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Regelung zur Uniformtrageerlaubnis in der

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<strong>Regelung</strong> <strong>zur</strong> <strong>Uniformtrageerlaubnis</strong> <strong>in</strong> <strong>der</strong><br />

GEMEINSCHAFT DER HEERESFLUGABWEHRTRUPPE E.V.<br />

Allgeme<strong>in</strong>es:<br />

Das Tragen <strong>der</strong> Uniform außerhalb e<strong>in</strong>es Wehrdienstverhältnisses ist grundsätzlich<br />

geregelt <strong>in</strong><br />

<strong>der</strong> Uniformverordnung (UniV) vom 25.04.2008 VMBI 2008 Seite 73,<br />

<strong>der</strong> Uniformbestimmungen (UnifB) vom 22.09.2008 VMBI2008,<br />

<strong>der</strong> Anzugsordnung ZDv 37/10 Seite 158-161.<br />

Mit Bescheid vom April 2009 hat das BMVg Fü S I 3 die Geme<strong>in</strong>schaft <strong>der</strong> Heeresflugabwehrtruppe<br />

e.V. <strong>in</strong> die Anlage <strong>der</strong> o.a. Uniformbestimmungen aufgenommen.<br />

Damit kann die Geme<strong>in</strong>schaft für eigene Veranstaltungen die Genehmigung zum Tragen<br />

<strong>der</strong> Uniform (UTE) erteilen. Dieses s<strong>in</strong>d <strong>in</strong> erster L<strong>in</strong>ie<br />

Mitglie<strong>der</strong>versammlung,<br />

Vorstandsitzungen,<br />

sonstige Veranstaltungen des Vere<strong>in</strong>s.<br />

Die GEMEINSCHAFT DER HEERESFLUGABWEHRTRUPPE E.V. übernimmt damit die<br />

Verantwortung für die ordnungsgemäße Handhabung <strong>der</strong> Bestimmungen und das vorschriftengetreue<br />

militärische Ersche<strong>in</strong>ungsbild aller Angehörigen des Vere<strong>in</strong>s.<br />

E<strong>in</strong>e Verpflichtung <strong>zur</strong> Teilnahme <strong>in</strong> Uniform besteht nicht.<br />

Der Bogenschütze<br />

III/ 2011 – Seite 20


Diese <strong>Regelung</strong> gilt nicht für aktive Soldaten o<strong>der</strong> Reservisten während Wehrübungen.<br />

Aus dieser Genehmigung zum Tragen <strong>der</strong> Uniform ist we<strong>der</strong> e<strong>in</strong> Wehrdienstverhältnis<br />

noch e<strong>in</strong> Anspruch auf Kostenerstattung abzuleiten.<br />

Voraussetzungen:<br />

Die Teilnehmer müssen Mitglied <strong>in</strong> <strong>der</strong> GEMEINSCHAFT DER HEERESFLUGABWEHR-<br />

TRUPPE E.V. se<strong>in</strong>.<br />

Die persönliche <strong>Uniformtrageerlaubnis</strong> muss vom zuständigen Landeskommando<br />

bzw. von <strong>der</strong> letzten Dienststelle <strong>der</strong> Soldat<strong>in</strong>/des Soldaten schriftlich erteilt se<strong>in</strong>.<br />

Die Teilnehmer müssen mit <strong>der</strong> Dokumentation ihrer Teilnahme an <strong>der</strong> Veranstaltung<br />

e<strong>in</strong>verstanden se<strong>in</strong>. Dieses E<strong>in</strong>verständnis gilt mit dem Tragen <strong>der</strong> Uniform als gegeben.<br />

Verfahren:<br />

Die Genehmigung erteilt ausschließlich <strong>der</strong> Vorsitzende, bei Verh<strong>in</strong><strong>der</strong>ung dessen<br />

Vertreter.<br />

Für Mitglie<strong>der</strong>versammlungen und Vorstandssitzungen wird hiermit die <strong>Uniformtrageerlaubnis</strong><br />

grundsätzlich erteilt. Diese <strong>Regelung</strong> ist deshalb als Genehmigung mitzuführen.<br />

Für sonstige Veranstaltungen des Vere<strong>in</strong>s beantragt <strong>der</strong> vom Vorsitzenden zu<br />

bestellende Leitende m<strong>in</strong>destens 6 Wochen vorher bei <strong>der</strong> Geschäftsstelle die UTE und<br />

meldet an diese spätestens 1 Woche nach Abschluss die Teilnehmer namentlich.<br />

Dokumentaton:<br />

Die genehmigten Veranstaltungen s<strong>in</strong>d durch die Geschäftsstelle <strong>in</strong> e<strong>in</strong>er Datei zu erfassen<br />

und mit den Namen <strong>der</strong> Teilnehmer nachzuweisen. Die Unterlagen s<strong>in</strong>d spätestens<br />

zum Ende des auf die Veranstaltung folgenden Jahres zu vernichten / zu löschen.<br />

Die Veranstaltung wird im BOGENSCHÜTZEN und <strong>in</strong> <strong>der</strong> Veranstaltungsübersicht des<br />

Internetauftritts als Veranstaltung mit UTE gekennzeichnet.<br />

In Uniform teilnehmende Mitglie<strong>der</strong> führen sowohl die persönliche Trageerlaubnis<br />

wie auch die E<strong>in</strong>ladung <strong>zur</strong> Veranstaltung sowie diese <strong>Regelung</strong> am Mann mit und legen<br />

diese auf Verlangen (z.B. bei Feldjägerkontrollen) vor.<br />

Verstöße:<br />

Verstöße können zum Wi<strong>der</strong>ruf <strong>der</strong> vom Landeskommando erteilten persönlichen<br />

Trageerlaubnis führen.<br />

Inkraftsetzung:<br />

Diese <strong>Regelung</strong> wird im Internet <strong>zur</strong> Kenntnis und zum Ausdruck <strong>zur</strong> Verfügung gestellt.<br />

Sie tritt ab 01. Oktober 2009 <strong>in</strong> Kraft.<br />

Michael Kleibömer<br />

Der Bogenschütze<br />

III/2011 – Seite 21

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