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Download - juridikum, zeitschrift für kritik | recht | gesellschaft

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DIE FAMILIENMINISTERIN INFORMIERT:<br />

SO ENTLASTEN WIR<br />

FAMILIEN<br />

VON STUDIERENDENI<br />

Familien, deren großjährige Kinder studieren, müssen mehr und länger als andere finanzielle Belastungen tragen.<br />

Aus diesem Grund wird ab 1. September 1992<br />

> DIE FAMILIENBEIHILFE FÜR STUDIERENDE von S 1.6S0,- auf S 1.9S0,­<br />

ERHÖHT und<br />

> DIE BEZUGSDAUER VOM 2S. BIS ZUM 27. LEBENSJAHR<br />

des/der Studierenden ausgeweitet.<br />

Der Bezug der neuen Familienbeihilfe ist von einem Leistungsnachweis<br />

abhängig, der leicht zu erbringen ist durch:<br />

> die Ablegung einer Teilprüfung der 1. Diplomprüfung<br />

oder des ersten Rigorosums in jedem Studienjahr, oder<br />

> die Ablegung von Prüfungen bzw. den Erwerb von Zeugnissen<br />

erfolgreich absolvierter Lehrveranstaltungen im Umfang von<br />

8 Semesterwochenstunden.<br />

Für Studentinnen, die ein Baby bekommen, entfällt der Nachweis auf<br />

zwei Jahre, die Familienbeihilfe wird weiterbezahlt.<br />

Verlängerung der Nachweisfrist ist auch bei Krankheit problemlos.<br />

Viel Erfolg bei Ihrem Studium und einen guten Start ins Berufsleben wünscht Ihnen<br />

Ihre Familienministerin<br />

INFO TELEFON<br />

0660-201<br />

ZUM ORTSTARIF.<br />

FAMIlIENSERVICE DES BUNDESMINISTERIUMS FÜR UMWELT, JUGEND UND FAMILIE.

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