27.12.2014 Aufrufe

Merkblatt - KDO-KIM

Merkblatt - KDO-KIM

Merkblatt - KDO-KIM

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

MFB-05-244-00<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

Nachweisdokumente TNP<br />

Behördenkopf bestehend aus:<br />

Bezeichnung<br />

Anschrift<br />

Kontakt<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

Tierische Nebenprodukte<br />

Nachweisdokumente nach Anhang 2 VO (EG) Nr. 1774/2002<br />

DURCHFÜHRUNG DES TIERISCHEN NEBENPRODUKTE - BESEITIGUNGSGESETZES / VO (EG) 1774/2002<br />

Hier: Handelspapier, Aufzeichnungen, Eigenkontrollen und amtliche Kontrollen gemäß Art. 7, 9, 25 und<br />

26 der VO (EG) 1774/2002<br />

1. Handelspapier<br />

Der Verkehr von tierischen Nebenprodukten muss mit einem Handelspapier begleitet sein. Die<br />

Form dieses Papiers gewährleistet eine Rückverfolgbarkeit. Hierfür ist eine differenzierte Materialbeschreibung<br />

sowie die Angabe über den Zeitraum des Materialanfalls beim Versender zwingend<br />

erforderlich.<br />

2. Liste A „Versender“<br />

Diese Liste ist als Aufzeichnungsunterlage für den Versender erstellt. Sie beinhaltet die Vorgaben<br />

der VO (EG) 1774/2002. Ferner wird dort der Aufzeichnungszeitraum als auch die nach der jüngsten<br />

Eintragung bemessene Aufbewahrungsfrist festgehalten.<br />

3. Liste B „Zwischenbehandlungsbetrieb“<br />

Diese Liste ist als Aufzeichnungsunterlage unter Berücksichtigung von Materialzerlegungen sowie<br />

Vermischungen mit Material anderer Versendungen für den Zwischenbehandlungsbetrieb erstellt.<br />

Durch Angaben in den Spalten 8 bis 11 soll eine Rückverfolgbarkeit gewährleistet werden. Auf die<br />

mitgeltende Unterlage „Mengenbilanz“ wird hier in Spalte 11 Bezug genommen. Der Aufzeichnungszeitraum<br />

und die Aufbewahrungsfrist wird festgehalten.<br />

4. Mengenbilanz<br />

Die Liste „Mengenbilanz“ ist mitgeltende Unterlage zur Liste B „Zwischenbehandlungsbetrieb. Dort<br />

soll nachgewiesen werden, welche Teilmengen von einem bestimmten Versender mit welchen<br />

Mengen von anderen Versendern und welchem neuen Handelspapier zum Zwecke der Weiterversendung<br />

zugeordnet worden ist. Eine solche Unterlage soll die Rückverfolgbarkeit gewährleisten.<br />

5. Liste C „Empfängerbetrieb“<br />

Diese Liste soll als Aufzeichnungsunterlage des Empfängerbetriebes dienen. Sie beinhaltet alle<br />

Vorgaben der VO (EG) 1774/2002. Ferner wird dort der Aufzeichnungszeitraum als auch die nach<br />

der jüngsten Eintragung bemessene Aufbewahrungsfrist festgehalten.<br />

Erstellt am: 25.06.2007 Geprüft am: 07.09.2007 Freigabe am: 20.09.2007 Dokument.: MFB-05-244-00<br />

durch: Q-Zirkel durch: QMB-L durch: Steuerungsgruppe Version: 1.0<br />

Seite 1/2


MFB-05-244-00<br />

<strong>Merkblatt</strong><br />

Nachweisdokumente TNP<br />

6. Liste Aufzeichnungen<br />

Diese Liste dient ausschließlich als Aufzeichnungsunterlage über vorgeschriebene Erhitzungsvorgänge<br />

und diesbezügliche betriebliche Eigenkontrollen. Sie erleichtert auf Grund der Übersichtlichkeit<br />

die Kontrolle der zuständigen Überwachungsbehörde. Die Aufbewahrungsfrist jeder einzelnen<br />

Diagrammrolle wird dokumentiert.<br />

Begründung:<br />

Z.Z. erfolgt die Registrierung der Erhitzungsvorgänge überwiegend mittels Linienschreiber mit<br />

eingelegten Registrierpapierrollen. Beschriebenes Papier ist aufgerollt und wird in dieser Form archiviert.<br />

Ohne angemessene Kennzeichnung dieser Rollen hinsichtlich Registrierzeitraum sowie<br />

Rollennummer werden Kontrollmaßnahmen erheblich erschwert. Rollen müssen nämlich sonst<br />

zeitintensiv entrollt und wieder aufgerollt werden. Die Dokumentation der stichprobenartigen betrieblichen<br />

Eigenkontrollen erfolgt häufig unübersichtlich auf dem Diagrammpapier. Die Aufbewahrungsfristen<br />

der Diagrammrollen als Nachweise über Erhitzungsabläufe sind ohne detaillierte<br />

Kennzeichnungen schwer zu ermitteln.<br />

Alle o. a. Entwürfe können bei der kommunalen Veterinärbehörde als Word-Datei angefordert<br />

werden<br />

Stand: Februar 2007<br />

Die Ausführungen dieses <strong>Merkblatt</strong>es erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einschlägige Rechtsgrundlagen<br />

bleiben unberührt. Für Informationen, die über den Inhalt des <strong>Merkblatt</strong>es hinausgehen, wenden Sie sich bitte unter<br />

der angegebenen Anschrift an Ihre Lebensmittelüberwachungsbehörde.<br />

Erstellt am: 25.06.2007 Geprüft am: 07.09.2007 Freigabe am: 20.09.2007 Dokument.: MFB-05-244-00<br />

durch: Q-Zirkel durch: QMB-L durch: Steuerungsgruppe Version: 1.0<br />

Seite 2/2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!