24.12.2014 Aufrufe

Mustersatzung Abwassergebühren

Mustersatzung Abwassergebühren

Mustersatzung Abwassergebühren

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

4. Bezeichnungen<br />

Die Bezeichnung der männlichen Form (z. B. der Eigentümer) gilt gleichermaßen für die<br />

weibliche Form<br />

Satzung über die Erhebung von<br />

Kanalanschluss-Beiträgen, <strong>Abwassergebühren</strong> und<br />

Kostenersatz für Grundstücksanschlüsse vom ... 1)<br />

Aufgrund der §§ 7, 8 und 9 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO<br />

NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666), zuletzt<br />

geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 23.10.2012 (GV. NRW. 2012 S. 474), der § 1, 2,<br />

4, 6 bis 8 und 10 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

(KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV. NRW. 1969, S. 712), zuletzt geändert durch Gesetz<br />

vom 13.12.2011 (GV. NRW. 2011, S. 687) und der §§ 53 c , 65 des Wassergesetzes<br />

für das Land Nordrhein-Westfalen (LWG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom<br />

25. Juni 1995 (GV. NRW. 1995, S. 926), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom<br />

16.3.2010 (GV. NRW. 2010, S. 185ff.) hat der Rat der Gemeinde ...... in seiner Sitzung<br />

am ..... 2) die folgende Satzung beschlossen:<br />

1. Abschnitt:<br />

Finanzierung der Abwasserbeseitigung<br />

§ 1<br />

Finanzierung der gemeindlichen Abwasseranlage<br />

(1) Zur Finanzierung der gemeindlichen Abwasseranlage erhebt die Gemeinde <strong>Abwassergebühren</strong><br />

und Kanalanschlussbeiträge.<br />

(2) Entsprechend § 1 Abs. 2 der Entwässerungssatzung der Gemeinde ..... vom ..... stellt<br />

die Gemeinde zum Zweck der Abwasserbeseitigung in ihrem Gebiet und zum Zweck<br />

der Verwertung oder Beseitigung der bei der gemeindlichen Abwasserbeseitigung anfallenden<br />

Klärschlämme die erforderlichen Anlagen als öffentliche Einrichtung zur Verfügung<br />

(gemeindliche Abwasseranlagen). Hierzu gehören der gesamte Bestand an<br />

personellen und sachlichen Mitteln, die für eine ordnungsgemäße Abwasserbeseitigung<br />

erforderlich sind (z. B. das Kanalnetz, Kläranlagen, Regenwasser-<br />

Seite 4 von 37

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!