Kartenbestellung (pdf) - Kreditkarte.at
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10.4. Die Sperre erfolgt für den Karteninhaber kostenlos.<br />
10.5. Wurde die Karte gesperrt, so sind Vertragsunternehmen<br />
berechtigt, die Karte einzuziehen, womit der<br />
Karteninhaber einverstanden ist.<br />
10.6. Eine wiedererlangte verloren oder gestohlen gemeldete<br />
Karte darf vom Karteninhaber nicht mehr verwendet<br />
werden und ist entwertet an PayLife zu senden.<br />
11. Abrechnung:<br />
11.1. H<strong>at</strong> der Karteninhaber innerhalb des letzten Abrechnungszeitraumes<br />
Leistungen mit der Karte in Anspruch<br />
genommen, erhält er zumindest einmal pro Mon<strong>at</strong> eine<br />
Abrechnung über diese Leistungen. Der Karteninhaber<br />
kann für die Übermittlung der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />
zwischen der Zusendung in Papierform oder der<br />
Zugänglichmachung als Download von der Homepage<br />
der PayLife www.kreditkarte.<strong>at</strong> wählen. Sofern der<br />
Karteninhaber eine Zusendung der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />
in Papierform verlangt, ist PayLife berechtigt,<br />
dafür einen angemessenen Kosteners<strong>at</strong>z in Rechnung<br />
zu stellen (Punkt 18.10.). PayLife ist nicht berechtigt,<br />
diesen Kosteners<strong>at</strong>z in Rechnung zu stellen, wenn der<br />
Karteninhaber angibt, dass er über keine Einrichtungen<br />
verfügt, um sich Zugang zur Homepage der PayLife zu<br />
verschaffen. Besteht zum Zeitpunkt des Inkrafttretens<br />
dieser AGB mit dem Karteninhaber bereits ein aufrechtes<br />
Vertragsverhältnis, so kommt die jeweils bisher<br />
vereinbarte Übermittlungsart zur Anwendung. Der<br />
Karteninhaber kann jederzeit verlangen, dass die jeweilige<br />
Übermittlungsart geändert wird. Nach Einlangen<br />
seines Änderungsantrages wird binnen einer Woche<br />
die Mon<strong>at</strong>sabrechnung künftig auf die jeweils andere<br />
Übermittlungsart mitgeteilt oder zugänglich gemacht.<br />
11.2. Der in der Abrechnung aufscheinende Betrag ist<br />
sofort zur Zahlung fällig und wird mittels Lastschrift<br />
eingezogen. Der Karteninhaber beauftragt PayLife,<br />
den Rechnungsbetrag samt Verzugszinsen, Entgelten<br />
sowie das Jahresentgelt von dem von ihm angegebenen<br />
Bankkonto einzuziehen. Für die Inanspruchnahme<br />
von Bargeldauszahlungen wird ein Entgelt verrechnet,<br />
dessen Höhe in Punkt 18.2. bestimmt ist. PayLife ist<br />
berechtigt, für die Bearbeitung von <strong>Kreditkarte</strong>ntransaktionen<br />
dem Karteninhaber ein Manipul<strong>at</strong>ionsentgelt<br />
in Rechnung zu stellen (Punkt 18.4.). Der Karteninhaber<br />
verpflichtet sich, jede Änderung seiner Bankverbindung<br />
PayLife sofort bekannt zu geben und seiner Bank<br />
einen Abbuchungsauftrag für Lastschriften im Sinne<br />
des Punktes 5.2. für das neue Konto zu erteilen.<br />
11.3. Für die Zurverfügungstellung einer Kopie der Abrechnung<br />
sowie einer Kopie des Leistungsbelegs zu einer<br />
in der Abrechnung enthaltenen Zahlungstransaktion<br />
ist PayLife berechtigt, Entgelte gemäß Punkt 18.8. und<br />
18.9. in Rechnung zu stellen.<br />
12. Fremdwährung:<br />
Die Rechnungslegung durch PayLife (Punkt 11.) erfolgt<br />
in Euro. Rechnungen eines Vertragsunternehmens,<br />
die auf eine Fremdwährung lauten, werden zu einem<br />
von PayLife gebildeten und auf der Homepage der<br />
PayLife www.kreditkarte.<strong>at</strong> abrufbaren Kurs in Euro<br />
umgerechnet. PayLife sagt zu, dass der von ihr gebildete<br />
Kurs für den Karteninhaber gleich oder günstiger<br />
ist als der in Punkt 18.5. genannte Referenzwechselkurs<br />
für dieselbe Währung zum selben Tag. An den<br />
Karteninhaber werden nicht nur Erhöhungen, sondern<br />
auch Senkungen des Wechselkurses weitergegeben.<br />
Der Stichtag der Umrechnung ist der dem Buchungstag<br />
vorangegangene Bankwerktag. Der Buchungstag ist<br />
der in der Abrechnung („Mon<strong>at</strong>sabrechnung“) in der<br />
1. Registrierung:<br />
Die Registrierung des Karteninhabers erfolgt auf<br />
dem Kartenantrag, Online auf der Website<br />
www.kreditkarte.<strong>at</strong> oder mit einem gesonderten<br />
Formular. Der Karteninhaber kann dieses Formular<br />
bei seinem kontoführenden Kreditinstitut beziehen.<br />
Dieses Formular h<strong>at</strong> der Karteninhaber ausgefüllt in<br />
Papierform oder Online an PayLife zu übermitteln. Der<br />
Karteninhaber h<strong>at</strong> neben seinen persönlichen D<strong>at</strong>en,<br />
zwingend eine gültige Mobiltelefonnummer anzugeben,<br />
an die die „Info SMS“ versendet wird.<br />
2. Vertragsdauer und Beendigung:<br />
2.1. Vertragsdauer:<br />
Das Vertragsverhältnis wird auf unbestimmte Zeit<br />
abgeschlossen.<br />
2.2. Beendigung:<br />
2.2.1. Auflösung durch den Karteninhaber:<br />
Der Karteninhaber ist berechtigt, das Vertragsverhältnis<br />
jederzeit mit sofortiger Wirkung aufzulösen. Für<br />
die Auflösung ist kein Grund oder die Einhaltung einer<br />
besonderen Form erforderlich. Der Karteninhaber<br />
kann seine Erklärung schriftlich (auch per E-Mail) oder<br />
telefonisch an PayLife übermitteln. PayLife stellt die<br />
notwendigen Kontaktd<strong>at</strong>en auf der Website<br />
www.kreditkarte.<strong>at</strong> zur Verfügung.<br />
2.2.2. Mit dem Einlangen bei PayLife wird die Auflösung des<br />
Vertragsverhältnisses wirksam. Bestehende Verpflichtungen<br />
des Karteninhabers werden dadurch nicht<br />
berührt und sind zu erfüllen.<br />
2.2.3. Auflösung durch PayLife:<br />
Das Vertragsverhältnis erlischt mit Beendigung des<br />
<strong>Kreditkarte</strong>nvertrages.<br />
3. Rechte des Karteninhabers:<br />
3.1. Der Karteninhaber erhält nach einer durchgeführten<br />
Zahlungstransaktion (kurz: Transaktion) mit seiner<br />
Karte bei einem Vertragsunternehmen oder nach<br />
einer Bargeldbehebung mit seiner Karte bei einem<br />
Geldausgabeautom<strong>at</strong>en eine „Info SMS“, sofern die<br />
vorgenommene Transaktion Online autorisiert (zB bei<br />
Transaktionen über EUR 150,00) wurde. Erfolgte keine<br />
Spalte „Buchung am“ aufscheinende Tag der<br />
konkreten Transaktion.<br />
13. Zahlungsverzug:<br />
Gerät der Karteninhaber mit der Bezahlung der Abrechnung<br />
in Verzug, so ist PayLife berechtigt,<br />
• den Ers<strong>at</strong>z der durch den Verzug entstandenen Spesen<br />
gemäß Punkt 18.3. für jede Rücklastschrift sowie<br />
Kosten der Mahnungen gemäß Punkt 18.7. sowie<br />
• Verzugszinsen vom jeweils aushaftenden Betrag,<br />
deren Höhe in Punkt 18.6. geregelt ist, zu fordern.<br />
14. Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarten:<br />
14.1. Werden zur Hauptkarte Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarten<br />
ausgegeben, so haften der Hauptkarteninhaber und<br />
der Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarteninhaber solidarisch für alle<br />
Verpflichtungen, die sich aus dem Partner-/Zus<strong>at</strong>zkartenvertrag<br />
ergeben, insbesondere für die rechtzeitige<br />
Bezahlung der Abrechnung.<br />
14.2. Der Hauptkarteninhaber ist berechtigt, die Partner-/<br />
Zus<strong>at</strong>zkarte betreffende Erklärungen ohne Zustimmung<br />
des Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarteninhabers rechtswirksam PayLife<br />
gegenüber abzugeben. Dies ändert jedoch nichts an<br />
der solidarischen Haftung des Hauptkarteninhabers für<br />
Verbindlichkeiten, die der Partner-/Zus<strong>at</strong>zkarteninhaber<br />
nach Zugang einer derartigen Erklärung bei PayLife<br />
eingegangen ist; die solidarische Haftung besteht auch<br />
für den Fall weiter, dass der Hauptkartenvertrag, nicht<br />
aber der Partner-/Zus<strong>at</strong>zkartenvertrag, aufgelöst wurde.<br />
15. Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen,<br />
des Leistungsumfangs und der Entgelte:<br />
15.1. Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, des<br />
Leistungsumfanges sowie der Entgelte werden dem<br />
Karteninhaber an die PayLife zuletzt bekannt gegebene<br />
Adresse (E-Mail-Adresse) zur Kenntnis gebracht. Diese<br />
Verständigung h<strong>at</strong> in Papierform oder, sofern dies vorher<br />
mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, auf einem anderen<br />
dauerhaften D<strong>at</strong>enträger (zB E-Mail) zu erfolgen.<br />
15.2. Die Änderungen gelten als genehmigt, wenn der<br />
Karteninhaber nicht innerhalb von 2 Mon<strong>at</strong>en nach<br />
Zustellung widerspricht.<br />
15.3. PayLife verpflichtet sich, bei Übersendung der<br />
Änderungen schriftlich auf die Zwei-Mon<strong>at</strong>s-Frist und<br />
auf die Auslegung des Verhaltens des Karteninhabers<br />
hinzuweisen. Dabei ist dem Karteninhaber bekannt<br />
zu geben, dass das ungenutzte Verstreichen der Frist<br />
zur Annahme der geänderten Geschäftsbedingungen<br />
führt. PayLife verpflichtet sich, den Karteninhaber<br />
darauf hinzuweisen, dass er das Recht h<strong>at</strong>, den<br />
<strong>Kreditkarte</strong>nvertrag vor Inkrafttreten der Änderung<br />
kostenlos mit sofortiger Wirkung aufzulösen.<br />
15.4. Abweichend von Punkt 15.1. bis 15.3. ist PayLife berechtigt,<br />
Änderungen von Wechselkursen oder Zinssätzen<br />
gemäß Punkt 18.5. und 18.6. ohne vorherige Benachrichtigung<br />
des Karteninhabers anzuwenden, wenn<br />
sich der Referenzwechselkurs gemäß Punkt 18.5. oder<br />
Referenzzinss<strong>at</strong>z gemäß Punkt 18.6. ändern. Sonstige<br />
Änderungen von Zinssätzen werden dem Karteninhaber<br />
so rasch wie möglich in Papierform oder auf anderen<br />
dauerhaften D<strong>at</strong>enträgern, sofern dies vorher mit dem<br />
Karteninhaber vereinbart wurde, bekannt gegeben.<br />
16. Änderung der Adresse und der E-Mail-Adresse des<br />
Karteninhabers:<br />
Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung<br />
seiner Adresse (E-Mail-Adresse) PayLife schriftlich bekannt<br />
zu geben. H<strong>at</strong> der Karteninhaber seine Adresse<br />
(E-Mail-Adresse) geändert, die Änderung aber PayLife<br />
nicht mitgeteilt, so wird eine Erklärung von PayLife<br />
gegenüber dem Karteninhaber zu dem Zeitpunkt<br />
Online Autorisierung ist ein Versand der „Info SMS“<br />
nicht möglich.<br />
3.2. Mit der „Info SMS“ wird dem Karteninhaber die Höhe<br />
der vorgenommenen Transaktion mitgeteilt.<br />
Hinweis: Es besteht die Möglichkeit, dass bei einzelnen<br />
Vertragsunternehmen (zB Hotels, Autovermietungen)<br />
der in der „Info SMS“ genannte Betrag vom t<strong>at</strong>sächlich<br />
abgebuchten Betrag abweicht, da vom Vertragsunternehmen<br />
eine Vorautorisierung vorgenommen<br />
wurde. Der t<strong>at</strong>sächlich abgebuchte Betrag wird auf der<br />
Mon<strong>at</strong>sabrechnung in Euro ausgewiesen.<br />
3.3. Sollte das Mobiltelefon des Karteninhabers im<br />
Zeitpunkt des Versandes ausgeschalten sein, wird – abhängig<br />
vom jeweiligen Netzbetreiber – die „Info SMS“<br />
nach Einschalten des Mobiltelefons übermittelt.<br />
4. Pflichten des Karteninhabers:<br />
4.1. Der Karteninhaber ist zur Zahlung des mon<strong>at</strong>lichen<br />
Entgeltes gemäß Punkt 10.1. der BGB verpflichtet.<br />
Sofern im Einzelnen nichts anderes vereinbart wurde,<br />
wird das mon<strong>at</strong>liche Entgelt auf der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />
unter der Bezeichnung „Info SMS“ ausgewiesen<br />
und ist zusammen mit dieser zur Zahlung fällig.<br />
4.2. Erhält der Karteninhaber eine „Info SMS“, obwohl<br />
er seine Karte nicht verwendet h<strong>at</strong>, kann dies auf<br />
eine missbräuchliche oder sonstige nicht autorisierte<br />
Verwendung der Karte hinweisen. In diesem Fall wird<br />
dem Karteninhaber empfohlen, seiner Verpflichtung<br />
gemäß § 36 Abs 2 ZaDiG nachzukommen, und den<br />
Verlust, Diebstahl, die missbräuchliche Verwendung<br />
oder die sonstige nicht autorisierte Nutzung der Karte<br />
unverzüglich PayLife anzuzeigen, sobald er davon<br />
Kenntnis erlangt h<strong>at</strong>. PayLife stellt die notwendigen<br />
Kontaktd<strong>at</strong>en auf der Website www.kreditkarte.<strong>at</strong><br />
zur Verfügung. Die Berichtigungsansprüche des<br />
Karteninhabers gemäß Punkt 9.4. der AGB bleiben<br />
davon unberührt.<br />
5. Haftung der PayLife für Verfügbarkeit:<br />
5.1. Unbeschadet der Haftung der PayLife gemäß Punkt 8.<br />
der AGB nimmt der Karteninhaber zur Kenntnis, dass<br />
PayLife keinen Einfluss auf die technischen Funktionen<br />
wirksam, zu welchem sie ohne die Adressänderung<br />
(Änderung der E-Mail-Adresse) bei regelmäßiger<br />
Beförderung dem Karteninhaber an der bekannten<br />
Adresse (E-Mail-Adresse) zugegangen wäre.<br />
17. Anzuwendendes Recht:<br />
17.1. Es gilt österreichisches Recht.<br />
17.2. Als Gerichtsstand wird bei Verträgen, die mit Unternehmern<br />
im Sinn des § 1 KSchG abgeschlossen werden,<br />
ausschließlich Wien, Innere Stadt, vereinbart.<br />
17.3. Bei Verträgen, die mit Verbrauchern im Sinn des § 1<br />
KSchG abgeschlossen werden, gelten die gesetzlichen<br />
Gerichtsstände.<br />
18. Zinsen, Entgelte, Kosteners<strong>at</strong>z, Betrags- und Haftungsgrenzen:<br />
18.1. Höchstgrenze gemäß Punkt 4.1.: EUR 5.000,00 (für<br />
jeweils sieben Tage)<br />
18.2. Bargeldauszahlungsentgelt gemäß Punkt 11.:<br />
3 %, mindestens EUR 3,50<br />
18.3. Rücklastschriftspesen: die jeweils in Rechnung gestellten<br />
Bankspesen zuzüglich einer Bearbeitungsgebühr<br />
von EUR 3,00<br />
18.4. Manipul<strong>at</strong>ionsentgelt gemäß Punkt 11.: 1,5 %<br />
18.5. Referenzwechselkurs gemäß Punkt 12.: Verkauf Fremdwährung<br />
der UniCredit Bank Austria AG<br />
18.6. Verzugszinss<strong>at</strong>z gemäß Punkt 13.: 10 % über dem<br />
jeweiligen Basiszinss<strong>at</strong>z (= Referenzzinss<strong>at</strong>z) der<br />
Oesterreichischen N<strong>at</strong>ionalbank<br />
18.7. Mahnspesen: 1. Mahnung EUR 20,00<br />
2. Mahnung EUR 40,00<br />
jede weitere Mahnung EUR 60,00<br />
18.8. Entgelt für Kopie der Abrechnung gemäß Punkt 11.:<br />
EUR 1,50<br />
18.9. Entgelt für Kopie des Leistungsbelegs gemäß Punkt<br />
11.: EUR 3,50<br />
18.10. Kosteners<strong>at</strong>z für Übermittlung der Mon<strong>at</strong>sabrechnung<br />
in Papierform gemäß Punkt 11.1.: EUR 1,10<br />
18.11. Entgelt für den Kartentausch gemäß Punkt 3.3.:<br />
EUR 9,00<br />
18.12. Der Karteninhaber h<strong>at</strong> die Kosten für die Benutzung<br />
von Fernkommunik<strong>at</strong>ionsmitteln selbst zu tragen.<br />
19. Warnhinweis:<br />
19.1. Es ist möglich, dass einzelne Akzeptanzstellen, deren<br />
Leistungen unter Verwendung der Karte bezahlt<br />
werden, zusätzlich zum Entgelt für ihre Leistungen Entgelte<br />
verrechnen (etwa Geldausgabeautom<strong>at</strong>en in den<br />
USA). Dies ist im Inland nicht erlaubt, PayLife h<strong>at</strong> darauf<br />
keinen Einfluss. Es wird daher empfohlen, sich vorher<br />
über allenfalls verrechnete Entgelte zu informieren.<br />
19.2. Es gibt Vertragsunternehmen (insbesondere im<br />
Ausland), die die Karte für die Zahlung nur dann<br />
akzeptieren, wenn sich der Karteninhaber zusätzlich<br />
identifiziert (etwa durch Vorlage eines Lichtbildausweises).<br />
PayLife empfiehlt daher, neben der Karte<br />
stets einen Lichtbildausweis mitzuführen. PayLife rät<br />
insbesondere bei Auslandsreisen, neben der Karte<br />
zusätzliche Zahlungsmittel mitzunehmen.<br />
19.3. Technische Störungen, die auftreten, bevor der Auftrag<br />
bei der PayLife eingelangt ist, können in Einzelfällen<br />
dazu führen, dass Transaktionen nicht durchgeführt<br />
werden können. Solche technischen Störungen sowie<br />
die Nichtakzeptanz einer Karte bzw die Ablehnung<br />
einer Transaktion durch einzelne Vertragsunternehmen<br />
können dazu führen, dass ein Zahlungsauftrag PayLife<br />
nicht zugeht. Dies h<strong>at</strong> zur Folge, dass kein Zahlungsvorgang<br />
ausgelöst wird und keine Zahlung durch<br />
PayLife erfolgt.<br />
Fassung Dezember 2012<br />
Besondere Geschäftsbedingungen für den von der PayLife Bank GmbH (kurz: PayLife) angebotenen Dienst „Info SMS“<br />
Präambel<br />
Die „Info SMS“ dient dem Karteninhaber als zusätzliches Sicherheitselement und zur schnellen Inform<strong>at</strong>ion über seine mit der <strong>Kreditkarte</strong> (kurz: Karte) bei Vertragsunternehmen der Pay-<br />
Life in Anspruch genommenen Waren- und Dienstleistungen. Diese Besonderen Geschäftsbedingungen (kurz: BGB) ergänzen die Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die von PayLife<br />
herausgegebene <strong>Kreditkarte</strong>n (kurz: AGB) in der jeweils geltenden Fassung, die dem zwischen dem Karteninhaber und PayLife geschlossenen <strong>Kreditkarte</strong>nvertrag zugrunde liegen. Die<br />
BGB regeln ausschließlich die Nutzung des von PayLife angebotenen Dienstes „Info SMS“. Die unentgeltlichen Inform<strong>at</strong>ionspflichten nach dem Zahlungsdienstegesetz, die Geltung der<br />
AGB und der Inform<strong>at</strong>ionen gemäß § 26 iVm § 28 Zahlungsdienstegesetz (ZaDiG) sowie gemäß §§ 5 und 8 Fern-Finanzdienstleistungs-Gesetz (FernFinG) iVm § 26 ZaDiG bleiben davon<br />
unberührt.<br />
der in den Versand der „Info SMS“ eingebundenen<br />
Unternehmen (zB Netzbetreiber) h<strong>at</strong> und deshalb<br />
nicht in der Lage ist, technische Störungen in diesen<br />
Bereichen zu verhindern.<br />
5.2. Die Auswahl des Mobilfunkbetreibers obliegt<br />
ausschließlich dem Karteninhaber.<br />
6. Änderungen der Besonderen Geschäftsbedingungen,<br />
des Leistungsumfangs und der Entgelte:<br />
Änderungen dieser Geschäftsbedingungen, des<br />
Leistungsumfanges sowie der Entgelte werden dem<br />
Karteninhaber an die PayLife zuletzt bekannt gegebene<br />
Adresse (E-Mail-Adresse) zur Kenntnis gebracht.<br />
Diese Verständigung h<strong>at</strong> in Papierform oder, sofern dies<br />
vorher mit dem Karteninhaber vereinbart wurde, auf<br />
einem anderen dauerhaften D<strong>at</strong>enträger (zB E-Mail)<br />
zu erfolgen. Im Übrigen gelten die Bestimmungen des<br />
Punktes 15. der AGB sinngemäß.<br />
7. Änderung der Mobiltelefonnummer:<br />
Der Karteninhaber ist verpflichtet, jede Änderung<br />
seiner Mobiltelefonnummer PayLife schriftlich (auch<br />
per E-Mail) bekannt zu geben. Die Bestimmung des<br />
Punktes 16. der AGB bleibt hiervon unberührt.<br />
8. Unentgeltliche Inform<strong>at</strong>ionspflichten der PayLife:<br />
Durch diese Art der Kommunik<strong>at</strong>ion werden die<br />
unentgeltlichen Inform<strong>at</strong>ionspflichten der PayLife<br />
gegenüber dem Karteninhaber, die sich aus dem<br />
Zahlungsdienstegesetz und den AGB ergeben nicht<br />
eingeschränkt.<br />
9. Anzuwendendes Recht:<br />
Es gilt österreichisches Recht.<br />
10. Entgelte und Kosteners<strong>at</strong>z:<br />
10.1. Mon<strong>at</strong>liches Entgelt gemäß Punkt 4.1. EUR 1,00. Für<br />
Karteninhaber der PayLife Black und PayLife Pl<strong>at</strong>inum<br />
MasterCard ist das Service „Info SMS“ unentgeltlich.<br />
10.2. Der Karteninhaber h<strong>at</strong> die Kosten für die Benutzung<br />
seines Mobiltelefons (inklusive allfälliger Roaming-<br />
Kosten bei Erhalt der „Info SMS“ im Ausland) selbst zu<br />
tragen.<br />
Fassung April 2013