25.12.2014 Aufrufe

Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012

Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012

Leopold-Ullstein-Realschule Fürth 90762 Fürth, im Mai 2012

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

<strong>Leopold</strong>-<strong>Ullstein</strong>-<strong>Realschule</strong> <strong>Fürth</strong> <strong>90762</strong> <strong>Fürth</strong>, <strong>im</strong> <strong>Mai</strong> <strong>2012</strong><br />

Staatliche <strong>Realschule</strong> Sigmund-Nathan-Str. 1<br />

Telefon (0911) 9743050<br />

Telefax (0911) 974 3058<br />

sekretariat@ullstein-realschule-fuerth.de<br />

Informationen für Eltern von Kindern mit<br />

einer Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS) bzw.<br />

einer Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)<br />

1. Lese- und Rechtschreibstörung (Legasthenie)<br />

Um einen Nachteilsausgleich (gem. KMBEK vom 16.11.99) gewähren zu können,<br />

sind folgende Unterlagen erforderlich:<br />

- Gutachten eines Kinder- und Jugendpsychiaters über eine Lese- und Rechtschreibstörung<br />

(Legasthenie), das von den Eltern der für die <strong>Realschule</strong><br />

zuständigen Schulpsychologin/dem -psychologen vorgelegt werden muss<br />

und<br />

- die Bestätigung der Schulpsychologin/des -psychologen, die der Schule<br />

vorgelegt werden muss.<br />

Der Nachteilsausgleich bei Legasthenie gilt in der Regel für die Dauer der gesamten<br />

Schulzeit. Findet ein Übertritt aus einer anderen Schulart statt (z.B. aus der Grundschule),<br />

ist <strong>im</strong>mer Kontakt zur zuständigen Schulpsychologin Frau Grötz (siehe<br />

unten) aufzunehmen, um die für die <strong>Realschule</strong> angemessenen Maßnahmen zum<br />

Nachteilausgleich festzulegen und ggf. Fördermaßnahmen zu ergreifen bzw. zu<br />

empfehlen.<br />

Wird der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen, wird in alle Zeugnisse, einschließlich<br />

Abschlusszeugnis, folgende Bemerkung aufgenommen: Aufgrund einer<br />

fachärztlich festgestellten Legasthenie wurden Rechtschreibleistungen nicht<br />

bewertet.<br />

Schüler und Erziehungsberechtigte können in Absprache mit den Fachlehrkräften<br />

und dem Schulpsychologen auf diesen Nachteilsausgleich verzichten, nachdem der<br />

aktuelle Leistungsstand <strong>im</strong> Lesen und Rechtschreiben des Schülers durch den<br />

Schulpsychologen überprüft wurde. Die Verzichtserklärung muss schriftlich<br />

erfolgen und ist spätestens zu Beginn der 9. Jahrgangsstufe bei der jeweiligen<br />

Schulleitung vorzulegen. Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass der Nachteilsausgleich<br />

nicht abwechselnd in Anspruch genommen werden kann. Ein einmal<br />

erklärter Verzicht kann nicht mehr rückgängig gemacht werden. Bei einem Verzicht<br />

auf den Nachteilsausgleich entfallen auch alle Hilfen bei Leistungsfest-stellungen und<br />

die Schüler müssen an schriftlichen Leistungserhebungen, die ausschließlich der<br />

Feststellung der Rechtschreibkenntnisse dienen, teilnehmen.


2. Lese- und Rechtschreibschwäche (LRS)<br />

Um vorgesehene Maßnahmen zum Nachteilsausgleich gewähren zu können, muss<br />

das Gutachten des Schulpsychologen der jeweils besuchten Schulart bzw.<br />

seine Bestätigung eines fachärztlichen Gutachtens vorliegen. Dies müssen Sie als<br />

Eltern veranlassen! Hier ist zu beachten, dass dieses Gutachten nur eine Gültigkeit<br />

von zwei Jahren hat. Danach muss überprüft werden, ob weiterhin eine Lese- und<br />

Rechtschreibschwäche vorliegt. Zu diesem Zeitpunkt ist durch die Eltern rechtzeitig<br />

Kontakt zur Schulpsychologin aufzunehmen.<br />

Wird der Nachteilsausgleich in Anspruch genommen, so wird für den Gültigkeitszeitraum<br />

in alle Zeugnisse (einschließlich Abschlusszeugnis) folgende Bemerkung<br />

aufgenommen: Aufgrund einer vorübergehenden Lese- und Rechtschreibschwäche<br />

wurden die Leistungen <strong>im</strong> Lesen und Rechtschreiben zurückhaltend bewertet.<br />

3. Maßnahmen des Nachteilausgleichs<br />

Legasthenie<br />

(Lese- und Rechtschreibstörung)<br />

Deutsch - keine Wertung der Rechtschreibleistung, z.<br />

B. in Aufsätzen, aber Kennzeichnung<br />

- keine Benotung von Diktaten („reine“<br />

Rechtschreib-Stegreifaufgaben, Teilnahme<br />

wird aber empfohlen<br />

- keine Benotung des Lesens<br />

Englisch,<br />

Französisch<br />

andere<br />

Fächer<br />

- keine Berücksichtigung der Rechtschreibfehler<br />

(bei lautgetreuer Schreibung),<br />

aber Kennzeichnung<br />

- keine Bewertung des Lesens<br />

- zusätzliche reine mdl. Leistungen mit Noten<br />

- Gewichtung der schriftlichen und mdl. Noten<br />

<strong>im</strong> Verhältnis 1:1 (nicht in der Abschl.Prfg.).<br />

allgemein - Zeitzuschlag<br />

- keine Wertung der Rechtschreibung,<br />

Teilnahme an Leistungsnachweisen aber<br />

verpflichtend<br />

Lese- Rechtschreib-<br />

Schwäche<br />

- Diktate werden benotet.<br />

- keine Bewertung der Rechtschreibleistung<br />

bei anderen<br />

Arbeiten<br />

- Rechtschreibfehler werden<br />

bewertet<br />

- zusätzliche mdl. Leistungen<br />

- keine Wertung der Rechtschreibung<br />

- ggf. Zeitzuschlag (richtet sich nach<br />

Situation und Gutachten)<br />

Die Bewertungsrichtlinien gelten auch für die Abschlussprüfung in Englisch und<br />

Französisch. Die Schüler/-innen können in E und F aber in die mdl. Prüfung<br />

verwiesen werden, die länger dauern kann, als normalerweise vorgesehen.<br />

Ansprechpartnerinnen an der Schule bei Fragen zu den o.g. Problemen sind:<br />

Frau Schmidbauer und Frau Mack (Sprechstd. nach telefon. Vereinbarung).<br />

Zuständige Schulpsychologin:<br />

Frau StRin Grötz Christine<br />

Geschwister-Scholl-<strong>Realschule</strong> Nürnberg<br />

Telefon: 0911 / 23983021

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!