02.01.2015 Aufrufe

teilnahmeantrag stufe 1 - baurecht refektorium - GBG

teilnahmeantrag stufe 1 - baurecht refektorium - GBG

teilnahmeantrag stufe 1 - baurecht refektorium - GBG

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Grazer Bau- und GrünlandsicherungsGmbH<br />

Teilnahmeantrag - Baurecht Refektorium<br />

7. EINREICHUNGSFORM:<br />

1. Stufe des Verfahrens:<br />

Einreichung eines Teilnahmeantrages, vollständig ausgefüllt, rechtsgültig<br />

unterfertigt und fristgerecht eingelangt in einem verschlossenen Kuvert<br />

mit der Aufschrift:<br />

" TEILNAHMEANTRAG STUFE 1 - BAURECHT REFEKTORIUM "<br />

Die Verständigung über das Ergebnis des Auswahlverfahrens<br />

erfolgt schriftlich !<br />

8. EIGNUNGSKRITERIEN: Bauträger bzw. Wohnbaugenossenschaften<br />

Allgemeine berufliche Zuverlässigkeit<br />

Finanzielle und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit<br />

Technische Leistungsfähigkeit<br />

(Nachweis in Form einer Eigenerklärung)<br />

Zumindest 2 Referenzen hinsichtlich der Sanierung denkmalgeschützter<br />

Objekte oder umfassende Sanierungen<br />

EIGNUNGSKRITERIEN UND -NACHWEISE:<br />

Der/die Bieter/in muss spätestens zum Zeitpunkt der Angebotsöffnung über die zur die<br />

Leistungserbringung erforderliche Eignung (Befugnis, technische und wirtschaftliche<br />

Leistungsfähigkeit) verfügen und hat dies in Form der Eigenerklärung zu bestätigen. Die Eignung muss<br />

während des gesamten weiteren Vergabeverfahrens gegeben sein.<br />

Die vom/von der Bieter/in zu erfüllenden Eignungskriterien sind im Folgenden festgelegt und sind die<br />

Nachweise deren Erfüllung über schriftliches Verlangen der AG vom/von der Bieter/in binnen einer<br />

angemessen Frist von 7 Kalendertagen beizubringen:<br />

Befugnis:<br />

Der/die Bieter/in muss über alle für die Erbringung des gegenständlichen Projektes notwendigen,<br />

gesetzlichen Befugnisse (insbesondere allfällige erforderliche gewerberechtliche Befugnisse) verfügen<br />

(bei ausländischen Bewerbern bzw. EWR – Bewerbern gemäß Anhang VII BVergG).<br />

Der/die Bieter/in hat den Nachweis seiner/ihrer Befugnis durch Vorlage der entsprechenden<br />

Berechtigungsnachweise (zB. Gewerberegisterauszug) zu führen.<br />

Ein/eine ausländische/r Bewerber/in, der/die im Gebiet eines anderen Vertragsstaates, des EWR-<br />

Abkommens ansässig ist, und der/die ein Anerkennungs– und Gleichstellungsverfahren gemäß §<br />

373c, 373d und 373 e GewO durchführt, hat die entsprechenden Anträge möglichst umgehend,<br />

spätestens jedoch vor Ablauf der Angebotsfrist, zu stellen. Der Bescheid über die Anerkennung bzw.<br />

den Ausspruch der Gleichstellung muss spätestens im Zeitpunkt der Zuschlagsentscheidung vorliegen.<br />

Zuverlässigkeit:<br />

Allgemeine berufliche Zulässigkeit<br />

Der/die Bieter/in wird von der Teilnahme am Vergabeverfahren ausgeschlossen, wenn<br />

- gegen ihn/sie ein Konkursverfahren oder ein gerichtliches Ausgleichsverfahren<br />

- er/sie sich in Liquidation befindet oder seine/ihre gewerbliche Tätigkeit eingestellt hat<br />

- gegen ihn/sie oder- sofern es sich um juristische Personen, handelsrechtliche Personengesellschaften,<br />

eingetragene Erwerbsgesellschaften oder Arbeitsgemeinschaften handelt – gegen physische<br />

Personen, die in der Geschäftsführung tätig sind, ein rechtskräftiges Urteil ergangen ist, das ihre<br />

berufliche Zuverlässigkeit in Frage stellt oder einen der folgenden Tatbestände betrifft: Mitgliedschaft<br />

bei einer kriminellen Organisation, Bestechung, Betrug, Untreue, Geschenkannahme,<br />

Förderungsmissbrauch oder Geldwäsche bzw. einen entsprechenden Straftatbestand gemäß den<br />

Vorschriften des Landes, in dem Unternehmer seinen Sitz hat.<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!