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Seite 1 von 4 Wohnungsmietvertrag - Studentenwohnungen-Harz

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<strong>Wohnungsmietvertrag</strong><br />

(Nichtzutreffende Teile des Mietvertrages sind durchzustreichen, Zutreffendes ist anzustreichen)<br />

Zwischen<br />

Vermieter<br />

Astrid Schulz<br />

Hausverwaltung Lüttge Telefon: 039452 - 9184<br />

Hakenstraße 2 b Mobil: 0160 - 90958050<br />

38871 Stapelburg<br />

Mieter<br />

Name<br />

Telefon<br />

Straße, Hausnummer<br />

Mobil<br />

PLZ, Ort<br />

Email<br />

wird folgender Mietvertrag abgeschlossen:<br />

Mietverhältnis beginnt am ____.____.________<br />

auf unbestimmte Zeit<br />

bis ____.____.________ zeitlich begrenzt<br />

Mindestmietzeit 1 Jahr – ausgenommen bei Abbruch des Studiums / Wechsel des Arbeitsortes<br />

1. Mieträume:<br />

WE Nr. F _____ - _____<br />

Friedrichstr. □ 143 □ 144<br />

38855 Wernigerode<br />

Wohnfläche ca. _____ m²<br />

______ Raum/Räume mit Bad inkl. □ Dusche □ Wanne und WC.<br />

Anzahl der Mietbewohner: _____ Person(en)<br />

Einrichtung:<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

______<br />

Einbauküche<br />

1 Bett, 1 Schreibtisch, Lampe<br />

Bad: Spiegel und Konsole<br />

___________________________________________________________<br />

___________________________________________________________<br />

Die Übergabe der Mietsache erfolgt mit gesondertem Übergabeprotokoll.<br />

Voraussetzung: Entrichtete Kaution in Höhe <strong>von</strong> 2 Kaltmieten vor Beginn der Mietzeit.<br />

Der Vermieter verpflichtet sich bis zu Beginn der Mietzeit dem Mieter folgende Schlüssel auszuhändigen:<br />

______<br />

______<br />

______<br />

Haus-/Wohnungsschlüssel<br />

Postfachschlüssel<br />

Torschlüssel<br />

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Schließsystem! Bei Verlust hat der Mieter entsprechend Ersatz zu leisten, die Beschaffung weiterer Schlüssel<br />

bedarf der Zustimmung des Vermieters, nach Beendigung des Mietverhältnisses hat der Mieter dem Vermieter<br />

auch diese Schlüssel auszuhändigen.<br />

Nachstehend aufgeführte Einrichtungen dürfen nach Maßgabe der Benutzerordnung mitbenutzt werden:<br />

• Kellerraum für Fahrrad, Friedrichstr. 144<br />

• Waschmaschine / Trockner, Friedrichstr. 144<br />

2. Mietzeit und ordentliche Kündigung<br />

Die Kündigungszeit beträgt 3 Monate und muss schriftlich bis zum 3. Werktag des ersten Monats der<br />

Kündigung erfolgen, durch den Mieter unter Angabe sämtlicher Kündigungsgründe und unter dem Hinweis, dass<br />

binnen einer Frist <strong>von</strong> 2 Monaten vor Beendigung des Mietverhältnisses schriftlich auszuübende<br />

Widerspruchsrecht. Für die Rechtzeitigkeit ist der Zugang der Kündigung maßgeblich. Das außerordentliche<br />

Recht des Vermieters bei Mietrückstand bleibt da<strong>von</strong> unberührt.<br />

3. Miete und Nebenkosten<br />

Kaution € (fällig spätestens 8 Tage vor Mietbeginn)<br />

Mietpreis gesamt €<br />

darunter<br />

Kaltmiete €<br />

Betriebskosten € (Abschlag)<br />

Kabel TV €<br />

Parkplatz €<br />

Nachfolgend genannte Betriebskosten gemäß § 27 der Zweiten Verrechnungsordnung sind als Vorschuss vom<br />

Mieter an den Vermieter zu zahlen und werden jährlich per 28.02. mit dem Mieter abgerechnet. Die Umlegung<br />

der Kosten für Sammelheizung und Warmwasserversorgung ist gesondert geregelt.<br />

• laufend öffentliche Lasten des Grundstücks insbesondere Grundsteuer<br />

• Wasserversorgung und Entwässerung<br />

• Straßenreinigung und Müllabfuhr<br />

• Gartenpflege<br />

• Winterdienst (Schneeräumung laut Hausordnung)<br />

• Heizung sowie Wartung der Heizungsanlage<br />

• Beleuchtung (außen, Keller, Flure)<br />

• Schornsteinreinigung<br />

• Sach- und Haftpflichtversicherungen<br />

• Hauswart<br />

• Kabelanschluss / Antennenanlage<br />

• Hausreinigung Treppen / Flure, Ungezieferbekämpfung<br />

• Strom, Wasser / Abwasser<br />

• sonstige Betriebskosten<br />

Die Vorschusszahlung ändert sich, wenn sich die Höhe der Betriebskosten gemäß der letzten Abrechnung<br />

geändert hat. Der Vermieter hat die Änderung dem Mieter mitzuteilen, sich ergeben Solden sind mit der<br />

Folgemieter zu verrechnen / auszugleichen.<br />

Die Kosten der Schönheitsreparaturen trägt der Mieter. Bei Ende des Mietverhältnisses hat der Mieter alle<br />

diesbezüglichen Arbeiten je nach Grad der Abnutzung/Beschädigung auszuführen.<br />

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4. Zahlung der Miete und Nebenkosten<br />

Die Miet- und Nebenkosten sind monatlich im Voraus, spätestens zum 3. Werktag des Monats<br />

kostenfrei an den Vermieter zu zahlen<br />

Konto: 25 11 1 11 00<br />

BLZ: 810 700 24<br />

Deutsche Bank Wernigerode<br />

DB WR 81070024<br />

Kautionskonto: 25 11 1 11 62<br />

Mieter und Nebenkosten werden im Lastschrift-Einzugsverfahren <strong>von</strong> einem vom Mieter benennenden<br />

Konto abgebucht. Der Mieter verpflichtet sich, dem Vermieter eine Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />

Bei Änderung der Kontoverbindung verpflichtet sich der Mieter, jeweils eine neue<br />

Einzugsermächtigung zu erteilen.<br />

Bei verspäteten Zahlungen kann der Vermieter Mahnkosten in Höhe <strong>von</strong> 10,00 € je Mahnung erheben.<br />

5. Heizung<br />

Die Betriebskosten werden vom Vermieter entsprechend der Heizkostenverordnung umgelegt. Der Verbrauch<br />

der einzelnen Wohneinheiten wird über Heizkostenzähler ermittelt. Die Abrechnung wird durch ein beauftragtes<br />

Unternehmen jeweils zum<br />

31.12. des Abrechnungsjahres (Friedrichstrasse 143) bzw.<br />

28.02. des Abrechnungsjahres (Friedrichstrasse 144)<br />

durchgeführt. Ein fester Bestandteil der Kosten wird nach dem Verbrauch aufgeteilt (70/30 v.H.).<br />

6. Benutzung der Mieträume<br />

• Die Mieträume sind grundsätzlich nur zu Wohnzwecken zu nutzen.<br />

• Eine Untervermietung darf nur mit schriftlicher Zustimmung des Vermieters und zeitlich begrenzt erfolgen.<br />

• Zuwiderhandlungen berechtigt zur fristlosen Kündigung. Der Hauptmieter haftet für alle im<br />

Untermietverhältnis begründeten Schäden.<br />

• Aufgrund der Größe und des Charakters der Wohneinheit ist eine Tierhaltung prinzipiell untersagt.<br />

• Das Abstellen, Aufbewahren und Lagern jeglicher Sachen, sei es auch nur vorübergehend, außerhalb der<br />

gemieteten Wohnfläche ist untersagt.<br />

• Bei Störungen und Schäden an Versorgungsleitungen o.Ä. hat der Mieter für sofortige Abschaltung zu<br />

sorgen und ist verpflichtet den Vermieter unverzüglich da<strong>von</strong> in Kenntnis zu setzen. Ist der Vermieter nicht<br />

erreichbar ist die zuständige Vertragsfirma zu informieren (siehe Aushang).<br />

• Der Vermieter ist berechtigt, zur Vermeidung <strong>von</strong> Schäden, beispielsweise im Fall <strong>von</strong> extremem Frost, die<br />

Frischwasserleitung zeitweise abzustellen.<br />

• Bauliche Veränderungen, Ein- und Umbauten der Mieträume sind dem Mieter nicht gestattet.<br />

• Alle zum Mietgegenstand gehörenden Sachen sind ordnungs- und vertragsgemäß zu benutzen. Für Schäden<br />

die über eine normale Abnutzung hinausgehen haftet der Mieter.<br />

• Der Mieter bestätigt durch Unterschrift, dass er über eine gültige Haftpflichtversicherung verfügt, die bei ev.<br />

entstehenden Schäden am Mietgegenstand in Kraft tritt. Diese ist über die gesamte Mietzeit aufrecht zu<br />

erhalten.<br />

7. Betreten der Mieträume durch den Vermieter<br />

Dem Vermieter ist das Betreten der Mieträume gestattet:<br />

• nach rechtzeitiger Anmeldung (1Woche) zur Besichtigung, Prüfung des Zustandes, Ablesen der<br />

Messeinrichtungen<br />

• bei Beendigung des Mietverhältnisses (in angemessenem Maß) mit Mietinteressenten<br />

• zur Abwehr <strong>von</strong> Gefahren / Schäden<br />

Der Mieter hat sicherzustellen, dass der Vermieter das vorab genannte Recht auch während seiner Abwesenheit<br />

wahrnehmen kann.<br />

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8. Beendigung der Mietzeit<br />

Wird das Mietverhältnis vom Vermieter aus wichtigem Grund gekündigt, so haftet der Mieter bis zum Ende der<br />

vereinbarten Zeit, längstens aber für 1 Jahr, auf alle daraus entstehenden Schäden (Leerstand etc.).<br />

Nach Beendigung der Mietzeit sind die Räume im zu Beginn des Mietverhältnisses übernommenen Zustand<br />

Zurückzugeben (siehe Übernahmeprotokoll).<br />

Nach Räumung / Beendigung der Mietzeit ist der Vermieter im Fall einer versäumten Übergabe berechtigt, die<br />

Wohnung auf Kosten des Mieters zu öffnen, zu reinigen, zurückgelassene Gegenstände zu entrümpeln und<br />

Schönheitsreparaturen durchführen zu lassen.<br />

Die geltende Hausordnung wird dem Mieter spätestens bei Übernahme der Wohnung zur Kenntnis gegeben<br />

und ist Bestandteil dessen Vertrages.<br />

9. Schlussbestimmungen<br />

Jegliche Vereinbarungen diesen Vertrag betreffend bedürfen der Schriftform, mündliche Abreden wurden nicht<br />

getroffen.<br />

Die Hausordnung ist Bestandteil des Mietvertrages.<br />

____________________________________<br />

Vermieter<br />

____________________________________<br />

Mieter<br />

Wernigerode, den _____________________<br />

Wernigerode, den _____________________<br />

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