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GlüStV und Sozialkonzepte - Landesstelle Glücksspielsucht Bayern

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„Qualitätsstandards von <strong>Sozialkonzepte</strong>n“<br />

Workshop der <strong>Landesstelle</strong> <strong>Glücksspielsucht</strong> in <strong>Bayern</strong> am<br />

am 29. - 30. Juni 2009 in München<br />

Umsetzung von <strong>Sozialkonzepte</strong>n unter den<br />

derzeitigen (rechtlichen) Bedingungen<br />

Günther Zeltner


Inhalt<br />

• Fachstelle der EVA – ein Überblick <strong>und</strong><br />

Erfahrungshintergr<strong>und</strong><br />

• rechtlicher Rahmen <strong>und</strong> sonstige<br />

Rahmenbedingungen<br />

• Erfahrungen in der Umsetzung<br />

09.07.2009 2


eva - BBS<br />

- Fachstelle Glücksspiel <strong>und</strong> Medienkonsum -<br />

Beratungs- <strong>und</strong> Behandlungszentrum<br />

für Suchterkrankungen<br />

Büchsenstraße 34/36<br />

70174 Stuttgart<br />

Tel: 0711-2054-345<br />

E-mail: behandlungszentrumsucht@eva-stuttgart.de<br />

www.eva-stuttgart.de<br />

09.07.2009 3


Beratungs- <strong>und</strong> Behandlungszentrum (BBS):<br />

Personal-Klientel-Angebote<br />

Beratung, ambulanter Entzug<br />

(IAK) <strong>und</strong> Rehabilitation<br />

Rehabilitation 220<br />

• Stationär 155<br />

• Ambulant 84<br />

• Nachsorge 85<br />

Prävention: ca. 8000 Personen in<br />

150 Maßnahmen erreicht<br />

• Glücksspiel <strong>und</strong> Medienkonsum<br />

• Betreuung in VA Stammheim <strong>und</strong><br />

Männerwohnheim<br />

• Angehörigenberatung<br />

• Tabakentwöhnung<br />

• Führerscheinentzug<br />

• Betriebliche Suchtprävention<br />

• Kooperation mit<br />

Glücksspielanbietern<br />

• Nachsorgewohngruppen<br />

20 MitarbeiterInnen<br />

•SozialarbeiterInnen,<br />

•Dipl. PsychologInnen, Ärzte<br />

•Sekretärinen<br />

•Honorarkräfte<br />

•30 ehrenamtliche Helfer<br />

•ca. 20 Selbsthilfegruppen<br />

1500 KlientInnen / Jahr<br />

wöchentlich 20-25 neue Anfragen<br />

•15 Alkoholabhängige<br />

•6-7 Spieler<br />

•1 Drogenabhängige<br />

•1 Mehrfachabhängige<br />

•1-2 Angehörige<br />

•1 problematischer Medienkonsum<br />

09.07.2009 4


Entwicklung der Fachstelle<br />

• Zunahme der Glücksspielsüchtigen seit Ausbau<br />

der Spielhallen <strong>und</strong> Bestehen der Spielbank<br />

Stuttgart (1996)<br />

• Kooperation mit Spielbank Stuttgart seit 1999<br />

Entwicklung <strong>und</strong> Umsetzung des <strong>Sozialkonzepte</strong>s<br />

• Aufbau Hilfsangebot: Beratung,<br />

Selbsthilfegruppe, Behandlung, Nachsorge,<br />

Spieler-Hotline<br />

• R<strong>und</strong>er Tisch – Kooperation mit Ordnungsamt<br />

• Seit Mai 2006 Kooperation mit Toto-Lotto Baden-<br />

Württemberg <strong>und</strong> Hessen<br />

09.07.2009 5


Entwicklungsstadien der Glücksspielanbieter<br />

1. Negierung des Problems <strong>und</strong> Abweisung der<br />

Verantwortung<br />

2. Symbolische Bekenntnisse<br />

3. Implementierung von Einzelmaßnahmen<br />

4. Umfassende Verpflichtung <strong>und</strong> koordinierte<br />

Implementierung von Präventionsmaßnahmen<br />

(Meyer, Bachmann 2005)<br />

09.07.2009 6


Vergleich Staatsvertrag zum Lotteriewesen in<br />

Deutschland vom 18.12.2003 <strong>und</strong> des <strong>GlüStV</strong><br />

.<br />

Lotteriestaatsvertrag<br />

<strong>GlüStV</strong><br />

§ 1 Ziel des Staatsvertrages ist es,<br />

1. Den natürlichen Spieltrieb der<br />

Bevölkerung in geordnete <strong>und</strong><br />

überwachte Bahnen zu lenken,<br />

insbesondere ein Ausweichen auf nicht<br />

erlaubte Glücksspiele zu verhindern,<br />

2. übermäßige Spielanreize zu verhindern,<br />

3. eine Ausnutzung des Spieltriebs zu<br />

privaten oder gewerblichen<br />

Gewinnzwecken auszuschließen,<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele<br />

ordnungsgemäß <strong>und</strong> nachvollziehbar<br />

durchgeführt werden <strong>und</strong><br />

5. sicherzustellen, dass ein erheblicher<br />

Teil der Einnahmen aus Glücksspielen<br />

zur Förderung öffentlicher oder<br />

steuerbegünstigter Zwecke im Sinne<br />

der Abgabenordnung verwendet wird.<br />

§ 1 Ziele des Staatsvertrages sind<br />

1. das Entstehen von <strong>Glücksspielsucht</strong> <strong>und</strong><br />

Wettsucht zu verhindern <strong>und</strong> die<br />

Voraussetzungen für eine wirksame<br />

Suchtbekämpfung zu schaffen<br />

2. das Glücksspielangebot zu begrenzen<br />

<strong>und</strong> den natürlichen Spieltrieb der<br />

Bevölkerung in geordnete <strong>und</strong><br />

überwachte Bahnen zu lenken<br />

3. den Jugend- <strong>und</strong> den Spielerschutz zu<br />

gewährleisten<br />

4. sicherzustellen, dass Glücksspiele<br />

ordnungsgemäß durchgeführt, die<br />

Spieler vor betrügerischen<br />

Machenschaften geschützt <strong>und</strong> die mit<br />

Glücksspielen verb<strong>und</strong>ene Folge- <strong>und</strong><br />

Begleitkriminalität abgewehrt werden<br />

09.07.2009 7


Lotteriestaatsvertrag (aufgehoben)<br />

§ 4<br />

Allgemeine Bestimmungen<br />

1) Die Veranstaltung, Durchführung <strong>und</strong> gewerbliche<br />

Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen muss mit den<br />

Zielen des § 1 in Einklang stehen.<br />

(2) Die Veranstaltung, Durchführung <strong>und</strong> gewerbliche<br />

Vermittlung von öffentlichen Glücksspielen darf den<br />

Erfordernissen des Jugendschutzes nicht zuwiderlaufen.<br />

Die Teilnahme von Minderjährigen ist unzulässig.<br />

09.07.2009 8


Lotteriestaatsvertrag (aufgehoben)<br />

§ 4<br />

(3) Art <strong>und</strong> Umfang der Werbemaßnahmen für Glücksspiele<br />

müssen angemessen sein <strong>und</strong> dürfen nicht in Widerspruch<br />

zu den Zielen des § 1 stehen. Die Werbung darf nicht<br />

irreführend sein, insbesondere nicht darauf abzielen,<br />

unzutreffende Vorstellungen über die Gewinnchancen<br />

hervorzurufen.<br />

(4) Die Veranstalter, Durchführer <strong>und</strong> die<br />

gewerblichen Spielvermittler haben Informationen<br />

über Spielsucht, Prävention <strong>und</strong><br />

Behandlungsmöglichkeiten bereitzuhalten.<br />

09.07.2009 9


Vergabe von Lizenzen an<br />

Spielbankunternehmen<br />

K l e i n e A n f r a g e im Landtag BW<br />

„Ich frage die Landesregierung:<br />

1. Welche Entscheidungskriterien wurden bei der Vergabe der<br />

Spielbanklizenzen für Baden-Baden <strong>und</strong> Konstanz an die<br />

Spielbank Stuttgart angewendet<br />

2. Wie wurden die einzelnen Bewerber bezüglich der<br />

entsprechenden Kriterien bewertet“<br />

22. 01. 2003<br />

Dederer GRÜNE<br />

09.07.2009 10


Vergabe von Lizenzen – Antwort der<br />

Landesregierung<br />

„Die Prüfung hat zu dem Ergebnis geführt, dass die Spielbank<br />

Stuttgart GmbH & Co. KG besser als die Mitbewerber<br />

geeignet ist, die Spielbanken Baden-Baden <strong>und</strong> Konstanz zu<br />

betreiben.<br />

– ……. hat das bessere Sicherheitskonzept vorgelegt.<br />

– ………hat auch das bessere Konzept zur Suchtprävention<br />

vorgelegt.<br />

– ……. langfristig bessere Chancen besitzt, die Bruttospielerträge<br />

zu stabilisieren <strong>und</strong> zu steigern.“<br />

(Antwort der Landesregierung, Landtag von Baden-Württemberg Drucksache 13 / 1699,<br />

2003)<br />

09.07.2009 11


Rechtlicher Anlass für Spielerschutzmaßnahmen<br />

• Klagen von Betroffenen im<br />

Rahmen des Sperrwesens<br />

• Klagen zur Prüfung der<br />

Geschäftsfähigkeit<br />

Risk-Management<br />

09.07.2009 12


<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong><br />

§ 6 Sozialkonzept<br />

Die Veranstalter <strong>und</strong> Vermittler von öffentlichen<br />

Glücksspielen sind verpflichtet, die Spieler zu<br />

verantwortungsbewusstem Spiel anzuhalten <strong>und</strong> der<br />

Entstehung von <strong>Glücksspielsucht</strong> vorzubeugen. Zu diesem<br />

Zweck haben sie <strong>Sozialkonzepte</strong> zu entwickeln, ihr<br />

Personal zu schulen <strong>und</strong> die Vorgaben des Anhangs<br />

"Richtlinien zur Vermeidung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />

<strong>Glücksspielsucht</strong>" zu erfüllen. In den <strong>Sozialkonzepte</strong>n ist<br />

darzulegen, mit welchen Maßnahmen den<br />

sozialschädlichen Auswirkungen des Glücksspiels<br />

vorgebeugt werden soll <strong>und</strong> wie diese behoben werden<br />

sollen.<br />

09.07.2009 13


<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong><br />

Anhang „Richtlinien zur Vermeidung <strong>und</strong> Bekämpfung von <strong>Glücksspielsucht</strong>“<br />

Zur Vermeidung <strong>und</strong> Bekämpfung von <strong>Glücksspielsucht</strong> gelten die<br />

folgenden Richtlinien:<br />

1. Die Veranstalter<br />

a) benennen Beauftragte für die Entwicklung von <strong>Sozialkonzepte</strong>n,<br />

b) erheben Daten über die Auswirkungen der von ihnen angebotenen<br />

Glücksspiele auf die Entstehung von <strong>Glücksspielsucht</strong> <strong>und</strong><br />

berichten hierüber sowie über den Erfolg der von ihnen zum<br />

Spielerschutz getroffenen Maßnahmen alle zwei Jahre den<br />

Glücksspielaufsichtsbehörden,<br />

c) schulen das für die Veranstaltung, Durchführung <strong>und</strong> gewerbliche<br />

Vermittlung öffentlichen Glücksspiels eingesetzte Personal in der<br />

Früherkennung problematischen Spielverhaltens, wie z. B. dem<br />

plötzlichen Anstieg des Entgelts oder der Spielfrequenz,<br />

09.07.2009 14


<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong><br />

Anhang „Richtlinien zur Vermeidung <strong>und</strong> Bekämpfung von<br />

<strong>Glücksspielsucht</strong>“ (2)<br />

d) schließen das in den Annahmestellen beschäftigte Personal vom<br />

dort angebotenen Glücksspiel aus,<br />

e) ermöglichen es den Spielern, ihre Gefährdung einzuschätzen, <strong>und</strong><br />

f) richten eine Telefonberatung mit einer b<strong>und</strong>esweit einheitlichen<br />

Telefonnummer ein.<br />

2. Eine Information über Höchstgewinne ist mit der Aufklärung über<br />

die Wahrscheinlichkeit von Gewinn <strong>und</strong> Verlust zu verbinden.<br />

3. Die Vergütung der leitenden Angestellten von<br />

Glücksspielveranstaltern darf nicht abhängig vom Umsatz<br />

berechnet werden.<br />

09.07.2009 15


<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong><br />

§ 9 Glücksspielaufsicht<br />

(1)… Sie kann insbesondere:<br />

1. …………<br />

2. Anforderungen an die Veranstaltung, Durchführung<br />

<strong>und</strong> Vermittlung öffentlicher Glücksspiele <strong>und</strong> die<br />

Werbung hierfür sowie an die Entwicklung <strong>und</strong><br />

Umsetzung des Sozialkonzepts stellen<br />

09.07.2009 16


<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong>: weitere Bestimmungen<br />

§ 7<br />

Aufklärung<br />

(1)Die Veranstalter <strong>und</strong> Vermittler von öffentlichen Glücksspielen<br />

haben über die Wahrscheinlichkeit von Gewinn <strong>und</strong> Verlust, die<br />

Suchtrisiken der von ihnen angebotenen Glücksspiele, das Verbot<br />

der Teilnahme Minderjähriger <strong>und</strong> Möglichkeiten der Beratung<br />

<strong>und</strong> Therapie aufzuklären.<br />

(2) Lose, Spielscheine <strong>und</strong> Spielquittungen müssen Hinweise auf die<br />

von dem jeweiligen Glücksspiel ausgehende Suchtgefahr <strong>und</strong><br />

Hilfsmöglichkeiten enthalten.<br />

09.07.2009 17


<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong>: weitere Bestimmungen<br />

§ 8<br />

Spielersperre<br />

(1) Zum Schutz der Spieler <strong>und</strong> zur Bekämpfung der<br />

<strong>Glücksspielsucht</strong> sind die Spielbanken <strong>und</strong> die in § 10 Abs. 2<br />

genannten Veranstalter verpflichtet, ein übergreifendes<br />

Sperrsystem zu unterhalten.<br />

(2) Die zur Teilnahme am Sperrsystem verpflichteten Veranstalter<br />

sperren Personen, die dies beantragen (Selbstsperre) oder von<br />

denen sie aufgr<strong>und</strong> der Wahrnehmung ihres Personals oder<br />

aufgr<strong>und</strong> von Meldungen Dritter wissen oder aufgr<strong>und</strong> sonstiger<br />

tatsächlicher Anhaltspunkte annehmen müssen, dass sie<br />

spielsuchtgefährdet oder überschuldet sind, ihren finanziellen<br />

Verpflichtungen nicht nachkommen oder Spieleinsätze riskieren,<br />

die in keinem Verhältnis zu ihrem Einkommen oder Vermögen<br />

stehen (Fremdsperre).<br />

(3) Die Sperre beträgt mindestens ein Jahr. Die Veranstalter teilen<br />

die Sperre dem betroffenen Spieler unverzüglich schriftlich mit.<br />

09.07.2009 18


<strong>GlüStV</strong> <strong>und</strong> <strong>Sozialkonzepte</strong>: weitere Bestimmungen<br />

§ 27<br />

Evaluierung<br />

Die Auswirkungen dieses Staatsvertrages sind von den<br />

Glücksspielaufsichtsbehörden der Länder unter Mitwirkung des<br />

Fachbeirats zu evaluieren. Das Ergebnis ist drei Jahre nach<br />

Inkrafttreten des Staatsvertrages vorzulegen.<br />

09.07.2009 19


<strong>Sozialkonzepte</strong> – Was sind<br />

Bestandteile <br />

1. Sozialkonzept muss vorhanden sein<br />

2. Interne Struktur - Sozialkonzeptbeauftragter<br />

3. Schulungskonzept <strong>und</strong> Schulung des Personals<br />

4. Konzept zur Vorbeugung / (Früh)erkennung von<br />

problematischem Spielverhalten<br />

5. Sperrwesen<br />

6. Datenerhebung über die Auswirkungen der von ihnen<br />

angebotenen Glücksspiele auf die Entstehung von<br />

<strong>Glücksspielsucht</strong><br />

7. Aufklärung über Gewinnmöglichkeiten <strong>und</strong> Risiken (auch<br />

auf den Produkten)<br />

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Sozialkonzept - Gr<strong>und</strong>sätzliches<br />

• Unternehmensziele / -kultur<br />

• Moderation des Zielkonfliktes<br />

• Marketing-Maßnahme (Alibi) oder Teil<br />

der Unternehmensziele<br />

• Nachhaltigkeit<br />

• Evaluation<br />

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Eckpunkte der Standards des DLTB<br />

Information <strong>und</strong> Aufklärung<br />

Angebotsstruktur<br />

Hilfsangebote<br />

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Sozialkonzept – Standards des DLTB (1)<br />

Information <strong>und</strong> Aufklärung<br />

• Warnhinweise auf Spielscheinen <strong>und</strong> Losen<br />

• Informationsmöglichkeiten im Internet, Broschüre für die<br />

K<strong>und</strong>en, Materialien für das Annahmestellenpersonal<br />

• Massenmediale Aufklärungskampagne<br />

Angebotsstruktur<br />

• Werbung <strong>und</strong> Unternehmenskommunikation<br />

• Eindämmung des anonymen Spiels<br />

• Möglichkeiten zur Sperre/Selbstsperre Maßnahmen zur<br />

Erkennung von Problemspielern<br />

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Sozialkonzept – Standards des DLTB (2)<br />

Hilfsangebote für Betroffene<br />

• Telefonische Hotline<br />

• Individuelle Beratung <strong>und</strong> Betreuung<br />

• Hilfsangebote in den Annahmestellen<br />

• Hilfsangebote des K<strong>und</strong>enservices<br />

• Hilfsangebote im Internet<br />

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Sozialkonzept – Standards des DLTB (3)<br />

Schulungen<br />

• Kreis der zu schulenden Personen<br />

• Durchführung der Schulungen<br />

• Wesentliche Inhalte der Schulungen<br />

• Dauer der Schulungen<br />

• Wesentliche Ziele der Schulung des<br />

Annahmestellenpersonals<br />

• Schulung von neuem <strong>und</strong> bestehendem<br />

Annahmestellenpersonal<br />

• Durchführung weiterer Schulungen bzw. Folgeschulungen<br />

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Sozialkonzept – Standards des DLTB (4)<br />

Beauftragte(r) für den Spielerschutz<br />

• Benennung eines / einer Beauftragten für den<br />

Spielerschutz<br />

• Aufgaben des / der Beauftragten für den Spielerschutz<br />

Erfolgskontrolle<br />

• Durchführung von Testkäufen in den Annahmestellen<br />

• Sanktionen bei Verstößen der Annahmestellen<br />

• Befragung von K<strong>und</strong>en <strong>und</strong> von Annahmestellen<br />

• Sonstige Maßnahmen der Erfolgskontrolle<br />

• Fortlaufende <strong>und</strong> gemeinsame Evaluierung mit<br />

Suchtexperten<br />

• Erstellung eines Berichts zur Evaluierung<br />

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Toto-Lotto -<br />

Früherkennung<br />

Exemplarische Beispiele aus<br />

anonymer Befragung von<br />

Annahmestellen in Hessen<br />

(2008)<br />

Auswertung läuft<br />

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Relevante Faktoren in der Umsetzung<br />

1. Verständigung über das Glückspiel als Konsum <strong>und</strong> Risiko<br />

2. Konsistente <strong>und</strong> kohärente Regelungen als Voraussetzung<br />

für Glaubwürdigkeit <strong>und</strong> Wirksamkeit<br />

3. Systematischer Prozess überprüft von der<br />

Glücksspielaufsicht – Beirat – Steuerungsgremium auf<br />

Landesebene <br />

4. Einbeziehung der relevanten Agenten<br />

• Anbieter von Glücksspiel<br />

• Glücksspielaufsicht<br />

• Hilfesystem<br />

• Betroffenenvertretung<br />

• Wissenschaftliche Institute<br />

5. Akzeptanz der Ziele / Kompromisse bei den Beteiligten<br />

6. Dokumentation <strong>und</strong> Evaluation<br />

7. Akzeptanz realistischer Ziele<br />

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Vielen Dank<br />

für Ihre<br />

Aufmerksamkeit<br />

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