06.11.2012 Aufrufe

Tarifvertrag - Marburger Bund

Tarifvertrag - Marburger Bund

Tarifvertrag - Marburger Bund

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

TV-Ärzte/CTK<br />

(2) Dieser <strong>Tarifvertrag</strong> kann von jeder <strong>Tarifvertrag</strong>spartei mit einer Frist von drei Monaten<br />

zum Schluss eines Kalenderhalbjahres schriftlich gekündigt werden, frühestens jedoch<br />

zum 31. Dezember 2010.<br />

(3) Abweichend von Absatz 2 können schriftlich gekündigt werden<br />

a) die Vorschriften des § 9 Abs. 2 und 3 mit einer Frist von drei Monaten zum<br />

Schluss eines Kalendermonats, frühestens jedoch zum 31. Dezember 2010;<br />

b) § 9 Abs. 4 mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendermonats,<br />

frühestens jedoch zum 31. Dezember 2010;<br />

c) die Vorschriften des § 11 mit einer Frist von drei Monaten zum Schluss eines Kalendermonats,<br />

frühestens jedoch zum 31. Dezember 2008;<br />

d) §§ 9, 10 Abs.3 und 11 mit einer Frist von drei Monaten, wenn infolge einer Änderung<br />

des Arbeitszeitgesetzes sich materiellrechtliche Auswirkungen ergeben oder<br />

weitere Regelungsmöglichkeiten für die <strong>Tarifvertrag</strong>sparteien eröffnet werden;<br />

rein formelle Änderungen berechtigen nicht zu einer Ausübung des Kündigungsrechts;<br />

e) die Anlagen zu § 17 ohne Einhaltung einer Frist, frühestens jedoch zum 31. Dezember<br />

2010.<br />

Potsdam, den 12. Juni 2007<br />

_____________ _____________<br />

Für den Für den<br />

Arbeitgeber <strong>Marburger</strong> <strong>Bund</strong><br />

23

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!