Seite 1 von 4 Wohnungsmietvertrag - Studentenwohnungen-Harz
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<strong>Wohnungsmietvertrag</strong><br />
(Nichtzutreffende Teile des Mietvertrages sind durchzustreichen, Zutreffendes ist anzustreichen)<br />
Zwischen<br />
Vermieter<br />
Astrid Schulz<br />
Hausverwaltung Lüttge Telefon: 039452 - 9184<br />
Hakenstraße 2 b Mobil: 0160 - 90958050<br />
38871 Stapelburg<br />
Mieter<br />
Name<br />
Telefon<br />
Straße, Hausnummer<br />
Mobil<br />
PLZ, Ort<br />
Email<br />
wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:<br />
Mietverhältnis beginnt am ____.____.________<br />
auf unbestimmte Zeit<br />
bis ____.____.________ zeitlich begrenzt<br />
Mindestmietzeit 1 Jahr – ausgenommen bei Abbruch des Studiums / Wechsel des Arbeitsortes<br />
1. Mieträume:<br />
WE Nr. F _____ - _____<br />
Friedrichstr. □ 143 □ 144<br />
38855 Wernigerode<br />
Wohnfläche ca. _____ m²<br />
______ Raum/Räume mit Bad inkl. □ Dusche □ Wanne und WC.<br />
Anzahl der Mietbewohner: _____ Person(en)<br />
Einrichtung:<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
______<br />
Einbauküche<br />
1 Bett, 1 Schreibtisch, Lampe<br />
Bad: Spiegel und Konsole<br />
___________________________________________________________<br />
___________________________________________________________<br />
Die Übergabe der Mietsache erfolgt mit gesondertem Übergabeprotokoll.<br />
Voraussetzung: Entrichtete Kaution in Höhe <strong>von</strong> 2 Kaltmieten vor Beginn der Mietzeit.<br />
Der Vermieter verpflichtet sich bis zu Beginn der Mietzeit dem Mieter folgende Schlüssel auszuhändigen:<br />
______<br />
______<br />
______<br />
Haus-/Wohnungsschlüssel<br />
Postfachschlüssel<br />
Torschlüssel<br />
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Schließsystem! Bei Verlust hat der Mieter entsprechend Ersatz zu leisten, die Beschaffung weiterer Schlüssel<br />
bedarf der Zustimmung des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter<br />
auch diese Schlüssel auszuhändigen.<br />
Nachstehend aufgeführte Einrichtungen dürfen nach Maßgabe der Benutzerordnung mitbenutzt werden:<br />
• Kellerraum für Fahrrad, Friedrichstr. 144<br />
• Waschmaschine / Trockner, Friedrichstr. 144<br />
2. Mietzeit und ordentliche Kündigung<br />
Die Kündigungszeit beträgt 3 Monate und muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der<br />
Kündigung erfolgen, durch den Mieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter dem Hinweis, dass<br />
binnen einer Frist <strong>von</strong> 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende<br />
Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Das außerordentliche<br />
Recht des Vermieters bei Mietrückstand bleibt da<strong>von</strong> unberührt.<br />
3. Miete und Nebenkosten<br />
Kaution € (fällig spätestens 8 Tage vor Mietbeginn)<br />
Mietpreis gesamt €<br />
darunter<br />
Kaltmiete €<br />
Betriebskosten € (Abschlag)<br />
Kabel TV €<br />
Parkplatz €<br />
Nachfolgend genannte Betriebskosten gemäß § 27 der Zweiten Verrechnungsordnung sind als Vorschuss vom<br />
Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich per 28.02. mit dem Mieter abgerechnet. Die Umlegung<br />
der Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung ist gesondert geregelt.<br />
• laufend öffentliche Lasten des Grundstücks insbesondere Grundsteuer<br />
• Wasserversorgung und Entwässerung<br />
• Straßenreinigung und Müllabfuhr<br />
• Gartenpflege<br />
• Winterdienst (Schneeräumung laut Hausordnung)<br />
• Heizung sowie Wartung der Heizungsanlage<br />
• Beleuchtung (außen, Keller, Flure)<br />
• Schornsteinreinigung<br />
• Sach- und Haftpflichtversicherungen<br />
• Hauswart<br />
• Kabelanschluss / Antennenanlage<br />
• Hausreinigung Treppen / Flure, Ungezieferbekämpfung<br />
• Strom, Wasser / Abwasser<br />
• sonstige Betriebskosten<br />
Die Vorschusszahlung ändert sich, wenn sich die Höhe der Betriebskosten gemäß der letzten Abrechnung<br />
geändert hat. Der Vermieter hat die Änderung dem Mieter mitzuteilen, sich ergeben Solden sind mit der<br />
Folgemieter zu verrechnen / auszugleichen.<br />
Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Bei Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter alle<br />
diesbezüglichen Arbeiten je nach Grad der Abnutzung/Beschädigung auszuführen.<br />
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4. Zahlung der Miete und Nebenkosten<br />
Die Miet- und Nebenkosten sind monatlich im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des Monats<br />
kostenfrei an den Vermieter zu zahlen<br />
Konto: 25 11 1 11 00<br />
BLZ: 810 700 24<br />
Deutsche Bank Wernigerode<br />
DB WR 81070024<br />
Kautionskonto: 25 11 1 11 62<br />
Mieter und Nebenkosten werden im Lastschrift-Einzugsverfahren <strong>von</strong> einem vom Mieter benennenden<br />
Konto abgebucht. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />
Bei Änderung der Kontoverbindung verpflichtet sich der Mieter, jeweils eine neue<br />
Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />
Bei verspäteten Zahlungen kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe <strong>von</strong> 10,00 € je Mahnung erheben.<br />
5. Heizung<br />
Die Betriebskosten werden vom Vermieter entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt. Der Verbrauch<br />
der einzelnen Wohneinheiten wird über Heizkostenzähler ermittelt. Die Abrechnung wird durch ein beauftragtes<br />
Unternehmen jeweils zum<br />
31.12. des Abrechnungsjahres (Friedrichstrasse 143) bzw.<br />
28.02. des Abrechnungsjahres (Friedrichstrasse 144)<br />
durchgeführt. Ein fester Bestandteil der Kosten wird nach dem Verbrauch aufgeteilt (70/30 v.H.).<br />
6. Benutzung der Mieträume<br />
• Die Mieträume sind grundsätzlich nur zu Wohnzwecken zu nutzen.<br />
• Eine Untervermietung darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters und zeitlich begrenzt erfolgen.<br />
• Zuwiderhandlungen berechtigt zur fristlosen Kündigung. Der Hauptmieter haftet für alle im<br />
Untermietverhältnis begründeten Schäden.<br />
• Aufgrund der Größe und des Charakters der Wohneinheit ist eine Tierhaltung prinzipiell untersagt.<br />
• Das Abstellen, Aufbewahren und Lagern jeglicher Sachen, sei es auch nur vorübergehend, außerhalb der<br />
gemieteten Wohnfläche ist untersagt.<br />
• Bei Störungen und Schäden an Versorgungsleitungen o.Ä. hat der Mieter für sofortige Abschaltung zu<br />
sorgen und ist verpflichtet den Vermieter unverzüglich da<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen. Ist der Vermieter nicht<br />
erreichbar ist die zuständige Vertragsfirma zu informieren (siehe Aushang).<br />
• Der Vermieter ist berechtigt, zur Vermeidung <strong>von</strong> Schäden, beispielsweise im Fall <strong>von</strong> extremem Frost, die<br />
Frischwasserleitung zeitweise abzustellen.<br />
• Bauliche Veränderungen, Ein- und Umbauten der Mieträume sind dem Mieter nicht gestattet.<br />
• Alle zum Mietgegenstand gehörenden Sachen sind ordnungs- und vertragsgemäß zu benutzen. Für Schäden<br />
die über eine normale Abnutzung hinausgehen haftet der Mieter.<br />
• Der Mieter bestätigt durch Unterschrift, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, die bei ev.<br />
entstehenden Schäden am Mietgegenstand in Kraft tritt. Diese ist über die gesamte Mietzeit aufrecht zu<br />
erhalten.<br />
7. Betreten der Mieträume durch den Vermieter<br />
Dem Vermieter ist das Betreten der Mieträume gestattet:<br />
• nach rechtzeitiger Anmeldung (1Woche) zur Besichtigung, Prüfung des Zustandes, Ablesen der<br />
Messeinrichtungen<br />
• bei Beendigung des Mietverhältnisses (in angemessenem Maß) mit Mietinteressenten<br />
• zur Abwehr <strong>von</strong> Gefahren / Schäden<br />
Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Vermieter das vorab genannte Recht auch während seiner Abwesenheit<br />
wahrnehmen kann.<br />
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8. Beendigung der Mietzeit<br />
Wird das Mietverhältnis vom Vermieter aus wichtigem Grund gekündigt, so haftet der Mieter bis zum Ende der<br />
vereinbarten Zeit, längstens aber für 1 Jahr, auf alle daraus entstehenden Schäden (Leerstand etc.).<br />
Nach Beendigung der Mietzeit sind die Räume im zu Beginn des Mietverhältnisses übernommenen Zustand<br />
Zurückzugeben (siehe Übernahmeprotokoll).<br />
Nach Räumung / Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter im Fall einer versäumten Übergabe berechtigt, die<br />
Wohnung auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene Gegenstände zu entrümpeln und<br />
Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen.<br />
Die geltende Hausordnung wird dem Mieter spätestens bei Übernahme der Wohnung zur Kenntnis gegeben<br />
und ist Bestandteil dessen Vertrages.<br />
9. Schlussbestimmungen<br />
Jegliche Vereinbarungen diesen Vertrag betreffend bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden wurden nicht<br />
getroffen.<br />
Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.<br />
____________________________________<br />
Vermieter<br />
____________________________________<br />
Mieter<br />
Wernigerode, den _____________________<br />
Wernigerode, den _____________________<br />
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