Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012
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2. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)<br />
Um vorgesehene Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewähren zu können, muss<br />
das Gutachten des Schulpsychologen der jeweils besuchten Schulart bzw.<br />
seine Bestätigung eines fachärztlichen Gutachtens vorliegen. Dies müssen Sie als<br />
Eltern veranlassen! Hier ist zu beachten, dass dieses Gutachten nur eine Gültigkeit<br />
von zwei Jahren hat. Danach muss überprüft werden, ob weiterhin eine Lese- und<br />
Rechtschreibschwäche vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt ist durch die Eltern rechtzeitig<br />
Kontakt zur Schulpsychologin aufzunehmen.<br />
Wird der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen, so wird für den Gültigkeitszeitraum<br />
in alle Zeugnisse (einschließlich Abschlusszeugnis) folgende Bemerkung<br />
aufgenommen: Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche<br />
wurden die Leistungen <strong>im</strong> Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet.<br />
3. Maßnahmen des Nachteilausgleichs<br />
Legasthenie<br />
(Lese- und Rechtschreibstörung)<br />
Deutsch - keine Wertung der Rechtschreibleistung, z.<br />
B. in Aufsätzen, aber Kennzeichnung<br />
- keine Benotung von Diktaten („reine“<br />
Rechtschreib-Stegreifaufgaben, Teilnahme<br />
wird aber empfohlen<br />
- keine Benotung des Lesens<br />
Englisch,<br />
Französisch<br />
andere<br />
Fächer<br />
- keine Berücksichtigung der Rechtschreibfehler<br />
(bei lautgetreuer Schreibung),<br />
aber Kennzeichnung<br />
- keine Bewertung des Lesens<br />
- zusätzliche reine mdl. Leistungen mit Noten<br />
- Gewichtung der schriftlichen und mdl. Noten<br />
<strong>im</strong> Verhältnis 1:1 (nicht in der Abschl.Prfg.).<br />
allgemein - Zeitzuschlag<br />
- keine Wertung der Rechtschreibung,<br />
Teilnahme an Leistungsnachweisen aber<br />
verpflichtend<br />
Lese- Rechtschreib-<br />
Schwäche<br />
- Diktate werden benotet.<br />
- keine Bewertung der Rechtschreibleistung<br />
bei anderen<br />
Arbeiten<br />
- Rechtschreibfehler werden<br />
bewertet<br />
- zusätzliche mdl. Leistungen<br />
- keine Wertung der Rechtschreibung<br />
- ggf. Zeitzuschlag (richtet sich nach<br />
Situation und Gutachten)<br />
Die Bewertungsrichtlinien gelten auch für die Abschlussprüfung in Englisch und<br />
Französisch. Die Schüler/-innen können in E und F aber in die mdl. Prüfung<br />
verwiesen werden, die länger dauern kann, als normalerweise vorgesehen.<br />
Ansprechpartnerinnen an der Schule bei Fragen zu den o.g. Problemen sind:<br />
Frau Schmidbauer und Frau Mack (Sprechstd. nach telefon. Vereinbarung).<br />
Zuständige Schulpsychologin:<br />
Frau StRin Grötz Christine<br />
Geschwister-Scholl-<strong>Realschule</strong> Nürnberg<br />
Telefon: 0911 / 23983021