teilnahmeantrag stufe 1 - baurecht refektorium - GBG
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Grazer Bau- und GrünlandsicherungsGmbH<br />
Teilnahmeantrag - Baurecht Refektorium<br />
7. EINREICHUNGSFORM:<br />
1. Stufe des Verfahrens:<br />
Einreichung eines Teilnahmeantrages, vollständig ausgefüllt, rechtsgültig<br />
unterfertigt und fristgerecht eingelangt in einem verschlossenen Kuvert<br />
mit der Aufschrift:<br />
" TEILNAHMEANTRAG STUFE 1 - BAURECHT REFEKTORIUM "<br />
Die Verständigung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens<br />
erfolgt schriftlich !<br />
8. EIGNUNGSKRITERIEN: Bauträger bzw. Wohnbaugenossenschaften<br />
Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit<br />
Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />
Technische Leistungsfähigkeit<br />
(Nachweis in Form einer Eigenerklärung)<br />
Zumindest 2 Referenzen hinsichtlich der Sanierung denkmalgeschützter<br />
Objekte oder umfassende Sanierungen<br />
EIGNUNGSKRITERIEN UND -NACHWEISE:<br />
Der/die Bieter/in muss spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung über die zur die<br />
Leistungserbringung erforderliche Eignung (Befugnis, technische und wirtschaftliche<br />
Leistungsfähigkeit) verfügen und hat dies in Form der Eigenerklärung zu bestätigen. Die Eignung muss<br />
während des gesamten weiteren Vergabeverfahrens gegeben sein.<br />
Die vom/von der Bieter/in zu erfüllenden Eignungskriterien sind im Folgenden festgelegt und sind die<br />
Nachweise deren Erfüllung über schriftliches Verlangen der AG vom/von der Bieter/in binnen einer<br />
angemessen Frist von 7 Kalendertagen beizubringen:<br />
Befugnis:<br />
Der/die Bieter/in muss über alle für die Erbringung des gegenständlichen Projektes notwendigen,<br />
gesetzlichen Befugnisse (insbesondere allfällige erforderliche gewerberechtliche Befugnisse) verfügen<br />
(bei ausländischen Bewerbern bzw. EWR – Bewerbern gemäß Anhang VII BVergG).<br />
Der/die Bieter/in hat den Nachweis seiner/ihrer Befugnis durch Vorlage der entsprechenden<br />
Berechtigungsnachweise (zB. Gewerberegisterauszug) zu führen.<br />
Ein/eine ausländische/r Bewerber/in, der/die im Gebiet eines anderen Vertragsstaates, des EWR-<br />
Abkommens ansässig ist, und der/die ein Anerkennungs– und Gleichstellungsverfahren gemäß §<br />
373c, 373d und 373 e GewO durchführt, hat die entsprechenden Anträge möglichst umgehend,<br />
spätestens jedoch vor Ablauf der Angebotsfrist, zu stellen. Der Bescheid über die Anerkennung bzw.<br />
den Ausspruch der Gleichstellung muss spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung vorliegen.<br />
Zuverlässigkeit:<br />
Allgemeine berufliche Zulässigkeit<br />
Der/die Bieter/in wird von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn<br />
- gegen ihn/sie ein Konkursverfahren oder ein gerichtliches Ausgleichsverfahren<br />
- er/sie sich in Liquidation befindet oder seine/ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat<br />
- gegen ihn/sie oder- sofern es sich um juristische Personen, handelsrechtliche Personengesellschaften,<br />
eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische<br />
Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre<br />
berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt oder einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft<br />
bei einer kriminellen Organisation, Bestechung, Betrug, Untreue, Geschenkannahme,<br />
Förderungsmissbrauch oder Geldwäsche bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den<br />
Vorschriften des Landes, in dem Unternehmer seinen Sitz hat.<br />
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