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ab 115 - Urlaub Polen

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Allgemeine Reisebedingungen (tuk International GmbH)<br />

1. Abschluss des Reisevertrages<br />

1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Touristik und Kontakt<br />

International GmbH Berlin (nachfolgend tuk) als Reiseveranstalter<br />

den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung<br />

kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem<br />

Weg erfolgen.<br />

1.2. Der Anmelder steht für seine eigene Vertragsverpflichtung sowie<br />

für die aller auf der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer ein,<br />

sofern dafür in einer ausdrücklichen und gesonderten Erklärung die<br />

Verpflichtung übernommen wurde.<br />

1.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung<br />

und Preismitteilung (Reisebestätigung) durch tuk zustande, die der<br />

Kunde unverzüglich erhält. Sofern Buchungen über ein vom Kunden<br />

beauftragtes Reisebüro (Agentur) vorgenommen werden, wird die<br />

Buchungsbestätigung in aller Regel diesem Reisebüro übersandt.<br />

1.4. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden<br />

<strong>ab</strong>, so liegt mit dieser Reisebestätigung ein neues Vertragsangebot<br />

vor, an das tuk 10 Tage gebunden ist und das der Kunde durch<br />

Rückbestätigung innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br />

1.5. Für Schüler-Gruppenreisen übergibt tuk ein freibleibendes<br />

Angebot als Vorschlag für eine Gruppenreise/Klassenfahrt. Die<br />

Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem<br />

Weg durch den Lehrer bzw. berechtigten Elternvertreter<br />

erfolgen. Damit bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages<br />

für die Gruppe verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen<br />

Annahme von tuk in Form der Rechnung/Reisebestätigung<br />

zustande.<br />

2. Bezahlung<br />

2.1. Nach Vertrags<strong>ab</strong>schluss sind gegen die Aushändigung des<br />

Sicherungsscheins 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung zu<br />

leisten.<br />

2.2. Die Restzahlung wird 31 Tage vor Reisebeginn fällig. Im Gegenzug<br />

erhält der Kunde die vollständigen Reiseunterlagen entsprechend<br />

Vereinbarung auf der Reisebestätigung, jedoch nicht später<br />

als 11 Tage vor Reisebeginn.<br />

2.3. Bei einer Reisedauer bis 24 Stunden, ohne Übernachtung und<br />

einem Reisepreis bis 75 EUR, kann der volle Reisepreis sofort ohne<br />

Aushändigung des Sicherungsscheins verlangt werden.<br />

2.4. Für Schüler-Gruppenreisen gilt: Nach Erhalt der Rechnung/<br />

Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines entsprechend<br />

§651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 150<br />

EUR (jedoch nicht höher als 10 Prozent des Gruppenreisepreises)<br />

fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 31 Tage vor Reisebeginn<br />

fällig.<br />

2.5. Geht die Anzahlung oder die Restzahlung nicht bis zur Fälligkeit<br />

ein, so ist tuk nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag<br />

zurückzutreten und die Buchung unter Geltendmachung der<br />

Stornoentschädigung entsprechend 5.1. zu stornieren.<br />

3. Leistungen<br />

3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich<br />

ausschließlich aus der auf der konkreten tuk- Reiseausschreibung<br />

(Katalog, Internet, Anzeigen oder Flyer) fußenden Reisebestätigung.<br />

3.2. Neben<strong>ab</strong>reden, besondere Vereinbarungen, Sonderwünsche<br />

des Kunden sind nur dann gültig, wenn diese in der tuk- Buchungsbestätigung<br />

vermerkt sind.<br />

3.3. tuk behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und<br />

nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertrags<strong>ab</strong>schluss eine Änderung<br />

der in der Reiseausschreibung veröffentlichten Reiseleistung<br />

zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich<br />

informiert wird.<br />

3.4. Vermittelt tuk in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen<br />

(Flüge, Fähr- und Bahnbeförderung, Mietwagen, Hotelaufenthalte für<br />

individuell Reisende) oder Reiseprogramme namentlich genannter<br />

fremder Reiseveranstalter, so richten sich Zustandekommen des<br />

Reisevertrages und Vertragspflichten aus der Leistungserfüllung<br />

nach den Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers).<br />

Die Vertragsbedingungen der Leistungserbringer stehen<br />

zur Einsicht zur Verfügung.<br />

4. Leistungs- und Preisänderungen<br />

4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom<br />

vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags<strong>ab</strong>schluss<br />

notwendig werden und die von tuk nicht wider Treu und Glauben<br />

herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder<br />

Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der<br />

gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die zulässige Änderung<br />

einer wesentlichen Reiseleistung wird dem Kunden unverzüglich<br />

nach Kenntnis erklärt.<br />

4.2. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />

kann der Kunde vom Vertrag kostenlos zurücktreten oder<br />

kostenfrei umbuchen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.<br />

4.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im<br />

Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abg<strong>ab</strong>en für<br />

bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der<br />

Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse,<br />

in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.<br />

Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrags<strong>ab</strong>schluss<br />

und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />

liegen. Die Änderung wird unverzüglich nach Kenntnis dem Kunden<br />

erklärt. Preiserhöhungen <strong>ab</strong> dem 20. Tag vor Reiseantritt sind<br />

unwirksam.<br />

4.4. Bei Preiserhöhungen nach Vertrags<strong>ab</strong>schluss um mehr als<br />

5Prozent des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten<br />

oder stattdessen eine andere Reise verlangen (es gilt 4.2.).<br />

4.5. Die Rechte nach Ziffer 4.2. und 4.4. hat der Kunde unmittelbar<br />

nach Kenntnisg<strong>ab</strong>e durch tuk geltend zu machen.<br />

5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,<br />

Ersatzteilnehmer, Reise<strong>ab</strong>bruch<br />

5.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt von der Reise ist der<br />

Kunde verpflichtet – soweit ihm nicht der Nachweis gelingt, ein<br />

Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger eingetreten<br />

– pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:<br />

bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent<br />

<strong>ab</strong> 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 25 Prozent<br />

<strong>ab</strong> 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 30 Prozent<br />

<strong>ab</strong> 14. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 60 Prozent<br />

<strong>ab</strong> 2. Tag vor Reisebeginn bei Nichtanreise 80 Prozent des Gesamtreise<br />

preises pro Reiseteilnehmer.<br />

5.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />

bei tuk. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt<br />

empfohlen.<br />

5.3. Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten<br />

ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt<br />

und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche<br />

Anordnungen entgegenstehen. Die Umbuchungsgebühr dafür<br />

beträgt pauschalisiert 30 EUR pro Vorgang. Sie ist sofort bei Umbuchung<br />

fällig.<br />

5.4. Der Kunde und der Dritte haften tuk gegenüber als Gesamtschuldner<br />

für den Reisepreis.<br />

5.5. Änderungen des Reisevertrages sind bis 40 Tage vor Reisetermin<br />

gegen eine Gebühr von 30 EUR pro Vorgang möglich. Danach<br />

werden Änderungen wie Rücktritte entsprechend 5.1. behandelt.<br />

5.6. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge Abbruch der<br />

Reise aus persönlich zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in<br />

Anspruch, so wird sich tuk bei den Leistungsträgern um Erstattung<br />

der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich<br />

um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung<br />

gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />

5.7. Für Gruppenreisen gilt: Der Rücktritt vom Vertrag ist durch<br />

den Kunden schriftlich mitzuteilen. Bis 60 Tage vor Reisebeginn<br />

entstehen pauschal pro Gruppe 150 EUR Rücktrittsgebühren.<br />

Soweit dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, ein Schaden<br />

sei überhaupt nicht oder wesentlich geringer eingetreten,<br />

werden pauschal pro Teilnehmer folgende Entschädigungen<br />

erhoben: <strong>ab</strong> 59. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent; <strong>ab</strong> 21.<br />

Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 35 Prozent; <strong>ab</strong> dem 10. Tag vor<br />

Reisebeginn 80 Prozent sowie bei Nichtanreise 90 Prozent des<br />

Reisepreises. Ausnahmen können schriftlich festgelegt werden.<br />

Veränderte Teilnehmerzahlen sind durch den Kunden unverzüglich<br />

mitzuteilen. Die präzisierte Rechnung erhält der Kunde nach<br />

Abschluss der Reise.<br />

6. Rücktritt und Kündigung durch den<br />

Reiseveranstalter<br />

6.1. tuk kann bis spätestens 31 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichen<br />

einer in der Reiseausschreibung (Katalog, Internet, Anzeigen<br />

oder Flyer) ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl vom<br />

Reisevertrag zurücktreten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt<br />

ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden<br />

kann, macht tuk unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch.<br />

Wird die Reise aus diesen Gründen <strong>ab</strong>gesagt, erhält der Kunde<br />

unverzüglich seinen bereits eingezahlten Reisepreis zurück bzw.<br />

kann er eine andere Reise wie unter 4.2. und 4.5. verlangen.<br />

6.2. tuk kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde<br />

trotz Abmahnung die Reisedurchführung erheblich stört, so dass<br />

seine weitere Teilnahme für tuk und/oder die anderen Teilnehmer<br />

nicht mehr zumutbar ist. tuk steht in diesem Fall der Reisepreis weiter<br />

zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen ergeben.<br />

7. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />

7.1. Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung erheblicher<br />

Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Krieg,<br />

Epidemien, hoheitliche Anordnung (Grenzschließungen, Entzug der<br />

Lande-rechte u. a.), Havarien, Zerstörung von Unterkunftsobjekten<br />

oder gleichwertige Fälle berechtigen Kunde wie tuk allein nach Maßg<strong>ab</strong>e<br />

dieser Vorschriften zur Kündigung.<br />

7.2. Im Falle der Kündigung kann tuk für erbrachte oder noch zu<br />

erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende<br />

Entschädigung vom Kunden verlangen.<br />

7.3. tuk ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, wenn<br />

der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst.<br />

Die Mehrkosten dieser Rückbeförderung tragen Kunde und tuk je zur<br />

Hälfte; alle übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.<br />

8. Haftung und Haftungsbeschränkung<br />

8.1. tuk haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen<br />

Kaufmanns als Reiseveranstalter für:<br />

- gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />

- sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers,<br />

- Richtigkeit der Beschreibung der in den Reisebeschreibungen<br />

angegebenen Reiseleistungen, sofern es sich um von tuk<br />

hergestellte und veröffentlichte Materialien handelt,<br />

- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.<br />

Ist tuk lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet tuk nur für<br />

die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für Leistungsstörungen,<br />

Personen- und Sachschäden (z. B. Ausflüge,<br />

Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen<br />

von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und<br />

Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der<br />

Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Ang<strong>ab</strong>e des vermittelten<br />

Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet<br />

sind.<br />

8.2. Deliktische Haftungsbeschränkung: Für alle gegen tuk gerichteten<br />

Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die<br />

nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet tuk bei<br />

Sachschäden bis 4.100 EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis<br />

diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des<br />

dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten<br />

jeweils je Reisenden und Reise.<br />

8.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadensersatzanspruch<br />

gegen tuk ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,<br />

als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen<br />

beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger<br />

zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein<br />

Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur<br />

unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend<br />

gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen<br />

ist.<br />

9. Gewährleistung<br />

9.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der<br />

Kunde in einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. tuk kann die<br />

Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand<br />

erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels<br />

oder Gewährleistung einer gleichwertigen Ersatzleistung.<br />

9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der<br />

Reise kann der Kunde eine entsprechende Her<strong>ab</strong>setzung des Reisepreises<br />

(Minderung) verlangen. Die Minderung wird entsprechend<br />

§ 471 BGB berechnet. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der<br />

Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort bei tuk oder dem<br />

benannten tuk- Beauftragten (Hotelmanager, Reiseleiter) anzuzeigen.<br />

10. Ausschluss von Ansprüchen und<br />

Verjährung<br />

10.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen hat der Kunde<br />

– wenn er nachweislich während der Reise den Mangel nicht anzeigen<br />

konnte bzw. der Mangel nicht <strong>ab</strong>gestellt wurde – innerhalb eines<br />

Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber tuk<br />

geltend zu machen. Danach ist eine Geltendmachung nur möglich,<br />

wenn der Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten<br />

konnte.<br />

10.2. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der<br />

gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs.2 BGB 1 Jahr nach dem<br />

vertraglich vorgesehenen Reiseende. Für innerhalb eines Monats<br />

geltend gemachte Ansprüche ist die Verjährung solange gehemmt,<br />

bis tuk die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens<br />

3 Monate nach dem Ende der Hemmungen ein.<br />

11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche<br />

Formalitäten<br />

11.1. tuk wird erforderliche Informationen mit den Reiseveröffentlichungen<br />

zur Verfügung stellen.<br />

11.2. Der Kunde ist für die Gewährleistung der Voraussetzungen<br />

(Pass-, Visaangelegenheiten, gesundheitliche Erfordernisse) für<br />

seine gebuchte Reise selbst verantwortlich, sofern sich tuk nicht<br />

ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder anderen erforderlichen<br />

Bescheinigungen etc. vertraglich verpflichtet hat.<br />

12. Mitwirkungspflicht<br />

12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen<br />

im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,<br />

eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.<br />

12.2. Beanstandungen sollten unverzüglich an Ort und Stelle der<br />

Reiseleitung bzw. dem Leistungsträger (Hotelleitung, Busunternehmer,<br />

Schiffsleitung) mitgeteilt werden.<br />

Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck<br />

ist sofort nach Feststellung des Schadens bereits am Flughafen an<br />

die Fluggesellschaft oder deren örtliche Vertretung heranzutreten,<br />

um eine Schadensmeldung schriftlich aufnehmen zu lassen.<br />

12.3. Ansprüche stehen dem Kunden insoweit dann nicht zu, wenn<br />

er durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.<br />

13. Versicherungen<br />

13.1. tuk hat das Insolvenzrisiko bei einem zugelassen Versicherer<br />

<strong>ab</strong>gesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung<br />

übergeben und ist durch den Kunden auf der Reise mitzuführen.<br />

13.2. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt tuk den Abschluss geeigneter<br />

Reiseversicherungen zur Deckung der Kosten für den Reiserücktritt,<br />

bei Reisegepäckschäden, eventueller Heilbehandlung bei Unfall<br />

oder Krankheit während der Reise, für Beistandsleistungen im Ausland.<br />

14. Gerichtsstand, Abtretungsverbot<br />

14.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von tuk:<br />

10407 Berlin, Danziger Straße 168.<br />

14.2. Gerichtsstand für Klagen gegen tuk ist Berlin. Für Klagen<br />

von tuk gegen Kunden mit ständigem Wohnsitz im Inland ist dieser<br />

Wohnsitz maßgebend. In anderen Fällen (Vollkaufleute, unbekannter<br />

Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung, Auslandswohnsitz)<br />

ist der Sitz von tuk maßgeblich.<br />

14.3. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden<br />

gegen tuk aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit<br />

an Dritte (Ehegatten und Verwandte eingeschlossen).<br />

15. Allgemeine Bestimmungen<br />

15.1. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen<br />

Rechenfehlern bleibt vorbehalten.<br />

15.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />

begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />

Reisevertrages. Dies gilt auch für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen.<br />

15.3. Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen<br />

in jeweiligen Reiseausschreibungen (z. B. für Kinder- und<br />

Jugendreisen, Klassenfahrten u. a.) sind möglich und h<strong>ab</strong>en Vorrang.<br />

15.4. Die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden EDVtechnisch<br />

verarbeitet und sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz<br />

gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.<br />

Stand: 2009<br />

Veranstalter:<br />

Touristik und Kontakt International GmbH<br />

Danziger Straße 168, D-10407 Berlin<br />

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