09.11.2012 Aufrufe

Tel. (0 21 31) 27 50 55 www.puell-touristik.de - Püll Touristik ...

Tel. (0 21 31) 27 50 55 www.puell-touristik.de - Püll Touristik ...

Tel. (0 21 31) 27 50 55 www.puell-touristik.de - Püll Touristik ...

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

tung o<strong>de</strong>r Reiseleitung nicht geschul<strong>de</strong>t, so ist <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> verpflichtet,<br />

Mängel unverzüglich direkt gegenüber PÜLL unter <strong>de</strong>r<br />

nachstehend angegebenen Anschrift anzuzeigen.<br />

1.10.1.4 Ansprüche <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n entfallen nur dann nicht, wenn die<br />

<strong>de</strong>m Reisen<strong>de</strong>n obliegen<strong>de</strong> Rüge unverschul<strong>de</strong>t unterbleibt.<br />

1.10.2 Reiseleiter, Agenturen und Mitarbeiter von Leistungsträgern<br />

sind nicht befugt und von PÜLL nicht bevollmächtigt, Mängel zu<br />

bestätigen o<strong>de</strong>r Ansprüche gegen PÜLL anzuerkennen.<br />

1.10.3 Wird die Reise infolge eines Reisemangels erheblich beeinträchtigt,<br />

so kann <strong>de</strong>r Reisen<strong>de</strong> <strong>de</strong>n Vertrag kündigen. Dasselbe gilt,<br />

wenn ihm die Reise infolge eines solchen Mangels aus wichtigem,<br />

PÜLL erkennbarem Grund nicht zuzumuten ist. Die Kündigung<br />

ist erst zulässig, wenn PÜLL o<strong>de</strong>r, soweit vorhan<strong>de</strong>n und<br />

vertraglich als Ansprechpartner vereinbart, ihre Beauftragten<br />

(Reiseleitung, Agentur), eine ihnen vom Reisen<strong>de</strong>n bestimmte angemessene<br />

Frist haben verstreichen lassen, ohne Abhilfe zu leisten.<br />

Der Bestimmung einer Frist bedarf es nicht, wenn die Abhilfe<br />

unmöglich ist o<strong>de</strong>r von PÜLL o<strong>de</strong>r ihren Beauftragten verweigert<br />

wird o<strong>de</strong>r wenn die sofortige Kündigung <strong>de</strong>s Vertrages durch<br />

ein beson<strong>de</strong>res Interesse <strong>de</strong>s Reisen<strong>de</strong>n gerechtfertigt wird.<br />

1.11 beschRänkung <strong>de</strong>R hAftung<br />

1.11.1 Die vertragliche Haftung von PÜLL für Schä<strong>de</strong>n, die nicht Körperschä<strong>de</strong>n<br />

sind, ist auf <strong>de</strong>n dreifachen Reisepreis beschränkt,<br />

1.11.1.1 soweit ein Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n we<strong>de</strong>r vorsätzlich noch grob<br />

fahrlässig herbeigeführt wird o<strong>de</strong>r<br />

1.11.1.2 soweit PÜLL für einen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n entstehen<strong>de</strong>n Scha<strong>de</strong>n allein wegen<br />

eines Verschul<strong>de</strong>ns eines Leistungsträgers verantwortlich ist.<br />

1.11.2 Die <strong>de</strong>liktische Haftung von PÜLL für Sachschä<strong>de</strong>n, die nicht auf<br />

Vorsatz o<strong>de</strong>r grober Fahrlässigkeit beruhen, ist auf <strong>de</strong>n dreifachen<br />

Reisepreis beschränkt. Diese Haftungshöchstsumme gilt jeweils<br />

je Kun<strong>de</strong>n und Reise. Möglicherweise darüber hinausgehen<strong>de</strong><br />

Ansprüche bei Flugreisen im Zusammenhang mit Reisegepäck<br />

nach <strong>de</strong>m Montrealer Übereinkommen bleiben von <strong>de</strong>r<br />

Beschränkung unberührt.<br />

1.11.3 PÜLL haftet nicht für Leistungsstörungen, Personen- und Sachschä<strong>de</strong>n<br />

im Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen<br />

lediglich vermittelt wer<strong>de</strong>n (z.B. Ausflüge, Sportveranstaltungen,<br />

Theaterbesuche, Ausstellungen, Beför<strong>de</strong>rungsleistungen<br />

von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und Zielort),<br />

wenn diese Leistungen in <strong>de</strong>r Reiseausschreibung und <strong>de</strong>r Buchungsbestätigung<br />

ausdrücklich und unter Angabe <strong>de</strong>s vermittelten<br />

Vertragspartners als Fremdleistungen so ein<strong>de</strong>utig gekennzeichnet<br />

wer<strong>de</strong>n, dass sie für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n erkennbar nicht Be-<br />

For<strong>de</strong>rn sie<br />

jetzt unsere<br />

tagesfahrten-<br />

Broschüre<br />

2010/2011 an!<br />

n allgEmEInE REIsEBEDIngungEn<br />

<strong>Tel</strong>. (0 <strong>21</strong> <strong>31</strong>) <strong>27</strong> <strong>50</strong> <strong>55</strong><br />

<strong>www</strong>.<strong>puell</strong>-<strong>touristik</strong>.<strong>de</strong><br />

Reisen sie mit …<br />

standteil <strong>de</strong>r Reiseleistungen von PÜLL sind. PÜLL haftet jedoch<br />

1.11.3.1 für Leistungen, welche die Beför<strong>de</strong>rung <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n vom ausgeschriebenen<br />

Ausgangsort <strong>de</strong>r Reise zum ausgeschriebenen Zielort,<br />

Zwischenbeför<strong>de</strong>rungen während <strong>de</strong>r Reise und die Unterbringung:<br />

während <strong>de</strong>r Reise beinhalten,<br />

1.11.3.2 wenn und insoweit für einen Scha<strong>de</strong>n <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n die Verletzung<br />

von Hinweis-, Aufklärungs- o<strong>de</strong>r Organisationspflichten<br />

von PÜLL ursächlich gewor<strong>de</strong>n ist.<br />

Eine etwaige Haftung von PÜLL wegen <strong>de</strong>r Verletzung von<br />

Pflichten als Reisevermittler bleibt durch die vorstehen<strong>de</strong>n Regelungen<br />

unberührt.<br />

1.12 Ausschluss von AnsPRüchen und<br />

veRjähRung<br />

1.12.1 Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung <strong>de</strong>r Reise<br />

hat <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> innerhalb eines Monats nach <strong>de</strong>m vertraglich vorgesehenen<br />

Zeitpunkt <strong>de</strong>r Beendigung <strong>de</strong>r Reise geltend zu machen.<br />

1.12.2 Die Geltendmachung kann fristwahrend nur gegenüber PÜLL<br />

unter <strong>de</strong>r nachstehend angegebenen Anschrift erfolgen.<br />

1.12.3 Nach Ablauf <strong>de</strong>r Frist kann <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> Ansprüche nur geltend<br />

machen, wenn er ohne Verschul<strong>de</strong>n an <strong>de</strong>r Einhaltung <strong>de</strong>r Frist<br />

verhin<strong>de</strong>rt wor<strong>de</strong>n ist.<br />

1.12.4 Ansprüche <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n nach <strong>de</strong>n §§ 651c bis 651f BGB verjähren<br />

in einem Jahr. Die Verjährung beginnt mit <strong>de</strong>m Tag, an <strong>de</strong>m<br />

die Reise <strong>de</strong>m Vertrage nach en<strong>de</strong>n sollte. Schweben zwischen<br />

<strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und PÜLL Verhandlungen über <strong>de</strong>n Anspruch o<strong>de</strong>r<br />

die <strong>de</strong>n Anspruch begrün<strong>de</strong>n<strong>de</strong>n Umstän<strong>de</strong>, so ist die Verjährung<br />

gehemmt, bis <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> o<strong>de</strong>r PÜLL die Fortsetzung <strong>de</strong>r Verhandlungen<br />

verweigert. Die Verjährung tritt frühestens 3 Monate<br />

nach <strong>de</strong>m En<strong>de</strong> <strong>de</strong>r Hemmung ein.<br />

1.13 PAss-, visA- und gesundheitsvoRschRiften<br />

1.13.1 PÜLL wird Staatsangehörige eines Staates <strong>de</strong>r Europäischen Gemeinschaften,<br />

in <strong>de</strong>m die Reise angeboten wird, über Bestimmungen<br />

von Pass-, Visa- und Gesundheitsvorschriften vor Vertragsabschluss<br />

sowie über <strong>de</strong>ren evtl. Än<strong>de</strong>rungen vor Reiseantritt<br />

unterrichten. Für Angehörige an<strong>de</strong>rer Staaten gibt das zuständige<br />

Konsulat Auskunft. Dabei wird davon ausgegangen,<br />

dass keine Beson<strong>de</strong>rheiten in <strong>de</strong>r Person <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n und eventueller<br />

Mitreisen<strong>de</strong>r (z. B. Doppelstaatsangehörigkeit, Staatenlosigkeit)<br />

vorliegen.<br />

1.13.2 Der Kun<strong>de</strong> ist verantwortlich für das Beschaffen und Mitführen<br />

<strong>de</strong>r notwendigen Reisedokumente, eventuell erfor<strong>de</strong>rliche Imp-<br />

<strong>Püll</strong> <strong>touristik</strong><br />

fungen sowie das Einhalten von Zoll- und Devisenvorschriften.<br />

Nachteile, die aus <strong>de</strong>m Nichtbefolgen dieser Vorschriften erwachsen,<br />

z. B. die Zahlung von Rücktrittskosten, gehen zu seinen<br />

Lasten. Dies gilt nicht, wenn PÜLL schuldhaft nicht, unzureichend<br />

o<strong>de</strong>r falsch informiert hat.<br />

1.13.3 PÜLL haftet nicht für die rechtzeitige Erteilung und <strong>de</strong>n Zugang<br />

notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung,<br />

wenn <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> ihn mit <strong>de</strong>r Besorgung beauftragt hat, es sei<br />

<strong>de</strong>nn, dass PÜLL eigene Pflichten schuldhaft verletzt hat.<br />

1.14 RechtswAhl und geRichtsstAnd<br />

1.14.1 Auf das Vertragsverhältnis zwischen <strong>de</strong>m Kun<strong>de</strong>n und PÜLL fin<strong>de</strong>t<br />

ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht Anwendung. Dies gilt auch<br />

für das gesamte Rechtsverhältnis.<br />

1.14.2 Soweit bei Klagen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n gegen PÜLL im Ausland für die<br />

Haftung von PÜLL <strong>de</strong>m Grun<strong>de</strong> nach nicht <strong>de</strong>utsches Recht angewen<strong>de</strong>t<br />

wird, fin<strong>de</strong>t bezüglich <strong>de</strong>r Rechtsfolgen, insbeson<strong>de</strong>re<br />

hinsichtlich Art, Umfang und Höhe von Ansprüchen <strong>de</strong>s Kun<strong>de</strong>n<br />

ausschließlich <strong>de</strong>utsches Recht Anwendung.<br />

1.14.3 Der Kun<strong>de</strong> kann PÜLL nur an ihrem Sitz verklagen.<br />

1.14.4 Für Klagen von PÜLL gegen <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n ist <strong>de</strong>r Wohnsitz <strong>de</strong>s<br />

Kun<strong>de</strong>n maßgebend. Für Klagen gegen Kun<strong>de</strong>n bzw. Vertragspartner<br />

<strong>de</strong>s Reisevertrages, die Kaufleute, juristische Personen<br />

<strong>de</strong>s öffentlichen o<strong>de</strong>r privaten Rechts o<strong>de</strong>r Personen sind, die ihren<br />

Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlichen Aufenthaltsort im Ausland haben<br />

o<strong>de</strong>r <strong>de</strong>ren Wohnsitz o<strong>de</strong>r gewöhnlicher Aufenthalt im Zeitpunkt<br />

<strong>de</strong>r Klageerhebung nicht bekannt ist, wird als Gerichtsstand<br />

<strong>de</strong>r Sitz von PÜLL vereinbart.<br />

1.14.5 Die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen gelten nicht, wenn und insoweit<br />

auf <strong>de</strong>n Reisevertrag anwendbare, nicht abdingbare Bestimmungen<br />

im Mitgliedstaat <strong>de</strong>r EU, <strong>de</strong>m <strong>de</strong>r Kun<strong>de</strong> angehört,<br />

für <strong>de</strong>n Kun<strong>de</strong>n günstiger sind als die vorstehen<strong>de</strong>n Bestimmungen<br />

o<strong>de</strong>r die entsprechen<strong>de</strong>n <strong>de</strong>utschen Vorschriften.<br />

Diese Reisebedingungen sind urheberrechtlich geschützt;<br />

RA Noll, Stuttgart, 2008.<br />

ReiseveRAnstAlteR ist:<br />

<strong>Püll</strong> touRistik<br />

<strong>Püll</strong> <strong>Touristik</strong> Novesia-Tours-GmbH<br />

Königstraße 1 · 41460 Neuss<br />

<strong>Tel</strong>efon (0 <strong>21</strong> <strong>31</strong>) <strong>27</strong> <strong>50</strong> <strong>55</strong><br />

<strong>Tel</strong>efax (0 <strong>21</strong> <strong>31</strong>) <strong>27</strong> 76 76<br />

<strong>www</strong>.<strong>puell</strong>-<strong>touristik</strong>.<strong>de</strong> · info@<strong>puell</strong>-<strong>touristik</strong>.<strong>de</strong>

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!