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Die Wahrheit hinter solch verlogener Fleisch-Werbung - VgT

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Verhalten durch die Meinungsäusserungsfreiheit<br />

geschützt.<br />

Verletzung des strafrechtlichen<br />

Bestimmtheitsgebotes<br />

Gemäss Rechtsprechung des EGMR<br />

zu Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention<br />

(EMRK) müssen<br />

Vorschriften, für deren Verletzung<br />

Strafen angedroht werden, so klar<br />

und verständlich sein, dass der Bürger<br />

genau weiss, wie er sich zu verhalten<br />

hat. Unklare Verbote, die den<br />

Bürger zwingen seine Grundrechte<br />

(hier: Meinungsäusserungsfreiheit)<br />

aus Vorsicht mehr als gerechtfertigt<br />

einzuschränken, sind menschenrechtswidrig<br />

(Verletzung von Artikel<br />

6 EMRK).<br />

Das unbestimmte, unklare, verschieden<br />

interpretierbare Verbot, das Verhalten<br />

der Botox-Moderatorin zu kritisieren,<br />

verletzt das strafrechtliche<br />

Bestimmtheitsgebot im Sinne von<br />

EMRK 6. Dennoch wies das Obergericht<br />

des Kantons Zürich ein Erläuterungsgesuch<br />

mit Fragen zu Widersprüchlichkeiten<br />

und Unklarheiten<br />

des Verbotes ab. <strong>Die</strong> dem Obergericht<br />

vorgelegten Fragen lauteten<br />

(die Ziffern- und Seitenangaben beziehen<br />

sich auf das Obergerichtsurteil<br />

vom 1. November 2011, im Wortlaut<br />

unter www.vgt.ch/id/100-013):<br />

Unter Ziffer 1a steht auf Seite 94 - soweit<br />

ich erkennen kann - die gleiche<br />

Veröffentlichung wie unter b auf Seite<br />

96. Meines Wissens war die auf der<br />

Website des <strong>VgT</strong> nie doppelt veröffentlicht.<br />

Was ist der Sinne dieses doppelten<br />

Löschbefehls<br />

<strong>Die</strong> Website des <strong>VgT</strong> umfasst über<br />

10’000 Seiten. Da es sich um einen gerichtlichen<br />

Löschbefehl unter Strafandrohung<br />

handelt, muss ich Sie bitten,<br />

mir Auskunft zu geben, unter welchen<br />

Adressen (URL) diese zwei Veröffentlichungen<br />

vorhanden sein sollen bzw<br />

angeblich gefunden wurden.<br />

Ist es erlaubt, die in diesem Verfahren<br />

ergangenen Urteile zu veröffentlichen,<br />

oder ist dies verboten, weil darin alles<br />

steht, was dem <strong>VgT</strong> verboten wird<br />

Oder gilt das Verbot nur für eine Erneuerung<br />

oder Bekräftigung der inkriminierten<br />

Kritik an der Klägerin<br />

Ist es erlaubt, diese Urteile unter Erwähnung<br />

des Sachverhalts zu kommentieren<br />

Ist es erlaubt, über das Gerichtsverfahren<br />

des <strong>VgT</strong> gegen die Weltwoche,<br />

wo es um einen verleumderischen Artikel<br />

über die Kritik des <strong>VgT</strong> an der<br />

Klägerin in Bezug auf Botox und Tierquälerei<br />

geht, zu berichten<br />

Ist der Inhalt gemäss Ziffer 1 des Urteils<br />

vollständig zu löschen oder genügt<br />

eine Anonymisierung <strong>Die</strong>s ist<br />

wegen der Widersprüchlichkeit des<br />

Urteils unklar. Einerseits wird offenbar<br />

die vollständige Löschung befohlen,<br />

indem im Dispositiv die ganzen inkriminierten<br />

Veröffentlichungen im Wortlaut<br />

wiedergegeben sind. Im Widerspruch<br />

dazu hält es das Obergericht<br />

aber für offensichtlich, dass nicht alle<br />

diese Inhalte verboten seien (Seite 73,<br />

Ziffer 3.2.2 der Urteilsbegründung):<br />

"... ist es doch offensichtlich, dass die<br />

fraglichen TextsteIlen und Bilder, die<br />

sich auf die Haltung von Tieren, Tierversuche<br />

oder Tierquälereien beziehen,<br />

nur insofern verboten werden<br />

sollen, als sie in einem Zusammenhang<br />

mit der Person der Klägerin veröffentlicht<br />

werden."<br />

Dr Erwin Kessler, Präsident <strong>VgT</strong><br />

Verletzung des rechtlichen Gehörs<br />

Indem die nationalen Gerichte sich<br />

bis hin zum Bundesgericht hartnäckig<br />

geweigert haben, auf die Vorbringungen<br />

des <strong>VgT</strong> einzugehen,<br />

wurde das rechtliche Gehör gemäss<br />

Artikel 6 EMRK im Verfahren insgesamt<br />

in schwerwiegender Weise verletzt.<br />

Vollständiger Bericht über das ganze<br />

Gerichtsverfahren:<br />

www.vgt.ch/id/100-013<br />

So werden Zeitungsleser manipuliert:<br />

<strong>Die</strong> Sonntags-Zeitung berichtete unwahr über das Botox-Verfahren<br />

und verweigert eine Richtigstellung<br />

<strong>Die</strong> von der Sonntags-Zeitung verweigerte<br />

Richtigstellung:<br />

TV-Moderatorin Katja Stauber<br />

spritzt Botox<br />

Der <strong>VgT</strong> kritisiert Tagesschaumoderatorin<br />

Katja Stauber, weil sie tatsächlich<br />

Botox spritzt und nicht nur, weil sie so<br />

aussieht, als ob sie Botox spritzen würde,<br />

wie in der Sonntags-Zeitung<br />

fälschlicherweise behauptet wurde.<br />

Stauber hat an einer Geburtstagsparty<br />

im TV-Studio öffentlich bekannt gemacht,<br />

dass sie Botox spritzt, was sie<br />

vor Gericht auch gar nicht bestritten<br />

hat. Das Botox-Spritzen sieht man ihr<br />

zwar auch deutlich an, die Kritik des<br />

<strong>VgT</strong> beruht aber nicht nur auf diesem<br />

Anschein.<br />

Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken<br />

Schweiz <strong>VgT</strong>.ch<br />

40<br />

Der <strong>VgT</strong> hat mehrere Kopien von<br />

Leserbriefen an die Sonntags-Zeitung<br />

erhalten, die fast alle unterdrückt<br />

wurden. Wie immer berichtet<br />

der <strong>VgT</strong> über Tatsachen und<br />

Meinungen zum Tier- und Konsumentenschutz,<br />

die von allen anderen<br />

Medien totgeschwiegen werden.<br />

Botox macht wirklich hässlich<br />

Das "Schönheitsmittel" Botox macht<br />

tatsächlich nicht schön, sondern hässlich.<br />

Das künstlich geglättete Gesicht<br />

von TV-Moderatorin Stauber wirkt nur<br />

bei oberflächlichem Hinsehen "jugendlich".<br />

Bei genauerem Hinsehen<br />

ist die Künstlichkeit und die damit verlorengegangene<br />

Feinmimik nicht zu<br />

übersehen. Wer sein Ego mit diesem<br />

tierquälerisch hergestellten Produkt<br />

aufpoliert, ist - da gebe ich Tierschützer<br />

Erwin Kessler recht - tatsächlich<br />

hässlich und zwar äusserlich wie auch<br />

charakterlich. Dr Peter Suchovsky, Dipl<br />

Ing Agr ETH<br />

Wer sich Botox spritzen lässt, ist<br />

schlicht ein Tierverachter und ein<br />

Mensch ohne Selbstwertgefühl. Seit<br />

ich damals Frau Stauber so gierig<br />

über Gänsestopfleber sprechen hörte,<br />

Tierquälerei ohnegleichen, seitdem<br />

schaue ich das SF nicht mehr, somit<br />

muss ich mir diese Frau nicht mehr ansehen.<br />

Aber jetzt ist sie wegen Botox<br />

wieder in den Medien, oh je. Marianne<br />

J<br />

«Botox im Gesicht - Tabu im Kopf».<br />

<strong>Die</strong>ser Titel in der Sonntags-Zeitung<br />

müsste besser heissen: Stroh im<br />

Kopf und Stein statt Herz.<br />

Wer Botox anwendet muss sich Kritik<br />

von Tierschützern und verantwortungsvollen<br />

Menschen gefallen lassen.

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