6_intmk_bericht_mig_oed_zusammenfassung_bf.pdf?start&ts=1416488018&file=6_intmk_bericht_mig_oed_zusammenfassung_bf
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Laut Beschluss der Integrationsministerkonferenz vom März 2010 sollte eine<br />
Bestandsaufnahme der in den Ländern bereits ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung des<br />
Personalanteils mit Migrationshintergrund durchgeführt und dabei geprüft werden, welche<br />
Verfahren der Datenerhebung angewandt und ob und welche Zielvorgaben hinsichtlich des<br />
Anteils des Personals mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst vorgegeben werden.<br />
Dem Bericht liegt eine schriftliche Umfrage in den Ländern zugrunde. Der von den Ländern<br />
Berlin und Hamburg konzipierte Fragebogen umfasste Fragen zu den Themenbereichen<br />
„Politische Zielsetzung“, „Personalentwicklung“, „Nachwuchsgewinnung und Ausbildung im<br />
Öffentlichen Dienst“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Bisherige Maßnahmen und Erfahrungen“ sowie<br />
einen Anhang zur Erfassung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund. In die<br />
Befragung einbezogen wurde die allgemeine Verwaltung der Länder; weiterhin auch<br />
nachgeordnete Behörden, Schulen, Hochschulen, Polizei und, sofern in der Zuständigkeit der<br />
Länder, die Feuerwehren.<br />
Insgesamt haben sich 13 Länder an der Umfrage beteiligt: Baden-Württemberg, Berlin,<br />
Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />
Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.<br />
Die Auswertung der Fragebögen erbrachte folgende zentrale Ergebnisse:<br />
Das Ziel der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes und der Erhöhung des Anteils<br />
von Beschäftigten mit Migrationshintergrund wird in den Integrationskonzeptionen oder in<br />
anderen programmatischen Leitlinien (im Fall Berlins in einem Partizipations- und<br />
Integrationsgesetz) folgender Länder formuliert: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg,<br />
Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt.<br />
Erhebung des Migrationshintergrunds noch die Ausnahme<br />
Die bisherige Praxis der Erhebung von Staatsbürgerschaft und/oder darüber hinaus des<br />
Migrationshintergrunds ist in den Bundesländern uneinheitlich. Dies gilt auch für die<br />
Verwaltungen und Einrichtungen innerhalb der einzelnen Länder. Generell ist eine Erhebung<br />
des Migrationshintergrunds noch die Ausnahme in den Ländern. Wo sie erfolgt, werden<br />
unterschiedliche Verfahren verwendet. Erhebungen über den Migrationshintergrund erfolgen<br />
auf freiwilliger Basis und/oder anonymisiert und beziehen sich zumeist auf den<br />
Ausbildungsbereich. Die Antworten aus den Ländern lassen erkennen, dass hier vielfach starke<br />
datenschutzrechtliche Bedenken gegen eine obligatorische und individuell zuschreibbare<br />
Erhebung des Migrationshintergrunds bestehen. Lediglich in Bremen und Hamburg wird eine<br />
durchgängige Erfassung des Migrationshintergrunds derzeit geprüft. Für Berlin ist auf der<br />
Grundlage des 2011 in Kraft getretenen Partizipations- und Integrationsgesetzes eine<br />
durchgängige Erfassung auf freiwilliger Basis künftig zu erwarten. Aufgrund des<br />
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