5. Jahrgang - März 2001 - Verwaltungsgemeinschaft Seehausen am ...
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Verwaltung ausgearbeiteten Satzungsentwurf<br />
vom 16.01.<strong>2001</strong> wie vorgelegt zu.<br />
Neuaufstellung Flächennutzungsplan<br />
Ergänzungen der Darstellungen im<br />
Landschaftsplan (Sitzung 09.01.01)<br />
In seiner Sitzung <strong>am</strong> 01.08.2000 beschloß<br />
der Gemeinderat über die endgültigen Darstellungen<br />
des Flächennutzungsplanes mit<br />
integriertem Landschaftsplan. Seit diesem<br />
Beschluß wurde vom Ing.Büro Knorr<br />
nunmehr das hydrologische Gutachten über<br />
die Einzugsgebietsermittlung des Grundwassers<br />
fertiggestellt. Darüberhinaus wurden<br />
auch die FFH- und Vogelschutzgebiete<br />
abschließend beschlossen. Zur endgültigen<br />
Überarbeitung des Entwurfes des Flächennutzungsplanes<br />
mit integriertem Landschaftsplan<br />
zur erneuten öffentlichen Auslegung<br />
sind u. a. noch die o. g. Punkte<br />
beschlußmäßig zu behandeln.<br />
Darstellung Kemmelgelände<br />
Der Gemeinderat beschließt, daß im Zuge<br />
der Neuaufstellung des Flächennutzungsplanes<br />
über die künftige Art der Nutzung<br />
des “Kemmelgeländes” keine Aussage zu<br />
treffen ist. Die Fläche ist daher “weiß”<br />
darzustellen. Erst nach genauer Einstufung<br />
des Geländes aus Sicht des Wasserwirtschafts<strong>am</strong>tes,<br />
Gesundheits<strong>am</strong>tes und des<br />
Landes<strong>am</strong>ts für Umwelttechnik und der<br />
d<strong>am</strong>it verbundenen Feststellung des Sanierungsbedarfes<br />
und des dafür zuständigen<br />
Kostenträgers sind weitere Verhandlungen<br />
mit dem Bund bzw. Aussagen über die Art<br />
der künftigen baulichen Nutzung zu treffen.<br />
Dies ist im Erläuterungsbericht als<br />
Begründung für die Nichtdarstellung der<br />
Fläche aufzuführen.<br />
Wiederholung des Billigungs- und Auslegungsbeschlusses<br />
Der Gemeinderat billigt gemäß § 3 Abs. 2<br />
BauGB den von der Ortsplanungsstelle<br />
ausgearbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplanes<br />
mit integriertem Landschaftsplan<br />
in der letzten Fassung mit der Maßgabe,<br />
daß die in der heutigen Sitzung und in<br />
den öffentlichen Sitzungen <strong>am</strong> 01.08.2000<br />
und 09.01.<strong>2001</strong> beschlossenen Änderungen<br />
und Ergänzungen noch entsprechend in den<br />
Planentwurf bzw. den Erläuterungsbericht<br />
eingearbeitet werden.<br />
Die Verwaltung wird beauftragt, nach entsprechender<br />
Änderung bzw. Ergänzung des<br />
Planentwurfes die erneute öffentliche<br />
Auslegung gemäß § 3 Abs. 3 BauGB auf<br />
die Dauer eines Monats durchzuführen.<br />
Dabei dürfen Bedenken und Anregungen<br />
nur noch zu den geänderten bzw. ergänzten<br />
Teilen vorgebracht werden.<br />
Ankauf eines Radladers<br />
Das Angebot der Fa. Atlas, München über<br />
einen gebrauchten Radlader Atlas 32 E<br />
zum Preis von DM 38.000,00 zuzüglich<br />
MwSt. ist anzunehmen unter der Voraussetzung,<br />
daß das Fahrzeug mit neuen Reifen<br />
geliefert wird und die von Herrn Geisenberger<br />
festgestellten Mängel beseitigt<br />
werden.<br />
Freiwillige Feuerwehr - Ersatzbeschaffungen<br />
Die Freiwillige Feuerwehr <strong>Seehausen</strong> a. St.<br />
hat mit Schreiben vom 11.01.<strong>2001</strong> einen<br />
Antrag auf Erwerb folgender Ersatzbeschaffung<br />
eingereicht:<br />
- 13 B-Schläuche ca. DM 1.800,00<br />
- 3 Schlauchtragekörbe ca. DM 627,00<br />
- 2 Warndreiecke ca. DM 310,00.<br />
Dem Ankauf der gewünschten Ersatzbeschaffung,<br />
wie vorgetragen, wird zugestimmt.<br />
7. Satzung zur Änderung der Satzung<br />
über die Gebühren für die Benutzung<br />
der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen<br />
- Friedhofsgebührensatzung<br />
Die Friedhofsgebühren mußten wegen der<br />
Erweiterung des gemeindlichen Friedhofs<br />
und der d<strong>am</strong>it verbundenen enormen Kosten<br />
neu kalkuliert wurden. Aufgrund der<br />
notwendigen Änderung der Satzung werden<br />
zugleich alle Beträge auf Euro umgestellt.<br />
Der Gemeinderat beschließt den Erlaß der<br />
7. Satzung zur Änderung der Satzung über<br />
die Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen<br />
Bestattungseinrichtungen -<br />
Friedhofsgebührensatzung mit der Maßgabe,<br />
daß die Grabgebühren wie folgt lauten:<br />
- Urnennische 60,00 DM bzw.30,00 €<br />
- Urnengrab 80,00 DM bzw. 40,00 €