Propan-Gasgeräte und Zubehör für den professionellen ... - Sievert AB
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Allgemeine Geschäftsbedingungen<br />
3. Lieferung<br />
3.1.<br />
Die von uns angegebenen Liefertermine sind nur annähernd <strong>und</strong> vorbehaltlich der rechtzeitigen Lieferung durch unser<br />
Lieferwerk.<br />
3.2.<br />
In Fällen höherer Gewalt <strong>und</strong> anderer, unvorhergesehener Ereignisse (z.B. Streik, Aussperrung, behördlicher Anordnung,<br />
Maschinenausfall bei unserem Lieferwerk ect.) sind wir berechtigt <strong>den</strong> Liefertermin angemessen hinauszuschieben oder vom<br />
Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, ohne daß der K<strong>und</strong>e hieraus Scha<strong>den</strong>sersatzansprüche herleiten kann.<br />
3.3.<br />
Wird ein Liefertermin wesentlich überschritten, so ist der K<strong>und</strong>e berechtigt, nach Verstreichung einer uns schriftlich (per<br />
eingeschriebenen Brief) gesetzten Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Ein Scha<strong>den</strong>sersatzanspruch kann nur geltend<br />
gemacht wer<strong>den</strong>, wenn uns grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Das Überschreiten des Termins einer Teillieferung aus einem<br />
Sukzessivlieferungsvertrag berechtigt nicht zum Rücktritt vom gesamten Vertrag.<br />
3.4.<br />
Wir sind zur Teillieferungen berechtigt, es sei <strong>den</strong>, daß die teilweise Lieferung <strong>für</strong> <strong>den</strong> K<strong>und</strong>en kein Interesse hat. Da<strong>für</strong> trägt<br />
allein der K<strong>und</strong>e die Beweislast. Jede Teillieferung gilt als selbstständiges Geschäft.<br />
3.5.<br />
Die Wahl des Versandweges <strong>und</strong> der Versandart erfolgt durch uns. Die Gefahr geht auf <strong>den</strong> K<strong>und</strong>en über, sobald die Sendung<br />
an die <strong>den</strong> Transportausführende Person übergeben wor<strong>den</strong> ist oder zwecks Versendung unser Lager verlassen hat. Ist mit dem<br />
K<strong>und</strong>en Selbstabholung der Ware vereinbart <strong>und</strong> die Ware zwei Tage nach dem mitgeteilten Bereitstellungstermin noch nicht<br />
abgeholt wor<strong>den</strong>, so sind wir berechtigt dem K<strong>und</strong>en die Ware unfrei Haus zuzustellen.<br />
3.6.<br />
Ruft der K<strong>und</strong>e bei Sukzessivlieferungsverträgen die Ware rechtzeitig ab <strong>und</strong> leistet der K<strong>und</strong>e auf unser schriftliche<br />
Anforderung zu Erteilung des Abrufes nicht binnen 10 Tagen Folge, so sind wir ohne weitere Inverzugsetzung berechtigt, nach<br />
unserer Wahl wegen des noch nicht erfüllten Teiles des Vertrages ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder insoweit<br />
Scha<strong>den</strong>sersatz wegen Nichterfüllung in Höhe von 30 % des Netto- Warenwertes zu verlangen. Entsprechendes gilt, wenn der<br />
K<strong>und</strong>e nach Abruf der Annahme von uns gelieferte Ware verweigert.<br />
4. Gewährleistung<br />
4.1.<br />
Handelsübliche oder technische unvermeidbare Abweichungen in der Qualität der Ware begrün<strong>den</strong> keine Rechte gegen uns.<br />
4.2.<br />
gelieferte Ware hat der K<strong>und</strong>e nach Empfang auf Vollständigkeit <strong>und</strong> öffentliche Mängel zu prüfen. Etwaige Reklamationen<br />
wegen Mängel dieser Art sind unverzüglich, Spätestens innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich <strong>und</strong> unter<br />
Angabe von Grün<strong>den</strong> geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist können Ansprüche wegen solcher Mängel nicht mehr geltend<br />
gemacht wer<strong>den</strong>. Später auftretende, verborgene Mängel, die unsere Gewährleistung unterfallen, sind innerhalb von einem<br />
Monat nach Lieferung unverzüglich nach Feststellung des Mangels schriftlich <strong>und</strong> unter Angaben von Grün<strong>den</strong> zu rügen.<br />
4.3.<br />
Im Falle berechtigter Beanstandungen kann der K<strong>und</strong>e kostenlose Ersatzlieferung der mangelhaften Ware verlangen. Er hat nur<br />
dann ein Recht auf Rückgängigmachung des Kaufes oder Herabsetzung des Kaufpreises, wenn die Ersatzlieferung<br />
Fehlgeschlagen ist.<br />
4.4.<br />
Mängel eines Teiles einer Lieferung können, sofern der Rest <strong>für</strong> <strong>den</strong> K<strong>und</strong>en verwendbar ist, nicht zu Beanstandung der ganzen<br />
Lieferung führen. Die Beweislast <strong>für</strong> die Nichtverwendbarkeit trägt allein der K<strong>und</strong>e.<br />
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