Seite 66 - ProKilo
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PROFILE &<br />
BETONSTAHL<br />
ROHRE<br />
BLECHE<br />
KUNSTSTOFFE<br />
BODENDIELEN-<br />
SYSTEM<br />
BEFESTIGUNGS-<br />
TECHNIK<br />
GELÄNDER-<br />
ZUBEHÖR<br />
BAUELEMENTE &<br />
PFLEGE-ZUBEHÖR<br />
WERKZEUGE &<br />
ARBEITSSCHUTZ<br />
330<br />
Sicherheits- und Montagehinweise<br />
Geländerhöhen & Abstände<br />
1. In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt<br />
sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren.<br />
2. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie<br />
Umwehrungen von Flächen mit einer<br />
Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m = 0,90 m<br />
Umwehrungen von Flächen mit<br />
mehr als 12 m Absturzhöhe = 1,10 m.<br />
3. In, an und auf Gebäuden, bei denen in der Regel mit der Anwesenheit von Kindern<br />
gerechnet werden muss, dürfen Öffnungen in Umwehrungen, Brüstungen und Geländern<br />
mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12 cm (X) sein.<br />
Ein seitlicher Zwischenraum zwischen dem Geländer oder der Brüstung und der zu<br />
sichernden Fläche darf nicht größer als 4 cm (Y) sein.<br />
Die Umwehrungen, Brüstungen und Geländer sind so auszubilden, dass Kindern das<br />
Überklettern nicht erleichtert wird.<br />
4. Bei Treppengeländern gilt zu beachten, dass die Pfostenhöhe ab Oberkante Belag –<br />
senkrecht gemessen an der Stufenvorderkante – min. 90 cm beträgt.<br />
5. Geländer dürfen nur so durchbrochen sein, dass an keiner Stelle eines Durchbruches<br />
eine Kugel mit einem Durchmesser von mehr als 13 cm durch das Geländer geschoben<br />
werden kann.<br />
Geländerhöhe = Absturzhöhe von 1 m - 12 m = 0,90 m<br />
mehr als 12 m Absturzhöhe = 1,10 m.<br />
Öffnungen im Geländer dürfen mindestens<br />
in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein.<br />
Der seitliche Zwischenraum zwischen dem<br />
Geländer und der zu sichernden Fläche darf<br />
nicht größer als 4 cm sein.<br />
Oberkante<br />
fertig Fußboden<br />
Höhe über Geländer Aufgesetzte, unterseitige und vorgesetzte Befestigung<br />
Mindest-Brüstungshöhe Maximaler Pfostenabstand<br />
0 - 12 m 90 cm 100 cm<br />
12- 20 m 110 cm 90 cm<br />
Oberkante<br />
Gelände<br />
Im Übrigen empfehlen wir infolge unterschiedlicher Bauordnungen der einzelnen<br />
Bundesländer eine vorherige Rücksprache mit Ihrem Bauamt.<br />
Höhe über Geländer (Absturzhöhe) Brüstungshöhe<br />
Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />
- Landesbauordnung - (BauO NRW)<br />
in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000<br />
§ 41 Umwehrungen<br />
Sicherheits- und Montagehinweise<br />
(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt<br />
sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren.<br />
Dies gilt nicht, wenn eine Umwehrung dem Zweck der Fläche widerspricht, wie bei<br />
Verladerampen, Kais und Schwimmbecken.<br />
(2) Nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen in Flächen, die im Allgemeinen zum<br />
Begehen bestimmt sind, sind zu umwehren, wenn sie weniger als 0,50 m aus diesen<br />
Flächen herausragen.<br />
(3) Kellerlichtschächte und Betriebsschächte, die an Verkehrsfl ächen liegen, sind zu umwehren<br />
oder verkehrssicher abzudecken; Abdeckungen an und in öffentlichen Verkehrsfl ächen<br />
müssen gegen unbefugtes Abheben gesichert sein.<br />
(4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:<br />
1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern<br />
sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m,<br />
2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.<br />
(5) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 0,80 m,<br />
darüber mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn<br />
durch andere brüstungsähnliche Vorrichtungen diese Mindesthöhen eingehalten werden.<br />
Soll die Absturzsicherung im Wesentlichen durch eine Umwehrung, wie Geländer, erbracht<br />
werden, so sind die Mindesthöhen nach Absatz 4 einzuhalten. Im Erdgeschoss können<br />
geringere Brüstungshöhen gestattet werden.<br />
Haben Sie die von Ihnen gewünschte Abmessung nicht gefunden oder haben Sie einen<br />
speziellen Wunsch? Zögern Sie nicht, uns anzurufen – wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />
Fon: 01805 77 65 45 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />
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