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PROFILE &<br />

BETONSTAHL<br />

ROHRE<br />

BLECHE<br />

KUNSTSTOFFE<br />

BODENDIELEN-<br />

SYSTEM<br />

BEFESTIGUNGS-<br />

TECHNIK<br />

GELÄNDER-<br />

ZUBEHÖR<br />

BAUELEMENTE &<br />

PFLEGE-ZUBEHÖR<br />

WERKZEUGE &<br />

ARBEITSSCHUTZ<br />

330<br />

Sicherheits- und Montagehinweise<br />

Geländerhöhen & Abstände<br />

1. In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt<br />

sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren.<br />

2. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern sowie<br />

Umwehrungen von Flächen mit einer<br />

Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m = 0,90 m<br />

Umwehrungen von Flächen mit<br />

mehr als 12 m Absturzhöhe = 1,10 m.<br />

3. In, an und auf Gebäuden, bei denen in der Regel mit der Anwesenheit von Kindern<br />

gerechnet werden muss, dürfen Öffnungen in Umwehrungen, Brüstungen und Geländern<br />

mindestens in einer Richtung nicht breiter als 12 cm (X) sein.<br />

Ein seitlicher Zwischenraum zwischen dem Geländer oder der Brüstung und der zu<br />

sichernden Fläche darf nicht größer als 4 cm (Y) sein.<br />

Die Umwehrungen, Brüstungen und Geländer sind so auszubilden, dass Kindern das<br />

Überklettern nicht erleichtert wird.<br />

4. Bei Treppengeländern gilt zu beachten, dass die Pfostenhöhe ab Oberkante Belag –<br />

senkrecht gemessen an der Stufenvorderkante – min. 90 cm beträgt.<br />

5. Geländer dürfen nur so durchbrochen sein, dass an keiner Stelle eines Durchbruches<br />

eine Kugel mit einem Durchmesser von mehr als 13 cm durch das Geländer geschoben<br />

werden kann.<br />

Geländerhöhe = Absturzhöhe von 1 m - 12 m = 0,90 m<br />

mehr als 12 m Absturzhöhe = 1,10 m.<br />

Öffnungen im Geländer dürfen mindestens<br />

in einer Richtung nicht breiter als 12 cm sein.<br />

Der seitliche Zwischenraum zwischen dem<br />

Geländer und der zu sichernden Fläche darf<br />

nicht größer als 4 cm sein.<br />

Oberkante<br />

fertig Fußboden<br />

Höhe über Geländer Aufgesetzte, unterseitige und vorgesetzte Befestigung<br />

Mindest-Brüstungshöhe Maximaler Pfostenabstand<br />

0 - 12 m 90 cm 100 cm<br />

12- 20 m 110 cm 90 cm<br />

Oberkante<br />

Gelände<br />

Im Übrigen empfehlen wir infolge unterschiedlicher Bauordnungen der einzelnen<br />

Bundesländer eine vorherige Rücksprache mit Ihrem Bauamt.<br />

Höhe über Geländer (Absturzhöhe) Brüstungshöhe<br />

Bauordnung für das Land Nordrhein-Westfalen<br />

- Landesbauordnung - (BauO NRW)<br />

in der Fassung der Bekanntmachung vom 1. März 2000<br />

§ 41 Umwehrungen<br />

Sicherheits- und Montagehinweise<br />

(1) In, an und auf baulichen Anlagen sind Flächen, die im Allgemeinen zum Begehen bestimmt<br />

sind und unmittelbar an mehr als 1 m tiefer liegende Flächen angrenzen, zu umwehren.<br />

Dies gilt nicht, wenn eine Umwehrung dem Zweck der Fläche widerspricht, wie bei<br />

Verladerampen, Kais und Schwimmbecken.<br />

(2) Nicht begehbare Oberlichte und Glasabdeckungen in Flächen, die im Allgemeinen zum<br />

Begehen bestimmt sind, sind zu umwehren, wenn sie weniger als 0,50 m aus diesen<br />

Flächen herausragen.<br />

(3) Kellerlichtschächte und Betriebsschächte, die an Verkehrsfl ächen liegen, sind zu umwehren<br />

oder verkehrssicher abzudecken; Abdeckungen an und in öffentlichen Verkehrsfl ächen<br />

müssen gegen unbefugtes Abheben gesichert sein.<br />

(4) Notwendige Umwehrungen müssen folgende Mindesthöhen haben:<br />

1. Umwehrungen zur Sicherung von Öffnungen in begehbaren Decken, Dächern<br />

sowie Umwehrungen von Flächen mit einer Absturzhöhe von 1 m bis zu 12 m 0,90 m,<br />

2. Umwehrungen von Flächen mit mehr als 12 m Absturzhöhe 1,10 m.<br />

(5) Fensterbrüstungen müssen bei einer Absturzhöhe von bis zu 12 m mindestens 0,80 m,<br />

darüber mindestens 0,90 m hoch sein. Geringere Brüstungshöhen sind zulässig, wenn<br />

durch andere brüstungsähnliche Vorrichtungen diese Mindesthöhen eingehalten werden.<br />

Soll die Absturzsicherung im Wesentlichen durch eine Umwehrung, wie Geländer, erbracht<br />

werden, so sind die Mindesthöhen nach Absatz 4 einzuhalten. Im Erdgeschoss können<br />

geringere Brüstungshöhen gestattet werden.<br />

Haben Sie die von Ihnen gewünschte Abmessung nicht gefunden oder haben Sie einen<br />

speziellen Wunsch? Zögern Sie nicht, uns anzurufen – wir helfen Ihnen gerne weiter.<br />

Fon: 01805 77 65 45 (0,14 €/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk max. 0,42 €/Min.)<br />

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