Regionales Entwicklungskonzept Marburger Land - Region ...
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REGIONALES ENTWICKLUNGSKONZEPT MARBURGER LAND ERFOLGSKONTROLLE<br />
5 Erfolgskontrolle und Programmfortschreibung<br />
Das vorgeschlagene Monitoring soll es der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ermöglichen, die Durchführung<br />
der geplanten Aktivitäten zu überwachen. Je intensiver die im Rahmen dieses <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />
konzipierten Aktionen bereits während der Durchführung beobachtet werden, desto schneller<br />
wird die LAG in der Lage sein, etwaige Abweichungen von den Programmzielen von Leader+ und<br />
den regionalen Zielsetzungen festzustellen. Frühzeitiges korrigierendes Eingreifen kann sodann den<br />
Erfolg der Maßnahmen trotz Abweichung sicherstellen.<br />
Das Monitoring besteht aber nicht nur aus der Überwachung von Projektträgern, sondern ist notwendigerweise<br />
vor allem auch Selbstüberwachung der Tätigkeiten der LAG: Das konzeptionelle Vorgehen<br />
im Rahmen einer übergreifenden Zusammenarbeit in der <strong>Region</strong> sollte in regelmäßigen Zeitabständen<br />
einer Bestandsaufnahme hinsichtlich Zielkonformität und Effektivität unterzogen werden.<br />
Vor allem die Überprüfung der Aktivitäten hinsichtlich der Ziel- und Programmkonformität macht es<br />
erforderlich, die Indikatoren des Monitoring konsequent aus dem Zielsystem des <strong>Region</strong>alen <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />
heraus zu entwickeln.<br />
Damit ist das Monitoring ein eigenständiger Prozessschritt, der zu einer regelmäßigen Überprüfung<br />
der Gesamtstrategie und ihrer Einzelaktivitäten führt. Das bedeutet, dass erforderliche Veränderungen<br />
des Gesamtkonzeptes zeitnah berücksichtigt bzw. vorgenommen werden können.<br />
Die für das Monitoring geeigneten Indikatoren der Maßnahmenbeschreibungen sind zu überprüfen<br />
und bei Durchführung des Projektes anzupassen.<br />
Beteiligte des Monitoring sind in erster Linie die Mitglieder der LAG sowie deren Mitarbeiterinnen und<br />
Mitarbeiter. Um die entsprechenden Werte für die einzelnen Indikatoren zusammenzutragen, sind<br />
ferner die Träger der Maßnahmen und Projekte bzw. die für deren Durchführung Verantwortlichen<br />
einzubinden. Diese haben im Rahmen einer jährlichen Berichtspflicht die jeweils mobilisierten Mittel,<br />
die Zahl der Beteiligten usw. an die LAG zu übermitteln.<br />
Ferner sind am Ende 2010 externe Sachverständige aus Wirtschaft und Gesellschaft in das Monitoring<br />
mit einzubeziehen. Von diesem Zeitpunkt an sollen die externen Sachverständigen die LAG bei<br />
der Einschätzung der Programmwirkungen unterstützen. Der Einsatz der Experten muss von den<br />
LAG-Beteiligten mitgetragen werden.<br />
Verantwortlich für das Monitoring sind die fünf <strong>Region</strong>albeauftragten. Sie sammeln die erforderlichen<br />
Daten und bereiten sie für eine Bewertung auf.<br />
Das Monitoring soll in Form einer jährlich stattfindenden Bewertung der Daten bzw. der Aussagen der<br />
Sachverständigen erfolgen. Diese Bewertung beinhaltet eine Beschlussfassung über die Schlussfolgerungen,<br />
die aus dem Monitoring zu ziehen sind, einschließlich ggfs. erforderlicher Kurskorrekturen.<br />
Das <strong>Region</strong>ale <strong>Entwicklungskonzept</strong> soll spätestens nach 4 Jahren fortgeschrieben und an die aktuellen<br />
Erfordernisse angepasst werden, die durch laufendes Monitoring und Controlling der realisierten<br />
Maßnahmen ermittelt werden.<br />
Die <strong>Region</strong> <strong>Marburger</strong> <strong>Land</strong> wird auch nach 2013 die geplanten Initiativen und Projekte mit Unterstützung<br />
des <strong>Land</strong>es Hessen und der EU weiter fortführen wollen, da der Zeitraum von 6 Jahren in vielen<br />
Bereichen nicht ausreichen wird, um die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />
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