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Mustersatzung Abwassergebühren

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(5) Die vorstehenden Absätze gelten für den Kostenersatzpflichtigen entsprechend.<br />

§ 26<br />

Billigkeits- und Härtefallregelung<br />

Ergeben sich aus der Anwendung dieser Satzung im Einzelfall besondere, insbesondere<br />

nicht beabsichtigte Härten, so können die Kanalanschlussbeiträge, <strong>Abwassergebühren</strong><br />

und der Kostenersatz gestundet, ermäßigt, niedergeschlagen<br />

oder erlassen werden.<br />

§ 27<br />

Zwangsmittel<br />

Die Androhung und Festsetzung von Zwangsmitteln bei Zuwiderhandlungen gegen diese<br />

Satzung richtet sich nach den Vorschriften des Verwaltungsvollstreckungsgesetzes NRW.<br />

§ 28<br />

Rechtsmittel<br />

Das Verfahren bei Verwaltungsstreitigkeiten richtet sich nach den Vorschriften der Verwaltungsgerichtsordnung.<br />

§ 29<br />

Inkrafttreten<br />

Diese Satzung tritt am ...... in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung ....... vom ....... außer<br />

Kraft.<br />

Anmerkungen<br />

A. Allgemeine Anmerkungen:<br />

Die Muster-Satzung ist an die individuellen Gegebenheiten der Stadt/Gemeinde<br />

anzupassen. Die Erläuterungen in den Fußnoten sind nicht Bestandteil der Muster-Satzung.<br />

Sie geben die Auffassung der Geschäftsstelle wieder und sollen lediglich<br />

dazu dienen, die Anwendung der Muster-Satzung zu erleichtern.<br />

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