Merkblatt - Berliner Feuerwehr
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8. Der Konzessionär, welcher die Errichtung der Übertragungseinrichtung vornimmt, ist die Firma<br />
BOSCH Sicherheitssysteme GmbH Tel.: (030) 42 107 – 0 oder -101<br />
Storkower Str. 101 Fax.: (030) 42 107 – 135<br />
10407 Berlin<br />
9. Bei den Konzessionären für die Schließungen FSE und ggf. FSD 3 (gem. Kopien der jeweiligen<br />
Freigabebescheinigungen in Ihren Vertragsunterlagen) können jetzt die Schließungen bestellt werden.<br />
10. Der Errichterfirma für die objektgebundene Brandmeldeanlage BMA sind der Bescheid mit den<br />
Vertragsunterlagen zur Kenntnis zu geben, da in diesem technische Forderungen enthalten sein können.<br />
11. Vor den Einrichtungen für die <strong>Feuerwehr</strong> (<strong>Feuerwehr</strong> – Bedienfeld FBF; <strong>Feuerwehr</strong> – Anzeigetableau FAT;<br />
<strong>Feuerwehr</strong>- Schlüsseldepot 3 FSD3) muss ein ebener, stolper- und barrierefreier Bewegungsraum mit<br />
einer Mindestgröße von 1m x1m x2m vorgesehen sein. Zu beachten ist bei Schrankeinbauten,<br />
Installation über Tischen, Regalen , dass diese nicht tiefer als 0,4 – 0,45m sein sollten.<br />
12. Für das Objekt sind ein <strong>Feuerwehr</strong>plan gemäß DIN 14095 und <strong>Feuerwehr</strong> - Laufkarten gemäß DIN 14675<br />
erforderlich. Diese Unterlagen sind vor Abnahme und Anschaltung der Brandmeldeanlage BMA mit dem<br />
örtlich zuständigem Sachbearbeiter der <strong>Berliner</strong> <strong>Feuerwehr</strong> abzustimmen und an der Anzeige- und<br />
Bedieneinrichtung für die <strong>Feuerwehr</strong> (FBF/FAT) zu hinterlegen.<br />
13. Für die BMA ist mit der Errichterfirma oder einer anderen Fachfirma für Brandmeldetechnik ein<br />
Instandhaltungsvertragsvertrag gemäß DIN VDE 0833 Teil 1 abzuschließen. Diese Firma muss gemäß<br />
DIN 14675 für das eingesetzte Brandmeldesystem zertifiziert sein. Vertrag und Zertifikat sind zur<br />
Abnahme bereitzuhalten.<br />
14. Ist die Überwachung der an der Übertragungseinrichtung angeschalteten BMA durch eine eingewiesene<br />
Person nicht im Objekte an der BMA sichergestellt (ständig besetzte Stelle), so muss ein zweiter<br />
Übertragungsweg zu einer externen überwachenden Stelle (Wachschutzunternehmen) gemäß VdS 2532<br />
sichergestellt werden.<br />
15. Nach Fertigstellung der BMA ist diese durch einen anerkannten Prüfsachverständigen (gem.<br />
Bautechnischer Prüfungsverordnung BauPrüfV) abnehmen zu lassen. Dem Sachverständigen sind der<br />
Bescheid mit den Vertragsunterlagen vorzulegen. Der Prüfsachverständige hat das Formular<br />
Prüfbericht <strong>Berliner</strong> <strong>Feuerwehr</strong> auszufüllen und zu unterzeichnen, ggf. ist ein Beiblatt beizufügen.<br />
16. Sind alle vorgenannten Punkte erfüllt, ist mit dem Konzessionär ein Abnahmetermin zu vereinbaren.<br />
Ansprechpartner bei der Firma Bosch sind:<br />
Herr Obst 0160-70 60 089 oder<br />
Herr Dittmann 030 - 42 107 - 452.<br />
17. Die Abnahme führt die <strong>Berliner</strong> <strong>Feuerwehr</strong> im Beisein der Errichter- bzw. Wartungsfirma der BMA und<br />
des Konzessionärs für die ÜAG durch. Der Vertragspartner der <strong>Berliner</strong> <strong>Feuerwehr</strong> hat einen<br />
kompetenten, unterschriftsberechtigten Mitarbeiter bereit zu halten. Über die Abnahme wird ein<br />
Protokoll gefertigt.<br />
Stand: Juli 2012 © <strong>Berliner</strong> <strong>Feuerwehr</strong><br />
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