Preisliste Restposten RADIAN, EM-Acoustics, EAW.pdf
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<strong>Preisliste</strong> 2012, Abverkauf, <strong>Restposten</strong><br />
Irrtümer und Änderungen vorbehalten!<br />
excellent audio equipment GmbH I Kreimershoek 1 I D-48477 Hörstel I info@eae-vertrieb.de
MODEL VK netto EK netto/netto €<br />
<strong>RADIAN</strong>, Abverkaufspreisliste, komplette Datenblätter auf Anfrage<br />
RC161<br />
Der <strong>RADIAN</strong> RC 161 ist ein Zweiweg-<br />
Deckeneinbaulautsprecher mit<br />
höchster Klangqualität für einfache<br />
und schnelle Montage. 2Weg: 6,5" /<br />
0,75" - 30 Watt 129,00 € 59,00 €<br />
RC151<br />
<strong>RADIAN</strong> RC 151, Ceiling Speaker -<br />
2Weg / 5,25"/0,5" - 30 Watt 129,00 € 59,00 €<br />
RC141<br />
<strong>RADIAN</strong> RC 141, Ceiling Speaker -<br />
2Weg 4" / 0,5" - 30 Watt 114,00 € 45,00 €<br />
R1010 <strong>RADIAN</strong> Ceilingspeaker 512/2BC 395,00 € 39,50 €<br />
GLOBAL9, Abverkaufspreisliste, komplette Datenblätter auf Anfrage<br />
G0111<br />
idealer Wandlautsprecher, MASK<br />
M50B 5" / 0,05", 50W/8, 150-20kHz,<br />
Kunststoff Lautsprecher, fullrange,<br />
weiss 119,00 € 45,00 €<br />
G0110 dto - jedoch in schwarz 119,00 € 45,00 €<br />
G0107<br />
idealer Wandlautsprecher, MASK<br />
M50A 5" / 0,05", 50W/8, 65-20kHz,<br />
Kunststoff Lautsprecher, fullrange,<br />
schwarz 119,00 € 45,00 €<br />
<strong>EM</strong> <strong>Acoustics</strong>, Abverkaufspreisliste, komplette Datenblätter auf Anfrage<br />
<strong>EM</strong>0111<br />
i2, Pro Audio Fullrange Kompakt<br />
Lautsprecher 2x5" + 4" x 1" planar<br />
wave HF driver , SPL 110dB, 90° x<br />
25°, 8 ohm, 200W RMS,<br />
400program, 115x470x192mm 1.499,00 € 399,00 €
MODEL VK netto EK netto/netto €<br />
<strong>EM</strong> <strong>Acoustics</strong>, Abverkaufspreisliste, Ersatzteile, Datenblätter auf Anfrage<br />
R2004<br />
<strong>RADIAN</strong> 1321-8 ohm - 2" Membrane<br />
für <strong>EM</strong>ILAR 119,00 € 44,00 €<br />
R2009 <strong>RADIAN</strong> 636 PB-8 - 1,4" Treiber, 8 ohm 240,00 € 88,00 €<br />
R2056<br />
<strong>RADIAN</strong> Stativflansch für<br />
Microwedge 1122 + 1152 69,00 € 33,00 €<br />
R2015 <strong>RADIAN</strong> 1450 PB_16 ohm, 1" Membran 106,40 € 44,00 €<br />
R2018<br />
<strong>RADIAN</strong> 1750ZT-8 ohm, Diafragma<br />
für Microwedge 97,00 € 44,00 €<br />
MODEL VK netto EK netto/netto €<br />
<strong>EAW</strong> Ersatzteile:<br />
E0001735 CK1075 - 16 ohm für LC 1075 164,00 € 45,00 €<br />
E0005111<br />
CK 12/4002-8 - recone kit LC<br />
12/4002-8 213,91 € 45,00 €<br />
E0005469 <strong>EAW</strong> Hinge für KF750 Front rechts 199,00 € 55,00 €<br />
E0005470 <strong>EAW</strong> Hinge für KF750 Front links 199,00 € 55,00 €<br />
E0005913 <strong>EAW</strong> Suspension Kit für JFX 560 195,00 € 65,00 €<br />
E0005912 <strong>EAW</strong> Suspension Kit für JFX 200/290 195,00 € 65,00 €<br />
E0005914 <strong>EAW</strong> Suspension Kit für JFX 590 195,00 € 60,00 €<br />
E0012388 <strong>EAW</strong> Joke für JF 60z - schwarz 169,00 € 20,00 €<br />
E114002 <strong>EAW</strong> Stativflansch für KF 300 11,50 € 5,00 €<br />
E11430008 CK-10/2001-8 - recone 10" für JFX100 119,00 € 35,00 €<br />
E154003 <strong>EAW</strong> Griffe Metall - gross für SB 8xx 22,50 € 10,00 €<br />
E255011 <strong>EAW</strong> Caster Palett für LA 118 bzw LA128 160,00 € 45,00 €<br />
E255054<br />
E255051<br />
<strong>EAW</strong> Bridlebar L für KF650 in Stahl mit Kunststoffüberzug 189,00 € 75,00 €<br />
<strong>EAW</strong> Bridlebar L für KF7xx in Stahl<br />
mit Kunststoffüberzug 298,00 € 45,00 €<br />
E460041 <strong>EAW</strong> CK-1234 recone für SM400 280,00 € 45,00 €<br />
E606000-06 Sply Riegel 60° für KF650 cradle 189,00 € 55,00 €<br />
E606000-05 Sply Riegel 40° für KF650 cradle 189,00 € 55,00 €<br />
E606000-08 <strong>EAW</strong> Flugrahmen für KF 700F TÜV 745,00 € 150,00 €<br />
E606000-03<br />
<strong>EAW</strong> Flugrahmen für KF 700F incl.<br />
Anschlagrahmen 745,00 € 150,00 €<br />
E606000-02 <strong>EAW</strong> 600z Flugrahmen 700,00 € 150,00 €
E606000-13 Schwenkneigebügel für <strong>EAW</strong> NT 56/59 245,00 € 99,00 €<br />
E606006 <strong>EAW</strong> HD60WM U-Bügel für JF 60 87,00 € 20,00 €
MODEL VK netto EK netto/netto €<br />
<strong>EAW</strong> Ersatzteile:<br />
E804051<br />
E804087<br />
E804102<br />
<strong>EAW</strong> LC-1233 12" chassis für MK-<br />
LA-AS-DC Serie 206,00 € 85,00 €<br />
<strong>EAW</strong> LC-1214 Reconekit für<br />
LA400+BH622+BH760+BH822+DCS<br />
2+KF760+KF761+KF940 214,00 € 89,00 €<br />
<strong>EAW</strong> LC-1534 15" chassis für<br />
FR159z 391,00 € 65,00 €<br />
E804109 LC-0854/16 ohm 8" für SM84/UB82 118,00 € 30,00 €<br />
E805005 <strong>EAW</strong> CT-1951 TWEETER 66,74 € 19,50 €<br />
E806023<br />
<strong>EAW</strong> DM-5001 Membran für<br />
SM200+SM500+LA325 165,00 € 45,00 €<br />
E806043 <strong>EAW</strong> DM-1603 Membran für UB72+UB82e 65,00 € 30,00 €<br />
E806056<br />
<strong>EAW</strong> DM-2521 Membran für<br />
CP466+DC3+DC6+LA460+MK2126e<br />
+MK2164e+MK2194e 59,00 € 30,00 €<br />
KM24279.000.555 Yoke für JF 80Y 189,00 € 30,00 €
Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen der excellent audio equipment GmbH<br />
1. Allgemeines/Geltungsbereich<br />
1.1Bestellungen werden nur unter Einbeziehung unserer Verkaufsbedingungen bearbeitet; diese gelten ausschließlich. Entgegenstehende oder von unseren<br />
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des<br />
Käufers erkennen wir nicht an; es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis<br />
entgegenstehender oder von unseren Verkaufsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.<br />
1.2 Unsere Verkaufsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.<br />
2. Angebot/Angebotsunterlagen/Urheberrecht<br />
2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Ist die Bestellung des Käufers als Angebot i.S.d. § 145 BGB zu qualifizieren, so können wir dieses innerhalb von 4 Wochen annehmen.<br />
2.2. An Abbildungen, Entwürfen, Proben, Mustern, Modellen, Zeichnungen, Kalkulationen, Verkaufshilfen und sonstigen Unterlagen und Sachen behalten wir uns Verwertungs-,<br />
Eigentums- und Urheberrechte vor; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Käufer unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.<br />
2.3. Technische Daten, insbesondere Leistungsangaben etc. und sonstige Produktbeschreibungen gelten nur annähernd. Sie stellen keine Beschaffenheitsgarantien dar, es sei<br />
denn, etwas anderes ist ausdrücklich schriftlich vereinbart.<br />
3. Anwendungstechnische Beratung<br />
3.1 Anwendungstechnische Beratung geben wir nach bestem Wissen. Angaben und Auskünfte über Eignung und Anwendung unserer Waren befreien den Käufer nicht von eigenen<br />
Prüfungen und Versuchen auf die Eignung der Produkte für die beabsichtigten Verfahren und Zwecke. Unsere Empfehlungen sind unverbindlich und begründen kein<br />
vertragliches Rechtsverhältnis und keine Nebenverpflichtung aus dem Kaufvertrag, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes schriftlich vereinbart ist. Für derartige Ausnahmefälle<br />
gelten nachst. Ziff. 3.2 u. 3.3.<br />
3.2 Für anwendungstechnische Beratung haften wir nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. In anderen Fällen haften wir auch für einfache Fahrlässigkeit, allerdings nur bei<br />
Verletzung einer vertragswesentlichen Pflicht, wobei die Haftung für entgangenen Gewinn, für Schäden aus Ansprüchen Dritter gegen den Käufer sowie für sonstige Folgeschäden<br />
ausgeschlossen ist.<br />
3.3 Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung im übrigen auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden<br />
begrenzt.<br />
4. Mindestauftragsmengen<br />
4.1 Wir nehmen nur Bestellungen entgegen, die den Mindestbestellwert erreichen bzw. übersteigen. Die jeweiligen Mindestbestellwerte ergeben sich aus unserer aktuellen<br />
<strong>Preisliste</strong>.<br />
5. Preis/Zahlungsbedingungen<br />
5.1 Preisangaben in Katalogen und/oder <strong>Preisliste</strong>n stehen unter dem Vorbehalt einer Preisänderung. Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, gelten<br />
unsere Preise ab Lager Hörstel oder ab Auslieferungslager Amsterdam, ausschließlich Verpackung zzgl. Versandkosten; diese werden gesondert in Rechnung gestellt. Wir<br />
behalten uns das Recht vor, unsere Preise entsprechend zu ändern, wenn nach Abschluß des Vertrages Kostensenkungen oder Kostenerhöhungen, insbesondere aufgrund von<br />
Tarifabschlüssen, Währungs- / Wechselkursschwankungen oder Materialpreisänderungen, eintreten. Diese werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.<br />
5.2 Die gesetzliche Mehrwertsteuer ist nicht in unseren Preisen eingeschlossen; sie wird in gesetzlicher Höhe am Tag der Rechnungsstellung und in der Rechnung gesondert<br />
ausgewiesen.<br />
5.3 Der Abzug von Skonto bedarf besonderer schriftlicher Vereinbarungen. Die Anlieferung erfolgt entweder gegen Vorkasse oder per Nachnahme zzgl. Versandkosten.<br />
5.4.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist der Kaufpreis ohne Abzüge mit Aushändigung der Kaufsache – spätestens 14 Tage nach<br />
Rechnungserhalt - zur Zahlung fällig. Kommt der Käufer in Zahlungsverzug ist der Verkäufer berechtigt, die sich aus § 288 BGB ergebenden Rechte geltend zu machen.<br />
5.5 Aufrechnungsrechte stehen dem Käufer nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind. Außerdem ist der Käufer<br />
zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechtes nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.<br />
5.6 Der Verkäufer ist berechtigt, Forderungen aus Lieferungen zu Finanzierungszwecken abzutreten.<br />
6. Erfüllung/Abnahme<br />
6.1. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus. Werden an bestellten Geräten vor der Auslieferung Änderungen in<br />
Konstruktion und/oder Ausführung eingeführt, sind wir berechtigt, aber nicht verpflichtet, die bestellten Geräte mit den insoweit eingeführten Änderungen auszuliefern.<br />
6.2 Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Käufers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten<br />
Vertrages bleibt vorbehalten.<br />
6.3 Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten, so sind wir berechtigt, die uns zustehenden gesetzlichen Ansprüche geltend zu machen,<br />
insbesondere den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche des Verkäufers bleiben<br />
vorbehalten.<br />
6.4 Sofern die Voraussetzungen von Ziff. 6.3 vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf<br />
den Käufer über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist.<br />
6.5 Die angegebenen Lieferzeiten sind nur annähernd, es sei denn, eine bestimmte Lieferzeit wird ausdrücklich schriftlich als Fixtermin vereinbart.<br />
6.6 Teillieferungen sind zulässig. Richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung bleibt vorbehalten.<br />
6.7 Lieferungs- und Leistungsverzögerungen auf Grund höherer Gewalt und auf Grund von Ereignissen, die dem Verkäufer die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich<br />
machen (z. B. Streik, Aussperrung etc.), ermächtigen den Verkäufer, die Lieferung bzw. Leistungen um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit<br />
hinauszuschieben. Entsprechendes gilt, wenn die vorstehenden Hindernisse bei Lieferanten des Verkäufers oder deren Unterlieferanten eingetreten sind.<br />
6.8 Soweit der Verkäufer eine fällige Leistung nicht oder nicht wie geschuldet erbringt, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten und unter der Voraussetzung der schuldhaften<br />
Verletzung einer Vertragspflicht seitens des Verkäufers unbeschadet der weiteren Voraussetzungen gemäß nachstehenden Ziffern 6.9 - 6.11 Schadensersatz statt der Leistung<br />
oder Ersatz vergeblicher Aufwendungen verlangen. Weitere Voraussetzung ist, dass der Käufer eine angemessene Frist zur Leistung oder Nacherfüllung bestimmt hat und diese<br />
Frist erfolglos abgelaufen ist.<br />
6.9 Der Käufer ist verpflichtet, die Nachfrist gemäß vorstehender Ziff. 6.8 mit der eindeutigen Erklärung zu verbinden, dass er nach dem fruchtlosen Verstreichen der Nachfrist<br />
die Lieferung ablehnen und die aus vorstehender Ziff. 6.8 resultierende Rechte gegenüber dem Verkäufer geltend machen wird.<br />
6.10 Wurde die Leistung bereits teilweise bewirkt, kann der Käufer Schadensersatz statt der ganzen Leistung nur verlangen, soweit dies sein Interesse an der gesamten<br />
Leistung erfordert. Ein Rücktritt vom ganzen Vertrag ist in diesem Fall nur möglich, soweit der Käufer an einer Teilleistung nachweislich kein Interesse hat.<br />
6.11 Gerät der Verkäufer aus Gründen, die er zu vertreten hat, in Verzug, so ist die Schadensersatzhaftung im Fall gewöhnlicher Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Die<br />
Vorbezeichnete Haftungsbegrenzung gilt nicht, soweit der Verzug darauf beruht, dass der Verkäufer schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt hat. In diesen Fällen ist<br />
die Haftung des Verkäufers nach Maßgabe nachstehender Ziff. 6.12 begrenzt. Für den Fall einer von dem Verkäufer zu vertretenden vorsätzlichen Vertragsverletzung haftet der<br />
Verkäufer nach den gesetzlichen Bestimmungen. Weitergehende Entschädigungsansprüche des Käufers sind in allen Fällen verspäteter Lieferungen, auch nach Ablauf einer<br />
dem Verkäufer etwa gesetzten Nachfrist, ausgeschlossen. Dies gilt nicht soweit in den Fällen des Vorsatzes, der groben Fahrlässigkeit und für Körperschäden zwingend<br />
gehaftet wird; eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist hiermit nicht verbunden.<br />
6.12 Kommt der Verkäufer in Verzug, kann der Käufer - sofern er glaubhaft macht, dass ihm hieraus ein Schaden entstanden ist - im Fall von einfacher Fahrlässigkeit max. und<br />
unbeschadet der Haftungsbeschränkung gemäß vorstehender Ziff. 6.11 eine Entschädigung für jede vollendete Woche des Verzuges von je 0,5%, insgesamt jedoch höchstens<br />
10% des Preises für den Teil der Lieferung verlangen, der wegen des Verzuges nicht in zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte.<br />
7. Gefahrübergang/Verpackung<br />
7.1 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist Lieferung ab Geschäftssitz “Hörstel” vereinbart. Die Gefahr geht spätestens auf den Käufer über, sobald<br />
die Ware dem Frachtführer übergeben wurde. Die Auswahl der Versandperson erfolgt nach Ermessen des Verkäufers.<br />
7.2 Transport- und alle sonstigen Verpackungen nach Maßgabe der Verpackungsverordnung werden nicht zurückgenommen; ausgenommen sind Paletten und Gitterboxen. Der<br />
Käufer ist verpflichtet, Mehrwegverpackungen und Mehrwegtransportmittel wie Paletten und Gitterboxen zu verwahren und uns im ordnungsgemäßen Zustand zurückzugeben.<br />
7.3 Sofern der Käufer es wünscht, werden wir die Lieferung durch eine Transportversicherung eindecken; die insoweit anfallenden Kosten trägt der Käufer. Der Versand erfolgt<br />
auf Gefahr des Käufers.<br />
8. Gewährleistung<br />
8.1 Die Gewährleistungsrechte des Käufers setzen voraus, dass dieser seinen nach § 377 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß<br />
nachgekommen ist.<br />
8.2 Die gesetzlichen Rückgriffsansprüche des Käufers gegen den Verkäufer bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen<br />
Mängelansprüche hinausgehende Vereinbarung getroffen hat.<br />
8.3.1 Soweit ein von dem Verkäufer zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, ist dem Verkäufer zunächst stets Gelegenheit zur Nacherfüllung innerhalb angemessener<br />
Fristen zu gewähren. Der Verkäufer ist nach seiner Wahl zur Mängelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.<br />
8.3.2 Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer - unbeschadet etwaiger Schadensersatzansprüche - vom Vertrag zurücktreten oder den Kaufpreis mindern. Ansprüche des<br />
Käufers wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport- , Wege- , Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die<br />
Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einem anderen Ort als dem Erfüllungsort verbracht wurde; es sei denn, die Verbringung<br />
entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.<br />
8.4.1 Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei<br />
natürlicher Abnutzung oder bei Schäden, die nach dem Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung, übermäßiger Beanspruchung, ungeeigneter<br />
Betriebsmittel und/oder auf Grund besonderer äußerer Einflüsse entstehen und/oder die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind.
8.4.2 Werden Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Verkäufers nicht befolgt, Änderungen nicht zulässiger Art an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder<br />
Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, entfällt die Haftung des Verkäufers für Sachmängel; etwas anderes gilt nur dann, soweit der<br />
Gewährleistungsfall nachweislich nicht auf einen der vorgenannten Ausschlussgründe zurückzuführen ist. Im Falle der Lieferung von Software gewährleistet der Verkäufer, dass<br />
diese der Leistungsbeschreibung im Wesentlichen entspricht und nicht mit Mängeln behaftet ist, die den Wert oder die Tauglichkeit zu dem vertraglich vorausgesetzten oder<br />
gewöhnlichen Gebrauch aufheben oder wesentlich mindern. Dabei gilt, dass selbst bei Beachtung jeglicher Sorgfaltspflicht nicht zu erreichen ist, dass Software zu jedem<br />
Zeitpunkt unterbrechungs- wie mangelfrei und unter allen beliebigen Einsatzbedingungen genutzt werden kann. Bezüglich der von der Verkäuferin gelieferten Software erhält der<br />
Käufer ein einfaches, nicht übertragbares Nutzungsrecht. Sämtliche Urheberrechte verbleiben bei der Verkäuferin.<br />
8.5 Sachmängelansprüche verjähren in 12 Monaten; die Frist beginnt mit dem Gefahrübergang. Vorstehende Bestimmungen gelten nicht, soweit das Gesetz gemäß §§ 439 Abs.<br />
1 Nr. 2 (Sachen für Bauwerke), 479 Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) und 634 a (Baumängel) BGB längere Fristen vorschreibt.<br />
8.6.1 Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind weitergehende Ansprüche des Käufers -gleich aus welchen Rechtsgründen - ausgeschlossen. Der Verkäufer haftet<br />
deshalb nicht für Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind; insbesondere haftet der Verkäufer nicht für entgangenen Gewinn oder sonstige<br />
Vermögensschäden des Käufers.<br />
8.6.2 Sofern der Verkäufer fahrlässig eine Kardinalspflicht oder eine vertragswesentliche Pflicht verletzt, ist seine Ersatzpflicht auf die Deckungsleistung seiner<br />
Produkthaftpflichtversicherung beschränkt; soweit die Versicherung keine Deckung gewährt, ist der Verkäufer verpflichtet, insoweit selbst einzutreten. Der Verkäufer ist bereit,<br />
dem Käufer auf Verlangen Einblick in diese Police zu gewähren. Der Verkäufer verpflichtet sich, die Versicherung bis zum Ablauf der Gewährleistungspflicht nach Maßgabe<br />
dieser Bedingungen aufrechtzuerhalten.<br />
8.6.3 Vorstehende Haftungsfreizeichnungen gelten nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht; sie gelten ferner nicht in Fällen von Körperund/oder<br />
Gesundheitsschäden sowie in den Fällen, in denen der Käufer wegen der Übernahme einer Garantie für das Vorhandensein einer Eigenschaft<br />
Schadensersatzansprüche geltend macht, es sei denn, der Zweck der Beschaffenheitsgarantie erstreckt sich lediglich auf die Vertragsgemäßheit der zu Grunde liegenden<br />
Lieferung, nicht aber auf das Risiko von Mangelfolgeschäden. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.<br />
9. Gesamthaftung<br />
9.1 Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziff. 8. vorgesehen, ist - ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs - insbesondere<br />
wegen Verletzung von Pflichten aus dem Schuldverhältnis und aus unerlaubter Handlung, ausgeschlossen.<br />
9.2 Der Haftungsausschluss gemäß vorstehender Ziff. 9.1 gilt nicht für Ansprüche gemäß dem Produkthaftungsgesetz und in Fällen von Schäden an Leben, Körper oder<br />
Gesundheit.<br />
9.3 Soweit die Haftung des Verkäufers ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung der Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und<br />
Erfüllungsgehilfen des Verkäufers<br />
10. Eigentumsvorbehalt<br />
10.1.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus der laufenden Geschäftsverbindung zwischen dem Verkäufer und dem Käufer<br />
Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung sowie die Anerkennung des Saldos berühren den Eigentumsvorbehalt nicht. Als<br />
Bezahlung gilt erst der Eingang des Gesamtwertes beim Verkäufer. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die<br />
Kaufsache zurückzunehmen.<br />
10.1.2 In der Zurücknahme der Kaufsache durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt. In der Pfändung der Kaufsache<br />
durch uns liegt stets ein Rücktritt vom Kaufvertrag.<br />
10.1.3 Wir sind nach Rücknahme der Kaufsache zu deren Verwertung befugt. Der Verwertungs-Erlös ist auf die Verbindlichkeiten des Käufers abzüglich angemessener<br />
Verwertungskosten anzurechnen.<br />
10.2. Der Käufer ist verpflichtet, die Kaufsache pfleglich zu behandeln; insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Feuer, Wasser und Diebstahlschäden<br />
ausreichend zum Neuwert zu versichern. Sofern Wartungs- und Inspektionsarbeiten erforderlich sind, muß der Käufer diese auf eigene Kosten rechtzeitig durchführen.<br />
10.3. Bei Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, damit wir Klage gemäß § 771 ZPO erheben können. Soweit<br />
der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß § 771 ZPO zu erstatten, haftet der Käufer für den uns entstandenen<br />
Ausfall.<br />
10.4 Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu verkaufen. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen in Höhe des Faktura-<br />
Endbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) unserer Forderung ab, die ihm aus der Weiterveräußerung gegen seine Abnehmer oder Dritte erwachsen, und zwar unabhängig<br />
davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Ist die abgetretene Forderung gegen den Erwerber der<br />
Vorbehaltsware in eine laufende Rechnung (Kontokorrent) aufgenommen worden, bezieht sich die Abtretung auch auf den anerkannten Saldo sowie im Falle der Insolvenz des<br />
Abnehmers auf den dann vorhandenen “kausalen Saldo”. Zur Einziehung dieser Forderung bleibt der Käufer auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die<br />
Forderung selbst einzuziehen, bleibt hiervon unberührt. Wir verpflichten uns jedoch, die Forderung nicht einzuziehen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen aus<br />
den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung<br />
vorliegt. Ist aber dies der Fall, können wir verlangen, daß der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen<br />
Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und dem Schuldner (Dritten) die Abtretung mitteilt.<br />
10.5 Die Verarbeitung oder Umbildung der Vorbehaltsware durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Vorbehaltsware mit anderen, uns nicht gehörenden<br />
Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur<br />
Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im übrigen das gleiche, wie für die unter Vorbehalt gelieferte Ware.<br />
10.6 Der Käufer tritt uns auch die Forderungen zur Sicherung unserer Forderungen gegen ihn ab, die durch die Verbindung der Kaufsache mit einem Grundstück gegen einen<br />
Dritten erwachsen.<br />
10.7 Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden<br />
Forderungen um mehr als 10% übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.<br />
11. Anzuwendendes Recht/Gerichtsstand/Sonstiges<br />
11.1 Sofern der Käufer Vollkaufmann ist, ist unser Geschäftssitz – Hörstel – Gerichtes-Stand. Wir sind jedoch berechtigt, den Käufer auch vor seinem Wohnsitz-Gericht zu<br />
verklagen.<br />
11.2 Sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt, ist unser Geschäftssitz “Hörstel” Erfüllungsort.<br />
11.3 Für diese Geschäftsbedingungen und die Rechtsbeziehungen zwischen dem Verkäufer und dem Käufer gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Anwendung<br />
des UN-Kaufrechts (Übereinkommen der Vereinten Nationen vom 11.04.1980 über Verträge über den internationalen Warenkauf BGBL 1989II588, ber. 1990II.1699) ist ausgeschlossen.<br />
11.4 Geschäftsbezogene Daten des Käufers werden im notwendigen Rahmen gespeichert. Eine Notwendigkeit in vorbezeichnetem Sinn ist z.B. gegeben, wenn der Verkäufer<br />
die Forderung gegen den Käufer im Rahmen eines Factoring an Dritte abtritt. Der Verkäufer wird die Daten ausschließlich im Rahmen seiner Geschäftsbeziehung verwenden,<br />
insbesondere diese nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, die Weitergabe wäre unvermeidbar und mit den gesetzlichen Datenschutzbestimmungen zu vereinbaren.