ab 115 - Urlaub Polen
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Allgemeine Reisebedingungen (tuk International GmbH)<br />
1. Abschluss des Reisevertrages<br />
1.1. Mit der Anmeldung bietet der Kunde der Touristik und Kontakt<br />
International GmbH Berlin (nachfolgend tuk) als Reiseveranstalter<br />
den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung<br />
kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem<br />
Weg erfolgen.<br />
1.2. Der Anmelder steht für seine eigene Vertragsverpflichtung sowie<br />
für die aller auf der Anmeldung mit auf geführten Teilnehmer ein,<br />
sofern dafür in einer ausdrücklichen und gesonderten Erklärung die<br />
Verpflichtung übernommen wurde.<br />
1.3. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Buchungsbestätigung<br />
und Preismitteilung (Reisebestätigung) durch tuk zustande, die der<br />
Kunde unverzüglich erhält. Sofern Buchungen über ein vom Kunden<br />
beauftragtes Reisebüro (Agentur) vorgenommen werden, wird die<br />
Buchungsbestätigung in aller Regel diesem Reisebüro übersandt.<br />
1.4. Weicht die Reisebestätigung von der Reiseanmeldung des Kunden<br />
<strong>ab</strong>, so liegt mit dieser Reisebestätigung ein neues Vertragsangebot<br />
vor, an das tuk 10 Tage gebunden ist und das der Kunde durch<br />
Rückbestätigung innerhalb dieser Frist annehmen kann.<br />
1.5. Für Schüler-Gruppenreisen übergibt tuk ein freibleibendes<br />
Angebot als Vorschlag für eine Gruppenreise/Klassenfahrt. Die<br />
Anmeldung kann mündlich, fernmündlich, schriftlich oder auf elektronischem<br />
Weg durch den Lehrer bzw. berechtigten Elternvertreter<br />
erfolgen. Damit bietet der Kunde den Abschluss eines Reisevertrages<br />
für die Gruppe verbindlich an. Der Vertrag kommt mit der schriftlichen<br />
Annahme von tuk in Form der Rechnung/Reisebestätigung<br />
zustande.<br />
2. Bezahlung<br />
2.1. Nach Vertrags<strong>ab</strong>schluss sind gegen die Aushändigung des<br />
Sicherungsscheins 20 Prozent des Reisepreises als Anzahlung zu<br />
leisten.<br />
2.2. Die Restzahlung wird 31 Tage vor Reisebeginn fällig. Im Gegenzug<br />
erhält der Kunde die vollständigen Reiseunterlagen entsprechend<br />
Vereinbarung auf der Reisebestätigung, jedoch nicht später<br />
als 11 Tage vor Reisebeginn.<br />
2.3. Bei einer Reisedauer bis 24 Stunden, ohne Übernachtung und<br />
einem Reisepreis bis 75 EUR, kann der volle Reisepreis sofort ohne<br />
Aushändigung des Sicherungsscheins verlangt werden.<br />
2.4. Für Schüler-Gruppenreisen gilt: Nach Erhalt der Rechnung/<br />
Reisebestätigung und des Reisepreissicherungsscheines entsprechend<br />
§651 k Abs. 3 BGB wird eine Anzahlung in Höhe von 150<br />
EUR (jedoch nicht höher als 10 Prozent des Gruppenreisepreises)<br />
fällig. Die Restzahlung des Reisepreises ist 31 Tage vor Reisebeginn<br />
fällig.<br />
2.5. Geht die Anzahlung oder die Restzahlung nicht bis zur Fälligkeit<br />
ein, so ist tuk nach Mahnung mit Fristsetzung berechtigt, vom Reisevertrag<br />
zurückzutreten und die Buchung unter Geltendmachung der<br />
Stornoentschädigung entsprechend 5.1. zu stornieren.<br />
3. Leistungen<br />
3.1. Welche Leistungen vertraglich vereinbart sind, ergibt sich<br />
ausschließlich aus der auf der konkreten tuk- Reiseausschreibung<br />
(Katalog, Internet, Anzeigen oder Flyer) fußenden Reisebestätigung.<br />
3.2. Neben<strong>ab</strong>reden, besondere Vereinbarungen, Sonderwünsche<br />
des Kunden sind nur dann gültig, wenn diese in der tuk- Buchungsbestätigung<br />
vermerkt sind.<br />
3.3. tuk behält sich ausdrücklich vor, aus sachlich berechtigten und<br />
nicht vorhersehbaren Gründen vor Vertrags<strong>ab</strong>schluss eine Änderung<br />
der in der Reiseausschreibung veröffentlichten Reiseleistung<br />
zu erklären, über die der Kunde vor Buchung selbstverständlich<br />
informiert wird.<br />
3.4. Vermittelt tuk in fremdem Namen nur einzelne Reiseleistungen<br />
(Flüge, Fähr- und Bahnbeförderung, Mietwagen, Hotelaufenthalte für<br />
individuell Reisende) oder Reiseprogramme namentlich genannter<br />
fremder Reiseveranstalter, so richten sich Zustandekommen des<br />
Reisevertrages und Vertragspflichten aus der Leistungserfüllung<br />
nach den Bedingungen des fremden Vertragspartners (Leistungserbringers).<br />
Die Vertragsbedingungen der Leistungserbringer stehen<br />
zur Einsicht zur Verfügung.<br />
4. Leistungs- und Preisänderungen<br />
4.1. Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom<br />
vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertrags<strong>ab</strong>schluss<br />
notwendig werden und die von tuk nicht wider Treu und Glauben<br />
herbeigeführt wurden, sind gestattet, soweit die Änderungen oder<br />
Abweichungen nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der<br />
gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Die zulässige Änderung<br />
einer wesentlichen Reiseleistung wird dem Kunden unverzüglich<br />
nach Kenntnis erklärt.<br />
4.2. Im Falle der erheblichen Änderung einer wesentlichen Reiseleistung<br />
kann der Kunde vom Vertrag kostenlos zurücktreten oder<br />
kostenfrei umbuchen. Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.<br />
4.3. Preisänderungen sind nach Abschluss des Reisevertrages im<br />
Fall der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abg<strong>ab</strong>en für<br />
bestimmte Leistungen, wie Hafen- oder Flughafengebühren oder der<br />
Änderung der für die betreffenden Reise geltenden Wechselkurse,<br />
in dem Umfang möglich, wie sich deren Erhöhung pro Person bzw.<br />
Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, sofern zwischen Vertrags<strong>ab</strong>schluss<br />
und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate<br />
liegen. Die Änderung wird unverzüglich nach Kenntnis dem Kunden<br />
erklärt. Preiserhöhungen <strong>ab</strong> dem 20. Tag vor Reiseantritt sind<br />
unwirksam.<br />
4.4. Bei Preiserhöhungen nach Vertrags<strong>ab</strong>schluss um mehr als<br />
5Prozent des Gesamtpreises kann der Kunde kostenlos zurücktreten<br />
oder stattdessen eine andere Reise verlangen (es gilt 4.2.).<br />
4.5. Die Rechte nach Ziffer 4.2. und 4.4. hat der Kunde unmittelbar<br />
nach Kenntnisg<strong>ab</strong>e durch tuk geltend zu machen.<br />
5. Rücktritt des Kunden, Umbuchung,<br />
Ersatzteilnehmer, Reise<strong>ab</strong>bruch<br />
5.1. Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt von der Reise ist der<br />
Kunde verpflichtet – soweit ihm nicht der Nachweis gelingt, ein<br />
Schaden sei überhaupt nicht oder wesentlich niedriger eingetreten<br />
– pauschal folgende Entschädigung zu zahlen:<br />
bis 30. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent<br />
<strong>ab</strong> 29. bis inkl. 22. Tag vor Reisebeginn 25 Prozent<br />
<strong>ab</strong> 21. bis inkl. 15. Tag vor Reisebeginn 30 Prozent<br />
<strong>ab</strong> 14. bis inkl. 3. Tag vor Reisebeginn 60 Prozent<br />
<strong>ab</strong> 2. Tag vor Reisebeginn bei Nichtanreise 80 Prozent des Gesamtreise<br />
preises pro Reiseteilnehmer.<br />
5.2. Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung<br />
bei tuk. Dem Kunden wird der schriftliche Rücktritt<br />
empfohlen.<br />
5.3. Der Kunde kann sich bis zum Reisebeginn durch einen Dritten<br />
ersetzen lassen, sofern dieser den Reiseerfordernissen genügt<br />
und seiner Teilnahme nicht gesetzliche Vorschriften oder behördliche<br />
Anordnungen entgegenstehen. Die Umbuchungsgebühr dafür<br />
beträgt pauschalisiert 30 EUR pro Vorgang. Sie ist sofort bei Umbuchung<br />
fällig.<br />
5.4. Der Kunde und der Dritte haften tuk gegenüber als Gesamtschuldner<br />
für den Reisepreis.<br />
5.5. Änderungen des Reisevertrages sind bis 40 Tage vor Reisetermin<br />
gegen eine Gebühr von 30 EUR pro Vorgang möglich. Danach<br />
werden Änderungen wie Rücktritte entsprechend 5.1. behandelt.<br />
5.6. Nimmt der Kunde einzelne Reiseleistungen infolge Abbruch der<br />
Reise aus persönlich zwingenden Gründen (z.B. Krankheit) nicht in<br />
Anspruch, so wird sich tuk bei den Leistungsträgern um Erstattung<br />
der ersparten Aufwendungen bemühen. Dies gilt nicht, wenn es sich<br />
um unerhebliche Leistungen handelt oder wenn einer Erstattung<br />
gesetzliche oder behördliche Bestimmungen entgegenstehen.<br />
5.7. Für Gruppenreisen gilt: Der Rücktritt vom Vertrag ist durch<br />
den Kunden schriftlich mitzuteilen. Bis 60 Tage vor Reisebeginn<br />
entstehen pauschal pro Gruppe 150 EUR Rücktrittsgebühren.<br />
Soweit dem Kunden nicht der Nachweis gelingt, ein Schaden<br />
sei überhaupt nicht oder wesentlich geringer eingetreten,<br />
werden pauschal pro Teilnehmer folgende Entschädigungen<br />
erhoben: <strong>ab</strong> 59. bis 22. Tag vor Reisebeginn 20 Prozent; <strong>ab</strong> 21.<br />
Tag bis 11. Tag vor Reisebeginn 35 Prozent; <strong>ab</strong> dem 10. Tag vor<br />
Reisebeginn 80 Prozent sowie bei Nichtanreise 90 Prozent des<br />
Reisepreises. Ausnahmen können schriftlich festgelegt werden.<br />
Veränderte Teilnehmerzahlen sind durch den Kunden unverzüglich<br />
mitzuteilen. Die präzisierte Rechnung erhält der Kunde nach<br />
Abschluss der Reise.<br />
6. Rücktritt und Kündigung durch den<br />
Reiseveranstalter<br />
6.1. tuk kann bis spätestens 31 Tage vor Reisebeginn wegen Nichterreichen<br />
einer in der Reiseausschreibung (Katalog, Internet, Anzeigen<br />
oder Flyer) ausdrücklich genannten Mindestteilnehmerzahl vom<br />
Reisevertrag zurücktreten. Sollte bereits zu einem früheren Zeitpunkt<br />
ersichtlich sein, dass die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht werden<br />
kann, macht tuk unverzüglich von seinem Rücktrittsrecht Gebrauch.<br />
Wird die Reise aus diesen Gründen <strong>ab</strong>gesagt, erhält der Kunde<br />
unverzüglich seinen bereits eingezahlten Reisepreis zurück bzw.<br />
kann er eine andere Reise wie unter 4.2. und 4.5. verlangen.<br />
6.2. tuk kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Kunde<br />
trotz Abmahnung die Reisedurchführung erheblich stört, so dass<br />
seine weitere Teilnahme für tuk und/oder die anderen Teilnehmer<br />
nicht mehr zumutbar ist. tuk steht in diesem Fall der Reisepreis weiter<br />
zu, soweit sich nicht ersparte Aufwendungen ergeben.<br />
7. Kündigung infolge höherer Gewalt<br />
7.1. Erschwerung, Beeinträchtigung oder Gefährdung erheblicher<br />
Art durch nicht vorhersehbare Umstände wie innere Unruhen, Krieg,<br />
Epidemien, hoheitliche Anordnung (Grenzschließungen, Entzug der<br />
Lande-rechte u. a.), Havarien, Zerstörung von Unterkunftsobjekten<br />
oder gleichwertige Fälle berechtigen Kunde wie tuk allein nach Maßg<strong>ab</strong>e<br />
dieser Vorschriften zur Kündigung.<br />
7.2. Im Falle der Kündigung kann tuk für erbrachte oder noch zu<br />
erbringende Reiseleistungen eine nach § 471 BGB zu bemessende<br />
Entschädigung vom Kunden verlangen.<br />
7.3. tuk ist im Kündigungsfall zur Rückbeförderung verpflichtet, wenn<br />
der Vertrag die Rückbeförderung mit umfasst.<br />
Die Mehrkosten dieser Rückbeförderung tragen Kunde und tuk je zur<br />
Hälfte; alle übrigen Mehrkosten hat der Kunde zu tragen.<br />
8. Haftung und Haftungsbeschränkung<br />
8.1. tuk haftet im Rahmen der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen<br />
Kaufmanns als Reiseveranstalter für:<br />
- gewissenhafte Reisevorbereitung,<br />
- sorgfältige Auswahl und Überwachung des Leistungsträgers,<br />
- Richtigkeit der Beschreibung der in den Reisebeschreibungen<br />
angegebenen Reiseleistungen, sofern es sich um von tuk<br />
hergestellte und veröffentlichte Materialien handelt,<br />
- ordnungsgemäße Erbringung der vereinbarten Reiseleistungen.<br />
Ist tuk lediglich Vermittler fremder Leistungen, so haftet tuk nur für<br />
die ordnungsgemäße Vermittlung der Leistung und nicht für Leistungsstörungen,<br />
Personen- und Sachschäden (z. B. Ausflüge,<br />
Sportveranstaltungen, Theaterbesuche, Ausstellungen, Beförderungsleistungen<br />
von und zum ausgeschriebenen Ausgangs- und<br />
Zielort), wenn diese Leistungen in der Reiseausschreibung und der<br />
Buchungsbestätigung ausdrücklich und unter Ang<strong>ab</strong>e des vermittelten<br />
Vertragspartners eindeutig als Fremdleistungen gekennzeichnet<br />
sind.<br />
8.2. Deliktische Haftungsbeschränkung: Für alle gegen tuk gerichteten<br />
Schadensersatzansprüchen aus unerlaubter Handlung, die<br />
nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruhen, haftet tuk bei<br />
Sachschäden bis 4.100 EUR; übersteigt der dreifache Reisepreis<br />
diese Summe, ist die Haftung für Sachschäden auf die Höhe des<br />
dreifachen Reisepreises beschränkt. Diese Haftungssummen gelten<br />
jeweils je Reisenden und Reise.<br />
8.3. Gesetzliche Haftungsbeschränkung: Ein Schadensersatzanspruch<br />
gegen tuk ist insoweit beschränkt oder ausgeschlossen,<br />
als aufgrund internationaler Übereinkommen oder auf solchen<br />
beruhenden gesetzlichen Vorschriften, die auf die von einem Leistungsträger<br />
zu erbringenden Leistungen anzuwenden sind, ein<br />
Anspruch auf Schadensersatz gegen den Leistungsträger nur<br />
unter bestimmten Voraussetzungen oder Beschränkungen geltend<br />
gemacht werden kann oder unter bestimmten Voraussetzungen ausgeschlossen<br />
ist.<br />
9. Gewährleistung<br />
9.1. Werden Reiseleistungen nicht vertragsgemäß erbracht, kann der<br />
Kunde in einer angemessenen Frist Abhilfe verlangen. tuk kann die<br />
Abhilfe verweigern, wenn sie einen unverhältnismäßigen Aufwand<br />
erfordert. Die Abhilfe besteht in der Beseitigung des Reisemangels<br />
oder Gewährleistung einer gleichwertigen Ersatzleistung.<br />
9.2. Für die Dauer einer nicht vertragsgemäßen Erbringung der<br />
Reise kann der Kunde eine entsprechende Her<strong>ab</strong>setzung des Reisepreises<br />
(Minderung) verlangen. Die Minderung wird entsprechend<br />
§ 471 BGB berechnet. Die Minderung tritt nicht ein, soweit es der<br />
Kunde schuldhaft unterlässt, den Mangel sofort bei tuk oder dem<br />
benannten tuk- Beauftragten (Hotelmanager, Reiseleiter) anzuzeigen.<br />
10. Ausschluss von Ansprüchen und<br />
Verjährung<br />
10.1. Ansprüche wegen mangelhafter Reiseleistungen hat der Kunde<br />
– wenn er nachweislich während der Reise den Mangel nicht anzeigen<br />
konnte bzw. der Mangel nicht <strong>ab</strong>gestellt wurde – innerhalb eines<br />
Monats nach vertraglich vorgesehenem Reiseende gegenüber tuk<br />
geltend zu machen. Danach ist eine Geltendmachung nur möglich,<br />
wenn der Reisende die Frist ohne eigenes Verschulden nicht einhalten<br />
konnte.<br />
10.2. Die reisevertraglichen Ansprüche verjähren entgegen der<br />
gesetzlichen Regelung des § 651 g Abs.2 BGB 1 Jahr nach dem<br />
vertraglich vorgesehenen Reiseende. Für innerhalb eines Monats<br />
geltend gemachte Ansprüche ist die Verjährung solange gehemmt,<br />
bis tuk die Ansprüche schriftlich zurückweist. Die Verjährung tritt frühestens<br />
3 Monate nach dem Ende der Hemmungen ein.<br />
11. Pass-, Visa- und gesundheitspolizeiliche<br />
Formalitäten<br />
11.1. tuk wird erforderliche Informationen mit den Reiseveröffentlichungen<br />
zur Verfügung stellen.<br />
11.2. Der Kunde ist für die Gewährleistung der Voraussetzungen<br />
(Pass-, Visaangelegenheiten, gesundheitliche Erfordernisse) für<br />
seine gebuchte Reise selbst verantwortlich, sofern sich tuk nicht<br />
ausdrücklich zur Beschaffung von Visa oder anderen erforderlichen<br />
Bescheinigungen etc. vertraglich verpflichtet hat.<br />
12. Mitwirkungspflicht<br />
12.1. Der Reisende ist verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen<br />
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,<br />
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.<br />
12.2. Beanstandungen sollten unverzüglich an Ort und Stelle der<br />
Reiseleitung bzw. dem Leistungsträger (Hotelleitung, Busunternehmer,<br />
Schiffsleitung) mitgeteilt werden.<br />
Bei Verlust oder Beschädigung von aufgegebenem Flugreisegepäck<br />
ist sofort nach Feststellung des Schadens bereits am Flughafen an<br />
die Fluggesellschaft oder deren örtliche Vertretung heranzutreten,<br />
um eine Schadensmeldung schriftlich aufnehmen zu lassen.<br />
12.3. Ansprüche stehen dem Kunden insoweit dann nicht zu, wenn<br />
er durch eigenes Verschulden diesen Verpflichtungen nicht nachkommt.<br />
13. Versicherungen<br />
13.1. tuk hat das Insolvenzrisiko bei einem zugelassen Versicherer<br />
<strong>ab</strong>gesichert. Der Sicherungsschein wird mit der Reisebestätigung<br />
übergeben und ist durch den Kunden auf der Reise mitzuführen.<br />
13.2. Zur eigenen Sicherheit empfiehlt tuk den Abschluss geeigneter<br />
Reiseversicherungen zur Deckung der Kosten für den Reiserücktritt,<br />
bei Reisegepäckschäden, eventueller Heilbehandlung bei Unfall<br />
oder Krankheit während der Reise, für Beistandsleistungen im Ausland.<br />
14. Gerichtsstand, Abtretungsverbot<br />
14.1. Leistungs- und Erfüllungsort ist der Geschäftssitz von tuk:<br />
10407 Berlin, Danziger Straße 168.<br />
14.2. Gerichtsstand für Klagen gegen tuk ist Berlin. Für Klagen<br />
von tuk gegen Kunden mit ständigem Wohnsitz im Inland ist dieser<br />
Wohnsitz maßgebend. In anderen Fällen (Vollkaufleute, unbekannter<br />
Wohnsitz zum Zeitpunkt der Klageerhebung, Auslandswohnsitz)<br />
ist der Sitz von tuk maßgeblich.<br />
14.3. Ausgeschlossen ist eine Abtretung von Ansprüchen des Kunden<br />
gegen tuk aus dem Reisevertrag und im Zusammenhang damit<br />
an Dritte (Ehegatten und Verwandte eingeschlossen).<br />
15. Allgemeine Bestimmungen<br />
15.1. Die Berichtigung von Druckfehlern und offensichtlichen<br />
Rechenfehlern bleibt vorbehalten.<br />
15.2. Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages<br />
begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des gesamten<br />
Reisevertrages. Dies gilt auch für die vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen.<br />
15.3. Abweichungen von den vorliegenden Allgemeinen Reisebedingungen<br />
in jeweiligen Reiseausschreibungen (z. B. für Kinder- und<br />
Jugendreisen, Klassenfahrten u. a.) sind möglich und h<strong>ab</strong>en Vorrang.<br />
15.4. Die zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden EDVtechnisch<br />
verarbeitet und sind gemäß Bundesdatenschutzgesetz<br />
gegen missbräuchliche Verwendung geschützt.<br />
Stand: 2009<br />
Veranstalter:<br />
Touristik und Kontakt International GmbH<br />
Danziger Straße 168, D-10407 Berlin<br />
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