Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft
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DIE FAMILIENMINISTERIN INFORMIERT:<br />
SO ENTLASTEN WIR<br />
FAMILIEN<br />
VON STUDIERENDENI<br />
Familien, deren großjährige Kinder studieren, müssen mehr und länger als andere finanzielle Belastungen tragen.<br />
Aus diesem Grund wird ab 1. September 1992<br />
> DIE FAMILIENBEIHILFE FÜR STUDIERENDE von S 1.6S0,- auf S 1.9S0,<br />
ERHÖHT und<br />
> DIE BEZUGSDAUER VOM 2S. BIS ZUM 27. LEBENSJAHR<br />
des/der Studierenden ausgeweitet.<br />
Der Bezug der neuen Familienbeihilfe ist von einem Leistungsnachweis<br />
abhängig, der leicht zu erbringen ist durch:<br />
> die Ablegung einer Teilprüfung der 1. Diplomprüfung<br />
oder des ersten Rigorosums in jedem Studienjahr, oder<br />
> die Ablegung von Prüfungen bzw. den Erwerb von Zeugnissen<br />
erfolgreich absolvierter Lehrveranstaltungen im Umfang von<br />
8 Semesterwochenstunden.<br />
Für Studentinnen, die ein Baby bekommen, entfällt der Nachweis auf<br />
zwei Jahre, die Familienbeihilfe wird weiterbezahlt.<br />
Verlängerung der Nachweisfrist ist auch bei Krankheit problemlos.<br />
Viel Erfolg bei Ihrem Studium und einen guten Start ins Berufsleben wünscht Ihnen<br />
Ihre Familienministerin<br />
INFO TELEFON<br />
0660-201<br />
ZUM ORTSTARIF.<br />
FAMIlIENSERVICE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR UMWELT, JUGEND UND FAMILIE.