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Gracida, R. H., Bischof <strong>von</strong> Corpus Christi<br />
Einige regen an, ein zivil wiederverheirateter Katholik könne für sich<br />
entscheiden, ob eine frühere Beziehung eine gültige Ehe war. Aber es sind<br />
andere Menschen betroffen, und kein interessierter Beteiligter ist ein guter<br />
Richter in eigener Sache. Ferner verlangt ein gesundes Urteil Fachkenntnisse<br />
und Ausbildung, sogar über die gewöhnlichen Seminarkurse im Kirchenrecht<br />
hinaus, so dass Personen, die ihren eigenen Fall zu beurteilen versuchten,<br />
sich oftmals irren würden. Daher verbietet das Kirchenrecht zu Recht<br />
Einzelpersonen den Versuch, ihre eigenen Fälle zu entscheiden, sogar mit<br />
Rat und Hilfe eines Priesters. 224<br />
Was ist, wenn Ihr zivil wiedergeheiratet habt und Eure erste Ehe gültig,<br />
sakramental und vollzogen war Auch dann seid Ihr <strong>von</strong> der Kirche nicht<br />
abgeschnitten. Wie andere Katholiken habt Ihr sowohl das Recht als auch<br />
die Verantwortlichkeit, an ihrem Leben in vielfacher Weise teilzunehmen:<br />
auf Gottes Wort zu hören und es hochzuschätzen, ohne Unterlass zu beten,<br />
an der hl. Messe teilzunehmen, zu den Werken der Barmherzigkeit beizutragen,<br />
die Bestrebungen nach Gerechtigkeit zu fördern und Werke der Buße<br />
zu tun. Eine solche Teilnahme am Leben der Kirche ist nicht nur gut an<br />
sich, sondern notwendig, um Glauben und Hoffnung zu bewahren, die einen<br />
Christen veranlassen, die Gnade der Reue zu empfangen. Durch Erfüllung<br />
dieser religiösen Verantwortlichkeiten werdet Ihr darüber hinaus das gute<br />
Beispiel geben, das wesentlich ist, um Eure Kinder im Glauben zu erziehen<br />
und bei ihrer Vorbereitung auf die Sakramente zu helfen.<br />
Wie steht es mit dem Empfang der hl. Kommunion Unter Berücksichtigung<br />
der Diskussion auf der Bischofssynode 1980 beantwortete Papst Johannes<br />
Paul II. diese Frage ganz klar, indem er sagte: „Die Kirche bekräftigt<br />
ihre auf die Hl. Schrift gestützte Praxis, geschiedene Personen, die wiedergeheiratet<br />
haben, nicht zur eucharistischen Kommunion zuzulassen. Sie<br />
können nicht zugelassen werden aufgrund der Tatsache, dass ihr Lebensstand<br />
und ihre Lebensbedingungen in objektivem Widerspruch stehen zu<br />
jenem Bund der Liebe zwischen Christus und der Kirche, den die Eucharistie<br />
sichtbar und gegenwärtig macht... Die Wiederversöhnung im Sakrament<br />
der Buße, das den Weg zum Sakrament der Eucharistie öffnen würde, kann<br />
nur denen gewährt werden, welche die Verletzung des Zeichens des Bundes<br />
mit Christus und der Treue zu Ihm bereut und die aufrichtige Bereitschaft<br />
zu einem Leben haben, das nicht mehr im Widerspruch zur Unauflöslichkeit<br />
der Ehe steht. Das heißt konkret, dass, wenn die beiden Partner aus<br />
224<br />
CIC, Canon 1085, § 2: „Mag auch eine frühere Ehe aus irgendeinem Grund nichtig oder aufgelöst<br />
worden sein, so ist deshalb eine neue Eheschließung nicht erlaubt, bevor die Nichtigkeit<br />
bzw. die Auflösung der früheren Ehe rechtmäßig und sicher feststeht.“ Canon 1671: „Ehesachen<br />
der Getauften sind kraft eigenen Rechtes Sache des kirchlichen Richters.“<br />
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