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6_intmk_bericht_mig_oed_zusammenfassung_bf.pdf?start&ts=1416488018&file=6_intmk_bericht_mig_oed_zusammenfassung_bf

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Laut Beschluss der Integrationsministerkonferenz vom März 2010 sollte eine<br />

Bestandsaufnahme der in den Ländern bereits ergriffenen Maßnahmen zur Erhöhung des<br />

Personalanteils mit Migrationshintergrund durchgeführt und dabei geprüft werden, welche<br />

Verfahren der Datenerhebung angewandt und ob und welche Zielvorgaben hinsichtlich des<br />

Anteils des Personals mit Migrationshintergrund im öffentlichen Dienst vorgegeben werden.<br />

Dem Bericht liegt eine schriftliche Umfrage in den Ländern zugrunde. Der von den Ländern<br />

Berlin und Hamburg konzipierte Fragebogen umfasste Fragen zu den Themenbereichen<br />

„Politische Zielsetzung“, „Personalentwicklung“, „Nachwuchsgewinnung und Ausbildung im<br />

Öffentlichen Dienst“, „Öffentlichkeitsarbeit“, „Bisherige Maßnahmen und Erfahrungen“ sowie<br />

einen Anhang zur Erfassung des Anteils der Beschäftigten mit Migrationshintergrund. In die<br />

Befragung einbezogen wurde die allgemeine Verwaltung der Länder; weiterhin auch<br />

nachgeordnete Behörden, Schulen, Hochschulen, Polizei und, sofern in der Zuständigkeit der<br />

Länder, die Feuerwehren.<br />

Insgesamt haben sich 13 Länder an der Umfrage beteiligt: Baden-Württemberg, Berlin,<br />

Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen,<br />

Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein.<br />

Die Auswertung der Fragebögen erbrachte folgende zentrale Ergebnisse:<br />

Das Ziel der interkulturellen Öffnung des öffentlichen Dienstes und der Erhöhung des Anteils<br />

von Beschäftigten mit Migrationshintergrund wird in den Integrationskonzeptionen oder in<br />

anderen programmatischen Leitlinien (im Fall Berlins in einem Partizipations- und<br />

Integrationsgesetz) folgender Länder formuliert: Baden-Württemberg, Berlin, Bremen, Hamburg,<br />

Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Sachsen-Anhalt.<br />

Erhebung des Migrationshintergrunds noch die Ausnahme<br />

Die bisherige Praxis der Erhebung von Staatsbürgerschaft und/oder darüber hinaus des<br />

Migrationshintergrunds ist in den Bundesländern uneinheitlich. Dies gilt auch für die<br />

Verwaltungen und Einrichtungen innerhalb der einzelnen Länder. Generell ist eine Erhebung<br />

des Migrationshintergrunds noch die Ausnahme in den Ländern. Wo sie erfolgt, werden<br />

unterschiedliche Verfahren verwendet. Erhebungen über den Migrationshintergrund erfolgen<br />

auf freiwilliger Basis und/oder anonymisiert und beziehen sich zumeist auf den<br />

Ausbildungsbereich. Die Antworten aus den Ländern lassen erkennen, dass hier vielfach starke<br />

datenschutzrechtliche Bedenken gegen eine obligatorische und individuell zuschreibbare<br />

Erhebung des Migrationshintergrunds bestehen. Lediglich in Bremen und Hamburg wird eine<br />

durchgängige Erfassung des Migrationshintergrunds derzeit geprüft. Für Berlin ist auf der<br />

Grundlage des 2011 in Kraft getretenen Partizipations- und Integrationsgesetzes eine<br />

durchgängige Erfassung auf freiwilliger Basis künftig zu erwarten. Aufgrund des<br />

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