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Kartenbestellung (pdf) - Kreditkarte.at

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10.4. Die Sperre erfolgt für den Karteninhaber kostenlos.<br />

10.5. Wurde die Karte gesperrt, so sind Vertragsunternehmen<br />

berechtigt, die Karte einzuziehen, womit der<br />

Karteninhaber einverstanden ist.<br />

10.6. Eine wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete<br />

Karte darf vom Karteninhaber nicht mehr verwendet<br />

werden und ist entwertet an PayLife zu senden.<br />

11. Abrechnung:<br />

11.1. H<strong>at</strong> der Karteninhaber innerhalb des letzten Abrechnungszeitraumes<br />

Leistungen mit der Karte in Anspruch<br />

genommen, erhält er zumindest einmal pro Mon<strong>at</strong> eine<br />

Abrechnung über diese Leistungen. Der Karteninhaber<br />

kann für die Übermittlung der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />

zwischen der Zusendung in Papierform oder der<br />

Zugänglichmachung als Download von der Homepage<br />

der PayLife www.kreditkarte.<strong>at</strong> wählen. Sofern der<br />

Karteninhaber eine Zusendung der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />

in Papierform verlangt, ist PayLife berechtigt,<br />

dafür einen angemessenen Kosteners<strong>at</strong>z in Rechnung<br />

zu stellen (Punkt 18.10.). PayLife ist nicht berechtigt,<br />

diesen Kosteners<strong>at</strong>z in Rechnung zu stellen, wenn der<br />

Karteninhaber angibt, dass er über keine Einrichtungen<br />

verfügt, um sich Zugang zur Homepage der PayLife zu<br />

verschaffen. Besteht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />

dieser AGB mit dem Karteninhaber bereits ein aufrechtes<br />

Vertragsverhältnis, so kommt die jeweils bisher<br />

vereinbarte Übermittlungsart zur Anwendung. Der<br />

Karteninhaber kann jederzeit verlangen, dass die jeweilige<br />

Übermittlungsart geändert wird. Nach Einlangen<br />

seines Änderungsantrages wird binnen einer Woche<br />

die Mon<strong>at</strong>sabrechnung künftig auf die jeweils andere<br />

Übermittlungsart mitgeteilt oder zugänglich gemacht.<br />

11.2. Der in der Abrechnung aufscheinende Betrag ist<br />

sofort zur Zahlung fällig und wird mittels Lastschrift<br />

eingezogen. Der Karteninhaber beauftragt PayLife,<br />

den Rechnungsbetrag samt Verzugszinsen, Entgelten<br />

sowie das Jahresentgelt von dem von ihm angegebenen<br />

Bankkonto einzuziehen. Für die Inanspruchnahme<br />

von Bargeldauszahlungen wird ein Entgelt verrechnet,<br />

dessen Höhe in Punkt 18.2. bestimmt ist. PayLife ist<br />

berechtigt, für die Bearbeitung von <strong>Kreditkarte</strong>ntransaktionen<br />

dem Karteninhaber ein Manipul<strong>at</strong>ionsentgelt<br />

in Rechnung zu stellen (Punkt 18.4.). Der Karteninhaber<br />

verpflichtet sich, jede Änderung seiner Bankverbindung<br />

PayLife sofort bekannt zu geben und seiner Bank<br />

einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften im Sinne<br />

des Punktes 5.2. für das neue Konto zu erteilen.<br />

11.3. Für die Zurverfügungstellung einer Kopie der Abrechnung<br />

sowie einer Kopie des Leistungsbelegs zu einer<br />

in der Abrechnung enthaltenen Zahlungstransaktion<br />

ist PayLife berechtigt, Entgelte gemäß Punkt 18.8. und<br />

18.9. in Rechnung zu stellen.<br />

12. Fremdwährung:<br />

Die Rechnungslegung durch PayLife (Punkt 11.) erfolgt<br />

in Euro. Rechnungen eines Vertragsunternehmens,<br />

die auf eine Fremdwährung lauten, werden zu einem<br />

von PayLife gebildeten und auf der Homepage der<br />

PayLife www.kreditkarte.<strong>at</strong> abrufbaren Kurs in Euro<br />

umgerechnet. PayLife sagt zu, dass der von ihr gebildete<br />

Kurs für den Karteninhaber gleich oder günstiger<br />

ist als der in Punkt 18.5. genannte Referenzwechselkurs<br />

für dieselbe Währung zum selben Tag. An den<br />

Karteninhaber werden nicht nur Erhöhungen, sondern<br />

auch Senkungen des Wechselkurses weitergegeben.<br />

Der Stichtag der Umrechnung ist der dem Buchungstag<br />

vorangegangene Bankwerktag. Der Buchungstag ist<br />

der in der Abrechnung („Mon<strong>at</strong>sabrechnung“) in der<br />

1. Registrierung:<br />

Die Registrierung des Karteninhabers erfolgt auf<br />

dem Kartenantrag, Online auf der Website<br />

www.kreditkarte.<strong>at</strong> oder mit einem gesonderten<br />

Formular. Der Karteninhaber kann dieses Formular<br />

bei seinem kontoführenden Kreditinstitut beziehen.<br />

Dieses Formular h<strong>at</strong> der Karteninhaber ausgefüllt in<br />

Papierform oder Online an PayLife zu übermitteln. Der<br />

Karteninhaber h<strong>at</strong> neben seinen persönlichen D<strong>at</strong>en,<br />

zwingend eine gültige Mobiltelefonnummer anzugeben,<br />

an die die „Info SMS“ versendet wird.<br />

2. Vertragsdauer und Beendigung:<br />

2.1. Vertragsdauer:<br />

Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />

abgeschlossen.<br />

2.2. Beendigung:<br />

2.2.1. Auflösung durch den Karteninhaber:<br />

Der Karteninhaber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis<br />

jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für<br />

die Auflösung ist kein Grund oder die Einhaltung einer<br />

besonderen Form erforderlich. Der Karteninhaber<br />

kann seine Erklärung schriftlich (auch per E-Mail) oder<br />

telefonisch an PayLife übermitteln. PayLife stellt die<br />

notwendigen Kontaktd<strong>at</strong>en auf der Website<br />

www.kreditkarte.<strong>at</strong> zur Verfügung.<br />

2.2.2. Mit dem Einlangen bei PayLife wird die Auflösung des<br />

Vertragsverhältnisses wirksam. Bestehende Verpflichtungen<br />

des Karteninhabers werden dadurch nicht<br />

berührt und sind zu erfüllen.<br />

2.2.3. Auflösung durch PayLife:<br />

Das Vertragsverhältnis erlischt mit Beendigung des<br />

<strong>Kreditkarte</strong>nvertrages.<br />

3. Rechte des Karteninhabers:<br />

3.1. Der Karteninhaber erhält nach einer durchgeführten<br />

Zahlungstransaktion (kurz: Transaktion) mit seiner<br />

Karte bei einem Vertragsunternehmen oder nach<br />

einer Bargeldbehebung mit seiner Karte bei einem<br />

Geldausgabeautom<strong>at</strong>en eine „Info SMS“, sofern die<br />

vorgenommene Transaktion Online autorisiert (zB bei<br />

Transaktionen über EUR 150,00) wurde. Erfolgte keine<br />

Spalte „Buchung am“ aufscheinende Tag der<br />

konkreten Transaktion.<br />

13. Zahlungsverzug:<br />

Gerät der Karteninhaber mit der Bezahlung der Abrechnung<br />

in Verzug, so ist PayLife berechtigt,<br />

• den Ers<strong>at</strong>z der durch den Verzug entstandenen Spesen<br />

gemäß Punkt 18.3. für jede Rücklastschrift sowie<br />

Kosten der Mahnungen gemäß Punkt 18.7. sowie<br />

• Verzugszinsen vom jeweils aushaftenden Betrag,<br />

deren Höhe in Punkt 18.6. geregelt ist, zu fordern.<br />

14. Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarten:<br />

14.1. Werden zur Hauptkarte Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarten<br />

ausgegeben, so haften der Hauptkarteninhaber und<br />

der Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarteninhaber solidarisch für alle<br />

Verpflichtungen, die sich aus dem Partner-/Zus<strong>at</strong>zkartenvertrag<br />

ergeben, insbesondere für die rechtzeitige<br />

Bezahlung der Abrechnung.<br />

14.2. Der Hauptkarteninhaber ist berechtigt, die Partner-/<br />

Zus<strong>at</strong>zkarte betreffende Erklärungen ohne Zustimmung<br />

des Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarteninhabers rechtswirksam PayLife<br />

gegenüber abzugeben. Dies ändert jedoch nichts an<br />

der solidarischen Haftung des Hauptkarteninhabers für<br />

Verbindlichkeiten, die der Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarteninhaber<br />

nach Zugang einer derartigen Erklärung bei PayLife<br />

eingegangen ist; die solidarische Haftung besteht auch<br />

für den Fall weiter, dass der Hauptkartenvertrag, nicht<br />

aber der Partner-/Zus<strong>at</strong>zkartenvertrag, aufgelöst wurde.<br />

15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />

des Leistungsumfangs und der Entgelte:<br />

15.1. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, des<br />

Leistungsumfanges sowie der Entgelte werden dem<br />

Karteninhaber an die PayLife zuletzt bekannt gegebene<br />

Adresse (E-Mail-Adresse) zur Kenntnis gebracht. Diese<br />

Verständigung h<strong>at</strong> in Papierform oder, sofern dies vorher<br />

mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, auf einem anderen<br />

dauerhaften D<strong>at</strong>enträger (zB E-Mail) zu erfolgen.<br />

15.2. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der<br />

Karteninhaber nicht innerhalb von 2 Mon<strong>at</strong>en nach<br />

Zustellung widerspricht.<br />

15.3. PayLife verpflichtet sich, bei Übersendung der<br />

Änderungen schriftlich auf die Zwei-Mon<strong>at</strong>s-Frist und<br />

auf die Auslegung des Verhaltens des Karteninhabers<br />

hinzuweisen. Dabei ist dem Karteninhaber bekannt<br />

zu geben, dass das ungenutzte Verstreichen der Frist<br />

zur Annahme der geänderten Geschäftsbedingungen<br />

führt. PayLife verpflichtet sich, den Karteninhaber<br />

darauf hinzuweisen, dass er das Recht h<strong>at</strong>, den<br />

<strong>Kreditkarte</strong>nvertrag vor Inkrafttreten der Änderung<br />

kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen.<br />

15.4. Abweichend von Punkt 15.1. bis 15.3. ist PayLife berechtigt,<br />

Änderungen von Wechselkursen oder Zinssätzen<br />

gemäß Punkt 18.5. und 18.6. ohne vorherige Benachrichtigung<br />

des Karteninhabers anzuwenden, wenn<br />

sich der Referenzwechselkurs gemäß Punkt 18.5. oder<br />

Referenzzinss<strong>at</strong>z gemäß Punkt 18.6. ändern. Sonstige<br />

Änderungen von Zinssätzen werden dem Karteninhaber<br />

so rasch wie möglich in Papierform oder auf anderen<br />

dauerhaften D<strong>at</strong>enträgern, sofern dies vorher mit dem<br />

Karteninhaber vereinbart wurde, bekannt gegeben.<br />

16. Änderung der Adresse und der E-Mail-Adresse des<br />

Karteninhabers:<br />

Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung<br />

seiner Adresse (E-Mail-Adresse) PayLife schriftlich bekannt<br />

zu geben. H<strong>at</strong> der Karteninhaber seine Adresse<br />

(E-Mail-Adresse) geändert, die Änderung aber PayLife<br />

nicht mitgeteilt, so wird eine Erklärung von PayLife<br />

gegenüber dem Karteninhaber zu dem Zeitpunkt<br />

Online Autorisierung ist ein Versand der „Info SMS“<br />

nicht möglich.<br />

3.2. Mit der „Info SMS“ wird dem Karteninhaber die Höhe<br />

der vorgenommenen Transaktion mitgeteilt.<br />

Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, dass bei einzelnen<br />

Vertragsunternehmen (zB Hotels, Autovermietungen)<br />

der in der „Info SMS“ genannte Betrag vom t<strong>at</strong>sächlich<br />

abgebuchten Betrag abweicht, da vom Vertragsunternehmen<br />

eine Vorautorisierung vorgenommen<br />

wurde. Der t<strong>at</strong>sächlich abgebuchte Betrag wird auf der<br />

Mon<strong>at</strong>sabrechnung in Euro ausgewiesen.<br />

3.3. Sollte das Mobiltelefon des Karteninhabers im<br />

Zeitpunkt des Versandes ausgeschalten sein, wird – abhängig<br />

vom jeweiligen Netzbetreiber – die „Info SMS“<br />

nach Einschalten des Mobiltelefons übermittelt.<br />

4. Pflichten des Karteninhabers:<br />

4.1. Der Karteninhaber ist zur Zahlung des mon<strong>at</strong>lichen<br />

Entgeltes gemäß Punkt 10.1. der BGB verpflichtet.<br />

Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde,<br />

wird das mon<strong>at</strong>liche Entgelt auf der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />

unter der Bezeichnung „Info SMS“ ausgewiesen<br />

und ist zusammen mit dieser zur Zahlung fällig.<br />

4.2. Erhält der Karteninhaber eine „Info SMS“, obwohl<br />

er seine Karte nicht verwendet h<strong>at</strong>, kann dies auf<br />

eine missbräuchliche oder sonstige nicht autorisierte<br />

Verwendung der Karte hinweisen. In diesem Fall wird<br />

dem Karteninhaber empfohlen, seiner Verpflichtung<br />

gemäß § 36 Abs 2 ZaDiG nachzukommen, und den<br />

Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung<br />

oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte<br />

unverzüglich PayLife anzuzeigen, sobald er davon<br />

Kenntnis erlangt h<strong>at</strong>. PayLife stellt die notwendigen<br />

Kontaktd<strong>at</strong>en auf der Website www.kreditkarte.<strong>at</strong><br />

zur Verfügung. Die Berichtigungsansprüche des<br />

Karteninhabers gemäß Punkt 9.4. der AGB bleiben<br />

davon unberührt.<br />

5. Haftung der PayLife für Verfügbarkeit:<br />

5.1. Unbeschadet der Haftung der PayLife gemäß Punkt 8.<br />

der AGB nimmt der Karteninhaber zur Kenntnis, dass<br />

PayLife keinen Einfluss auf die technischen Funktionen<br />

wirksam, zu welchem sie ohne die Adressänderung<br />

(Änderung der E-Mail-Adresse) bei regelmäßiger<br />

Beförderung dem Karteninhaber an der bekannten<br />

Adresse (E-Mail-Adresse) zugegangen wäre.<br />

17. Anzuwendendes Recht:<br />

17.1. Es gilt österreichisches Recht.<br />

17.2. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die mit Unternehmern<br />

im Sinn des § 1 KSchG abgeschlossen werden,<br />

ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart.<br />

17.3. Bei Verträgen, die mit Verbrauchern im Sinn des § 1<br />

KSchG abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen<br />

Gerichtsstände.<br />

18. Zinsen, Entgelte, Kosteners<strong>at</strong>z, Betrags- und Haftungsgrenzen:<br />

18.1. Höchstgrenze gemäß Punkt 4.1.: EUR 5.000,00 (für<br />

jeweils sieben Tage)<br />

18.2. Bargeldauszahlungsentgelt gemäß Punkt 11.:<br />

3 %, mindestens EUR 3,50<br />

18.3. Rücklastschriftspesen: die jeweils in Rechnung gestellten<br />

Bankspesen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr<br />

von EUR 3,00<br />

18.4. Manipul<strong>at</strong>ionsentgelt gemäß Punkt 11.: 1,5 %<br />

18.5. Referenzwechselkurs gemäß Punkt 12.: Verkauf Fremdwährung<br />

der UniCredit Bank Austria AG<br />

18.6. Verzugszinss<strong>at</strong>z gemäß Punkt 13.: 10 % über dem<br />

jeweiligen Basiszinss<strong>at</strong>z (= Referenzzinss<strong>at</strong>z) der<br />

Oesterreichischen N<strong>at</strong>ionalbank<br />

18.7. Mahnspesen: 1. Mahnung EUR 20,00<br />

2. Mahnung EUR 40,00<br />

jede weitere Mahnung EUR 60,00<br />

18.8. Entgelt für Kopie der Abrechnung gemäß Punkt 11.:<br />

EUR 1,50<br />

18.9. Entgelt für Kopie des Leistungsbelegs gemäß Punkt<br />

11.: EUR 3,50<br />

18.10. Kosteners<strong>at</strong>z für Übermittlung der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />

in Papierform gemäß Punkt 11.1.: EUR 1,10<br />

18.11. Entgelt für den Kartentausch gemäß Punkt 3.3.:<br />

EUR 9,00<br />

18.12. Der Karteninhaber h<strong>at</strong> die Kosten für die Benutzung<br />

von Fernkommunik<strong>at</strong>ionsmitteln selbst zu tragen.<br />

19. Warnhinweis:<br />

19.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren<br />

Leistungen unter Verwendung der Karte bezahlt<br />

werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte<br />

verrechnen (etwa Geldausgabeautom<strong>at</strong>en in den<br />

USA). Dies ist im Inland nicht erlaubt, PayLife h<strong>at</strong> darauf<br />

keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher<br />

über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren.<br />

19.2. Es gibt Vertragsunternehmen (insbesondere im<br />

Ausland), die die Karte für die Zahlung nur dann<br />

akzeptieren, wenn sich der Karteninhaber zusätzlich<br />

identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises).<br />

PayLife empfiehlt daher, neben der Karte<br />

stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. PayLife rät<br />

insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Karte<br />

zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen.<br />

19.3. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag<br />

bei der PayLife eingelangt ist, können in Einzelfällen<br />

dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt<br />

werden können. Solche technischen Störungen sowie<br />

die Nichtakzeptanz einer Karte bzw die Ablehnung<br />

einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen<br />

können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag PayLife<br />

nicht zugeht. Dies h<strong>at</strong> zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang<br />

ausgelöst wird und keine Zahlung durch<br />

PayLife erfolgt.<br />

Fassung Dezember 2012<br />

Besondere Geschäftsbedingungen für den von der PayLife Bank GmbH (kurz: PayLife) angebotenen Dienst „Info SMS“<br />

Präambel<br />

Die „Info SMS“ dient dem Karteninhaber als zusätzliches Sicherheitselement und zur schnellen Inform<strong>at</strong>ion über seine mit der <strong>Kreditkarte</strong> (kurz: Karte) bei Vertragsunternehmen der Pay-<br />

Life in Anspruch genommenen Waren- und Dienstleistungen. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von PayLife<br />

herausgegebene <strong>Kreditkarte</strong>n (kurz: AGB) in der jeweils geltenden Fassung, die dem zwischen dem Karteninhaber und PayLife geschlossenen <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag zugrunde liegen. Die<br />

BGB regeln ausschließlich die Nutzung des von PayLife angebotenen Dienstes „Info SMS“. Die unentgeltlichen Inform<strong>at</strong>ionspflichten nach dem Zahlungsdienstegesetz, die Geltung der<br />

AGB und der Inform<strong>at</strong>ionen gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß §§ 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) iVm § 26 ZaDiG bleiben davon<br />

unberührt.<br />

der in den Versand der „Info SMS“ eingebundenen<br />

Unternehmen (zB Netzbetreiber) h<strong>at</strong> und deshalb<br />

nicht in der Lage ist, technische Störungen in diesen<br />

Bereichen zu verhindern.<br />

5.2. Die Auswahl des Mobilfunkbetreibers obliegt<br />

ausschließlich dem Karteninhaber.<br />

6. Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen,<br />

des Leistungsumfangs und der Entgelte:<br />

Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, des<br />

Leistungsumfanges sowie der Entgelte werden dem<br />

Karteninhaber an die PayLife zuletzt bekannt gegebene<br />

Adresse (E-Mail-Adresse) zur Kenntnis gebracht.<br />

Diese Verständigung h<strong>at</strong> in Papierform oder, sofern dies<br />

vorher mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, auf<br />

einem anderen dauerhaften D<strong>at</strong>enträger (zB E-Mail)<br />

zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />

Punktes 15. der AGB sinngemäß.<br />

7. Änderung der Mobiltelefonnummer:<br />

Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung<br />

seiner Mobiltelefonnummer PayLife schriftlich (auch<br />

per E-Mail) bekannt zu geben. Die Bestimmung des<br />

Punktes 16. der AGB bleibt hiervon unberührt.<br />

8. Unentgeltliche Inform<strong>at</strong>ionspflichten der PayLife:<br />

Durch diese Art der Kommunik<strong>at</strong>ion werden die<br />

unentgeltlichen Inform<strong>at</strong>ionspflichten der PayLife<br />

gegenüber dem Karteninhaber, die sich aus dem<br />

Zahlungsdienstegesetz und den AGB ergeben nicht<br />

eingeschränkt.<br />

9. Anzuwendendes Recht:<br />

Es gilt österreichisches Recht.<br />

10. Entgelte und Kosteners<strong>at</strong>z:<br />

10.1. Mon<strong>at</strong>liches Entgelt gemäß Punkt 4.1. EUR 1,00. Für<br />

Karteninhaber der PayLife Black und PayLife Pl<strong>at</strong>inum<br />

MasterCard ist das Service „Info SMS“ unentgeltlich.<br />

10.2. Der Karteninhaber h<strong>at</strong> die Kosten für die Benutzung<br />

seines Mobiltelefons (inklusive allfälliger Roaming-<br />

Kosten bei Erhalt der „Info SMS“ im Ausland) selbst zu<br />

tragen.<br />

Fassung April 2013

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