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Regionales Entwicklungskonzept Marburger Land - Region ...

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REGIONALES ENTWICKLUNGSKONZEPT MARBURGER LAND ERFOLGSKONTROLLE<br />

5 Erfolgskontrolle und Programmfortschreibung<br />

Das vorgeschlagene Monitoring soll es der Lokalen Aktionsgruppe (LAG) ermöglichen, die Durchführung<br />

der geplanten Aktivitäten zu überwachen. Je intensiver die im Rahmen dieses <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />

konzipierten Aktionen bereits während der Durchführung beobachtet werden, desto schneller<br />

wird die LAG in der Lage sein, etwaige Abweichungen von den Programmzielen von Leader+ und<br />

den regionalen Zielsetzungen festzustellen. Frühzeitiges korrigierendes Eingreifen kann sodann den<br />

Erfolg der Maßnahmen trotz Abweichung sicherstellen.<br />

Das Monitoring besteht aber nicht nur aus der Überwachung von Projektträgern, sondern ist notwendigerweise<br />

vor allem auch Selbstüberwachung der Tätigkeiten der LAG: Das konzeptionelle Vorgehen<br />

im Rahmen einer übergreifenden Zusammenarbeit in der <strong>Region</strong> sollte in regelmäßigen Zeitabständen<br />

einer Bestandsaufnahme hinsichtlich Zielkonformität und Effektivität unterzogen werden.<br />

Vor allem die Überprüfung der Aktivitäten hinsichtlich der Ziel- und Programmkonformität macht es<br />

erforderlich, die Indikatoren des Monitoring konsequent aus dem Zielsystem des <strong>Region</strong>alen <strong>Entwicklungskonzept</strong>es<br />

heraus zu entwickeln.<br />

Damit ist das Monitoring ein eigenständiger Prozessschritt, der zu einer regelmäßigen Überprüfung<br />

der Gesamtstrategie und ihrer Einzelaktivitäten führt. Das bedeutet, dass erforderliche Veränderungen<br />

des Gesamtkonzeptes zeitnah berücksichtigt bzw. vorgenommen werden können.<br />

Die für das Monitoring geeigneten Indikatoren der Maßnahmenbeschreibungen sind zu überprüfen<br />

und bei Durchführung des Projektes anzupassen.<br />

Beteiligte des Monitoring sind in erster Linie die Mitglieder der LAG sowie deren Mitarbeiterinnen und<br />

Mitarbeiter. Um die entsprechenden Werte für die einzelnen Indikatoren zusammenzutragen, sind<br />

ferner die Träger der Maßnahmen und Projekte bzw. die für deren Durchführung Verantwortlichen<br />

einzubinden. Diese haben im Rahmen einer jährlichen Berichtspflicht die jeweils mobilisierten Mittel,<br />

die Zahl der Beteiligten usw. an die LAG zu übermitteln.<br />

Ferner sind am Ende 2010 externe Sachverständige aus Wirtschaft und Gesellschaft in das Monitoring<br />

mit einzubeziehen. Von diesem Zeitpunkt an sollen die externen Sachverständigen die LAG bei<br />

der Einschätzung der Programmwirkungen unterstützen. Der Einsatz der Experten muss von den<br />

LAG-Beteiligten mitgetragen werden.<br />

Verantwortlich für das Monitoring sind die fünf <strong>Region</strong>albeauftragten. Sie sammeln die erforderlichen<br />

Daten und bereiten sie für eine Bewertung auf.<br />

Das Monitoring soll in Form einer jährlich stattfindenden Bewertung der Daten bzw. der Aussagen der<br />

Sachverständigen erfolgen. Diese Bewertung beinhaltet eine Beschlussfassung über die Schlussfolgerungen,<br />

die aus dem Monitoring zu ziehen sind, einschließlich ggfs. erforderlicher Kurskorrekturen.<br />

Das <strong>Region</strong>ale <strong>Entwicklungskonzept</strong> soll spätestens nach 4 Jahren fortgeschrieben und an die aktuellen<br />

Erfordernisse angepasst werden, die durch laufendes Monitoring und Controlling der realisierten<br />

Maßnahmen ermittelt werden.<br />

Die <strong>Region</strong> <strong>Marburger</strong> <strong>Land</strong> wird auch nach 2013 die geplanten Initiativen und Projekte mit Unterstützung<br />

des <strong>Land</strong>es Hessen und der EU weiter fortführen wollen, da der Zeitraum von 6 Jahren in vielen<br />

Bereichen nicht ausreichen wird, um die gesteckten Ziele zu erreichen.<br />

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