Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012
Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012
Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012
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<strong>Leopold</strong>-<strong>Ullstein</strong>-<strong>Realschule</strong> <strong>Fürth</strong> <strong>90762</strong> <strong>Fürth</strong>, <strong>im</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />
Staatliche <strong>Realschule</strong> Sigmund-Nathan-Str. 1<br />
Telefon (0911) 9743050<br />
Telefax (0911) 974 3058<br />
sekretariat@ullstein-realschule-fuerth.de<br />
Informationen für Eltern von Kindern mit<br />
einer Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) bzw.<br />
einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)<br />
1. Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)<br />
Um einen Nachteilsausgleich (gem. KMBEK vom 16.11.99) gewähren zu können,<br />
sind folgende Unterlagen erforderlich:<br />
- Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters über eine Lese- und Rechtschreibstörung<br />
(Legasthenie), das von den Eltern der für die <strong>Realschule</strong><br />
zuständigen Schulpsychologin/dem -psychologen vorgelegt werden muss<br />
und<br />
- die Bestätigung der Schulpsychologin/des -psychologen, die der Schule<br />
vorgelegt werden muss.<br />
Der Nachteilsausgleich bei Legasthenie gilt in der Regel für die Dauer der gesamten<br />
Schulzeit. Findet ein Übertritt aus einer anderen Schulart statt (z.B. aus der Grundschule),<br />
ist <strong>im</strong>mer Kontakt zur zuständigen Schulpsychologin Frau Grötz (siehe<br />
unten) aufzunehmen, um die für die <strong>Realschule</strong> angemessenen Maßnahmen zum<br />
Nachteilausgleich festzulegen und ggf. Fördermaßnahmen zu ergreifen bzw. zu<br />
empfehlen.<br />
Wird der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen, wird in alle Zeugnisse, einschließlich<br />
Abschlusszeugnis, folgende Bemerkung aufgenommen: Aufgrund einer<br />
fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht<br />
bewertet.<br />
Schüler und Erziehungsberechtigte können in Absprache mit den Fachlehrkräften<br />
und dem Schulpsychologen auf diesen Nachteilsausgleich verzichten, nachdem der<br />
aktuelle Leistungsstand <strong>im</strong> Lesen und Rechtschreiben des Schülers durch den<br />
Schulpsychologen überprüft wurde. Die Verzichtserklärung muss schriftlich<br />
erfolgen und ist spätestens zu Beginn der 9. Jahrgangsstufe bei der jeweiligen<br />
Schulleitung vorzulegen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Nachteilsausgleich<br />
nicht abwechselnd in Anspruch genommen werden kann. Ein einmal<br />
erklärter Verzicht kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei einem Verzicht<br />
auf den Nachteilsausgleich entfallen auch alle Hilfen bei Leistungsfest-stellungen und<br />
die Schüler müssen an schriftlichen Leistungserhebungen, die ausschließlich der<br />
Feststellung der Rechtschreibkenntnisse dienen, teilnehmen.
2. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)<br />
Um vorgesehene Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewähren zu können, muss<br />
das Gutachten des Schulpsychologen der jeweils besuchten Schulart bzw.<br />
seine Bestätigung eines fachärztlichen Gutachtens vorliegen. Dies müssen Sie als<br />
Eltern veranlassen! Hier ist zu beachten, dass dieses Gutachten nur eine Gültigkeit<br />
von zwei Jahren hat. Danach muss überprüft werden, ob weiterhin eine Lese- und<br />
Rechtschreibschwäche vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt ist durch die Eltern rechtzeitig<br />
Kontakt zur Schulpsychologin aufzunehmen.<br />
Wird der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen, so wird für den Gültigkeitszeitraum<br />
in alle Zeugnisse (einschließlich Abschlusszeugnis) folgende Bemerkung<br />
aufgenommen: Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche<br />
wurden die Leistungen <strong>im</strong> Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet.<br />
3. Maßnahmen des Nachteilausgleichs<br />
Legasthenie<br />
(Lese- und Rechtschreibstörung)<br />
Deutsch - keine Wertung der Rechtschreibleistung, z.<br />
B. in Aufsätzen, aber Kennzeichnung<br />
- keine Benotung von Diktaten („reine“<br />
Rechtschreib-Stegreifaufgaben, Teilnahme<br />
wird aber empfohlen<br />
- keine Benotung des Lesens<br />
Englisch,<br />
Französisch<br />
andere<br />
Fächer<br />
- keine Berücksichtigung der Rechtschreibfehler<br />
(bei lautgetreuer Schreibung),<br />
aber Kennzeichnung<br />
- keine Bewertung des Lesens<br />
- zusätzliche reine mdl. Leistungen mit Noten<br />
- Gewichtung der schriftlichen und mdl. Noten<br />
<strong>im</strong> Verhältnis 1:1 (nicht in der Abschl.Prfg.).<br />
allgemein - Zeitzuschlag<br />
- keine Wertung der Rechtschreibung,<br />
Teilnahme an Leistungsnachweisen aber<br />
verpflichtend<br />
Lese- Rechtschreib-<br />
Schwäche<br />
- Diktate werden benotet.<br />
- keine Bewertung der Rechtschreibleistung<br />
bei anderen<br />
Arbeiten<br />
- Rechtschreibfehler werden<br />
bewertet<br />
- zusätzliche mdl. Leistungen<br />
- keine Wertung der Rechtschreibung<br />
- ggf. Zeitzuschlag (richtet sich nach<br />
Situation und Gutachten)<br />
Die Bewertungsrichtlinien gelten auch für die Abschlussprüfung in Englisch und<br />
Französisch. Die Schüler/-innen können in E und F aber in die mdl. Prüfung<br />
verwiesen werden, die länger dauern kann, als normalerweise vorgesehen.<br />
Ansprechpartnerinnen an der Schule bei Fragen zu den o.g. Problemen sind:<br />
Frau Schmidbauer und Frau Mack (Sprechstd. nach telefon. Vereinbarung).<br />
Zuständige Schulpsychologin:<br />
Frau StRin Grötz Christine<br />
Geschwister-Scholl-<strong>Realschule</strong> Nürnberg<br />
Telefon: 0911 / 23983021