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(12) Saison - Handballkreis Lenne-Sieg e.V.

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6. Schiedsrichter<br />

Beim Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter in der KL A (nur Männer- nicht KL F) müssen sich beide<br />

Mannschaften, gem. § 77 Abs. 1 SpO auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen. Ist kein neutraler<br />

Schiedsrichter zur Stelle, können sich beide Mannschaften auf einen Schiedsrichter einer der beiden Vereine oder<br />

auf einen Sportsmann einigen, der einem Verein im Bereich des DHB angehört.<br />

In allen anderen Klassen (einschließlich KL F) müssen sich die Mannschaften beim Ausbleiben der angesetzten<br />

Schiedsrichter auf einen anwesenden Schiedsrichter oder eine/n Sportsmann/-frau einigen. Das Spiel ist in jedem<br />

Fall auszutragen.<br />

Bei Jugendmannschaften muss ein Mannschaftsbegleiter das Spiel leiten, wenn der angesetzte Schiedsrichter nicht<br />

antritt und ein anderer Schiedsrichter nicht anwesend ist.<br />

Grundsätzlich wird versucht, in allen Senioren- und Jugendspielklassen Gespanne anzusetzen, soweit eine<br />

ausreichende Anzahl SR zur Verfügung steht. Von SR geleitete Klassen sind:<br />

Bei den Frauen u. Mädchen:<br />

Kreisliga; wbl. A; B u. C-Jugend<br />

Bei den Männern u. ml. Jugend:<br />

Kreisliga A u. B; Kreisklasse Staffel A u. B; ml. A-; B-; u. C-Jugend.<br />

Schiedsrichteransetzungen und Umbesetzungen erfolgen grundsätzlich nur durch die<br />

Schiedsrichteransetzer:<br />

Bernd Spies für Seniorenspiele und Jan-Hendrik Spies für Jugendspiele.<br />

Die Ansetzungen der einzelnen SR werden, soweit sie bereits feststehen, vor <strong>Saison</strong>beginn und vor<br />

Rückrundenbeginn den Vereinen in schriftlicher und elektronischer Form für alle durch sie gemeldeten SR übermittelt.<br />

Die Vereine sind für die rechtzeitige Weitergabe und Information ihrer SR verantwortlich.<br />

Ohne Zustimmung des jeweiligen Schiedsrichteransetzers ist ein eigenmächtiges Abändern einer Gespannansetzung<br />

in eine Einzelansetzung nicht erlaubt. Dies gilt auch für kurzfristige Verhinderungen. Hierüber ist der zuständige SR-<br />

Ansetzer zu informieren. Bei Nichtbeachtung können Ordnungsstrafen verhängt werden.<br />

Vereinsinterne Umbesetzungen sind in der KL A (Männer) nicht ohne Zustimmung des Schiedsrichteransetzers<br />

erlaubt. In allen anderen Spielklassen des <strong>Handballkreis</strong>es ist eine Umbesetzung zulässig, wenn der Ersatz dem<br />

gleichen oder einem höheren SR-Kader angehört.<br />

Unzulässig sind vereinsinterne Umbesetzungen der angesetzten Schiedsrichter bei allen Spielen von<br />

Senioren- und Jugendmannschaften auf Bezirksebene.<br />

Für diese Ansetzungen ist ausschließlich der Bezirksschiedsrichterwart zuständig.<br />

Bei wichtigen und entscheidenden Jugendspielen (wbl. D- sowie ml. D- und E-Jugend) kann durch die Staffelleitung<br />

ein SR über den SR-Wart angefordert werden. Die entstehenden Kosten werden von den beteiligten Vereinen je zur<br />

Hälfte getragen.<br />

Beantragt ein Verein eine SR-Ansetzung für ein Jugendspiel in den v.g. Spielklassen, die durch den Staffelleiter in<br />

Verbindung mit dem SR–Wart bzw. dem SR-Ansetzer genehmigt wird, muss der antragstellende Verein die Kosten<br />

tragen.<br />

Umbesetzungswünsche müssen die SR mind. 10 Tage vor dem Spiel schriftlich beim zuständigen SR-Ansetzer<br />

einreichen. Gegen SR, die dem nicht fristgerecht nachkommen, wird eine Ordnungsstrafe nach RO § 25 Ziffer 16 i. v.<br />

m. Zusatz WHV in Höhe von 25,00 € ausgesprochen.<br />

7. Spielkleidung<br />

Bezüglich der Farbe der Spielkleidung haben die Vereine für von angesetzten Schiedsrichtern zu leitende Spiele<br />

die Angaben fristgerecht im SIS oder beim jeweils zuständigen Staffelleiter vorzunehmen; sie sind dann verbindlich.<br />

Im Zweifelsfall hat gem. § 56 (2) SpO der Heimverein die Spielkleidung zu wechseln, wenn diese nicht die im SIS<br />

angegebene Farbe hat.<br />

8. Disqualifikation, Einspruch<br />

Vorläufig für zwei Wochen bzw. das nächste Meisterschafts- oder Pokalspiel gesperrt - ohne Bescheid der<br />

spielleitenden Stelle - sind Spieler oder Mannschaftsoffizielle nach RO § 17 I bei Disqualifikationen gem. § 17 I a) bis<br />

c) in Verbindung mit Regeln 8:6 oder 8:10 a), b) bzw. 8:10 c) IHR.<br />

Die Eintragung in den Spielbericht nimmt der Schiedsrichter vor. Einsprüche gegen Spielwertung, Regelverstöße und<br />

Bestrafungen sind einschl. Begründung direkt nach dem Spiel dem Schiedsrichter mitzuteilen. Bei Disqualifikationen<br />

gem. RO § 17 I kann binnen 5 Tagen gegenüber der spielleitenden Stelle eine Stellungnahme nach RO § 17 II<br />

abgegeben werden.<br />

Für Rechtsbehelfe gelten RO §§ 30 – 40 i. v. m. den Zusatzbestimmungen des WHV<br />

Gegen einen Bescheid der spielleitenden Stelle über eine verhängte Sperre und/oder Geldstrafen kann vom Verein<br />

Einspruch eingelegt werden.<br />

Einsprüche sind in einfacher Ausfertigung schriftlich an den Kreisrechtswart zu richten.

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