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Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012

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2. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)<br />

Um vorgesehene Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewähren zu können, muss<br />

das Gutachten des Schulpsychologen der jeweils besuchten Schulart bzw.<br />

seine Bestätigung eines fachärztlichen Gutachtens vorliegen. Dies müssen Sie als<br />

Eltern veranlassen! Hier ist zu beachten, dass dieses Gutachten nur eine Gültigkeit<br />

von zwei Jahren hat. Danach muss überprüft werden, ob weiterhin eine Lese- und<br />

Rechtschreibschwäche vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt ist durch die Eltern rechtzeitig<br />

Kontakt zur Schulpsychologin aufzunehmen.<br />

Wird der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen, so wird für den Gültigkeitszeitraum<br />

in alle Zeugnisse (einschließlich Abschlusszeugnis) folgende Bemerkung<br />

aufgenommen: Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche<br />

wurden die Leistungen <strong>im</strong> Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet.<br />

3. Maßnahmen des Nachteilausgleichs<br />

Legasthenie<br />

(Lese- und Rechtschreibstörung)<br />

Deutsch - keine Wertung der Rechtschreibleistung, z.<br />

B. in Aufsätzen, aber Kennzeichnung<br />

- keine Benotung von Diktaten („reine“<br />

Rechtschreib-Stegreifaufgaben, Teilnahme<br />

wird aber empfohlen<br />

- keine Benotung des Lesens<br />

Englisch,<br />

Französisch<br />

andere<br />

Fächer<br />

- keine Berücksichtigung der Rechtschreibfehler<br />

(bei lautgetreuer Schreibung),<br />

aber Kennzeichnung<br />

- keine Bewertung des Lesens<br />

- zusätzliche reine mdl. Leistungen mit Noten<br />

- Gewichtung der schriftlichen und mdl. Noten<br />

<strong>im</strong> Verhältnis 1:1 (nicht in der Abschl.Prfg.).<br />

allgemein - Zeitzuschlag<br />

- keine Wertung der Rechtschreibung,<br />

Teilnahme an Leistungsnachweisen aber<br />

verpflichtend<br />

Lese- Rechtschreib-<br />

Schwäche<br />

- Diktate werden benotet.<br />

- keine Bewertung der Rechtschreibleistung<br />

bei anderen<br />

Arbeiten<br />

- Rechtschreibfehler werden<br />

bewertet<br />

- zusätzliche mdl. Leistungen<br />

- keine Wertung der Rechtschreibung<br />

- ggf. Zeitzuschlag (richtet sich nach<br />

Situation und Gutachten)<br />

Die Bewertungsrichtlinien gelten auch für die Abschlussprüfung in Englisch und<br />

Französisch. Die Schüler/-innen können in E und F aber in die mdl. Prüfung<br />

verwiesen werden, die länger dauern kann, als normalerweise vorgesehen.<br />

Ansprechpartnerinnen an der Schule bei Fragen zu den o.g. Problemen sind:<br />

Frau Schmidbauer und Frau Mack (Sprechstd. nach telefon. Vereinbarung).<br />

Zuständige Schulpsychologin:<br />

Frau StRin Grötz Christine<br />

Geschwister-Scholl-<strong>Realschule</strong> Nürnberg<br />

Telefon: 0911 / 23983021

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