ÃBUNGSKLAUSUR - Jean Monnet Lehrstuhl
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17) Das Vorabentscheidungsverfahren wird von nationalen<br />
Gerichten eingeleitet.<br />
18) Die Hohe Vertreterin der Union für die Außen- und<br />
Sicherheitspolitik führt den Vorsitz im Rat „Auswärtige<br />
Angelegenheiten“.<br />
19) Die Norderweiterung umfasste Dänemark, Schweden und das<br />
Vereinigte Königreich.<br />
20) Durch ein Misstrauensvotum kann das EP einzelne<br />
Kommissare abwählen.<br />
21) Jeder Mitgliedstaat der Euro-Gruppe kann einen Experten in<br />
das Direktorium der Europäischen Zentralbank entsenden.<br />
22) Die Amtszeit der Mitglieder des Direktoriums der EZB beträgt<br />
acht Jahre; Wiederernennung ist nicht zulässig.<br />
23) Die Europäische Union wurde mit den Römischen Verträgen<br />
gegründet.<br />
24) Eine Nichtigkeitsklage hat die Beseitigung eines rechtswidrigen<br />
Gemeinschaftsaktes zum Ziel.<br />
25) Mit dem Vertrag von Maastricht wurde die Tempelkonstruktion<br />
der EU mit drei Säulen geschaffen.<br />
26) Die Europäische Politische Gemeinschaft (EPG) bildet seit<br />
ihrem Bestehen eine wichtige Grundlage der europäischen<br />
Integration.<br />
27) Im Gerichtshof der Europäischen Union ist pro Mitgliedsstaat<br />
ein Richter vertreten.<br />
28) Die „Politik des leeren Stuhls“ war eine Maßnahme<br />
Deutschlands, um die Gleichberechtigung der BRD im<br />
Ministerrat durchzusetzen.<br />
29) Im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren besitzt die<br />
Kommission das Initiativmonopol.<br />
30) Nach den Regeln ordentlichen Gesetzgebungsverfahren wird<br />
bei einer Ablehnung des Rechtsaktes in der ersten Lesung ein<br />
Vermittlungsausschuss eingesetzt.<br />
Dritter Teil: ____ von 30 Punkten