02.01.2015 Aufrufe

(12) Saison - Handballkreis Lenne-Sieg e.V.

(12) Saison - Handballkreis Lenne-Sieg e.V.

(12) Saison - Handballkreis Lenne-Sieg e.V.

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Durchführungsbestimmungen<br />

des <strong>Handballkreis</strong>es <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> (<strong>12</strong>) <strong>Saison</strong> 20<strong>12</strong>/13<br />

I. Allgemeine Bestimmungen<br />

Diese Ausschreibung gilt in Verbindung mit den Ordnungen des Deutschen Handball-Bundes und des<br />

Westdeutschen Handball-Verbands sowie den Durchführungsbestimmungen für Meisterschaften im Hallenhandball<br />

des Handballverbands Westfalen für die <strong>Saison</strong> 20<strong>12</strong>/13 (veröffentlicht auf der Homepage<br />

des HV Westfalen) - soweit nicht für den <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>–<strong>Sieg</strong> durch die nachfolgenden Bestimmungen<br />

Abweichungen festgelegt sind. Die neue Fassung des § 55 SpO (DHB) ist zu beachten.<br />

Für alle Männer-, Frauen- und Jugendspielklassen im <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>–<strong>Sieg</strong> hat diese Ausschreibung<br />

Gültigkeit und ist verbindlich.<br />

Verbindlich ist die spieltechnische Abwicklung mit dem Handballprogramm SIS.<br />

II. Spieltechnische Bestimmungen<br />

1. Stichtage und Spielzeiten<br />

A-Jugend männlich u. weiblich 01.01.94 - 31.<strong>12</strong>.95<br />

B-Jugend männlich u. weiblich 01.01.96 - 31.<strong>12</strong>.97<br />

C-Jugend männlich u. weiblich 01.01.98 - 31.<strong>12</strong>.99<br />

D-Jugend männlich u. weiblich 01.01.00 - 31.<strong>12</strong>.01<br />

E-Jugend männlich u. weiblich 01.01.02 – 31.<strong>12</strong>.03<br />

F-Jugend männlich/weiblich 01.01.2004 und jünger<br />

Männer, Frauen, A-Jugend 2 x 30 Min.<br />

B- und C-Jugend 2 x 25 Min.<br />

D- und E-Jugend 2 x 20 Min.<br />

Minis (Spielturniere) pro Tag max. 60 Min.<br />

2. Einladungen (Mannschaften / Schiedsrichter)<br />

Die Einladungen der Gastvereine entfallen, sofern im verbindlichen SIS-Spielplan der Spieltag, der Spielbeginn<br />

und die Spielhalle angegeben sind. Bei vorgenannten Angaben entfallen auch die Einladungen<br />

der Schiedsrichter. Diese erhalten SIS-Kontrollmeldungen über ihre Ansetzungen durch E – Mails, außerdem<br />

haben sie sich im SIS zu informieren. Für den Erhalt der Kontrollmeldungen sind die Schiedsrichter<br />

/ ihr Verein verantwortlich. Bei kurzfristigen Änderungen (weniger als 1 Woche vor dem Spieltermin) sind<br />

unbedingt telefonische Rücksprachen vorzunehmen.<br />

3. Spielbeginn<br />

Der Heimverein hat den Schiedsrichtern den vollständig ausgefüllten Spielbericht mindestens 20 Minuten<br />

vor Spielbeginn zur Passkontrolle vorzulegen. Im Fall der Nichteinhaltung dieser Mindestfrist kann eine<br />

Ordnungsstrafe verhängt werden.<br />

4. Hallen<br />

Für die auf der Homepage des <strong>Handballkreis</strong>es <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> veröffentlichten Hallen wird hiermit die ordentliche<br />

Zulassung zum Meisterschaftsspielbetrieb erteilt.<br />

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Haftmittel jeglicher Art auch im <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>–<strong>Sieg</strong><br />

nicht gestattet sind, wenn nicht schriftlich dokumentiert ist, dass der Halleneigner/-betreiber die Verwendung<br />

von Haftmitteln gestattet hat (- dann wird dies auch im SIS vermerkt). Im Fall der Gestattung sind<br />

die für die Verwendung von Haftmitteln geltenden Bestimmungen des WHV zu beachten; ggf. ist das<br />

zugelassene Haftmittel durch die Heimmannschaft der Gastmannschaft zur Verfügung zu stellen.<br />

5 Anreiseregelungen<br />

Die Genehmigung zur Pkw-Nutzung zur Anreise wird für alle Spiele, die zum durch den <strong>Handballkreis</strong><br />

<strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> geregelten Spielbetrieb gehören, grundsätzlich erteilt.


6. Schiedsrichter<br />

Beim Ausbleiben der angesetzten Schiedsrichter in der KL A (nur Männer- nicht KL F) müssen sich beide<br />

Mannschaften, gem. § 77 Abs. 1 SpO auf einen anwesenden neutralen Schiedsrichter einigen. Ist kein neutraler<br />

Schiedsrichter zur Stelle, können sich beide Mannschaften auf einen Schiedsrichter einer der beiden Vereine oder<br />

auf einen Sportsmann einigen, der einem Verein im Bereich des DHB angehört.<br />

In allen anderen Klassen (einschließlich KL F) müssen sich die Mannschaften beim Ausbleiben der angesetzten<br />

Schiedsrichter auf einen anwesenden Schiedsrichter oder eine/n Sportsmann/-frau einigen. Das Spiel ist in jedem<br />

Fall auszutragen.<br />

Bei Jugendmannschaften muss ein Mannschaftsbegleiter das Spiel leiten, wenn der angesetzte Schiedsrichter nicht<br />

antritt und ein anderer Schiedsrichter nicht anwesend ist.<br />

Grundsätzlich wird versucht, in allen Senioren- und Jugendspielklassen Gespanne anzusetzen, soweit eine<br />

ausreichende Anzahl SR zur Verfügung steht. Von SR geleitete Klassen sind:<br />

Bei den Frauen u. Mädchen:<br />

Kreisliga; wbl. A; B u. C-Jugend<br />

Bei den Männern u. ml. Jugend:<br />

Kreisliga A u. B; Kreisklasse Staffel A u. B; ml. A-; B-; u. C-Jugend.<br />

Schiedsrichteransetzungen und Umbesetzungen erfolgen grundsätzlich nur durch die<br />

Schiedsrichteransetzer:<br />

Bernd Spies für Seniorenspiele und Jan-Hendrik Spies für Jugendspiele.<br />

Die Ansetzungen der einzelnen SR werden, soweit sie bereits feststehen, vor <strong>Saison</strong>beginn und vor<br />

Rückrundenbeginn den Vereinen in schriftlicher und elektronischer Form für alle durch sie gemeldeten SR übermittelt.<br />

Die Vereine sind für die rechtzeitige Weitergabe und Information ihrer SR verantwortlich.<br />

Ohne Zustimmung des jeweiligen Schiedsrichteransetzers ist ein eigenmächtiges Abändern einer Gespannansetzung<br />

in eine Einzelansetzung nicht erlaubt. Dies gilt auch für kurzfristige Verhinderungen. Hierüber ist der zuständige SR-<br />

Ansetzer zu informieren. Bei Nichtbeachtung können Ordnungsstrafen verhängt werden.<br />

Vereinsinterne Umbesetzungen sind in der KL A (Männer) nicht ohne Zustimmung des Schiedsrichteransetzers<br />

erlaubt. In allen anderen Spielklassen des <strong>Handballkreis</strong>es ist eine Umbesetzung zulässig, wenn der Ersatz dem<br />

gleichen oder einem höheren SR-Kader angehört.<br />

Unzulässig sind vereinsinterne Umbesetzungen der angesetzten Schiedsrichter bei allen Spielen von<br />

Senioren- und Jugendmannschaften auf Bezirksebene.<br />

Für diese Ansetzungen ist ausschließlich der Bezirksschiedsrichterwart zuständig.<br />

Bei wichtigen und entscheidenden Jugendspielen (wbl. D- sowie ml. D- und E-Jugend) kann durch die Staffelleitung<br />

ein SR über den SR-Wart angefordert werden. Die entstehenden Kosten werden von den beteiligten Vereinen je zur<br />

Hälfte getragen.<br />

Beantragt ein Verein eine SR-Ansetzung für ein Jugendspiel in den v.g. Spielklassen, die durch den Staffelleiter in<br />

Verbindung mit dem SR–Wart bzw. dem SR-Ansetzer genehmigt wird, muss der antragstellende Verein die Kosten<br />

tragen.<br />

Umbesetzungswünsche müssen die SR mind. 10 Tage vor dem Spiel schriftlich beim zuständigen SR-Ansetzer<br />

einreichen. Gegen SR, die dem nicht fristgerecht nachkommen, wird eine Ordnungsstrafe nach RO § 25 Ziffer 16 i. v.<br />

m. Zusatz WHV in Höhe von 25,00 € ausgesprochen.<br />

7. Spielkleidung<br />

Bezüglich der Farbe der Spielkleidung haben die Vereine für von angesetzten Schiedsrichtern zu leitende Spiele<br />

die Angaben fristgerecht im SIS oder beim jeweils zuständigen Staffelleiter vorzunehmen; sie sind dann verbindlich.<br />

Im Zweifelsfall hat gem. § 56 (2) SpO der Heimverein die Spielkleidung zu wechseln, wenn diese nicht die im SIS<br />

angegebene Farbe hat.<br />

8. Disqualifikation, Einspruch<br />

Vorläufig für zwei Wochen bzw. das nächste Meisterschafts- oder Pokalspiel gesperrt - ohne Bescheid der<br />

spielleitenden Stelle - sind Spieler oder Mannschaftsoffizielle nach RO § 17 I bei Disqualifikationen gem. § 17 I a) bis<br />

c) in Verbindung mit Regeln 8:6 oder 8:10 a), b) bzw. 8:10 c) IHR.<br />

Die Eintragung in den Spielbericht nimmt der Schiedsrichter vor. Einsprüche gegen Spielwertung, Regelverstöße und<br />

Bestrafungen sind einschl. Begründung direkt nach dem Spiel dem Schiedsrichter mitzuteilen. Bei Disqualifikationen<br />

gem. RO § 17 I kann binnen 5 Tagen gegenüber der spielleitenden Stelle eine Stellungnahme nach RO § 17 II<br />

abgegeben werden.<br />

Für Rechtsbehelfe gelten RO §§ 30 – 40 i. v. m. den Zusatzbestimmungen des WHV<br />

Gegen einen Bescheid der spielleitenden Stelle über eine verhängte Sperre und/oder Geldstrafen kann vom Verein<br />

Einspruch eingelegt werden.<br />

Einsprüche sind in einfacher Ausfertigung schriftlich an den Kreisrechtswart zu richten.


Die Schiedsrichter haben eigene Wahrnehmungen, die zu Disqualifikationen mit Bericht geführt haben, im<br />

Spielbericht zu schildern (s. § 81 Abs. 5 SpO). Bei Disqualifikationen fordern die spielleitenden Stellen bei Bedarf die<br />

Spielausweise an. Spielberichte sind spätestens 20 Minuten nach Spielende unaufgefordert von den Vereinen zu<br />

unterschreiben.<br />

9. Spielberichte<br />

Es sind nur die amtlichen Spielberichtsvordrucke zu verwenden. Es dürfen nur noch Spielberichte verwendet werden,<br />

in denen die Spielerlisten 14 Eintragungen zulassen. Durchschriften sind grundsätzlich nicht erforderlich.<br />

Bei Spielen mit angesetzten Schiedsrichtern dürfen nur Spielberichte mit Stand 01.07.2010 benutzt werden. Bei<br />

Nichtbeachtung erfolgt sofort eine Ordnungsstrafe gem. § 25 Abs. 1 Ziff. 7 RO.<br />

Im Jugendbereich (nur D- und E-Jugend) dürfen ältere Spielberichte verwendet werden.<br />

Das Original der Spielberichte ist durch den Heimverein am Spieltag an die Staffelleitung. Spielberichte eines Vereins<br />

von Samstags- und Sonntagsspielen können gesammelt am Sonntag abgesandt werden.<br />

Für die Absendung der Briefumschläge mit den Spielberichten ist der Heimverein verantwortlich. Sie müssen bis<br />

spätestens Mittwoch der folgenden Woche dem Staffelleiter vorliegen, sonst erfolgt eine Ordnungsstrafe.<br />

Originalspielberichte Männer<br />

KL A (<strong>12</strong>00), KL B (<strong>12</strong>01), KK A 1 (<strong>12</strong>20), KK A 2 (<strong>12</strong>21) und Pokal-Männer an:<br />

Roland Janson, Bachstr. 70, 58762 Altena,<br />

Originalspielberichte Frauen<br />

KL F (<strong>12</strong>10) und Pokal-Frauen an:<br />

Erich König, Auf den Peulen 34, 57439 Attendorn.<br />

Originalspielberichte männl. Jugend und Spielfeste an:<br />

Axel Jacobi, Birkenweg 2, 57339 Erndtebrück,<br />

Originalspielberichte weibliche Jugend – bis auf weiteres - an:<br />

Andrea Raum, Hundsbergstr. 94, 57080 <strong>Sieg</strong>en<br />

10. Spielverlegungen/Spielabweichungen<br />

a) Abweichungen<br />

Als Abweichung gilt die Verlegung des Spiels von Samstag auf Sonntag oder umgekehrt, die Änderung der Anwurfzeit<br />

und/oder die Verlegung in eine andere Halle.<br />

Abweichungen sind vom Heimverein mind. 14 Tage vorher dem Gastverein, den angesetzten Schiedsrichtern und der<br />

spielleitenden Stelle beweispflichtig mitzuteilen (zur Form s. unten).<br />

b) Verlegungen<br />

Als Verlegungen gelten alle terminlichen Abweichungen vom vorgesehenen Spielwochenende.<br />

Spielverlegungen sind unter Angabe der Gründe und eines neuen Termins mit der Stellungnahme des Gegners<br />

mind. 14 Tage vorher bei der spielleitenden Stelle zu beantragen. Bei einer Genehmigung ändert der Staffelleiter die<br />

Ansetzung im SIS.<br />

Der Antragsteller hat die angesetzten Schiedsrichter beweiskräftig zum neuen Termin einzuladen. Schiedsrichter,<br />

die zum neuen Zeitpunkt nicht können, geben das Spiel an den zuständigen Ansetzer zurück, der dann neue<br />

Schiedsrichter ansetzt. Außerdem sind der SR-Wart, der SR-Beobachterwart und der Pressewart zu informieren.<br />

c) Gebühren<br />

Auf der Grundlage des § 46 Abs. 2 der SpO in Verbindung mit § 10 GebO wird für die Bearbeitung von Abweichungen<br />

und Verlegungen im Seniorenbereich dem antragstellenden Verein eine Verwaltungspauschale in Höhe von 20,00<br />

€ in Rechnung gestellt; bei von SR geleiteten Jugendspielen 10,00 €. Bei allen übrigen Jugendspielen kann eine<br />

Gebühr von 7,50 € nach Entscheid der Staffelleiter erhoben werden.<br />

d) Sonstiges<br />

Anfragen und Bestätigungen können per E-Mail erfolgen. Die Staffelleiter nehmen die Änderungen im SIS vor (die<br />

Vereine kontrollieren dies!), erst dann ist die Änderung verbindlich. Bei Nichteinhaltung der Fristen werden<br />

Genehmigungen nur erteilt, wenn die Spielleitung gesichert ist!<br />

Mit „14 Tage vorher“ ist die Frist zwischen dem Eingang beim Empfänger und dem planmäßigen Spiel gemeint.<br />

Für die beweispflichtigen Informationen und Einladungen ist nicht unbedingt ein Einschreiben nötig, besser ist eine<br />

Rückantwortkarte. Bei Informationen und Einladungen per Mail ist unbedingt eine individuelle Empfangsbestätigung<br />

einzuholen!<br />

Die Staffelleitung kann bei erwiesener Terminnot oder Hallenknappheit Spiele kurzfristig umbesetzen bzw. verlegen,<br />

evtl. auch auf Wochentage. Die Einladungen haben gemäß Satzungen und Ordnungen des DHB/WHV zu erfolgen.<br />

Spiele der Hinrunde sind auch in der Hinrunde auszutragen!


In der Rückrunde wird Verlegungsanträgen nur zugestimmt, wenn der neue Termin vorgezogen wird. Scheidet eine<br />

Mannschaft aus dem laufenden Wettbewerb aus, so hat der meldende Verein alle angesetzten SR zu informieren.<br />

Entstandene Kosten wegen vergeblicher Anreise der SR gehen zu Lasten des Verursachers.<br />

Bei Spielabsagen wegen Krankheit ist durch die Vorlage ärztlicher Atteste nachzuweisen, dass wenigstens 4 Spieler<br />

krankheitsbedingt an der Teilnahme gehindert wären. Ausnahmen stehen im Ermessen der jeweiligen Staffelleitung.<br />

III. Spielmodalitäten / Auf- u. Abstieg / Entscheidungsspiele<br />

1. Meisterschaft<br />

1.1 Frauen<br />

Der Erste, der KL F ist, Kreismeister und Aufsteiger.<br />

1.2 Männer<br />

Die Ersten der KL A, KL B sind Kreismeister und Aufsteiger.<br />

Der Meister der KK wird in Hin- und Rückspiel zwischen den beiden Staffelersten ermittelt.<br />

1.3 Jugend<br />

Der Erste der Staffeln Kreisliga <strong>12</strong>39 MCJ, <strong>12</strong>45 GDJ, <strong>12</strong>53 GEJ, <strong>12</strong>65 WAJ, <strong>12</strong>67 WBJ, <strong>12</strong>71 WCJ, <strong>12</strong>74 WDJ ist<br />

jeweils Kreismeister.<br />

Zur Ermittlung des Kreismeisters, wird in der Kreisliga männliche A- und B-Jugend, auf Antrag der bestplatzierten<br />

Mannschaft des Kreises <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> in der jeweiligen Staffel (1105 oder 1106) des Kreises Hagen-Ennepe-Ruhr, wenn<br />

sie dort unter den drei Ersten der Tabelle ist, ein Entscheidungsspiel mit dem Ersten der jeweiligen Staffel (<strong>12</strong>30 oder<br />

<strong>12</strong>32) des Kreises <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> in neutraler Halle durchgeführt.<br />

Für die WEJ (<strong>12</strong>76) wurde Folgendes festgelegt: Die erste Halbzeit muss gespielt werden nach der Spielweise<br />

„3 + 3 gegen 3 + 3“ und in der zweiten Halbzeit 6 gegen 6 mit Manndeckung. Änderungen sind im gegenseitigen<br />

Einvernehmen möglich. Es gibt keinen Kreismeister. Jede Mannschaft erhält eine Urkunde.<br />

2. Auf- und Abstieg<br />

Kreisliga A<br />

Grundzahl 2011/<strong>12</strong> 14 14 14 14<br />

Aufsteiger nach oben 1 1 1 1<br />

13 13 13 13<br />

plus Absteiger aus dem Bezirk 0 1 2 3<br />

13 14 15 16<br />

plus Aufsteiger von KL B 2 2 1 1<br />

15 16 16 17<br />

Absteiger in KL B 1 2 2 3<br />

Grundzahl 20<strong>12</strong>/13 14 14 14 14<br />

Kreisliga B<br />

Grundzahl 2011/<strong>12</strong> <strong>12</strong> <strong>12</strong> <strong>12</strong> <strong>12</strong><br />

Aufsteiger nach oben 2 2 1 1<br />

10 10 11 11<br />

plus Absteiger aus der KL A 1 2 2 3<br />

11 <strong>12</strong> 13 14<br />

plus Aufsteiger aus den KKen 2 2 2 2<br />

13 14 15 16<br />

Absteiger in KK 1 2 3 4<br />

Grundzahl 20<strong>12</strong>/13 <strong>12</strong> <strong>12</strong> <strong>12</strong> <strong>12</strong>


Kreisklasse mit 2 Staffeln<br />

Die Grundzahl ist abhängig von den Mannschaftsmeldungen zur jeweiligen <strong>Saison</strong> und der Zahl der Absteiger aus der<br />

Kreisliga B.<br />

Die Zuordnung in die Nord- bzw. Südstaffel erfolgt nach geographischen Gesichtspunkten und wird vor <strong>Saison</strong>beginn<br />

neu festgelegt. Ein Anspruch auf Eingliederung in die Nord- bzw. Südstaffel besteht nicht.<br />

Die Staffelersten steigen in die Kreisliga B auf. Bei vermehrtem Aufstieg werden Relegationsspiele der Staffelzweiten<br />

bzw. –dritten durchgeführt. Sollte der Staffelerste auf sein Aufstiegsrecht verzichten, wird der Aufsteiger in einem<br />

Relegationsspiel der Staffelzweiten ermittelt.<br />

Der <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> behält sich Änderungen in der Auf- bzw. Abstiegsregelung, die aufgrund<br />

eventueller Veränderungen in den einzelnen Ligen (Rückzug von Mannschaften o. ä.) im Laufe der <strong>Saison</strong><br />

erforderlich werden können, vor.<br />

3. Turnierdurchführungen<br />

Turnierwünsche sind mind. 10 Wochen vor dem geplanten Austragungstermin mit den entsprechenden Spielwarten<br />

abzustimmen. Zur endgültigen Turniergenehmigung ist die Ausschreibung einschl. Spielplänen 4 Wochen vor dem<br />

Turniertag bei der Spielleitung einzureichen.<br />

Die ausrichtenden Vereine haben sich selbst um die Schiedsrichter zu bemühen. Die eingesetzten Schiedsrichter sind<br />

dem SR-Wart spätestens eine Woche vor dem Turnier namentlich schriftlich zu benennen. Die Schiedsrichterkosten<br />

sind in Ziff. V. 3 dieser Ausschreibung geregelt.<br />

4. Freundschafts-/Vorbereitungsspiele<br />

Freundschaftsspiele müssen bei dem zuständigen Staffelleiter und dem SR-Wart angemeldet werden.<br />

Die SR-Ansetzung erfolgt durch den gastgebenden Verein, der den SR-Wart bzw. den SR-Ansetzer über die<br />

Ansetzungen informiert. Ein anteiliger Spielbeitrag wird nicht erhoben.<br />

Während der Spielpause liegt für alle dem <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> angehörenden Vereine, unabhängig von der<br />

Spielklassenzugehörigkeit der jeweiligen Mannschaft, die Zuständigkeit beim Kreis.<br />

Freundschafts-/Vorbereitungsspiele und Turniere müssen beim Frauen- bzw. Männerspielwart angemeldet werden.<br />

Unterlassungen sollen mit Ordnungsstrafen geahndet werden.<br />

Hinweis: Bei Nichtbeachtung der Meldepflichten ist bei Verkehrs- und Sportunfällen kein Versicherungsschutz<br />

gegeben.<br />

5. Ergebnisse<br />

Die Ergebnisse sind unmittelbar nach Spielende im SIS einzugeben. Samstagsspiele bis spätestens sonntags<br />

<strong>12</strong>:00 Uhr, Sonntagspiele bis 20:00 Uhr. Die Nichteinhaltung dieser Fristen wird als verspätete Ergebnismeldung<br />

(Ordnungswidrigkeit) geahndet.<br />

6. Pokal auf Kreisebene<br />

- Für den Pokalwettbewerb gelten eigene Durchführungsbestimmungen, die separat veröffentlicht werden. –


IV. Zusätzliche Durchführungsbestimmungen für den Jugendspielbetrieb<br />

1. Durchführungsbestimmungen für den Jugendspielbetrieb in der <strong>Saison</strong> 20<strong>12</strong>/2013.<br />

Die verbindlichen Durchführungsbestimmungen des HV Westfalen nach der Rahmentrainings-Konzeption für eine<br />

einheitliche Wettkampfstruktur im Kinder- und Jugendhandball mit Gültigkeit ab 01. Juli 2007 sind verbindlich.<br />

Die F-Jugend bestreitet keine Meisterschaftsrunde. Es werden nur Spielfeste in Turnierform nach einem vorher<br />

festgelegten und bindenden Plan ausgetragen. Die einzelnen Spielergebnisse haben keine Bedeutung. Bei<br />

Nichtteilnahme einer Mannschaft muss eine vorherige Abmeldung beim veranstaltenden Verein und beim Staffelleiter<br />

Axel Jacobi erfolgen. Bei Nichtbeachtung wird eine Ordnungsstrafe ausgesprochen.<br />

Jeder Verein, der Mannschaften für Spielfeste meldet, muss mindestens ein Spielfest selber ausrichten, damit er an<br />

anderen Spielfesten teilnehmen darf. Die Meldung der Termine für Spielfeste muss bis <strong>Saison</strong>beginn erfolgen. Diese<br />

Termine werden unter „Mini-Spielfeste“ im SIS eingestellt und den Vereinen mitgeteilt.<br />

Nach Turnierende muss vom ausrichtenden Verein eine Kurzmeldung an den Staffelleiter erfolgen.<br />

Im männlichen Bereich können bei der D- und E-Jugend gemischte Mannschaften am Spielbetrieb teilnehmen.<br />

Antrag auf Einsatz älterer Spieler in jüngeren Altersklassen:<br />

Der Verein muss beim Staffelleiter einen Antrag stellen für die Mannschaft, die außer Konkurrenz spielen soll (Spieler<br />

mit Namen, Geburtsdatum und Passnummer).<br />

Die Genehmigung wird für max. zwei Spieler pro Spiel erteilt (keine körperliche Überlegenheit).<br />

Erst nach Genehmigung durch den Jungen- bzw. Mädchenwart darf der Spieler/die Spielerin in einer jüngeren<br />

Altersklasse mitspielen. Die Genehmigung kann jederzeit zurückgezogen werden. Eine Spielwertung erfolgt nicht.<br />

In der E-Jugend dürfen grundsätzlich keine älteren Spieler/-innen eingesetzt werden.<br />

2. Betreuer<br />

Jede Jugendmannschaft muss von einem mindestens 18-jährigen Betreuer (Mannschaftsverantwortlichen=MV)<br />

begleitet werden. Dieser muss im Spielbericht leserlich eingetragen sein. Ist der MV mangels leserlicher Eintragung<br />

nicht zu identifizieren, gilt dies als Nichtbegleitung. Dann wird eine Ordnungsstrafe von 15,00 € fällig.<br />

V. Wirtschaftliche Bestimmungen<br />

1. Spielbeiträge <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong><br />

Männer 200,00 €, Frauen 150,00 €, Jugend 75,00 €<br />

Derzeit wird durch den Kreisverband jeweils 75 % des Spielbeitrags für Seniorenmannschaften und für<br />

Jugendmannschaften kein Spielbeitrag in Rechnung gestellt.<br />

Der Kreisvorstand kann im Fall wirtschaftlicher Notwendigkeit beschließen, dass ein größerer Anteil bis zur vollen<br />

Höhe des zulässigen Spielbeitrags – ggf. auch für Jugendmannschaften – berechnet wird.<br />

2. Schuldhaftes Nichtantreten/Ausscheiden aus der laufenden <strong>Saison</strong><br />

Wird analog der Vorschriften des HV Westfalen gehandhabt.<br />

3. Kostenerstattung für Schiedsrichter<br />

Die nachfolgenden Aufwandsentschädigungen gelten für alle Spiele, die von SR vom <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong><br />

geleitet werden.<br />

Auf Kreisebene wird für jedes Spiel ein Betrag von 15,00 € berechnet.<br />

Bei einer Spielleitung im Bezirk gelten die Aufwandsentschädigungen des HVW.<br />

Fahrtkosten<br />

Bei Anreise als Einzelschiedsrichter<br />

per Entfernungskilometer 0,30 €<br />

bei Anreise als Gespann<br />

per Entfernungskilometer 0,30 € und 0,05 € für den Gespannpartner. Gerechnet wird grundsätzlich die Entfernung<br />

vom im SIS hinterlegten Wohnsitz des Fahrers bei gemeinsamer Anreise. Abweichungen sind nur nach vorheriger<br />

Absprache in Einzelfällen mit Genehmigung des SR-Warts möglich. In solchen Ausnahmefällen werden bei<br />

Einzelanreise der Gespannpartner per Entfernungskilometer je Schiedsrichter 0,30 € erstattet.<br />

Bei zwei hintereinander zu pfeifenden Spielen sind die Hinfahrt beim ersten Spiel und die Rückfahrt beim zweiten<br />

Spiel abzurechnen.<br />

SR haben die Quittungen, die von den Vereinen vorgelegt werden, auszufüllen und zu unterschreiben.


Schiedsrichter-Gesamtkosten<br />

Am Ende der <strong>Saison</strong> werden die Gesamtschiedsrichterkosten pro Spielklasse auf die beteiligten<br />

Mannschaften zu gleichen Teilen umgelegt.<br />

4. Jugendbonusgutschrift<br />

Um intensive Jugendarbeit zu fördern und solchen Vereinen einen wirtschaftlichen Anreiz zu bieten, die viele<br />

Jugendmannschaften zum Spielbetrieb melden und dadurch nicht nur laufende Kosten haben, sondern auch ihr<br />

Schiedsrichtersoll erhöhen, gilt folgende Gutschriftenregelung:<br />

a) Im Rahmen der Endabrechnung wird den Vereinen, die mindestens 5 Jugendmannschaften (E- bis A-Jgd.) zum<br />

Spielbetrieb gemeldet haben, ein Betrag von 150,- € gutgeschrieben, außerdem erhalten die betroffenen Vereine<br />

weitere Gutschriften von 75,- € je 3 darüber hinaus gemeldeter Jugendmannschaften; d. h. ein Verein, der z. B. 8<br />

Jugendmannschaften gemeldet hat, erhält eine Gutschrift von 225,- € (5 + 3), bei <strong>12</strong> Jugendmannschaften z. B. 300,-<br />

€ (5 + 3 + 3).<br />

b) Minimannschaften (F-Jgd.) werden dabei nicht berücksichtigt. Es ist unerheblich, ob in allen Altersklassen<br />

durchgehend Mannschaften gemeldet werden, oder ob in einer Altersklasse 2 Mannschaften gemeldet sind. Meldet<br />

z. B. ein Verein in der männl. B-Jgd. jeweils eine Mannschaft, die in der Bezirksliga antritt, und eine in der Kreisliga,<br />

zählen beide Mannschaften. Es zählen sowohl männliche und weibliche als auch gemischte Jugendmannschaften.<br />

Es werden indes nur solche Mannschaften berücksichtigt, welche die Spielzeit auch ordnungsgemäß beenden;<br />

Mannschaften, die vorzeitig abgemeldet werden, bleiben unberücksichtigt.<br />

c) Die aufgrund dieser Regelung zu erteilende Gutschrift kann zu einem Guthaben führen, welches den betroffenen<br />

Vereinen ggf. zu erstatten ist.<br />

Die Abrechnung der Gutschriften erfolgt in Zusammenhang mit der Endabrechnung der Schiedsrichterkosten am<br />

Ende der <strong>Saison</strong>.<br />

5. Bestrafungen/Ordnungswidrigkeiten<br />

Bestrafungen und die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten erfolgen gemäß den hierfür ausgewiesenen Vorschriften<br />

der RO. Die Höhe der jeweiligen Strafen für die einzelnen Ordnungswidrigkeiten ist auf der Gebührenliste unserer<br />

Homepage zu ersehen.<br />

Diese Ordnungswidrigkeiten werden durch die Spielleitungen erfasst und den Vereinen vierteljährlich zur Begleichung<br />

durch den Kassenwart in Rechnung gestellt.<br />

6. Rechnungsabschluss<br />

Im Rahmen dieser wirtschaftlichen Bestimmungen wird von einem <strong>Saison</strong>ende zum 30.06.2013 ausgegangen. Die<br />

endgültige Abrechnung von Kosten, Strafen, Ausgleichsbeträgen etc. an die Vereine erfolgt durch den <strong>Handballkreis</strong><br />

<strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> e. V. bis spätestens zum 31.07.2013.<br />

VI. Schlussbemerkungen<br />

1. Ergänzungen und Änderungen<br />

Diese Ausschreibung kann bei unvorhergesehenen Ereignissen durch Beschluss des Kreisvorstandes geändert<br />

werden. Eine Änderung ist den Vereinen frühzeitig mitzuteilen.<br />

2. Homepage <strong>Lenne</strong> – <strong>Sieg</strong><br />

Unter der Rubrik „Amtliche Mitteilungen“ auf der Website „www.lenne-sieg.de“ sollen alle Informationen des<br />

Kreisvorstandes des <strong>Handballkreis</strong> <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong> e. V. an die Vereine bekanntgegeben werden. Selbstverständlich<br />

wird der WH, solange er noch existiert, ebenfalls zur Veröffentlichung genutzt. Es ist ein Link unter derselben Rubrik<br />

eingerichtet.<br />

Weiterhin werden Links zu allen aktuellen Themen im WHV und HV eingerichtet bzw. aktualisiert.


3. Schiedsrichter allgemein<br />

SR-Fortbildungen sind Pflichtveranstaltungen im Sinne der Satzung. Die Teilnahme an diesen Veranstaltungen ist für<br />

alle SR-Pflicht. Jeweils eine der angebotenen Fortbildungen im Block muss jeder Schiedsrichter besuchen. (Termine<br />

sind auf der Homepage des Kreises unter Aktuelles einsehbar und werden zusätzlich im WH veröffentlicht.)<br />

Nichtteilnahme ist nur bei begründeter Entschuldigung des SR im Voraus an den SR-Wart oder SR-Lehrwart erlaubt.<br />

Bei Nichteinhaltung erfolgen Ordnungsstrafen.<br />

SR, die im Laufe der <strong>Saison</strong> nicht an mindestens 50 % der für sie geltenden Fortbildungen teilnehmen, werden für die<br />

folgende <strong>Saison</strong> erst nach einer Überprüfung ihrer Regelkenntnisse als SR zugelassen.<br />

Bei zweimaligem unentschuldigtem Nichtantreten eines Schiedsrichters zu einem Spiel erfolgt eine Abmahnung an<br />

den Verein und den Schiedsrichter durch den SR-Wart im schriftlichen Verfahren.<br />

Bei dreimaligem unentschuldigtem Nichtantreten eines Schiedsrichters soll die Streichung des Schiedsrichters aus<br />

dem SR-Kader erfolgen. Hierzu ist ein Vorstandsbeschluss notwendig.<br />

Der Vorstand des <strong>Handballkreis</strong>es <strong>Lenne</strong> – <strong>Sieg</strong> und alle Mitarbeiter wünschen für die kommende <strong>Saison</strong> den<br />

Vereinen und Mannschaften viel Erfolg.<br />

August 20<strong>12</strong><br />

für die TK des <strong>Handballkreis</strong>es <strong>Lenne</strong>-<strong>Sieg</strong><br />

Vowinckel, Janson, König, Spies, Jacobi, Kring, Wagner

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!