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Amtsblatt Oberes Sprottental vom Oktober 2012 - in Nöbdenitz!

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VG „<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“ - 04.10.<strong>2012</strong> - Seite 4 -<br />

Bekanntmachung über das Widerspruchsrecht nach § 18 Abs. 7<br />

des Melderechtsrahmengesetzes „Widerspruch gegen die Übermittlung<br />

von Meldedaten an das Bundesamt für Wehrverwaltung“<br />

Neuregelungen für 17-jährige Frauen und Männer<br />

Mit dem Ende der Wehrpflicht enden für Kriegsdienstverweigerer (KDV) auch die Erfassung für die Wehrpflicht,<br />

die Musterung, KDV-Antrag und Antragsprüfung durch e<strong>in</strong>e Behörde sowie die Verleihung oder Versagung des<br />

Grundrechts aus Kriegsdienstverweigerung. E<strong>in</strong> formales KDV-Anerkennungsverfahren könnte nur durchlaufen,<br />

wer sich vorab freiwillig bei der Bundeswehr meldet.<br />

Nähere Informationen zum Freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie bei Ihrem Kreiswehrersatzamt unter folgender<br />

Anschrift:<br />

Kreiswehrersatzamt Magdeburg Tel.: 0345 5557-250<br />

Musterungszentrum Halle Fax: 0345 5557-408<br />

Albert-Schweitzer-Straße 40 E-Mail: MzHalle@bundeswehr.org<br />

06114 Halle<br />

Das E<strong>in</strong>wohnermeldeamt übermittelt zum 31. März e<strong>in</strong>es Jahres die Daten (Namen und Anschrift) von den<br />

Frauen und Männern, die <strong>in</strong> dem Jahr 17 Jahre alt geworden s<strong>in</strong>d oder noch werden.<br />

Wer die Datenweitergabe unterb<strong>in</strong>den will, muss also rechtzeitig tätig werden.<br />

Die Erklärung kann auch von den Erziehungsberechtigten der K<strong>in</strong>der abgegeben werden.<br />

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Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft „<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“<br />

E<strong>in</strong>wohnermeldeamt<br />

Am Geme<strong>in</strong>deamt 4<br />

04626 <strong>Nöbdenitz</strong><br />

........................................................................................... ...........................................................................<br />

Name, Vorname Geburtsdatum<br />

........................................................................................... ...........................................................................<br />

Anschrift (PLZ, Ort, Straße, Hausnummer) Geburtsort<br />

Gemäß § 18 Abs. 7 Melderechtsrahmengesetz widerspreche ich der Übermittlung me<strong>in</strong>er Daten<br />

nach § 58 Wehrpflichtgesetz an das Bundesamt für Wehrverwaltung.<br />

........................................................................................... ...........................................................................<br />

Ort, Datum Unterschrift<br />

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Sollten die Daten schon übermittelt worden se<strong>in</strong>, kann jederzeit deren sofortige Löschung beim Bundesamt für Wehrverwaltung<br />

verlangt werden (Bundesamt für Wehrverwaltung, Ermekeilstraße 27, 53113 Bonn. Telefon: 0228 947-0,<br />

Fax: 0228 947-2101). Die Daten werden aber spätestens e<strong>in</strong> Jahr nach der erstmaligen Speicherung beim Bundesamt<br />

für Wehrverwaltung automatisch gelöscht, also zum 31.03. des Jahres, <strong>in</strong> dem die Männer und Frauen 18 Jahre alt<br />

werden.<br />

E<strong>in</strong>wohnermeldeamt<br />

Öffentliche Bekanntmachung von Fundsachen<br />

Im Fundbüro der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft „<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“ liegt folgende Fundsache zur Abholung bereit:<br />

• Schlüsselbund<br />

Fundort: <strong>Nöbdenitz</strong>, Baustellenbereich „Dorfstraße“<br />

Der rechtmäßige Eigentümer erhält hiermit Gelegenheit, die Fundsache im Ordnungsamt der Verwaltungsgeme<strong>in</strong>schaft<br />

„<strong>Oberes</strong> <strong>Sprottental</strong>“ abzuholen.<br />

Zwack, Ordnungsamt

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