Die Wahrheit hinter solch verlogener Fleisch-Werbung - VgT
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Verhalten durch die Meinungsäusserungsfreiheit<br />
geschützt.<br />
Verletzung des strafrechtlichen<br />
Bestimmtheitsgebotes<br />
Gemäss Rechtsprechung des EGMR<br />
zu Artikel 6 der Europäischen Menschenrechtskonvention<br />
(EMRK) müssen<br />
Vorschriften, für deren Verletzung<br />
Strafen angedroht werden, so klar<br />
und verständlich sein, dass der Bürger<br />
genau weiss, wie er sich zu verhalten<br />
hat. Unklare Verbote, die den<br />
Bürger zwingen seine Grundrechte<br />
(hier: Meinungsäusserungsfreiheit)<br />
aus Vorsicht mehr als gerechtfertigt<br />
einzuschränken, sind menschenrechtswidrig<br />
(Verletzung von Artikel<br />
6 EMRK).<br />
Das unbestimmte, unklare, verschieden<br />
interpretierbare Verbot, das Verhalten<br />
der Botox-Moderatorin zu kritisieren,<br />
verletzt das strafrechtliche<br />
Bestimmtheitsgebot im Sinne von<br />
EMRK 6. Dennoch wies das Obergericht<br />
des Kantons Zürich ein Erläuterungsgesuch<br />
mit Fragen zu Widersprüchlichkeiten<br />
und Unklarheiten<br />
des Verbotes ab. <strong>Die</strong> dem Obergericht<br />
vorgelegten Fragen lauteten<br />
(die Ziffern- und Seitenangaben beziehen<br />
sich auf das Obergerichtsurteil<br />
vom 1. November 2011, im Wortlaut<br />
unter www.vgt.ch/id/100-013):<br />
Unter Ziffer 1a steht auf Seite 94 - soweit<br />
ich erkennen kann - die gleiche<br />
Veröffentlichung wie unter b auf Seite<br />
96. Meines Wissens war die auf der<br />
Website des <strong>VgT</strong> nie doppelt veröffentlicht.<br />
Was ist der Sinne dieses doppelten<br />
Löschbefehls<br />
<strong>Die</strong> Website des <strong>VgT</strong> umfasst über<br />
10’000 Seiten. Da es sich um einen gerichtlichen<br />
Löschbefehl unter Strafandrohung<br />
handelt, muss ich Sie bitten,<br />
mir Auskunft zu geben, unter welchen<br />
Adressen (URL) diese zwei Veröffentlichungen<br />
vorhanden sein sollen bzw<br />
angeblich gefunden wurden.<br />
Ist es erlaubt, die in diesem Verfahren<br />
ergangenen Urteile zu veröffentlichen,<br />
oder ist dies verboten, weil darin alles<br />
steht, was dem <strong>VgT</strong> verboten wird<br />
Oder gilt das Verbot nur für eine Erneuerung<br />
oder Bekräftigung der inkriminierten<br />
Kritik an der Klägerin<br />
Ist es erlaubt, diese Urteile unter Erwähnung<br />
des Sachverhalts zu kommentieren<br />
Ist es erlaubt, über das Gerichtsverfahren<br />
des <strong>VgT</strong> gegen die Weltwoche,<br />
wo es um einen verleumderischen Artikel<br />
über die Kritik des <strong>VgT</strong> an der<br />
Klägerin in Bezug auf Botox und Tierquälerei<br />
geht, zu berichten<br />
Ist der Inhalt gemäss Ziffer 1 des Urteils<br />
vollständig zu löschen oder genügt<br />
eine Anonymisierung <strong>Die</strong>s ist<br />
wegen der Widersprüchlichkeit des<br />
Urteils unklar. Einerseits wird offenbar<br />
die vollständige Löschung befohlen,<br />
indem im Dispositiv die ganzen inkriminierten<br />
Veröffentlichungen im Wortlaut<br />
wiedergegeben sind. Im Widerspruch<br />
dazu hält es das Obergericht<br />
aber für offensichtlich, dass nicht alle<br />
diese Inhalte verboten seien (Seite 73,<br />
Ziffer 3.2.2 der Urteilsbegründung):<br />
"... ist es doch offensichtlich, dass die<br />
fraglichen TextsteIlen und Bilder, die<br />
sich auf die Haltung von Tieren, Tierversuche<br />
oder Tierquälereien beziehen,<br />
nur insofern verboten werden<br />
sollen, als sie in einem Zusammenhang<br />
mit der Person der Klägerin veröffentlicht<br />
werden."<br />
Dr Erwin Kessler, Präsident <strong>VgT</strong><br />
Verletzung des rechtlichen Gehörs<br />
Indem die nationalen Gerichte sich<br />
bis hin zum Bundesgericht hartnäckig<br />
geweigert haben, auf die Vorbringungen<br />
des <strong>VgT</strong> einzugehen,<br />
wurde das rechtliche Gehör gemäss<br />
Artikel 6 EMRK im Verfahren insgesamt<br />
in schwerwiegender Weise verletzt.<br />
Vollständiger Bericht über das ganze<br />
Gerichtsverfahren:<br />
www.vgt.ch/id/100-013<br />
So werden Zeitungsleser manipuliert:<br />
<strong>Die</strong> Sonntags-Zeitung berichtete unwahr über das Botox-Verfahren<br />
und verweigert eine Richtigstellung<br />
<strong>Die</strong> von der Sonntags-Zeitung verweigerte<br />
Richtigstellung:<br />
TV-Moderatorin Katja Stauber<br />
spritzt Botox<br />
Der <strong>VgT</strong> kritisiert Tagesschaumoderatorin<br />
Katja Stauber, weil sie tatsächlich<br />
Botox spritzt und nicht nur, weil sie so<br />
aussieht, als ob sie Botox spritzen würde,<br />
wie in der Sonntags-Zeitung<br />
fälschlicherweise behauptet wurde.<br />
Stauber hat an einer Geburtstagsparty<br />
im TV-Studio öffentlich bekannt gemacht,<br />
dass sie Botox spritzt, was sie<br />
vor Gericht auch gar nicht bestritten<br />
hat. Das Botox-Spritzen sieht man ihr<br />
zwar auch deutlich an, die Kritik des<br />
<strong>VgT</strong> beruht aber nicht nur auf diesem<br />
Anschein.<br />
Erwin Kessler, Verein gegen Tierfabriken<br />
Schweiz <strong>VgT</strong>.ch<br />
40<br />
Der <strong>VgT</strong> hat mehrere Kopien von<br />
Leserbriefen an die Sonntags-Zeitung<br />
erhalten, die fast alle unterdrückt<br />
wurden. Wie immer berichtet<br />
der <strong>VgT</strong> über Tatsachen und<br />
Meinungen zum Tier- und Konsumentenschutz,<br />
die von allen anderen<br />
Medien totgeschwiegen werden.<br />
Botox macht wirklich hässlich<br />
Das "Schönheitsmittel" Botox macht<br />
tatsächlich nicht schön, sondern hässlich.<br />
Das künstlich geglättete Gesicht<br />
von TV-Moderatorin Stauber wirkt nur<br />
bei oberflächlichem Hinsehen "jugendlich".<br />
Bei genauerem Hinsehen<br />
ist die Künstlichkeit und die damit verlorengegangene<br />
Feinmimik nicht zu<br />
übersehen. Wer sein Ego mit diesem<br />
tierquälerisch hergestellten Produkt<br />
aufpoliert, ist - da gebe ich Tierschützer<br />
Erwin Kessler recht - tatsächlich<br />
hässlich und zwar äusserlich wie auch<br />
charakterlich. Dr Peter Suchovsky, Dipl<br />
Ing Agr ETH<br />
Wer sich Botox spritzen lässt, ist<br />
schlicht ein Tierverachter und ein<br />
Mensch ohne Selbstwertgefühl. Seit<br />
ich damals Frau Stauber so gierig<br />
über Gänsestopfleber sprechen hörte,<br />
Tierquälerei ohnegleichen, seitdem<br />
schaue ich das SF nicht mehr, somit<br />
muss ich mir diese Frau nicht mehr ansehen.<br />
Aber jetzt ist sie wegen Botox<br />
wieder in den Medien, oh je. Marianne<br />
J<br />
«Botox im Gesicht - Tabu im Kopf».<br />
<strong>Die</strong>ser Titel in der Sonntags-Zeitung<br />
müsste besser heissen: Stroh im<br />
Kopf und Stein statt Herz.<br />
Wer Botox anwendet muss sich Kritik<br />
von Tierschützern und verantwortungsvollen<br />
Menschen gefallen lassen.