akkordierte Vorgangsweise zwischen<br />

Bund und Ländern an.<br />

Hauptinstrument sind daher die zu erstellenden<br />

Lärmkarten sowie in weiterer Folge Aktionspläne,<br />

in denen sowohl Lärmschutzmaßnahmen<br />

als auch Maßnahmen zur Erhaltung ruhiger<br />

Gebiete vorzusehen sind.<br />

Diese Aktionspläne begründen keine subjektiven<br />

Rechte, sie sind als Planungsinstrumente<br />

der Behörden anzusehen, womit auch, jedoch<br />

nicht nur, die SUP-Richtlinie zu berücksichtigen<br />

ist. Die im Gesetz vorgesehene Information<br />

der Öffentlichkeit und die Umweltprüfung<br />

tragen aber allein der EU-Vorgabe über die<br />

Einbindung der Öffentlichkeit im Rahmen der<br />

SUP-Richtlinie Rechnung.<br />

Zunächst ist zu kritisieren, dass die Regelung<br />

sich allein mit einem Verweis auf das S.AWG<br />

zufrieden gibt und damit wesentliche Inhalte<br />

der Öffentlichkeitsarbeit dem Bürger auf den<br />

ersten Blick vorenthält. Gerade bei der Umsetzung<br />

Europäischer Richtlinien, die in immer<br />

stärkerem Maße die Einbindung der Öffentlichkeit<br />

fordern, ist hier besonderes Fingerspitzengefühl<br />

angebracht. Die gewählte Vorgangsweise<br />

des Verweises auf andere Rechtsmaterien führt<br />

86


Gesetze & Verordnungen<br />

jedenfalls zu einer bürgerfeindlichen Verkomplizierung<br />

der Rechtsanwendung und trägt nicht<br />

dazu bei, dem Geist der Richtlinie auf Einbindung<br />

der Öffentlichkeit Rechnung zu tragen.<br />

Bei näherer Betrachtung dieser Regelung fällt<br />

jedoch als zweiter großer Kritikpunkt auf, dass<br />

der Gesetzgeber von einer Öffentlichkeitsarbeit<br />

nur im Rahmen der Vor<strong>aus</strong>setzungen der SUP-<br />

Richtlinie <strong>aus</strong>geht (Art 3 Abs 2 und 4 SUP-RL).<br />

Dies ist gegenständlich verkürzt dann der Fall,<br />

wenn durch einen Aktionsplan der Rahmen für<br />

ein UVP-Projekt gesetzt wird, der Aktionsplan<br />

vor<strong>aus</strong>sichtlich erhebliche Auswirkungen auf<br />

ein Natura-2000-Gebiet hat oder sonst einen<br />

Rahmen für ein Projekt mit vor<strong>aus</strong>sichtlich erheblichen<br />

Umwelt<strong>aus</strong>wirkungen setzt.<br />

Aktionspläne, welche diese Vor<strong>aus</strong>setzungen<br />

nicht erfüllen, bleiben im Umkehrschluss aber<br />

von der Öffentlichkeitsarbeit <strong>aus</strong>geschlossen!<br />

Dies widerspricht Artikel 8 und 9 der Richtlinie<br />

diametral, die für die Information der Öffentlichkeit<br />

eigene Regelungen vorsehen.<br />

Die Problematik des Umgebungslärmes und<br />

seiner Auswirkungen auf die Bevölkerung hat<br />

in den letzten Jahren drastisch an Bedeutung<br />

gewonnen und auf europäischer Ebene zur<br />

Notwendigkeit einer gemeinsamen Herangehensweise<br />

und Regelung geführt. Die erste<br />

Erwägung zur Erlassung der Richtlinie spricht<br />

vom Umgebungslärm als einem der größten<br />

Umweltprobleme Europas. Aufgrund der Betroffenheit<br />

der europäischen Bürgerinnen und<br />

Bürger und der der Gemeinschaftspolitik immanenten<br />

Zielsetzung der Gewährleistung eines<br />

hohen Gesundheits- und Umweltschutzes stellt<br />

es eine unbedingte Vorgabe dar, eine breite<br />

Öffentlichkeit zu informieren und dafür die am<br />

besten geeigneten Informationskanäle zu wählen.<br />

Artikel 8 Nummer 7 und Artikel 9 der Richtlinie<br />

sehen dazu vor, dass die Öffentlichkeit jedenfalls<br />

zu Vorschlägen für die Aktionspläne gehört<br />

wird und dass diese rechtzeitig und effektiv,<br />

das heißt so frühzeitig wie möglich und nicht<br />

erst zur Stellungnahme nach Ausarbeitung, an<br />

der Ausarbeitung und Überprüfung mitwirken<br />

kann, dass die Ergebnisse der Mitwirkung berücksichtigt<br />

werden und die Öffentlichkeit über<br />

die getroffene Entscheidung unterrichtet wird.<br />

Die Information soll darüber hin<strong>aus</strong> insbesondere<br />

durch Einsatz der verfügbaren Informationstechnologien<br />

erfolgen.<br />

Es wäre ein leichtes gewesen diese einfachen<br />

Formulierungen der Richtlinie zu übernehmen.<br />

Durch den verschachtelten Rückzug auf das<br />

S.AWG und die Bestimmungen der SUP-RL<br />

entsteht jedoch in der Zusammenschau der<br />

Regelungen der Eindruck, die Einbindung der<br />

Öffentlichkeit aufgrund der vertraglichen Verpflichtung<br />

zwar in irgendeiner Form umsetzen<br />

zu müssen, die Öffentlichkeit aber nicht wie<br />

von der Richtlinie vorgegeben einbeziehen zu<br />

wollen. Die vorliegende Regelung wäre in dieser<br />

Form daher gemeinschaftsrechtswidrig.<br />

Gleiches gilt für die im Entwurf vorgesehene<br />

gesonderte Verständigung von Institutionen:<br />

Ein Hauptaugenmerk der Tätigkeit der LUA<br />

ist der Erhalt der Umwelt bzw. Lebensqualität<br />

eben jener Adressaten der vorliegenden Novelle.<br />

Daher ist lediglich eine Verständigung dieser<br />

Institution ohne Stellungnahmerecht oder<br />

rechtlicher Durchsetzbarkeit zahnlos und in der<br />

Praxis absolut untauglich.<br />

Gerade in den Ballungsräumen oder im Nahbereich<br />

jener im Bundes- Umgebungslärmschutzgesetz<br />

genannten Lärmquellen entstehen jene<br />

Bürgerinitiativen lärmgeplagter Bürger, für deren<br />

Lebensqualitätsverbesserung auch die genannten<br />

Aktionspläne als Lösungsmöglichkeit<br />

herangezogen werden müssen.<br />

Da der LUA auch in vielen umweltrelevanten<br />

Verfahren (nicht nur landesrechtlich) Parteistellung<br />

im Sinn des § 8 AVG zukommt, wird<br />

lediglich die „Verständigung“ als nicht <strong>aus</strong>reichend<br />

gesehen. (mp, bp)<br />

87


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Begutachtungsverfahren <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Europaschutzgebiet; Zinkenbach-Karlgraben;<br />

Erklärung;<br />

Europaschutzgebiet; Entrische Kirche;<br />

Erklärung;<br />

Europaschutzgebiet; Naturschutzgebiet;<br />

Tauglgries; Erklärung;<br />

Europaschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet;<br />

Untersberg; Erklärung;<br />

Untersberg-Vorland Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Untersberg-Landschaftsschutzverordnung<br />

1981;<br />

Untersberg-Pflanzenartenschutzverordnung;<br />

Europaschutzgebiet; Naturschutzgebiet;<br />

Nordmoor am Mattsee; LSG Trumer Seen;<br />

Erklärung;<br />

Europaschutzgebiet; Landschaftsschutzgebiet;<br />

Seetaler See; Erklärung;<br />

Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Seenschutzverordnung 2003;<br />

Wild-Europaschutzgebiet; Dürrnbachhorn; Erklärung;<br />

Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Wild-Europaschutzgebiet;<br />

Gernfilzen-Bannwald; Erklärung;<br />

Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Wild-Europaschutzgebiet; Hochgimpling; Erklärung;<br />

Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Wild-Europaschutzgebiet; Klemmerich; Erklärung;<br />

Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Wild-Europaschutzgebiet; Martinsbichl; Erklärung;<br />

Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Wild-Europaschutzgebiet; Joching; Erklärung;<br />

Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Wild-Europaschutzgebiet; Kematen; Erklärung;<br />

Wild-Europaschutzgebietsverordnung;<br />

Naturschutzgebietsverordnung; Gerzkopf;<br />

Änderung;<br />

Landschaftsschutzverordnung Allgemeine;<br />

Änderung;<br />

Landschaftsschutzgebiet; Gerhardstein-<br />

Hintertal-Weißbacher-Gemeinschaftsalmen;<br />

Erklärung;<br />

Landschaftsschutzverordnung; LSG Oberpinzgauer<br />

Nationalpark-Vorfeld;Änderung;<br />

Geschützter Landschaftsteil;<br />

GLT Buchberg; Erklärung;<br />

Geschützter Landschaftsteil;<br />

GLT Park an der Traunstraße; Aufhebung;<br />

Naturpark; Naturpark Weißbach; Erklärung;<br />

Verordnung; Entwurf; Begutachtung;<br />

schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen;<br />

bestimmte Flüsse; Änderung;<br />

schifffahrtspolizeiliche Verkehrsbeschränkungen;<br />

Salzach; Änderung;<br />

Naturschutzgesetz 1999; Novelle <strong>2007</strong>;<br />

Naturschutzbuchverordnung; Änderung;<br />

<strong>Salzburg</strong>er Berg- und Naturwachtverordnung;<br />

Änderung;<br />

Jagdgesetz 1993; Änderung;<br />

Rotwild; Gamswild; Mindestabschüsse;<br />

Abschussplanverordnung <strong>2007</strong> - 2009;<br />

<strong>Salzburg</strong>er Einforstungsrechtegesetz;<br />

Änderung;<br />

Wildökologische Raumplanungsverordnung;<br />

Änderung;<br />

IPPC-Anlagengesetz; Änderung;<br />

Umgebungslärmgesetz;<br />

Abfallwirtschaftsgesetz 2002; AWG-Novelle<br />

<strong>2007</strong>;<br />

Abfallverbrennungsverordnungs-Novelle <strong>2007</strong>;<br />

Abfallbilanzverordnung;<br />

Verordnung über das punktuelle Verbrennen<br />

von mit bestimmten Schadorganismen<br />

befallenen biogenen Materialien; (Verbrennen<br />

bei Borkenkäferbefall und Feuerbrand);<br />

Bundes-Abfallwirtschaftsplan <strong>2006</strong>;<br />

Deponieverordnung <strong>2007</strong>;<br />

Ökostromgesetz; Novelle 2008;<br />

UVP-G 2000 Verordnung über belastete Gebiete<br />

(Luft) <strong>2006</strong>;<br />

Wasserrechtsgesetz 1959; WRG-Novelle <strong>2006</strong>;<br />

Bundes-Umwelthaftungsgesetz; B-UHG;<br />

Bundes-Verfassungsgesetz; B-VG-Novelle;<br />

Espoo-Konvention; Änderung;<br />

88


Initiativen der LUA<br />

Ausgleichsmaßnahmen: LUA hat Umsetzung überprüft........................ 90<br />

Antrag auf Unterschutzstellung der Wiestalau liegt in der Schublade. ............... 90<br />

Ausgewählte weitere Initiativen der LUA ................................... 90


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Ausgleichsmaßnahmen: LUA hat Umsetzung überprüft<br />

Im Juli und August <strong>2007</strong> wurde im Auftrag<br />

der LUA durch den BOKU-Studenten Lukas<br />

Umgeher die Umsetzung von 74 Ausgleichsmaßnahmen<br />

im Raum <strong>Salzburg</strong>-Umgebung<br />

überprüft, welche auf Grund des <strong>Salzburg</strong>er<br />

Naturschutzgesetzes mittels Bescheid vorgeschrieben<br />

worden waren. Als Grundlage<br />

dienten Beschreibungen und Begründungen<br />

der Ausgleichsmaßnahmen in den betreffenden<br />

Bescheiden. Die Ausgleichsmaßnahmen waren<br />

größtenteils Bepflanzungen, Bestandsumwandlungen,<br />

Errichtungen von Feuchtbiotopen und<br />

Zahlungen für diverse Naturschutzprojekte im<br />

Land <strong>Salzburg</strong>.<br />

Von den 74 Ausgleichsmaßnahmen wurden 28<br />

gemäß der vorgeschriebenen Auflagen umgesetzt<br />

und sind auch noch vorhanden. 27 Ausgleichsmaßnahmen<br />

konnten nicht kontrolliert<br />

werden, da sie entweder Zahlungen für diverse<br />

Antrag auf Unterschutzstellung der Wiestalau liegt in der Schublade<br />

Wegen der landschaftlichen Schönheit, der<br />

ökologischen Wertigkeit und des Vorkommens<br />

einer reichhaltigen Tier- und Pflanzenwelt beantragte<br />

die LUA die Unterschutzstellung der<br />

Wiestalau und die Erklärung zum Geschützten<br />

Landschaftsteil (siehe Tätigkeitsbereicht<br />

2004/2005). Am Ausgang der Strubklamm<br />

gelegen, bilden hier Almbach, Weißbach und<br />

Schwarzaubach eine der letzten intakten Bach-<br />

Ausgewählte weitere Initiativen der LUA<br />

Projekte beinhalten, auf Grund von durchgeführten<br />

Mäharbeiten zum Zeitpunkt der Kontrolle<br />

nicht ersichtlich waren oder <strong>aus</strong> Grabungsarbeiten<br />

bestanden. Für 6 Ausgleichsmaßnahmen<br />

bestand noch Zeit, sie fristgerecht<br />

umzusetzen, teilweise wurde schon damit<br />

begonnen. 5 Ausgleichsmaßnahmen konnten<br />

nicht abschließend beurteilt werden.<br />

8 Ausgleichsmaßnahmen (10,8%) sind nicht<br />

umgesetzt worden oder nicht mehr vorhanden.<br />

Es handelt sich um Pflanzungen, Bestandsumwandlungen,<br />

Errichtung eines Flachwasserbiotops<br />

und Nutzungseinschränkungen von Wiesenflächen.<br />

Das Ergebnis der Überprüfung ist für die LUA<br />

eine wichtige Bestätigung, wie notwendig die<br />

Kontrolle der Ausgleichsmaßnahmen ist. Der<br />

<strong>aus</strong> diesem Praktikum entstandene Bericht<br />

liegt in der LUA auf. (lu)<br />

auen am Nordrand der Alpen. Das Gebiet repräsentiert<br />

den Übergang eines Baches <strong>aus</strong><br />

einer Schluchtstrecke in den breiteren Talraum<br />

und vernetzt den Ober- und Unterlauf samt den<br />

Lebensräumen im und am Fließgewässer.<br />

Leider fand die Naturschutzabteilung des Landes<br />

bisher keine Zeit, den Antrag der LUA zu bearbeiten.<br />

Mittlerweile ist in dem Gebiet auch die<br />

Errichtung der Tauerngasleitung geplant. (sw)<br />

• Nachdem <strong>2006</strong> einem einzigen Antragsteller<br />

über 300 Hubschrauber-Rotationen zur Versorgung<br />

einer nicht bewilligten Rotwildfütterung<br />

im Nationalpark und Europaschutzgebiet<br />

Hohe Tauern genehmigt wurden, forderte<br />

die LUA vehement die Einberufung eines<br />

Runden Tisches zur besseren Koordinierung<br />

von Hubschrauberflügen im Schutzgebiet.<br />

Am 09.05.<strong>2007</strong> fand eine von der LUA<br />

initiierte Besprechung zur Problematik<br />

Hubschrauberflüge im Nationalpark Hohe<br />

Tauern statt. Teilgenommen haben VertreterInnen<br />

der BH Zell am See, der Naturschutzabteilung<br />

des Landes, der Nationalparkverwaltung<br />

und der LUA. Eine weitere<br />

große Runde wurde schließlich 2008 vom<br />

Nationalpark einberufen.<br />

• Vortrag von Mag. Sabine Werner in der<br />

Bezirkshauptmannschaft Zell am See am<br />

29.10.<strong>2007</strong> zum Thema: „Zwei Schwerpunkte<br />

der Vogelschutzrichtlinie und FFH-<br />

Richtlinie: Artenschutz und Naturverträglichkeitsprüfung“<br />

90


Fortbildungen &<br />

Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />

Fortbildungen und Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch. ................................ 92


Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong><br />

Fortbildungen und Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />

22.2.<strong>2006</strong> Fachvortrag zum Thema Graureiher, <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: sw)<br />

10.3.<strong>2006</strong> Tagung Potential der Alpenkonvention, Kolpingh<strong>aus</strong> <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: mp)<br />

20. - 21.4.<strong>2006</strong><br />

4.5.<strong>2006</strong><br />

Umweltanwältetreffen in Wien, NGO-Parteistellung im UVP-G, Flughafenmediation<br />

(Teilnahme: ww)<br />

Tagung Auswirkungen des Verkehrsprotokolls der Alpenkonvention (Teilnahme:<br />

mr)<br />

12.5.<strong>2006</strong> Tagung „Sanierung Untere Salzach“ im Kapuzinerhof Laufen (Teilnahme: sw)<br />

16.5.<strong>2006</strong> Enquete 50 Jahre Raumplanung in <strong>Salzburg</strong>, Hefterhof (Teilnahme: mp)<br />

26.6.<strong>2006</strong><br />

27.6.<strong>2006</strong><br />

27.6.<strong>2006</strong><br />

Erlebnis Österreich - 25 Jahre Nationalpark Hohe Tauern, Stiegls Brauwelt (Teilnahme:<br />

ww)<br />

Studie zur qualitativen Evaluierung der UVP - Diskussion der Ergebnisse, Wien<br />

(Teilnahme: ww)<br />

Sachprogramm Siedlungsentwicklung und Betriebsstandorte - ExpertInnendiskussion,<br />

<strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: mp)<br />

10. - 12.9.<strong>2006</strong> Symposium Klima:Wandel Natur:Gefahr, Neukirchen, (Teilnahme: ww)<br />

12.9.<strong>2006</strong> Infotag Mobilfunk und Netz<strong>aus</strong>bau, Techno-Z <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: mr)<br />

21.10.<strong>2006</strong><br />

12. - 15.11.<strong>2006</strong><br />

2. Attersee Gespräche, Vortrag des Umweltanwalts zum Thema Ökologie, Steinbach<br />

am Attersee<br />

Besprechung mit der Generaldirektion Umwelt der EU-Kommission in Brüssel<br />

(Teilnahme: LUA-Team)<br />

24.11.<strong>2006</strong> Tagung: Zukunft.Mobilität.<strong>Salzburg</strong>, <strong>Salzburg</strong>er Residenz (Teilnahme: ww)<br />

24.11.<strong>2006</strong> Symposium Netzwerk Natur, Nawi <strong>Salzburg</strong>, Veranstalter HALM (Teinnahme: sw)<br />

28. - 29.11.<strong>2006</strong><br />

30.11. -<br />

1.12.<strong>2006</strong><br />

01.12.<strong>2006</strong><br />

Umweltanwältetreffen in NÖ: Neugestaltung des Feststellungsverfahrens nach dem<br />

UVP-G. Praxisorientierte Änderung des IG-L. Nach 10 Jahren noch immer keine<br />

verbindlichen Regelungen für Mobilfunk (Teilnahme: ww)<br />

Tagung der Bayerischen Akademie für Naturschutz und Landschaftspflege (ANL)<br />

in Laufen: Synergien bei Planungen der Wasserwirtschaft und des Naturschutzes –<br />

Umsetzung der FFH-RL und WRRL (Teilnahme: bp)<br />

Fachtagung Infrastrukturkosten und Baulandmobilisierung, <strong>Salzburg</strong><br />

(Teilnahme: mp)<br />

92


Fortbildungen & Informations<strong>aus</strong>t<strong>aus</strong>ch<br />

04. - 5.12.<strong>2006</strong><br />

GMES-Workshop: GLOBAL MONITORING FOR ENVIRONMENT AND SECURITY,<br />

Residenz <strong>Salzburg</strong>, (Teilnahme: ww)<br />

06.12.<strong>2006</strong> Seminar Sozialverträglichkeitsprüfung, St. Virgil (Teilnahme: ww)<br />

12.12.<strong>2006</strong><br />

EU-Regio Fachtagung für Natur- und Landschaftsentwicklung "Almwirtschaft"<br />

(Teilnahme: bp)<br />

01.02.<strong>2007</strong> Fachtagung SUP in der örtlichen Raumplanung, Wien (Teilnahme: mp)<br />

27. - 28.2.<strong>2007</strong><br />

Symposion „Biotopverbund-Lebensraumvernetzung“ der Naturschutzabteilung des<br />

Landes <strong>Salzburg</strong> und der Universität <strong>Salzburg</strong>, NaWi <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: sw)<br />

8.3.<strong>2007</strong> Fachgespräch Feinstaub und Gesundheit, Wien (Teilnahme: bp)<br />

20.3.<strong>2007</strong><br />

Fachtagung EuGH-Urteile und ihre Konsequenzen für die Umsetzung von Natura<br />

2000, Linz (Teilnahme: bp)<br />

29. - 30.3. <strong>2007</strong> Umweltanwältetreffen in OÖ: Umwelthaftung (Teilnahme: ww)<br />

17.04.<strong>2007</strong> Fachtagung Immissionsschutzgesetz Luft (Teilnahme: bp)<br />

9.5.<strong>2007</strong><br />

Von der LUA initiierte Besprechung zur Problematik Hubschrauberflüge im Nationalpark<br />

Hohe Tauern, Teilnahme durch VertreterInnen von BH Zell am See, Naturschutzabteilung<br />

des Landes, Nationalparkverwaltung, LUA (bp, sw)<br />

23.5.<strong>2007</strong> <strong>Salzburg</strong>er Ethikinitiative, St. Virgil <strong>Salzburg</strong> (Teilnahme: ww)<br />

21. - 22.6.<strong>2007</strong> Artenschutztagung des ÖNB, St. Virgil <strong>Salzburg</strong>, (Teilnahme: sw, bp)<br />

28.7.<strong>2007</strong> Eröffnung des Nationalparkzentrums Mittersill (Teilnahme: ww)<br />

10.10.<strong>2007</strong><br />

18. - 19.10.<strong>2007</strong><br />

Plenarsitzung des Österreichischen Arbeitsring für Lärmbekämpfung ÖAL<br />

(Teilnahme: ww)<br />

Planertag <strong>2007</strong> - Hauptsache Gewerbegebiete, Hefterhof <strong>Salzburg</strong><br />

(Teilnahme: mp)<br />

20.10.<strong>2007</strong> 3. Atterseegespräche, Weyregg (Teilnahme: ww)<br />

29.10.<strong>2007</strong><br />

Vortrag von Mag. Sabine Werner „Zwei Schwerpunkte der Vogelschutzrichtlinie<br />

und FFH-Richtlinie: Artenschutz und Naturverträglichkeitsprüfung“ in der Bezirkshauptmannschaft<br />

Zell am See<br />

08. - 09.11.07 Umweltanwältetreffen in Tirol: Strategische Umweltprüfung (Teilnahme: ww)<br />

19.11.<strong>2007</strong> Club of Vienna (Teilnahme: ww)<br />

93


94<br />

Tätigkeitsbericht <strong>2006</strong>/<strong>2007</strong>

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