Merkblatt - KDO-KIM
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MFB-05-244-00<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Nachweisdokumente TNP<br />
Behördenkopf bestehend aus:<br />
Bezeichnung<br />
Anschrift<br />
Kontakt<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Tierische Nebenprodukte<br />
Nachweisdokumente nach Anhang 2 VO (EG) Nr. 1774/2002<br />
DURCHFÜHRUNG DES TIERISCHEN NEBENPRODUKTE - BESEITIGUNGSGESETZES / VO (EG) 1774/2002<br />
Hier: Handelspapier, Aufzeichnungen, Eigenkontrollen und amtliche Kontrollen gemäß Art. 7, 9, 25 und<br />
26 der VO (EG) 1774/2002<br />
1. Handelspapier<br />
Der Verkehr von tierischen Nebenprodukten muss mit einem Handelspapier begleitet sein. Die<br />
Form dieses Papiers gewährleistet eine Rückverfolgbarkeit. Hierfür ist eine differenzierte Materialbeschreibung<br />
sowie die Angabe über den Zeitraum des Materialanfalls beim Versender zwingend<br />
erforderlich.<br />
2. Liste A „Versender“<br />
Diese Liste ist als Aufzeichnungsunterlage für den Versender erstellt. Sie beinhaltet die Vorgaben<br />
der VO (EG) 1774/2002. Ferner wird dort der Aufzeichnungszeitraum als auch die nach der jüngsten<br />
Eintragung bemessene Aufbewahrungsfrist festgehalten.<br />
3. Liste B „Zwischenbehandlungsbetrieb“<br />
Diese Liste ist als Aufzeichnungsunterlage unter Berücksichtigung von Materialzerlegungen sowie<br />
Vermischungen mit Material anderer Versendungen für den Zwischenbehandlungsbetrieb erstellt.<br />
Durch Angaben in den Spalten 8 bis 11 soll eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Auf die<br />
mitgeltende Unterlage „Mengenbilanz“ wird hier in Spalte 11 Bezug genommen. Der Aufzeichnungszeitraum<br />
und die Aufbewahrungsfrist wird festgehalten.<br />
4. Mengenbilanz<br />
Die Liste „Mengenbilanz“ ist mitgeltende Unterlage zur Liste B „Zwischenbehandlungsbetrieb. Dort<br />
soll nachgewiesen werden, welche Teilmengen von einem bestimmten Versender mit welchen<br />
Mengen von anderen Versendern und welchem neuen Handelspapier zum Zwecke der Weiterversendung<br />
zugeordnet worden ist. Eine solche Unterlage soll die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.<br />
5. Liste C „Empfängerbetrieb“<br />
Diese Liste soll als Aufzeichnungsunterlage des Empfängerbetriebes dienen. Sie beinhaltet alle<br />
Vorgaben der VO (EG) 1774/2002. Ferner wird dort der Aufzeichnungszeitraum als auch die nach<br />
der jüngsten Eintragung bemessene Aufbewahrungsfrist festgehalten.<br />
Erstellt am: 25.06.2007 Geprüft am: 07.09.2007 Freigabe am: 20.09.2007 Dokument.: MFB-05-244-00<br />
durch: Q-Zirkel durch: QMB-L durch: Steuerungsgruppe Version: 1.0<br />
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MFB-05-244-00<br />
<strong>Merkblatt</strong><br />
Nachweisdokumente TNP<br />
6. Liste Aufzeichnungen<br />
Diese Liste dient ausschließlich als Aufzeichnungsunterlage über vorgeschriebene Erhitzungsvorgänge<br />
und diesbezügliche betriebliche Eigenkontrollen. Sie erleichtert auf Grund der Übersichtlichkeit<br />
die Kontrolle der zuständigen Überwachungsbehörde. Die Aufbewahrungsfrist jeder einzelnen<br />
Diagrammrolle wird dokumentiert.<br />
Begründung:<br />
Z.Z. erfolgt die Registrierung der Erhitzungsvorgänge überwiegend mittels Linienschreiber mit<br />
eingelegten Registrierpapierrollen. Beschriebenes Papier ist aufgerollt und wird in dieser Form archiviert.<br />
Ohne angemessene Kennzeichnung dieser Rollen hinsichtlich Registrierzeitraum sowie<br />
Rollennummer werden Kontrollmaßnahmen erheblich erschwert. Rollen müssen nämlich sonst<br />
zeitintensiv entrollt und wieder aufgerollt werden. Die Dokumentation der stichprobenartigen betrieblichen<br />
Eigenkontrollen erfolgt häufig unübersichtlich auf dem Diagrammpapier. Die Aufbewahrungsfristen<br />
der Diagrammrollen als Nachweise über Erhitzungsabläufe sind ohne detaillierte<br />
Kennzeichnungen schwer zu ermitteln.<br />
Alle o. a. Entwürfe können bei der kommunalen Veterinärbehörde als Word-Datei angefordert<br />
werden<br />
Stand: Februar 2007<br />
Die Ausführungen dieses <strong>Merkblatt</strong>es erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgrundlagen<br />
bleiben unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt des <strong>Merkblatt</strong>es hinausgehen, wenden Sie sich bitte unter<br />
der angegebenen Anschrift an Ihre Lebensmittelüberwachungsbehörde.<br />
Erstellt am: 25.06.2007 Geprüft am: 07.09.2007 Freigabe am: 20.09.2007 Dokument.: MFB-05-244-00<br />
durch: Q-Zirkel durch: QMB-L durch: Steuerungsgruppe Version: 1.0<br />
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