Schokoschuh-Urteil - Irene Andessner
Schokoschuh-Urteil - Irene Andessner
Schokoschuh-Urteil - Irene Andessner
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eigene Faust weitergegossen und faschingmäßig dekoriert ins Schaufenster gestellt hatte. Hier<br />
verkündete das Amtsgericht München rechtskräftig „die Auffassung, dass der<br />
Schokoladenschuh (...) als urheberrechtlich geschützte Leistung der Klägerin im Sinne des §<br />
97 UrhG zu sehen ist“. Und weiter: „Die Klägerin weist zu recht darauf hin, dass die<br />
Schöpfungshöhe nach der jeweils maßgebenden Auffassung der mit künstlerischen Fragen<br />
einigermaßen vertrauten und hierfür aufgeschlossenen Verkehrskreise zu bemessen ist.<br />
Gerade im Bereich der modernen Kunst ist insoweit allein das <strong>Urteil</strong> eines<br />
Kunstsachverständigen dafür maßgebend, ob es sich um ein Kunstwerk handelt oder nicht.“<br />
„Maßgeblich ist weiterhin, daß die Rechte an einem Kunstgegenstand von erheblicher<br />
Bedeutung verletzt worden ist“, schlossen die Münchner Richter aus der Teilnahme des<br />
<strong>Andessner</strong>-Objektes in Ausstellungen zeitgenössischer Kunst und anhand von Feuilleton-<br />
Veröffentlichungen. (Amtsgericht München, Geschäftsnummer: 161 C 18629/98, 1999)<br />
„Über den Kunstwert des Schokoladenschuhs von <strong>Irene</strong> <strong>Andessner</strong>“<br />
Gutachten des Kunstsachverständigen – Klaus Honnef<br />
Wenn sich dagegen eine ehemalige K.u.K. Hofkonditorei an der Gußform einer bildenden<br />
Künstlerin vergreift, gilt in Österreich das Wort des Kunstsachverständigen nichts. In seinem<br />
„Gutachten über den Kunstwert des Schokoladenschuhs von <strong>Irene</strong> <strong>Andessner</strong>“ hatte Prof.<br />
Klaus Honnef das Objekt „nahtlos in die Entwicklung der Objektkunst von Duchamps Ready<br />
Mades bis zu Dieter Roths Schokoladenobjekten“ eingeordnet. Dem Vizepräsident des<br />
Internationalen Kunstkritikerverbandes und Autor von Standardwerken zur bildenden Kunst<br />
war „vor dem Auftritt des Schokoladenschuhs von <strong>Irene</strong> <strong>Andessner</strong> kein Objekt, weder in der<br />
Kunst noch in der Lebenswelt, bekannt geworden, das eine Eins-zu-Eins-Übersetzung eines<br />
angeblichen Gebrauchsgegenstandes in ein ungewohntes, gleichwohl optisch ähnliches,<br />
dennoch völlig verschiedenes Material – statt Leder eben Schokolade – erprobt hat“. (zur<br />
Person: www.klaushonnef.de)<br />
Faksimile-Edition des <strong>Urteil</strong>sspruches<br />
Angesichts der exemplarischen Qualität des <strong>Schokoschuh</strong>-Falles denkt der Berliner<br />
Kunstverlag Artikel Editionen daran, das 14-seitige Papier der <strong>Urteil</strong>sverkündung und<br />
-begründung als Faksimile-Ausgabe mit signiertem Doppelfoto Original und Raubguss<br />
herauszubringen, und dies in einer limitierten Auflage von 100 Exemplaren zum Stückpreis<br />
von 117,95 Euro, was dem hundertsten Teil der von der Künstlerin <strong>Irene</strong> <strong>Andessner</strong><br />
abverlangten Prozesskosten in Höhe von 11.794,70 Euro entspricht. Ein Angebot zur<br />
Solidarisierung der Kunstwelt mit <strong>Irene</strong> <strong>Andessner</strong>.