Tel. (0 21 31) 27 50 55 www.puell-touristik.de - Püll Touristik ...
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tung o<strong>de</strong>r Reiseleitung nicht geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet,<br />
Mängel unverzüglich direkt gegenüber PÜLL unter <strong>de</strong>r<br />
nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.<br />
1.10.1.4 Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur dann nicht, wenn die<br />
<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong> Rüge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt.<br />
1.10.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern<br />
sind nicht befugt und von PÜLL nicht bevollmächtigt, Mängel zu<br />
bestätigen o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen PÜLL anzuerkennen.<br />
1.10.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,<br />
so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbe gilt,<br />
wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,<br />
PÜLL erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung<br />
ist erst zulässig, wenn PÜLL o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n und<br />
vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten<br />
(Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene<br />
Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.<br />
Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />
unmöglich ist o<strong>de</strong>r von PÜLL o<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert<br />
wird o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch<br />
ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.<br />
1.11 beschRänkung <strong>de</strong>R hAftung<br />
1.11.1 Die vertragliche Haftung von PÜLL für Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n<br />
sind, ist auf <strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />
1.11.1.1 soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob<br />
fahrlässig herbeigeführt wird o<strong>de</strong>r<br />
1.11.1.2 soweit PÜLL für einen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen<br />
eines Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />
1.11.2 Die <strong>de</strong>liktische Haftung von PÜLL für Sachschä<strong>de</strong>n, die nicht auf<br />
Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf <strong>de</strong>n dreifachen<br />
Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils<br />
je Kun<strong>de</strong>n und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />
Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck<br />
nach <strong>de</strong>m Montrealer Übereinkommen bleiben von <strong>de</strong>r<br />
Beschränkung unberührt.<br />
1.11.3 PÜLL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n<br />
im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />
lediglich vermittelt wer<strong>de</strong>n (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />
Theaterbesuche, Ausstellungen, Beför<strong>de</strong>rungsleistungen<br />
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),<br />
wenn diese Leistungen in <strong>de</strong>r Reiseausschreibung und <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung<br />
ausdrücklich und unter Angabe <strong>de</strong>s vermittelten<br />
Vertragspartners als Fremdleistungen so ein<strong>de</strong>utig gekennzeichnet<br />
wer<strong>de</strong>n, dass sie für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n erkennbar nicht Be-<br />
For<strong>de</strong>rn sie<br />
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Broschüre<br />
2010/2011 an!<br />
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<strong>www</strong>.<strong>puell</strong>-<strong>touristik</strong>.<strong>de</strong><br />
Reisen sie mit …<br />
standteil <strong>de</strong>r Reiseleistungen von PÜLL sind. PÜLL haftet jedoch<br />
1.11.3.1 für Leistungen, welche die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n vom ausgeschriebenen<br />
Ausgangsort <strong>de</strong>r Reise zum ausgeschriebenen Zielort,<br />
Zwischenbeför<strong>de</strong>rungen während <strong>de</strong>r Reise und die Unterbringung:<br />
während <strong>de</strong>r Reise beinhalten,<br />
1.11.3.2 wenn und insoweit für einen Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n die Verletzung<br />
von Hinweis-, Aufklärungs- o<strong>de</strong>r Organisationspflichten<br />
von PÜLL ursächlich gewor<strong>de</strong>n ist.<br />
Eine etwaige Haftung von PÜLL wegen <strong>de</strong>r Verletzung von<br />
Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen<br />
unberührt.<br />
1.12 Ausschluss von AnsPRüchen und<br />
veRjähRung<br />
1.12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung <strong>de</strong>r Reise<br />
hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>m vertraglich vorgesehenen<br />
Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Reise geltend zu machen.<br />
1.12.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PÜLL<br />
unter <strong>de</strong>r nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.<br />
1.12.3 Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Ansprüche nur geltend<br />
machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Frist<br />
verhin<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist.<br />
1.12.4 Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n §§ 651c bis 651f BGB verjähren<br />
in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m<br />
die Reise <strong>de</strong>m Vertrage nach en<strong>de</strong>n sollte. Schweben zwischen<br />
<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und PÜLL Verhandlungen über <strong>de</strong>n Anspruch o<strong>de</strong>r<br />
die <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>, so ist die Verjährung<br />
gehemmt, bis <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r PÜLL die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen<br />
verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate<br />
nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hemmung ein.<br />
1.13 PAss-, visA- und gesundheitsvoRschRiften<br />
1.13.1 PÜLL wird Staatsangehörige eines Staates <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften,<br />
in <strong>de</strong>m die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />
von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss<br />
sowie über <strong>de</strong>ren evtl. Än<strong>de</strong>rungen vor Reiseantritt<br />
unterrichten. Für Angehörige an<strong>de</strong>rer Staaten gibt das zuständige<br />
Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,<br />
dass keine Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n und eventueller<br />
Mitreisen<strong>de</strong>r (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />
vorliegen.<br />
1.13.2 Der Kun<strong>de</strong> ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />
<strong>de</strong>r notwendigen Reisedokumente, eventuell erfor<strong>de</strong>rliche Imp-<br />
<strong>Püll</strong> <strong>touristik</strong><br />
fungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />
Nachteile, die aus <strong>de</strong>m Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,<br />
z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen<br />
Lasten. Dies gilt nicht, wenn PÜLL schuldhaft nicht, unzureichend<br />
o<strong>de</strong>r falsch informiert hat.<br />
1.13.3 PÜLL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und <strong>de</strong>n Zugang<br />
notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />
wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ihn mit <strong>de</strong>r Besorgung beauftragt hat, es sei<br />
<strong>de</strong>nn, dass PÜLL eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />
1.14 RechtswAhl und geRichtsstAnd<br />
1.14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und PÜLL fin<strong>de</strong>t<br />
ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht Anwendung. Dies gilt auch<br />
für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />
1.14.2 Soweit bei Klagen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen PÜLL im Ausland für die<br />
Haftung von PÜLL <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach nicht <strong>de</strong>utsches Recht angewen<strong>de</strong>t<br />
wird, fin<strong>de</strong>t bezüglich <strong>de</strong>r Rechtsfolgen, insbeson<strong>de</strong>re<br />
hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />
ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht Anwendung.<br />
1.14.3 Der Kun<strong>de</strong> kann PÜLL nur an ihrem Sitz verklagen.<br />
1.14.4 Für Klagen von PÜLL gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r Wohnsitz <strong>de</strong>s<br />
Kun<strong>de</strong>n maßgebend. Für Klagen gegen Kun<strong>de</strong>n bzw. Vertragspartner<br />
<strong>de</strong>s Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen<br />
<strong>de</strong>s öffentlichen o<strong>de</strong>r privaten Rechts o<strong>de</strong>r Personen sind, die ihren<br />
Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben<br />
o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />
<strong>de</strong>r Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand<br />
<strong>de</strong>r Sitz von PÜLL vereinbart.<br />
1.14.5 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit<br />
auf <strong>de</strong>n Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen<br />
im Mitgliedstaat <strong>de</strong>r EU, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> angehört,<br />
für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n günstiger sind als die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />
o<strong>de</strong>r die entsprechen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Vorschriften.<br />
Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;<br />
RA Noll, Stuttgart, 2008.<br />
ReiseveRAnstAlteR ist:<br />
<strong>Püll</strong> touRistik<br />
<strong>Püll</strong> <strong>Touristik</strong> Novesia-Tours-GmbH<br />
Königstraße 1 · 41460 Neuss<br />
<strong>Tel</strong>efon (0 <strong>21</strong> <strong>31</strong>) <strong>27</strong> <strong>50</strong> <strong>55</strong><br />
<strong>Tel</strong>efax (0 <strong>21</strong> <strong>31</strong>) <strong>27</strong> 76 76<br />
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