Tarifvertrag - Marburger Bund
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TV-Ärzte/CTK<br />
gemäß § 27, es sei denn, der Arbeitgeber hat vor Antritt des Sonderurlaubs schriftlich ein<br />
dienstliches oder betriebliches Interesse anerkannt.<br />
§ 31<br />
Zeugnis<br />
(1) Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses haben die Ärzte Anspruch auf ein schriftliches<br />
Zeugnis über Art und Dauer ihrer Tätigkeit, das sich auch auf Führung und Leistung erstrecken<br />
muss (Endzeugnis).<br />
(2) Aus triftigen Gründen können Ärzte auch während des Arbeitsverhältnisses ein Zeugnis<br />
verlangen (Zwischenzeugnis).<br />
(3) Bei bevorstehender Beendigung des Arbeitsverhältnisses können die Ärzte ein Zeugnis<br />
über Art und Dauer ihrer Tätigkeit verlangen (vorläufiges Zeugnis).<br />
(4) 1 Die Zeugnisse gemäß den Absätzen 1 bis 3 sind unverzüglich auszustellen. 2 Das<br />
Endzeugnis und Zwischenzeugnis sind vom leitenden Arzt und einer vertretungsberechtigten<br />
Person des Arbeitgebers zu unterzeichnen.<br />
§ 32<br />
Ausschlussfrist<br />
(1) 1 Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis verfallen, wenn sie nicht innerhalb einer Ausschlussfrist<br />
von sechs Monaten nach Fälligkeit vom Arzt oder vom Arbeitgeber schriftlich<br />
geltend gemacht werden. 2 Für denselben Sachverhalt reicht die einmalige Geltendmachung<br />
des Anspruchs auch für später fällige Leistungen aus.<br />
(2) Absatz 1 gilt nicht für Ansprüche aus einem Sozialplan.<br />
§ 33<br />
Begriffsbestimmungen<br />
1. Abordnung ist die Zuweisung einer vorübergehenden Beschäftigung bei einer anderen<br />
Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers<br />
unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses.<br />
2. Entgelt für Überstunden ist das jeweilige Stundenentgelt (Nr. 9) zuzüglich des hierauf<br />
entfallenden Zeitzuschlags für Überstunden (§ 10 Abs. 1 Buchst. a).<br />
3.<br />
1 Leitender Oberarzt, ist derjenige Arzt, dem die ständige Vertretung des leitenden<br />
Arztes (Chefarzt) vom Arbeitgeber ausdrücklich übertragen worden ist. 2 Leitender Oberarzt<br />
ist nur derjenige Arzt, der den leitenden Arzt in der Gesamtheit seiner Dienstaufgaben<br />
vertritt. 3 Das Tätigkeitsmerkmal kann daher innerhalb einer Klinik in der Regel<br />
nur von einem Arzt erfüllt werden.<br />
4. Mehrarbeit sind die Arbeitsstunden, die teilzeitbeschäftigte Ärzte über die vereinbarte<br />
regelmäßige Arbeitszeit hinaus bis zur regelmäßigen wöchentlichen Arbeitszeit von<br />
vollbeschäftigten Ärzten (§ 7 Abs. 1 Satz 1) leisten.<br />
5. Nachtarbeit ist die Arbeit zwischen 21 Uhr und 6 Uhr.<br />
6. Oberarzt ist derjenige Arzt, dem die medizinische Verantwortung für selbstständige<br />
Teil- oder Funktionsbereiche der Klinik bzw. Abteilung vom Arbeitgeber ausdrücklich<br />
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