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5. Jahrgang - März 2001 - Verwaltungsgemeinschaft Seehausen am ...

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Verwaltung ausgearbeiteten Satzungsentwurf<br />

vom 16.01.<strong>2001</strong> wie vorgelegt zu.<br />

Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />

Ergänzungen der Darstellungen im<br />

Landschaftsplan (Sitzung 09.01.01)<br />

In seiner Sitzung <strong>am</strong> 01.08.2000 beschloß<br />

der Gemeinderat über die endgültigen Darstellungen<br />

des Flächennutzungsplanes mit<br />

integriertem Landschaftsplan. Seit diesem<br />

Beschluß wurde vom Ing.Büro Knorr<br />

nunmehr das hydrologische Gutachten über<br />

die Einzugsgebietsermittlung des Grundwassers<br />

fertiggestellt. Darüberhinaus wurden<br />

auch die FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

abschließend beschlossen. Zur endgültigen<br />

Überarbeitung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes<br />

mit integriertem Landschaftsplan<br />

zur erneuten öffentlichen Auslegung<br />

sind u. a. noch die o. g. Punkte<br />

beschlußmäßig zu behandeln.<br />

Darstellung Kemmelgelände<br />

Der Gemeinderat beschließt, daß im Zuge<br />

der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />

über die künftige Art der Nutzung<br />

des “Kemmelgeländes” keine Aussage zu<br />

treffen ist. Die Fläche ist daher “weiß”<br />

darzustellen. Erst nach genauer Einstufung<br />

des Geländes aus Sicht des Wasserwirtschafts<strong>am</strong>tes,<br />

Gesundheits<strong>am</strong>tes und des<br />

Landes<strong>am</strong>ts für Umwelttechnik und der<br />

d<strong>am</strong>it verbundenen Feststellung des Sanierungsbedarfes<br />

und des dafür zuständigen<br />

Kostenträgers sind weitere Verhandlungen<br />

mit dem Bund bzw. Aussagen über die Art<br />

der künftigen baulichen Nutzung zu treffen.<br />

Dies ist im Erläuterungsbericht als<br />

Begründung für die Nichtdarstellung der<br />

Fläche aufzuführen.<br />

Wiederholung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses<br />

Der Gemeinderat billigt gemäß § 3 Abs. 2<br />

BauGB den von der Ortsplanungsstelle<br />

ausgearbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />

mit integriertem Landschaftsplan<br />

in der letzten Fassung mit der Maßgabe,<br />

daß die in der heutigen Sitzung und in<br />

den öffentlichen Sitzungen <strong>am</strong> 01.08.2000<br />

und 09.01.<strong>2001</strong> beschlossenen Änderungen<br />

und Ergänzungen noch entsprechend in den<br />

Planentwurf bzw. den Erläuterungsbericht<br />

eingearbeitet werden.<br />

Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender<br />

Änderung bzw. Ergänzung des<br />

Planentwurfes die erneute öffentliche<br />

Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf<br />

die Dauer eines Monats durchzuführen.<br />

Dabei dürfen Bedenken und Anregungen<br />

nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten<br />

Teilen vorgebracht werden.<br />

Ankauf eines Radladers<br />

Das Angebot der Fa. Atlas, München über<br />

einen gebrauchten Radlader Atlas 32 E<br />

zum Preis von DM 38.000,00 zuzüglich<br />

MwSt. ist anzunehmen unter der Voraussetzung,<br />

daß das Fahrzeug mit neuen Reifen<br />

geliefert wird und die von Herrn Geisenberger<br />

festgestellten Mängel beseitigt<br />

werden.<br />

Freiwillige Feuerwehr - Ersatzbeschaffungen<br />

Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Seehausen</strong> a. St.<br />

hat mit Schreiben vom 11.01.<strong>2001</strong> einen<br />

Antrag auf Erwerb folgender Ersatzbeschaffung<br />

eingereicht:<br />

- 13 B-Schläuche ca. DM 1.800,00<br />

- 3 Schlauchtragekörbe ca. DM 627,00<br />

- 2 Warndreiecke ca. DM 310,00.<br />

Dem Ankauf der gewünschten Ersatzbeschaffung,<br />

wie vorgetragen, wird zugestimmt.<br />

7. Satzung zur Änderung der Satzung<br />

über die Gebühren für die Benutzung<br />

der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />

- Friedhofsgebührensatzung<br />

Die Friedhofsgebühren mußten wegen der<br />

Erweiterung des gemeindlichen Friedhofs<br />

und der d<strong>am</strong>it verbundenen enormen Kosten<br />

neu kalkuliert wurden. Aufgrund der<br />

notwendigen Änderung der Satzung werden<br />

zugleich alle Beträge auf Euro umgestellt.<br />

Der Gemeinderat beschließt den Erlaß der<br />

7. Satzung zur Änderung der Satzung über<br />

die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen<br />

Bestattungseinrichtungen -<br />

Friedhofsgebührensatzung mit der Maßgabe,<br />

daß die Grabgebühren wie folgt lauten:<br />

- Urnennische 60,00 DM bzw.30,00 €<br />

- Urnengrab 80,00 DM bzw. 40,00 €

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